Deutscher Bundestag Drucksache 18/4592 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4292 – Landgrabbing in der Ukraine (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3925) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu Landgrabbing in der Ukraine auf Bundestagsdrucksache 18/3925 hat die Bundesregierung Informationen zum Ausmaß der Landnahme durch ukrainische und internationale Agrokonzerne mit der Hilfe deutscher und europäischer und Weltbank-Fördergelder geliefert, die weitere Fragen aufwerfen. Beispielsweise erhält das Deutsche Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) pro Jahr etwa 400 000 Euro von der Bundesregierung . So hat die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH), ein Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe im Jahr 2011 eine Summe von 120 Mio. Euro für die Förderung von Unternehmen, darunter auch Agrounternehmen, in der Ukraine erhalten (www.kfw-entwicklungsbank.de/ migration/Entwicklungsbank-Startseite/Entwicklungsfinanzierung/L%C3% A4nder-und-Programme/Europa/Ukraine/Die-Finanzielle-Zusammenarbeitmit -der-Ukraine-Das-Profil-der-KfW-Entwicklungsbank.pdf). Unklar ist, für welche konkreten Zwecke und Projekte diese und andere Gelder verwendet werden. Dies trifft auch bei KfW-Krediten in Höhe von 68 Mio. Euro zu, bei denen wenig bekannt ist, für welche Projekte, Maßnahmen, Unternehmen diese Gelder verwendet und welche Ziele damit verfolgt werden. Auch stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Jahr 2015 insgesamt 1,2 Mio. Euro für die bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine, z. B. im Landwirtschaftsbereich, zur Verfügung. Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgruppe Agrarwirtschaft im Rahmen des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft die Förderung von „interessierten Verbänden und Unternehmen des deutschen Agribusiness“ auf die Fahnen geschrieben . Zu den Mitgliedern des Ost-Ausschusses gehören zahlreiche große Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 9. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Unternehmen, wie E.ON AG, der BDI e. V., die Deutsche Bank AG, die Bayer AG und die BASF. In der Selbstdarstellung des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft stehen die Unternehmen nach einer „dynamischen Markterschließungsphase jetzt vor der Herausforderung, ihr Geschäftsmodell durch strategische Investitionen langfristig abzusichern und mit Blick auf die UkraineKrise durch ein schwieriges Geschäftsumfeld zu steuern.“ Besonderes Augen- Drucksache 18/4592 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode merk legte die Arbeitsgruppe Agrarwirtschaft dabei auf die „Bearbeitung der geplanten Novelle des Saatgutschutzgesetzes und des vereinfachten Verfahrens zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Sonderkulturen“. Der Ost-Ausschuss berät deutsche Unternehmen dabei, wie sie am besten Zugang zu den „EU-Fördertöpfen“ bekommen können (www.ost-ausschuss.de/ agrarwirtschaft-der-ost-ausschuss-als-partner-des-deutschen-undosteurop -ischen-agribusiness). Ungeachtet des Ukraine-Kriegs schreibt der Agrarsektor in der Ukraine im Gegensatz zu der oft veralteten und in den umkämpften Gebieten liegenden Schwerindustrie Produktionsrekorde: „Jede zweite Flasche Sonnenblumenöl in Europa wird mittlerweile in der Ukraine produziert.“ (Handelsblatt, 23. Februar 2015 „Licht und Schatten in der Ukraine“). Außerdem ist die Ukraine mittlerweile eines von zehn Pilotländern des Weltbank -Projekts „Benchmarking the Business of Agriculture“ (BBA), eine Initiative , die „die Landwirtschaft in einzelnen Ländern analysieren soll, um herauszufinden , wie gut die jeweilige Agrarwirtschaft für großflächige, kommerzielle Investitionen geeignet ist“. Die Weltbank begründet die Initiative damit, dass sie damit die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stärken will. Das in den USA ansässige Oakland Institute befürchtet allerdings, dass vor allem große und multinationale Konzerne von Ranking-Systemen wie dem BBA profitieren und eben nicht Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die zunehmend Schwierigkeiten haben, Kredite zu erhalten und am Ende für Konzerne arbeiten müssen, statt den Eigenanbau zu betreiben (www.neues-deutschland.de/artikel/941168.land-grabbing-im-brotkorbeuropas .html). Der Agrobusiness-Manager der Weltbank für die Ukraine, Heinz Strubenhoff, ist überzeugt, dass Privatisierung die höchste Priorität im Landsektor haben sollte. Kritiker, wie Frédéric Mousseau vom Oakland Institute, sind sich allerdings sicher, dass diese Landvergaben die Konzentration nur verstärken und ausländische Spekulanten die größten Gewinner sein werden (www.reuters.com/ article/2015/02/27/food-conflict-development-idUSL5N0VZ5TU20150227). Auch der im Februar 2015 bewilligte Weltbank-Kredit für die Ukraine in Höhe von 15,5 Mrd. Euro ist an erneute weitreichende Reformen geknüpft (www. tagesschau.de/multimedia/video/video-62251.html). Interessant hierbei ist, welche Reformen diese Kredite konkret lancieren sollen, für welche Projekte und Unternehmen sie verwendet und wem sie somit zugutekommen werden. Bereits im Jahr 2013 hatte die Weltbankgruppe beschlossen, nach dem neuen „Agriculture Action Plan“ das Finanzierungsvolumen in diesem Sektor bis zum Jahr 2015 massiv auszubauen und auf 10 Mrd. Dollar anwachsen zu lassen . Die Unterstützung des Privatsektors über die Internationalen Finanzinstitutionen IWF und Weltbank sollte dabei erstmals einen Anteil von rund 50 Prozent an den gesamten Sektoraktivitäten erreichen (www.gtai.de/GTAI/ Navigation/DE/Trade/maerkte,did=806412.html). Nicht erkennbar ist, inwiefern das Ziel der Ernährungssouveränität sowie die erklärte Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit der Unterstützung von Agrarunternehmen, die eine weitere Landkonzentration in den Händen Weniger zur