Deutscher Bundestag Drucksache 18/4554 18. Wahlperiode 07.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4345 – Kooperation mit Mexiko überprüfen, Sicherheit und Wohlstand unterstützen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verschleppung und mutmaßliche Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero bedeutet nicht nur für das lateinamerikanische Land eine Zäsur. Die Debatte über die Ursachen der Gewalt und die hohe Straflosigkeit haben längst auch die Partnerstaaten Mexikos erreicht. Seit den gewaltsamen Ereignissen Ende September 2014 in Guerrero ist die deutsche Mexiko-Politik daher mehrfach auch im Deutschen Bundestag thematisiert worden. Dabei ging es in erster Linie um die militärische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit, so etwa den Umstand, dass knapp 10 100 Gewehre des Typs G36 der Heckler & Koch GmbH nach Mexiko verkauft worden sind (www.spiegel.de vom 8. Februar 2015, „Waffenexport: Heckler & Koch lieferte Tausende Sturmgewehre an Mexiko“) und Gewehre von Heckler & Koch im Zusammenhang mit den 43 verschwundenen Lehramtsstudenten im Bundesstaat Guerrero bei den Sicherheitskräften sichergestellt wurden (www.taz.de vom 10. Dezember 2014, „Die Spur führt nach Iguala“). Die Militarisierung in Mexiko im Kontext des „Krieges gegen den Drogenhandel “ wird von Menschenrechtsorganisationen äußerst kritisch gesehen (u. a. www.revistas.unam.mx/index.php/rms/article/view/29532). So wurden Mitglieder der Armee ebenso wie Polizisten wiederholt für Verletzungen der Menschenrechte verantwortlich gemacht (www.jornada.unam.mx/2014/02/28/ politica/014n1pol). Dies ist nicht zuletzt im Fall des mutmaßlichen Massakers in Guerrero der Fall, in das nach mexikanischen und internationalen Presserecherchen sowohl die mexikanische Bundespolizei als auch Armeeeinheiten direkt oder indirekt verstrickt waren (www.somoselmedio.org/article/ militares-se-enfrentan-con-padres-de-los-normalistas-desaparecidos). In der Debatte über die Hintergründe der jüngsten Gewalteskalation in Mexiko haben Vertreter von Menschenrechtsgruppen, sozialen Organisationen und der katholischen Kirche zuletzt stärker auf die soziale Misere in dem lateinameriDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. März 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kanischen Land hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit die wirtschaftliche Kooperation der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union mit Mexiko dazu geeignet ist, zur Bekämpfung von Armut und zu einer sozialen Entwicklung beizutragen. Vor allem das seit dem Drucksache 18/4554 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr 2000 geltende Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Mexiko (www.trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2004/october/tradoc_111722.pdf) muss einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Im Fall der bundesdeutschen Mexiko-Politik wird vor allem ein geplantes „Sicherheitsabkommen “ mit Mexiko weiter in der Diskussion stehen. Darüber hinaus ist unklar, welche Auswirkungen die handels- und entwicklungspolitische Kooperation mit Mexiko hat. In deutschen Medien wurde in diesem Kontext in den vergangenen Jahren bereits die sogenannte Exportinitiative Sicherheitstechnologie kritisch gewürdigt (www.3sat.de/page/?source=/scobel/ 172810/index.html). In Rahmen dieser Initiative haben Vertreter der deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt Lobbyarbeit für deutsche Rüstungskonzerne betrieben . Angesichts der jüngsten Gewalttaten in Mexiko und der Verstrickung von Sicherheitskräften in Menschenrechtsverletzungen erscheint auch dieses Agieren deutscher Diplomaten in einem neuen Licht. Schließlich stellt sich die Frage, inwieweit die deutsche Entwicklungspolitik dem Anspruch gerecht wird, zu einer nachhaltigen Lösung der sozialen Probleme in Mexiko beizutragen. Exemplarisch wird dazu im Folgenden ein seit 2013 laufendes Projekt zur Entwicklung der Luft- und Raumfahrttechnologie thematisiert. 