Deutscher Bundestag Drucksache 18/4526 18. Wahlperiode 31.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4243 – Zum Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung, der mit einiger Verzögerung am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages überstellt wurde, wird die zentrale Bedeutung einer ambitionierten Klimapolitik und die Einhaltung des Zwei-GradLimits ebenso betont wie die Rolle der KfW Bankengruppe beim Vorantreiben einer globalen Energiewende. Dementsprechend hat sie zwischen den Jahren 2006 und 2013 weltweit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in einer Höhe von rund 173 Mrd. Euro finanziert. Darunter fällt unter anderem auch die Unterstützung von emissionsarmen Technologien bei der Kohleverstromung, beispielsweise in Serbien. Die darauffolgenden angepassten Finanzierungskriterien haben sich laut Verfasser an die energie-, klima- und entwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. Immerhin soll es nun weitere Einschränkungen geben bei der zukünftigen Förderung von Kohleprojekten. Die Neuformulierung hat jedoch nicht dazu geführt, die internationale Förderung von Kohlekraftwerken und Kohlekraftprojekten komplett auszuschließen. Auch mit Blick auf die neuen Finanzierungskriterien bleiben noch einige Fragen offen. 1. Welches Organ innerhalb der KfW Bankengruppe überarbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die bestehenden Leitlinien (www.kfw.de/ nachhaltigkeit/PDF/Nachhaltigkeit/KfW-PositionspapierKohlekraftwerksfinanzierung -neu-2014-03-10_final.pdf), und wann wird dieser Prozess abgeschlossen sein? 2. Welches Organ innerhalb der KfW Bankengruppe wird nach Kenntnis der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bundesregierung die überarbeiteten Leitlinien formal beschließen, und wann? Drucksache 18/4526 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte die Überarbeitung der Leitlinien der KfW Bankengruppe zu Kohlekraftwerksfinanzierungen in einer konzernübergreifenden Arbeitsgruppe. Die KfW-Leitlinien wurden dabei gemäß der Position der Bundesregierung vom 22. Dezember 2014 angepasst und vom Gesamtvorstand der KfW im März 2015 final beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte der Leitlinien werden dem Verwaltungsrat im Rahmen seiner Sitzung am 14. April 2015 vorgestellt und danach auf der Internetseite der KfW veröffentlicht . 3. Was sind die konkreten Anforderungen an eine Klimaschutzpolitik und Klimaschutzstrategie , welche im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung als eine der zu erfüllenden Bedingungen zur Kohlefinanzierung durch die KfW IPEX-Bank aufgeführt werden, bzw. wonach wird bemessen, ob dieses Kriterium erfüllt ist? a) Reicht das formale Vorhandensein einer Klimaschutzpolitik und einer Klimaschutzstrategie – auf dem Papier – aus, oder soll es Mindestanforderungen hinsichtlich der Ambition gesetzter Klimaschutzziele, langfristiger Dekarbonisierung, Ausbauzielen für erneuerbare Energien etc. geben? Wie und durch wen werden diese Kriterien entwickelt, bzw. sollte es keine solchen Kriterien geben, wie wird bewertet, ob eine Klimaschutzpolitik oder Klimaschutzstrategie ausreichend ambitioniert ist, um die Bedingungen zu erfüllen? b) Wie soll konkret bewertet werden, ob ein Kohle-Vorhaben mit dieser Klimaschutzpolitik und -strategie kohärent ist? Welche Faktoren, Indikatoren und Kriterien sollen hierfür herangezogen werden? c) Inwiefern muss Kompatibilität der zu bewertenden Klimaschutzpolitik und -strategie mit dem Zwei-Grad-Limit erfüllt sein, welche der Emissionsszenarien des IPCC AR5 werden hierfür herangezogen, wie wird die Kompatibilität überprüft, und durch wen? d) Inwiefern müssen etwaige Klimaschutzpolitiken und -strategien nicht nur vorliegen, sondern auch durch eine geeignete aktive Implementierung begleitet werden, wie wird das begleitet werden, und durch wen? e) Wie und durch wen wird bewertet, ob das Kriterium insgesamt erfüllt ist, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausreichend Expertise in den Bewertungsprozess einfließt? f) Werden Ministerien, nachgeordnete Behörden und unabhängige Expertinnen und Experten in diese Entscheidungsprozesse einbezogen, und wenn ja, welche sind dies (bitte auch nach KfW- bzw. IPEX-Teil aufschlüsseln )? Wenn nein, verfügt