Deutscher Bundestag Drucksache 18/4528 18. Wahlperiode 31.03.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4289 – Arbeit der Nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma im Bundesministerium des Innern Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2011 verabschiedete die Europäische Kommission den „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“. Es wird festgestellt, dass Vorurteile, Intoleranz, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung sowie sozial und wirtschaftlich prekäre Bedingungen das Leben vieler Roma in der Europäischen Union (EU) prägen. Das trifft auch auf Deutschland zu. Entsprechend setzt der EU-Rahmen gemeinsame Standards und Ziele, die bis zum Jahr 2020 zu erreichen sind. Dies bezieht sich auf die vier Kernbereiche Bildung, Beschäftigung , Wohnungsbau und Gesundheit, auf Maßnahmen zur Verringerung von Diskriminierung und Armut sowie auf Schritte zum Empowerment und gesichertem Schutz von Kindern und Frauen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert , die Rahmenvorgaben in eigene nationale Strategien zu überführen (COM(2011) 173 final) bzw. dafür integrierte Maßnahmenbündel zu entwickeln oder vorhandene Maßnahmenbündel anzupassen. Der Europäische Rat konkretisierte diese Vorgaben im Dezember 2013 durch die „Leitlinien für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ (EU-ABl. C 378, S. 1). Um die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Strategien sicherzustellen, wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „Nationale Kontaktstellen“ einzurichten und diese mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten (ebd., S. 7). Ihre Aufgaben sind: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4528 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Entwicklung der nationalen Strategie zur Integration der Roma entsprechend den Rahmenvorgaben (COM(2011) 173 final, S. 9), 2. Implementierung von Maßnahmen bzw. Überwachung der Implementierung, die Bestandteil der nationalen Strategie sind (EU-ABl. C 378, S. 7), 3. Finanzierung der Maßnahmen bzw. strategische Planung zur Verwendung der Mittel (ebd.), 4. Koordination der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104), 5. Ansprechpartner für die EU, Nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten sowie der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene (EUABl . C 378, S. 7), 6. Ansprechpartner für die Roma-Zivilgesellschaft, um deren Mitwirkung an der Strategie zu ermöglichen (ebd.), 7. Erstellung des jährlichen Fortschrittsberichts für die EU (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104). Die Nationale Kontaktstelle für Deutschland ist im Bundesministerium des Innern (BMI), Referat M II 4 (Nationale Minderheiten in Deutschland; europäische Minderheitenpolitik), angesiedelt. Das Referat war im Jahr 2014 mit einem Stellensoll von 3,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet. Infolge der Übertragung der Aufgabe als Nationale Kontaktstelle hat die Bundesregierung weder eine Erhöhung des Stellensolls, noch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel veranlasst (ebd). Die Nationale Kontaktstelle im BMI kommt nur einem kleinen Teil der ihr übertragenen Aufgaben nach. Sie erstellt den jährlichen Fortschrittsbericht und dient reaktiv als Ansprechpartner auf europäischer Ebene sowie für Bundes- und Länderressorts . Außerdem steht sie ebenfalls reaktiv in Kontakt zum Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland (ebd.). Die zentralen Aufgaben der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Integration von Roma oder zumindest der Organisation des Dialogs zwischen Akteuren und der Förderung des Erfahrungsaustauschs nimmt sie dagegen nicht wahr. Darüber hinaus fehlt ihr die Kompetenz, Abläufe zwischen verschiedenen Ressorts und Regierungsebenen zu steuern. Zu weiteren Organisationen , insbesondere der Roma, die erst seit Kurzem in Deutschland leben, hat sie keinen Kontakt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1084, S. 14). Die Bundesregierung begründet dies mit dem Verweis auf das Ressortprinzip, das föderale System der Bundesrepublik Deutschland und der Nichtzuständigkeit der Nationalen Kontaktstelle für zugewanderte Roma (ebd.). Die nur rudimentäre Erledigung ihrer Aufgaben sowie die mangelnden Kompetenzen der Nationalen Kontaktstelle wurden von der Europäischen Kommission zuletzt im Jahr 2014 deutlich kritisiert. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die koordinierende Rolle der Nationalen Kontaktstelle zu stärken, durch diese die Entwicklung von lokalen Aktionsplänen zu unterstützen sowie ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen einzuführen (Europäische Kommission, Commission Staff Working Document – SWD (2014) 121 final, S. 23). Kritik von Seiten der Zivilgesellschaft und Wissenschaft geht in die gleiche Richtung. Es finde keine Steuerung der Programme statt, die Kontaktstelle sei nicht befugt, Maßnahmen mit den Bundesländern abzustimmen, Budget und Mitarbeiteranzahl reichten nicht aus und die Einbeziehung der Sinti und Roma-Organisationen sei mangelhaft (Klaus J. Bade: Roma-Integration und Politik in Deutschland: Pragmatismus und Populismus, Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation: Monitoring der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der „Integrierten Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma“ in Deutschland 2012 und 2013). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4528 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ende des Jahres 2011 übersandte Deutschland den Bericht „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ an die Europäische Union (EU). Im Dezember 2012 erstellte die Bundesregierung auf Bitten der Kommission ihre Mitteilung über die Umsetzung dieses Berichts (erster Fortschrittsbericht). Der zweite Fortschrittsbericht Deutschlands wurde Anfang 2014 an die Kommission übermittelt, der dritte Fortschrittsbericht Anfang März 2015. In Deutschland wird regelmäßig zwischen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie Roma aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschieden. Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen, Friesen und Sorben vom deutschen Gesetzgeber als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma haben alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger. Ausländische Roma genießen – anders als die deutschen Sinti und Roma, die als nationale Minderheit eine Sonderstellung haben – keinen besonderen Status gegenüber anderen Ausländern. Sofern sie ein Recht zum dauernden Inlandsaufenthalt besitzen, stehen ihnen – unabhängig von ihrer Ethnie – dieselben Integrationsprogramme wie anderen Ausländern offen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Dies ist vor allem mit der Verfolgung von Minderheiten in den Zeiten des Nationalsozialismus begründet. Darüber hinaus stehen der Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist gemäß Artikel 3 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Ferner kann die Anzahl und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden ausländischen Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden. In Deutschland werden Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten , sondern sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet zugleich, dass alle Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen werden können, da die Ethnie für die Maßnahmen keine Rolle spielt. Die Aufgaben der Nationalen Roma-Kontaktstelle werden derzeit im Bundesministerium des Innern (BMI) von Referat M II 4 (vollständige Bezeichnung: „Nationale Minderheiten und Regionalsprachen in Deutschland; Europäische Minderheitenpolitik“) wahrgenommen. Die Nationale Roma-Kontaktstelle im BMI steht aktiv in Kontakt zum Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie zur Sinti Allianz Deutschland e. V., sucht den Austausch mit den beiden Verbänden und trifft sie regelmäßig zu formellen Drucksache 18/4528 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wie informellen Terminen. Konkret handelt es sich hierbei insbesondere um folgende Gremien bzw. Ansprechpartner: – Am 18. März 2015 fand die konstituierende Sitzung des sog. Beratenden Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma in Berlin statt. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bundesressorts und aller 16 Länder zusammen . Von Seiten der Minderheit nehmen Mitglieder des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie der Sinti Allianz Deutschland e. V. an den Sitzungen teil. Der Beratende Ausschuss sichert der Minderheit den Kontakt mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag und wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten geleitet. – Auf sog. Implementierungskonferenzen wird über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen beraten . Teilnehmende sind die mit dem Minderheitenschutz und den Minderheiten - oder Regionalsprachen befassten Bundesministerien, die bei den Ländern federführend zuständigen Landesbehörden sowie Vertreterinnen und Vertreter der Dachverbände der durch die Instrumente geschützten Minderheiten . Zu letzteren zählen auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie die Sinti Allianz Deutschland e. V. – Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten steht in regelmäßigem Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma. Dies gilt sowohl für die Konsultationen mit dem Minderheitensekretariat, in dem sämtliche nationalen Minderheiten vertreten sind und das – gefördert aus Mitteln des BMI – eine politische Koordinierung der nationalen Minderheiten ermöglicht, als auch für bilaterale Gespräche sowie die Sitzungen des vorgenannten Beratenden Ausschusses. 1. Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Darstellung der Aufgaben 1 bis 7 der Nationalen Kontaktstelle in der Vorbemerkung der Fragesteller den Vorgaben der EU hinsichtlich der Aufgaben Nationaler Kontaktstellen ? Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung die Aufgaben der Nationalen Kontaktstellen (bitte Aufgaben einzeln beschreiben)? Die Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle sind in der Mitteilung der Kommission „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ (COM(2013) 460 final) auf Seite 16 aufgeführt. 2. Welche konkreten Aktivitäten und Arbeitsvorgänge sind nach Ansicht der Bundesregierung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle erforderlich (bitte nach Aufgabe einzeln aufschlüsseln und erläutern)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104 vom 7. November 2014 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4528 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Europäischen Kommission, dass die Nationale Kontaktstelle ihre Aufgaben nicht in ausreichender Form wahrnimmt? Gedenkt die Bundesregierung, die angesprochenen Defizite zu beheben? Wenn ja, wie, und bis wann? Wenn nein, warum nicht? Angesichts des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland wird ein Großteil der Maßnahmen für Sinti und Roma durch die Länder erbracht. Der Nationalen Kontaktstelle ist es nicht möglich, etwa mittels einer sektionsübergreifenden Überwachung in die Roma-Politik der Länder einzugreifen. Gleiches gilt für entsprechende Integrationsmaßnahmen der deutschen Städte und Gemeinden . Für die Zusammenarbeit auf Bundesebene gilt, dass aufgrund der Ressortzuständigkeit für die unterschiedlichen Bereiche der Roma-Strategie (Bildung, Beschäftigung , Wohnen und Gesundheit) auch verschiedene Kompetenzen der Bundesministerien bestehen, die ihre Zuständigkeiten jeweils in eigener Verantwortung wahrnehmen. Eine Überwachung oder Steuerung der Maßnahmen durch die Nationale Kontaktstelle ist daher nicht möglich. Gleichwohl ist für das Jahr 2015 die Durchführung einer Veranstaltung mit anderen Bundesressorts, den Ländern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen geplant, bei der neben einem Erfahrungsaustausch auch die Ermittlung weiterer Handlungsbedarfe vorgesehen ist. 4. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Factsheet der Europäischen Kommission zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Integration der Roma im Jahr 2013 nur eine von insgesamt 22 Aufgaben als erfüllt erklärt wurde und Deutschland damit an drittletzter Stelle aller EU-Mitgliedstaaten stand? Welche Anstrengungen hat die Kontaktstelle seit dem Jahr 2013 unternommen , um die im Bericht festgestellten Defizite auszugleichen? Wegen der besonderen Ausgangslage der deutschen Nationalen Kontaktstelle wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die pauschale Kennzeichnung von bestimmten Bereichen im betreffenden Factsheet vermag insoweit keine Aussage über die Wirksamkeit von integrierten politischen Maßnahmen im Gesamtkontext zu geben, zumal sich das entsprechende Raster unabhängig vom jeweiligen politischen System an alle Mitgliedstaaten gleichermaßen richtet. Wegen der Entwicklungen seit dem Jahr 2013 wird auf die seitdem erschienenen Fortschrittsberichte verwiesen. 5. Welche der im Factsheet im Jahr 2013 aufgeführten Aufgaben sieht die Bundesregierung als prioritär an? Welche der Aufgaben wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt? Mit Einrichtung des in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Beratenden Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma konnte ein wichtiger Beitrag zur Institutionalisierung einer Dialogplattform mit Vertreterinnen und Vertretern der Roma-Zivilgesellschaft, den Ländern sowie den im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen geleistet werden. Wegen der übrigen Initiativen der Bundesregierung wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Fortschrittsberichte verwiesen. Drucksache 18/4528 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Lehren und konkreten Maßnahmen zieht die Nationale Kontaktstelle für ihre Arbeit aus der Bemängelung der EU im Zwischenbericht aus dem Jahr 2014 bezüglich a) einem fehlenden Einklang föderaler Strukturen mit dem Anspruch der EU, Integrationsmaßnahmen der Länder zu koordinieren, b) einer fehlenden Forschung zum Kenntnisstand über den Integrationsstand der Sinti und Roma, c) einer fehlenden Forschung zum Erfolg von implementierten Integrationsmaßnahmen im Bund und in den