Deutscher Bundestag Drucksache 18/4582 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4413 – Ausbau des ursprünglich zur Internetbeobachtung gestarteten BKA-Projekts „Check the Web“ zur Meldestelle für unliebsame Internetinhalte Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In dem im Jahr 2007 vom Bundeskriminalamt (BKA) initiierten Europol-Projekt „Check the Web“ (Ratsdokument 8457/3/07) speichert Europol umfangreiche Informationen zu Personen, Sachen und Vorgängen. Im Rahmen von „Check the Web“ wird das Internet durchsucht und werden auffällige Postings auch gespeichert. Gesammelt werden Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“. Bereits zwei Jahre später wurde „Check the Web“ in eine Arbeitsdatei für Analysezwecke überführt. „Check the Web“ ist mittlerweile eine umfangreiche Datenbank mit grafischem Frontend geworden, an das alle beteiligten Behörden angeschlossen sind. Sie wird sowohl von Europol als auch von den teilnehmenden Staaten befüllt. Die Informationen werden mit Einschätzungen angereichert, die dann von anderen Polizeibehörden eingesehen und abgeglichen werden können. Außer den Kriminalpolizeien der Mitgliedstaaten sind die Schweiz und Australien als „assoziierte Drittstaaten“ dabei . Nun soll „Check the Web“ zu einer „Hinweisstelle“ (EU Internet Referral Unit) ausgebaut werden (www.statewatch.org/news/2015/mar/eu-council-cositerrorism -riga-statement-followUp-6606-15.pdf). Demnach wird die Einheit zukünftig als zuständige Hinweisstelle für die Internetbeobachtung und die Speicherung unliebsamer Inhalte geführt. Bis Ende Mai 2015 sollen alle Mitgliedstaaten die polizeilichen Stellen benennen, die an der neuen EuropolEinheit mitarbeiten wollen. Für Deutschland dürfte es sich dabei um eine Abteilung des BKA handeln; was den Bereich der Internetkriminalität angeht, ist allerdings auch das Landeskriminalamt Bayern auf europäischer Ebene überaus aktiv. Die neue Europol-Einheit zur Beobachtung und Meldung unliebsamer Internetinhalte soll dann am 1. Juli 2015 ihre Arbeit beginnen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. April 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Europol soll auch stärker mit Internetanbietern kooperieren. Zur Begründung heißt es, das Internet sei ein Hauptfaktor für die „Radikalisierung“ hin zum Terrorismus . Allein der schiere Umfang betreffender Internetinhalte erfordere eine bessere Koordination. Deshalb will der Rat der Europäischen Union nicht nur den Austausch Europols über inkriminierte Inhalte mit „relevanten Partnern“ Drucksache 18/4582 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ausbauen, sondern auch die Einlieferung von Hinweisen „schnell, effizient und effektiv“ gestalten. Europol soll die gemeldeten Inhalte dann mit strategischen Analysen unterfüttern und Empfehlungen für operative Maßnahmen aussprechen . Hierzu gehört auch, Provider zu Löschungen zu bewegen. Es müssten deshalb auch Kooperationen mit der Industrie eingegangen werden. Um welche Sektoren der Privatwirtschaft es sich dabei handelt, wird nicht gesagt, vermutlich sind aber Internetdiensteanbieter gemeint. Vor ihrer Oktobersitzung im Jahr 2014 hatten sich die Innenminister aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierzu mit den Internetkonzernen Twitter, Google, Microsoft und Facebook zu einem informellen Abendessen getroffen. Auch die Europäische Kommission war eingeladen. Ziel war es, „Instrumente und Techniken“ zu entwickeln , um den „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzutreten (Bundestagsdrucksache 18/3236). Aus der informellen Zusammenkunft vom Oktober 2014 ist laut dem Ratsdokument nun ein „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ geworden , das die Arbeit von Europol ausdrücklich unterstützen soll. Allerdings ist unklar, um welche inkriminierten Inhalte es sich eigentlich handeln soll. Denn in Bezug auf Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sind die Interdienstleister längst von sich aus bemüht, Filme möglichst schnell zu erkennen und den Zugang zu sperren. Dass es für den Geltungsbereich des Grundgesetzes und auch außerhalb desselben keine konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von Telemediendiensten, gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren oder zu löschen, gibt, hatte die Bundesregierung unlängst eingeräumt (Bundestagsdrucksache 18/4035). Ohnehin können Verfahren zum leichteren Löschen unerwünschter Inhalte nicht verallgemeinert werden, denn es müssen in allen Ländern unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für Löschungen berücksichtigt werden. Die einzelnen Anbieter folgen ebenfalls unterschiedlichen Verfahren zur Meldung und Löschung unerwünschter Inhalte. Sämtliche Anstrengungen zur Kooperation mit Google & Co. bewegen sich unterhalb der Schwelle von Rechtsetzungen . Das ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller insofern problematisch , als dass Europol dadurch seine Beobachtungsrolle verlässt. Die Agentur wird dadurch zur Meldestelle für jene Inhalte, die nach Möglichkeit rasch entfernt werden sollen. Die Bundesregierung hatte demgegenüber noch im Februar 2015 erklärt, ihr lägen „keine Informationen zu Plänen über die Einführung eines festen Verfahrens für die Löschung von Internetinhalten vor“. Durch die „EU Internet Referral Unit“ wird dies jedoch durch die Hintertür umgesetzt . Inwiefern für die „Internetbeobachtung“ automatisierte Verfahren genutzt werden , ist unklar; Europol bewirbt aber online und in seinen Hochglanzbroschüren gern seine Fähigkeiten zum Data Mining und Verarbeiten von Massendaten . Im neuen Arbeitsprogramm werden die Anwendungen als „future-forecasting and scenario techniques“ beschrieben (www.statewatch.org/news/ 2015/jan/eu-europol-2015-work-programme.pdf). Die Nutzung solcher Technologien wäre dem BKA bislang nicht gestattet. Ob vom BKA angelieferte Daten auf in Deutschland unzulässige Weise bei Europol verarbeitet werden, ist der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt (Bundestagsdrucksache 18/4035). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller verstieße dies aber gegen Datenschutzbestimmungen. Die Bundesregierung muss dieses Wissensdefizit deshalb ausgleichen und die erforderlichen Informationen bei Europol besorgen. 1. Auf welche Weise ist das BKA an „Check the Web“ beteiligt, und inwiefern wird dort von deutschen Behörden eine führende Rolle eingenommen? Der Focal Point „Check the Web“ (FP CtW) liegt in der alleinigen Verantwortung von Europol. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist nationale Stelle für Deutschland bei Europol (§ 1 Nummer 1 des Europol-Gesetzes), fungiert in die- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4582 ser Funktion als Single Point of Contact (SpoC) zum FP CtW und nimmt auch an Treffen teil. Weiterhin hat das BKA in der Vergangenheit mehrfach Daten (Veröffentlichungen terroristischer Organisationen und von Personen aus dem islamistisch-jihadistischen Spektrum) an Europol zur Einstellung in das CtWPortal übersandt. Das BKA beteiligt sich als Nutzer und nimmt keine führende Rolle ein. 2. Wer hatte nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlag gemacht, das vom BKA initiierte Projekt „Check the Web“ in eine Arbeitsdatei für Analysezwecke zu überführen, und welche Gründe waren hierfür maßgeblich? Die Überlegung zur Umwandlung der projektbezogenen Datei CtW in eine Analysearbeitsdatei stammt vonseiten Europols im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI und des insoweit geänderten Rechtsrahmens zur Datenverarbeitung. 3. Welche Arten von Daten (Personen, Sachen, Vorgänge) enthält „Check the Web“? Die Datei CtW enthält strukturiert abgelegte Informationen zu im Internet veröffentlichten Videos, Audiodateien, Textveröffentlichungen und Erklärungen. Die den Veröffentlichungen zugeordneten Organisationen und Personen sind mit den gespeicherten Veröffentlichungen verknüpft und enthalten weitere Hintergrundinformationen . Die in den Mitgliedstaaten vorliegenden Auswertungen zu einzelnen Veröffentlichungen können ebenfalls an CtW angeliefert werden. Weiterhin enthält die Datenbank Informationen zu relevanten Personen, Organisationen , Medienstellen und Internetseiten aus dem Bereich des religiös motivierten Terrorismus. a) Welche Datenfelder existieren für die Eingabe von Informationen bei „Check the Web“? Die Errichtungsanordnung erlaubt die Speicherung der in Artikel 14 Absatz 1 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI i. V. m. Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a, b Nummer 1, c Nummer 4, d, e Nummer 1, f Nummer 1 bis 4, g, h, j und k, Absatz 3 und 4 des Beschlusses 2009/936/JI genannten Daten. b) Wie viele Daten sind derzeit bei „Check the Web“ gespeichert? Nach Angaben von Europol vom 16. März 2015 enthält das CtW-Portal mehr als 10 000 elektronische Dokumente und Individuen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 4. Wann hatten die Schweiz und Australien oder auch andere Länder sich nach Kenntnis der Bundesregierung zur Aufnahme als „assoziierte Drittstaaten“ beworben, und welche Gründe gaben die Regierungen hierfür an? Australien und die Schweiz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 25. Juli 2013 als Drittstaaten zum FP CtW assoziiert. Zur Begründung der Anträge, die an Europol gerichtet wurden, liegen der Bundesregierung im Einzelnen keine Erkenntnisse vor. Die Errichtungsanordnung führt in diesem Zusammenhang aus, dass für Australien und die Schweiz von Al-Qaida geführter , hiermit zusammenhängender oder inspirierter transnationaler Terroris- mus eine andauernde und sich entwickelnde Bedrohung darstellt. Ausgeführt Drucksache 18/4582 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wird u. a., dass Australien und die Schweiz regelmäßig als legitime Ziele von Al-Qaida-Führern und -Ideologen genannt werden. 