Deutscher Bundestag Drucksache 18/4541 18. Wahlperiode 02.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4338 – Nachhaltige Textilien – Sachstand zum Portal www.textilklarheit.de bzw. www.siegelklarheit.de Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. Februar 2015 hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Onlineportal www.textilklarheit.de gestartet. Es soll Verbraucherinnen und Verbraucher über die Glaubwürdigkeit von Umwelt- und Sozialsiegeln für Textilien informieren. Das Portal www.textilklarheit.de startete mit der Bewertung bekannter Textilsiegel wie GOTS, BCI, Blue Sign, Fairwear Foundation und Öko-Tex 100. Glaubwürdige Siegel werden mit einem grünen Knopf und einer Erklärung versehen. Siegel, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, erhalten einen roten Knopf. In der Pressemitteilung des BMZ vom 26. Februar 2015 heißt es „Fachleute aus staatlichen Organisationen, Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft haben gemeinsam im Auftrag der Bundesregierung ein Bewertungsschema entwickelt, das offenlegt, wer hinter dem jeweiligen Siegel steht, welche ökologischen und sozialen Inhalte es abdeckt und wie die Umsetzung kontrolliert wird.“ Das übergeordnete Portal www.siegelklarheit.de soll in Zukunft nicht nur Textilsiegel , sondern auch andere verbraucherrelevante Produktgruppen bewerten. Mit der App „Siegelklarheit“ können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf im Laden informieren. 1. Von wem genau bzw. welchen Fachleuten aus staatlichen Organisationen, der Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft wurde das Bewertungsschema festgelegt (bitte um Benennung der Institutionen)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 31. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. An den bisher durchgeführten acht Konsultationsworkshops haben rund 160 nationale und internationale Expertinnen und Experten teilgenommen. Darunter fallen u. a. Vertreterinnen und Vertreter aus Fachreferaten der Bundesressorts Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/4541 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (BMZ), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (komplette Auflistung s. Anhang). 2. Was genau beinhaltet der Kriterienkatalog? Der Kriterienkatalog umfasst rund 400 Kriterien zu den Bereichen Glaubwürdigkeit , Umwelt und Soziales. Im Bereich Glaubwürdigkeit werden Fragen zum System-Management, dem Standardsetzungsprozess, der Auditierung und Akkreditierung sowie zur Rückverfolgbarkeit entlang der Produktionskette (Chain of Custody), zur Verwendung des Siegels und den Unterstützungsstrategien eines Standardsystems gestellt. Im Bereich Umwelt werden Fragen zu den Themen Wasser, Boden, Energie und Klima, Biodiversität, Chemikalien, Abfall und Luftverschmutzung, Materialeinsatz und Umweltmanagement gestellt. Im Bereich Soziales werden Kriterien zur Einhaltung von Menschrechten und gesellschaftlicher Verantwortung, Arbeiterrechte, sowie ethisches Wirtschaften abgefragt. Der komplette Kriterienkatalog kann hier abgerufen werden: www.siegelklarheit.de/assets/pdfs/alle_anforderungen.pdf. 3. Haben alle Beteiligten dem Kriterienkatalog zugestimmt? Wenn nein, warum nicht? Die finale Entscheidung bezüglich des Kriterienkatalogs obliegt dem Steuerungskreis des Projektes „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“ bestehend aus BMZ, BMUB, BMAS, BMJV und BMEL. Zuständigkeitshalber haben BMAS, BMUB, BMJV und BMZ den Kriterienkatalog zu Textilien verabschiedet . Der Kriterienkatalog ist als „lebendes Dokument“ zu verstehen, das in regelmäßigen Abständen aktualisiert und weiterentwickelt wird. 4. Wurde ein abschließender Kriterienkatalog von allen Beteiligten gemeinsam verabschiedet? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Auf welchen wissenschaftlich belastbaren Erkenntnissen basiert der Kriterienkatalog ? Im Rahmen der Kriterien-Entwicklung wurden u. a. Studien vom BMUB zu glaubwürdigen Umweltsiegeln sowie Kriterienkataloge anderer Initiativen und internationale bzw. nationale Referenzen wie z. B. ISO-Standards, ILO-Kernarbeitsnormen und ISEAL Codes herangezogen. In den Konsultationsworkshops waren eine Reihe von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten vertreten. Letztere wurden zusätzlich zur Klärung einzelner Fachfragen herangezogen . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4541 6. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, dass das Portal die Nachhaltigkeit von Siegeln bewerten soll, bei der Bewertung aber nicht das Engagement in den Bereichen Umwelt und Soziales ausschlaggebend ist, sondern für die beste Bewertung das Engagement in einem der beiden Bereiche ausreicht? Das Portal dient der Bewertung und dem Vergleich von am Markt befindlichen Umwelt- und Sozialsiegeln. Die Entscheidung der Bundesregierung für eine Trennung in die Bereiche Umwelt und Soziales resultiert aus der Tatsache, dass ein Zeichensystem wegen der Komplexität von Produktionsketten nicht in der Lage ist, sämtliche Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten über die gesamte Produktions - und Lieferkette abzudecken. Derzeit am Markt befindliche Zeichensysteme legen einen thematischen Schwerpunkt auf bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte und Produktionsstufen. Es ist daher nicht zielführend, Zeichensysteme allein aus Gründen einer Schwerpunktsetzung abzuwerten. Dies würde ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher senden, die womöglich wieder auf konventionell produzierte Ware zurückgreifen würden. Tatsächliche Zielsetzung des Portals ist jedoch eine Steigerung des umweltfreundlicheren und sozialverträglicheren Konsums. Wenn Standardsysteme beide Bereiche abdecken , wird dies kenntlich gemacht. Das Vorgehen wird auf der Seite transparent dargestellt. Auf den Begriff Nachhaltigkeitssiegel wurde bewusst verzichtet. Stattdessen wird von Umwelt- und Sozialsiegeln gesprochen. 7. Ist es zutreffend, dass ein Siegel, das keines der Mindestkriterien für den Bereich Soziales erfüllt, trotzdem die Bewertung „sehr empfehlenswert“ erhalten kann? Ein Standardsystem, das im Bereich Glaubwürdigkeit mehr als 70 Punkte erzielt und im Bereich Umwelt oder Soziales mehr als 70 Punkte erzielt, wird als „Sehr gute Wahl“ bewertet, wobei diese Wertung durch den Hinweis auf Umwelt oder Soziales konkretisiert wird. Damit trägt man dem unter Punkt 6 dargestellten Sachverhalt Rechnung, dass sich viele Standardsysteme einen thematischen Fokus gegeben haben. 8. Ist es zutreffend, dass ein Siegel, das keines der Mindestkriterien für den Bereich Umwelt erfüllt, trotzdem die Bewertung „sehr empfehlenswert“ erhalten kann? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Haben die beteiligten Fachleute der Entscheidung zugestimmt, dass bei der Bewertung nicht ausschlaggebend ist, ob nur einer der beiden Bereiche Soziales und Umwelt abgedeckt wird oder beide? Der Projektsteuerungskreis hat die Entscheidung zur getrennten Ausweisung der inhaltlichen Bereiche Umwelt und Soziales getroffen. 10. Wurde die Verständlichkeit des Portals für Verbraucherinnen und Verbraucher überprüft? Wenn ja, wie? Im Rahmen von Nutzergruppentests wurde die Verständlichkeit des Portals ge- testet. Drucksache 18/4541 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wurde insbesondere überprüft, ob Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen , dass die Bewertung „empfehlenswert“ oder „sehr empfehlenswert “ sich bei keinem der bewerteten Siegel auf die beiden Bereiche Umwelt und Soziales bezieht? Die getrennte Darstellung der Bewertungsergebnisse für die Bereiche Umwelt und Soziales wurde in Nutzergruppentests geprüft. 12. Wurde insbesondere überprüft, ob Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, dass sich die Bewertung „empfehlenswert“ oder „sehr empfehlenswert “ auf unterschiedliche Bereiche – Umwelt oder Soziales – bezieht? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Warum wird auf der Internetseite nicht darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Standards nur in einem der beiden Bereiche Umwelt oder Soziales für die Bewertung des Siegels ausschlaggebend ist? Im Bereich „Die Bewertung“ wird unter der Frage „Was prüfen wir in der umfassenden Bewertung?“ darauf eingegangen, dass Standardsysteme im Bereich Glaubwürdigkeit und Umwelt oder Soziales besonders hohe Anforderungen bzw. eine hohe Punktzahl erreichen müssen, um als „sehr gute Wahl“ ausgewiesen zu werden. Des Weiteren geht auch das dort verlinkte PDF-Dokument darauf ein: www.siegelklarheit.de/assets/pdfs/bewertungsmethodik.pdf. 14. Wie wird die Einhaltung der Kriterien kontrolliert? Für eine positive Bewertung auf Siegelklarheit.de („Gute Wahl“ oder „Sehr gute Wahl“) wird eine Überprüfung der Vorgaben eines Zeichensystems durch externe Dritte vorausgesetzt. Ist dieses Mindestkriterium erfüllt, wird bei der tiefergehenden Analyse zusätzlich überprüft, inwiefern ein Siegel die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, eine effektive Kontrolle der Einhaltung des Standards zu gewährleisten. Siegelklarheit.de führt keine eigene Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben in den Produktions- oder Anbaustätten oder am Endprodukt durch. 15. Von wem wird die Einhaltung kontrolliert? Das in der Antwort zu Frage 14 beschriebene Verfahren wird zum einen von Gutachtern beurteilt, die die Daten der Standardsysteme zu den jeweiligen Bewertungskriterien im Auftrag des BMZ erheben; der Standardhalter verifiziert diese Daten nochmals. Im Anschluss prüft ein Plausibilitätsgremium, bestehend aus Umweltbundesamt und GIZ nochmals die IT-basierten Bewertungsergebnisse . Abschließend entscheidet der Projektsteuerungskreis über die Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse auf dem Portal Siegelklarheit.de. 16. Wie regelmäßig wird die Einhaltung kontrolliert? Die Einhaltung soll jährlich kontrolliert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4541 17. Welche Sanktionen gibt es, wenn ein Siegel einen roten Knopf erhalten hat, weil es die Mindestanforderungen nicht erfüllt? Es handelt sich bei der Bewertung auf Siegelklarheit.de um eine freiwillige Bewertung , so dass es keinen Sanktionsmechanismus gibt. Der Bundesregierung geht es vielmehr um die Auszeichnung besonders glaubwürdiger und inhaltlich anspruchsvoller Siegel. Unterzieht sich ein Zeichensystem der Bewertung, wird das Ergebnis unabhängig von der Einstufung auf dem Portal abgebildet. 18. Wird in diesem Fall Kontakt zu den Siegelinhabern aufgenommen und erläutert , welche Kriterien nicht erfüllt wurden? Während des gesamten Datenerhebungsprozesses besteht Kontakt zu den Siegelinhabern , welche die Korrektheit der Daten verifizieren. Die Ergebnisse werden den Siegelhaltern mitgeteilt. Dabei wird ihnen erläutert, welche Kriterien inklusive der Mindestkriterien sie erfüllen. 19. Wann besteht aufgrund von Nachbesserungen die Möglichkeit, dass das Siegel erneut bewertet wird? Die Daten der Siegel werden in die T4SD Datenbank des International Trade Centers (ITC), einer UN-Organisation mit Sitz in Genf, eingegeben. Die Daten werden jährlich von der ITC in enger Abstimmung mit den Standardhaltern aktualisiert , so dass jährlich eine Neubewertung der Siegel stattfinden kann, sofern sich der Standard in der Zwischenzeit weiterentwickelt hat. 20. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Bewertungskriterien von www.textilklarheit.de und den Kriterien des Aktionsplans zum Textilbündnis ? Inhaltlich sind die Bewertungskriterien für die Siegel der Produktgruppe Textilien auf Siegelklarheit.de mit den Anforderungen des Textilbündnisses abgestimmt . Allerdings ist zu beachten, dass es sich bei den Kriterien des Textilbündnisses um Anforderungen an Textilunternehmen handelt. Bei den Kriterien des Portals Siegelklarheit.de handelt es sich um Anforderungen an glaubwürdige Textilsiegel. Sie richten sich nicht an Unternehmen. 