Folge haben, von der Bundesregierung verfolgt wird. 1. Wie hoch war der Import und Export von Agrarprodukten (Rohstoffe und Lebensmittel) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine in den vergangenen zehn Jahren, und um welche Agrarprodukte handelte es sich hierbei hauptsächlich? Die Entwicklung des Handels mit Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine in den vergangenen zehn Jahren ist in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Die Angaben für das Jahr 2014 sind als vorläufig anzusehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4592 Tabelle 1: Entwicklung der Ein- und Ausfuhren von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft 2005 bis 2014 Quelle: Statistisches Bundesamt Bei den Einfuhren aus der Ukraine dominieren Ölsaaten und Getreide. Auf der Ausfuhrseite stellen Kaffee und Kakao sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse die wichtigsten Produktgruppen dar. 2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Handelsbilanz der Ukraine im Agrarbereich seit dem Jahr 2010 bis heute (bitte pro Jahr auflisten)? Die Entwicklung des weltweiten Agrarhandels der Ukraine seit dem Jahr 2010 ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Über das Jahr 2013 hinaus liegen noch keine Angaben vor. Tabelle 2: Entwicklung des Agrarhandels der Ukraine 2010 bis 2013 Anmerkung: Agrarhandel = „Food“ in der Abgrenzung der WTO nach dem internationalen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (SITC, Abschnitte 0, 1 und 4 sowie Abt. 22). Quelle: WTO 3. Mit welchen Projekten und welcher Fördersumme ist die DEG in der Ukraine an den Reformen in der Landwirtschaft beteiligt (bitte pro Jahr und nach Projekten auflisten)? 4. Welche Unternehmen werden durch DEG-Projekte unterstützt (bitte jeweils die Höhe der Förderung und den Schwerpunkt des Projekts angeben)? Jahr Wert (Millionen Euro) Einfuhren aus der Ukraine Ausfuhren in die Ukraine 2005 81,3 148,6 2006 108,5 203,0 2007 116,5 262,8 2008 157,9 366,4 2009 109,9 292,4 2010 111,8 340,4 2011 209,6 394,4 2012 175,9 458,1 2013 250,2 429,3 2014 vorl. 275,2 330,2 Wert (Millionen US-Dollar) 2010 2011 2012 2013 Agrarexport 9 885 12 757 17 778 16 962 Agrarimport 5 586 6 111 7 225 7 912 Saldo 4 298 6 646 10 553 9 050 Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Drucksache 18/4592 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die DEG hat aktuell zwei Förderprojekte (kofinanziert aus dem develoPPP.deProgramm des Bundes) mit einem Gesamtprojektvolumen von 584 158 Euro (davon 270 650 Euro Haushaltsmittel) in der Ukraine. Ein Projekt ist der Forstwirtschaft zuzuordnen, das andere der Medizintechnik. An den Reformen in der Agrarwirtschaft ist keines der aufgeführten Förderprogramme beteiligt. Zudem hat die DEG eine Eigenmittel-Finanzierung im Agrarsektor in der Ukraine im Portfolio (zum Stichtag 28. Februar 2015 in Höhe von 1,9 Mio. Euro). 5. Welche agrarwirtschaftlichen Projekte und Maßnahmen hat die DEG in den Jahren 2011 bis 2015 (bitte pro Jahr und Maßnahme auflisten) durchgeführt , und wie hat sich die Fördersumme der DEG von 120 Mio. Euro im Jahr 2011 bis heute entwickelt (www.kfw-entwicklungsbank.de/migration/ Entwicklungsbank-Startseite/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nderund -Programme/Europa/Ukraine/Die-Finanzielle-Zusammenarbeit-mitder -Ukraine-Das-Profil-der-KfW-Entwicklungsbank.pdf)? Die DEG hat in den Jahren 2011 bis 2015 keine neuen Finanzierungen im Landwirtschaftssektor in der Ukraine zugesagt. Zum Stichtag 28. Februar 2015 betrug das Agrar-Portfolio der DEG in der Ukraine insgesamt ca. 1,9 Mio. Euro. Das DEG-Länderportfolio in der Ukraine ist seit dem Einbruch der ukrainischen Wirtschaft in den Jahren 2008/2009 rückläufig. In den vergangenen vier Jahren hat sich das Zusage-Obligo der DEG in der Ukraine folgendermaßen entwickelt: ● 2011: 59,1 Mio. Euro ● 2012: 52,3 Mio. Euro ● 2013: 41,1 Mio. Euro ● 2014: 38,7 Mio. Euro. Die in der Frage genannte Quelle, in der das DEG-Engagement in der Ukraine im Jahr 2011 auf 120 Mio. Euro beziffert wird, kann aus heutiger Sicht nicht mehr bestätigt oder nachvollzogen werden. Als Kreditinstitut ist die DEG verpflichtet, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften von Bankgeheimnis und Datenschutz einzuhalten. Für eine weitergehende Veröffentlichung zu Investitionsvorhaben (beispielsweise Einzelprojektinformationen ) ist eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich, was für das oben beschriebene Landwirtschaftsportfolio der DEG zurzeit nicht gegeben ist. Die DEG informiert auf ihrer Website über ihre Arbeitsweise und die von ihr angewendeten Standards. Publiziert werden dort auch die neu zugesagten DEG-Finanzierungen der letzten fünf Jahre, ausgewiesen nach Regionen und Ländern: www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/#3 www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Verantwortung/. 6. Mit welchen agrarpolitischen und landwirtschaftlichen Projekten ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der Ukraine aktiv? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist derzeit nicht mit agrarpolitischen und landwirtschaftlichen Projekten in der Ukraine aktiv. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4592 7. Für welche Projekte, Maßnahmen und Posten wird der um das Doppelte auf 20 Mio. Euro erhöhte Etat des BMZ für die Entwicklungshilfe in der Ukraine verwendet? 8. In welche Projekte, Maßnahmen und Unternehmen flossen die BMZGelder in Höhe von 20 Mio. Euro im Jahr 2014, die vor allem im agrarpolitischen Bereich investiert werden sollten (vgl. WELT am SONNTAG, 2. März 2014, S. 7)? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BMZ unterstützt den Reform- und Modernisierungskurs der ukrainischen Regierung sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen in strukturschwachen Gebieten. Daneben wird die Ukraine bei der Bewältigung der Krisensituation im Osten des Landes unterstützt. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit der Ukraine wurden im letzten Jahr Vorhaben zum Wiederaufbau im Osten der Ukraine, zur Förderung der sozialen Infrastruktur und zur Modernisierung kommunaler Infrastruktur beauftragt . Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit wurden Vorhaben zur Reform der öffentlichen Verwaltung, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft, der Reform der öffentlichen Finanzen, dem strukturellen Reformdialog und für die HIV/AIDS-Beratung beauftragt. Zudem wird der Aufbau eines Stipendienprogrammes in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft unterstützt. 9. Welche Projekte führt der Deutsch-Ukrainische Agrarpolitische Dialog (APD) in der Ukraine konkret durch, und mit welchen BMZ-, DEG- oder BMEL-Geldern wird dieser finanziell unterstützt (bitte auflisten)? Der Deutsch-Ukrainische Agrarpolitische Dialog (APD) ist ein Projekt im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms des BMEL und wird ausschließlich aus dem Haushaltstitel 10 06 687 02 des BMEL finanziert. Zu den Projektaktivitäten gehören die Erarbeitung von Informationsmaterialien und Beratungspapieren , Runde Tische, Konferenzen und Seminare sowie Fachinformationsfahrten und internationaler Austausch mit dem Ziel, die Ukraine bei der Reform ihrer Agrarpolitik zu unterstützen. Zu den Themenfeldern gehören u. a. auch bodenrechtlichen Fragen, die im Rahmen einer Bodenberatungskomponente der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bearbeitet werden . Weiterführende Informationen zum APD sind im Internet unter www.bmelkooperationsprogramm .de bzw. auf der Internetseite des APD unter www.apdukraine .de abrufbar. 10. Welche Unternehmen erhalten Kredite, finanzielle Unterstützung, Fördergelder oder übernehmen Partnerschaften im Rahmen des DeutschUkrainischen Agrarpolitischen Dialogs (bitte einzeln auflisten)? Der APD vergibt keine Kredite, Fördergelder o. Ä. an Unternehmen. Partnerschaften zwischen Unternehmen und dem APD bestehen nicht. Drucksache 18/4592 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Mit welchen Projekten ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in der Ukraine aktiv (bitte auflisten)? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ist mit folgenden Maßnahmen derzeit in der Ukraine aktiv: – Energieeffizienz in Kommunen (BMZ) – Energieeffiziente Modellquartiere Ukraine (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB) – Aufbau von Energieagenturen in der Ukraine (BMUB) – HIV/Aids-Beratung- und Institutionenförderung (BMZ) – Kommunalentwicklung und Altstadtsanierung in Lemberg (BMZ) – Reform der Verwaltung in der Ostukraine (BMZ) – Beratung der Kommunalverwaltungen der EURO-2012-Austragungsorte (BMZ; auslaufend) – Programm zur Förderung der ökologischen Modernisierung der ukrainischen Wirtschaft (BMZ) – Stärkung von Verwaltungskapazitäten im Bereich öffentliche Finanzen (BMZ) – Struktur- und ordnungspolitischer Beratungsfonds (BMZ) – Studien- und Fachkräftefonds (BMZ) – BMWi-Manager Programm Osteuropa (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi) – Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern (BMI) zuguns- ten der deutschen Minderheit in der Ukraine (BMI). Daneben ist die GIZ im Auftrag Dritter oder im Rahmen von Kofinanzierungen mit folgenden Projekten in der Ukraine aktiv: – Eastern Partnership Territorial Cooperation – Regional Monitoring and Capacity Building Unit for the Eastern Partnership Culture Programme (auslaufend) – Support to Ukraine’s Regional Development Policy – Überregionale Maßnahme zum Einsatz von CIM integrierten und rückkeh- renden Fachkräften. 12. Welche Projekte betreibt die GIZ im ukrainischen Agrarsektor (bitte auflisten )? Die GIZ betreibt derzeit keine Projekte im ukrainischen Agrarsektor. 13. Welche konkreten Maßnahmen führt das BMZ momentan in ihren Beratungen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel und dem Ministerium für Agrarpolitik und Lebensmittel in der Ukraine durch (bitte je Projekt mit Angabe der Höhe der finanziellen Unterstützung durch das BMZ auflisten)? Das BMZ führt derzeit keine Vorhaben mit dem Ministerium für Agrarpolitik und Lebensmittel in der Ukraine als Partner durch. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4592 Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel ist Partner für folgende Vorhaben: – Beratung der Kommunalverwaltungen der EURO-2012-Austragungsorte (auslaufend) (Projektvolumen 2,0 Mio. Euro) – Programm zur Förderung der ökologischen Modernisierung der ukrainischen Wirtschaft (Projektvolumen 5,0 Mio. Euro). 14. Welche Aktivitäten führt das Deutsch-Ukrainische Agrarzentrum (DAZ) durch (bitte Projekte und Unternehmen auflisten)? Das Deutsche Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) ist ein Schulungszentrum und bietet ein reguläres und offenes Schulungsprogramm für Mitarbeiter landwirtschaftlicher Betriebe an. Weiterhin führt das DAZ in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Ministerien für Agrarpolitik und für Ausbildung Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte berufsbildender Einrichtungen im Agrarbereich der Ukraine (Berufs- und Fachschulen) durch. Darüber hinaus führt das DAZ im Auftrag der in der Trägerorganisation „Assoziation zur nachhaltigen Entwicklung moderner landwirtschaftlicher Methoden und Technologien in der Ukraine“ (AMTU) organisierten Mitgliedsunternehmen Freiluftausstellungen, Maschinenvorführungen und Firmenschulungen durch. Es organisiert auf Anfrage kostenpflichtige Fortbildungsveranstaltungen und bietet gegen Entgelt seine Räumlichkeiten für Tagungen und Seminare Dritter an. Außerdem ist es an einem Forschungsprojekt der EU beteiligt. Weitere Informationen zu den Aktivitäten des DAZ und zum Schulungsprogramm sind im Internet unter www.daz-ukraine.net abrufbar. 