1. Wie kann das derzeit verhandelte „Sicherheitsabkommen“ zwischen Deutschland und Mexiko dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Mexiko zu stärken? Ziel des mit Mexiko verhandelten Abkommens ist die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität. Damit wird ein unmittelbarer Beitrag für die Stärkung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Mexiko geleistet. 2. Welche menschenrechtlichen und politischen Anforderungen stellt die Bundesregierung im Zuge der geplanten sicherheitspolitischen Kooperation an die mexikanische Seite? Die Bundesregierung trägt im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung den Grundsätzen der Demokratie und damit einhergehend der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten Rechnung und ist bestrebt, diesen Prinzipien auch in der Zusammenarbeit mit anderen Staaten Geltung zu verschaffen. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Mexiko ist daher auch die Vermittlung von Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Menschenrechte ein wichtiger Bestandteil. 3. Inwieweit haben sich diese Anforderungen im Laufe des Verhandlungsprozesses verändert? Die Verhandlungen werden verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung der aktuellen Menschenrechtslage in Mexiko geführt. 4. Auf Basis welcher Daten oder Beobachtungen kommt die Bundesregierung zu der Schlussfolgerung (Plenarprotokoll 18/62, Antwort zu Frage 10), dass eine als „mehr Sicherheit“ interpretierte Ausweitung der Zusammenarbeit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4554 mit den mexikanischen Bundesbehörden den Schutz der Menschenrechte stärken könnte? Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung zur Verbesserung der Sicherheitslage und damit einhergehend auch zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ist. 5. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Positionen regierungsunabhängiger Menschenrechtsorganisationen in einem etwaigen „Sicherheitsabkommen “ über bloße Gespräche mit Menschenrechtsorganisationen hinaus berücksichtigt werden? Die Bundesregierung nimmt die Bedenken regierungsunabhängiger Menschenrechtsorganisationen ernst und befindet sich mit diesen in einem ständigen Dialog . Die bei den Gesprächen zum Ausdruck gebrachten Bedenken werden bei den weiteren Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen berücksichtigt werden. 6. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Aussage (www.amerika21.de/ 2014/12/110204/mexiko-auswaertiges-amt-boehmer) mexikanischer Menschenrechtsorganisationen , die während ihrer Mexiko-Reise mit der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, zusammengekommen sind und die Dr. Maria Böhmers Darstellung widersprechen, sie würden das sogenannte Sicherheitsabkommen „grundsätzlich bejahen“? Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, hat sich im Rahmen ihrer Reise mit Menschenrechtsorganisationen umfassend ausgetauscht und auch zum Sicherheitsabkommen Stellung genommen. Sie erläuterte den Vertretern der Menschenrechtsorganisationen dabei, dass das Ziel die Stärkung des Rechtsstaats und die Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko sei. Hierzu könnten unter anderem auch das Angebot von Ausbildung und Lehrgängen für die mexikanische Bundespolizei gehören, mit dem Ziel, die Professionalität und Rechtsstaatlichkeit der mexikanischen Polizei zu verbessern. Ihre Gesprächspartner haben diese Erläuterungen positiv aufgenommen und erwidert , dass ihnen deutsche Unterstützung bei der Polizeiausbildung unter diesem Aspekt grundsätzlich willkommen sei. 7. Welche Mechanismen würden in einem etwaigen „Sicherheitsabkommen“ die Achtung der Menschenrechte gewährleisten? Derartige Sicherheitsabkommen verweisen immer auf innerstaatliches Recht, wonach eine Kooperation bei drohenden Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Weiterhin enthalten die Verträge immer zusätzlich eine allgemeine Vorbehaltsklausel zur Ablehnung und Bedingungen für die Zusammenarbeit , die eine Anwendung des Vertrages bei drohenden Menschenrechtsverletzungen ebenfalls ausschließt. 