Deutscher Bundestag Drucksache 18/4597 18. Wahlperiode 13.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4492 – Bewerbung der Stadt Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 21. März 2015 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in der Frankfurter Paulskirche entschieden, dass sich der DOSB gemeinsam mit der Stadt Hamburg für die Olympischen Sommerspiele in den Jahren 2024 beziehungsweise 2028 bewerben will. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat bei verschiedenen Gelegenheiten, nicht zuletzt im Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 während der Diskussion über den 13. Sportbericht der Bundesregierung, die volle Unterstützung der Bundesregierung zugesichert und geäußert: „Was wir brauchen ist nicht nur eine Bewerbung von Hamburg oder Berlin und nicht nur eine Bewerbung des DOSB. Wir brauchen eine Bewerbung des gesamten Sports, einschließlich des Breitensports. Wir brauchen eine Bewerbung und eine Begeisterung [für die Olympischen Spiele] aus ganz Deutschland!“ Nun ist die Entscheidung zwischen Berlin und Hamburg gefallen. Diese Kleine Anfrage möchte den Umfang der Unterstützung durch die Bundesregierung ausloten und die weiteren Überlegungen der Bundesregierung über ihren Beitrag für eine erfolgreiche Olympiabewerbung erfragen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung unterstützt die Bewerbung der Stadt Hamburg für Olympische und Paralympische Spiele im Jahr 2024 bzw. 2028 nach besten Kräften. Hamburg und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bewerben sich für und mit Deutschland und seiner Jugend für die Olympischen Spiele. Dabei gilt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. April 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. es, die Potenziale der „IOC-Reformagenda 2020“ und der „Berliner Erklärung“ zur fünften UNESCO-Weltkonferenz für Sportminister im Jahr 2013 in Berlin als Grundlage für das Bewerbungsverfahren um die Spiele im Jahr 2024 zu nutzen . Drucksache 18/4597 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In der Gesamtschau stellen die IOC-Handlungsempfehlungen (IOC – International Olympic Committee) einen richtigen Schritt dar für mehr Kostenbewusstsein , Nachhaltigkeit und Transparenz bei Olympischen Spielen sowie mehr Anpassung der Olympischen Spiele an die jeweilige Ausrichterstadt. Der Prozess zur weiteren Spezifizierung der Planungen einschließlich der Kostenansätze hat mit der Entscheidung des DOSB am 21. März 2015 für die Stadt Hamburg begonnen . Er kann sich jedoch erst nach den bislang noch nicht bekannten konkreten IOC-Anforderungen für das Bewerbungsverfahren um die Spiele im Jahr 2024 voll entfalten. Vor diesem Hintergrund beantwortet die Bundesregierung die nachfolgenden Fragen. 1. Was bedeutet die in der Bundestagsdebatte vom 6. Februar 2015 geforderte „Bewerbung aus ganz Deutschland und eine Bewerbung des gesamten Sports, einschließlich des Breitensports“ konkret, und welchen Beitrag kann die Bundesregierung leisten, damit diese Forderung erfüllt wird? Eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland wird durch die Bundesregierung begrüßt und unterstützt. Sie bietet die Chance, dass Deutschland sich als weltoffenes Land und guter Gastgeber für die Sportlerinnen und Sportler sowie Besucher aus aller Welt präsentieren kann. Eine Bewerbung kann nur erfolgreich sein, wenn sie in engem Verbund von Sport, Politik und Wirtschaft erfolgt und als nationale Aufgabe verstanden wird. 2. Welche formalen Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit sich, wie vom Bundesinnenminister am 6. Februar 2015 gefordert, „ganz Deutschland“ für die Spiele bewirbt? Olympische und Paralympische Spiele leisten einen bedeutenden Beitrag für die Entwicklung des Sports und der Gesellschaft sowie für die Außendarstellung eines Landes. Dabei ist es besonders wichtig, die Bevölkerung von vornherein mitzunehmen. Das IOC legt nach eigenem Bekunden bei der Vergabeentscheidung großen Wert auf die „Willkommenskultur“ in der Ausrichterstadt bzw. dem Ausrichterland. Insofern wird es ganz entscheidend auf das Bürgervotum ankommen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem jüngsten Auswahlverfahren zwischen den Städten Hamburg und Berlin insgesamt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, dass das Auswahlverfahren zu intransparent geführt worden ist? Das Auswahlverfahren ist sportfachlich durch den DOSB gestaltet worden, der letztlich auch die Entscheidung zwischen den Städten Hamburg und Berlin getroffen hat. Dies folgt aus dem Grundsatz der Autonomie des Sports. 