Deutscher Bundestag Drucksache 18/4493 18. Wahlperiode 25.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4145 – Zu den Schwerpunkten der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahr 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat auf dem G7-Gipfel im Juni 2014 in Brüssel die G7-Präsidentschaft übernommen. Am 19. November 2014 hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung die Schwerpunkte der deutschen G7-Präsidentschaft beschlossen . Auf dem G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 7. bis 8. Juni 2015 in Elmau sollen zentrale Fragen der Weltwirtschaft sowie der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik im Mittelpunkt stehen. Mit der G7-Präsidentschaft hat Deutschland eine besondere Verantwortung, auch mit Blick auf die weiteren Gipfeltreffen im Jahr 2015, etwa bei der Erarbeitung der Post-2015-Agenda und der Vorbereitung der Klimakonferenz in Paris. In den G7-Staaten konzentrieren sich 64 Prozent des globalen Vermögens (Global Wealth Report, Credit Suisse, 2014) und im Jahr 2013 wurden in den sieben Staaten 9 290 000 Kilotonnen Kohlenstoffdioxid aufgestoßen – mehr als ein Viertel des weltweiten Ausstoßes (Niederländische Energie Agentur, 2014). Damit kommt auf sie eine besondere Verantwortung für die aktuellen Herausforderungen , vor der die Welt steht, zu. Zahlreiche Krisen und Konflikte bedrohen derzeit den globalen Frieden. Vom Russland-Ukraine-Konflikt über den Vormarsch terroristischer und extrem gewaltbereiter Gruppen, wie dem IS im Nordirak und Syrien und Boko Haram in Nigeria, bis hin zum Nahostkonflikt und den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Zentralafrika, Mali, Somalia und Libyen – die Welt scheint aus den Fugen geraten. Die größten Industrienationen der Welt sind in der Verantwortung und in der Pflicht, den globalen Risiken wie Klimawandel, wachsende Ungleichheit, Ressourcenkonkurrenz und Aufrüstung mit neuen Instrumenten und umfassenden Politikansätzen zu begegnen und neuen Krisen vorzubeugen. Längst gibt es eine Globalisierung von Gefahren und Krisen. Demgegenüber stehen aber weder eine globale Wirtschafts- und Finanzpolitik noch eine globale Entwicklungs-, Klima- oder Abrüstungspolitik. Den globalisierten Krisen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 20. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und Kriegen von heute ist aber nur in enger internationaler Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnern und mit ambitionierten, kohärenten und nachhaltigen Konzepten zu begegnen. Aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sind seit dem Jahr 2007 nur unzureichend Schlussfolgerungen gezogen worden, und bis heute ist kein wirkliches Umsteuern zu erkennen, das solche Krisen zukünftig zu verhindern Drucksache 18/4493 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hilft. Eine weltweite Finanzmarktregulierung und der Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung kommen nur langsam voran. Die weltweite ungleiche Vermögensverteilung wächst weiter. Nach einer Studie von Oxfam wird im Jahr 2016 1 Prozent der Weltbevölkerung mehr besitzen, als die restlichen 99 Prozent. Deutschland ist inzwischen das Land mit der größten Ungleichheit in der Vermögensverteilung in der Eurozone. Derartige Ungleichgewichte sind aber mit verursachend für Finanzspekulationsblasen . Die G7-Länder haben hier nicht nur eine Verantwortung, sondern auch ein starkes Eigeninteresse daran, derartige Blasen in Zukunft zu vermeiden. Deutschland als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, wirtschaftlich stärkste Kraft in der EU, viertgrößter Waffenexporteur und sechstgrößter CO2-Emittent hat eine besondere Verantwortung, im Bemühen um Frieden und Sicherheit, globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit voranzugehen. Die Bundesregierung muss alles daran setzen, diese Chance des Gipfeljahres 2015 nicht zu verspielen . 1. Wie sind die so genannten outreach-Prozesse für die Einbeziehung gesellschaftlicher Gruppen in die G7-Debatten genau angelegt, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ergebnisse auch von allen G7-Gipfelteilnehmern wahrgenommen werden? Die deutsche G7-Präsidentschaft plant einen umfassenden Dialog mit Nichtregierungsorganisationen , Wissenschaftlern, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden , Jugendlichen und Frauen. Dieser Dialog wird in zahlreichen Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen sowie im Rahmen von Dialogforen mit der Bundeskanzlerin geführt. Repräsentanten zivilgesellschaftlicher Gruppen werden zu Vorbereitungstreffen der persönlichen Beauftragten der Staats- und Regierungschefs (Sherpas) eingeladen und haben so die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den G7-Partnern. a) Wie setzen sich die jeweiligen Dialoggruppen zusammen, bzw. welche Gruppen und Akteure sind unterhalb der Dachverbände bzw. Ansprechpartner (Deutscher Gewerkschaftsbund, Forum Umwelt und Entwicklung , VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisation e. V., Akademie der Wissenschaften und Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.) für die geplanten Dialogforen (www.g7germany.de/Webs/G7/DE/G7-Gipfel/ Zivilgesellschaft/ zivilgesellschaft_node.html) einbezogen? Die deutsche G7-Präsidentschaft hat unterschiedliche Gruppen der Zivilgesellschaft gebeten, Dialogforen für eine direkte Begegnung mit der Bundeskanzlerin zu organisieren. Die Konzeption und Durchführung dieser Dialogveranstaltungen erfolgt grundsätzlich in Eigenverantwortung der jeweiligen Gruppen. b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere auch dem G7- Format gegenüber kritisch eingestellte Repräsentanten der Zivilgesellschaft in den Dialog eingebunden werden? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. 2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die bayerischen Behörden in direkten Gesprächen mit Bürgermeistern versucht haben sollen, durch hohe bis unerfüllbare bürokratische Anforderungen so genannte Protestcamps zu verhindern (vgl. www.taz.de vom 11. Februar 2015: „Vor dem G7-Gipfel in Elmau: Gülle gegen Demonstranten“)? Es liegen keine Informationen über derartige Gespräche vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4493 a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung – etwa aus ihren Erfahrungen mit dem G7-Gipfel in Heiligendamm, dass die Verhinderung von Camps eher zu einer unübersichtlicheren Lage beitragen wird? Alle Fragen im Zusammenhang mit derartigen Camps liegen nach föderaler Ordnung in der Zuständigkeit der Länder. Es liegen der Bundesregierung daher auch keine Erfahrungen vor, ob oder inwieweit Camps zu einer übersichtlicheren oder unübersichtlicheren Lage beitragen können. b) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu einem Mustervertrag, den das bayerische Innenministerium an die betroffenen Gemeinden versendete? Keine. 