8. Welche Möglichkeiten wird es geben, ein etwaiges „Sicherheitsabkommen“ auszusetzen (Exit-Klausel)? Ein etwaiges Sicherheitsabkommen würde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es könnte aber von jeder Vertragspartei auf diplomatischem Wege schriftlich ge- kündigt werden. Zudem hat jede Vertragspartei die Möglichkeit, die Zusammen- Drucksache 18/4554 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode arbeit nach diesem Abkommen bei drohenden Menschenrechtsverletzungen ganz oder teilweise zu verweigern. 9. Wie kann ein etwaiges „Sicherheitsabkommen“ dem Problem der Straflosigkeit (www.es.amnesty.org/actua/acciones/mexico-injusticiaimpunidad /) unter mexikanischen Sicherheitskräften entgegenwirken, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind? In Umsetzung eines solchen Abkommens wird die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität gestärkt. Dies schließt auch Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte ein. 10. Welchen Anteil hat der mexikanische Markt an Geschäften von deutschen Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen im Zeitraum ab dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2014 entwickelt (bitte jedes Jahr einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie hoch der Anteil Mexikos an den Exporten der deutschen Rüstungs- und Sicherheitsindustrie ist, da es sich um eine Branche handelt, für die in der Außenhandelsstatistik Exportzahlen nicht gesondert ausgewiesen werden. Aus den Ausfuhrgenehmigungen Rückschlüsse auf den Export von Rüstungsgütern und Sicherheitstechnik zu ziehen , ist nicht möglich, da die Ausfuhr von Sicherheitstechnik nur teilweise genehmigungspflichtig ist und nicht alle genehmigten Ausfuhren vor Rüstungsgütern tatsächlich zustande kommen. Der Anteil von Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Mexiko an allen Genehmigungen für Rüstungsgüter lag in den letzten Jahren deutlich unter einem Prozent. 11. Wie viele und welche Veranstaltungen hat die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt in den vergangenen zehn Jahren für deutsche Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen mitorganisiert (bitte einzeln auflisten)? In den letzten zehn Jahren gab es folgende Veranstaltungen unter Mitwirkung von Botschaftsangehörigen, die mit Ausnahme der unter Nummer 2 genannten Veranstaltung alle im German Center in Mexiko-Stadt stattfanden: 1. 28.09.–01.10.2009: Leistungsschau deutscher Unternehmen aus dem Sicherheitsbereich vor mexikanischem Publikum 2. 16.–20.06.2010: Leistungsschau (auf der Messe „Hecho en Alemania“ im World Trade Center Mexiko-Stadt) 3. 20.01.2011: Leistungsschau 4. 15.–16.01.2012: Leistungsschau 5. 12.06.2013: TEC AL (TECnología Alemana – Deutsche Technologie) 6. 02.04.2014: TEC AL (TECnología Alemana – Deutsche Technologie) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4554 12. Wie viele und welche Informationsveranstaltungen der Deutsch-Mexikanischen Industrie- und Handelskammer haben in der Deutschen Botschaft zum Thema Sicherheitstechnologie in den letzten zehn Jahren stattgefunden (bitte einzeln auflisten)? In der Deutschen Botschaft haben in den letzten zehn Jahren keine Informationsveranstaltungen der deutsch-mexikanischen Handelskammer zum Thema Sicherheitstechnologie stattgefunden. 13. Welche Aktivitäten der Deutsch-Mexikanischen Industrie- und Handelskammer fanden vonseiten und nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Zuge der „Exportinitiative Sicherheitstechnologie “ statt? Im Rahmen der „Exportinitiative Sicherheitstechnologie“ fand außer der unter Frage 11 Nummer 1 genannten Veranstaltung am 13. November 2012 in Stuttgart eine Veranstaltung zu Marktchancen deutscher Sicherheitstechnologie in Mexiko statt. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten dieser rüstungspolitischen Initiative in Mexiko angesichts des Umstands, dass nach Angaben des letzten Mexiko-Jahresberichtes (www.amnesty.de/jahresbericht/2013/ mexiko) der Menschenrechtsorganisation Amnesty International während der sechsjährigen Präsidentschaft von Felipe Calderón, die im Dezember 2012 endete, 60 000 Menschen durch Drogengewalt zu Tode kamen und 150 000 vertrieben wurden? Bei der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ handelt es sich, wie sich aus dem Namen ergibt, um ein Außenwirtschaftsförderungsinstrument ausschließlich ziviler Ausrichtung. Ein Zusammenhang mit der Drogengewalt in Mexiko ist nicht ersichtlich. 15. Wird die „Exportinitiative Sicherheitstechnologie“ in Mexiko fortgeführt, und wenn ja, mit welchen Zielen? Wenn nein, weshalb nicht? Vom 25. April bis 1. Mai 2015 organisiert das Unternehmen AHP International im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ eine Markterkundungsreise nach Mexiko. Das Ziel der Markterkundung ist die Unterstützung deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen in ihren Internationalisierungsprozessen . Das Besuchsprogramm wird Informationsveranstaltungen zum mexikanischen zivilen Sicherheitsmarkt, Firmen- und Behördenbesuche sowie den Besuch der Messe ExpoSeguridad beinhalten. 16. Gab es angesichts der Opferzahlen im Drogenkrieg in Mexiko Veränderungen der „Exportinitiative Sicherheitstechnologie“? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Drucksache 18/4554 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Hat die Bundesregierung nach dem mutmaßlichen Massaker an 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 Veränderungen in der polizeilichen Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) mit mexikanischen Polizeibehörden vorgenommen ? Die Bundesregierung hat in der Zusammenarbeit mit den mexikanischen Behörden keine Veränderungen vorgenommen. Die bilaterale polizeiliche Ausbildungs - und Ausstattungshilfe der Bundesregierung zielt auf eine Professionalisierung der Polizeiarbeit in Mexiko ab, die an Recht und Gesetz sowie an die Beachtung der Menschenrechte gebunden ist. 18. Wie verhält sich die Bundesregierung zu Berichten mexikanischer und internationaler Medien, nach denen die vom BKA unterstützte mexikanische Bundespolizei an der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 beteiligt oder zumindest umfassend informiert war (www.proceso.com.mx/?p=390560)? Der Bundesregierung sind die Berichte bekannt. Eine abschließende Bewertung dieser Berichte ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht möglich. Eigene Erkenntnisse über eine Anwesenheit oder direkte Beteiligung von mexikanischen Bundesbehörden bei den Vorfällen in Iguala liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie verfolgt die Entwicklung aber weiter. 19. Inwieweit ist die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt entsprechenden Berichten nachgegangen? Die Deutsche Botschaft in Mexiko hat entsprechende Presseberichte ausgewertet , Hintergrundinformationen bei Organisationen der Zivilgesellschaft erfragt und sich gegenüber mexikanischen Regierungsstellen um Aufklärung bemüht. 20. Welche weitere Zusammenarbeit ist zwischen dem BKA und mexikanischen Polizeibehörden im Laufe des Jahres 2015 geplant? In der Jahresplanung der polizeilichen Aufbauhilfe durch das Bundeskriminalamt für das Jahr 2015 sind insgesamt vier Maßnahmen zu Gunsten Mexikos vorgesehen . Hierbei handelt es sich um: – einen multinationalen Lehrgang „Tatortarbeit“ mit noch festzulegenden Teil- nehmern aus weiteren süd- und mittelamerikanischen Staaten; – einen multinationalen Lehrgang „Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -me- thoden“ mit noch festzulegenden Teilnehmern aus weiteren süd- und mittelamerikanischen Staaten; – einen Stipendiaten im Basismodul sowie – einen Stipendiaten im Aufbaumodul. 