Deutscher Bundestag Drucksache 18/454 18. Wahlperiode 06.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/326 – Reisetätigkeit von Djihadisten aus Deutschland nach Syrien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/147) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Türkische Sicherheitskräfte sollen im Jahr 2013 rund 1100 Europäerinnen und Europäer, die sich Al-Qaida-Kampfverbänden in Syrien anschließen wollten, festgenommen und in ihre Heimatländer abgeschoben haben. Ein Bericht darüber habe Ankara an die Regierungen Deutschlands, Belgiens, Frankreichs und der Niederlande geschickt, berichtete die regierungsnahe türkische Tageszeitung „HABERTÜRK“ am 1. Dezember 2013. Der Großteil der Kämpfer stamme aus diesen Ländern. So will die türkische Regierung Vorwürfe entkräften , sie verschließe die Augen vor der Aktivität der djihadistischen Gruppen in ihrem Grenzgebiet oder unterstütze diese sogar aktiv (www.welt.de/politik/ ausland/article122491512/Tuerkei-schickt-Dschihadisten-nach-Europa-zurueck. html). Die Anzahl der nach Deutschland zurückgekehrten Djihadisten, die sich zuvor in Syrien an Kämpfen beteiligt hatten, beläuft sich nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/147 derzeit auf eine einstellige Zahl. „SPIEGEL ONLINE“ meldete dagegen unter Berufung auf das Bundesministerium des Innern die Zahl von etwa 50 aus Syrien zurückgekehrten Männern, von denen 17 dort an Kampfhandlungen beteiligt gewesen sein sollen (www.spiegel.de/politik/deutschland/islamismus-bundesanwaltschaft -ermittelt-gegen-syrien-rueckkehrer-a-938495.html). Gegen sechs Syrien-Rückkehrer hat die Bundesanwaltschaft nach Angaben des Generalbundesanwalts Harald Range Ermittlungen aufgenommen. Zwar lägen „keine belastbaren Angaben für Anschlagspläne in Deutschland“ vor, doch er sehe hier eine „neue Gefahr“ heraufziehen (www.spiegel.de/politik/ deutschland/islamismus-bundesanwaltschaft-ermittelt-gegen-syrienrueckkehrer -a-938495.html). Zudem wurde bereits Mitte November 2013 die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ausreise von zwei aus Stuttgart und Mönchengladbach stammenden Djihadisten aus Deutschland verhindert, die frei erhältliche militärische Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte, Tarnkleidung und Verbandsmaterial sowie einen fünfstelligen Geldbetrag mit sich führten (www.welt.de/regionales/stuttgart/article1227 92034/Polizei-verhindert-Ausreise-von-zwei-Salafisten.html). Drucksache 18/454 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Laut einem Bericht des Magazins „FOCUS“ müssen Djihadisten aus Deutschland , die sich Al-Qaida in Syrien anschließen, dort ihre deutsche Reisepässe abgeben. Im Austausch bekämen sie syrische Papiere. Die deutschen Pässe würden für Al-Qaida-Mitglieder zur Verfügung gestellt, die den Passinhabern ähnlich sehen und für Anschläge in Europa ausgewählt worden seien (www. focus.de/politik/ausland/islamisten-tauschen-papiere-aus-al-qaida-missbrauchtdeutsche -paesse-fuer-attentate_id_3464483.html). Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, hat die Türkei aufgefordert, mehr gegen Djhadisten zu unternehmen und eine mangelnde Kooperation der türkischen Behörden beklagt (www.zeit.de/news/ 2013-12/04/d-tuerkei-syrien-sicherheit-verfassungsschutz-draengt-tuerkeizu -mehr-kooperation-bei-islamisten-04123806). 1. Welche Maßnahmen im Einzelnen hat die türkische Regierung wann genau seit dem Ausbruch des syrischen Bürgerkrieges nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet, um die Durchreise von djihadistischen Kämpfern durch die Türkei nach Syrien und ihre Versorgung mit Waffen, Munition und Logistik zu verhindern? a) Inwieweit hält die Bundesregierung die bislang von der Türkei eingelei- teten Maßnahmen für ausreichend, um ein weiteres Eindringen djihadistischer Kämpfer von türkischem Territorium aus nach Syrien zu verhindern ? b) Welche darüber hinausgehenden Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung seitens der Türkei in diesem Zusammenhang zielführend? c) Inwiefern treffen nach Kenntnis der Bundesregierung unter Bezug auf die Beobachtung kurdischer Rebellengruppen verbreitete Meldungen zu, wonach die Türkei seit Mitte Oktober 2013 keine ausländischen