die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung über die nötigen Kapazitäten und Voraussetzungen, um solche Entscheidungen zu treffen, und wie wird hier die nötige Expertise, Objektivität und Unabhängigkeit in der Bewertung gesichert? g) In welcher Form und welchem Umfang werden die Ergebnisse der Prüfungen dem Entscheidungsgremium vorgelegt? Die Fagen 3 und 3a bis 3g werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die KfW wird im Einzelfall untersuchen, inwiefern das jeweilige Investitionsland im Rahmen seiner nationalen Klimaschutzstrategie konkrete Maßnahmen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4526 zum Ausbau erneuerbarer Energien bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz anstrebt . Den Emissionsszenarien des IPCC AR5 zufolge ist eine Dekarbonisierung der globalen Energieversorgung bis 2040 bis 2070 erforderlich, um die globale Erderwärmung mit einer 66-prozentigen Wahrscheinlichkeit auf 2 °C zu begrenzen . Abhängig von den nationalen Gegebenheiten kann es – wie im Falle der deutschen Energiewende – notwendig sein, fossile Energieträger als mittelfristige Brückentechnologie einzusetzen. Sofern dies überzeugend dargelegt werden kann, gilt das Vorhandensein einer nationalen Klimaschutzstrategie und die Kohärenz mit der nationalen Klimaschutzpolitik als gegeben. Die bestehenden Kreditprozesse der einzelnen Geschäftsbereiche der KfW Bankengruppe stehen im Einklang mit den entsprechenden (aufsichts-)rechtlichen Vorschriften. In diesem Rahmen (Due Diligence) findet die Informationssammlung zu Klimaschutzstrategie und Klimaschutzpolitik statt. Nach Kenntnis der Bundesregierung stehen der KfW Bankengruppe öffentlich zugänglich Quellen zur Informationsbeschaffung diskriminierungsfrei zur Verfügung, anhand derer sie die veröffentlichten Klimaschutzpolitiken und Klimaschutzstrategien überprüfen und bewerten kann. Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass im Lichte der Klimaverhandlungen in Paris im Dezember 2015 eine Überarbeitung nationaler Klimaschutzstrategien erfolgen wird. Die für die fachliche Bewertung der verfügbaren Informationen erforderlichen Kapazitäten werden für die KfW Entwicklungsbank und die KfW IPEX in den Kompetenzcentern „Umwelt und Klima“ sowie „Energie, Wasser und Landwirtschaft “ sowie in den regionalen Schwerpunktteams der KfW Entwicklungsbank in ausreichendem Umfang vorgehalten. Die Bundesregierung ist dabei über die zuständigen Ressorts entsprechend der gültigen Kreditprozesswege bei der Finanzierungsvergabe der KfW eingebunden. 4. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung die Maßgabe „Referenzwirkungsgrad “? Die Definition der Maßgabe Referenzwirkungsgrad findet sich im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung vom 22. Dezember 2014 unter Fußnote 1 für Braunkohle und unter Fußnote 2 für Steinkohle. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aufgrund von beispielsweise Zusammensetzung und Herkunft der eingesetzten Kohle der Wirkungsgrad schwankt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 6. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus auf die Bestimmung des „Referenzwirkungsgrades“? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Wirkungsgrad der eingesetzten Kohle von verschiedenen Faktoren determiniert wird, u. a. den meteorologischen Bedingungen vor Ort sowie der Brennstoffqualität der genutzten Kohle. Aus eben diesem Grund hat die Bundesregierung in Anlehnung an die bereits zuvor geltende Praxis der KfW einen Referenzwirkungsgrad für deutsche Verhältnisse definiert . Bei abweichenden lokalen Bedingungen erfolgt eine entsprechende Anpassung . Drucksache 18/4526 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage hat die Bundesregierung die neuen Förderbedingungen ab einem elektrischen Referenzwirkungsgrad von 43 Prozent bei Braunkohle bzw. 44 Prozent bei Steinkohle festgelegt, und weshalb hat sie nicht höhere Wirkungsgrade vorgegeben, die dem jüngsten Stand der Technik entsprechen (z. B. Kraftwerk Moorburg, www.corporate.vattenfall.de/uber-uns/geschaftsfelder/erzeugung/ neubauprojekte/Moorburg/Spitzentechnologie_im_Einsatz/)? Der Bundesregierung ist bewusst, dass sich Braun- und Steinkohle in ihrem Brennwert unterscheiden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung im Unterschied zur vorher geltenden Praxis differenzierte Wirkungsgrade für beide Kohlearten festgelegt. Die Referenzwirkungsgrade von 43 Prozent für Braunkohle und 44 Prozent für Steinkohle zählen unter Zugrundelegung der in Fußnote 1 und Fußnote 2 des Berichts jeweils getroffenen Definition zur aktuell in der Praxis eingesetzten Spitzentechnologie. 