21. Wie hat die mutmaßliche Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero diese Kooperation bzw. weitere Planungen beeinflusst? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4554 22. In welchen anderen Staaten Lateinamerikas und der Karibik führt das BKA polizeiliche Ausbildungsmaßnahmen durch, und seit wann (bitte alle Länder und Zeiträume einzeln auflisten)? Argentinien 2006–2011 Bolivien 2006–2014 (auch für 2015 geplant) Brasilien 2006–2014 (auch für 2015 geplant) Chile 2006–2013 Kolumbien 2005–2014 (auch für 2015 geplant) Costa Rica 2008–2014 (auch für 2015 geplant) Dom. Republik 2007–2014 (auch für 2015 geplant) Ecuador 2004–2014 (auch für 2015 geplant) Guatemala 2006–2011 Honduras 2011–2011 Haiti 2008–2014 (auch für 2015 geplant) Jamaika 2006–2006 Martinique 2012–2012 Nicaragua 2011–2011 Panama 2006–2014 (auch für 2015 geplant) Peru 2006–2014 (auch für 2015 geplant) Paraguay 2007–2013 (auch für 2015 geplant) El Salvador 2011–2011 Suriname 2009–2009 Trinidad und Tobago 2006–2014 (auch für 2015 geplant) Uruguay 2006–2006 Venezuela 2006–2013 23. Weshalb ist ein Sicherheitsabkommen notwendig, wenn das BKA seit Jahren bereits polizeiliche Ausbildungsarbeit in Mexiko betreibt (www.amerika21.de/2014/12/109882/polizei-mexiko-bka-ausbildung)? Der Regelungsbereich solcher Sicherheitsabkommen ist nicht auf Maßnahmen der polizeilichen Ausbildungshilfe beschränkt und für solche auch nicht erforderlich . 24. Mit welchen anderen Staaten Lateinamerikas und der Karibik bestehen Sicherheitsabkommen oder sind Sicherheitsabkommen geplant? Es bestehen keine weiteren Sicherheitsabkommen mit anderen Staaten Lateinamerikas und der Karibik. Drucksache 18/4554 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Bestehen Mechanismen, mittels derer die Bundesregierung verhindern kann, dass das durch die Ausbildung des BKA in Mexiko vermittelte Wissen für repressive Maßnahmen gegen die Zivilbevölkerung missbraucht werden kann? Die Inhalte der Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe verfolgen neben der Professionalisierung der Polizeiarbeit stets die Ziele der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte im Rahmen polizeilichen Handelns. Sofern bestätigte Anhaltspunkte bestehen, dass die jeweiligen Partnerdienststellen vorsätzlich diesen Grundsätzen widersprechen, werden geplante Maßnahmen ausgesetzt. 26. Welche Exporte von Waffen, Rüstungstechnologie und Dual-Use-Gütern deutscher Rüstungsunternehmen nach Mexiko haben in den Jahren 2013 und 2014 stattgefunden (bitte detailliert aufführen)? Im Jahr 2013 wurden zehn Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Mexiko mit einem Gesamtwert von 4 Mio. Euro erteilt. Für die Ausfuhr von gelisteten Dual-Use-Gütern wurden 239 Genehmigungen im Gesamtwert von 203 Mio. Euro erteilt. Im Jahr 2014 wurden acht Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Mexiko mit einem Gesamtwert von 4,8 Mio. Euro erteilt. Für die Ausfuhr von gelisteten Dual-Use-Gütern wurden 224 Genehmigungen im Gesamtwert von 132 Mio. Euro erteilt. Die detaillierte Auflistung der Genehmigungen für das Jahr 2013 kann dem Rüstungsexportbericht , veröffentlicht auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, entnommen werden. Die Auflistung für das Jahr 2014 wird gegenwärtig im Zusammenhang mit dem Rüstungsexportbericht 2014 erstellt und steht mit dessen Veröffentlichung zur Verfügung. 