3. Welche Themen stehen auf der Agenda des für den 14. und 15. April 2015 vorgesehenen Treffens der G7-Außenminister in Lübeck? Welche Ergebnisse erbrachten die bislang unter deutscher Präsidentschaft durchgeführten Vorgespräche auf Ebene der „Foreign Affairs Sous-Sherpas “, und in welcher Form fließen sie in die Gespräche des Gipfeltreffens in Elmau ein? Beim Treffen der G7-Außenminister am 14. und 15. April 2015 werden aktuelle außenpolitische Fragen im Vordergrund der Beratungen stehen. Das G7-Außenministertreffen wird in enger Zusammenarbeit der G7-Politischen Direktoren der Außenministerien vorbereitet. Die Foreign Affairs Sous-Sherpas arbeiten eng den Sherpas zu. Die Ergebnisse aller Fachministertreffen fließen in die Vorbereitung des Gipfels ein. 4. Wie wird sich die Bundesregierung im Zuge ihrer G7-Präsidentschaft für einen effektiven Multilateralismus und eine Stärkung der Vereinten Nationen einsetzen? Plant die Bundesregierung, sich im Umfeld des G7-Treffens um ein Mandat der Vereinten Nationen (VN) als Grundlage für den Kampf gegen ISIS im Nord-Irak zu bemühen? Wenn nein, warum nicht? Die Stärkung eines effektiven Multilateralismus im Rahmen der Vereinten Nationen ist eine Konstante der deutschen Außenpolitik, die auch deutlich im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft reflektiert ist. So werden die 21. Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klimarahmenkonvention (Dezember 2015, Paris) und der VN-Gipfel zur Post-2015-Agenda (September 2015, New York) auf der Tagesordnung des G7-Gipfels in Elmau stehen. Von beiden Konferenzen werden bedeutende Weichenstellungen für die kommenden Jahrzehnte erwartet. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Sicherheitsrats-Resolution 2170 vom 15. August 2014 festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht. Der Sicherheitsrat hat die Mitgliedsstaaten zudem aufgefordert, die irakische Regierung im Kampf gegen ISIS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens angenommene Vorsitzerklärung vom 19. September 2014). Die irakische Regierung hat die Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ausdrücklich erbeten. Für Staaten, die sich an Unterstützungsmaßnahmen im Irak beteiligen wollen, besteht eine völkerrechtliche Grundlage in der Unterstützungsbitte der irakischen Regierung. Der Ausbildungseinsatz der Bundeswehr im Nordirak erfolgt auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Drucksache 18/4493 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Irak. Ein zusätzliches Mandat der Vereinten Nationen wird daher von allen relevanten Akteuren, insbesondere den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats und der irakischen Regierung, nicht für notwendig erachtet. 5. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, mit der Suspendierung Russlands aus der ehemaligen G8-Gruppe umzugehen? a) Plant die Bundesregierung einen offiziellen Dialog mit Russland vor, während oder nach dem G7-Gipfel? Falls ja, auf welcher Ebene? Aufgrund der Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation haben die Staats- und Regierungschefs der G7 am 24. März 2014 beschlossen, das Format der G8 auszusetzen. Seitdem wird der Prozess als G7 fortgeführt. Die Achtung des Völkerrechts ist ein zentraler Teil des gemeinsamen Wertekanons der G7, den Russland durch die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verletzt. Daher ist das Format der G8 solange ausgesetzt, bis ein Umfeld hergestellt ist, in dem sinnvolle Gespräche mit Russland im Rahmen der G8 wieder möglich sind. b) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft für eine Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Russland einsetzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen diskutiert werden? Eine Diskussion zu dieser Frage im G7-Rahmen ist nicht geplant. Im Übrigen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit immer wieder ihre grundsätzliche Offenheit für Gespräche über eine Liberalisierung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland signalisiert. Auch bei den Verhandlungen über ein „Neues Abkommen“ mit Russland, die im letzten Jahr im Zuge der UkraineKrise ausgesetzt wurden, war eine Verbesserung der Handelsbeziehungen Gegenstand . Voraussetzung für eine engere Zusammenarbeit im Wirtschafts- und Handelsbereich, möglicherweise auch mit der Eurasischen Wirtschaftsunion, ist jedoch die Überwindung der Ukraine-Krise auf der Grundlage des internationalen Rechts. 6. a) Sind vor dem Hintergrund, dass ein Schwerpunkt des Gipfels der Dialog zu Afrika sein soll, die Einladungen an Staats- und Regierungschefs aus afrikanischen Staaten bereits erfolgt, und falls ja, an wen? Ja, im Hinblick auf die vorgesehenen Gipfelthemen wurden gezielt Staats-und Regierungschefs afrikanischer Staaten und Repräsentanten afrikanischer Organisationen , wie AU-Kommission (AU – Afrikanische Union) und NEPAD, eingeladen . b) Nach welchen Kriterien erfolgt(e) die Auswahl der Einladungen? Die Einladungen erfolgten u. a. danach, welchen Bezug die Gäste zur Agenda der deutschen G7-Präsidentschaft haben, welche Institutionen und Staatengruppen sie vertreten und welches regionale Gewicht die von ihnen repräsentierten Staaten einnehmen. c) Welche Themen sollen den Dialog zu Afrika umfassen? Die Themen des Dialogs mit Afrika stehen noch nicht fest. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4493 7. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die G7 „Wachstum und Beschäftigung nach wie vor als oberste Priorität“ sehen (Kommuniqué des Brüsseler Gipfels, 6. Juni 2014), und wie plant die Bundesregierung, in diesem prioritären Themenfeld während der eigenen Präsidentschaft Schwerpunkte zu setzen? Wirtschaftliches Wachstum ist zentrale Grundlage für möglichst breiten gesellschaftlichen Wohlstand. Die G7 trägt als Zusammenschluss der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für die Weltwirtschaft. Vor diesem Hintergrund wird sich Deutschland während seiner G7-Präsidentschaft weiterhin für langfristig stabile Rahmenbedingungen einsetzen, die ein dynamisches , nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern. Stabile Finanzen, Strukturreformen zur Verbesserung des Umfelds für Investitionen und Beschäftigung sowie offene Weltmärkte spielen hierbei Schlüsselrollen. Die G7-Staaten treten zudem gemeinsam dafür ein, das multilaterale Handelssystem weiter zu stärken. 8. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten globalen Weichenstellungen für ein dynamischeres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum? Entscheidend für ein dynamischeres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum sind aus Sicht der Bundesregierung gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen . Dazu gehören insbesondere die Minderung geopolitischer Risiken, solide öffentliche Finanzen, wettbewerbsorientierte Strukturen, der Abbau von Handelsbarrieren und die Stärkung insbesondere privater Investitionen. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung den steigenden Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands, der voraussichtlich auf 8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ansteigen wird? Wird die Bundesregierung während ihrer Präsidentschaft dieses Thema auf die Tagesordnung setzen? Wenn nein, warum nicht? Unter währungspolitischen Gesichtspunkten ist der Leistungsbilanzsaldo des Euroraums relevant, der im Verhältnis zum BIP im Jahr 2014 bei 2,8 Prozent lag. Durch den seit dem Sommer 2014 gesunkenen Ölpreis ist bei vielen Ländern, die netto Öl importieren, eine Erhöhung des Leistungsbilanzüberschusses bzw. eine Verringerung des Leistungsbilanzdefizits zu erwarten. Auch der deutsche Leistungsbilanzüberschuss wird deshalb in diesem Jahr höher ausfallen als im vergangenen Jahr. Der Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands ist das Ergebnis marktwirtschaftlicher Prozesse. Die deutsche Wirtschaft trägt durch Exporte und den Import von Vorprodukten sowie durch Direktinvestitionen erheblich zu weltweitem Wachstum (u. a. Technologietransfer) und Beschäftigung bei. Es muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass der Anteil der Erwerbs- und Vermögenseinkommen am Leistungsbilanzsaldo im Verhältnis zum BIP seit dem Jahr 2003 deutlich angestiegen ist. Dies resultiert u. a. aus einer Zunahme der Erträge aus den Direktinvestitionen im Ausland. Auch haben dämpfende Effekte des Dienstleistungssaldos nachgelassen. Das Wachstumsprofil der deutschen Wirtschaft hat sich spürbar in Richtung der Binnennachfrage verschoben. Nicht zuletzt verfolgt die Bundesregierung einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der öffentlichen wie der privaten Investitionen. Leistungsbilanzsalden sind wichtige Indikatoren zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und spielen daher auch eine Rolle in den Diskussionen der G7 im Rahmen der Gespräche zur weltwirtschaftlichen Entwicklung. Drucksache 18/4493 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Vorwurf der G7-Partner , dass fiskalische Spielräume von Deutschland weiterhin ungenutzt bleiben, um durch verstärkte Investitionen einen Beitrag zu einem Abbau der globalen Ungleichgewichte zu leisten? Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbar für eine tragfähige Finanzpolitik. Konsolidierungserfolge haben Spielräume geschaffen, um heute und in Zukunft die öffentlichen Investitionen weiter zu stärken. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode insgesamt 9 Mrd. Euro zusätzlich in Bildung und Forschung investieren und bis zum Jahr 2017 insgesamt 5 Mrd. Euro zusätzlich für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen. In den Jahren 2016 bis 2018 wird der Bund erneut erhebliche zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mrd. Euro für öffentliche Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und Energieeffizienz vorsehen. Außerdem wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 – über die bereits vorgesehene 1 Mrd. Euro hinaus – weitere 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Darüber hinaus wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen errichten, dessen Mittel der Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zugutekommen sollen. Der Bund beabsichtigt, dieses Sondervermögen , das bis zum Jahr 2018 Leistungen gewähren soll, mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro auszustatten. Damit werden in den kommenden Jahren weitere 5 Mrd. Euro für Kommunen zur Verfügung gestellt und die kommunalfreundliche Politik des Bundes fortgesetzt. 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der weltweit steigenden Gesamtverschuldung insbesondere in den Schwellenländern in Anbetracht der Tatsache, dass der weltweite Verschuldungsstand insbesondere von privaten Sektoren und Banken den Verschuldungsstand vor Ausbruch der Finanzkrise in 2007 deutlich übersteigt ? Wird die Bundesregierung während ihrer Präsidentschaft dieses Thema auf die Tagesordnung setzen? Wenn nein, warum nicht? Die hohe und zum Teil weiter steigende private und öffentliche Verschuldung in vielen Industrie- und Schwellenländern ist ein Hemmnis für eine nachhaltig und dynamisch wachsende Weltwirtschaft. Für die Bundesregierung ist die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ein wichtiges Element zur Stärkung des globalen Wachstums und insofern auch Teil der G7-Gespräche. 