8. Wie definiert die Bundesregierung die Maßgabe, dass „technische und räumliche Voraussetzungen geprüft werden, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) zu ermöglichen “, wie sehen die hier angesprochenen Voraussetzungen konkret aus, wer prüft das, wie sieht die Prüfung aus, und was ist, wenn die Prüfung negativ ist? Diese Maßgabe verdeutlicht den Anspruch, über die EU-Grenzen hinaus Anforderungen an Kraftwerksprojekte anzulegen, die bislang ausschließlich für Vorhaben innerhalb der EU vorgeschrieben sind und dort als anspruchsvoll gelten. Die technischen und räumlichen Möglichkeiten einer späteren Abscheidung und Speicherung von CO2 werden nach den künftigen Leitlinien der KfW Bankengruppe als Teil der Due Diligence einer Finanzierung eines Kohlekraftwerks zu prüfen sein und stellen somit ein wichtiges Kriterium für die Gesamtbeurteilung des Finanzierungsvorhabens dar. Im Rahmen der Due Diligence wird deshalb im Hinblick auf einen möglichen späteren Einsatz von CCS-Technologien zu prüfen sein: – welche CO2-Abscheidetechnik bei der beabsichtigten Kraftwerkstechnologie dem aktuellen Stand der Entwicklung entspricht, – ob ausreichend Freifläche auf dem Werksgelände oder in der Nähe angren- zend verfügbar ist, um ein späteres Nachrüsten mit der identifizierten Abscheidetechnik zu ermöglichen, – ob das Kraftwerkdesign darüber hinaus ausreichend Platz für die entsprechenden Leitungen bzw. Anlagen einräumt, – eine Stellungnahme des Antragstellers, welche potenziellen Speicher on- und offshore für die Speicherung des abgeschiedenen CO2 zur Verfügung stünden . 9. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung „wesentliche Verbesserungen der Umweltwirkungen“, wer misst diese, und wie? Eine wesentliche Verbesserung der Umweltwirkungen bedeutet in Abgrenzung zur Klimawirkung eine Ressourceneinsparung, welche stets mit Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung in Verbindung steht bzw. einer Minderung von Schadstoffemissionen. Die Ressourceneinsparung kann sich zum Beispiel auf den Kühl- oder Wasserverbrauch beziehen. Eine Überprüfung der verbesserten Umweltwirkung findet im Rahmen der Due Diligence bei Modernisierungen von Kohlekraftwerken statt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4526 10. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung „keine ausreichenden Alternativen im Bereich der erneuerbaren Energien“, wer prüft diese, und wie? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit mit den Partnerländern den Ausbau einer klimaschonenden und umweltverträglichen Energieversorgung. Im Vordergrund stehen dabei der Ausbau der erneuerbaren Energien, die effiziente Nutzung von Energie und der Zugang zu einer modernen Energiegrundversorgung. Insbesondere werden Partnerländer dabei unterstützt, technische, regulative, wirtschaftliche oder politische Barrieren für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie für die Steigerung der Energieeffizienz abzubauen. Die Vorgabe, dass Modernisierungsmaßnahmen zur Fortsetzung herkömmlicher Energieversorgung nur gefördert werden, wenn „keine ausreichenden Alternativen im Bereich der erneuerbaren Energien“ bestehen, basiert auf den Ansatz, eine verbesserte und klima- und umweltverträglichere Energieversorgung und -nutzung mit möglichst hohem Anteil von erneuerbaren Energien am gesamten Energiemix zu erreichen. Die Einschränkung dieses Kriteriums durch den Begriff „ausreichend“ zeigt, dass es hier landespezifische politische, regulative und wirtschaftliche Gründe geben kann, die einer Einzelfallprüfung bedürfen. Im Grundsatz erfolgt immer eine Einzelfallprüfung nach den Richtlinien der Entwicklungszusammenarbeit. Diese werden in der Entwicklungszusammenarbeit von den Durchführungsorganisationen der technischen Zusammenarbeit bzw. der finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen der Projektprüfungen und Angebotserstellung durchgeführt sowie durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor der Auftragserteilung geprüft . Zusätzlich prüft auch die Partnerregierung i. d. R. selbst vor Vereinbarung eines Projektvorhabens in Form von Machbarkeitsstudien (Feasibility Studies). 11. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung einen „signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit“, wer prüft das, und wie sieht die Prüfung aus? Für die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit ist sicherzustellen, dass die schwankende Energienachfrage bedarfsgerecht gedeckt werden kann. Die quantitative Energieversorgungssicherheit kann dann gefährdet werden, wenn nicht ausreichende Primärenergieträger zur Deckung des Strom- und insbesondere auch Heizenergiebedarfs über erneuerbaren Energien bereitgestellt werden können. Zur Sicherung der Versorgungsqualität können derzeit insbesondere in Versorgungsverbünden mit hohen Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien (Wind und Solar) noch Grundlastkraftwerke (z. B. große Wasserkraftwerke und Kohlekraftwerke), sowie flexible Kraftwerke (z. B. Gaskraftwerke) erforderlich sein, um Schwankungen in der Stromerzeugung auszugleichen und damit Ungleichgewichten von Angebot und Nachfrage vorzubeugen. Unter bestimmten Umständen (Ausgestaltung des lokalen Energiemarktes, installierte Kraftwerkskapazitäten ) können in diesen Fällen konventionelle Erzeugungstechnologien, wie u. a. Kohlekraftwerke zu einer erhöhten Versorgungssicherheit beitragen. In diesen Fällen können auch Modernisierungsmaßnahmen des bestehenden Kraftwerksparks ausnahmsweise ins Auge gefasst werden. Die Einzelfallprüfungen für dieses Kriterium erfolgen nach den Richtlinien der Entwicklungszusammenarbeit vor der Auftragserteilung durch das BMZ und bei der Vorbereitung des Vorhabens bei den Durchführungsorganisationen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen der Projektprüfungen und Drucksache 18/4526 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Angebotserstellung. Zusätzlich wird dieses Kriterium i. d. R. auch durch die Partnerregierung selbst vor der Vereinbarung eines gemeinsamen Projektvorhabens in Form von Machbarkeitsstudien geprüft (siehe Antwort zu Frage 10). 12. Welchen konkreten Verfahrensstand haben die Beratungen auf OECDEbene (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bezüglich der Übernahme von Exportkreditgarantien hinsichtlich des technischen Prüfstandards von Treibhausgasemissionen fossiler Kraftwerke, und welche Position vertritt die Bundesregierung innerhalb dieser Beratungen? Die Bundesregierung setzt sich für einheitliche Standards für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke auf OECD-Ebene ein, die mit dem Ziel einer Begrenzung des globalen Klimawandels vereinbar sind. Grundlage der Position sind die für die internationale Kohlefinanzierung aufgestellten Kriterien der Bundesregierung, die im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages vom 22. Dezember 2014 dargelegt wurden. Ziel der Bundesregierung ist es, international einheitlich gültige Kriterien festzulegen , die den Einsatz von modernsten, effizientesten und möglichst klimafreundlichen Technologien sicherstellen und gleichzeitig innerhalb der OECD Chancengleichheit herstellen. Im Rahmen der Verhandlungen auf OECD- Ebene wird derzeitig angestrebt, sich bis zur 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 21) Ende 2015 in Paris auf eine gemeinsame Herangehensweise zu verständigen. 13. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen innerhalb der Exportkreditgruppe der OECD bezüglich einer Finanzierung von Kohlekraftwerken, und wird sie Vorschlägen für ein komplettes Auslaufen aller Exportkredite für Kohleprojekte zustimmen? Wenn nein, warum nicht? Welche Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Forderungen nach einem kompletten Auslaufen, und welche Staaten opponieren dagegen? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Vorschläge bei der OECD für ein komplettes Auslaufen aller Exportkredite für Kohleprojekte. Im Übrigen ist auf die Antwort zu Frage 12 zu verweisen. 