Deutscher Bundestag Drucksache 18/4608 18. Wahlperiode 14.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Özcan Mutlu, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4491 – Ausbau der Schulverpflegung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2014 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen eines ersten bundesweiten Schulkongresses eine neue Qualitätsoffensive für ein gesundes Schulessen ausgerufen und eindringlich für eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und Schulen geworben. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebene und beim Schulkongress vorgestellte Studie über die Qualität des deutschen Schulessens (abrufbar unter www.in-form.de/profiportal/ in-form-initiative/allgemeines/bundeskongress-schulverpflegung-2014/ schulessen-in-deutschland-von-delikat-bis-aetzspinat.html) kam zu dem Schluss, dass sich die Versorgung in deutschen Schulen in vielen Bereichen noch klar verbessern muss. Oft gilt: zu viel Fleisch, zu wenig Vielfalt und zu wenig Zeit beim Essen. Rund die Hälfte der untersuchten Speisepläne enthält darüber hinaus zu wenig Gemüse. Kinder und Jugendliche, die den ganzen Tag in der Kita oder der Schule verbringen , brauchen ein gutes Essen. Durch ein leckeres und gesundes Kita- und Schulessen können Kinder und Jugendliche eine gesunde Esskultur und Lebensweise erlernen und im Alltag erleben. In der Kita und der Schule kann das praktische Erleben mit der Vermittlung von Ernährungswissen und Handlungskompetenzen verbunden werden. Zentraler Ansatzpunkt für die Ernährungs-, Bildungs- und Gesundheitspolitik muss es daher sein, Kindern dort, wo sie lernen und leben, auch eine gesunde Ernährung anzubieten. Bei dieser Aufgabe muss der Bund die Länder und die Kommunen unterstützen: beim Ausbau von Infrastruktur (z. B. Mensen und Küchen), der Vernetzung (z. B. Ausbau der Schulvernetzungsstellen) und der Qualitätssicherung der Schulverpflegung (z. B. durch ein nationales Kompetenzzentrum). Um eine gute Schulverpflegung vor Ort umzusetzen, benötigen Schulträger Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und Schulen Beratung und Unterstützung. Dies bieten die von den Bundesländern und dem BMEL befristet geförderten Vernetzungsstellen Schulverpflegung . Sie beraten zu allen Aspekten einer gesunden, regionalen und umweltschonenden Ernährung und richten sich hierbei nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die entscheidende Bedeutung der Vernetzungsstellen beim Ausbau eines Verpflegungsangebots und der Qualitäts- Drucksache 18/4608 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode verbesserung haben Ministerinnen und Minister der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereits berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen wurden die finanziellen Mittel aufgestockt und verlängert, und in Rheinland-Pfalz wurde das Beratungsangebot der Vernetzungsstelle auf Kindertagesstätten ausgeweitet. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, signalisiert seit dem Schulverpflegungskongress im November 2014 die Bereitschaft, die Vernetzungsstellen mit Bundeshaushaltsmitteln weiter zu finanzieren, wenn die Bundesländer ebenfalls weiterhin ihren Beitrag erbringen (www.das-parlament.de/ 2014/49/themenausgaben/-/343336). Fast jedes fünfte Kind war im Jahr 2013 nach EU-SILC von Armut bedroht. Gerade für diese Kinder ist ein gesundes und bezahlbares Kita- und Schulessen äußerst wichtig. Denn niedriges Einkommen und ein geringer beruflicher Status bringen ein höheres Risiko für Fehlernährung mit sich (z. B. Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, KIGGS, unter: www.kiggs-studie.de, und Health Behavior in School-aged Children, HBSC, unter: www. hbsc-germany.de/). Fehlendes Wissen über eine gesunde Ernährung und fehlende Kompetenz zur Zubereitung frischer Zutaten kommen in allen sozialen Schichten vor. Bei armen oder armutsgefährdeten Familien kommen fehlende finanzielle Mittel als Ursache für eine Fehlernährung hinzu. Eine Erhebung (www.idw-online.de/de/ news220692) des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) errechnete, dass mit dem Anteil für Essen in den Hartz-IV-Leistungssätzen für 0- bis 5-Jährige der Bedarf dieser Altersgruppe nur gedeckt werden kann, wenn die Lebensmittel ausschließlich beim Discounter gekauft werden. Bei den älteren Altersgruppen klafft die finanzielle Lücke zwischen Hartz-IV-Satz und den Kosten für Lebensmittel weiter auseinander und es ist kaum möglich, ein Kind ausgewogen zu ernähren. Bei fortschreitendem Alter weichen die realen Kosten drastisch von den Regelsätzen ab. Die vom Bundesminister aufgestellten Forderungen und Ankündigungen werfen die Frage auf, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung eine spürbare Qualitätsoffensive für ein gesundes Schulessen umsetzen will. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit dem Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass Erwachsene gesünder leben, Kinder gesünder aufwachsen und von einer höheren Lebensqualität und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit in Bildung, Beruf und Privatleben profitieren. Neben der Unterstützung von Transparenz, Vernetzung und Kooperation in der Prävention soll IN FORM dem bestehenden Engagement für ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung ein Dach geben. Im Rahmen von IN FORM führt die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen durch, die zu einer Verbesserung der Qualität der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen beitragen. Neben Maßnahmen zur Förderung der Ernährungsbildung stehen die Bekanntmachung und Verbreitung von Empfehlungen zu Qualitätsstandards sowie die Unterstützung der Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung im Mittelpunkt der Aktivitäten. Erste Empfehlungen zum Qualitätsstandard für die Schulverpflegung hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) im Jahr 2007 vorgelegt. Diese wurden – sowie die im Jahr 2009 veröffentlichten Empfehlungen zum Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) – mit Förderung des BMEL im Rahmen von IN FORM erarbeitet. Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung wurden als eine Initialmaßnahme von IN FORM gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet. Seit Oktober 2009 sind sie in allen 16 Bundesländern aktiv. Die Vernetzungsstellen unterstützen Schulen – sowie in einigen Ländern auch Kindertageseinrichtungen (Kitas) – bei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4608 der Gestaltung eines ausgewogenen Verpflegungsangebotes. Sie bieten umfassende Informationen zum Thema Schulverpflegung an, organisieren Fortbildungsveranstaltungen , vermitteln kompetente Fachkräfte für die Beratung der Schulen vor Ort und bauen Netzwerke zwischen Behörden, Wirtschaftsbeteiligten , Schulträgern, Schulleitungen sowie Lehrkräften und Eltern auf. Verpflegungssituation in Deutschland 1. Wie haben sich, seit den Jahren 2010/2011 bis heute, die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die an einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule lernen, entwickelt? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die insgesamt an einer allgemein bildenden Schule im Ganztagsschulbetrieb lernen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Im Jahr 2010 waren es 2 141 846, im Jahr 2011: 2 321 010, im Jahr 2012: 2 439 156 und im Jahr 2013 insgesamt 2 601 861 Schülerinnen und Schüler. 