Deutscher Bundestag Drucksache 18/4515 18. Wahlperiode 26.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4250 – Steigerung der Qualität hochschulstatistischer Daten – Aktueller Stand der seit zwei Jahren andauernden Prüf- und Konzeptionsphase Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der 15. Bericht des Ausschusses für Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 wurde dem Deutschen Bundestag im Mai 2013 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/13668). Er enthält wertvolle Hinweise darauf, wie die Hochschulstatistik verbessert werden muss, um für anstehende politische Entscheidungen eine ausreichende Datengrundlage bereitzustellen. Ein Jahr nach Erscheinen des Berichts richtete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, wie sie den vom Ausschuss für Hochschulstatistik aufgezeigten Handlungsbedarf angehen will. In der Antwort von April 2014 antwortete die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/1040): „Die Bundesregierung nimmt die Handlungsempfehlungen des Hochschulstatistikausschusses auf und prüft ihre Umsetzung. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich zahlreiche Vorschläge – der Natur der Sache entsprechend – noch in eine Prüf- bzw. Konzeptionsphase.“ Zwei Jahre nach Veröffentlichung des Berichts des Ausschusses für Hochschulstatistik und ein Jahr nach der Antwort der Bundesregierung soll diese Kleine Anfrage klären, ob die Bundesregierung die Prüf- und Konzeptionsphase mittlerweile abgeschlossen hat. Nach den Worten des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller, in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 2014, habe sich die Bundesregierung vorgenommen, bis November 2014 erste inhaltliche konzeptionelle Überlegungen sowie ein Eckpunktepapier für die Gesetzesnovelle zu erarbeiten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 20. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen ist eine wichtige Voraussetzung für die Hochschulpolitik, Hochschulverwaltung und Hochschul- Drucksache 18/4515 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode planung. Die derzeitige Hochschulstatistik reicht vor dem Hintergrund des Wandels im Hochschulsystem und aufgrund erweiterter Lieferverpflichtungen an EUROSTAT nicht mehr aus. Der Ausschuss für die Hochschulstatistik hat daher in seinem 15. Bericht (Bundestagsdrucksache 17/13668) eine Anpassung des Erhebungsprogramms vorgeschlagen. Dieser Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 diskutiert. Auf der Grundlage des Berichtes hat die Programmarbeitsgruppe des Ausschusses für die Hochschulstatistik ein Fachkonzept (Eckpunktepapier) als Grundlage für die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) erarbeitet. Am 6. November 2014 hat der Ausschuss für die Hochschulstatistik das Fachkonzept beraten und zur Umsetzung empfohlen. Dem Ausschuss für die Hochschulstatistik gehören neben mehreren Bundesministerien (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Bundesministerium der Finanzen) Vertreter von Landesministerien, der Statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie von Hochschulen und der Wissenschaft an. Wesentliche Vorschläge im Fachkonzept sind: ● Die Einführung einer Verlaufsstatistik vom ersten Hochschulsemester bis zum Studienabschluss einschließlich der Promotionsphase. Damit werden erstmals Informationen über die Übergänge von Bachelor zum Master, über den Ablauf des Studiums, Fach- und Hochschulwechsel sowie zur Promotionsphase verfügbar sein. Eine ganz wesentliche Verbesserung betrifft die Abbildung von Studienabbrüchen und des Studienerfolgs. ● Die erweiterte Erfassung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die bisher nur unzureichend möglich ist. Im Rahmen von Sondererhebungen (nach § 7 des Bundesstatistikgesetzes) werden zurzeit zwar Daten zu Promovierenden erhoben; dauerhaft ist aber eine systematische Erfassung der Promovierenden erforderlich, die eine gesetzliche Grundlage braucht – auch um damit die Lieferverpflichtungen an EUROSTAT gemäß der Verordnung Nr. 912/2013 der Kommission vom 23. September 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 zu erfüllen. ● Die zusätzliche Erhebung einiger Merkmale in der Studierenden- und Prüfungsstatistik . Bildungsherkunft und Migrationshintergrund werden bisher in der amtlichen Statistik nicht erhoben. Die vorliegenden