15. Inwiefern werden ukrainische Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, kleine und mittlere Unternehmen mit Geldern, Krediten, Darlehen des DAZ unterstützt (bitte auflisten)? Das DAZ unterstützt weder Agrarbetriebe noch sonstige Unternehmen mit Geldern , Krediten oder Darlehen. 16. Welche deutschen Unternehmen und Agrokonzerne profitieren vom DAZ (bitte auflisten)? Trägerorganisation des DAZ ist die AMTU. Die Mitglieder der AMTU bringen Finanz- und Sachleistungen in das DAZ ein. Sie „profitieren“ mittel- und langfristig durch die Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten im Agrarbereich und die Entwicklung der ukrainischen Landwirtschaft insgesamt. Die Liste der Mitgliedsunternehmen ist unter www.daz-ukraine.net/content/de/ traegerorganisation-amtu/mitglieder abrufbar. 17. Wie hoch ist die Fördersumme für zwei Seminare am 7. April 2011 und 14. April 2011 in Potash, bei dem chemische und Biotech-Firmen, wie die Bayer AG, als Partner der „AgriEfficiency projects“ fungierten? 18. In welcher Höhe wurden die Bayer AG und die BASF durch das DAZ für diese zwei Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln oder Krediten konkret unterstützt? Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Drucksache 18/4592 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die beiden Veranstaltungen im Rahmen des AgriEfficiency-Projekts zu den Themen „Wintergetreideanbau“ (7. April 2011) und „Sommergetreideanbau“ (14. April 2011) wurden vom Ukrainian Agribusiness Club (UCAB) in den Räumen des DAZ durchgeführt. Für Inhalt, Organisation und finanzielle Abwicklung der Veranstaltungen war der UCAB verantwortlich. Das DAZ erhielt vom UCAB eine Nutzungspauschale für die bereitgestellten Räumlichkeiten und Verpflegungsleistungen in Höhe von jeweils 300 Euro pro Veranstaltung. 19. In welchen anderen Seminaren, Workshops und Projekten des DAZ haben die Bayer AG und die BASF eine Rolle gespielt und möglicherweise Finanzierungen erhalten (bitte auflisten)? Keine der genannten Firmen hat durch das DAZ jemals eine finanzielle Unterstützung bzw. Finanzierung erhalten. Die Firma BASF war in den Jahren 2010 bis 2013 Mitglied der Trägerorganisation des DAZ (AMTU), hat in dieser Zeit das DAZ finanziell durch den regulären Mitgliedsbeitrag zur AMTU unterstützt und war als Aussteller an den jährlich stattfindenden DAZ-Feldtagen beteiligt. 20. Inwiefern soll das Ziel der Ernährungssouveränität in der Ukraine mit der die Bayer AG und der BASF erreicht werden? Ernährungssouveränität wird als das Recht von Staaten definiert, über ihre Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu bestimmen. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über einen Einfluss der genannten Unternehmen auf die Gesetzgebung und Politik der Ukraine vor. 21. Haben die Bayer AG und die BASF seit dem Jahr 2011 Kredite und Fördermittel vonseiten des BMEL, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der DEG, der KfW Bankengruppe oder des BMZ für agrarwirtschaftliche Investitionen in der Ukraine erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe und durch welche Institution (bitte auflisten)? Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die KfW Bankengruppe einschließlich DEG, BMEL und BMZ haben Bayer und BASF seit dem Jahr 2011 weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel für agrarwirtschaftliche Investitionen in der Ukraine unterstützt. 22. Welche Aktivitäten, Projekte, Partner und Unternehmen werden mit den 1,2 Mio. Euro, welche das BMEL im Jahr 2015 im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit der Ukraine einsetzt, unterstützt (bitte auflisten)? Für alle drei laufenden Projekte (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3925) sind Informationen zu Aktivitäten, Projekten und Partnern auf der Internetseite des BMEL unter www.bmel-kooperationsprogramm.de und auf den Internetseiten der einzelnen Projekte veröffentlicht. Ferner sind Mittel eingeplant für noch zu entwickelnde Neuprojekte. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4592 23. Inwiefern hat der Kredit der EBWE in Höhe von 60 Mio. Dollar an Alfred C. Toepfer (ADM) das Ziel der Verbesserung der Ernährungssouveränität erreicht? Die EBWE unterzeichnete eine revolvierende Kreditlinie von bis zu 50 Mio. US-Dollar im Rahmen ihrer „Initiative des Privatsektors für Ernährungssicherung “. Bei dem Projekt handelte es sich um eine Finanzierung der Beschaffung von Getreide und Ölsaaten in der Ukraine. Ziel dieses Projekts war die Stärkung des Dialogs der Bank mit den Behörden zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des ukrainischen Getreidesektors, sowie die Einführung von „Best practice“- Beschaffungsmethoden und Exportstandards. Die Initiative soll dazu beitragen, die globalen Herausforderungen der Ernährungssicherung durch die Förderung einer stärkeren Beteiligung des Privatsektors zu unterstützen. Die enge Zusammenarbeit mit den Behörden, die durch diese und andere Finanzierungen der EBWE unterstützt wird, fördert Privatinvestitionen in der Nahrungsmittelbranche durch die Verbesserung des Geschäftsumfelds und durch technische Hilfemaßnahmen . Alfred C. Toepfer beteiligte sich in hohem Maße an dem von der EBWE koordinierten Dialog mit den Behörden; gleichzeitig wird die Ukraine ein zunehmend wichtiger Akteur im globalen Nahrungsmittelmarkt und in der Ernährungssicherung. 