2. Wie viele Ganztagsschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit Mensen und Küchen ausgestattet (bitte nach offenen und gebundenen Ganztagsschulen aufschlüsseln)? Laut Definition der Kultusministerkonferenz zeichnet sich eine Ganztagsschule neben einem ganztägigen Angebot im Umfang von täglich mindestens sieben Zeitstunden an mindestens drei Tagen in der Woche und der Organisation der Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitungen mit einem konzeptionellen Zusammenhang zum Unterricht auch durch die Bereitstellung eines Mittagessens für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus. Entsprechend sollten also auch alle Ganztagsschulen über eine Mensa verfügen . Das Konsortium der mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäischen Union (EU) finanzierten Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG – hat im Jahr 2013 deskriptive Ergebnisse zu einer bundesweiten Befragung vorgelegt , bei der unter anderem auch Schulleitungen von Ganztagsschulen im Primarschulbereich , im Sekundarschulbereich I und im gymnasialen Schulbereich danach gefragt wurden, ob die Ausstattung der Mensa/des Essensraums in Anzahl und Größe ausreichend ist. Danach bezeichneten 63,1 Prozent der Schulleitungen in den Grundschulen, 82,5 Prozent im Sekundarschulbereich I und 71,2 Prozent in den Gymnasien bezeichneten die jeweilige Ressourcenausstattung als ausreichend. Angaben zur Aufschlüsselung nach offenen und gebundenen Ganztagsschulen liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Welche Ausstattung bzw. welche Verpflegungssysteme sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ganztagsschulen vorzufinden (bitte in Prozent angeben und nach offenen und gebundenen Ganztagsschulen aufschlüsseln )? Über den Grad der Ausstattung bzw. über die Art der Verpflegungssysteme liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der für den schulischen Bildungsbereich verantwortlichen Länder, Kom- munen und Schulträger. Drucksache 18/4608 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) im Auftrag des BMEL im Jahr 2014 durchgeführte Erhebung zur Qualität der Schulverpflegung in Deutschland kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der befragten Schulen (60 Prozent) über das Verpflegungssystem der Warmverpflegung die Mittagsmahlzeiten angeliefert bekommt. 4. Wie viele Schulen in Deutschland bieten nach Kenntnis der Bundesregierung kein Mittagessen an? Wie viele davon sind Ganztagsschulen (bitte nach gebundenen und offenen Formen aufteilen)? Wie viele sind Halbtagsschulen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 5. Welche Bundeshaushaltsmittel fließen derzeit direkt und indirekt in die Schulverpflegung (bitte nach verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Grundlage, Haushaltstitel, Finanzvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)? Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung sind im Wesentlichen die Länder für das Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig. Dem Bund obliegt es daher insbesondere nicht, die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten zu gewährleisten. Im Rahmen der ungeschriebenen Bundeszuständigkeit aufgrund gesamtstaatlicher Repräsentation nimmt der Bund allerdings seine Aufgabe zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher wahr. Hierunter fällt auch der Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“. In diesem Rahmen fördert das BMEL derzeit verschiedene Aktivitäten, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Qualität der Schulverpflegung zu verbessern (Haushaltstitel: 10 02 684 04). Zum einen werden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung gefördert (2014: ca. 720 000 Euro, Laufzeit endet je nach Bundesland unterschiedlich von Juni 2016 bis September 2017). Darüber hinaus wird die Bekanntmachung und Verbreitung des von der DGE empfohlenen Qualitätsstandard für die Schulverpflegung finanziell gefördert (2014: ca. 300 000 Euro). Und schließlich fördert das BMEL verschiedene Maßnahmen zur Ernährungsbildung in der Schule. Denn es hat sich gezeigt, dass Schulverpflegung besonders dann gut angenommen wird, wenn sie mit Ernährungsbildung verknüpft wird. Dazu standen im Jahr 2014 ca. 890 000 Euro zur Verfügung. 6. Ist es zutreffend, dass die Studie „Qualität der Schulverpflegung“ des BMEL nur Zahlen und Daten von Schulen erfasst hat, die eine Schulverpflegung anbieten? Wenn ja, warum wurden nur diese Daten erhoben? Im Rahmen der von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) im Auftrag des BMEL durchgeführten Erhebung zur Qualität der Schulverpflegung in Deutschland wurden bundesweit Schulleitungen und Schulträger sowie Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Schulformen befragt. Für jede dieser Gruppen wurden Zufallsstichproben gezogen. Die Stichprobenziehung der Schulträger erfolgte auf Grundlage des Städte- und Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes. Die 212 teilnehmenden Schulträger (Rücklauf = 43,4 Prozent) bilden insgesamt 5 018 Schulen ab. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4608 Es wurden also auch Daten von Schulen erfasst, die keine Mittagsverpflegung anbieten. Da es aber das Ziel der Erhebung war, die aktuelle Situation der Schulverpflegung abzubilden und daraus weitere Schritte hin zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Qualität abzuleiten, konzentrierte sich die Auswertung der Daten auf die Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler verpflegt werden. 7. Wie bewertet das BMEL das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte und vom FKE durchgeführte Forschungsprojekt , das Empfehlungen für das Mittagessen in Ganztagsschulen gibt und der Frage nachgeht, wie die Akzeptanz der Mensa oder der Cafeteria bei Schülerinnen und Schülern erhöht werden kann? Und wie werden die Ergebnisse dieses Projekts konkret bei der Arbeit des BMEL berücksichtigt, zum Beispiel bei dem Projekt von InForm „Akzeptanz von Schulverpflegung – Eine interaktive Handreichung“, um insbesondere Parallelstrukturen zu vermeiden? Dem BMBF ist kein derartiges Forschungsprojekt bekannt. Im Bereich der Schulverpflegung gibt es allerdings aus Sicht des BMEL eine Reihe von Fragestellungen , die einer weitergehenden wissenschaftlichen Untersuchung unterzogen werden müssten. Eine der Aufgaben wird es deshalb sein, den vordringlichen Forschungsbedarf zu identifizieren und entsprechende Untersuchungen zu initiieren. Dabei sind Fragestellungen zur Akzeptanz des Mittagessens durch Schülerinnen und Schüler und vor allem Antworten auf die Frage, wie sich die Akzeptanz steigern lässt, selbstverständlich von besonderem Interesse. Die online verfügbare Publikation „Akzeptanz der Schulverpflegung – eine interaktive Handreichung“ ist ein gutes Beispiel für die konkrete Arbeitsweise des BMEL an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis in der Schulverpflegung . Die Handreichung ist eine von fünf im Wesentlichen von den Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern initiierten und von entsprechenden Arbeitsgruppen entwickelten Informationsmaterialien, die in Kooperation mit dem BMEL unter der Bezeichnung „Praxiswissen – Vernetzungsstellen Schulverpflegung“ im Rahmen von IN FORM publiziert werden. 8. Inwiefern arbeiten das BMEL, BMBF, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beim Thema „Schulverpflegung“ zusammen? In welcher Form finden der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien statt? Wie werden die Ergebnisse der von den unterschiedlichen Bundesministerien geförderten Projekte zusammengeführt? 9. Inwiefern kann das BMEL ausschließen, dass die von BMEL, BMBF, BMAS und BMG durchgeführten Projekte nicht denselben Fragestellungen nachgehen und Parallelstrukturen vermieden werden? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BMAS und das BMG führen keine Projekte zum Thema Schulverpflegung durch. Das BMBF unterstützt die für den schulischen Bildungsbereich verantwortlichen Länder beim Thema Qualitätsverbesserung im Bereich Schulverpflegung mit entsprechender Begleitforschung wie z. B. der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG. Das BMEL unterstützt – wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung einleitend ausgeführt und bei den Antworten zu zahlrei- chen anderen Fragen näher dargelegt – im Rahmen von IN FORM verschiedene Aktivitäten mit dem Ziel der Verbesserung der Schulverpflegung und damit der Drucksache 18/4608 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verbesserung der Ernährungssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Doppelarbeiten oder Parallelstrukturen. 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten pro Mahlzeit für ein Schulessen, das den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) entspricht, verglichen mit den Kosten für ein Schulessen, das nicht den DGE-Qualitätsstandards entspricht? Im Januar 2010 wurden die Ergebnisse einer vom BMEL geförderten Untersuchung mit dem Titel „Umsetzung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung – Eine Beurteilung der Kostenstrukturen“ veröffentlicht. Ein Ergebnis war, dass die Kosten für die Verpflegung maßgeblich von den in der Schule vorliegenden Rahmenbedingungen, wie etwa der Ausstattung oder der Anzahl an Mittagsmahlzeiten pro Tag, abhängig sind. Da die reinen Wareneinstandskosten nur einen geringen Teil der Kosten verursachen, kann gefolgert werden, dass kein oder nur ein geringfügiger Kostenunterschied zwischen einer Verpflegung „nach DGE-Standard“ und einer Verpflegung „nicht nach DGE-Standard“ besteht. Viel wichtiger ist es danach, die Akzeptanz der Schulverpflegung zu fördern, da sich mit steigender Anzahl an Mahlzeiten die Kosten je Einheit verringern. Qualitätsoffensive des BMEL zur Verbesserung des Schulessens in Deutschland 11. Welche Maßnahmen bezüglich eines nationalen Kompetenzzentrums hat die Bundesregierung seit dem Schulverpflegungskongress im November 2014 ergriffen? a) Welche Aufgaben soll das vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, angekündigte nationale Kompetenzzentrum für Schulessen bekommen, welches bei der DGE eingerichtet werden soll? b) Welche Mittel wird das BMEL der DGE für das Kompetenzzentrum zur Verfügung stellen? c) Wann soll die Arbeit des Kompetenzzentrums aufgenommen werden? d) Welches Verhältnis wird das Kompetenzzentrum zu den Vernetzungsstellen in den Bundesländern einnehmen? e) Wie werden andere von der Bundesregierung geförderte Institutionen, die zum Thema Schulverpflegung aktiv sind, beispielsweise aid, FKE oder die Verbraucherzentralen, in die Arbeit des Kompetenzzentrums mit einbezogen? Die Fragen 11a bis 11e werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung im Wesentlichen die Länder für das Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig. Im Rahmen der ungeschriebenen Bundeszuständigkeit aufgrund gesamtstaatlicher Repräsentation nimmt der Bund allerdings seine Aufgabe zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher wahr. Die vorliegenden Ergebnisse der HAW-Studie haben Ansatzpunkte aufgezeigt, wie diese Informationsarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität der Schulverpflegung und damit der Ernährungssituation von Kindern und Jugend- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4608 lichen in Deutschland weiter verbessert werden kann. Ausgehend von den identifizierten Handlungsfeldern – Verbesserung der Informationsarbeit auf Bundesebene, – Optimierung der „internen“ Kommunikation und des Informationstransfers zwischen den Vernetzungsstellen und anderen relevanten Interessengruppen auf Bundesebene, – Prüfung und Bewertung und soweit erforderlich auch Entwicklung von bundeseinheitlichen Qualifizierungsmaßnahmen für die verschiedenen Akteure im Bereich der Schulverpflegung, – Weiterentwicklung der ernährungswissenschaftlichen Expertise und des Qualitätsstandards für die Schulverpflegung sollen die vom geplanten Nationalen Qualitätszentrum Schulessen (Arbeitstitel) zu bearbeitenden Aufgaben definiert werden. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben soll das Nationale Qualitätszentrum Schulessen die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern ergänzen und so auf Bundesebene dazu beitragen, vorhandene Synergien und Potenziale effizienter zu nutzen. Das Qualitätszentrum Schulessen soll keine Parallelstruktur oder gar ein Ersatz für die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern sein. Vielmehr soll hier genau das geleistet und auf Bundesebene gebündelt werden, was die einzelnen Vernetzungsstellen nicht leisten können. Die oben genannten Handlungsfelder sowie die Zielsetzung, das Nationale Qualitätszentrum Schulessen als eine in der Öffentlichkeit bekannte „Stelle“ auf Bundesebene zu etablieren, die als anerkannter Dienstleister für die Akteure in der Schulverpflegung mit dem Ziel der Verbesserung der Verpflegungssituation an Deutschlands Schulen tätig ist, sind das Ergebnis von zwei Fachgesprächen, die das BMEL im Januar und Februar 2015 geführt hat. Teilnehmer dieser Gespräche waren u. a. Vertretungen der Vernetzungsstellen Schulverpflegung, der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. An dem Gespräch am 10. Februar 2105 waren darüber hinaus auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern vertreten. Derzeit wird an der Ausgestaltung der oben beschriebenen Handlungsfelder bis hin zur Definition der zu erledigenden Aufgabenstellungen gearbeitet. Hiermit hat das BMEL die Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg beauftragt , die sich im Rahmen der Durchführung der Studie zur Situation der Schulverpflegung in Deutschland intensiv mit allen Facetten der Verpflegung an Deutschlands Schulen befasst hat und deshalb aus Sicht des BMEL sehr gut geeignet ist, die oben genannte Aufgabenstellung zu bearbeiten und dem BMEL entsprechende Vorschläge für das Konzept eines Qualitätszentrums Schulessen zu unterbreiten. Dieses Konzept soll bis Ende Juni 2015 vorliegen. 12. Wie soll der von Bundesminister Christian Schmidt angekündigte „TÜV“ für die Qualität der Schulverpflegung (www.zeit.de vom 25. November 2014 „Agrarminister Schmidt fordert ,Ernährungs-TÜV‘ für Schulessen“) ausgestaltet werden? Wer soll diese Aufgabe ausführen? Wie ein derartiger Qualitätsnachweis für Anbieter von Schulverpflegung unter den gegeben Bedingungen gestaltet und bundesweit umgesetzt werden kann, wird eine der Aufgabenstellungen des neuen Qualitätszentrums Schulessen sein (Handlungsfeld Qualifizierung). Von entscheidender Bedeutung wird sein, dass diejenigen, die Schulverpflegung beauftragen – in der Regel sind dies die Schul- träger –, bereits in den Ausschreibungen und Auswahlverfahren einen solchen Drucksache 18/4608 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Qualitätsnachweis von ihren potentiellen Auftragnehmern einfordern. Hier wird es die Aufgabe der Qualitätszentrums sein, geeignete Qualifizierungsnachweise zu identifizieren und Schulträger bundesweit darüber zu informieren. 