14. In welcher Form und mittels welcher Maßnahmen wirbt die Bundesregierung bei Nicht-OECD-Ländern für ein entsprechendes Vorgehen? Welche Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Forderungen nach einem kompletten Auslaufen, und welche Staaten opponieren dagegen? Die Bundesregierung führt in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen Ebenen einen Dialog mit anderen staatlichen und nicht staatlichen Organisationen zu dem laufenden Verhandlungsprozess in der OECD. Insbesondere nutzt die Bundesregierung den bilateralen Dialog mit Nicht-OECD-Ländern, die den Export von Kohletechnologie finanzieren, um dafür zu werben, die Exportfinanzierung für Kohletechnologien entsprechend den auf OECD-Ebene auszuhandelnden Standards zu begrenzen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Nicht-OECD Staaten, welche ein komplettes Auslaufen staatlicher Exportförderung im Zusammenhang mit Energieerzeugung aus Kohle fordern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4526 15. Wann rechnet die Bundesregierung mit neuen Vorgaben durch die OECD bezüglich neuer Finanzierungsstandards, und wird sie ihre im Dezember 2014 veröffentlichte Position ggf. noch einmal verändern (bitte begründen )? Die Bundesregierung strebt eine Einigung auf OECD-Ebene noch vor der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 21) Ende 2015 in Paris an. Die inhaltliche Position der Bundesregierung in diesem Verhandlungsprozess ergibt sich aus den Vorgaben des Berichts der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung vom 22. Dezember 2014. Die Bundesregierung bringt dabei ihr Kernanliegen in die EU-Positionierung für die OECDAbstimmung ein, dass die OECD einheitliche Standards für Exportkredite und Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke beschließt, die mit dem Ziel einer Begrenzung des globalen Klimawandels vereinbar sind. Die Bundesregierung hat hierfür auf EU-Ebene einen eigenen Vorschlag eingebracht, zeigt sich im Sinne der Kompromissfindung aber auch für andere Vorschläge offen, die sich im genannten Rahmen bewegen. 16. Findet die Neupositionierung auch Anwendung bei zum Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung sich bereits im Prozess befindlichen Finanzierungsprojekten ? Wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht? Die Neupositionierung der Bundesregierung soll die Rolle der KfW Bankengruppe als verlässlicher Partner bei der Strukturierung und Begleitung von Projekten , Finanzierungsanfragen und Finanzierungen, insbesondere auch der Vielzahl von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz , nicht infrage stellen. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung übereingekommen , dass die bis zur Veröffentlichung des Berichts (22. Dezember 2014) vereinbarten oder mit einem Finanzierungsangebot unterlegten Transaktionen noch nach der vorhergehenden Regelung des bisherigen KfW-Positionspapieres abgeschlossen werden. Die neue Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts der Bundesregierung für sämtliche Projekte, die sich bereits in der Prüfung befanden, aber für die noch keine Verpflichtung nach außen eingegangen wurde. 17. Gibt es nach Informationen der Bundesregierung Unternehmen im Antragsverfahren zur Finanzierung von Kohleinfrastruktur im Ausland durch die KfW Bankengruppe, deren Antrag jedoch noch nicht beschieden ist, die nun aufgrund der neuen Leitlinien keine Förderung erhalten, und falls ja, um welche Summen und Unternehmen handelt es sich? Eine Benennung von Unternehmen im Antragsverfahren der KfW ist nicht möglich , da eine Offenlegung das auf Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht des Antragstellers auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verletzen könnte. Die öffentliche Beantwortung der Frage, ob und inwieweit ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Aktivitäten über welche Art von Krediten finanziert, ist grundsätzlich geeignet, konkurrierenden Unternehmen Aufschluss nicht nur über die finanzielle Ausstattung eines Unternehmens, sondern auch über dessen Strategie und Positionierung am Markt zu geben. Drucksache 18/4526 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie hoch war der Anteil bei der Auftragsvergabe an deutsche Unternehmen seit dem Jahr 2006 im Rahmen der Finanzierung durch die KfW Entwicklungsbank , und welche ausländischen Unternehmen haben in diesem Zeitraum Aufträge in welcher Höhe von der KfW Entwicklungsbank erhalten ? Die Vergabe von Liefer-, Bau- und zugehörigen Leistungsaufträgen erfolgt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Regelfall nicht direkt durch die KfW, sondern durch die für die Projektdurchführung zuständige Institution (Projektträger ), welche in diesem Fall auch die ausschreibende Stelle ist. Der Anteil der deutschen – vorwiegend mittelständischen – Unternehmen beläuft sich auf knapp 64 Prozent aller Kosten, die nicht in der jeweiligen Inlandswährung fakturiert und abgerechnet werden. Ein namentlicher Ausweis der Firmen bzw. ein Ausweis über die Höhe der Auftragsvergabe ist der KfW aufgrund der in der Antwort zu Frage 17 genannten Gründe nicht möglich. 19. Haben die KfW IPEX-Bank oder die KfW Bankengruppe im Jahr 2014 Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken, Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten gegeben (bitte ggf. nach Ländern, Projektnamen und jeweiligen Summen aufschlüsseln)? In der KfW Bankengruppe wurden im Jahr 2014 keine Zusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken, Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten gemacht. Im Bereich der kohlebasierten Fernwärmesysteme indes wurden im Jahre 2014 drei Förderungszusagen von der KfW Entwicklungsbank gemacht: – VR China; Neubau Linxia District Heating; 40 Mio. Euro Darlehen; – VR China; Modernisierung Fernwärme Jinzhong (Komponente des Program- mes „Klima- und Umweltinfrastruktur im urbanen Raum); 36,4 Mio. Euro Darlehen; – Kosovo; Energiesektorprogramm III (Fernwärme); 1,8 Mio. Euro schwedische Mandatsmittel als Zuschuss. Bei allen o. g. Vorhaben beziehen sich die Projektmaßnahmen ausschließlich auf das Wärmesystem. Es werden keine Maßnahmen zur kohlebasierten Stromerzeugung finanziert. Durch die Nutzung von zentralen Wärmequellen werden insbesondere ineffiziente, dezentrale Heizkessel oder Stromheizungen oder auch die Verbrennung von Schweröl vermieden. Dies führt zu erheblichen Minderungen von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen (CO2, NOx, SO2 und Staub). 20. Prüfen die KfW IPEX-Bank oder die KfW Bankengruppe derzeit Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken, Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten (bitte ggf. nach Ländern, Projektnamen und jeweiligen Summen aufschlüsseln)? Für folgende Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit steht der Abschluss der Finanzierungsverträge bzw. der Darlehensverträge noch bevor: – Kosovo; Energiesektorprogramm III (Fernwärme); Die Umsetzung der Fi- nanzierungszusage steht bevor. Die Aufstockung ist per Note 2014 von der Bundesregierung der kosovarischen Regierung zugesagt worden. Bei diesem Vorhaben beziehen sich die Projektmaßnahmen ausschließlich auf das Wär- mesystem. 4 Mio. Euro FZ-Zuschuss; Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4526 – Serbien; Kraftwerk Nikola Tesla A (Umweltmaßnahme: Modernisierung des Ascheentsorgungssystems); der Abschluss des Darlehensvertrages steht bevor ; 45 Mio. Euro FZ-Entwicklungskredit; – Indonesien; Kraftwerk Suralaya (Umweltmaßnahmen: Einsatz moderner Umweltschutztechnologien zur Abgasreinigung sowie Rehabilitierung von Generatoren, Turbinen und Boilern); der Abschluss des Darlehensvertrages steht bevor; 175 Mio. Euro FZ-Förderkredit; – Mazedonien; Programm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien – Phase IV (Neubau eines Fernwärmesystems); Das Vorhaben wurde im Jahr 2013 von der Bundesregierung der mazedonischen Regierung zugesagt und befindet sich derzeit in Prüfung durch die KfW; 57 Mio. Euro FZ-Entwicklungskredit ; – Mongolei; Effizienz- und Umweltmaßnahmen im mongolischen Kraftwerkspark ; Das Vorhaben wurde im Jahr 2013 von der Bundesregierung der mongolischen Regierung zugesagt und befindet sich derzeit in Prüfung durch die KfW; 30 Mio. Euro FZ-Entwicklungskredit. Im Übrigen ist eine Offenlegung nicht möglich, da sie das auf Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verletzen könnte. Die öffentliche Beantwortung der Frage, ob und inwieweit ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Aktivitäten über welche Art von Krediten finanziert, ist grundsätzlich geeignet, konkurrierenden Unternehmen Aufschluss nicht nur über die finanzielle Ausstattung eines Unternehmens, sondern auch über dessen Strategie und Positionierung am Markt zu geben. 21. Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes Anfragen, Voranfragen oder Anträge für Bürgschaften vor, die Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur betreffen? Derzeitig liegen eine Reihe von Anfragen und Anträge für die Absicherung von Exporten in andere Staaten hinsichtlich von Projekten mit Bezug zu den Sektoren Kohlekraft, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur vor. Dies betrifft folgende Länder: Australien, Indonesien, Kasachstan, Korea (Süd), Kroatien, Philippinen, Polen, Südafrika, Türkei, Vietnam und die Dominikanische Republik. Die Nennung von Projekten bedarf aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Zustimmung der potenziellen Deckungsnehmer. Die Durchführung eines entsprechenden Drittbeteiligungsverfahrens war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 22. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierungen der KfW Bankengruppe im Bereich fossiler Brennstoffe im Jahr 2014 (inklusive Kredite an Unternehmen, deren Portfolio mehr als 50 Prozent fossiler Energien ausmacht, und nach Art der Finanzierung und finanzierten Brennstoff)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da derartige Daten bei der KfW nicht vorliegen und in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit eine entsprechende Erhebung nicht möglich ist. Drucksache 18/4526 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Deutschland in Ländern wie der Ukraine oder Russland für über 60 Prozent der weltweiten Kredite für Kohleprojekte in Höhe von 1,8 Mrd. Dollar verantwortlich ist (www. euractiv.de/sections/energie-und-umwelt/deutschland-und-frankreichstecken -milliarden-export-von-kohletechnik)? Wenn ja, wie und bis wann soll dieser Anteil reduziert bzw. komplett zurückgefahren werden, und wenn nein, wie sehen Anteil und Höhe tatsächlich aus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 24. Wie viele der seit dem Jahr 2006 von der KfW Bankengruppe finanzierten Energieprojekte waren zusätzlich über Hermes-Bürgschaften abgesichert (bitte einzeln nach Energieträger sowie unter Angabe der Höhe der jeweiligen Bürgschaft aufschlüsseln)? Eine Beantwortung dieser Frage bezogen auf die KfW Bankengruppe ist nicht möglich, da sie sich undifferenziert auf sämtliche Arten von Energieprojekten (Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Speicherung etc.) bezieht und entsprechende Daten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden können. 25. Warum bedarf es aus Sicht der Bundesregierung ggf. einer zusätzlichen Absicherung von Hermes-Bürgschaften für die Finanzierung von Kohlekraftprojekten im Ausland? Bei staatlichen Exportkreditgarantien handelt es sich um ein nachfrageorientiertes Förderinstrument. Die Bundesregierung bietet Hermesdeckungen nicht aktiv an. Vielmehr stellen Exporteure und die sie finanzierenden Banken im Bedarfsfall einen Antrag auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie. Unter dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit und risikomäßigen Vertretbarkeit entscheidet dann die Bundesregierung, ob eine Absicherung übernommen wird. 26. Wie hoch liegen die CO2-Emissionen durch die von der KfW Bankengruppe aktuell finanzierten internationalen Kohleprojekte, und inwieweit wird sich diese Emission durch die neuen Leitlinien verringern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Die KfW Bankengruppe steht für nachhaltige Finanzierungen. Die Finanzierungen von Kohlekraftwerken bzw. von Modernisierungs- bzw. Rehabilitierungsmaßnahmen unterliegen seit 2012 den KfW-Finanzierungsleitlinien (vormals Positionspapier) zu Kohlekraftwerksfinanzierungen . Diese sehen vor, Finanzierungen nur dann umzusetzen , wenn positive Umweltwirkungen in Bezug auf Ressourceneinsparungen mit Modernisierungs- bzw. Rehabilitierungsmaßnahmen verknüpft sind bzw. bei Neubauten hohe Wirkungsgrade erfüllt werden. Durch den Anspruch eines höheren Wirkungsgrades als im bisherigen KfW-Positionspapier werden sich in Relation zu bisherigen Designs nur noch effizientere Kraftwerkskonzepte finanzieren lassen. Auch die in der Neupositionierung enthaltenen grundsätzlichen Einschränkungen werden zu einer Reduktion dieser Emissionen beitragen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333