Deutscher Bundestag Drucksache 18/4595 18. Wahlperiode 13.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4346 – Anhörungen vor Vertretern von Drittstaaten zur Ausstellung von Passersatzpapieren Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Magazin „Kulturzeit“ des Fernsehsenders 3sat wurde am 11. Februar 2015 über die Praxis berichtet, durch die Vorführung mutmaßlicher nigerianischer Staatsangehöriger in der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria für eine Abschiebung notwendige Passersatzpapiere (Emergency Travel Certificates, ETC) zu beschaffen („Problemfall Abschiebung – Wie Deutschland und Nigeria zusammenarbeiten “). Diese Praxis der Bundespolizei bzw. der sie beauftragenden Ausländerbehörden der Länder war auch schon mehrfach Gegenstand Kleiner Anfragen der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/204). In besagtem Beitrag wird auch über zwei Personen berichtet, die tatsächlich keine nigerianischen Staatsangehörigen sind, dennoch von der nigerianischen Botschaft ein ETC ausgestellt bekamen: J. K. aus Sierra Leone und Y. J. aus Gambia. In dem Beitrag wird ein Zusammenhang zur Praxis der Botschaft hergestellt, die Staatsangehörigkeit ohne Sachbeweise, also auf Basis von Zeugenaussagen, Sprachanalysen u. Ä., zu bestätigen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist zusammenfassend darauf hin, dass für die rechtliche und tatsächliche Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht und die damit einhergehenden Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung grundsätzlich die Ausländerbehörden der Länder in eigener Verantwortung zuständig sind (§ 71 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesregierung – AufenthG). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit müssen sie, wenn nach Prüfung des Einzelfalls unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Betracht kommt, den ordnungsgemäßen Vollzug der Ausreisepflicht eigenverantDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. April 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wortlich gewährleisten. Somit obliegen den Ausländerbehörden der Länder auch die Aufforderung und die Vorführung von Personen zur Teilnahme an Anhörungen zum Zwecke der Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8042 vom 1. Dezember 2011 und Bundestagsdrucksache 18/341 vom 20. Januar 2014. Drucksache 18/4595 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundespolizei ist gemäß § 1 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes i. V. m. § 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG im Wege der Amtshilfe für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für Ausländer zuständig. Derzeit sind dies 19 afrikanische Staaten (Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo und Uganda) sowie Vietnam. In Deutschland haben sich zur Feststellung der Identität bzw. Nationalität, die Voraussetzung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten ist, folgende wirksame Verfahren etabliert: ● Anhörung vor Vertretern der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des mutmaßlichen Herkunftslandes, ● Anhörung vor Vertretern (entsandte Delegationen) des mutmaßlichen Her- kunftslandes. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Darlegungen auf Bundestagsdrucksachen 17/8042 und 18/341. Im Aufgabenbereich der Bundespolizei werden solche Delegationen immer formal auf diplomatischem Weg eingeladen und von den kontaktierten Staaten entsandt. Die Delegationen bestehen regelmäßig aus Vertretern der für Migrationsangelegenheiten zuständigen Behörden. Die Entscheidung über die Rückübernahme eigener bzw. sonstiger Staatsangehöriger obliegt dem jeweiligen Aufnahmestaat. Soweit die Fragesteller durch ihre Vorbemerkung und die Formulierung von Einzelfragen den Eindruck erwecken wollen, dass die Botschaft der Bundesrepublik Nigeria hierbei bewusst und fälschlich Drittstaatsangehörige als nigerianische Staatsangehörige identifizieren und deutsche Behörden hierzu beitragen würden, weist die Bundesregierung dies zurück. Weitere Details werden in nachfolgender Antwort zu Frage 14 näher dargestellt. Da die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung sowohl auf die Ergebnisse Forderungskatalog der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (im Jahr 2000) als auch auf die vom Bundesinnenminister eingesetzte „Unabhängige