5. Wie hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit zur Erweiterung der Fähigkeit zur Meldung von Internetinhalten bei Europol positioniert? Die Bundesregierung begrüßt den Auf- und Ausbau der Fähigkeiten von Europol zur Meldung illegaler extremistisch-terroristischer Internetinhalte auf der Grundlage des geltenden Rechts und unter entsprechender Wahrung der Grundrechte . 6. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlag eingebracht, „Check the Web“ zu einer „Hinweisstelle“ (EU Internet Referral Unit) auszubauen ? Der Vorschlag wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Januar 2015 vor allem vom „EU Counter-Terrorism Coordinator“ eingebracht. Europol plant die Einrichtung der „EU Internet Referral Unit“ unter Berücksichtigung bzw. Weiterentwicklung der im FP CtW und dem „European Cyber Crime Centre“ vorliegenden Expertise. Eine Umwandlung des FP CtW in die „EU Internet Referral Unit“ ist nicht vorgesehen. a) Wie hat sich die Bundesregierung zur Umwandlung des „Check the Web“-Projekts in eine EU Internal Referral Unit positioniert? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. b) Worin genau besteht der Unterschied zur bisherigen Arbeit von „Check the Web“? Die Ausgestaltung und Arbeitsweise der „EU Internet Referral Unit“ wird in den EU-Gremien noch erörtert. Worin genau der Unterschied zu CtW bestehen wird, steht derzeit daher noch nicht fest. 7. Welche polizeilichen Stellen wird die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit „Check the Web“ benennen (bitte auch die Abteilungen nennen)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. a) Welche erforderlichen Ressourcen bzw. welches Personal werden für die nationalen Kontaktstellen beschafft bzw. abgestellt? b) Welche Kosten entstehen hierfür? c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch bei Europol Ressourcen oder Personal beschafft werden müssen und welche Kosten dabei entstehen? Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen. Die erforderlichen Ressourcen und Personal stehen derzeit noch nicht fest. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4582 8. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Europol zukünftig Risikoanalysen auf Basis seiner Internetbeobachtung via „Check the Web“ erstellen soll? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse zu einem dementsprechenden Vorhaben Europols vor. Generell wird der FP CtW im Rahmen einer Arbeitsdatei zu Analysezwecken geführt, die zu Zwecken der Analyse, die als Zusammenstellung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten zwecks Unterstützung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, zu verstehen ist, errichtet wird (Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI). 9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Europol zukünftig Empfehlungen für operative Maßnahmen aussprechen soll, und was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse zu einem dementsprechenden Vorhaben Europols vor. Generell gehört zu den Hauptaufgaben Europols , die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten um die Einleitung , Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen zu ersuchen sowie in bestimmten Fällen die Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zu empfehlen (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d i. V. m. Artikel 6, 7 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI). 10. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol im Rahmen von „Check the Web“ stärker mit Internetanbietern oder anderen Partnern kooperieren soll? Europol kooperiert im Rahmen des FP CtW bisher nicht mit Internetanbietern oder anderen Partnern. Im Rahmen der aktuellen Ausrichtung von CtW ist dies nicht notwendig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 11. Um welche Internetanbieter oder anderen Partner handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung dabei konkret? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Da die Bundesregierung bislang der Ansicht war, dass es für den Geltungsbereich des Grundgesetzes und auch außerhalb desselben keine konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von Telemediendiensten gibt, gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren oder zu löschen (Bundestagsdrucksache 18/4035), inwiefern ist eine Kooperation von Europol mit Internetanbietern oder anderen Partnern im Rahmen von „Check the Web“ aus Sicht der Bundesregierung dann überhaupt nötig? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Hinsichtlich des Wortlauts der Fragestellung ist bei Vorgängen „außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes “ zu berücksichtigen, dass die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung in den Angeboten von Telemediendiensten immer im konkreten Einzelfall und am Maßstab des jeweils geltenden Rechts zu messen ist. Der Bundesregierung liegt daher kein entsprechender Überblick zu Verstößen in anderen Jurisdiktionen vor. Drucksache 18/4582 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol im Rahmen von „Check the Web“ gefundene terroristische oder extremistische Onlineinhalte und Verteilung der Information an Internetanbieter oder andere Partner weiterleiten soll? a) Welcher Zweck wird damit verfolgt? b) Inwiefern übernimmt Europol damit aus Sicht der Bundesregierung die Funktion einer Meldestelle für jene Inhalte, die nach Möglichkeit rasch entfernt werden sollen, wozu die Bundesregierung noch im Februar 2015 erklärte, ihr lägen „keine Informationen zu Plänen über die Einführung eines festen Verfahrens für die Löschung von Internetinhalten vor“ (Bundestagsdrucksache 18/4035)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird bezüglich CtW verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen. 14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin zu, dass es seit dem informellen Abendessen mit Vertretern der Internetkonzerne Twitter, Google, Microsoft und Facebook am Vorabend des Rates für Justiz und Inneres der EU am 8. Oktober 2014 in Luxemburg keine weiteren Gespräche oder sonstigen Zusammenarbeitsformen mit den dort vertretenen Diensteanbietern in diesem Format gegeben hat (Bundestagsdrucksachen 18/3655 und 18/4035)? Seit dem genannten Treffen in Luxemburg hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Format keine weiteren Gespräche gegeben. 15. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Formulierung „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ gemeint (www.statewatch.org/ news/2015/mar/eu-council-cosi-terrorism-riga-statement-followUp-6606- 15.pdf), und wie ist dieses Forum entstanden? Das in Rede stehende Forum ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Angaben von Europol vom 16. März 2015 handelt es sich um ein Forum der Europäischen Kommission. 16. Wann wurde das „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet, und wie war das deutsche Bundesministerium des Innern daran beteiligt? 17. Wer gehört dem „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ nach Kenntnis der Bundesregierung an? 18. Worin besteht Aufgabe oder Ziel des „Forums der Gemeinschaft der Internetdienstleister “? Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 19. Auf welche Weise sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung mit dem „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ zusammenarbeiten? Nach Angaben von Europol vom 16. März 2015 soll im Rahmen des Forums der Kommission mit der Gemeinschaft der Internetdienstleister ein gemeinsamer Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4582 Ansatz erörtert werden, wie die Meldung von Webseiten, die gegen die Nutzungsbedingungen einzelnen Anbieter verstoßen, verbessert werden kann. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Inwiefern ist die Bundesregierung willens, in Erfahrung zu bringen, ob bei Europol für die Internetbeobachtung oder sonstige automatisierte Verfahren zur Datenverarbeitung Fähigkeiten zum Data Mining und Verarbeiten von Massendaten genutzt werden, die dem BKA in Deutschland nicht gestattet wären (Bundestagsdrucksache 18/4035)? Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass bei Europol Verfahren eingesetzt werden könnten, deren Einsatz in Deutschland nicht zulässig wäre. Sie sieht daher keine Veranlassung, Europol zu befragen, welche Anwendungen für die konkrete Auswertung einzelner Ersuchen genutzt werden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4193 vom 4. März 2015 wird verwiesen. 21. Inwiefern ist die Bundesregierung in der Lage, in Erfahrung zu bringen, ob bei Europol für die Internetbeobachtung oder sonstige automatisierte Verfahren zur Datenverarbeitung solche Fähigkeiten zum Data Mining und Verarbeiten von Massendaten genutzt werden, die dem BKA in Deutschland nicht gestattet wären (Bundestagsdrucksache 18/4035)? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Im Übrigen wäre ein entsprechendes Ersuchen an Europol zu richten. 22. Wann könnte die EU Internal Referral Unit nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Betrieb aufnehmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die „EU Internet Referral Unit“ am 1. Juli 2015 ihren Betrieb aufnehmen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333