12. Wird Deutschland im Rahmen der geplanten 3 Billionen US-Dollar-Investitionsinitiative der G20 entsprechend ihres Anteils an der Wirtschaftskraft der G20-Länder von ca. 6 Prozent auch seinen Anteil leisten? Die G20-Staats- und Regierungschefs haben bei ihrem Treffen am 15./16. November 2014 in Brisbane den „Brisbane Action Plan“ vereinbart und sich damit zu Reformmaßnahmen verpflichtet, durch die die Wirtschaftsleistung der G20 bis zum Jahr 2018 um 2 Prozent über den Wert gesteigert werden soll, der sich ohne die Maßnahmen ergeben würde. Nach Schätzungen aus dem Jahr 2014 entspricht dies einem zusätzlichen globalen Bruttoinlandsprodukt von 2 Billionen US-Dollar. Insgesamt haben sich die G20-Staaten zu annähernd 1 000 Reformmaßnahmen in den Bereichen Investitionen, Beschäftigung, Wettbewerb und Handel verpflichtet. Deutschland trägt seinen Anteil dazu bei; das zeigen Mo- dellrechnungen der Internationalen Organisationen (insbesondere des Internationalen Währungsfonds – IWF – und der Organisation für wirtschaftliche Zu- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4493 sammenarbeit und Entwicklung – OECD). Investitionen und die Verbesserung des Investitionsklimas sind ein Schwerpunkt der aktuellen türkischen G20-Präsidentschaft . Sie stellen ein wichtiges Element zur Steigerung des weltweiten Wachstums und des Wachstumspotenzials dar. Daher werden Investitionen auch bei den G7-Beratungen zur Entwicklung der Weltwirtschaft eine bedeutende Rolle spielen. Über die Initiativen im Rahmen der G20 hinaus sind im G7-Kreis derzeit keine weiteren Investitionsinitiativen geplant. a) Wird die Frage von Investitionen auf der Tagesordnung des G7-Gipfels stehen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. b) Welche Initiativen wird die Bundesregierung dazu vorschlagen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 13. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der G7 gemacht, damit Entwicklungsländer durch Präferenzabkommen wie TTIP und CETA nicht benachteiligt werden, und plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7 Präsidentschaft ein Konzept vorzustellen, das sicherstellt, dass Entwicklungsländer durch Präferenzabkommen nicht benachteiligt werden? a) Wenn ja, was für konkrete Maßnahmen sieht das Konzept vor? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass das Welthandelssystem primär auf multilateraler Ebene, d. h. im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), weiterentwickelt werden sollte, auch um den Belangen von Entwicklungsländern Rechnung zu tragen. Große regionale Abkommen wie TTIP sollten deshalb so ausgestaltet werden, dass sie das multilaterale Handelssystem unterstützen und zu seiner Fortentwicklung beitragen. Die Bundesregierung ist mit vielen interessierten Drittländern in einem regelmäßigen Austausch und wird diesen parallel zum weiteren Fortschritt der TTIP-Verhandlungen fortführen . Sie beabsichtigt nicht, im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft ein konkretes Konzept zur Abwehr vermuteter Nachteile infolge der TTIP für durch EU-Präferenzabkommen begünstigte Länder vorzulegen, insbesondere deshalb, weil die G7 dafür kein geeignetes Forum ist und zudem die konkreten Inhalte der TTIP noch gar nicht feststehen. 14. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um einen möglichen Abschluss von TTIP mit der Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA und der Zusage von verbindlichen und ambitionierten Klimaschutzzielen zu verbinden? Die Europäische Kommission wurde mit dem von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilten Verhandlungsmandat beauftragt, ein Abkommen zu verhandeln, das Verpflichtungen beider Vertragsparteien zu den arbeits- und umweltrechtlichen Aspekten des Handels und der nachhaltigen Entwicklung umfasst. Das Abkommen soll Bestimmungen enthalten, welche die Übernahme und die wirksame Anwendung der international vereinbarten Normen und Übereinkünfte im arbeitsrechtlichen Bereich und im Umweltbereich als notwendige Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung fördern. Es sollen Mechanismen zur Unterstützung der Förderung menschenwürdiger Arbeit durch wirksame interne Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Sinne der IAO-Erklärung aus 1998 über die grundlegenden Prinzipien Drucksache 18/4493 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Rechte bei der Arbeit sowie der einschlägigen multilateralen Umweltübereinkünfte umfassen und eine engere Zusammenarbeit bei handelsbezogenen Aspekten der nachhaltigen Entwicklung vorsehen. Die Bundesregierung wird sich für die Umsetzung dieser Mandatsziele einsetzen. 15. Mit welchen eigenen Vorschlägen in welchen Bereichen strebt die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft eine Einigung im Hinblick auf die WTO-Ministerrunde Ende des Jahres 2015 in Nairobi an, und für welche konkreten Vorschläge wird sie werben? Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde ein. Derzeit geht es primär darum, eine Verständigung der WTO-Mitglieder auf ein post-Bali-Arbeitsprogramm zu erreichen. Die Bundesregierung verfolgt diese Ziele im Rahmen der EU und in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft wird die Bundesregierung darauf drängen, dass die G7 ein starkes Signal der Unterstützung für eine erfolgreiche Zehnte WTOMinisterkonferenz im Jahr 2015 in Nairobi sendet: Die G7 wird die Bedeutung der Stärkung des regelbasierten multilateralen Handelssystems unterstreichen und zu einer zügigen Implementierung des WTO-Abkommens über Handelserleichterungen auffordern. Im Weiteren wird sich die G7 für einen erfolgreichen und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde und die hierfür erforderliche Annahme und Umsetzung des post-Bali-Arbeitsprogramms aussprechen. Ferner wird die G7 alle Handelspartner aufrufen, ihre Märkte offenzuhalten und auf protektionistische Maßnahmen jedweder Art zu verzichten. 16. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Rahmen der G7-Präsidentschaft in Bezug auf internationale Umwelt- und SozialStandards in der globalen Lieferkette einzubringen? Wird die Bundesregierung das Thema der existenzsichernden Löhne auf die Tagesordnung des Gipfels setzen? Die Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen der Warenproduktion ist eine weltweite Herausforderung. Im Rahmen der deutschen G7 Präsidentschaft wird deshalb das Ziel weltweit nachhaltiger Lieferketten intensiv diskutiert. Die G7-Präsidentschaft führte eine internationale StakeholderKonferenz zu diesem Thema am 10./11.März 2015 mit dem Ziel durch, konkrete Vorschläge zur effektiveren Umsetzung von Arbeits-, Sozial-, und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu diskutieren. Ein Treffen der G7-Fachministerien ist im Herbst 2015 in München vorgesehen. Konkret geht es darum, mehr Transparenz zu schaffen, bestehende Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in den Herstellerländern effektiver zu implementieren, u. a. durch Capacity -Building in Herstellerländern und Multistakeholder-Netzwerke sowie Beschwerdemöglichkeiten von Betroffenen zu verbessern. Auch die Idee eines Präventionsfonds („Vision Zero Fund“) wird derzeit diskutiert. 17. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die Finanzmarktreformen im G20-Kreis fortgesetzt und entschlossen umgesetzt werden müssen, und wie plant die Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung die deutsche G7-Präsidentschaft zu nutzen, um dieses Thema auf der internationalen Agenda zu halten? Die Bundesregierung hält unverändert daran fest, dass die Finanzmarktreformen im G20-Kreis fortgesetzt und entschlossen umgesetzt werden müssen, und hat dies auch bei den letzten G7- bzw. G20-Treffen deutlich gemacht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4493 Daher werden auch Finanzmarktthemen unter deutscher G7-Präsidentschaft zur weiteren Bekräftigung der Reformen in diesem Sektor diskutiert werden. 18. In welcher Form plant die Bundesregierung die G7-Präsidentschaft zu nutzen , um die Arbeiten auf internationaler Ebene in den Bereichen Derivateregulierung und Regulierung des Schattenbankenwesens zu unterstützen ? Die Bundesregierung betrachtet eine verbesserte Überwachung und Regulierung des internationalen Schattenbankensystems weiterhin als eines der wichtigsten Ziele der Finanzmarkt-Reformagenda vor allem der G20. Der auf Initiative der Bundesregierung bereits beim G20-Gipfel in St. Petersburg im Jahr 2013 verabschiedete konkrete Zeit- und Aufgabenplan für diese Arbeiten (Roadmap Shadowbanking) wurde zu diesem Zweck (wiederum auf deutsche Initiative hin) beim G20-Gipfel Ende des Jahres 2014 in Brisbane fortgeschrieben. Die Bundesregierung wird diese international vom Financial Stability Board koordinierten Arbeiten weiter unterstützen und, wo nötig, vorantreiben – etwa durch rechtzeitige Konsensbildung auch im G7-Kreis. Die Bundesregierung setzt sich ebenso für eine Fortsetzung der Umsetzung der G20-Agenda zur Reform der Derivatemärkte sowie für eine weitere Spezifizierung der internationalen Vorgaben zur Sanierung und Abwicklung von Finanzmarktinfrastrukturen ein. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei den grenzüberschreitenden Aspekten. 19. In welcher Form plant die Bundesregierung die G7-Präsidentschaft zu nutzen , um den Prozess auf Ebene der G20 bzw. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerhinterziehung zu unterstützen, und welche konkreten Maßnahmen gegen Steuergestaltung und Steuerhinterziehung haben nach Ansicht der Bundesregierung dabei größte Priorität und sollen zu Ergebnissen geführt werden? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die G7 weiterhin das OECD/G20- Projekt gegen Gewinnverlagerungen und Gewinnkürzungen international tätiger Unternehmen (BEPS-Projekt) unterstützt. Ebenfalls soll die Unterstützung der G7 für die internationalen Arbeiten zur Ausweitung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs, mit dem Steuerhinterziehung bekämpft wird, fortgesetzt werden. Gleiches gilt für die Unterstützung von Entwicklungsländern beim Ausbau fairer und leistungsfähiger Steuerverwaltungen. Größte Priorität für die Bundesregierung haben hierbei die Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb (einschließlich der Arbeiten zu den sogenannten TaxRulings ) sowie Fortschritte bei der besseren Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen in der Praxis. 20. Sollen nach Vorstellung der Bundesregierung auf dem G7-Gipfel in Richtung der kommenden UN-Klimakonferenz in Paris neue, ambitioniertere Ankündigungen oder Initiativen der Teilnehmer zum Klimaschutz gemacht werden, und ist die Bundesregierung dahingehend aktiv, dass von der EU dort neue Impulse in Richtung Paris kommen? Die Bundesregierung setzt sich derzeit als G7-Präsidentschaft im Gespräch mit den G7-Partnern dafür ein, dass vom G7-Gipfel Impulse für ein ambitioniertes und dauerhaftes Ergebnis in Paris in den Bereichen Minderung, Anpassung an den Klimawandel, Klimafinanzierung sowie bei der Weiterentwicklung des glo- balen Kohlenstoffmarktes durch die G7-Staaten gesetzt werden. Drucksache 18/4493 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass sich der G7-Gipfel zu konkreten Finanzzusagen für den internationalen Klimaschutz verpflichtet und sich außerdem auf einen konkreten Fahrplan verständigt, wie deren Beitrag zu den ab dem Jahr 2020 international zugesagten 100 Mrd. USDollar aussehen wird? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist derzeit in Gesprächen mit den G7-Partnern, wie Impulse im Bereich Klimafinanzierung, u. a. in Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagen-Zusage (Mobilisierung von jährlich 100 Mrd. US-Dollar aus unterschiedlichen Quellen), gesetzt werden können. Die Verhandlungen um internationale Klimafinanzierung im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) sollen aber im G7-Rahmen nicht dupliziert werden. 22. Wird sich Deutschland im Rahmen des G7-Gipfels dafür einsetzen, dass sich die Teilnehmer dazu bekennen, dass die Emission von CO2 einen Preis bekommen soll, und sich zu entsprechenden Maßnahmen verpflichten ? Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass marktbasierte Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, inklusive der Bepreisung von CO2-Emissionen, von den G7-Staaten unterstützt werden. 23. Strebt die Bundesregierung im Rahmen der G7-Präsidentschaft verbindliche Beschlüsse zum Abbau fossiler Subventionen an, und wenn ja, welche Definition fossiler Subventionen legt sie zugrunde, und welchen Zeitraum sieht die Bundesregierung für den Abbau vor? Deutschland unterstützt den im Jahr 2009 in Pittsburgh von der G20 gefassten Beschluss, die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe mittelfristig abzubauen, und beteiligt sich an dessen Umsetzung. 24. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft, das Thema Auswirkungen der Klimakrise zu behandeln, und wenn ja, in welchem Rahmen, und gibt es insbesondere dazu einen Austausch mit G7- Ländern, wie den USA oder Australien, die bereits heute massiv von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind? Die Bundesregierung ist derzeit in Gesprächen mit den G7-Partnern, um mögliche G7-Impulse zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels zu identifizieren. 25. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass glaubhafte Finanzierungsversprechen der reichsten Länder für die Umsetzung der geplanten Nachhaltigkeitsziele für den Erfolg des Post-2015-Prozesses elementar sind? Plant die Bundesregierung im Jahr ihrer G7-Präsidentschaft einen konkreten und ambitionierten Zeitplan vorzulegen, bis wann das 0,7-Prozent-Ziel im Rahmen der G8 im Jahr 2006 nach dem Verfehlen zu Beginn dieses Jahres nunmehr umgesetzt sein soll? Die Kosten für die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) übersteigen die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (Official Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4493 Development Assistance, ODA) bei weitem (das ODA-Aufkommen der im OECD-DAC organisierten Geberländer erreichte im Jahr 2013 mit insgesamt 135 Mrd. US-Dollar einen historischen Höchststand). Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass alle verfügbaren Ressourcen (privat/öffentlich, national/international ) mobilisiert werden. Die Universalität der SDG erfordert die partnerschaftliche Umsetzung der Vereinbarungen aus den internationalen Wirksamkeitsagenden und die Betonung der primären Eigenverantwortung der Staaten für ihre nationale Entwicklung. ODA hat eine wesentliche Rolle, vor allem in der Unterstützung der ärmsten Länder bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Dementsprechend waren im Bundeshaushalt für das Jahr 2014 die ODA-Ausgaben höher als in den Vorjahren. 26. Wird die Bundesregierung im Rahmen der G7-Präsidentschaft ihr Engagement für einen Konsens in den Verhandlungen um die Finanztransaktionssteuer (FTT) fortsetzen, und wird sie die derzeitige Dynamik nutzen, um eine Initiative für den Einsatz der Einnahmen aus der FTT für Entwicklung und Klima zu starten? Deutschland setzt die Beratungen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) in Verstärkter Zusammenarbeit intensiv fort, um zügig zu Entscheidungen zu kommen. Die Bundesregierung tritt dabei unverändert für die im Koalitionsvertrag vorgezeichneten Positionen ein. Über die Ertragshoheit der FTT bzw. die Verwendung der Steuermittel wird zu gegebener Zeit der für den Haushalt zuständige Gesetzgeber entscheiden. 27. Auf welche Weise wird die Frage nach der Finanzierung der in New York zu verabschiedenden Sustainable Development Goals unter den G7-Staaten debattiert werden? Wirbt die Bundesregierung auch hier für gemeinsame Finanzierungszusagen ? Wege zur Unterstützung von Initiativen, die zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen können, sind Gegenstand des laufenden Austauschs im G7-Kreis. 28. Wie und wo wird sich die Bundesregierung im Zuge ihrer G7-Präsidentschaft für Verbesserungen im Meeresschutz einsetzen, wie es in den Schwerpunkten der Bundesregierung für ihre Präsidentschaft angekündigt wurde? a) Wird sich die Bundesregierung für eine zügige Aufnahme der Verhandlungen über ein Biodiversitätsabkommen auf Hoher See unter dem Internationalen Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) einsetzen und auf einen zügigen und ambitionierten Abschluss drängen? Die Bundesregierung hat sich in den Vereinten Nationen gemeinsam mit ihren europäischen Partnern seit vielen Jahren für die baldige Aufnahme von Verhandlungen über ein rechtsverbindliches globales Abkommen unter dem VN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität auf Hoher See eingesetzt. Die Bundesregierung setzt sich auch im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft für einen möglichst zügigen und ambitionierten Abschluss des voraussichtlich im Jahr 2016 beginnenden Verhandlungsprozesses ein. Drucksache 18/4493 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wird die Bekämpfung von „Müll im Meer“ im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft eine Rolle spielen, und welche Vorschläge wird die Bundesregierung hierzu vorlegen? Die Bundesregierung hat unter dem Einzelthema Meeresschutz/Meeresvermüllung u. a. die Initiierung eines globalen Aktionsplanes zur Bekämpfung der Vermüllung der Meere im Kreis der G7-Staaten angekündigt. Dabei soll der angestrebte Aktionsplan auf existierenden regionalen Aktionsplänen aufbauen. Diesbezüglich fand bereits ein erster Workshop am 24. und 25. Februar 2015 in Berlin statt, an dem alle G7-Staaten teilgenommen haben, und auf dem Maßnahmevorschläge gegen Meeresvermüllung diskutiert werden. 29. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Energieminister der G7 im Mai 2014 die Notwendigkeit eines Überganges zur „low carbon economy“ betont haben, die Sorge, dass der derzeit niedrige Ölpreis eine solche Entwicklung erheblich erschwert, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus für die internationalen Klimaschutzbemühungen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Übergang in eine „low carbon economy“ nicht grundsätzlich durch vorübergehende niedrige Ölpreise in Frage gestellt und auch nicht primär durch das jeweilige Energiepreisniveau bestimmt wird. Zwar geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die aktuelle Ölpreisentwicklung vor allem Kalkulationen zur Amortisierung und Refinanzierung von Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen angepasst werden. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, ob und in welchem Ausmaße sich die Investitionsbereitschaft in diesen Segmenten des Klimaschutzes tatsächlich verändern wird, zumal die kurz-, mittel- und auch langfristige Entwicklung der Ölpreise kaum vorhersagbar ist. Klimafreundliche Technologien haben zudem gesellschafts- und umweltrelevante Zusatznutzen, die den Ausbau zusätzlich wirtschaftlich und sinnvoll machen. Die Bundesregierung wird diese Entwicklung in Deutschland aufmerksam beobachten und gegebenenfalls reagieren. Dies gilt gleichermaßen für die internationalen Klimaschutzbemühungen . 30. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um im Rahmen der G7-Staaten für eine Strategie der Stärkung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz und des Energiesparens eine Verringerung der Energieimportabhängigkeit zu erreichen? Im G7-Kreis werden unter deutschem Vorsitz Maßnahmen im Bereiche Energieeffizienz (Verbesserung von nachhaltiger Energiesicherheit durch geringeren Energieverbrauch) sowie hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit von Stromversorgungssystemen und erneuerbare Energien diskutiert. Diese Maßnahmen dienen der Verringerung der Energieimportabhängigkeit, da sie auf einen verringerten Energieverbrauch sowie den weiteren Ausbau heimischer erneuerbarer Energien setzen. Die deutsche G7-Präsidentschaft möchte mit den Initiativen die bereits existierenden internationalen Prozesse im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz weiter stützen und erfolgreich ausbauen. Deutschland möchte insbesondere im Bereich Energieeffizienz