repräsentativen Erhebungen von Hochschulforschungsinstituten liefern zwar Daten hierzu, können aber bei der zunehmenden Heterogenität der Hochschullandschaft nicht hinreichend differenzieren. Die Informationen sind auch für die einzelnen Hochschulen von großem Wert, um zielgruppengenaue Förderangebote zur Erhöhung des Studienerfolgs anzubieten. ● Die Verbesserung der Datenlage zum wissenschaftlichen Nachwuchs. Für die Hochschulpersonalstatistik wird vorgeschlagen, Merkmale wie z. B. Bildungsabschlüsse und Vorqualifikationen bei der Erstberufung zur Professur aufzunehmen. Es soll auch erfasst werden, ob sich Personen in einem Qualifizierungsverfahren befinden. Dadurch sind Analysen zu den Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses und Auswertungen zu Qualifizierungs- und Karrierewegen möglich. Erfassung von Merkmalen zur Auslandsmobilität sowie der anerkannten ECTSPunkte . Die Vorschläge des Ausschusses für die Hochschulstatistik sind die Grundlage für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des HStatG, den die Bundesregierung derzeit erarbeitet. Vorgesehen ist eine Kabinettbefassung im ersten Halbjahr 2015. Die Weiterentwicklung der amtlichen Hochschulstatistik und Anpassung an aktuelle Entwicklungen in der Hochschullandschaft ist ständige Aufgabe der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4515 Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Im Dialog zwischen den Nutzern der Statistik, die im Ausschuss für die Hochschulstatistik vertreten sind, und den Produzenten der Statistik werden neue Konzepte erarbeitet. Auf diesem Weg werden zahlreiche weitere Vorschläge aus dem 15. Bericht umgesetzt, für die eine gesetzliche Neuregelung nicht erforderlich ist. 1. Warum lagen im Februar 2015 die für November 2014 angekündigten inhaltlichen konzeptionellen Überlegungen sowie ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Ausschusses für Hochschulstatistik noch nicht vor? Der Ausschuss für die Hochschulstatistik hat im Lauf des Jahres 2014 auf der Basis der Empfehlungen des 15. Berichtes des Ausschusses für die Hochschulstatistik (Bundestagsdrucksache 17/13668) ein Fachkonzept zur Novellierung des HStatG erarbeitet. Am 6. November 2014 hat der Ausschuss für die Hochschulstatistik das Fachkonzept abschließend beraten und empfohlen, die weiteren Schritte zur Novellierung des HStatG einzuleiten. 2. Wann wird die Bundesregierung die inzwischen zwei Jahre andauernde Prüf- und Konzeptionsphase abgeschlossen haben und die Novelle des Hochschulstatistikgesetzes und ggf. andere Maßnahmen auf den Weg bringen (bitte mit Zeitplan angeben)? Die Prüf- und Konzeptionsphase ist mit der Vorlage des Fachkonzeptes abgeschlossen . Auf dieser Basis erarbeitet die Bundesregierung derzeit den Gesetzentwurf zur Novellierung des HStatG. Es ist geplant den Gesetzentwurf im ersten Halbjahr 2015 dem Kabinett vorzulegen. 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Erhebungsmethodik und/oder die Analyseverfahren der Hochschulfinanzstatistik anzupassen , um belastbare und steuerungsrelevante Informationen zu Ausstattungs - und Mittelverwendungsvergleichen zu liefern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Definitionen von Einnahmen und Ausgaben der Hochschulen aufgrund neuer Finanzierungsformen und Bund-Länder-Programmen zu aktualisieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Statistische Bundesamt überprüft regelmäßig die methodischen Grundlagen der Hochschulfinanzstatistik. Vorschläge zur Verbesserung werden dem Ausschuss für die Hochschulstatistik vorgelegt und dort beraten. Dies betrifft insbesondere auch die Definitionen von Einnahmen und Ausgaben. Zuletzt wurde 2014 das monetäre hochschulstatistische Kennzahlensystem den veränderten Anforderungen sowie den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Drucksache 18/4515 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik für eine Prüfung einzusetzen, ob das Personal an Hochschulen in Vollzeitäquivalenten differenzierter berechnet werden kann? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Das Statistische Bundesamt wird methodische Vorschläge und Proberechnungen für eine differenziertere Berechnung von Vollzeitäquivalenten dem Ausschuss für die Hochschulstatistik vorlegen. Eine abschließende Zeitplanung hierzu ist noch nicht erfolgt, da die Arbeiten zur Änderung des HStatG – nicht zuletzt mit Blick auf die verfügbaren Kapazitäten – Priorität besitzen. 