Deutscher Bundestag Drucksache 18/4590 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4467 – Anzahl der Projekte von öffentlich-privaten Partnerschaften im Straßenverkehrsbereich Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bund, Länder und Kommunen nutzen vermehrt das Instrument öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), um nötige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu tätigen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Unter dem Sammelbegriff der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) werden sehr unterschiedliche Ausprägungen der langfristigen, vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichem Auftraggeber und einem privatem Auftragnehmer verstanden. Bei ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbereich schaltet der Konzessions- bzw. Auftraggeber eine Art Generalunternehmer ein, der die Leistungen Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben und anteilige Finanzierung in seinem Auftrag – koordiniert, aus einer Hand – erbringt; die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Projektgegebenheiten. Der Bund bleibt Eigentümer und Straßenbaulastträger der Konzessions- bzw. Vertragsstrecke eines ÖPP-Projekts auf BAB. ÖPP-Projekte führen zu langjährigen Vertragsbeziehungen , die nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung entstehen. ÖPP-Projekte können bei geeignetem Projektzuschnitt potenziell eine gute Alternative zur konventionellen Beschaffungsvariante sein. Derzeit sind ÖPP-Projekte des Bundes im Verkehrsbereich begrenzt auf den Bereich der Bundesfernstraßen. Bei den anderen Verkehrsträgern, wie z. B. der Schienen- oder Wasserstraßeninfrastruktur, gibt es bislang keine ÖPP-Projekte und sind aktuell auch nicht spezifisch geplant. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Länder und Gemeinden haben keine Meldepflicht gegenüber der Bundesregierung , ob und wenn ja, welche Straßenbauprojekte in ihrer jeweiligen Baulast sie als ÖPP-Projekte realisieren. Die Bundesregierung führt insoweit keine Statistik . Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne ÖPP-Projekte der Länder und Drucksache 18/4590 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gemeinden im Straßenbaubereich der ÖPP-Projektdatenbank auf der InternetSeite der ÖPP Deutschland AG (www.partnerschaften-deutschland.de) entnommen werden können. Die dort erfassten Daten basieren auf freiwilligen Angaben . 1. Welche ÖPP-Projekte der Bundesregierung im Verkehrsbereich gab es in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Projekten, Standort, Projektstart und Projektpartner auflisten)? 2. Welche ÖPP-Projekte der Bundesregierung im Verkehrsbereich gibt es aktuell (bitte nach abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Projekten, Standort, Projektstart und Projektpartner auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet, da die in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (Artikel 90, 85 des Grundgesetzes) von der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – vertreten durch die jeweiligen Straßenbauverwaltungen der Länder, diese gegebenenfalls vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH (DEGES) abgeschlossenen Konzessions- bzw. Projektverträge für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich noch nicht beendet sind. Bei der jeweils erbetenen Auflistung nach abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Projekten wird ein ÖPP-Projekt als „abgeschlossen“ angesehen, sobald der jeweilige Konzessions- bzw. Projektvertrag mit dem jeweiligen privaten Vertragspartner abgeschlossen wurde. Unter Zugrundelegung dieses Verständnisses wird folgende Übersicht zur Verfügung gestellt: Standort Status Projektstart(Vertragsbeginn) Projektpartner 1 A 8, AD 1 Augsburg/West–AD München- Allach abgeschlossen 01.05.2007 autobahnplus A 8 GmbH 2 A 4, Landesgrenze Thüringen/Hessen– AS2 Gotha (Umfahrung Hörselberge) abgeschlossen 16.10.2007 Via Solutions Thüringen GmbH & Co. KG 3 A 1, AK3 Bremer Kreuz–AD Buchholz abgeschlossen 04.08.2008 A1 mobil GmbH& Co. KG 4 A 5, Malsch–AS Offenburg abgeschlossen 01.04.2009 Via Solutions Südwest GmbH & Co. KG 5 A 8, AK Ulm-Elchingen–AS Augsburg/West abgeschlossen 01.06.2011 PANSUEVIA GmbH & Co. KG 6 A 9, AS Lederhose–Landesgrenze Thüringen/Bayern abgeschlossen 01.10.2011 Via Gateway Thüringen GmbH & Co. KG 7 A 7, AD Bordesholm–südlich AD Hamburg/Nordwest abgeschlossen 01.09.2014 Via Solutions Nord GmbH & Co. KG 1 Autobahndreieck (AD). 2 Anschlussstelle (AS). 3 Autobahnkreuz (AK). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4590 3. Für welche Projekte der Bundesregierung im Verkehrsbereich sind ÖPP geplant (bitte nach abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Projekten, Standort, Projektstart und Projektpartner auflisten)? Zum Verständnis von „abgeschlossenen“ Projekten wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Als „nicht abgeschlossen“ gelten demnach Projekte, für die das jeweilige ÖPP-Vergabeverfahren noch läuft bzw. noch nicht begonnen wurde. Daher wird statt des „Projektstarts“ in der nachfolgenden Tabelle das Datum der jeweiligen ÖPP-Vergabebekanntmachung („Vergabestart“) aufgeführt , sofern dieser bereits erfolgt ist. Standort Status Vergabestart Projektpartner 1 A 94, AS Forstinning–AS Marktl Nicht abgeschlossen 03.08.2013,Verga-beverfahren läuft. – 2 A 7, AD Salzgitter–AS Göttingen Nicht abgeschlossen 11.04.2014, Verga-beverfahren läuft. – 3 A 6, AS Wiesloch-Rauenberg– AK Weinsberg Nicht abgeschlossen 06.09.2014, Vergabeverfahren läuft. – 4 A 44, AS Diemelstadt–AD Kassel-Süd4 Nicht abgeschlossen Noch nicht erfolgt. – 5 A 61, AS Worms–Landesgrenze Rheinland -Pfalz/Baden-Württemberg mit Abschnitten der A 650, A 655 Nicht abgeschlossen Noch nicht erfolgt. – 6 A 1, AK Lotte/Osnabrück–AS Münster/ Süd und A 30, AS Rheine/Nord–AK Lotte/Osnabrück6 Nicht abgeschlossen Noch nicht erfolgt. – 4 Genauer Projektzuschnitt und Start des Vergabeverfahrens hängen von der Schaffung des Baurechts durch das Land Hessen und dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ab. 5 Genauer Projektzuschnitt und Start des Vergabeverfahrens hängen von der Schaffung des Baurechts durch das Land Rheinland-Pfalz und dem Er- gebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ab. 6 Genauer Projektzuschnitt und Start des Vergabeverfahrens hängen von der Schaffung des Baurechts durch das Land Nordrhein-Westfalen und dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ab. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333