Kämpfer mehr über ihre Grenze nach Nordsyrien lässt (www.fr-online. de/syrien/syrien-konflikt-tuerkei-schickt-dschihadisten-heim,24136514, 25503150.html)? Die türkische Regierung hat mehrfach betont, dass sie den djihadistischen Terror in Syrien ablehnt und einzudämmen bestrebt ist. Die Grenze zwischen der Türkei und Syrien wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf türkischer Seite durch die Grenzschutzbehörden kontrolliert. Ausgewählte Grenzübergänge entlang der Grenze sind für Flüchtlinge und humanitäre Hilfslieferungen prinzipiell geöffnet und stehen auf türkischer Seite unter Kontrolle der Grenzschutzbehörden . Die grüne Grenze ist tlw. noch aus früheren Zeiten vermint, gleichzeitig gibt es aber Wege, die für illegale Grenzübertritte genutzt werden. Es wird auf die Aussagen des türkischen Außenministers Dr. Ahmed Davutoğlu gegenüber der Presse Mitte August 2013 verwiesen, dass es aufgrund der unüberschaubaren Lage in Syrien und an der syrisch-türkischen Grenze möglich sei, dass islamistische Kämpfer die Grenze zur Türkei passierten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14738 vom 10. September 2013). Im Übrigen bewertet die Bundesregierung Maßnahmen anderer Staaten im Interesse der Beziehungen zu diesen Staaten nicht öffentlich. 2. Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine auch in der deutschen Presse wiedergegebene Meldung der Zeitung „HABERTÜRK“ zu, wonach im Jahr 2013 rund 1100 europäische Djihadisten in der Türkei festgenommen und nach Europa abgeschoben wurden (www.welt.de/politik/ ausland/article122491512/Tuerkei-schickt-Dschihadisten-nach-Europazurueck .html)? Die genannte Presseberichterstattung ist der Bundesregierung bekannt, der dort geschilderte Sachverhalt kann nicht bestätigt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/454 a) Wann bzw. bei welchen Gelegenheiten (Einreise in die Türkei aus der EU bzw. aus Syrien, Versuch des Grenzübertritts nach Syrien, Polizeikontrollen oder Razzien in Ausbildungscamps etc.) wurden die Djihadisten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgegriffen? b) Was wurde den Djihadisten bei ihrer Festnahme nach Kenntnis der Bundesregierung vorgeworfen, und wie wurde ihre Abschiebung in ihre Herkunftsstaaten begründet? c) Aus welchen Staaten stammten jeweils wie viele der aufgegriffenen Djihadisten nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierungen bzw. Sicherheitsbehörden der Herkunftsstaaten der dahin zurückgeschickten Djihadisten von Seiten der Türkei über die Rückführung informiert ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. e) Wie viele deutsche bzw. aus Deutschland stammende Djihadisten wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung von türkischen Behörden nach Deutschland abgeschoben? f) Inwieweit wurden die Bundesbehörden von Seiten der türkischen Behörden vor der Rückführung der deutschen bzw. aus Deutschland stammenden Djihadisten über die anstehende Abschiebung informiert? Die Bundesregierung wird von der türkische Regierung nicht systematisch über Abschiebungen oder Rückführungen von Deutschen aus der Türkei und deren Anlass unterrichtet. Somit ist keine abschließende Aussage über die Gesamtzahl der abgeschobenen Djihadisten im Sinne der Fragestellung möglich. Der Bundesregierung sind weniger als zehn Fälle im Jahr 2013 bekannt, bei denen es zur Zurückweisung durch türkische Behörden im Sinne der Fragestellung kam. g) Sind die aus der Türkei nach Deutschland zurückgeschickten Djihadisten in der in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/147 genannten einstelligen Zahl von zurückgekehrten ehemaligen Kampfteilnehmern bzw. in der von „SPIEGEL ONLINE“ unter Berufung auf das Bundesinnenministerium genannten Zahl von 50 Rückkehrern (von denen nur rund ein Drittel an Kämpfen teilgenommen haben soll) bereits enthalten ? Die Bundesregierung geht derweil von einem Dutzend Rückkehrern mit Kampferfahrung aus. Aus diesem Personenkreis wurden zwei Personen bekannt, die durch türkische Behörden abgeschoben wurden. h) Inwieweit und in wie vielen Fällen haben deutsche Behörden Informationen an türkische Behörden weitergeleitet, die dann zur Festnahme und Rückführung von deutschen oder aus Deutschland