4. In welcher Form hat die Bundesregierung das nun abgeschlossene Auswahlverfahren begleitet, und sieht die Bundesregierung für die Zukunft Möglichkeiten der Verbesserung? Die Bundesregierung hat frühzeitig zum Ausdruck gebracht, dass sie eine deutsche Bewerbung um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele begrüßt und unterstützt. Sie hat das Auswahlverfahren des DOSB zwischen den Städten Berlin und Hamburg im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleitet und war Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4597 auch im Beratungsgremium des DOSB am 16. März 2015 vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Meinungsumfragen mit ca. 1 500 befragten Personen eine geeignete Grundlage für eine Entscheidung über die richtige Bewerberstadt sind? Die Bundesregierung hat keinen Grund, die für entsprechende Umfragen üblichen und statistisch erprobten Methoden im vorliegenden Fall in Zweifel zu ziehen . Im Übrigen ist das Ergebnis einer derartigen Meinungsumfrage stets nur ein Kriterium im Entscheidungsverfahren über die Bewerberstadt. 6. Haben die Bundesregierung oder einzelne Bundesministerien eine eigene Aufstellung oder Auswertung der Argumente für oder gegen die Städte Berlin und Hamburg erstellt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Nein, siehe Antwort zu Frage 4. Aus Sicht der Bundesregierung haben beide Städte angesichts des noch frühen Zeitpunkts im Bewerbungsverfahren überzeugende Konzepte vorgelegt. 7. Wie viele Gespräche (bitte Auflistung nach Datum) haben Mitglieder der Bundesregierung bisher mit dem DOSB über die Absicht einer Olympiabewerbung für die Jahre 2024 bzw. 2028 geführt? Bundesministerium des Innern (BMI): – 16. September 2014: Gespräch Minister Dr. Thomas de Maizière mit Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (HH) und DOSB zur Olympiabewerbung Hamburg , – 23. September 2014: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Ole Schröder mit Innensenator Frank Henkel (BE) und DOSB zur Olympiabewerbung Berlin, – 23. Oktober 2014: Gespräch Minister Dr. Thomas de Maizière mit Präsident DOSB Alfons Hörmann, – 16. März 2015: Teilnahme Abteilungsleiter Sport Gerhard Böhm (in Vertretung für Minister Dr. Thomas de Maizière) bei DOSB-Expertenrunde. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): – 11. März 2015: Gespräch Staatssekretär Jochen Flasbarth, BMUB, und Vor- standsvorsitzender DOSB Dr. Michael Vesper. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): – 4. November 2014: Am Rande eines Gesprächs Minister Heiko Maas mit Präsident DOSB Alfons Hörmann zum geplanten Anti-Doping-Gesetz. Darüber hinaus hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, am 16. und 23. März 2015 sowohl Gespräche mit dem DOSB als auch dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) geführt . Drucksache 18/4597 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie viele Gespräche (bitte mit Auflistung nach Datum) haben Mitglieder der Bundesregierung bisher mit dem Deutschen Behindertensport-Verband (DBS) über die Modalitäten einer Ausrichtung der Paralympics in den Jahren 2024 bzw. 2028 geführt? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. An welchen Veranstaltungen der Bewerberstadt Hamburg mit dem erkennbaren Veranstaltungsinhalt einer Bewerbung der Stadt Hamburg haben Mitglieder der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien teilgenommen ? 10. An welchen Veranstaltungen der Bewerberstadt Berlin mit dem erkennbaren Veranstaltungsinhalt einer Bewerbung der Stadt Berlin haben Mitglieder der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien teilgenommen? Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Teilnahmen im Sinne der Frage haben nicht stattgefunden. 11. Inwieweit steht die Bundesregierung mit dem DOSB beziehungsweise der Stadt Hamburg in Kontakt, um die konkrete Zusammenarbeit für die Olympiabewerbung zu vereinbaren, und wie lauten etwaige Vereinbarungen ? Derzeit bestehen hierzu keine formellen Vereinbarungen mit dem DOSB und der Stadt Hamburg. 12. In welcher konkreten Form wird die Bundesregierung die Stadt Hamburg bei der Olympiabewerbung unterstützen? Die Bundesregierung hat noch keine konkrete Form einer Bundesunterstützung für die Bewerbung der Stadt Hamburg beschlossen. Im Übrigen siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den Fragen 1 und 11. 13. Welche Rolle spielen und sollten aus Sicht der Bundesregierung die Beschlüsse der Weltsportministerkonferenz MINEPS V bei der Bewerbung des DOSB haben, und wie will die Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, damit die Beschlüsse bei der Bewerbung berücksichtigt werden? Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten im weiteren Bewerbungsverfahren dafür einsetzen, dass die Vorgaben der „Berliner Erklärung“ zur fünften UNESCO-Weltkonferenz für Sportminister aus dem Jahr 2013 eingehalten werden. Dabei wird der Schwerpunkt vor allem auf Nachhaltigkeit, Transparenz, Partizipation und bescheidenere Maßstäbe gelegt werden. 14. Welche Rolle spielt und sollte aus Sicht der Bundesregierung die Agenda 2020 des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) bei der Bewerbung des DOSB haben, und wie will die Bundesregierung ihren Einfluss Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4597 geltend machen, damit die Beschlüsse bei der Bewerbung berücksichtigt werden? Die „IOC-Reformagenda 2020“ ist ein Schritt in die richtige Richtung und dient als eine Grundlage für das Bewerbungsverfahren um Olympische und Paralympische Spiele. Die Bundesregierung wird auf die Einhaltung der Vorgaben und deren Berücksichtigung in der deutschen Bewerbung achten. 15. Wie will sich die Bundesregierung in den Bewerbungsprozess einbringen, um bei der Bewerbung des DOSB die Kriterien Nachhaltigkeit, eine echte Bürgerbeteiligung, finanzielle Solidität und Transparenz zu stärken? Die Bundesregierung begleitet den weiteren Bewerbungsprozess eng. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die Kriterien Nachhaltigkeit, Bürgerbeteiligung, finanzielle Unterstützung und Transparenz im Bewerbungsprozess integriert werden . So hat das BMUB am 2. Februar 2015 den Beirat für „Umwelt und Sport“ für die 18. Legislaturperiode einberufen. Der Beirat fungiert als Beratungsgremium der Bundesregierung. Die Bewertung von Sportgroßveranstaltungen, einschließlich des Bewerbungskonzepts für die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024 bzw. 2028, hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ökologischer Wirkungen ist Teil des Arbeitsprogramms des Beirats. 16. Plant die Bundesregierung, bezogen auf die Volksbefragung im September 2015, eigene oder unterstützende Aktivitäten, um in der Öffentlichkeit für eine Olympiabewerbung Hamburgs direkt oder indirekt zu werben? Die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele bedarf einer möglichst breiten demokratischen Basis. Auch für das IOC ist die Zustimmung der Bevölkerung ein wesentlicher Entscheidungsgrund. Insofern wird die Bundesregierung die deutsche Bewerbung und die geplante Bürgerbefragung durch geeignete Maßnahmen unterstützen. 17. Welche Haushaltsmittel stünden im Haushalt 2015 für entsprechende Aktivitäten zur Verfügung, und plant die Bundesregierung eine Verwendung dieser Mittel? Im Haushalt 2015 sind keine Mittel für eine Olympiabewerbung eingestellt. 18. Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung in die kommenden Haushalte einzustellen, um die Stadt Hamburg darüber hinaus bei der Bewerbung zu unterstützen, und in welchen Bereichen sollen die Mittel bereitgestellt werden (bitte nach den Bewerbungsphasen des IOC aufschlüsseln )? Art und Umfang eines finanziellen Engagements des Bundes an der Olympiabewerbung sind derzeit noch offen. Eine Etatisierung von Mitteln würde im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens erfolgen. 19. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der veröffentlichten Kostenaufstellung (www.ndr.de/sport/ olympia/olympia3388_page-1.html, zuletzt abgerufen am 23. März 2015), wonach die Sportstätten für die Olympischen Spiele insgesamt 2,2 Mrd. Euro kosten würden? Drucksache 18/4597 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hält sie dieses Budget für ausreichend, und inwiefern wurde die Bundesregierung in die Aufstellung dieses Budgets mit einbezogen? Welchen Anteil übernimmt der Bund hier? Der Bundesregierung ist aus den vom DOSB veröffentlichten Bewerbungsunterlagen der Städte Berlin und Hamburg eine niedrigere Größenordnung bekannt . In die Erstellung der Bewerbungsunterlagen und in die Kostenaufstellung war sie nicht mit einbezogen. Die entsprechende Planung obliegt zunächst der betreffenden Bewerberstadt. Sie ist vorläufig und beruht auf nicht abschließend belastbaren Zahlen. Eine geeignete Kostenprognose bzw. Kalkulation wird sich erst im Laufe der Erstellung der Bewerbungsunterlagen ergeben. Die Frage der Übernahme eines Anteils zur Finanzierung von Sportstätten für Olympia seitens des Bundes ist noch nicht entschieden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20. Mit welchen weiteren Kosten rechnet die Bundesregierung im Zuge der Bewerbung? Welche zusätzlichen Kosten kämen im Falle des Zuschlags, ob für das Jahr 2024 oder für das Jahr 2028, hinzu? Da die Anforderungen des IOC für eine Olympiabewerbung bisher nicht vorliegen , lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zum Umfang der möglichen Bundesunterstützung treffen. 