24. Wenn es, wie in der Antwort der Bundesregierung zu Landgrabbing in der Ukraine (Bundestagsdrucksache 18/3925) erklärt, um die Souveränität der Ukraine und ihrer Entscheidungshoheit geht, wieso gibt es dann im EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine die Klausel 404 (Ausweitung der Biotechnologie), da die Ukraine sich doch dagegen verwehrt (www.info.kopp-verlag.de vom 9. August 2014 „EU und IWF plündern die ukrainische Landwirtschaft“)? Artikel 404 des Assoziierungsabkommens listet die Bereiche auf, die von der Zusammenarbeit im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zwischen Ukraine und der EU im Sinne des Artikels 403 aber auch vor dem Hintergrund des Artikels 405 umfasst werden. In Artikel 403 wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der beschriebenen Zusammenarbeit die Vertragsparteien die schrittweise Annäherung an die einschlägigen Rechtsvorschriften und Regulierungsnormen der EU unterstützen. Artikel 405 unterstreicht ausdrücklich , dass die Zusammenarbeit zur Annäherung an die einschlägigen Rechtsvorschriften und Regulierungsnormen der EU dient und auf sie hinwirkt. Der Text lautet „[…] Ausweitung des ökologischen Landbaus und des Einsatzes von Biotechnologien […]“. Die Vertragsparteien arbeiten bei der Ausweitung des ökologischen Landbaus und beim Einsatz von Biotechnologien zusammen. Die Ukraine beabsichtigt, schrittweise die bestehenden EU-Vorschriften zur Biotechnologie zu übernehmen. 25. Wie begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung für die Klausel 404 im EU-Assoziierungsabkommen mit Bezug auf Biotechnologie? Die Bundesregierung begrüßt die Bereitschaft der Ukraine, im Rahmen des Assoziierungsabkommens den EU-Acquis in wichtigen Bereichen übernehmen zu wollen. Drucksache 18/4592 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Klausel, vor dem Hintergrund, dass damit der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut in Europa nicht mehr ausgeschlossen wird? Der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut ist in Europa an Recht und Gesetz gebunden, aber nicht ausgeschlossen. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Europäischen Union erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie hierfür zugelassen sind. Eine Zulassung wird für den Einzelfall, bei dem Pro und Contra auf wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abgewogen werden, von der Europäischen Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten nur für Produkte erteilt, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und die Umwelt haben. Die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften und Regulierungsnormen der EU werden durch Anwendung des Assoziierungsabkommens auch in der Ukraine Geltung erlangen. Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 27. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Klausel 404 im EUAssoziierungsabkommen auch auf Anraten von Firmen wie Bayer, Monsanto, DuPont und BASF zustande gekommen ist, da beispielsweise Bayer sehr an der Ukraine interessiert ist (www.ifcext.ifc.org/ifcext/ spiwebsite1.nsf/ProjectDisplay/SPI_DP31647)? Die Europäische Kommission hat das Abkommen in eigener Verantwortung, aber in enger Abstimmung mit den Regierungen der Mitgliedstaaten verhandelt. Es ist nicht bekannt, dass Unternehmen auf die Inhalte des Artikels 404 Einfluss genommen haben. 28. Für welche Zwecke, welche Wirtschaftsbereiche und welche landwirtschaftlichen Projekte und Reformen wird der an neue Reformen verknüpfte Weltbank-Kredit für die Ukraine in Höhe von 15,5 Mrd. Euro vergeben (www.tagesschau.de/multimedia/video/video-62251.html)? 29. An welche konkreten Reformen ist der neue Weltbank-Kredit geknüpft? 30. Wie viel Geld ist im Rahmen des neuen Weltbank-Kredits für die ukrainische Landwirtschaft vorgesehen (Projekte bitte auflisten)? Die Fragen 28 bis 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Weltbank hat an die Ukraine keinen Kredit in Höhe von 15,5 Mrd. Euro oder in annähernd vergleichbarer Höhe vergeben. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist auch die Vergabe eines Kredits in dieser Größenordnung durch die Weltbank nicht geplant. 31. Wie hoch sind die Gelder der Weltbankgruppe für den „Agriculture Action Plan“ (www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did= 806412.html), dessen Finanzierungsvolumen bis zum Jahr 2015 ausgebaut wurde und auf 10 Mrd. Dollar anwachsen sollte für Projekte und Maßnahmen in der Ukraine (bitte auflisten)? Für die vom „Agriculture Action Plan 2013-15“ erfassten Bereiche hat die Weltbankgruppe bislang Volumina in folgender Höhe zugesagt: Geschäftsjahr 2013: 8,1 Mrd. US-Dollar; Geschäftsjahr 2014: 8,3 Mrd. US-Dollar; Geschäftsjahr 2015: voraussichtlich Zusagen i. H. v. 9 Mrd. US-Dollar. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4592 Der Agriculture Action Plan deckt alle Maßnahmen der Weltbankgruppe im Landwirtschaftssektor und in angrenzenden Bereichen ab. Daher fallen auch die in der Antwort zu Frage 34 genannten Beiträge in der Ukraine unter den Agriculture Action Plan. Die spezifische Länderprogrammierung erfolgt allerdings nicht im Rahmen des Agriculture Action Plan, sondern auf Grundlage der jeweiligen Länderstrategie der Weltbankgruppe. 32. Auf welche Höhe sollen die finanziellen Mittel aus dem „Agriculture Action Plan“ insgesamt in den nächsten Jahren und speziell für Projekte und Maßnahmen in der Ukraine anwachsen (bitte auflisten)? Der „Agriculture Action Plan 2013-15“ läuft Ende Juni 2015 aus. Danach werden im Rahmen des „Agriculture Action Plan“ keine weiteren Zusagen getätigt. 