Deutscher Bundestag Drucksache 18/461 18. Wahlperiode 07.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/330 – Schutz vor gesundheitsbelastenden Schadstoffen in Kinderspielzeugen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder kommt es zu Beanstandungen bei Kinderspielzeugen aufgrund zu hoher Schadstoffbelastungen. Insbesondere werden krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und bestimmte giftige Schwermetalle in gesundheitsbedenklichen Mengen gemessen. Auffällig häufig wird in den wöchentlichen Meldungen des RAPEX-Schnellwarnsystems der Europäischen Union (Rapid Exchange – schneller Informationsaustausch) für gefährliche Verbraucherprodukte auch vor hohen Phthalate-Gehalten in Spielzeugen gewarnt. Einzelne dieser Weichmacher für Kunststoffe sind in bestimmten Kinderspielzeugen verboten. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass mit der neuen EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug) Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe aufgeweicht wurden. Für die Schwermetalle Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber sind europaweit deutlich höhere Rückstände in Spielzeugen erlaubt als bisher. Nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) verschlechterte sich dadurch teilweise das Schutzniveau für Kinder. Aus einer Stellungnahme des BfR (Nr. 034/2012 vom 10. August 2012) geht zudem hervor, dass aus heutiger Sicht auch die bisherigen Schadstoffregelungen zu lasch waren, um gesundheitliche Risiken bei Kindern auszuschließen. Hierzu empfehlen die Expertinnen und Experten insbesondere bei Arsen und Blei das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) anzuwenden, wonach die Belastung so weit zu senken ist, wie dies vernünftigerweise machbar ist. Diese Herangehensweise soll bei Kinderspielzeugen für PAK ebenfalls gelten. Auch Umwelthormone werden in der EU-Spielzeugrichtlinie nur in Einzelfällen geregelt, obwohl sie gerade für Kinder sehr schädlich sein können. Deutschland stimmte gegen die im Juni 2009 erlassene Spielzeugrichtlinie und setzte sich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegenüber der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Europäischen Kommission für die Beibehaltung der bisherigen Grenzwerte bestimmter Schwermetalle ein. Nach einem Beschluss des Gerichts vom 16. Mai 2013 dürfen in der Bundesrepublik Deutschland vorläufig und abweichend von den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die alten Grenzwerte an- Drucksache 18/461 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gewandt werden. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht aus. In Bezug auf Grenzwerte für Kinderspielzeuge erklärte die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 17. Mai 2013, dass die Sicherheit von Kindern die höchste Priorität habe und dass man alle Möglichkeiten für hohe Sicherheitsstandards ausschöpfen werde. 1. Wie rechtfertigte und begründete die Europäische Kommission ihr Festhalten an der Verschlechterung der Grenzwerte für die Schadstoffe Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber in der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/ 48/EG gegenüber der alten Regelung sowie in Bezug auf die Anwendung des ALARA-Prinzips? Die Europäische Kommission hat ihr Festhalten an den bisherigen Grenzwerten in der Spielzeugrichtlinie damit begründet, dass die Richtlinie auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und einem risikobasierten Ansatz beruhe. Sie biete damit einen höheren Schutz. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Argumentation der Europäischen Kommission unzutreffend. Im Hinblick auf Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber ist das gegenwärtige Schutzniveau in Deutschland höher als dasjenige in der neuen Spielzeugrichtlinie. Im Hinblick auf diese Fragen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Bundesregierung wissenschaftlich beraten. Das Ergebnis der Bewertungen des BfR war, dass nach den neuen Grenzwerten der Spielzeugrichtlinie bei Kindern eine höhere tägliche Aufnahme von Blei, Barium, Arsen, Antimon und Quecksilber zulässig ist als nach den derzeit geltenden deutschen Vorschriften. 