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, zumindest zu prüfen, ob ein länderübergreifendes Kennzahlenset auf der Ebene einzelner Hochschulen sowie Studienbereiche bzw. Lehr- und Forschungsbereiche bereitgestellt werden soll und welche Implikationen sich hieraus an die Hochschulstatistiken ergeben? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Mit dem hochschulstatistischen Kennzahlensystem stellt die amtliche Statistik aus verschiedenen Quellen regelmäßig ein breites und detailliertes Datenangebot über den Hochschulbereich zur Verfügung, das derzeit auf der Ebene der einzelnen Bundesländer und Fächergruppen berechnet und veröffentlicht wird. Aufgrund der engen Personalsituation im Bereich der Bildungsstatistik konnten die erforderlichen methodische Vorschläge und Proberechnungen für tiefere Gliederungen jedoch noch nicht vorgelegt werden. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die Übergangsquoten von Schule ins Studium neu berechnet werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Mit der Veröffentlichung der Fachserie zu den nichtmonetären hochschulstatistischen Kennzahlen am 3. Dezember 2012 wurden sämtliche Berechnungen zu den Übergangsquoten auf die schulische Studienberechtigung umgestellt. Dadurch wurden Inkonsistenzen von Zähler und Nenner bei den Übergangsquoten beseitigt. 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auch dafür einzusetzen, dass je ein überprüfbares Merkmal zum Studienabbruch und zum Studienfach- und Studienortswechsel eingeführt und abgefragt wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Es ist geplant, mit der Novellierung des HStatG eine Verlaufsstatistik vom ersten Hochschulsemester bis zum Studienabschluss einschließlich der Promotionsphase einzuführen. Damit können erstmals Studienabbrüche und -erfolge umfas- send abgebildet werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4515 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dabei auch dafür einzusetzen, dass freigebliebene Studienplätze erfasst werden, die einer örtlichen Zugangsbeschränkung unterlagen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die statistische Erfassung eines Teils der frei gebliebenen Studienplätze, die über die Gründe hierfür keine Auskunft gäbe, erscheint in Hinblick auf eine möglichst vollständige Vergabe begrenzter Studienkapazitäten nicht zielführend . 10. Liegen der Bundesregierung die Berichte der Kultusministerkonferenz vor, wie viele Studienplätze jeweils zum Abschluss des Zulassungsverfahrens im Wintersemester frei geblieben sind, und wenn ja, wie hoch war die Zahl der frei gebliebenen Plätze in den letzten drei Berichten? Die bislang von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) erstellten Berichte zu den Ergebnissen der Zulassungsverfahren zu örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen an den staatlichen Hochschulen beziehen sich auf die Wintersemester (WS) 2010/2011, 2011/2012 und 2013/2014. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund , dass Bund und Länder mit dem Hochschulpakt bemüht sind, der großen Nachfrage nach Studienplätzen Herr zu werden, daraus, dass nach einer Umfrage von „SPIEGEL ONLINE“ im laufenden Wintersemester knapp 15 000 Studienplätze trotz Zulassungsbeschränkung frei geblieben sind (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 30. Januar 2015: „Trotz Zulassungsbeschränkung : Tausende Studienplätze sind ungenutzt“)? Die in den Medien genannten Zahlen nicht besetzter NC-Studienplätze (NC – Numerus clausus) können nicht bewertet werden. Unklar ist neben der Herkunft der Zahlen insbesondere, auf welchen konkreten Zeitpunkt (Vorlesungsbeginn oder Abschluss der Zulassungsverfahren) und auf welche Studiengänge sie sich beziehen (Bachelor und Master oder nur Bachelor). Der Bericht der KMK über die Ergebnisse der Zulassungsverfahren zu örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen an den staatlichen Hochschulen für das WS 2014/2015 liegt bislang nicht vor. WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2013/14 Studienplätze insg. 208.742 244.147 277.867 davon unbesetzt (in %) 10.465 (5,0 %) 13.096 (5,4 %) 10.974 (3,9 %) Studienplätze an Unis 141.166 164.424 190.075 davon unbesetzt (%) 8.356 (5,9 %) 10.590 (6,5 %) 10.491 (5,5 %) Studienplätze an