auch international Akzente setzen. In dieser Hinsicht werden auch die internationalen Energieorganisationen wie IEA und IRENA eng in die Prozesse mit eingebunden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4493 31. Welche Schritte sind nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um die energiepolitische Abhängigkeit von Russland in der EU im Sinne einer größeren Versorgungssicherheit zu verringern? Welche Rolle spielen dabei Partnerschaften mit Katar und Algerien, und wie bewertet die Bundesregierung die politische Lage in diesen Ländern mit Blick auf eine langfristige Versorgungssicherheit? Die Vollendung des Energiebinnenmarktes sowie die Umsetzung des vom Europäischen Rat im Oktober 2014 beschlossenen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030 sind nach Ansicht der Bundesregierung prioritär geeignet, die energiepolitische Abhängigkeit von Russland zu verringern. Darüber hinaus bleibt die Diversifizierung der Bezugsquellen und Transportwege bedeutsam. Hierzu kann nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft auch verflüssigtes Erdgas (LNG) einen wichtigen Beitrag leisten. Algerien und Katar sind nach Russland und Norwegen derzeit die wichtigsten Herkunftsländer für Erdgasimporte der EU. Beide Länder verfügen über erhebliche Erdgasreserven und könnten insofern auch künftig zur europäischen Erdgasversorgung beitragen. 32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Beschluss der Energieminister der G7-Staaten auf ihrem Treffen im Mai 2014, bei dem sie der Ukraine und anderen europäischen Staaten technische Unterstützung bei der Entwicklung des erneuerbaren Sektors und der Verbesserung der Energieeffizienz zugesagt haben, unternommen (bitte auflisten)? Die Bundesregierung pflegt eine kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit der Ukraine. Die Zusammenarbeit im Energiesektor konzentriert sich insbesondere auf die Bereiche Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur in Bezug auf die Energieproduktion und den Transport im Osten des Landes. Zu den derzeit in der Implementierung befindlichen Projekten gehören insbesondere Projekte im Bereich des „capacity building“ sowie im Bereich der energieeffizienten Rehabilitation von Energieinfrastruktur. In den Jahren 2014 und 2015 wurden neue Vorhaben im Bereich der energetischen Beratung von Unternehmen sowie im Bereich der Energieeffizienz in (öffentlichen) Gebäuden beauftragt. Im Rahmen der Vorhaben , die dem Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur im Osten der Ukraine dienen , sind die energieeffiziente Rehabilitation der Infrastruktur sowie die Modernisierung der Heizungssysteme wichtige Bestandteile. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der ukrainischen Regierung sowie mit Unterstützung der EBRD ein Konzept für Investitionsprogramm mit dem Titel „Turning Subsidies Into Investments“ entwickelt, das zu einer Verbesserung der Energieeffizienz in der kommunalen Wärmeversorgung, zu einem niedrigeren Gasverbrauch und dem Abbau von Subventionen fossiler Energieträger beitragen soll. 33. Inwieweit wird sich die Bundesregierung im Rahmen der G7-Präsidentschaft dafür einsetzen, dass Medikamente, Impfstoffe und andere medizinische Produkte für Menschen in ärmeren Ländern leichter zugänglich gemacht werden? Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der G7-Präsidentschaft dafür einsetzen , im Zuge der Schwerpunktthemen der vernachlässigten Krankheiten, antimikrobiellen Resistenzen sowie Folgerungen aus der Ebola-Krise den Zugang zu Medikamenten, Impfstoffen und anderen medizinischen Produkten für Menschen in Entwicklungsländern zu erleichtern. Grundlage dafür ist eine inter- national abgestimmte, kohärente und nachhaltige Politik der Stärkung von Ge- Drucksache 18/4493 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sundheitssystemen. Auf der Wiederauffüllungskonferenz der globalen Impfallianz GAVI in Berlin im Januar 2015 wurden Zusagen in Höhe von 7,539 Mrd. US-Dollar abgegeben. Von diesen Mitteln werden in den Jahren 2016 bis 2020 ca. 300 Millionen Menschen, insbesondere Kinder, geimpft werden können. Die Bundesregierung beteiligt sich mit 600 Mio. Euro an diesen Programmen. 34. Inwieweit wird sich die Bundesregierung im Rahmen des G7-Gipfels für einen gemeinsamen Forschungsfonds einsetzen, damit verbesserte Diagnosemethoden , beispielsweise Schnelltests, sowie kostengünstigere und für den Einsatz vor Ort angemessenere Medikamente (weiter)entwickelt werden? Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des G7-Gipfels dafür einsetzen, dass die Forschung zu vernachlässigten Tropenkrankheiten ausgebaut wird und die bisherigen Förderaktivitäten besser international koordiniert werden. Ob und inwiefern Förderinstrumente notwendig sind, werden die G7 Partner während der Gipfelberatungen im Juni und auf der gemeinsamen Forschungsministerkonferenz im Oktober diskutieren. 35. Wie sieht die bundesdeutsche Initiative zur wirtschaftlichen Stärkung von Frauen im Rahmen der G7-Präsidentschaft konkret aus? Werden die Mittel und Programme einer Gender-Budget-Analyse unterzogen , um transparent zu machen, wohin die Mittel konkret fließen? Wenn nicht, wie wird sonst überprüft, ob die Mittel und Programme der wirtschaftlichen Stärkung von Frauen zugute kommen? Die Initiative zur Stärkung von Frauen in G7-Staaten zielt darauf ab, das Unternehmertum von Frauen zu stärken. In Deutschland und den anderen G7-Staaten bestehen erhebliche Gründungspotenziale bei Frauen. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von Frauen zu verbessern und die volkswirtschaftliche Bedeutung von Gründerinnen stärker herauszustellen. Die Bundesregierung befürwortet daher einen Austausch der G7-Länder zu ihren jeweiligen Erfahrungen und Maßnahmen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung Initiativen zur wirtschaftlichen Stärkung von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern. Dabei soll die Stärkung der beruflichen Bildung von Mädchen und Frauen im Vordergrund stehen. Die Überprüfung der Mittel und Programme erfolgt über Rechenschaftsberichte. In der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden alle Programme und Projekte verpflichtend einer Gender-Analyse unterzogen. 