21. Welche der im Rahmen von www.textilsiegel.de aufgestellten Mindestanforderungen in den Bereichen Umwelt und Soziales müssen von Unternehmen , die am Textilbündnis teilnehmen, bis zum Jahr 2016, bis 2020 und bis 2024 erfüllt werden? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. Welchen Zusatznutzen gegenüber dem bereits bestehenden www. labelonline.de gibt es? www.label-online.de informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über die Bedeutung jeglicher siegelartiger Symbole oder Zeichen, die sich auf Produkten finden. Aufgrund dieses breiten Ansatzes werden auf dem Portal beispielsweise auch Siegel wie das Zertifikat „Aktiv für Senioren“, das „Einweg-Pfandsymbol“ oder die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)“ dargestellt. Eine tiefe inhaltliche Analyse und ein direkter Vergleich sind bei dieser Unterschied- Drucksache 18/4541 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lichkeit der betrachteten Zeichensysteme nicht möglich. Dies kann Siegelklarheit .de mit seinem Fokus auf Umwelt- und Sozialsiegel leisten. Während LabelOnline alle Siegel anhand von zwölf Kriterien überprüft, sind es bei Siegelklarheit .de knapp 400 Kriterien. Die Analyse geht entsprechend sehr viel tiefer. Hinzu kommt bei Siegelklarheit.de die umfangreiche Vorprüfung im Bereich „Glaubwürdigkeit/System“ von Zeichen. Diese macht Siegeklarheit.de zu einem insgesamt deutlich anspruchsvolleren Bewertungssystem. 23. Inwiefern genau unterscheiden sich der Detailgrad der Bewertung und die Bandbreite der Prüfung von anderen Portalen? Wie oben beschrieben beinhaltet die Bewertungsmethodik von Siegelklarheit.de ca. 400 Kriterien mit Fokus auf die Bewertung von Sozial- und Umweltsiegeln. Mit dem umfassenden Kriterienraster wird neben dem inhaltlichen Anspruch eines Standards auch die Glaubwürdigkeit des dahinter liegenden Umsetzungssystems bewertet und vergleichbar gemacht. Im Vergleich dazu wendet labelonline.de zwölf Kriterien für die Prüfung an, die sich im Wesentlichen auf den Überprüfungsmechanismus beziehen und weniger auf die Inhalte eines Standards. 24. Wieso wurde nicht das bereits seit dem Jahr 2000 existierende Portal www.labelonline.de der DIE VERBRAUCHER INITIATIVE e. V., das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziell gefördert wird und einen größeren Produktbereich abdeckt, genutzt? Siegelklarheit.de ist ein Portal der Bundesregierung. Erstmals wurde von staatlicher Stelle und von mehreren Bundesressorts gemeinsam festgelegt, was ein glaubwürdiges und anspruchsvolles Siegel hinsichtlich Umwelt- und Sozialaspekte ausmacht. Durch die staatliche Bewertung ist nicht nur die Unabhängigkeit des Portals gewährleistet. Sie stellt auch ein erhebliches politisches Signal dar. Zudem wird mit dem Portal ein Beitrag zur Erfüllung des Koalitionsvertrags geleistet, in dem u. a. mehr Aufklärung von Konsumentinnen und Konsumenten für informierte, nachhaltigere Kaufentscheidungen gefordert wird. 25. Wie ist die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den beiden Portalen geregelt ? Es haben bereits mehrere Gespräche zwischen dem Projektteam von Siegelklarheit .de und der Verbraucher Initiative e. V. stattgefunden. In weiteren Treffen soll geklärt werden, wie die beiden Portale auch zukünftig in sinnvoller Weise miteinander zusammenarbeiten können. Bereits heute wird auf den Webseiten von Siegelklarheit.de auf labelonline.de als weitere Informationsquelle für Verbraucherinnen und Verbraucher verwiesen. 26. Bleibt www.labelonline.de weiter bestehen? Alleiniger Träger von label-online.de ist die Verbraucher Initiative e. V., die über die Zukunft des Portals eigenständig entscheidet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4541 27. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ein Label auf den beiden von der Bundesregierung geförderten Portalen www. siegelklarheit.de und www.labelonline.de unterschiedliche Bewertungen erhalten kann, wie es beispielsweise für die Label „Fair Wear Foundation“ (www.textilklarheit.de: höchste Bewertung „erfüllt besonders hohe Anforderungen“, www.labelonline.de: mittlere Bewertung, „empfehlenswert “) und „Cotton made in Afrika“ (www.textilklarheit.de: mittlere Bewertung, „erfüllt unsere Mindestanforderungen“, www.labelonline.de: höchste Bewertung „besonders empfehlenswert“) der Fall ist? Grund für eine unterschiedliche Bewertung ist der unterschiedliche Anspruch der Portale und die unterschiedliche Methodik, die hinter der Bewertung steht. 28. Wie werden unterschiedliche Bewertungen, wie es beispielsweise bei der Bewertung des GOTS-Labels der Fall ist, für die Verbraucherinnen und Verbraucher erläutert? Auf Siegelklarheit.de haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit , sämtliche Details der Bewertung sowie den Text des Standards einzusehen, auf dessen Basis das Urteil für das jeweilige Kriterium gefällt wurde. 29. Welche Themen, Subthemen und Kriterien werden für die bisher noch nicht veröffentlichten Produktgruppen Lebensmittel, Papier und Holz des übergeordneten Portals www.siegelklarheit.de bewertet (bitte auflisten)? Die Themen, Subthemen und Kriterien für den Bereich Glaubwürdigkeit bzw. System sind über die Produktgruppen hinweg gleich und können unter folgendem Link eingesehen werden: www.siegelklarheit.de/assets/pdfs/ alle_anforderungen.pdf. Ebenso einsehbar ist unter diesem Link der Katalog für die Bewertung des Bereichs Soziales für Papiersiegel, da dieser dem der Textilproduktion entspricht. Die Kriterienkataloge für die inhaltliche Bewertung von Siegeln aus dem Bereich Holz, Papier und Lebensmittel befinden sich derzeit in der Abstimmung. 30. Wann werden die anderen Produktbereiche im Portal www.siegelklarheit. de (Lebensmittel, Papier, Holz) online gehen? Die Produktbereiche Holz und Papier werden voraussichtlich Mitte 2015 online gehen. Die Bewertung im Produktbereich Lebensmittel wird aufgrund der Vielzahl der Siegel noch längere Zeit in Anspruch nehmen. 31. Warum ist das für die Produktbereiche Lebensmittel und Holz zuständige Fachministerium BMEL nicht Mitglied des für das Portal www. siegelklarheit.de verantwortlichen Steuerungskreises? Das BMEL ist seit Beginn des Projektes im Steuerungskreis vertreten und wurde in gleichem Ausmaß wie die anderen beteiligten Ressorts einbezogen. Da der derzeit dargestellte Textilbereich nicht in die Zuständigkeit des BMEL fällt, wurde auf eine Mitzeichnung verzichtet. BMEL wird aber in die Bewertung von Siegeln in den Bereichen Holz und Lebensmittel einbezogen. Drucksache 18/4541 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welche Fachleute aus staatlichen Organisationen, Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft waren an der Kriterienerarbeitung für die anderen Produktgruppen Lebensmittel, Papier und Holz beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 33. Welche Institutionen sind an der Finanzierung des Portals beteiligt, und mit welchen Summen? Das Portal Siegelklarheit.de wird derzeit ausschließlich vom BMZ finanziert. Das BMUB leistet einen Beitrag durch die Bereitstellung personeller Ressourcen im Umweltbundesamt. 34. Wie viel hat das Portal bisher gekostet? Konzeption, Design und IT-programmierung des Portals sowie die Web-App für Smartphones haben rund 245 000 Euro gekostet. 35. Welche regelmäßigen Folgekosten aufgrund der Aktualisierung sind insgesamt zu erwarten, bzw. wie viele Mittel sind maximal dafür vorgesehen? Die Folgekosten für technische Wartung und Betrieb des Portals werden derzeit auf 30 000 Euro im Jahr geschätzt. Erste Erfahrungswerte können allerdings erst in den kommenden Monaten generiert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4541 Drucksache 18/4541 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4541 Drucksache 18/4541 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333