Ländern, d) der Diskriminierungsmaßnahmen im Beschäftigungs- und Wohnraumbereich , e) einer fehlenden Zusammenarbeit mit thematisch relevanten Nichtregierungsorganisationen ? Die EU hat die in den Fragen 6a und 6d (hinsichtlich des Beschäftigungsbereichs ) genannten Aspekte nicht bemängelt. Bezüglich der Fragen 6b und 6c wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen , wonach in Deutschland keine Daten zur Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit erhoben werden. Wegen der Antidiskriminierungsmaßnahmen im Bereich der Wohnraumpolitik (Frage 6d) wird auf den Fortschrittsbericht 2014 verwiesen. Die Frage 6e ist falsch wiedergegeben; die relevante Bemerkung lautet „Intensivierung der Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen“ und wird u. a. durch den jüngst konstituierten Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma gewährleistet. 7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Zivilgesellschaft, dass die Nationale Kontaktstelle wichtigen Akteuren im Bereich Roma-Integration nicht bekannt ist und damit verbunden der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle auf allen politischen Ebenen stärker sichtbar in Erscheinung treten sollte? Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben? Wenn ja, wie, und bis wann? Wenn nein, warum nicht? Die Nationale Kontaktstelle ist der Zivilgesellschaft bekannt. Dies betrifft nicht nur den in der Vorbemerkung der Fragesteller bereits genannten Zentralrat Deutscher Sinti und Roma oder die Sinti Allianz Deutschland e. V., sondern auch andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die etwa auf Initiative des Nationalen Kontaktpunktes bereits am jüngsten Europäischen Roma-Gipfel teilgenommen haben. 8. Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen der Nationalen Kontaktstelle für das Jahr 2015 zur Verfügung? 9. Wie viele Stellen und Haushaltsmittel werden im Referat M II 4 (Nationale Minderheiten in Deutschland; europäische Minderheitenpolitik) des BMI anteilig für die Erfüllung der Aufgaben als Nationalen Kontaktstelle aufgewendet (bitte nach Jahren seit dem Bestehen der Kontaktstelle aufschlüsseln )? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeord- neten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104 vom 7. November 2014 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4528 10. Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen insgesamt in Bundesbehörden sowie nach Kenntnis der Bundesregierung in Landesbehörden und lokalen Behörden für die Integration der Sinti und Roma für das Jahr 2015 zur Verfügung (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Bundesregierung besitzt entsprechend der in der Vorbemerkung der Bundesregierung gemachten Ausführungen („Keine speziellen Politiken für spezielle Gruppen“) keine Kenntnisse über die Personalstellen und Sachmittel für die Integration der Sinti und Roma in den jeweiligen Bundesbehörden. Gleiches gilt im Ergebnis auch für die Landes- und lokalen Behörden. 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle zur adäquaten Erfüllung ihrer in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Aufgaben eine Erhöhung des Stellensolls und zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sind (Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation, Monitoring der Zivilgesellschaft)? Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben? Wenn ja, wie, und bis wann? Wenn nein, warum nicht? Eine Erhöhung des Stellensolls bzw. der Haushaltsmittel ist aufgrund der in der Antwort zu Frage 3 genannten Umstände derzeit nicht vorgesehen. 12. Welche fachliche Expertise besitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats M II 4 im BMI, die sie dazu befähigen, die Aufgaben als Nationale Kontaktstelle auszuführen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine mehrjährige fachliche Expertise in dem Aufgabenbereich ihres Referates. 13. Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI seit ihrer Gründung unternommen, um eine nationale Strategie bzw. Maßnahmen zur Integration der Roma zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln ? 14. Welche konkreten Maßnahmen zur Integrationsförderung konnte die Nationale Kontaktstelle auf Grundlage des Erfahrungsaustausches mit den restlichen EU-Mitgliedstaaten bereits optimieren bzw. umsetzen? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland hat sich seinerzeit für die Entwicklung von integrierten Paketen mit politischen Maßnahmen im Rahmen einer breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung entschieden. Auf den entsprechenden Bericht „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ (2011) wird verwiesen. Die konkreten Maßnahmen zur Integrationsförderung werden aufgrund der in der Antwort zu Frage 3 genannten Umstände durch die insoweit zuständigen Länder bzw. Bundesressorts eigenverantwortlich entwickelt und optimiert. Drucksache 18/4528 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für das laufende Jahr 2015 a) im Bereich Bildung, b) im Bereich Beschäftigung, c) im Bereich Gesundheitsvorsorge, d) im Bereich Wohnraum? 16. Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für die Zeit der Umsetzung der EU-Strategie bis zum Jahr 2020 a) im Bereich Bildung, b) im Bereich Beschäftigung, c) im Bereich Gesundheitsvorsorge, d) im Bereich Wohnraum? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Wie bereits in den Ausführungen zu den Fragen 3, 13 und 14 erläutert, werden die von den Fragestellern genannten Maßnahmen dezentral durch die einzelnen Bundesressorts gesteuert. So werden etwa im Bereich „Gesundheitsvorsorge“ durch das „Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften“ vom 2. Dezember 2014 bei einer Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Versicherteneigenschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Im Bereich „Wohnen“ gewährt der Bund den Ländern als Ausgleich für den Wegfall früherer Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung bis einschließlich 2019 so genannte Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Mio. Euro. Hiervon profitieren auch einkommensschwache Sinti und Roma-Haushalte. In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Bund zudem rund 2,7 Mrd. Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung, mit denen zahlreiche integrationsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden. Rund 168 000 Migrantinnen und Migranten sollen mit ESF-Maßnahmen des Bundes gezielt unterstützt werden, so etwa mit dem „Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes“, dem „IQ-Qualifizierungsprogramm für Migrantinnen und Migranten im Kontext des „Anerkennungsgesetzes““ oder der ESF-Integrationsrichtlinie Bund mit den Handlungsschwerpunkten „Integration statt Ausgrenzung“ (IsA) und „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“ (IvAF) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Außerdem werden im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds im BMAS für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ab September/Oktober 2015 insbesondere Neuzuwandererinnen und Neuzuwanderer und deren Kinder gefördert, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems haben. Der Fortschrittsbericht für das Jahr 2015 wird ein vollständiges Bild sämtlicher Maßnahmen vermitteln. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4528 17. Welche Maßnahmen ergreift die Nationale Kontaktstelle, um Antiziganismus aktiv zu bekämpfen? a) Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus? b) Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder aus? Auch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus werden dezentral von verschiedenen Ressorts wahrgenommen. In Bezug auf die NPD-Wahlkampagne „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ wurde etwa auf Initiative von BMI und BMJV am 16. Dezember 2014 ein Symposium zum Umgang mit rassistischen Vorurteilen und Diskriminierungsideologien durchgeführt. Wegen weiterer Maßnahmen aus Bund und Ländern wird auf den aktuellen Fortschrittsbericht 2014 verwiesen. Aufgrund der dezentralen Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus erfolgt keine regelmäßige Zusammenarbeit der Nationalen Kontaktstelle mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder bestehen keine Kontakte . 18. Hat die Nationale Kontaktstelle im BMI einen Überblick über die Finanzierung aller durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf Kosten und Mittelherkunft (wenn ja, bitte je nach Maßnahme auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 19. Nimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI eine strategische Planung der Verwendung der Mittel für die Maßnahmen vor? Wenn ja, wie sah diese Planung in den vergangenen Jahren aus, und wie sieht diese für das Jahr 2015 sowie darüber hinaus aus? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Informationen zur Finanzierung der Maßnahmen für Sinti und Roma sind den jährlichen Fortschrittsberichten zu entnehmen. Eine strategische Planung der Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend der Ausführungen zu den Fragen 3, 13 und 14 dezentral in den einzelnen Bundesressorts bzw. Ländern. 20. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Europäischen Kommission und der Zivilgesellschaft hinsichtlich einer zu stärkenden Koordinationskompetenz für die Nationale Kontaktstelle? Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 21. Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI seit ihrer Gründung unternommen, um die Implementierung einer Nationalen Strategie bzw. von Maßnahmen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zu koordinieren? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Drucksache 18/4528 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Übernimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI die Koordination zur Weitergabe von Best-Practice-Beispielen bestimmter Maßnahmen, damit auch Akteure anderer Ressorts oder Ebenen davon profitieren können? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Best-practice-Beispiele sind den Fortschrittsberichten i. R. d. EU-Roma-Strategie sowie den Staatenberichten der Bundesregierung zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten zu entnehmen. Diese sind über die Internetseiten des BMI sowie – im Falle des Rahmenübereinkommens – gemeinsam mit den Staatenberichten aller anderen Vertragsstaaten auch auf den Seiten des Europarates für alle Akteure abrufbar. Dem Austausch von best practices wird zukünftig auch der Beratende Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma dienen. 23. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle ein Weisungsrecht zur Koordination von Maßnahmen zwischen den Ressorts nötig ist? Gedenkt die Bundesregierung, ein solches Weisungsrecht einzuführen? Wenn ja, wie, und wann? Wenn nein, warum nicht? 24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle Möglichkeiten benötigt, auf Länder und Kommunen zumindest beratend einzuwirken? 25. Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Kompetenz zur Koordination und Steuerung durch die Nationale Kontaktstelle bei der Integration der Roma nicht möglich, wo doch in ähnlichen Zusammenhängen eine derartige Möglichkeit besteht (beim Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nimmt das Deutsche Institut für Menschenrechte – DIMR – eine der Nationalen Kontaktstelle vergleichbare Aufgabe wahr [DIMR, Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, 17. Oktober 2011]; vergleichbar ist die Aufgabe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BEL – beim Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln [BMEL, Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln])? Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Die Einführung eines entsprechenden Weisungsrechts auf Bundesebene bzw. das beratende Einwirken auf Länder und Kommunen ist entsprechend der in der Antwort zu Frage 3 gemachten Ausführungen nicht möglich. Beratungen mit den Ländern sowie dem Deutschen Städtetag erfolgen bei Bedarf. Bezüglich der in der Frage 25 genannten Koordinierungsstellen ist eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte nicht gegeben. So verpflichtet Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention die Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich zum Aufbau einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Eine entsprechende Verpflichtung , der im genannten Fall das Deutsche Institut für Menschenrechte nachkommt, existiert i. R. d. EU-Roma-Strategie nicht. Im Falle des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist darauf hinzuweisen, dass sich das Mandat der Bundesanstalt für Landwirtschaft Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4528 und Ernährung nicht auf die Koordination und Steuerung einer ganzheitlichen Strategie erstreckt, sondern sich auf die unter www.ble.de/DE/04_Programme/ 04_Pflanzenschutz/Pflanzenschutz.html abrufbaren Bereiche begrenzt. Eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte ist also auch insoweit nicht gegeben. 26. Durch welche Formate garantiert die Nationale Kontaktstelle den Austausch a) mit den Organisationen und Vertretungen von Sinti und Roma (z. B. bilaterale Treffen, Teilnahme an Diskussionen etc.), b) mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien, Landesministerien und nachgeordneten und lokalen Behörden und Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die mit den Integrationsmaßnahmen von Sinti und Roma befasst sind (z. B. Teilnahme an Treffen der „BundLänder -Arbeitsgemeinschaft Armutsmigration aus Osteuropa“, Unterrichtungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, bilaterale Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundes- und Landesministerien etc.), c) mit Forschungseinrichtungen, die sich eingehend mit dem Thema Antiziganismus beschäftigen (z. B. Teilnahme an Tagungen, bilaterale Gespräche etc.), und wie oft wurden diese Formate seit Bestehen der Nationalen Kontaktstelle genutzt (bitte nach Jahren, Formaten und Dialogpartnerinnen und Dialogpartnern aufschlüsseln)? 27. Welche Kontaktmöglichkeiten beziehungsweise welches Forum gibt die Nationale Kontaktstelle deutschen und europäischen Beschäftigten, Betroffenen , Entscheidungsträgern und Meinungsmachern aus den Bereichen Integration, Antiziganismus und Minderheitenschutz? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Wegen der bestehenden Gremien wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Neben den dort genannten Teilnehmenden werden je nach Bedarf auch Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter oder lokaler Behörden sowie von Forschungseinrichtungen zu Rate gezogen. Der Beratende Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma konstituierte sich am 18. März 2015 und wird fortan mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Implementierungskonferenzen wurden zuletzt an folgenden Terminen durchgeführt: 26./27. April 2012, 13. Dezember 2012, 4. Dezember 2013 und 8. Oktober 2014. 28. Zu welchen Organisationen der autochtonen Sinti und Roma sowie zu welchen Organisationen der allochtonen Roma in Deutschland hat die Kontaktstelle Kontakt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 18/4528 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Welche internationalen Treffen wurden von der Nationalen Kontaktstelle in den Jahren 2012, 2013 und 2014 besucht, und mit welchem Ergebnis (bitte einzeln auflisten)? Die Nationale Kontaktstelle hat in den Jahren 2012 bis 2014 an den jeweils halbjährlich stattfindenden Treffen der Nationalen Kontaktpunkte teilgenommen. Diese fanden an den folgenden Terminen statt: – 2./3. Oktober 2012, – 7./8. März 2013, – 30. September/1. Oktober 2013, – 13./14. Februar 2014, – 5./6. November 2014. Während der Sitzungen wurden u. a. Best-practice-Beispiele in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Wohnraum und Gesundheit diskutiert, der Abruf von EU-Fördermitteln sowie das Fortschrittsberichtswesen erörtert und über eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat in Roma-Fragen beraten . Daneben nahm die Nationale Kontaktstelle an der siebten und achten Europäischen Plattform zur Einbeziehung der Roma (22. März 2012 und 27. Juni 2013) sowie dem dritten Europäischen Roma-Gipfel (4. April 2014) teil. Die Veranstaltungen dienten einer Bestandsaufnahme der erreichten Ziele sowie der Beratung neuer Maßnahmen. Auf Ebene des Europarates nahm die Nationale Kontaktstelle an folgenden Sitzungen des sog. Ad hoc Committee of Experts on Roma Issues (CAHROM) teil: – 22. bis 25. Mai 2012, – 28. bis 30. November 2012, – 14. bis 16. Mai 2013, – 28. bis 31. Oktober 2013, – 14. bis 16. Mai 2014, – 28. bis 31. Oktober 2014. In den Sitzungen wurden insbesondere Arbeitsgruppenberichte aus diversen Integrationsbereichen behandelt und aktuelle Entwicklungen auf Ebene des Europarates erörtert. Am 25. November 2013 nahm die Nationale Kontaktstelle an den Feierlichkeiten zum 15-jährigen Bestehen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Straßburg teil. Während des Treffens wurde eine Bilanz des bislang Erreichten gezogen sowie Schlussfolgerungen für die Zukunft getroffen . 30. Plant die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission angeregt , die Einrichtung einer Nationalen Roma Plattform analog zur Europäischen Roma Plattform? Wenn ja, wann, mit welchem Ziel, in welchem Umfang, und mit welchen Akteuren? Wenn nicht, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4528 31. Wie erfolgt die Materialsammlung und Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts? Nach Übermittlung der Berichtsanforderung durch die Europäische Kommission wird diese an die beteiligten Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen mit der Bitte gestreut, binnen einer angemessenen Frist über Fortschritte aus ihrem Bereich zu berichten. Die Nationale Kontaktstelle strukturiert die Beiträge , ergänzt sie um eigene Aktivitäten und verteilt den Berichtsentwurf sodann nochmals an die beteiligten Akteure zur Mitzeichnung. Im Anschluss hieran wird der Bericht nach Billigung durch die BMI-Hausleitung der Europäischen Kommission vorgelegt und allen Beteiligten nochmals zur Kenntnis gegeben. 32. Wie informiert die Kontaktstelle die Zivilgesellschaft über die auf EUEbene ablaufenden Prozesse und Vorhaben innerhalb des EU-Rahmens und ist die Einrichtung eines regelmäßigen Dialogforums geplant, mit welchem nach Information der Fragesteller z. B. die österreichische Bundesregierung die dortige Zivilgesellschaft von den Ergebnissen der europäischen Treffen der Nationalen Kontaktstellen informiert? Wenn nein, warum nicht? Die entsprechenden Vorhaben können Gegenstand der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gremien sein. Zudem erfolgt eine Information über die ebenfalls in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Fortschrittsberichte . 33. Wie steht die Kontaktstelle im Kontakt zu anderen Ministerien (bitte einzeln nach Ministerium auflisten)? Zu den im Fortschrittsbericht genannten Ministerien bestehen Kontakte im Rahmen der jährlichen Berichtserstellung sowie bei Bedarf. Im Übrigen steht die Nationale Kontaktstelle in regelmäßigem Austausch zu dem für den ESF-Mittelabruf zuständigen BMAS. 34. Ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Bund und Ländern für die Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts vorgesehen? Wenn ja, wann, und wie oft wird sie tagen? Wenn nein, warum nicht? 35. Ist der in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/ 1084) angekündigte „Länder-Bund-Arbeitskreis, der sich mit der Umsetzung der integrierten Politikpakete zur Integration der Roma in Deutschland beschäftigt“, bereits eingesetzt worden? Wenn ja, wann, und wie oft hat er getagt? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/4528 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 36. Werden in einer möglicherweise geplanten Arbeitsgemeinschaft aus Bund und Ländern zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts Kommunen und die Zivilgesellschaft beteiligt, wie es die EU fordert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 34 bis 36 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Bei Bedarf kann bei der dort genannten Veranstaltung auch die Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts erörtert werden. 37. Inwiefern dokumentiert die Nationale Kontaktstelle den Integrationsfortschritt der Sinti und Roma seit Beginn der EU-Strategie a) im Bereich Bildung, b) im Bereich Beschäftigung, c) im Bereich Gesundheitsvorsorge, d) im Bereich Wohnraum, e) andere Bereiche? 38. Welche Kennzahlen verwendet die Nationale Kontaktstelle zum Monitoring des Integrationsfortschritts von Sinti und Roma seit Beginn der EU-Strategie a) im Bereich Bildung, b) im Bereich Beschäftigung, c) im Bereich Gesundheitsvorsorge, d) im Bereich Wohnraum, e) andere Bereiche? Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet. Die entsprechenden Entwicklungen sind in den jeweiligen Fortschrittsberichten dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Aufgrund der Nicht-Erfassung ethnischer Daten sowie dem Grundsatz „Keine speziellen Politiken für spezielle Gruppen“ kann ein Monitoring durch die Nationale Kontaktstelle nicht durchgeführt werden. 39. Welche Maßnahmen betreibt die Bundesregierung, um die fehlende Datengrundlage zu Sinti und Roma, die sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/1084) angemerkt hat, zu kompensieren? Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Verbänden der Sinti und Roma-Zivilgesellschaft . Mit diesen werden aktuelle Probleme beraten und angemessene Lösungen entwickelt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4528 40. Welche aktuellen Studien zur sozialen oder zur Bildungssituation der Roma und der Sinti in Deutschland sind der Nationalen Kontaktstelle bekannt? Wie werden die Ergebnisse der Studien bei der Planung von Maßnahmen berücksichtigt? Der Nationalen Kontaktstelle sind u. a. folgende aktuelle Studien zur Bildungssituation und zur sozialen Lage der Sinti und Roma in Deutschland bekannt: – „Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma“, Daniel Strauß, 2011, – Studie „Die stabilisierte Mitte“, Universität Leipzig, 2014, – „Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“, ADS, 2014. Auch wenn die Studien zum Teil nicht repräsentativ sind, begrüßt die Nationale Kontaktstelle die Initiativen. Bei der Entscheidung über Maßnahmen zugunsten der deutschen Sinti und Roma werden die Ergebnisse der Studien von den betroffenen Ressorts in der Planung berücksichtigt. 41. Könnte die Bundesregierung die Nationale Kontaktstelle vom BMI in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verlagern? Wenn ja, wann, und inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Gemäß der Geschäftsverteilung der Bundesregierung liegen die Zuständigkeiten für die nationalen Minderheiten und die europäische Minderheitenpolitik sowie für die Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der Integration und Maßnahmen der Integrationsförderung beim BMI. Daher wurde die Nationale Kontaktstelle im BMI eingerichtet. 42. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung der Nationalen Kontaktstelle durch eine Ausweitung des Aufgabenbereichs der Arbeitsgruppe der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, der sich mit der Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland beschäftigt, möglich? Wenn ja, wann, und inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Eine entsprechende Verlagerung der Nationalen Kontaktstelle hin zu einer nichtstaatlichen Einrichtung ist wegen der Einbindung der zahlreichen staatlichen Akteure auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene nicht möglich. Dies entspricht zugleich der Praxis in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333