13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualitätsstandards der DGE zur Grundlage der Schulverpflegung zu machen? Durch welche Maßnahmen des BMEL werden die Beteiligten in diesem Prozess unterstützt? Ausweislich der bereits mehrfach genannten Studie zur Qualität der Schulverpflegung in Deutschland kennen mehr als die Hälfte der befragten Schulleitungen (51 Prozent) und je nach Bundesland bis zu 100 Prozent der befragten Schulträger den DGE-Standard. In Bezug auf die Vernetzungsstellen Schulverpflegung hat die Befragung ergeben, dass im Schnitt mehr als ein Drittel der befragten Schulleitungen und zwischen 33 und 100 Prozent der Schulträger die Vernetzungsstellen kennen. Gefragt nach den Institutionen, die Unterstützung zum Thema Schulverpflegung liefern, nennen die Schulleitungen mit jeweils mehr als 20 Prozent an erster und an zweiter Position die DGE und die Vernetzungsstellen Schulverpflegung. Darüber hinaus geben die Schulträger an, dass der DGE-Qualitätsstandard bereits häufig Bestandteil des Vertrages (50,3 Prozent ) ist. Diese Ergebnisse bestätigen aus Sicht des BMEL, dass der im Rahmen von IN FORM eingeschlagene Weg mit den zwei Förderschwerpunkten Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern ausgesprochen erfolgreich war. Diese Daten und die Auskünfte der Schulträger, nach denen Leistungsverzeichnisse in nur ca. 44 Prozent der Fälle bestehen und eine Qualitätskontrolle der Schulverpflegung nur selten stattfindet (27,7 Prozent), machen aber auch deutlich, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft , Christian Schmidt, die Qualitätsoffensive für das Schulessen in Deutschland gestartet und die Einrichtung eines Nationalen Qualitätszentrums Schulessen angekündigt (siehe Antwort zu den Fragen 11a bis 11e). Darüber hinaus hat er deutlich gemacht, dass die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung auch in den nächsten Jahren erforderlich bleiben wird, um die Qualität der Schulverpflegung in Deutschland weiter zu verbessern. Er hat betont, dass der Bund die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung weiter unterstützen wird, wenn auch die Länder weiter ihren Beitrag leisten. Dabei sind selbstverständlich die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten. 14. In wessen Verantwortung sollte nach Auffassung der Bundesregierung vor Ort die Qualitätssicherung für das Schulessen liegen, das nach Ankündigung von Bundesminister Christian Schmidt durch eine Qualitätsoffensive des Bundes für ein gesundes Schulessen (www.zeit.de vom 25. November 2014 „Agrarminister Schmidt fordert ,Ernährungs-TÜV‘ für Schulessen“) finanziert bzw. unterstützt werden soll? 15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Idee, Verpflegungsausschüsse in den Schulen zu etablieren, die als Hüter über die Qualität des Schulessens tätig werden und in denen Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter sowie Anbieter an einem Tisch sitzen? Plant die Bunderegierung, die Etablierung solcher Gremien in irgendeiner Form zu fördern? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4608 Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus Sicht der Bundesregierung kommt den Verpflegungsausschüssen eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Verpflegungsqualität in Schulen zu. Mit Blick auf die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Möglichkeiten, täglich vor Ort in den Mensen präsent zu sein, kommt dabei den Schulleitungen und den Lehrkräften eine besondere Verantwortung zu. Vor diesem Hintergrund hat Bundesernährungsminister Christian Schmidt gefordert, dass die Verpflegung in Schulen zur Chefsache werden muss. Im Rahmen des IN FORM Projektes „Modellvorhaben zur Qualitätssicherung der Schulverpflegung in Berliner Grundschulen“ hat das BMEL die DGE und die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin mit der Aufgabenstellung betraut , zu erproben, wie Schulträger und Mittagessensausschüsse, die in Berlin verpflichtend an Ganztagsgrundschulen zu bilden sind, bei der Qualitätssicherung unterstützt werden können. Durch die Arbeit in einem Berliner Modellbezirk konnten Schulungsmodule und Medien entwickelt werden, die nicht nur in den anderen elf Bezirken in Berlin, sondern auch bundesweit einsetzbar sind, da die Inhalte – mit wenigen Ausnahmen – nicht berlinspezifisch sind. Die Ergebnisse dieses Projekts werden beim nächsten Vernetzungstreffen des BMEL mit den 16 Vernetzungsstellen Schulverpflegung am 28. und 29. Mai 2015 in Schwerin vorgestellt. Regionale Produkte in der Schulverpflegung 16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Schulverpflegung „stärker auf regionale und lokale Anbieter zu setzen“ und die Schulverpflegung nicht allein durch größere Caterer liefern zu lassen (www. tagesspiegel.de/weltspiegel/agrarminister-fordert-ernaehrungs-tuev-studieoffenbart -maengel-in-schulkantinen/v_print/11030212.html?p=)? Die Auswahl der Anbieter der Schulverpflegung liegt im Ermessen des Auftraggebers . Dies sind in Deutschland – wie bereits in der Antwort zu Frage 12 ausgeführt – in der Regel die Schulträger. Anzumerken ist, dass die HAW-Studie zur Situation der Schulverpflegung in Deutschland zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Schulverpflegungsmarkt sowohl von sehr kleinen lokal agierenden Anbietern als auch von überregional agierenden großen Unternehmen bedient wird. 17. Inwiefern werden regionale Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen für die Schulverpflegung im Rahmen der Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse seit Anfang des Jahres 2013 bis heute und in der Zukunft gefördert? 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, Förderprogramme aufzulegen, um insbesondere regionalen und lokalen Anbietern einen Einstieg in die Schulverpflegung zu ermöglichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bestehende mögliche Förderung von Verarbeitungsund Vermarktungsstrukturen ist auf den Absatz landwirtschaftlicher Erzeug- Drucksache 18/4608 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nisse ausgerichtet. Spezielle Förderprogramme für Anbieter von Schulverpflegung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer, müssten eine Doppelförderung in Bezug auf die Förderprogramme der EU für Schulmilch und Schulobst ausschließen und wären von der Europäischen Kommission zu genehmigen. Schulvernetzungsstellen 19. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulvernetzungsstellen in den Bundesländern organisiert (bitte nach Bundesländern auflisten), wo sind sie jeweils angesiedelt (z. B. Verbraucherzentrale, Landesbehörde, privater Verein), und wie sind sie personell und mit Sachmitteln ausgestattet ? Nachfolgender Übersicht sind die Institutionen zu entnehmen, bei denen die jeweiligen Vernetzungsstellen Schulverpflegung angesiedelt sind: Über die Personalausstattung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung und die Ausstattung mit Sachmitteln entscheiden die Bundesländer. Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund der fehlenden Zuständigkeit keine Angaben machen. Bundesland Institution Baden-Württemberg DGE-Baden-Württemberg e.V. Bayern Kompetenzzentrum für Ernährung – Kern, Bayern Berlin Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin e. V. Brandenburg Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg e. V. Bremen Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bremen Hamburg Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. Hessen Servicestelle S&G im Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Mecklenburg-Vorpommern DGE-Mecklenburg-Vorpommern e. V. Niedersachsen DGE-Niedersachsen e. V. Nordrhein-Westfalen Verbraucherzentrale-NRW e. V. Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Sachsen Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. Sachsen-Anhalt Landesvereinigung für Gesundheit SachsenAnhalt e. V. Schleswig-Holstein DGE-Schleswig-Holstein e. V. Thüringen Verbraucherzentrale-Thüringen e. V. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4608 20. Wie viel Geld bekommen die jeweiligen Vernetzungsstellen aus dem Bundeshaushalt , und wie viel Geld investieren die jeweiligen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung in ihre jeweilige Schulvernetzungsstelle (bitte pro Bundesland, unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit auflisten)? Die ursprüngliche Förderung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung war auf fünf Jahre angelegt und endete je nach Bundesland zwischen Juni 2013 und Oktober 2014. Auf der Grundlage eines Gesamtfördervolumens von 2 Mio. Euro pro Jahr betrug die Förderung des Bundes im ersten Jahr der Förderung 80 Prozent und wurde im fünften Jahr auf 50 Prozent abgesenkt. Im Zuge der laufenden dreijährigen Folgeförderung wird der Beitrag des Bundes sukzessive weiter bis auf 15 Prozent verringert. Voraussetzung für die Förderung des Bundes ist eine entsprechende Kofinanzierung durch die Bundesländer. Nachfolgender Übersicht sind die Mittel zu entnehmen, die im Rahmen von IN FORM in den Jahren 2014 und 2015 für die Förderung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung eingesetzt werden: Über die auf Landesebene eingesetzten Mittel entscheiden die Bundesländer. Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund der fehlenden Zuständigkeit keine Angaben machen. Bundesland Bundesmittel 2014 Bundesmittel 2015 Förderung bis Baden-Württemberg 51.894 € 34.131 € 30.06.2016 Bayern 50.505 € 40.236 € 31.08.2016 Berlin 46.112 € 33.077 € 31.10.2016 Brandenburg 53.092 € 42.111 € 30.09.2017 Bremen 42.782 € 38.898 € 30.11.2017 Hamburg 48.674 € 40.405 € 31.08.2017 Hessen 23.546 € 13.570 € 31.08.2016 MecklenburgVorpommern 45.260 € 34.275 € 28.02.2017 Niedersachsen 55.040 € 41.289 € 31.12.2016 Nordrhein-Westfalen 69.567 € 50.592 € 14.11.2016 Rheinland-Pfalz 5.542 € 37.757 € 28.02.2017 Saarland 44.598 € 34.095 € 31.03.2017 Sachsen 43.207 € 11.922 € 30.07.2016 Sachsen-Anhalt 50.970 € 38.138 € 14.06.2017 Schleswig-Holstein 45.378 € 34.035 € 31.12.2016 Thüringen 39.814 € 26.392 € 30.07.2016 715.981 € 550.922 € Drucksache 18/4608 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Finden Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern statt, ob und in welcher Höhe die Vernetzungsstellen auch nach den Jahren 2016 bzw. 2017 durch Bundesgelder mitfinanziert werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Bundesminister Christian Schmidt eine erneute Weiterfinanzierung durch den Bund an die Mitfinanzierungsbereitschaft auch der Bundesländer geknüpft hat? Wenn ja, liegen hierzu bereits Ergebnisse vor? Wenn nein, wann sollen sie begonnen werden, und wann sollen sie nach Auffassung der Bundesregierung beendet sein, damit der Deutsche Bundestag zum notwendigen Zeitpunkt die nötigen Haushaltsmittel bereitstellen kann? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat diesbezüglich noch keine Gespräche mit den Bundesländern geführt. Es ist beabsichtigt , diese Gespräche zeitnah zu führen. 22. Hält die Bundesregierung die personelle und sachliche Ausstattung der Schulvernetzungsstellen für ausreichend, um einen flächendeckenden Ausbau und eine Qualitätsverbesserung des Essens in den nächsten Jahren zu erreichen? Über die Personalausstattung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung und die Ausstattung mit Sachmitteln entscheiden die Bundesländer. Zugang zu einem warmen Mittagessen 23. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der im Regelsatz für Essensausgaben vorgesehene Anteil für die Bedarfe von Kindern der jeweiligen Altersgruppe ausreichend ist? Und wenn ja, warum? Und wenn nein, warum nicht? Sieht die Bundesregierung diesbezüglich einen Unterschied zwischen Kindern, die ein Essen in der Schule einnehmen können und dafür Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, und den Kindern, bei denen dies nicht der Fall ist? Der Regelsatz, der für Kinder und Jugendliche bei der Ermittlung des Gesamtbedarfs berücksichtigt wird, richtet sich nach den Regelbedarfsstufen vier, fünf und sechs. Diese Regelbedarfsstufen sind nach dem Alter gestuft: Regelbedarfsstufe vier: Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelbedarfsstufe fünf: Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Regelbedarfsstufe sechs: Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Diese Altersstufung und Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für Kinder und Jugendliche gewährleisten, dass auch ein altersgemäßer Ernährungsbedarf in vollem Umfang abgedeckt wird. Die drei Altersstufen wurden in der Regelbedarfsermittlung auf der Grundlage von Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG, Artikel 1 des Gesetzes zur Ermitt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4608 lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011) unter Beteiligung von Experten überprüft . Ein Änderungsbedarf hat sich daraus nicht ergeben. Die auf Kinder entfallenden Verbrauchsausgaben wurden in der damaligen Regelbedarfsermittlung aus den Verbrauchsausgaben von Haushalten ermittelt, in denen zwei Erwachsene mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben (als Familienhaushalt bezeichnet). Für die Zuordnung, in welchem Umfang die Verbrauchsausgaben dem im Familienhaushalt lebenden Kind zuzuordnen sind, wurden unterschiedliche Verfahren genutzt. Zu diesen sogenannten Verteilungsschlüsseln zählten auch Verfahren, die von Wissenschaftlern entwickelt worden sind. Solche Verfahren wurde auch genutzt für die Bestimmung des Anteils der Verbrauchsausgaben des Haushalts für Ernährung, der auf das im Familienhaushalt lebende Kind entfällt. Die Höhe der Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche wurde in dem vom BMAS nach § 10 RBEG zu erstellenden Bericht zur Weiterentwicklung der Regelbedarfs -Ermittlung überprüft. Nach diesem gesetzlichen Berichtsauftrag hatte das BMAS dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 unter Mitwirkung des Statistischen Bundesamtes sowie von Sachverständigen einen Bericht über die Weiterentwicklung der bei der Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik vorzulegen. Der „Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 10 RBEG über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik“ wurde am 26. Juni 2013 an den Deutschen Bundestag übermittelt und als Bundestagsdrucksache 17/14282 veröffentlicht . Teil des Berichtsauftrags war nach § 10 Absatz 2 Nummer 2 RBEG die „Überprüfung und Weiterentwicklung der Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Verteilung der Verbrauchsausgaben von Familienhaushalten […] auf Kinder und Jugendliche als Grundlage für die Ermittlung von regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 6 (RBEG) und die danach vorzunehmende Bestimmung von Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche.“ Das dazu durchgeführte Forschungsprojekt hat keine Erkenntnisse ergeben, die die Differenzierung und Höhe der Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche in Frage stellen. Bei einem Vergleich der Kosten für das tägliche Mittagessen in der Schule oder der Kindertagesstätte mit den sich für das Erhebungsjahr 2008 der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für die heutigen Regelbedarfsstufen ergebenden Unterschiede ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Kosten für eine „auswärtige “ Verpflegung liegen wegen der darin enthaltenen und zum Warenwert hinzukommenden Dienstleistungen für Zubereitung und Bereitstellung stets über denen, die bei einer Ernährung im gemeinsamen Haushalt entstehen, weil die benötigten Nahrungsmittel und Getränke zusammen für alle Haushaltsmitglieder eingekauft werden und die Zubereitung für alle Personen im Haushalt gemeinsam erfolgt. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich jedoch kein Unterschied im Sinne einer Ungleichbehandlung , denn bei Kindern und Jugendlichen, die an einer in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen , wird über das Bildungs- und Teilhabepaket ein zusätzlicher Bedarf für die höheren Kosten dieses Mittagsessens anerkannt, bei dessen Höhe jedoch nach § 9 RBEG die an jedem Schultag ersparten, durch den Regelbedarf bereits abgedeckten häuslichen Verbrauchsausgaben für ein Mittagessen als Eigenanteil berücksichtigt werden. Dieser Eigenanteil beträgt pauschal pro Schultag einen Euro. Entsprechendes gilt für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder in Kindertagespflege sind und dort an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen. Drucksache 18/4608 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass derzeit Kindern in ausreichendem Maße ein warmes Mittagessen durch Schulen oder Kindertagesstätten zugänglich ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um darauf Einfluss zu nehmen, und was plant die Bundesregierung diesbezüglich? Finanzielle Zugangsbarrieren zu einem warmen Mittagessen sind durch das Bildungs - und Teilhabepaket aufgehoben. Soweit die Kita, die Schule oder die Kindertagespflege ein regelmäßiges gemeinsames warmes Mittagessen anbieten, können hilfebedürftige Kinder und Jugendliche aus dem Bildungspaket dafür einen Zuschuss bekommen. 