Kommission Zuwanderung“ (im Jahr 2001) Bezug nehmen, weist die Bundesregierung zusammenfassend auf folgende aktuelle Entwicklungen zum kohärenten Ansatz in der Migrations- und Flüchtlingspolitik hin: Deutschland sowie andere EU-Mitgliedstaaten stehen heute vor großen Herausforderungen im politischen Bereich der Migration. Migration, als eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, ist aber auch eine Chance und kann durch ein gut gesteuertes Migrationssystem sowohl für die Herkunftsländer als auch die Zielländer wie Deutschland ein Potenzial für die Arbeitsmärkte darstellen und zugleich eine verbesserte Lebensgrundlage für die Migranten selbst schaffen . Aufgrund der anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsbewegungen über das Mittelmeer nach Europa muss eine gut gesteuerte Migrations- und Flüchtlingspolitik jedoch auch die Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern der Flüchtlinge und Migranten stärken. Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode vom 29. November 2013 Folgendes vereinbart: „Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie begründen. Angesicht der weltweit zunehmenden Mobilität und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Zuwanderung und zur Bekämpfung der Ursachen von unfreiwilliger Migration und Flucht stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4595 Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik geschaffen werden, die den Bereich Rückkehrförderung und Identitätsklärung einschließt. Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Erarbeitung einer Strategie für Migration und Entwicklung.“ Unter gemeinsamen Vorsitz des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern sowie unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat sich am 15. Oktober 2014 eine Staatssekretärs -Arbeitsgruppe „Internationale Migration“ konstituiert, deren Auftrag es ist, im Sinne einer kohärenten und ganzheitlichen Migrationspolitik für eine engere Abstimmung im Ressortkreis zu den Zielen, Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines modernen Migrationsmanagements Sorge zu tragen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/341. 1. Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verpflichtet (bitte nach beteiligten Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)? 2. Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind in den Jahren 2013 und 2014 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)? 3. Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den Kategorien gemäß Frage 2 zuordnen)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, müssen nach der verfassungsrechtlichen vorgegebenen und im Aufenthaltsgesetz umgesetzten föderalen Verteilung der Verwaltungskompetenzen grundsätzlich die Länder den ordnungsgemäßen Vollzug der Ausreisepflicht eigenverantwortlich gewährleisten (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Die Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu China im Rahmen ihrer Zuständigkeit diverse Expertenanhörungen organisiert und durchgeführt. Der Bundesregierung liegen folgende Erkenntnisse zu diesen Expertenanhörungen in den Jahren 2013 und 2014 zu China in Deutschland vor: ● Jahr 2013: – Es fanden Anhörungen im Zeitraum 31. Mai bis 27. Juli 2013 statt. – Nach Länderangaben waren Einsatzorte Bielefeld, Kassel und München (mit Teilnahmemöglichkeiten für folgende weitere Länder: RheinlandPfalz , Niedersachsen, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg). – Insgesamt wurden 206 Personen angehört, davon wurden 119 Personen als chinesische Staatsbürger identifiziert. Drucksache 18/4595 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● Jahr 2014: – Es fanden Anhörungen im Zeitraum vom 13. Oktober bis 5. Dezember 2014 statt. – Nach Länderangaben war München Anhörungsort. – Der Bundesregierung liegen keine weiteren Informationen zu den Zahlen und Ergebnissen dieses Experteneinsatzes vor. Soweit die Länder Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung in eigener Verantwortung und in anderen Staaten in den Jahren von 2013 bis 2014 durchführten, liegen der Bundesregierung daher keine weiteren Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Anordnung der Vorsprache i. S. d. § 82 Absatz 4 AufenthG verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung. Soweit die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Amtshilfe