27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, nach der die Verschleppung und mutmaßliche Ermordung der 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero in einem direkten kausalen und ausschließlichen Zusammenhang mit der dort herrschenden Armut stehen, dass also eine makroökonomische Verbesserung der Lage unmittelbar auch die Situation der Menschenrechte verbessern würde? Das Schicksal der 43 Lehramtsstudenten in Iguala im Bundesstaat Guerrero vom 26./27. September 2014 ist aus Sicht der Bundesregierung nicht monokausal zu begründen. Zweifellos würde eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Guerrero sich positiv auf die Sicherheits- und Menschenrechtslage im Bundesstaat auswirken. 28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von Menschenrechtsorganisationen und Angehörigen erhobenen Vorwürfen unzureichender Ermittlungen durch die mexikanische Generalstaatsanwaltschaft im Fall der mutmaßlichen Ermordung der 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero (www.diepresse.com vom 28. Januar 2015)? Der Bundesregierung sind diese Vorwürfe bekannt. Sie hat sich stets für die restlose Aufklärung des Falles ausgesprochen und begrüßt es daher, dass ein internationales Expertenteam der Interamerikanischen Menschenrechtskommission seine Arbeit in Mexiko aufgenommen hat und den mutmaßlichen Mord an den Studenten untersucht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4554 29. Ist die Bundesregierung angesichts der weitgehenden Einstellung der Ermittlungen der Meinung, dass eine viermonatige Ermittlungszeit im Fall eines solchen Verbrechens ausreicht, um die Hintergründe zu klären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen? Die Bundesregierung setzt sich für die restlose Aufklärung des Falles unabhängig von der Ermittlungsdauer ein. 30. Sieht die Bundesregierung in dem Wirtschaftsbündnis MISTA (Mexiko, Indonesien, Südkorea, Türkei und Australien) eine Alternative zu der Kooperation mit den BRICS-Staaten, und plant die Bundesregierung eine engere Kooperation auf wirtschaftlicher und/oder politischer Ebene? Die Bundesregierung unterhält weder mit der BRICS-Gruppe noch mit der MISTA-Gruppe Kooperationsformate. Es bestehen aber intensive bilaterale Beziehungen mit allen Mitgliedstaaten beider Gruppierungen. 31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das geltende Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko modernisiert werden muss, und wenn ja, worin sollte diese Novellierung bestehen? Im Jahr 1997 haben Mexiko und die Europäische Union ein Abkommen für Wirtschaftliche Partnerschaft, Politische Koordination und Kooperation unterschrieben . Dieses „Globalabkommen“ trat im Jahr 2000 in Kraft. Teil des Abkommens ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko. Die EU und Mexiko planen, das Globalabkommen nun zu aktualisieren , um neue wirtschaftliche und politische Entwicklungen der letzten 15 Jahre zu berücksichtigen und das volle Potenzial ihrer bilateralen Beziehungen auszuschöpfen . Bei der Aktualisierung des Handelsteils geht es Mexiko vor allem darum sicherzustellen, dass die gegenseitigen Marktzugangsbedingungen für Waren, Dienstleistungen und Investitionen gleich oder besser sind als die anderen Staaten durch Freihandelsabkommen mittlerweile eingeräumten Konditionen . Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich dieses Vorhaben. 32. Welche Bilanz im Hinblick auf Armutsbekämpfung und soziale Entwicklung innerhalb Mexikos zieht die Bundesregierung unter Einbeziehung der Wirkungen des derzeit bestehenden Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko? 33. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Handelsabkommen nachvollziehbar auf die soziale Gerechtigkeit in Mexiko ausgewirkt, etwa auf die Entwicklung des Gini-Index oder vergleichbare Erfassungsmethoden ? Die Fragen 32 und 33 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die soziale Entwicklung von Ländern hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die Außenhandelspolitik ist nur eine von sehr vielen Einflussgrößen. Zudem sind die Einflussfaktoren in den meisten Fällen nicht direkt erfassbar und messbar . Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu unmittelbar ableitbaren Wirkungen des bestehenden Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf die Armutsbekämpfung und soziale Entwicklung in Mexiko vor. Drucksache 18/4554 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Welchen entwicklungspolitischen Sinn hat nach Ansicht der Bundesregierung die Förderung eines seit dem Jahr 2013 laufenden Projektes zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie in der industriell gut erschlossenen Region Querétaro, Mexiko, das mit Geldern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird (www.sequa.de/index.php?option=com_content&view= article&id=1340:mexiko-know-how-transfer-aus-baden-wuerttembergfuer -eine-innovative-wettbewerbsfaehige-industrie-&catid=83:sequade& Itemid=62)? Das genannte Partnerschaftsvorhaben mit dem Schwellenland Mexiko wurde als Innovationspartnerschaft beantragt und bewilligt. Ziel des Projektes ist es, intrainstitutionellen und internationalen Wissens- und Technologietransfer in verschiedenen Branchen (u. a. Automobilindustrie, Informations- und Kommunikationstechnologie , Luft- und Raumfahrt) zu stärken, um einen Beitrag zur Verbesserung des Innovationssystems in den Projektregionen zu leisten. Dazu sollen die Projektpartner – zwei mexikanische Unternehmerverbände – gestärkt werden. Die Zusammenarbeit im Bereich Luft- und Raumfahrt ergab sich aus dem erheblichen Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem schnell wachsenden Sektor. Das Unterziel, ein Technologie-Cluster im Luft- und Raumfahrtsektor aufzubauen, ist inzwischen erreicht. Das Vorhaben arbeitet daher nicht weiter in diesem Sektor, sondern konzentriert sich auf andere Wirtschaftszweige. 35. Welchen prozentualen Anteil des gesamten Engagements des BMZ in Mexiko nimmt das genannte Vorhaben in Querétaro im Förderzeitraum ein? Das Vorhaben mit einem Fördervolumen von 750 000 Euro beträgt 0,16 Prozent des laufenden bilateralen Gesamtportfolios mit Mexiko in Höhe von 475 550 000 Euro (ohne Förderkredite der KfW). Im Übrigen ist zu beachten, dass die Zusammenarbeit in der Luft- und Raumfahrt nur einen kleinen Teil des Vorhabens betrifft. 36. In welchen anderen Staaten fördert das BMZ wirtschaftliche Entwicklungsvorhaben zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrt in Entwicklungs - oder Schwellenländern (bitte nur Angaben, die über die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel, auf die Schriftliche Frage 94 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 hinausgehen )? Ein begrenzter inhaltlicher Bezug zur Luft- und Raumfahrttechnologie besteht im Bereich der Nutzung von Fernerkundungsdaten (auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMZ, Hans-Joachim Fuchtel, auf die Schriftliche Frage 94 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 wird insoweit verwiesen). Über die dort genannten Aktivitäten in Lateinamerika und der Karibik hinaus werden Fernerkundungsdaten vereinzelt auch in anderen Regionen, vor allem in Afrika, genutzt. Aktuell gibt es nennenswerte Fernerkundungsprojekte in folgenden Partnerländern : Äthiopien, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Ghana, Kamerun, Indonesien, Mali, Namibia, Niger, Senegal, Sierra Leone sowie regional im südlichen Afrika. Fernerkundungsdaten werden insbesondere für folgende Zwecke genutzt : Monitoring von Waldbeständen, Klima-Monitoring (Wettervorhersagen und Extremwetterereignisse), Agrarlandwirtschaft, Erfassung von Land- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4554 nutzungsrechten, Ernährungssicherung, Sicherheit und Krisenmanagement, Krankheitsprävention (Malaria) sowie zu Ausbildungszwecken. 37. Hat es während der Prüfung des Vorhabens durch die durchführende sequa gGmbH Kritik an der Ausrichtung des Vorhabens gegeben, und wenn ja, inwiefern ist diese Kritik berücksichtigt worden? Während der Prüfung durch sequa hat es keine Kritik an der Ausrichtung des Vorhabens gegeben. 