33. Welche konkreten Projekte der Armutsbekämpfung wird die Weltbank mit welcher Fördersumme unterstützen (bitte auflisten)? Die Weltbank verfolgt mit ihren Projekten grundsätzlich die übergreifenden Ziele, Armut zu bekämpfen und geteilten Wohlstand zu fördern. Dies gilt auch für das gesamte Ukraine-Portfolio der International Bank for Reconstruction and Development (IBRD). Ein besonderen Armutsfokus hat das im Jahr 2014 zugesagte „Social Safety Nets Modernization Project“ (300 Mio. US-Dollar) sowie das Anfang März 2015 zugesagte „Serving People, Improving Health Project“ (215 Mio. US-Dollar). Auch die Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz haben einen starken Fokus auf Armutsbekämpfung. Informationen zu allen Projekten der Weltbank in der Ukraine können auf der öffentlichen Website der Weltbank eingesehen werden: www.worldbank.org/en/country/ukraine/ projects/all. 34. Welche konkreten Projekte plant die Weltbank für die Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, für die es nach Information der Fragesteller momentan zunehmend schwierig ist, Kredite zu erhalten? Die IBRD verfügt nicht über Landwirtschaftsprojekte in der Ukraine. Allerdings erörtert die Bank derzeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft im Rahmen technischer Zusammenarbeit folgende Themenkomplexe: (a) Entwicklung einer Bewässerungsstrategie, (b) Bewertung von Getreidehandel und -logistik und (c) Fragen von Land- und Bodenrechten (Land Governance). Alle drei genannten Bereiche zielen auf die Unterstützung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen: (a) die zukünftige Steuerung- und Instandhaltung der Bewässerungssysteme soll gerade ressourcenärmeren, kleineren Wasserabnehmern nützen; (b) im Bereich Getreidehandel und Logistik geht es um die Einbindung kleinerer Produzenten in und den Ausbau von Handelsketten; (c) im Bereich Land- und Bodenrechte ist es das Ziel, Kleinbäuerinnen und -bauern vor unvorteilhaften Landverkäufen (distressed land sales) zu schützen. Die International Finance Corporation IFC ist im Agrarsektor in der Ukraine mit dem Nachfolgeprojekt zum „IFC Investment Climate Advisory Services Project in Ukraine“ [2007–2011], dem „UKRAINE Investment Climate for Agribusiness “ mit einem Budget von etwa 3,3 Mio. US-Dollar tätig. Drucksache 18/4592 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Wie viel Geld wird im Rahmen des Weltbank-Projekts „Benchmarking the Business of Agriculture“ (BBA) für die Ukraine ausgegeben (bitte für die Jahre 2012 bis 2015/2016 auflisten)? Das Weltbank-Projekt „Enabling the Business of Agriculture“ (EBA, vormals: „Benchmarking the Business of Agriculture“) verfügte bzw. verfügt über folgende Finanzmittel: Geschäftsjahr 2012: 0,7 Mio. US-Dollar; Geschäftsjahr 2013: 1,2 Mio. US-Dollar; Geschäftsjahr 2014: 3,2 Mio. US-Dollar; Geschäftsjahr 2015: voraussichtlich 3 Mio. US-Dollar (derzeitiger Stand: 2,3 Mio. US-Dollar). Zum Geschäftsjahr 2016 lassen sich noch keine belastbaren Aussagen treffen. Eine länderspezifische Aufschlüsselung der Mittelverwendung des EBA-Projekts (zehn Pilotländer, derzeit Ausweitung auf 40 Pilotländer), das sich auf Analysen/Studien konzentriert, liegt nicht vor. Weiterführende Informationen und der erste Bericht des EBA-Projekts lassen sich über http://eba. worldbank.org/ abrufen. 36. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die IWF-Kredite und die damit verbundenen Reformen in der Ukraine, und welche Beweise hat die Bundesregierung dafür, dass diese Reformen den kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben und der ukrainischen Wirtschaft helfen und nicht nur die großen Unternehmen die Nutznießer sein werden? Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich das IWF-Programm und die damit verbundenen Reformen in der Ukraine. Das IWF-Programm ist ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Entwicklung des Landes. Der Schwerpunkt der mit dem IWF vereinbarten Reformen sind Maßnahmen im Energiesektor, im Finanzsektor, in der Geld-, Fiskal- und Steuerpolitik sowie im Kampf gegen Korruption. Als spezifische Reform im Agrarbereich ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem IWF lediglich eine Vereinbarung zur Umsatzbesteuerung getroffen worden. Beweise, dass die Reformen kleinen und mittleren Unternehmen landwirtschaftlichen Betrieben in besonderer Weise helfen , liegen der Bundesregierung nicht vor. 37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von NGOs und dem Internationalen Gewerkschaftsverband ITUC, die BBA-Initiative würde wie andere Ranking-Systeme auch transnationale Konzerne steuerlich begünstigen und arbeitsrechtliche Standards aufweichen (www.neues-deutschland.de vom 4. August 2014 „Land Grabbing im Brotkorb Europas“)? Die Bundesregierung sieht nicht die in der Frage beschriebenen Zusammenhänge und kann daher die Kritik nicht teilen. Zielsetzung des EBA-Projektes ist es, inklusive Wertschöpfungsketten sowie lokale und regionale Wertschöpfung im Landwirtschaftssektor zu fördern. Über ein mögliches „Ranking“ von Ländern ist noch nicht entschieden; die EBA-Methodologie ist weiter in Ausarbeitung . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4592 38. Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung für das Twinning-Projekt mit der ukrainischen Regierung zu „best practices how to manage land relations“? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3925 wird verwiesen. 39. Inwiefern soll dieses Twinning-Projekt zur Bodengesetzgebung, Bodenverwaltung und Landmanagementaufgaben Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zugutekommen und nicht die Überschreibung von Land an Agrokonzerne erleichtern? Im Rahmen des Twinning-Projekts werden Fragestellungen u. a. zum Grundstücksverkehr , zur Eigentumssicherung und zur Verwaltung von staatlichen landwirtschaftlichen Flächen behandelt. Dabei werden auch Instrumente vorgestellt , mit denen bestimmte Gruppen (z. B. Familienbetriebe, Kleinbetriebe) gefördert werden können. Inwieweit solche Instrumente in Zukunft genutzt werden, ist Sache der ukrainischen Regierung. 40. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass es nach Information der Fragesteller für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in der Ukraine zunehmend schwierig ist, Kredite zu erhalten? Ein erheblicher Anteil der landwirtschaftlichen Flächennutzung in der Ukraine erfolgt in individuellen Kleinstbetrieben (zwischen 0,2 und etwa 4 Hektar), mit äußerst geringer Effektivität und kaum ausgeprägtem Erwerbsinteresse. Diese Kleinstbetriebe dienen vorwiegend der Eigenversorgung. Derzeit ist es nicht nur für diese Kleinstbetriebe, sondern für viele Unternehmen in allen Branchen in der Ukraine schwierig, Kredite zu erhalten. Dies spiegelt die angespannte wirtschaftliche und finanzielle Lage der Ukraine wider. Bei landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben erschwert insbesondere die geringe Effektivität die Kreditvergabe. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind gegenwärtig verschiedene Gesetzesinitiativen zur Unterstützung der Kleinstbetriebe und damit zur Steigerung ihrer Effektivität, u. a. durch die steuerliche Erfassung, die Einbeziehung in staatlichen Förderinstrumente und die Entwicklung des Genossenschaftswesens, in Vorbereitung bzw. im ukrainischen Parlament in Beratung. Die Bundesregierung unterstützt die ukrainische Regierung über den APD bei der Umsetzung von Reformen in diesen Bereichen (vgl. Antwort zu Frage 9). 41. Welche nationalen und internationalen Maßnahmen sollen laut Bundesregierung den Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zugutekommen (bitte je Projekt, Trägerinstitution und Fördersumme auflisten)? Das Bilaterale Kooperationsprogramm des BMEL zielt auf die Verbesserung der marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung produktiver und nachhaltiger Strukturen in der Landwirtschaft. Die laufenden Vorhaben des Bilateralen Kooperationsprogramms und das Twinningprojekt in der Ukraine sind potenziell geeignet, auch Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zugute zu kommen. Hinsichtlich der Maßnahmen der Weltbank wird auf die Antwort zu den Fragen 31 bis 34 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . Drucksache 18/4592 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. Welche Organisationen, Projekte bzw. Unternehmen unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Ukraine (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ukraine-weltbank-willkiew -mit-zwei-milliarden-euro-helfen-a-1018254.html)? Die Bundesregierung ist im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit derzeit nicht im agrarpolitischen oder landwirtschaftlichen Bereich in der Ukraine aktiv. Aus diesem Grund unterstützt sie diesbezüglich derzeit auch keine entsprechenden Organisationen, Projekte bzw. Unternehmen in der Ukraine. 43. Welche landwirtschaftlichen Unternehmen und Projekte hat die EBWE im Jahr 2014 in Höhe von 186 Mio. Euro unterstützt (bitte auflisten)? Tabelle 3: Investitionen der EBWE im Agrarsektor 2014 44. Welche landwirtschaftlichen Projekte und Firmen finanzierten die UkraineKredite der KfW Bankengruppe und ihre Subunternehmen in Höhe von 68 Mio. Euro im Jahr 2014 (bitte genau auflisten)? Die KfW Bankengruppe und ihre Subunternehmen haben im Jahr 2014 keine landwirtschaftlichen Projekte und Firmen in der Ukraine finanziert. Die genannte Zahl kann von der KfW Bankengruppe nicht nachvollzogen werden. 45. Erhält die KWS Saat AG aus Niedersachsen eine Förderung bzw. Kredite durch die EBWE, KfW Bankengrupe, DEG, das BMZ oder das BMEL, und ist dieses Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der Ukraine tätig? Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG sowie BMZ haben die KWS Saat AG aus Niedersachsen weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel unterstützt. Die KWS Saat AG erhält aktuell Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL. Hierbei handelt es sich um Züchtungsvorhaben ohne direkten Bezug zur Ukraine. Projekt Mio. Euro 46620 – Kernel 41,1 44982 – Danosha 35,0 45888 – NEPF Farming Ukraine 32,9 45539 – Project Nyva 24,7 46577 – UCSF: Nibulon 20,4 41181 – UAFL – RenCap 10,7 46627 – UCSF: Globino WC Financing 10,7 39929 – Soufflet Grain Infastructure 7,2 45505 – Slavuta Biomass 3,5 Gesamt 186,2 Die KWS Saat AG ist seit Januar 2009 Mitglied der AMTU, der Trägerorganisation des DAZ. Das Unternehmen hat in den Jahren 2009 bis 2015 das DAZ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4592 durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag zur AMTU finanziell unterstützt sowie Saatgut für die Durchführung von Anbauversuchen bereitgestellt. Hinsichtlich des APD wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 46. Falls nicht, erhält die KWS Saat AG aus anderen deutschen und EU-Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung? Die EU-Agrarzahlungen an das Unternehmen KWS Saat AG sind in nachstehender Tabelle ausgewiesen. Tabelle 4: Daten für das Jahr 2011 liegen auf der Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nicht mehr vor, da die veröffentlichten Informationen aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen nach zwei Jahren zu löschen sind. Daten für das EU-Haushaltsjahr 2014 werden spätestens zum 31. Mai 2015 veröffentlicht. 47. Erhält die Agrarius AG eine Förderung, Kredite bzw. Darlehen durch die EBWE, KfW Bankengruppe, DEG, dem BMZ oder des BMEL, und ist dieses Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der Ukraine tätig? Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG, BMZ und BMEL haben die Agrarius AG weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel unterstützt. Die Agrarius AG ist nicht im Rahmen des DAZ tätig. Hinsichtlich des APD wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 48. Falls nicht, erhält die Agrarius AG aus anderen deutschen und EU-Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung? Das genannte Unternehmen hat in den EU-Haushaltsjahren 2012 und 2013 in Deutschland ausweislich der Transparenzplattform der BLE keine EU-Agrarzahlungen erhalten. Für die Haushaltsjahre bis 2011 und 2014 wird auf den Hinweis in der Antwort zu Frage 46 verwiesen. 49. Erhält die Germanagrar eine Förderung, Kredite bzw. Darlehen durch die EBWE, KfW Bankengruppe, DEG, dem BMZ oder des BMEL, und ist dieses Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der Ukraine tätig? Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG, BMZ und BMEL haben die Germanagrar weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel unterstützt. Die Germanagrar ist nicht im Rahmen des DAZ tätig. Hinsichtlich des APD EU-Haushaltsjahr EGFL-Direktzahlungen (€) EGFL Sonstiges (€) ELER (€) Gesamt (€) KWS Saat AG 2012 724 993,54 0,00 39 437,50 764 431,04 2013 27 643,08 0,00 0,00 27 643,08 wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Drucksache 18/4592 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 50. Falls nicht, erhält die Germanagrar aus anderen deutschen und EU-Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung? Das genannte Unternehmen hat in den EU-Haushaltsjahren 2012 und 2013 in Deutschland ausweislich der Transparenzplattform der BLE keine EU-Agrarzahlungen erhalten. Für die Haushaltsjahre bis 2011 und 2014 wird auf den Hinweis in der Antwort zu Frage 46 verwiesen. 51. Erhält die KTG Agrar AG eine Förderung, Kredite durch die EBWE, KfW Bankengruppe, DEG, dem BMZ oder des BMEL, und ist dieses Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der Ukraine tätig? Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG, BMZ und BMEL haben die KTG Agrar SE weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel unterstützt. Die KTG Agrar SE ist nicht im Rahmen des DAZ tätig. Hinsichtlich des APD wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 52. Falls nicht, erhält die KTG Agrar AG aus anderen deutschen und EU-Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung? Das genannte Unternehmen hat in den EU-Haushaltsjahren 2012 und 2013 in Deutschland ausweislich der Transparenzplattform der BLE keine EU-Agrarzahlungen erhalten. Für die Haushaltsjahre bis 2011 und 2014 wird auf den Hinweis in der Antwort zu Frage 46 verwiesen. Bei dem Unternehmen KTG Agrar SE handelt es sich um eine Holding, die mehrere Tochterunternehmen in sich vereinigt. Bei diesen ist davon auszugehen , dass sie in den betreffenden Jahren Agrarzahlungen erhalten haben. Das EU-Recht sieht jedoch nicht vor, dass Tochterunternehmen bei Antragstellung angeben müssen, ob sie einer Holding angehören. 53. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der KTG Agrar AG, die in Osteuropa Landkäufe durchführt, sie könne nur durch EU-Agrarzahlungen bestehen, weil sich ihr Gewinn teilweise aus Subventionen speise (siehe www.land-grabbing.de/triebkraefte/ nahrungsmittel/fallbeispiel-land-grabbing-in-osteuropa/)? Der Bundesregierung liegen keine Belege für die Richtigkeit der zitierten Aussage vor. Sie zieht daher auch keine Schlussfolgerungen aus dieser Aussage. 54. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Firma Monsanto nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch 140 Mio. Dollar in den Bau einer Saatgutfabrik investiert hat, vor dem Hintergrund, dass der Vizepräsident von Monsanto im Dezember 2013 erklärt hat, dass den ukrainischen Bauern in Zukunft Gentechnologie zur Verfügung stehen werde (siehe www.oaklandinstitute. org/sites/oaklandinstitute.org/files/Brief_CorporateTakeoverofUkraine_ 0.pdf)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 23 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3925 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4592 55. Mit welchen Projekten, Partnerschaften und Unternehmen ist der OstAusschuss der Deutschen Wirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine im landwirtschaftlichen Bereich aktiv (bitte einzeln auflisten )? Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft ist ein unabhängiger Verein, der von mehreren Spitzenverbänden der Wirtschaft getragen wird. In der Arbeitsgruppe Agrarwirtschaft haben sich mehrere im landwirtschaftlichen Bereich aktive Unternehmen und Verbände zusammengeschlossen. Diese Arbeitsgruppe unterhält verschiedene politische und wirtschaftliche Kontakte insbesondere zu Russland und der Ukraine. Die Mitgliedsunternehmen und -verbände sind auf der Website der AG Agrarwirtschaft (www.ost-ausschuss.de/agrarwirtschaftder -ost-ausschuss-als-partner-des-deutschen-und-osteurop-ischen-agribusiness) aufgelistet. Eigene Projekte führen nach Kenntnis der Bundesregierung weder der Ost-Ausschuss noch die AG Agrarwirtschaft durch. Die Arbeitsgruppe Agrarwirtschaft unterhält nach Kenntnis der Bundesregierung vielfältige Kontakte zu Agrarverbänden in der Ukraine und führt u. a. mit dem Ukrainian Agribusiness Club gemeinsame Veranstaltungen durch. Eine Übersicht zu formellen oder informellen Partnerschaften der AG Agrarwirtschaft liegt der Bundesregierung nicht vor. 56. Welche Rolle hat der Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft beim Abschluss des EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine gespielt, konkret bei der Klausel 404, nachdem die AG Agrarwirtschaft selbst erklärt hat, dass sie besonderes Augenmerk auf „die Bearbeitung der geplanten Novelle des Saatgutgesetzes“ legt (www.ost-ausschuss.de/ agrarwirtschaft-der-ost-ausschuss-als-partner-des-deutschen-undosteurop -ischen-agribusiness)? Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft bzw. die AG Agrarwirtschaft haben auf die von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen zum Assoziierungsabkommen mit der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Einfluss genommen. 57. Inwiefern widerspricht aus Sicht der Bundesregierung die Förderung des deutschen Agribusiness im Rahmen der AG Agrarwirtschaft im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine dem Ziel, die Ernährungssouveränität der Ukraine und die wirtschaftliche Lage von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu fördern? Eine Förderung der AG Agrarwirtschaft durch die Bundesregierung erfolgt nicht. Ein nachteiliger Einfluss der AG Agrarwirtschaft auf die Ernährungssouveränität der Ukraine bzw. die Lage von ukrainischen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht gegeben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333