für die Länder Maßnahmen der Passersatzbeschaffung getroffen hat, stellen sich die Anhörungen im Jahr 2013 wie folgt dar: Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Benin Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, MecklenburgVorpommern , Schleswig-Holstein Eine Anhörung in Halberstadt 119 92 72 Burkina Faso Sachsen-Anhalt Eine Anhörung in Berlin (Delegation) 25 18 14 Burundi Bayern, Niedersachsen, Hessen, NordrheinWestfalen Eine Anhörung in Berlin 5 4 1 Côte d’Ivoire Sachsen-Anhalt, Hamburg, MecklenburgVorpommern , Berlin, Bayern, Niedersachsen, Rheinland Pfalz Vier Anhörungen in Berlin (Botschaft), eine Anhörung Delegation in Berlin 90 44 9 Gambia Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Eine Anhörung in Karlsruhe (Delegation) 122 61 15 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4595 Ghana Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, MecklenburgVorpommern , Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Thüringen, Saarland 21 jeweils eintägige Anhörungen in Berlin (Botschaft) 296 112 54 Guinea MecklenburgVorpommern , Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland Pfalz Eine Anhörung in Berlin 12 10 7 Guinea-Bissau Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern Eine Anhörung in Berlin 29 20 1 Liberia Sachsen-Anhalt, Hamburg, BadenWürttemberg , Rheinland-Pfalz Zwei Anhörungen in Berlin 28 20 0 Mauretanien Bayern, Berlin, Hessen, MecklenburgVorpommern , Schleswig-Holstein Eine Anhörung in Berlin 7 7 2 Niger Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hamburg Zwei Anhörungen in Berlin 41 27 17 Nigeria Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Hessen, BadenWürttemberg , Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Brandenburg Fünf Anhörungen: 1× Köln, 1× Bielefeld, 1× Karlsruhe, 1× München, 1× Halberstadt 357 171 67 Senegal Berlin, SachsenAnhalt , Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg, NordrheinWestfalen , MecklenburgVorpommern Sechs Anhörungen in Berlin 48 33 8 Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Drucksache 18/4595 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sierra Leone Berlin, SachsenAnhalt , Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg, NordrheinWestfalen , Hessen, Brandenburg, Thüringen Eine Anhörung in München (Delegation) 56 28 4 Sudan Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg Zwei Anhörungen in Berlin 20 9 1 Südsudan Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg Eine Anhörung in Berlin 9 6 0 Togo Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Hessen Fünf Anhörungen in Berlin 27 12 9 Uganda Bayern, NordrheinWestfalen , Berlin, Sachsen Drei Anhörungen in Berlin 23 9 2 Vietnam Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, SachsenAnhalt , Thüringen Fünf Anhörungen in Berlin, Eisenhüttenstadt, Halberstadt, Hannover (Delegationen) 599 123 117 Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4595 Für das Jahr 2014 stellen sich die Erkenntnisse der Bundesregierung zu Anhörungen unter Beteiligung der Bundespolizei wie folgt dar: Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Benin Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern , Eine Anhörung in Halberstadt 56 37 28 Burkina Faso Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg, Eine Anhörung in Berlin (Delegation) 98 82 58 Côte d’Ivoire Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Eine Anhörung in Berlin (Delegation) 54 37 5 Gambia Bayern, BadenWürttemberg , Eine Anhörung in Ludwigsburg (Delegation) 59 34 1 Ghana Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, MecklenburgVorpommern , Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Thüringen, Saarland 14 Anhörungen in Berlin, Bielefeld und Nostorf 302 166 96 Guinea MecklenburgVorpommern , Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland Pfalz Acht Anhörungen: 6× Berlin, 1× Halle, 1× München 49 35 20 Guinea-Bissau Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Hamburg, Brandenburg, BadenWürttemberg , Niedersachsen Drei Anhörungen in Berlin 97 61 43 Liberia Sachsen-Anhalt, Hamburg, BadenWürttemberg , Rheinland-Pfalz Eine Anhörung in Berlin 24 15 0 Drucksache 18/4595 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mali Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Baden-Württemberg, MecklenburgVorpommern , Nordrhein-Westfalen, Hessen