25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Kosten und der Preise für Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten? 26. Wieviel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt ein Mittagessen in den Schulen und Kindertagesstätten (falls möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 25 und 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bezüglich der Kosten für ein Mittagessen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen . In Bezug auf die Preise hat die HAW-Studie zur Situation der Schulverpflegung in Deutschland folgende Erkenntnisse erbracht: Der durchschnittliche Verkaufspreis einer Mittagsmahlzeit beträgt nach Angaben der befragten Schulträger 2,83 Euro in Grundschulen und 3,05 Euro in weiterführenden Schulen. Von den Schulleitungen werden Preise von 2,70 Euro für die Grundschulen und 2,95 Euro für weiterführende Schulen berichtet. Aufschlüsselungen nach Bundesländern sind dem Kongressband zum Bundeskongress Schulverpflegung 2014 zu entnehmen, der unter www.in-form.de zum Herunterladen bereitsteht. 27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen oder Kindertagesstätten , die kostenlos Mittagessen anbieten? Und wenn ja, wie viele, und welche sind dies? Und wenn die Bundesregierung davon Kenntnis hat, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 28. Kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Kostenbeteiligung beim Mittagessen in den Schulen und Kindertagesstätten dazu führen, dass ein angebotenes Mittagessen nicht in Anspruch genommen wird? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Nein, durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung gewährleistet; für sie verbleibt ein geringer Eigenanteil von pauschal einem Euro pro Schultag. Die Aufwendungen für Letzteren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4608 werden bereits durch den Regelbedarf in der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende gedeckt; ergänzend wird hierzu auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 29. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Möglichkeiten seitens der Bundesregierung, Modellprojekte zu fördern, bei denen ein kostenloses Mittagessen in Schulen oder Kindertagesstätten angeboten wird? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 erstmals ausgeführt, sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung im Wesentlichen die Länder für das Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig. Dem Bund obliegt es daher insbesondere nicht, die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten zu gewährleisten. Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung eines warmen Mittagessens 30. Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nehmen den Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung wahr? 31. Für wie viele Kinder und Jugendliche wird eine Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, und bei wie vielen wird diese Beteiligung abgelehnt (falls möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die den Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung wahrnehmen, an allen Kindern, die aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ihrer Familien Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) bzw. Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen könnten und deswegen auch einen Finanzierungsanspruch auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hätten? 33. Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nehmen den Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung nicht wahr, und wie hoch ist ihr Anteil an allen Kindern , für die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezahlt werden? Gibt es Erhebungen darüber, warum der Anspruch nicht geltend gemacht wird? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, werden solche Untersuchungen geplant? Die Fragen 30 bis 33 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Da für die Umsetzung des Bildungspakets Kommunen und Länder verantwortlich sind und die amtliche Statistik zur Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen gegenwärtig noch im Aufbau ist, liegen dem Bund derzeit keine vollständigen und damit aussagekräftigen Zahlen zur Entwicklung der Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teil- habepakets vor. Drucksache 18/4608 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das BMAS hat im Jahr 2013 eine Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Auftrag gegeben . Dieses Forschungsprojekt untersucht, welche Faktoren und Prozesskonstellationen bei der Umsetzung des Bildungspakets auf kommunaler Ebene sich fördernd oder hemmend auf die Inanspruchnahme der Leistungen auswirken. Die Evaluation besteht aus drei Teilprojekten: Eine qualitative Implementationsstudie durch das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI), einer Längsschnittbefragung von Leistungsberechtigten und Wohnbevölkerung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und eine Messung des Erfüllungsaufwands durch das Statistische Bundesamt (StBA). Der Endbericht wird im Frühjahr 2016 vorliegen. Ein erster Zwischenbericht zu der Evaluation wurde im April 2014 auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht und enthält Daten zur Antragstellung und Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung aus dem Jahr 2012 – also einem Jahr nach Inkrafttreten der Leistungen. Grundlage war die o. g. Längsschnittbefragung des IAB. Nach den dort ausgewiesenen Befragungsdaten wurde für 31,6 Prozent aller potentiell leistungsberechtigen Kinder und Jugendlichen eine Beteiligung an der Mittagsverpflegung beantragt. Die Inanspruchnahme lag bei 23,6 Prozent aller Leistungsberechtigten. Der Differenz zwischen Antragstellung und Inanspruchnahme erklärt sich zum größten Teil daraus, dass ein Teil der Anträge zum Befragungszeitpunkt noch nicht beschieden war. Von allen beschiedenen Anträgen wurden nach Auskunft der Befragten lediglich 5 Prozent abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass im weiteren Zeitverlauf die Leistungen des Bildungspaktes bekannter geworden sind und daher auch vermehrt beantragt und in Anspruch genommen wurden. Änderungen im Zeitverlauf werden mit dem Endbericht im Jahr 2016 abgebildet werden. Der zitierte Zwischenbericht beschäftigt sich ausführlich mit der Frage, warum das Angebot ggf. nicht geltend gemacht wird und identifiziert haushaltsbezogene, individuelle und regionale Einflussfaktoren . Zusammenfassend wird darin ausgeführt, „dass die Nutzung einer Mittagsverpflegung in Einrichtungen sowohl durch angebots- als auch durch nachfragebedingte Selektivität – in erster Linie durch die Entscheidung für bzw. gegen das verfügbare Angebot an Ganztagsschulen bzw. Ganztagsbetreuung – beeinflusst wird“. 34. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen jährlichen Verwaltungsausgaben pro Fall für die Finanzierung einer Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sowohl in den leistungsbewilligenden Verwaltungen als auch in den Schulen und Kindertagesstätten? Konkrete Aussagen dazu sind derzeit leider nicht möglich. Ergebnisse zum Teilprojekt Messung des Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung des Bildungspakets im Rahmen der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden noch im Frühjahr 2015 vorliegen . Zum finanziellen Ausgleich für die kommunalen Verwaltungsaufwendungen im Rahmen der Administration der Bildungs- und Teilhabeleistungen wurde die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 5 SGB II ab dem Jahr 2011 dauerhaft und konstant um 1,2 Prozentpunkte angehoben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4608 35. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche jährliche Zeitaufwand für die Eltern von leistungsberechtigten Kindern für die Beantragung einer Beteiligung an der Mittagsverpflegung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Autoren der Schulverpflegungsstudie , wonach ein einfacherer, unbürokratischerer Zugang zu dieser Leistung auch Kindern aus sozial schwächeren Schichten eine Chance auf regelmäßige Teilnahme am Mittagessen geben würde (www.bmel.de/ SharedDocs/Downloads/Broschueren/SchulverpflegungBundeskongress 2014.pdf?__blob=publicationFile)? Konkrete Aussagen dazu sind derzeit leider nicht möglich. Ergebnisse zum Teilprojekt Messung des Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung des Bildungspakets im Rahmen der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden noch im Frühjahr 2015 vorliegen . 36. Welche Schwierigkeiten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Verteilung der Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets für ein warmes Mittagessen vor? Träger des Bildungspaketes sind die Kommunen. Die konkrete Umsetzung der Leistungsgewährung ist an die Bedingungen vor Ort angepasst und daher im Detail unterschiedlich. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Schwierigkeiten bei der Verteilung der Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets für ein warmes Mittagessen in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vor. 37. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Inanspruchnahme der Finanzierung eines warmen Mittagessens zu erhöhen, insbesondere durch die erlangten Erkenntnisse des BMEL (www.deutschlandfunk.de/ schulessen-fleisch-ist-das-neue-gemuese.680.de.html?dram:article_id= 304307) im Rahmen der bundesweiten Schulverpflegungsstudie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)? 38. Sind die vorgenommenen Maßnahmen (Hinweispflichten etc.), die die Inanspruchnahme der Förderung „Warmes Mittagessen“ von grundsätzlich anspruchsberechtigten Kindern steigern soll, aus Sicht der Bundesregierung ausreichend und erfolgreich? Liegen hierzu Untersuchungen vor? Die Fragen 37 und 38 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat das Ziel, Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern, im Rechtskreis des SGB II durch das Hinwirkungsgebot verankert. Danach haben die für die Umsetzung des Bildungspakets zuständigen kommunalen Leistungsträger darauf hinzuwirken, dass die Kinder und Jugendlichen Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Es ist Teil ihrer Aufgaben, die Eltern zu unterstützen und in geeigneter Weise dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen des Bildungspakets möglichst in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck arbeiten die zuständigen kommunalen Träger u. a. mit Schulen und Kindertageseinrichtungen und sonstigen handelnden Akteuren vor Ort zusammen (vgl. § 4 Absatz 2 Satz 2 bis 4 SGB II). Drucksache 18/4608 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Frage, welche zur Umsetzung des Hinwirkungsgebotes in Betracht kommenden Maßnahmen vor Ort getroffen werden und ob diese ausreichend bzw. erfolgreich sind, haben die für die Umsetzung des Bildungspakets einschließlich der materiell-rechtlichen Vorschriften zuständigen kommunalen Träger oder die Aufsicht führenden Länder zu entscheiden. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, auf die Umsetzung des Hinwirkungsgebotes vor Ort einzuwirken. Der Bundesregierung sind Untersuchungen zur Effizienz der vorgenommenen Maßnahmen nicht bekannt. Im Rahmen der o. g. Evaluation (siehe Antwort zu den Fragen 30 bis 33) wird auch die kommunale Umsetzungspraxis des Hinwirkungsgebotes berücksichtigt werden. EU-Schulobst- und -gemüseprogramm und Schulmilchprogramm 39. Wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene weiter dafür einsetzen, dass die Programme für Schulobst und -gemüse sowie für Schulmilch zusammengeführt werden, und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Zusammenlegung der Programme aus? Die Beratungen zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die Zusammenlegung der beiden Programme Schulobst- und -gemüse sowie Milch (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse , Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen COM(2014) 32 final vom 30. Januar 2014) sind auf Ratsebene bis voraussichtlich Ende des Jahres 2015 unterbrochen, da die gesamte Regelung im Zuge der Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anhand der Grundsätze der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und besseren Rechtsetzung evaluiert wird. Die Beratungen auf der Ebene des Europäischen Parlaments werden fortgesetzt. Genauere Informationen zum Zeitplan liegen der Bundesregierung nicht vor. Am Tag der Bekanntgabe der Pläne der Europäischen Kommission zur Zusammenlegung der beiden Programme am 30. Januar 2014 durch Kommissar Dacian Cioloș hat der damalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans-Peter Friedrich, für die Bundesregierung den Vorschlag zur Zusammenlegung der beiden Programme unmittelbar begrüßt. Die Bundesregierung hat sich intensiv an den Beratungen des Programms auf Ratsebene beteiligt und wird dies bei Wiederaufnahme der Beratungen durch die Kommission fortsetzen . 40. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den Bundesländern zu intensivieren, sodass diese eine Teilnahme am EU-Schulobstund -gemüseprogramm sowie dem Schulmilchprogramm erleichtert wird? Die Bundesregierung arbeitet hinsichtlich des EU-Schulobst- und-gemüseprogramms und des EU-Schulmilchprogramms intensiv mit den Ländern zusammen und unterstützt diese bei der Durchführung der Programme im Rahmen der ihr obliegenden Koordinierungsaufgabe. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4608 41. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen , dass das Schulobstprogramm auch auf Kindergärten ausgedehnt wird, wie dies der Bundesminister Christian Schmidt in einem Interview (www.welt.de/politik/deutschland/article134683030/Zu-viel-Fleisch-undzu -wenig-Gemuese-im-Schulessen.html) geäußert hat, und wenn ja, wann, und in welcher Form? Nach Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (GMO) richten sich Beihilfeprogramme zur Verbesserung der Verteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten von Kindern an Kinder, die regelmäßig eine Kindertageseinrichtung , eine Vorschule, eine Grundschule oder eine weiterführende Schule besuchen, die von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwaltet werden oder zugelassen sind. Es obliegt der Entscheidung der Länder, ob diese Kinder in Kindertageseinrichtungen in das Schulobst- und -gemüseprogramm einbeziehen. 42. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Anfang 2012 unternommen , um im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms den Absatz an Milchprodukten zu erhöhen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung seit Ende 2011 diesbezügliche Gespräche, unter anderem mit der DGE und Vertreterinnen und Vertreter der Milchwirtschaft, geführt hat (Bundestagsdrucksache 17/10360)? Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. Die Durchführung des EU-Schulmilchprogramms ist regelmäßig Gegenstand der fachlichen Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Im Rahmen der Gegebenheiten des EU- und nationalen Rechts werden hierbei auch Möglichkeiten einer Erhöhung des Schulmilchabsatzes besprochen. Die Ergebnisse der Arbeiten des Max-Rubner-Institutes zur ernährungsphysiologischen Bewertung von Milch und Milchprodukten und ihren Inhaltsstoffen stehen den Ländern dabei zur Verfügung. Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ 43. Wann plant die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern, um der Forderung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ (Bundestagsdrucksache 18/3726) Folge zu leisten, nach dem Kindern und Jugendlichen der Ursprung des Essens vermittelt werden sollen, z. B. über Schulgärten oder Bauernhof-Schulpatenschaften? Die Vermittlung altersgerechter und praxisbezogener Informationen und Erfahrungen über Erzeugung und Herkunft von Lebensmitteln und damit die Grundlagen des Essens sind Bestandteil vieler Projekte von IN FORM wie auch des Bundesprogramms ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft. Das von den Ländern durchgeführte Schulobst- und -gemüseprogramm enthält in vielen Fällen derartige Aktivitäten als Teil der obligatorischen pädagogischen Begleitmaßnahmen. Im Rahmen der Abstimmungsprozesse dieser Aktivitäten steht die Bundesregierung in regelmäßigen Kontakten mit den Ländern. Drucksache 18/4608 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 44. Wie will die Bundesregierung der Aufforderung aus dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ Folge leisten, nach dem an Kindertagesstätten und Grundschulen keine Süßigkeiten, Knabberzeug, Fast Food und Softdrinks beworben werden sollen? Die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Wirtschaft an Schulen ist in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Bewerbung von Süßigkeiten , wie auch von Alkohol und Zigaretten, ist in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Die empfohlenen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Schulverpflegung enthalten neben den Empfehlungen für die Mittagsverpflegung auch Empfehlungen für die Getränkeversorgung sowie für das Frühstück und die Zwischenverpflegung. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Limonaden, Nektare, Fruchtsaftgetränke, Near-Water-Getränke mit hohem Energiegehalt und isotonische Sportgetränke in den o. g. Einrichtungen nicht angeboten werden sollen. Für das Frühstück und die Zwischenverpflegung wird eine optimale Lebensmittelauswahl definiert. Darüber hinaus gilt: Pikante Snacks sollen nur als Nüsse oder Samen ohne Zucker und Salz, und Süßigkeiten gar nicht angeboten werden. Die Beachtung der Empfehlungen zu den Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen und Schulen führt also zu einem Getränke- und Speisenangebot, in dem die in der Frage genannten Produktgruppen nicht Teil des Angebotes sind. Das BMEL wird die regelmäßigen Treffen mit den Ernährungsreferenten der Bundesländer nutzen, um das Thema der Werbung für oben genannte Erzeugnisse an Kindertagesstätten und Grundschulen zu erörtern. 45. Wird die Bundesregierung hinsichtlich der Implementierung der Aspekte Ernährungsaufklärung und Verbraucherbildung in die Rahmenlehrpläne bzw. in die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern das Gespräch mit der Kultusministerkonferenz suchen? Wenn ja, wann? Die Förderung des gesunden Aufwachsens von Kindern sowie eine gute Gesundheitsbildung von Anfang an, die die Themen Ernährung und Bewegung einschließt , sind wichtige Voraussetzung für eine gute Entwicklung und frühe Bildung von Kindern. Die Kindertagesbetreuung als erster Bildungsort außerhalb der Familie trägt hier gemeinsam mit den Eltern eine besondere Verantwortung. Dazu bedarf es Fachkräfte, die in Aus-, Fort- und Weiterbildung auf diese Aufgabe vorbereitet sind. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für die Aus- und Weiterbildung frühpädagogischer Fachkräfte die Erstellung eines Curriculums Gesundheitsförderung für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung gefördert, das die Stiftung Kindergesundheit im Rahmen eines Kooperationsprojektes erarbeitet hat. Das Curriculum wurde Anfang des Jahres 2015 veröffentlicht. Das kompetenzorientierte Curriculum enthält in einem Praxisordner interdisziplinäre und wissenschaftlich evidenzbasierte Leitlinien sowie Module für die Aus- und Weiterbildung. Es soll u. a. dazu beitragen, Gesundheitsförderung neben der Konzentration auf gesunde Rahmenbedingungen stärker als integralen Bestandteil ganzheitlicher Bildung zu begreifen. Das BMEL und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) setzen sich für Verankerung von Verbraucherbildung in Schulen ein. Mit der Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) „Verbraucherbildung an Schulen“ vom September 2013 und dem Beschluss der Verbraucherschutz- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4608 ministerkonferenz (VSMK) „Stärkung der schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung“ vom Mai 2014 wurde die Grundlage für die flächendeckende Verankerung von Verbraucherbildung in der Schule gelegt. Eine gemeinsam von KMK und VSMK gegründete Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich die Arbeit aufgenommen. Das BMEL und das BMJV werden diese Aktivitäten mit dem Ziel der Implementierung der Ernährungs- und Verbraucherbildung in den Rahmenlehrplänen und Richtlinien der Länder wie bereits in der Vergangenheit praktiziert auch in Zukunft weiter unterstützen. 46. Wann wird die Bundesregierung eine Bund-Länder-Gruppe initiieren, um das Leitbild einer gesunden, nachhaltig erzeugten und vielfältigen Kitaund Schulverpflegung zu erarbeiten, und steht schon fest, welche Ländervertreter an dieser Bund-Länder-Gruppe beteiligt werden? Wenn ja, welche Bundesministerien sollen durch welche Abteilungen vertreten sein? Die Kita- und Schulverpflegung ist regelmäßig Thema im Rahmen der zweimal im Jahr stattfindenden Gespräche zwischen dem BMEL und den Ernährungsreferenten der Bundesländer. Die empfohlenen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Schulverpflegung sind eine wissenschaftsbasierte Grundlage, um Hinweise für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Kita- und Schulverpflegung zu geben. 47. Wird die Bundesregierung in diesem Rahmen auch die Frage nach einer für alle Kinder zugänglichen Kita- und Schulverpflegung berücksichtigen ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht, und plant sie andere diesbezügliche Initiativen? Die inhaltliche Gestaltung von Bildungsbereichen im Elementar-, Primarschulund Sekundarschulbereich fällt in die Zuständigkeit der hierfür verantwortlichen Kommunen, Länder und Träger der Einrichtungen. Ihnen obliegt es, alle Kinder bei der Bereitstellung von Verpflegungen in den Einrichtungen zu berücksichtigen . Eine Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 hat sich insgesamt mit dem System der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung befasst und mit einem Kommuniqué einen Verständigungsprozess zwischen den zuständigen Fachministerinnen und Fachministern von Bund und Ländern und unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbänden über Qualität öffentlich verantworteter Kindertagesbetreuung eingeleitet. Das Kommuniqué umfasst verschiedene Handlungsfelder, für die Handlungsbedarfe und gemeinsame Handlungsziele herausgearbeitet werden sollen. In dem Handlungsfeld Bildung, Entwicklungsförderung und Gesundheit wird es u. a. auch um eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Bewegung und Unterstützung einer gesunden Lebensführung gehen . Dazu tagt regelmäßig eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Mit weiteren Verbänden und Organisationen wird ein Expertendialog geführt. Im Jahr 2016 wird ein erster Zwischenbericht vorgelegt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333