FHs 67.576 79.723 87.792 davon unbesetzt (%) 2.887 (4,3 %) 2.406 (3,0 %) 483 (0,55 %) Drucksache 18/4515 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass der Merkmalskatalog der Hochschulstatistik hinsichtlich der Anfänger eines Masterstudiums überprüft und, wenn möglich, um dieses ergänzt wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Bereits seit dem WS 1999/2000 werden statistische Angaben zu Masterstudierenden in der Studierendenstatistik anhand des Merkmals „angestrebter Abschluss “ erfasst und ausgewiesen. Die Übergänge zwischen dem Bachelor- und Masterstudium sind jedoch auf der derzeitigen gesetzlichen Grundlage nur unzureichend zu erfassen. Die geplante Einführung einer Verlaufsstatistik kann hier erhebliche Verbesserungen bringen. 13. Wie viele Studierende haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 keinen Masterstudienplatz erhalten – auch vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Steigerung der Qualität hochschulstatistischer Daten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/1040): „Die derzeitigen Erhebungen der Länder zeigen, dass es durch örtliche Zulassungsbeschränkungen trotz der hohen Übergangsquoten vom Bachelor- ins Masterstudium nicht zu Engpässen kommt.“? Über die Anzahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die im Ergebnis keinen Studienplatz bekommen oder angenommen haben, können bei der gegenwärtigen Verfahrensweise keine zentralen Daten erhoben werden. Zwar könnte jede einzelne Hochschule darüber Auskunft geben, wie groß die Differenz zwischen den grundsätzlich zulassungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern und den zugelassenen bzw. letztlich immatrikulierten Studierenden ist. Dies sagt jedoch angesichts der Möglichkeit von Mehrfachbewerbungen nichts darüber aus, ob die an einer Hochschule nicht erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber nicht an einer anderen Hochschule einen Studienplatz erhalten haben. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass frei gebliebene Masterstudienplätze erfasst werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? An der Auslastung der Kapazitäten der Hochschulen durch vollständige Besetzung der Masterstudienplätze besteht ein hohes Interesse. Da eine Erhebung freigebliebener Studienplätze – wie in der Antwort zu Frage 13 geschildert – keinen Aussagewert im Hinblick auf die Frage hat, ob bzw. wie viele Studienbewerberinnen oder Studienbewerber unversorgt geblieben sind, ist eine statistische Erfassung nicht vorgesehen. 15. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die Berechnung der Masterstudierendenquote und der Erfolgsquote bei den Masterstudierenden konzeptionell überarbeitet wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4515 Mit der geplanten Einführung einer Verlaufsstatistik wird eine zeitnahe Berechnung sowohl der Masterstudierendenquote als auch der Erfolgsquote im Masterstudium möglich sein. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass geklärt wird, ob das Merkmal „Duales Studium“ differenziert nachgewiesen werden kann und dass das Merkmal, falls möglich, auch aufgenommen wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Das Merkmal „duales Studium“ wird derzeit bereits erhoben. Der Referentenkreis Hochschulstatistik im Statistischen Bundesamt wird in seiner Sitzung im März 2015 über eine Differenzierung des Merkmales beraten. 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass geklärt wird, ob das Merkmal „kooperative“ Studiengänge und die Haupt- und Nebenhörer in allen Bundesländern nachgewiesen werden können und dass das Merkmal, falls möglich, auch aufgenommen wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung im Rahmen der Vorbereitung der Novellierung des HStatG hat ergeben , dass entsprechende Änderungen ohne gesetzliche Neuregelungen umsetzbar sind. Das Statistische Bundesamt wird entsprechende Vorschläge dem Ausschuss für die Hochschulstatistik vorlegen. 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, ein Indikatorenmodell und eine Datengewinnungsstrategie für die Berichterstattung zum wissenschaftlichen Nachwuchs zu entwickeln? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 19. Zu welchen Ergebnissen ist die Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines tragfähigen Indikatorenmodells für den Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs gekommen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf die Kleine Anfrage „Steigerung der Qualität hochschulstatistischer Daten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1040)? Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines tragfähigen Indikatorenmodells für den Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) wurde durch das BMBF am 21. Januar 2013 unter Leitung des Statistischen Bundesamtes, einer Vertretung der Statistischen Landesämter und einschlägiger wissenschaftlicher Experten eingesetzt. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe liegt inzwischen vor. Lang- und Kurzfassung sowie das Kennziffernmodell sind veröffentlicht auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/ Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/ Indikatorenmodell_Fachbeitraege.html. Drucksache 18/4515 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Über eine darüber hinausgehende Datengewinnungsstrategie wurde noch nicht entschieden. 20. Welchen Schwerpunkt wird der Bundesbericht zum wissenschaftlichen Nachwuchs für seine nächste Ausgabe im Jahr 2017 untersuchen? Das Schwerpunktthema des nächsten BuWiN lautet: „Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektor“. 21. Welche Themen standen bzw. stehen zur Auswahl, und warum setzte bzw. setzt sich die Bundesregierung für welches Schwerpunktthema ein? Beim BuWiN handelt es sich – gemäß den Standards für qualitativ hochwertiges Monitoring um einen vom Deutschen Bundestag geforderten und einmal pro Legislaturperiode vorzulegenden, unabhängigen wissenschaftlichen Bericht. Die entsprechenden Gremien des BuWiN haben sich für ein Schwerpunktthema entschieden , das für das Wissenschaftssystem und seine Innovationsfähigkeit hohe Relevanz hat, das hohes wissenschaftliches Analysepotential wie auch Praxisrelevanz besitzt und zudem einen hohen Stellenwert in der aktuellen politischen Debatte hat. Das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschulund außeruniversitären Forschungssektor“ wurde gewählt, weil es diese Kriterien in besonderer Weise erfüllt. 22. Welche möglichen Ergänzungen der Fragestellungen des Bundesberichts zum wissenschaftlichen Nachwuchs erwägt die Bundesregierung für die derzeitige Bearbeitungsphase? Das BMBF entscheidet nicht über Ergänzungen der Fragestellungen des BuWiN, da es sich um einen unabhängigen wissenschaftlichen Bericht handelt. Das Konzept des nächsten BuWiN befindet sich derzeit in Erarbeitung und in Abstimmung zwischen den einzelnen Gremien des BuWiN. 23. Wie ist der Stand der Wiederholungsbefragung der Promovierenden entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik, die laut Bundesregierung zum 1. April 2014 beginnen sollte (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage „Steigerung der Qualität hochschulstatistischer Daten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1040)? Die Arbeiten für die Wiederholungsbefragung zu den Promovierenden durch das Statistische Bundesamt haben wie angekündigt am 1. April 2014 begonnen. Im Jahr 2015 ist sowohl die Erhebung bei den Professorinnen und Professoren als auch die Befragung der Promovierenden geplant. Ergebnisse werden im kommenden Jahr erwartet. 24. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass Vorschläge für die Harmonisierung der Erhebungen zur Studienfinanzierung entwickelt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4515 Eine Harmonisierung der Erhebungen zur Studienfinanzierung betrifft nicht die Hochschulen, sondern die Förderwerke und kann deshalb nicht im Rahmen der Novellierung des HStatG erfolgen. Andere Möglichkeiten zur Umsetzung des Vorschlags werden geprüft. 25. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Parameter zur Berechnung der Koeffizienten für Forschung und Entwicklung (FuE) empirisch zu überprüfen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Der Ausschuss für die Hochschulstatistik hat in seiner Sitzung am 11. November 2013 beschlossen, dass das Statistische Bundesamt die bei der Berechnung der FuE-Koeffizienten verwendeten Parameter überprüfen soll. Zur Beratung wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Hochschulvertretungen, Vertretungen aus Wissenschaftsorganisationen, von Statistischen Landesämtern und Landeswissenschaftsministerien sowie von der KMK, vom BMBF sowie dem Statistischen Bundesamt angehören. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden im Ausschuss für die Hochschulstatistik am 6. November 2014 beraten und unterstützt. Für die Überprüfung im Universitätsbereich soll eine retrospektive Befragung des wissenschaftlichen Personals durchgeführt werden. Bei den Fachhochschulen und den Kunsthochschulen sollen die Einschätzungen zu den Berechnungsparametern bei Experten mittels teilstrukturierter Interviews eingeholt werden. 26. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die Auswirkungen von Zusammenschlüssen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Neustrukturierungen der Hochschulmedizin auf den Berichtskreis und die Ergebnisse der Hochschulstatistik geprüft werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? In Bezug auf Zusammenschlüsse zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die Neustrukturierung der Hochschulmedizin wurde zunächst die Vollständigkeit der Statistik insgesamt sichergestellt. Dabei werden bereits die medizinischen Einrichtungen in der Hochschulstatistik gesondert dargestellt. Derzeit werden die Auswirkungen der o. a. institutionellen Änderungen auf den Berichtskreis geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung sowie notwendige Änderungen werden dem Ausschuss für die Hochschulstatistik vorgelegt und dort beraten . 27. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass hochschulstatistische Kennzahlen für private Hochschulen entwickelt und regelhaft erhoben werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Dieser Vorschlag ist bereits umgesetzt. Daten zu privaten Hochschulen werden vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die erste Veröffentlichung „Private Hochschulen“ ist am 6. Mai 2014 unter www.destatis.de/DE/Publikationen/ Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/PrivateHochschulen Drucksache 18/4515 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5213105137004.pdf?__blob=publicationFile, die aktuelle Veröffentlichung ist am 7. Januar 2015 unter www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/ BildungForschungKultur/Hochschulen/PrivateHochschulen5213105137004. pdf?__blob=publicationFile erschienen. Die Publikation soll künftig jährlich erfolgen. 28. Wie wird sich die Bundesregierung entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einsetzen, dass die Datenqualität der Merkmale zum Studium im Ausland in der Studierenden- und Prüfungsstatistik verbessert werden? Durch die Novellierung des HStatG ist geplant, die Datenqualität der Merkmale zum Studium im Ausland zu verbessern. Da die Novellierung sich noch im Abstimmungsprozess befindet, ist eine endgültige Auflistung der künftig zu erhebenden Merkmale noch nicht möglich. Neben einer Erweiterung der Merkmale in der Prüfungsstatistik sind durch die geplante Einführung einer Verlaufsstatistik detailliertere Auskünfte als bisher zum Studium im Ausland möglich. 29. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Hochschulstatistikgesetzes , die die Themen a) Nachweis von Studierenden, Prüfungen, Personal und Finanzen zusätzlich nach Hochschulstandort, b) vollständige Erfassung der Promovierenden im laufenden Lieferprogramm der amtlichen Statistik, c) Aufnahme von Merkmalen zur sozialen Herkunft und zum Migrationshintergrund in den Erhebungskatalog der Studierenden- und Prüfungsstatistik , d) Nachweis von Studierenden und Prüfungen in Studiengängen, bei denen Abschlüsse von ausländischen Hochschulen in Deutschland erworben werden können, e) Ergänzung des Merkmalskatalogs der amtlichen Hochschulstatistik um die Umfrage zu „Frauen in Führungspositionen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“, f) Erweiterung des Merkmalskatalogs der Hochschulstatistik um OutputIndikatoren für die Evaluierung von FuE-Leistungen und Leistungen in der Lehre berücksichtigt (bitte jeweils nach den einzelnen Änderungen differenziert aufschlüsseln, falls ja, wie und bis wann werden sie angestrebt, falls nicht, bitte einzeln begründen, warum nicht)? In dem geplanten Gesetzentwurf zur Novellierung des HStatG ist beabsichtigt, die Themen a bis d zu übernehmen. Aus der Umfrage zu „Frauen in Führungspositionen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ sollen die Merkmale „Position in der Hochschulleitung“ und „Vorqualifikationen bei Erstberufungen zur Professur“ aufgenommen werden. Die Art