38. Welche Gutachten und weiteren Berichte liegen der Bundesregierung zu dem genannten Projekt vor, das im Rahmen der Kammer- und Verbandspartnerschaft zwischen dem Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e. V. und mexikanischen Verbänden entwickelt wurde und das von der sequa gGmbH mit Mitteln des BMZ durchgeführt wird (Gutachten gegebenenfalls bitte anfügen)? Es liegen das Prüfgutachten (s. Anlage) vom Januar 2013 sowie die Jahresberichte der sequa von 2013 und 2014 vor.* 39. Gibt es im Besonderen einen Zwischenbericht zu dem genannten Vorhaben , und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt er? Einen besonderen Zwischenbericht gibt es hierzu nicht. 40. Wie und durch wen wird dieses Projekt evaluiert? Da die erste Hauptphase des Vorhabens im März 2016 auslaufen wird, findet Ende September 2015 eine Projektfortschrittskontrolle (PFK) mit einem externen Gutachter statt. Dabei werden die Ergebnisse und Wirkungen des Vorhabens gemäß OECD-DAC-Kriterien (DAC – Ausschuss für Entwicklung) geprüft und Empfehlungen für eine mögliche Fortsetzung des Vorhabens erarbeitet. 41. Inwieweit sollen Gutachten durchführender Organisationen dazu beitragen , Korruption und/oder den Missbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern ? Die Verfahren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sehen ein differenziertes Instrumentarium zur Vorbereitung, zum Monitoring und zur Evaluation entwicklungspolitischer Maßnahmen vor. Dieses dient u. a. auch dazu, Korruption und Missbrauch öffentlicher Mittel auszuschließen. 42. Welche Rechtskraft haben vorab erstellte Gutachten über die Durchführbarkeit und den Sinn entwicklungspolitischer Maßnahmen, d. h. haben sie bindende Wirkung oder lediglich Empfehlungscharakter? Vorbereitende Untersuchungen über die Durchführbarkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen sind rechtlich nicht verbindlich. In ihnen niedergelegte Ergebnisse und Vorschläge spielen allerdings für die Förderentscheidung eine maßgebliche Rolle. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/4554 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 18/4554 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. Wie ist das Procedere bei der Entwicklung und Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen, die von der Bundesregierung finanziert werden, und welche Rolle spielen dabei die von der Durchführungsorganisation vorab erstellen Gutachten? In der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit fordert die Bundesregierung die Durchführungsorganisationen zur Abgabe einer Kurzstellungnahme auf, die eine fachliche Einschätzung über die Prüfungswürdigkeit der Maßnahme enthält. Erachtet die Bundesregierung die Maßnahme für prüfungswürdig , so erteilt sie den Auftrag zu Prüfung des Vorhabens. Die Durchführungsorganisationen legen der Bundesregierung bei positivem Ergebnis der Prüfung einen Vorschlag vor, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise die Entwicklungsmaßnahme gefördert werden soll. Die Bundesregierung entscheidet auf dieser Grundlage, ob, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise sie die Entwicklungsmaßnahme fördert. Im Falle von sequa-Vorhaben reichen potenzielle Partner bei sequa einen Projektvorschlag ein, der das Vorhaben grob skizziert. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresplanung im Kammer- und Verbandspartnerschaftsprogramm (KVP). Sodann wird eine Prüfmission beauftragt, die die Eckpunkte, Partner, Partnerbeiträge etc. eruiert und im Ergebnis ein Projekt ggf. mit Modifikationen, wie hier im KVP Mexico, befürwortet oder auch ablehnt. Auf Basis dieses Prüfgutachtens wird der Projektantrag ausgearbeitet und zur Entscheidung eingereicht. Bei der Bewilligung werden in Abstimmung mit den zuständigen Fachreferaten im BMZ ggf. Auflagen erteilt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333