stammenden Djihadisten geführt haben? Ein Informationsaustausch mit türkischen Dienststellen findet im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung und den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen statt. Inwieweit derartige Informationen zur Festnahme oder Rückführung von deutschen oder aus Deutschland stammenden Djihadisten geführt haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 18/454 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Hat die Bundesregierung einen von der Zeitung „HABERTÜRK“ erwähnten Bericht der türkischen Regierung oder türkischer Sicherheitsbehörden über deren Maßnahmen gegen Al-Qaida einschließlich der Rückführung von deutschen oder aus Deutschland stammenden Djihadisten in ihre Heimat bekommen? a) Welche türkische Regierungsstelle oder Behörde hat wann an welche deutsche Regierungsstelle diesen Bericht geschickt? b) Welche Inhalte hat dieser Bericht? c) Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, diesen Bericht dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen? d) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Angaben der türkischen Regierung in diesem Bericht? e) Gab es bereits eine Antwort der Bundesregierung oder deutscher Behörden auf den Bericht aus Ankara, und wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt? Der Bundesregierung ist der erwähnte Bericht nicht bekannt. Die Beantwortung der weiteren Teilfragen erübrigt sich damit. 4. Gegen wie viele aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrte bzw. von der Türkei nach Deutschland zurückgeführte Djihadisten sind seit wann Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Straftatbestände anhängig? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der in den Ländern geführten Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung vor. Was Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof betrifft, so gibt die Bundesregierung zu möglichen Ermittlungsverfahren keine Stellungnahme ab. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Bereits die Nennung einer Anzahl von Verfahren im Zusammenhang mit der konkreten Fragestellung könnte gegebenenfalls Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln und damit den Untersuchungszweck gefährden. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]). Soweit die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung auf eine Pressemeldung Bezug nehmen, der zufolge die Bundesanwaltschaft nach Angaben von Generalbundesanwalt Harald Range gegen sechs Syrien-Rückkehrer Ermittlungen aufgenommen habe, ist diese Darstellung dahingehend zu präzisieren, dass der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D. Rainer Griesbaum anlässlich der Jahrespressekonferenz des Generalbundesanwalts am 11. Dezember 2013 sechs Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsangehörige im Zusammenhang mit Syrien erwähnte. 5. In wie vielen Fällen wurde bislang mit welcher rechtlichen Begründung die Ausreise von Djihadisten aus Deutschland, die sich djihadistischen Gruppierungen in Syrien anschließen wollten, verhindert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 17. Juli 2013 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14391, Ant- wort zu den Fragen 16 und 17) verwiesen. Die deutschen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, möglichst viele dieser Ausreiseplanungen frühzeitig zu unterbin- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/454 den. Die Anzahl der tatsächlich verhinderten Ausreisen bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung im niedrigen zweistelligen Bereich. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. a) Inwieweit laufen Ermittlungsverfahren gegen diese an der Ausreise gehinderten Djihadisten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der in den Ländern geführten Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung vor. Was Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof betrifft, so gibt die Bundesregierung zu möglichen Ermittlungsverfahren keine Stellungnahme ab. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/147 vom 9. Dezember 2013). b) Bei wie vielen dieser an der Ausreise aus Deutschland gehinderten Djihadisten wurden militärische Ausrüstungsgegenstände festgestellt (Gegenstände bitte benennen und angeben, ob es sich um prinzipiell legale oder nach dem Waffengesetz illegale Gegenstände handelt)? Bei einer Kontrolle konnten Gegenstände wie bspw. ABC-Schutzmasken, Tarnnetze , Einhandmesser, Handfessel und Schulterholster festgestellt werden, die im Rahmen einer bewaffneten Auseinandersetzung als Ausrüstungsgegenstand zur Anwendung kommen könnten. Soweit sich aus den Umständen des Einzelfalls Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen strafrechtliche Normen oder spezialgesetzliche Regelungen ergeben, werden diese durch die zuständigen Stellen konsequent verfolgt. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 4 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 17. Juli 2013 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14391, Antwort zu den Fragen 16 und 17) verwiesen. 6. Wie viele der derzeit, d. h. Ende 2013, nach Angaben des Generalbundesanwalts rund 200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geführten Verfahren beziehen sich auf im syrischen Bürgerkrieg engagierte Vereinigungen (www.spiegel. de/politik/deutschland/islamismus-bundesanwaltschaft-ermittelt-gegensyrien -rueckkehrer-a-938495.html)? Die Bundesregierung gibt zu möglichen Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg keine Stellungnahme ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/147 vom 9. Dezember 2013). 7. Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung des Magazins „FOCUS“ zu, wonach Al-Qaida deutschen Djihadisten in Syrien die Pässe abnimmt, um diese bei Anschlagsplanungen in Europa zu verwenden (www.focus.de/politik/ausland/islamisten-tauschen-papiere-aus-al-qaidamissbraucht -deutsche-paesse-fuer-attentate_id_3464483.html)? a) Welche Informationen über die mögliche Verwendung deutscher Pässe durch Al-Qaida für Anschlagspläne in Europa hat die Bundesregierung, und aus welcher Quelle stammen diese Informationen? Drucksache 18/454 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwiefern und bei welcher Gelegenheit wurden bislang bei mutmaßlichen Al-Qaida-Mitgliedern deutsche Pässe gefunden, die von im syrischen Bürgerkrieg engagierten deutschen Djihadisten stammten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass deutsche Pässe bei mutmaßlichen Al-Qaida-Mitgliedern gefunden wurden, die von im syrischen Bürgerkrieg engagierten deutschen Djihadisten stammen. Die zitierte Presseberichterstattung des „FOCUS“ kann nicht bestätigt werden. 8. In welchen Bereichen bezüglich der Bekämpfung der Reisebewegungen von Djihadisten aus Europa über die Türkei nach Syrien sieht die Bundesregierung eine vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, bemängelte unzureichende Kooperation zwischen deutschen und türkischen Behörden (www.zeit.de/news/2013-12/04/d-tuerkeisyrien -sicherheit-verfassungsschutz-draengt-tuerkei-zu-mehr-kooperationbei -islamisten-04123806)? In dem zitierten Interview hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz keine Ausführungen über eine „unzureichende Kooperation zwischen deutschen und türkischen Behörden“ getätigt. Es wurde vielmehr ausgeführt: „die Türkei ist ein ganz wichtiger Faktor in der Region. Wir hoffen auf und erwarten hier eine wesentlich engere Zusammenarbeit.“ 9. Sieht die Bundesregierung das Staatswohl dadurch gefährdet, dass der schleswig-holsteinischen Innenminister Andreas Breitner die Zahl von mindestens zwei in Syrien getöteten Djihadisten aus seinem Bundesland offen benennt (www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2013/ 131218_im_islamisten.html)? a) Wenn ja, welche Schritte gedenkt sie gegen Andreas Breitner wegen der Gefährdung des Staatswohls einzuleiten? b) Wenn nein, warum ist die Bundesregierung dann der Auffassung, es würde das Staatswohl gefährden, wenn sie die Zahl der in Syrien getöteten aus Deutschland stammenden Djihadisten auf die diesbezügliche Frage 2c auf Bundestagsdrucksache 18/147 nicht offen beantwortet und diesbezügliche Erkenntnisse als in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einzusehende Verschlusssache „GEHEIM“ eingestuft werden? c) Sollte die Bundesregierung inzwischen der Ansicht sein, die öffentliche Benennung ihrer Kenntnisse über