Eine Anhörung in Berlin (Delegation) 103 73 34 Mauretanien Baden-Württemberg Eine Anhörung in Berlin 1 1 0 Nigeria Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Hessen, BadenWürttemberg , Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Brandenburg, Hamburg, MecklenburgVorpommern Fünf Anhörungen, davon eine durch Delegation: 2× Ludwigsburg, 1× München, 2× Dortmund 218 104 48 Senegal Berlin, SachsenAnhalt , Bayern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, NordrheinWestfalen , MecklenburgVorpommern , Baden-Württemberg Fünf Anhörungen in Berlin 45 31 12 Sudan Brandenburg, Niedersachsen, Bayern, Berlin, BadenWürttemberg , Nordrhein-Westfalen Zwei Anhörungen in Berlin 20 10 4 Südsudan Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, SachsenAnhalt Eine Anhörung in Berlin 14 10 0 Togo Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Hessen Drei Anhörungen in Berlin 27 14 9 Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4595 4. In welcher Höhe verlangten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den oben genannten Anhörungen die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw. in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste? Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, stellen sich diese wie folgt dar: Uganda Bayern, Berlin, Niedersachsen, Brandenburg Zwei Anhörungen in Berlin 17 10 4 Vietnam Brandenburg, Berlin, Bayern, Hessen, MecklenburgVorpommern , Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, SachsenAnhalt , Thüringen Vier Anhörungen in Berlin (Delegationen) 761 90 90 Staat Anhörungsgebühr Gebühr Passersatzpapier Benin 300 Euro 300 Euro Burundi 50 Euro 50 Euro Côte d’Ivoire 100 Euro 250 Euro Gambia (Generalhonorarkonsulat) keine 135 Euro Ghana 250 Euro 60 Euro Guinea keine 45 Euro Guinea-Bissau 175 Euro keine Erkenntnisse Liberia 150 Euro 200 Euro Mauretanien keine keine Niger 100 Euro keine Erkenntnisse Nigeria keine keine Senegal 100 Euro 5 Euro Sierra Leone keine 100 Euro Sudan positive Prüfung der Staatsangehörigkeit : keine negative Prüfung der Staatsangehörigkeit: 125 Euro 20 Euro Togo 130 Euro 130 Euro Uganda keine keine Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Vietnam keine keine Drucksache 18/4595 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder anderen Behörden für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder ihre Vertreter in den Jahren 2013 und 2014 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf nachstehende Tabellen: 6. In welcher Höhe sind in den Jahren 2013 und 2014 weitere Kosten von der Bundespolizei oder anderen Behörden im Rahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf nachstehende Tabellen: Staat Gezahlte Tagegelder für Delegationen oder Vertreter in 2013 Côte d’Ivoire 1 500 Euro (3 Personen × 5 Tage × 100 Euro) Burkina Faso 2 400 Euro (4 Personen × 6 Tage × 100 Euro) Gambia 2 100 Euro (3 Personen × 7 Tage × 100 Euro) Sierra Leone 2 400 Euro (4 Personen × 6 Tage × 100 Euro) Vietnam 9 000 Euro (5 Anhörungen × 3 Personen × 6 Tage × 100 Euro) Staat Gezahlte Tagegelder für Delegationen oder Vertreter in 2014 Burkina Faso 4 000 Euro (4 Personen × 10 Tage × 100 Euro) Côte d’Ivoire 1 500 Euro (3 Personen × 5 Tage × 100 Euro) Gambia 1 200 Euro (3 Personen × 4 Tage × 100 Euro) Mali 1 800 Euro (3 Personen × 6 Tage × 100 Euro) Nigeria 2 400 Euro (3 Personen × 8 Tage × 100 Euro) Vietnam 7 200 Euro (4 Anhörungen × 3 Personen × 6 Tage × 100 Euro) Staat 2013 Côte d’Ivoire (eine Delegation, drei Personen, fünf Tage Aufenthalt) Reisekosten: 11 163,92 Euro Aufenthaltskosten: 2 056,27 Euro Verpflegungskosten: 993,06 Euro Dolmetscherkosten: 3 031,76 Euro Burkina Faso (eine Delegation, vier Personen, sechs Tage Aufenthalt) Reisekosten: 15 062,42 Euro Aufenthaltskosten: 2 718,55 Euro Verpflegungskosten: 1 066,51 Euro Dolmetscherkosten: 3 267,02 Euro Gambia (eine Delegation, drei Personen, vier Tage Aufenthalt) Reisekosten: 10 667,66 Euro Aufenthaltskosten: 4 308,42 Euro Verpflegungskosten: 752,84 Euro Dolmetscherkosten: 1 596,00 Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4595 Sierra Leone (eine Delegation, vier Personen, sechs Tage Aufenthalt) Reisekosten: 14 163,03 Euro Aufenthaltskosten: 4 458,65 Euro Verpflegungskosten: 1 295,77 Euro Dolmetscherkosten: 1 500,00 Euro Vietnam (fünf Delegationen, jeweils drei Personen, jeweils sechs Tage Aufenthalt) Reisekosten: 