21. Wird sich die Bundesregierung an einer Olympiabewerbungsgesellschaft mit der Stadt Hamburg beteiligen? Die Bundesregierung prüft, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Beteiligung an einer Olympiabewerbungsgesellschaft zielführend ist. Im Übrigen wird die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Hinweisen, dass es bei allen vorhergehenden Olympiabewerbungen zu Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung öffentlicher Mittel durch die Olympiagesellschaften gekommen ist (Berichte der Landesrechnungshöfe von Berlin und Leipzig unter www.jensweinreich.de sowie WDR-Fernsehen vom 2. März 2015 unter www.presseportal.de), und sieht die Bundesregierung hier einen Bedarf, frühzeitig gegenzusteuern? Die Bundesregierung war in der Vergangenheit nicht Gesellschafter der Olympiagesellschaften . Insofern kann die Bundesregierung hierzu nicht Stellung nehmen . 23. Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel im Rahmen der Olympiabewerbung gemäß gesetzlicher Bestimmungen, wie der Bundeshaushaltsordnung, verwendet werden? Eine finanzielle Bundesbeteiligung würde auf Grundlage der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie gemäß den zuwendungs- und vergaberechtlichen Bestimmungen erfolgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4597 24. Ist die Bundesregierung bereit, schon heute Zuschüsse für im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung stehenden Investitionen zuzusagen, soweit ein Zuschlag für die Olympischen Spiele durch das IOC im Jahr 2017 erfolgt? Ob und welche Notwendigkeiten konkreter Zusagen sich bereits vor einem eventuellen Zuschlag des IOC ergeben, wird erst im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu gegebener Zeit entschieden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 25. Sind bereits Zuschüsse für im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung stehende Investitionen von der Bundesregierung geplant bzw. zugesagt worden? Wenn ja, welche? Nein. 26. Inwieweit könnte die Bundesregierung eine solche Zusage rechtsverbindlich tätigen? Etwaige Zusagen der Bundesregierung würden unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidungen im Haushaltsaufstellungsverfahren stehen. 27. Ist es aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland zu bewerkstelligen, wenn neben den Olympischen und Paralympischen Spielen und der Fußballeuropameisterschaft drei Megasportevents in Deutschland im Jahr 2024 stattfinden? Aus Sicht der Bundesregierung ist Deutschland in der Lage, Sportgroßveranstaltungen professionell vorzubereiten und durchzuführen und drei Megasportevents in einem Jahr auszurichten. 28. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass im Hinblick auf die möglicherweise drei stattfindenden Sportgroßveranstaltungen die Sicherheitsbehörden in finanzieller und personeller Hinsicht ausreichend ausgestattet sind? Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Die finanzielle und personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden des Bundes erfolgt bedarfsgerecht. Ob und inwieweit für die eventuelle Ausrichtung dreier Sportgroßveranstaltungen im Jahr 2024 Anpassungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit prüfen. 29. Ist aus Sicht der Bundesregierung das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen noch zeitgemäß, und würde die Bundesregierung auch heute noch die Verabschiedung eines solchen Gesetzes vorschlagen? 30. Steht aus Sicht der Bundesregierung das Olympiaschutzgesetz im Widerspruch zur Agenda 2020 des IOC, welche seitens des IOC als Ausdruck neuer Bescheidenheit verkauft wird? 31. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in der Wissenschaft vorgetragenen Kritik am Olympiaschutz- Drucksache 18/4597 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gesetz (www.zeit.de vom 7. April 2011 „Fünf Ringe zum Geldverdienen “)? Die Fragen 29 bis 31 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass es sich beim Olympiaschutzgesetz unverändert um ein sinnvolles Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen handelt. Durch die Zuweisung eines ausschließlichen Rechts auf die Verwendung und Verwertung wird den berechtigen Interessen des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland sowie des Internationalen Olympische Komitees Rechnung getragen. Die Bundesregierung sieht insofern keinen Änderungsbedarf. 32. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Gebietskörperschaft oder welche Menschen der vom DOSB verwendete Begriff „Sportdeutschland “ (www.dosb.de vom 21. März 2015 „Sportdeutschland geht mit Hamburg ins Olympia-Rennen“) umfasst? Der Bundesregierung obliegt es grundsätzlich nicht, einen vom organisierten Sport verwendeten Begriff zu interpretieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333