die bislang in Syrien getöteten deutschen oder aus Deutschland stammenden Djhadisten gefährde nicht mehr das Staatswohl, wie hoch ist diese Zahl? In allgemein zugänglichen Verlautbarungen im Internet sowie Presseberichterstattung wird thematisiert, dass einzelne Personen bei Kamphandlungen in Syrien zu Tode gekommen seien. Die Bundesregierung kommt zu der Einschätzung , dass sich der Umfang auf mehr als 15 betroffene Personen beläuft. Behördliche Bestätigungen liegen nicht vor. Im Übrigen bewertet die Bundesregierung Aussagen von Mitgliedern einer Landesregierung nicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/454 10. Inwieweit und warum gefährden die auf Bundestagsdrucksache 18/147 abgefragten Angaben zu einem BKA-Plakat, das vor Anschlägen des mutmaßlich in Syrien in den Reihen von Al-Qaida aktiven Berliner Djihadisten Denis Cuspert „gegen westliche Einrichtungen und Interessen“ warnt, nach Meinung der Bundesregierung ein laufendes Ermittlungsverfahren und können darum nicht beantwortet werden? a) Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, es gefährde ein laufendes Verfahren, wenn sie in ihrer Antwort auf Frage 16h auf Bundestagsdrucksache 18/147 angibt, an welchen Stellen im In- und Ausland das BKA-Plakat aufgehängt wird? Wenn nein, wo überall wurde dieses Plakat aufgehängt? Nein, aufgrund des Zeitablaufes wird nicht mehr die Auffassung vertreten, dass die Angaben das laufende Verfahren gefährden. Das Bundeskriminalamt hat das Warnplakat am 18. Oktober 2013 an im Ausland tätige deutsche Behörden mit der Bitte/Maßgabe „(…) diese Information samt Warnplakaten allen möglicherweise betroffenen deutschen Dienststellen in der Türkei (und ggf. Syrien) und insbesondere den in dieser Region eingesetzten deutschen Kräften unverzüglich zur Verfügung zu stellen“ übersandt. b) Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, es gefährde ein laufendes Verfahren, wenn sie in ihrer Antwort auf Frage 16e auf Bundestagsdrucksache 18/147 angibt, was sie genau unter den auf dem Plakat genannten „westliche[n] Interessen“ versteht? Wenn nein, was genau versteht sie unter den auf dem Plakat genannten „westliche[n] Interessen“, gegen die sich mutmaßliche Anschläge von Denis Cuspert richten könnten? Nein. Unter dem Terminus „westliche Interessen“ ist die Unversehrtheit sowohl von Personen/Staatsbürger als auch Einrichtungen (Gebäude, Liegenschaften, Fahrzeuge, etc.) der Staaten zu subsumieren, die im erklärten Zielspektrum des islamistischen Terrorismus stehen. Dies bezieht sich allgemein auf Staaten in Westeuropa sowie die USA. 11. Inwiefern ist das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) im Zusammenhang mit den Reisebewegungen djihadistischer Kämpfer aktiv, und inwiefern hat es zu deren Erfassung konkrete Beiträge geleistet? Im Rahmen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) findet ein regelmäßiger Austausch relevanter Informationen mit allen im GTAZ beteiligten Behörden des Bundes und der Länder statt, um eine ganzheitliche Bearbeitung des Phänomens zu gewährleisten. Hierbei werden sowohl Gesamtlageeinschätzungen als auch Einzelfälle mit den jeweils zuständigen Behörden erörtert. Da es sich beim GTAZ nicht um eine eigenständige Behörde, sondern um eine Kommunikationsplattform der beteiligten Behörden handelt, können „dem GTAZ“ keine eigenständigen Handlungen oder Beiträge zugerechnet werden. Aktivitäten sind vielmehr den jeweils zuständigen Behörden auf Grundlage ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zuzurechnen. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Maßnahmen, mit denen andere EU-Staaten in diesem Zusammenhang aktiv werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 9. Dezember 2013 wird verwiesen (Bundestags- drucksache 18/147). Der Austausch der Mitgliedstaaten zur wachsenden Zahl Drucksache 18/454 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Ausreisen in Richtung Syrien aus Europa bezieht sich insbesondere auf die vom Koordinator des Rates der Europäischen Union für Terrorismusbekämpfung , Gilles de Kerchove, benannten Themenfelder (vgl. Interview mit Gilles de Kerchove im Handelsblatt vom 24. Januar 2014). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333