36. Wie wird sich die Bundesregierung im Zuge ihrer G7-Präsidentschaft dafür einsetzen, die internationalen verbindlichen Vereinbarungen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung zu verstärken ? Während ihrer G7-Präsidentschaft wird sich die Bundesregierung weiterhin für die Umsetzung der bereits bestehenden international verbindlichen Vereinbarungen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor der weiblichen Genitalverstümmelung einsetzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4493 37. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft, um neue Impulse für die New Alliance for Food Security and Nutrition zu geben, und wie werden diese aussehen? a) Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um sich „auch im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft – dafür ein[zusetzen], dass die Allianz Kleinbauern unterstützt, afrikanische Unternehmen einbezieht und ökologische und soziale Rahmenbedingungen fördert“, wie das das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf seiner Homepage erklärt? Als Mitglied im New Alliance Leadership Council setzt sich die Bundesregierung mit einer Vielzahl von entwicklungspolitischen Maßnahmen dafür ein, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu unterstützen, Landrechte zu berücksichtigen , afrikanische Unternehmen einzubeziehen und ökologische und soziale Rahmenbedingungen zu fördern. Als Vorsitz der Globalen Arbeitsgruppe zum Thema Land leitet und koordiniert die Bundesregierung noch laufende Aktivitäten der G7 im Rahmen der New Alliance. In der Ausarbeitung gemeinsamer Richtlinien für landbasierte Investitionen durch das Leadership Council hat sich die Bundesregierung aktiv dafür eingesetzt, diese an die laufenden Arbeiten der FAO für die Erarbeitung von Umsetzungsleitlinien für Privatinvestitionen zubinden . Die als Entwurf vorliegenden Richtlinien sollen Investoren unterstützen, die Vorgaben der „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern – VGGT“ und die „Prinzipien für verantwortungsvolle Agrarinvestitionen – RAI“, welche beide vom Welternährungsausschuss der UN verabschiedet wurden, umzusetzen . Dieser erste Entwurf wurde im Februar 2015 von einem technischen Expertengremium entwickelt (G7; FAO; African Land Policy Initiative). b) Wie bewertet die Bundesregierung die von den Partnerländern der New Alliance for Food Security and Nutrition eingeforderten Gesetze zur Patentierung und Homogenisierung von Saatgut und konkret die Vereinbarungen zu UVOP 91? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Staaten der New Alliance selbst entscheiden sollten, welche Rechtsform sie für den Aufbau und Schutz einer einheimischen Pflanzenzüchtung wählen. Explizite Forderungen nach bestimmten Systemen lehnt sie ab, so auch im Fall Benin, dem deutschen Partnerland in der New Alliance. c) Wie soll im Rahmen New Alliance for Food Security and Nutrition der Zugang zu Saatgut für lokale Bäuerinnen und Bauern sichergestellt werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Pflanzenzüchtung und Saatgutzertifizierung unzweifelhaft zur Verfügbarkeit leistungsfähiger, standortangepasster Pflanzensorten sowie zur Saatgutqualität beitragen. Kleinbauern haben in der Regel erschwerten Zugang zu verbesserten geschützten Sorten, sind aber auf die ausreichende Verfügbarkeit von qualitativ gutem, keimfähigem, an Produktions - und Konsumbedingungen angepasstem Saatgut angewiesen. Wichtig ist, dass der Zugang zu verbesserten Saatgut in umfassende Förderprogramme zur ländlichen Entwicklung eingebettet sein muss. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37b verwiesen. d) Wie wird im Rahmen der New Alliance for Food Security and Nutrition sichergestellt, dass Landgrabbing und ähnliche Effekte verhindert werden? Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, die Berücksichtigung von Landrechten im Rahmen der New Alliance sicherzustellen und „Land Grabbing“ zu Drucksache 18/4493 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode verhindern. Die Partner der New Alliance haben sich dazu verpflichtet, in allen Aktivitäten die VGGT/RAI-Prinzipien anzuerkennen. In den Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Ländern ist diese Verpflichtung aufgenommen . e) Sind der Bundesregierung Fälle von Landgrabbing bekannt, die in Verbindung zur New Alliance for Food Security and Nutrition stehen (bitte nach Land und Fläche auflisten)? Eine konkrete Verletzung der VGGT/RAI-Prinzipien durch Privatfirmen (nationale und internationale) bei der Flächenpachtung bzw. bei Flächenkauf sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die einzige Ausnahme bilden Vorwürfe gegen das Investment der Firma „The Dominion Farms“ in Nigeria im Rahmen der „New Alliance“ sowie der nigerianischen „Agricultural Transformation Agenda“. 38. Inwieweit wird die Bundesregierung ihre G7-Präsidentschaft nutzen, um den G7-Ländern eine internationale Strategie zur Bekämpfung von Antibiotika -Resistenzen zu unterbreiten bzw. zu verabschieden, und welche Zeitschiene hat die Bundesregierung für die gemeinsame Umsetzung der Maßnahmen? Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den G7-Partnern, die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen zu verstärken. Eine internationale Strategie zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen hat die WHO mit dem Entwurf des globalen Aktionsplan „Antibiotikaresistenzen“ in der Sitzung des Exekutivrates im Januar 2015 vorgelegt, die im Mai 2015 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden soll. Die Aktivitäten der G7-Partner können an den globalen Aktionsplan der WHO anknüpfen. Die Planung und Umsetzung geeigneter gemeinsamer Maßnahmen werden die G7-Partner während des Gipfels im Juni 2015 beraten. 39. Inwieweit wird die Bundesregierung den G7-Gipfel nutzen, um neue Forschungsansätze und Forschungsförderungsmechanismen im Bereich der vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten einschließlich Tuberkulose , Malaria und HIV bzw. AIDS, den G7-Ländern zu unterbreiten, und welche Zeitschiene hat die Bundesregierung für die gemeinsame Umsetzung der Maßnahmen? Die Bundesregierung ist gemeinsam mit den G7-Partnern der Auffassung, dass Forschung zu vernachlässigten Krankheiten prioritär gefördert werden muss. Die Planung und Umsetzung geeigneter gemeinsamer Maßnahmen werden die G7-Partner während der Gipfelberatungen im Juni 2015 und auf der gemeinsamen Forschungsministerkonferenz im Oktober 2015 erörtern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333