56 758,61 Euro Aufenthaltskosten: 13 340,97 Euro Verpflegungskosten: 3 382,92 Euro Dolmetscherkosten: 12 906,60 Euro Staat 2014 Burkina Faso (eine Delegation, vier Personen, zehn Tage Aufenthalt) Reisekosten: 14 293,53 Euro Aufenthaltskosten: 4 513,12 Euro Verpflegungskosten: 1 424,55 Euro Dolmetscherkosten: 5 426,88 Euro Côte d’Ivoire (eine Delegation, drei Personen, fünf Tage Aufenthalt) Reisekosten: 9 558,27 Euro Aufenthaltskosten: 1 065,39 Euro Verpflegungskosten: 732,78 Euro Dolmetscherkosten: 3 392,03 Euro Gambia (eine Delegation, drei Personen, vier Tage Aufenthalt) Reisekosten: 8 998,71 Euro Aufenthaltskosten: 2 426,85 Euro Verpflegungskosten: 459,24 Euro Dolmetscherkosten: Mali (eine Delegation, drei Personen, sechs Tage Aufenthalt) Reisekosten: 12 050,08 Euro Aufenthaltskosten: 2 341,45 Euro Verpflegungskosten: 833,34 Euro Dolmetscherkosten: 1 290,00 Euro Nigeria (eine Delegation, drei Personen, acht Tage Aufenthalt) Reisekosten: 9 939,95 Euro Aufenthaltskosten: 7 250,89 Euro Verpflegungskosten: 1 539,65 Euro Dolmetscherkosten: 63,37 Euro Vietnam (vier Delegationen, jeweils drei Personen, jeweils sechs Tage Aufenthalt) Reisekosten: 33 324,81 Euro Aufenthaltskosten: 8 298,52 Euro Verpflegungskosten: 2 276,69 Euro Dolmetscherkosten: 10 138,80 Euro Staat 2013 Drucksache 18/4595 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie weit sind Bemühungen gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)? Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria wurde zwar kein Rückübernahmeabkommen jedoch am 19. April 2012 eine gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration unterzeichnet. Die Erklärung sieht die Vereinheitlichung der Verfahren bei der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen unter Berücksichtigung der internationalen völkerrechtlichen Übereinkünfte zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor. Es wurden darüber hinaus kein Rückübernahmeabkommen und keine weitere gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration mit den in Rede stehenden Staaten abgeschlossen. 8. Wann und wo gab es seit dem Jahr 2008 Gespräche von Vertretern des Bundes mit Vertretern Pakistans über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr ausreisepflichtiger pakistanischer Staatsangehöriger nach Pakistan, und welche Verabredungen gelten derzeit gegebenenfalls bezüglich solcher Rücküberstellungen und entsprechender Abkommen? Folgende Gespräche von Vertretern des Bundes mit Vertretern Pakistans über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr ausreisepflichtiger pakistanischer Staatsangehöriger nach Pakistan gab es seit dem Jahr 2008: ● 20. bis 26. Februar 2009 in Pakistan, ● Mai 2011 in Berlin, ● 30. Juni bis 1. Juli 2011 in Pakistan, ● 17. Dezember 2012 in Berlin, ● 18. August 2013 in Pakistan. Die Rückführung von Personen nach Pakistan wird mit dem am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung geregelt. 9. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 1999 Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der Rückführung ausreisepflichtiger Personen in den Kosovo? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt: Datum Gesprächsort 20. September 1999 Kosovo 25. September 1999 Kosovo 26. Oktober 1999 Kosovo 26. Oktober 1999 Berlin Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4595 10. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 2008 Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern der Republik Kosovo über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der Rückführung ausreisepflichtiger Personen in den Kosovo? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt: 17. November 1999 Berlin 17. Januar 2000 Berlin 25. Februar 2000 Kosovo 8. Juni 2000 Berlin 25. bis 28. Mai 2000 Kosovo 6. Juli 2001 Berlin 4. bis 7. März 2002 Kosovo 8. November 2002 Berlin 19./20. Februar 2003 Kosovo 31. März 2003 Berlin 11./12. September 2003 Berlin 11./12. Februar 2004 Kosovo 10./11. Juni 2004 Berlin 31. August/1. September 2004 Berlin 16. November 2004 Kosovo 25./26. April 2005 Berlin 16. Juni 2005 Kosovo 14./15. Dezember 2005 Kosovo 12./13. Januar 2006 Berlin 33. Kalenderwoche 2006 Kosovo 29. November 2006 Berlin Datum Gesprächsort 8. Juli 2008 Berlin 25. bis 27. November 2008 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11477, Seite 5, Frage 8) Berlin 16. bis 18. März 2009 Kosovo 14. April 2009 Berlin 30. Juni bis 2. Juli 2009 Berlin 12. bis 14. April 2010 Kosovo Datum Gesprächsort 14. April 2010 Berlin Drucksache 18/4595 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 2000 Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern der Bundesrepublik Jugoslawien bzw. nachfolgend der Republik Serbien über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der Rückführung ausreisepflichtiger Personen nach Serbien? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt. 12. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen , Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw. Bevollmächtigten , sonstige Sachkosten) im Rahmen des Projekts „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumen- 20. bis 22. Juli 2010 Kosovo 20. Oktober 2010 Kosovo 3. bis 5. Mai 2011 Kosovo 1. November 2011 Berlin 23./24. Januar 2012 Berlin 16. bis 18. Juli 2012 Kosovo 9. bis 11. Juli 2013 Kosovo 7. März 2014 Berlin 16. bis 19. Juli 2014 Kosovo 4. März 2015 Berlin Datum Gesprächsort 19./20. Juni 2001 nicht ermittelbar 12./13. Dezember 2001 Belgrad 25. bis 27. März 2002 Berlin 3. bis 5. Juli 2002 Belgrad 16. September 2002 Berlin 27. Mai 2003 Berlin 15./16. November 2004 Belgrad 6./7. Juli 2009 Berlin 29. März 2011 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5422, Seite 21, Frage 32) Belgrad 12. März 2012 Berlin 15. Juli 2014 Belgrad Datum Gesprächsort Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4595 ten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2011 getätigt? Im Rahmen des Projektes wurden folgende Ausgaben im Jahr 2011 getätigt: 13. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen , Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw. Bevollmächtigten , sonstige Sachkosten) im Rahmen des Projekts „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2012 getätigt? Im Rahmen des Projektes wurden folgende Ausgaben im Jahr 2012 getätigt: 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fällen, in denen durch die nigerianische Botschaft ETC an Personen ausgegeben wurden, die nicht nigerianische Staatsangehörige sind? Zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fällen liegen der Bundesregierung unter diesen Personalien keine Erkenntnisse vor. Nach den Erfahrungen aus der Praxis ist es aber keineswegs unüblich, dass ausreisepflichtige Personen ihre Reisedokumente unterdrücken und vernichten und bei Anhörungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit keine oder falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit machen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass die betroffene Person bei mehreren Anhörungen unterschiedliche Angaben zu ihrer vermeintlichen Staatsangehörigkeit macht, um die Klärung der Staatsangehörigkeit und die Rückführung zu erschweren oder zu verhindern. Umgekehrt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die den Schluss zulassen , ausländische Vertretungen würden eigene und ggf. Drittstaatsangehörige ohne rechtliche Verpflichtung rückübernehmen oder bewusst falsche Feststellungen treffen, die zu solch einer Rückübernahme führen würden. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: 25 020,44 Euro Verpflegungskosten: 924,92 Euro Kosten für Dolmetscher: 3 991,30 Euro Personalkosten: 9 318,55 Euro Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: 67 202,02 Euro Verpflegungskosten: 3 083,86 Euro Kosten für Dolmetscher: 21 205,53 Euro Personalkosten: 20 384,46 Euro Tagegelder: 7 300,00 Euro Drucksache 18/4595 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die nigerianische Botschaft auch derzeit noch die Staatsangehörigkeit mutmaßlich eigener Staatsangehöriger auch ohne Vorlage von Sachbeweisen bestätigt und entsprechende Passersatzpapiere ausstellt? Die Feststellung der Staatsangehörigkeit obliegt grundsätzlich den jeweiligen Heimatstaaten. Zudem erfolgt diese Feststellung in Abhängigkeit von den vielfältigen Umständen des Sachverhalts. Eine generelle Aussage darüber, ob Nigeria – oder ein anderer Staat – ohne Vorlage von Sachbeweisen die Staatsangehörigkeit feststellt, lässt sich daher nicht mit einer Allgemeingültigkeit treffen . 16. Welche weiteren Botschaften oder Delegationen von Drittstaatsbehörden akzeptieren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit ebenfalls ohne Sachbeweise? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333