der Aufnahme und der Zeitpunkt der verpflichtenden Datenlieferung werden im Gesetzesentwurf detailliert dargestellt. Die Erweiterung des Merkmalkatalogs der Hochschulstatistik um Output-Indikatoren für die Evaluierung von FuE-Leistungen und Leistungen in der Lehre ist im Rahmen der Novellierung des HStatG nicht vorgesehen. Teilweise werden entsprechende Daten (z. B. Patente/Publikationen) an anderer Stelle bereits erhoben . Möglichkeiten, darüber hinaus weitere Aspekte hinsichtlich der Evaluie- rung von FuE-Leistungen und Leistungen in der Lehre in die Statistik einzubeziehen , wurden umfassend geprüft. Es wurde allerdings als nicht durchführbar Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4515 angesehen, Indikatoren mit einer vertretbaren Belastung für die Auskunftspflichtigen und die Statistischen Ämter zu entwickeln, die zugleich methodisch und inhaltlich flächendeckend belastbare Daten liefern. 30. Was ist der aktuelle Stand (bitte Zeitplan und Inhalte nennen) bezüglich der Umsetzung der Empfehlungen zu einem „Kerndatensatz Forschung“ des Wissenschaftsrates vom 25. Januar 2014? Auf Grundlage der genannten Wissenschaftsratsempfehlung vom 25. Januar 2013 bereitet derzeit eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats, die durch ein vom BMBF gefördertes Konsortium unterstützt wird, eine Folgeempfehlung vor, mit welcher die im Ergebnis der Projektarbeit zu formulierenden Spezifikationen wissenschaftspolitisch bewertet werden sollen. Das Projekt begann am 1. August 2013. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass sich der Wissenschaftsrat mit den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe noch im Laufe des Jahres 2015 befassen kann. 31. Welche konkreten Kerndaten aus den Empfehlungen beabsichtigt die Bundesregierung bei der Erhebung außen vor zu lassen, und ggf. warum? Wie in der Antwort zu Frage 30 dargestellt, geht es bei dem Vorhaben nicht um die Vorbereitung einer neuen Erhebung durch die Bundesregierung, sondern um die Formulierung übergreifend verwendbarer Standards für die in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates genannten Kerndaten. 32. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Standardisierung und Interoperabilität verschiedener Datensätze in den Bereichen Bildung und Forschung zu gewährleisten, zu verbessern und die Datensätze frei verfügbar zu machen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage „Steigerung der Qualität hochschulstatistische Daten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/1040) verwiesen. Hinzuweisen ist darüber hinaus darauf, dass das Statistische Bundesamt ein breit gefächertes Angebot von Basisdaten zu Hochschulen im Internet veröffentlicht. Zusätzlich werden nutzerspezifische Sonderauswertungen zur Verfügung gestellt . Die Hochschulstatistik ist eine wichtige Datenquelle für die Bildungs- und Forschungsberichterstattung und für Gesamtrechnungssysteme. Im Bereich der nationalen Bildungsberichterstattung sind hier der Bericht „Bildung in Deutschland “, der Bildungsfinanzbericht, der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs , Landesbildungsberichte sowie das Kommunale Bildungsmonitoring zu nennen. Indikatoren zu einzelnen Hochschulen sind auch Orientierungspunkte für die Wahl des Studienfaches und des Studienortes. Für die internationale Bildungs - und Forschungsstatistik der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung , Wissenschaft und Kultur (UNESCO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union (EU), die Berechnung der EU-Benchmarks sowie nationaler Benchmarks sind die Ergebnisse der Hochschulstatistik unverzichtbar. Hochschulstatistische Daten sind auch ein zentraler Bestandteil der Forschungsberichterstattung von Bund und Ländern sowie eine wichtige Basis für die Gestaltung der Forschungspolitik. Ebenso dienen sie zur Beobachtung des Übergangs vom Studium in den Beruf und zur Beantwortung von Fragen der Fachkräftesicherung. Außerdem sind die Drucksache 18/4515 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ergebnisse der Hochschulstatistik für bereichsübergreifende Gesamtrechnungssysteme (z. B. für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Bildungspersonalrechnung , die Berechnung des Budgets für Bildung, Wissenschaft und Forschung) von zentraler Bedeutung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333