2. Welcher Grenzwert ist nach dem ALARA-Prinzip derzeit für Arsen, Blei und PAK erreichbar, um eine möglichst geringe Belastung bei Kindern durch Kontakt mit Spielzeug zu erreichen? Derzeit bestehen gesetzliche Grenzwerte für Blei, Arsen und PAK, siehe dazu auch die Antwort zu Frage 3. Die Bundesregierung bewertet unter dem Blickwinkel eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für Kinder fortlaufend die Angemessenheit dieser Grenzwerte vor dem Hintergrund der Fortentwicklung des wissenschaftlichen und technologischen Kenntnisstandes. Demgemäß stößt es auf methodische Vorbehalte, einzelne verbindliche Werte zu benennen. Prinzipiell können als Indikator für das technologisch Erreichbare diejenigen Werte angesehen werden, die bei der Beachtung der guten Herstellerpraxis von der überwiegenden Mehrheit der Anbieter eingehalten werden können. Unter diesem Verständnis können keine dauerhaft gültigen ALARA-Werte angegeben werden. 3. Welcher Grenzwert gilt derzeit in Deutschland für PAK in Spielzeugen, und wie soll künftig ein gesundheitlich unbedenklicher Grenzwert für PAK in Spielzeugen sichergestellt werden? Mit der Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 vom 6. Dezember 2013 wurde das Inverkehrbringen von Spielzeug einschließlich Aktivitätsspielzeug und Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder verboten, wenn einer ihrer Bestandteile aus Kunststoff oder Gummi mit direktem und längerem oder wiederholt kürzerem Hautkontakt oder Kontakt mit der Mundhöhle einen PAK-Anteil von mehr als 0,5 mg/kg (0,00005 Massenprozent w/w) aufweist. Für weitere Verbrauchererzeugnisse aus Kunststoff oder Gummi mit direktem und längerem oder wiederholt kürzerem Hautkontakt oder Kontakt mit der Mundhöhle, wie beispiels- weise Sportgeräte, Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Bekleidung oder Armbänder, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/461 gilt ein Grenzwert von 1 mg/kg (0,0001 Massenprozent). Diese Regelungen treten am 27. Dezember 2015 in Kraft. Die Bundesregierung hat sich bei den Beratungen zur genannten Verordnung für die Einführung eines strengeren Grenzwertes von 0,2 mg/kg sowohl für Spielzeug als auch für sonstige Verbraucherprodukte eingesetzt. Dieser Grenzwert konnte jedoch auf europäischer Ebene nicht durchgesetzt werden. Jedoch ist die Kommission dazu verpflichtet, die festgelegten Grenzwerte bis zum 27. Dezember 2017 zu überprüfen. Die Bundesregierung wird sich aktiv dafür einsetzen, dass die Grenzwerte für PAK in Verbraucherprodukten, insbesondere in Spielzeug, gemäß dem ALARA-Prinzip weiter gesenkt werden. 4. Welche Grenzwerte strebt die Bundesregierung in Bezug auf die Fachveröffentlichungen des BfR für die genannten Schwermetalle und PAK langfristig an? Die Bundesregierung hat zur Beibehaltung des strengeren nationalen Schutzniveaus bei Blei, Antimon, Arsen, Barium und Quecksilber Klage vor dem Europäischen Gericht erhoben. Überdies wird sie weiterhin auf eine kontinuierliche Anpassung der Anforderungen an Spielzeug hinwirken und dafür eintreten, dass die Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ in der „Expertengruppe Spielzeugsicherheit“ Lösungsvorschläge für erforderliche Anpassungen an den wissenschaftlichen Fortschritt und die weitere Begrenzung gefährlicher Stoffe bei den chemischen Anforderungen der neuen EU-Spielzeugrichtlinie erarbeitet. Eine entsprechende Anpassung der Richtlinie erfolgt dabei durch die Europäische Kommission gemäß Artikel 46 der Richtlinie im Regelungsverfahren. Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen dieser Verhandlungen das Ziel, die sich aus den BfR-Stellungnahmen ergebenden Grenzwerte in Übereinstimmung mit der von der Europäischen Kommission gewählten Methodik in entsprechende Migrationsgrenzwerte im EU-Recht umzusetzen. Hinsichtlich PAK wird auch auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung des EuGH, und welche Maßnahmen sieht sie für den Fall vor, dass sie bei der endgültigen Entscheidung des Gerichtes unterliegt, um für Kinder dennoch bestmögliche Schutzstandards sicherzustellen? Mit einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist im Laufe des Jahres 2014 zu rechnen. Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel zum Gerichtshof der Europäischen Union dagegen eingelegt wird. Wann das Verfahren im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels rechtskräftig abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird nach Prüfung des Urteilstenors und der Urteilsgründe über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Drucksache 18/461 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Durch welche Maßnahmen ist derzeit die Einhaltung der in Deutschland strengeren Grenzwerte für die genannten Schwermetalle sichergestellt, wenn die Spielzeuge oder einzelne Bestandteile zu deren Herstellung a) aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder b) aus Drittstaaten eingeführt werden? Siehe dazu die Antwort zu Frage 7. 7. Welche einzelnen Maßnahmen gelten diesbezüglich für Drittlandimporte, die über andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, beispielsweise den Seehafen Rotterdam, nach Deutschland gelangen? Seit dem 20. Juli 2011 sind die Vorschriften der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug anzuwenden, mit Ausnahme der Vorschriften zu den chemischen Anforderungen an Spielzeug, die erst seit dem 20. Juli 2013 gelten. Die neue Spielzeugrichtlinie wurde in Deutschland mit der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – 2. GPSGV) umgesetzt. Mit dieser nationalen Verordnung werden alle Regelungen der EU-Spielzeugrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, bis auf die Grenzwerte für Blei, Arsen, Quecksilber, Barium, Antimon sowie Nitrosamine und nitrosamierbare Stoffe. Für diese Stoffe wurden die bisherigen national gültigen strengeren Grenzwerte in § 10 Absatz 3 der 2. GPSGV beibehalten. Diese Vorschriften sind geltendes Recht und sind von den Herstellern und Importeuren einzuhalten. Dies gilt sowohl bei im Inland hergestellten Produkten, als auch, wenn die Spielzeuge oder einzelne Bestandteile zu deren Herstellung aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten eingeführt werden. Die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an Spielzeug wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. 8. Was unternimmt die Bundesregierung, um das Auftauchen von Spielzeugen mit unzulässigen PAK- und Phthalate-Belastungen auf dem deutschen Markt künftig konsequenter zu verhindern? Die Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an Spielzeug fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Länder organisieren die Marktüberwachung in eigener Verantwortung. Sie führen ihre risikoorientierte Überwachung auf hohem Niveau durch. Spielzeug bildet dabei auch in den nationalen Marktüberwachungsprogrammen regelmäßig einen Untersuchungsschwerpunkt . Sobald die Marktüberwachungsbehörden von Sicherheitsmängeln bei Spielzeug Kenntnis erlangen, werden sie schnellstmöglich tätig. 9. Wie hoch ist nach aktuellstem Stand der Importanteil bei den in Deutschland auf den Markt gebrachten Kinderspielzeugen aus a) anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und b) Drittstaaten (bitte in Euro und Prozent angeben und nach Staaten aufschlüsseln)? Siehe dazu die Anlage. Tabelle vom statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2014 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/461 10. Welche Abkommen wurden bisher mit China über die Sicherheit von Spielzeugen und den diesbezüglichen Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen? Siehe die Antwort zu Frage 12. 11. Wann nahm die „Arbeitsgruppe Produktsicherheit“ ihre Arbeit auf, wann, wie oft, und zu welchen Themen hat sie sich bisher getroffen, welche Institutionen und Personen wirkten jeweils von deutscher Seite mit, und welche konkreten Vereinbarungen bzw. Beschlüsse wurden bisher gefasst? Die „Arbeitsgruppe Produktsicherheit“ nahm ihre Arbeit im Jahr 2011 auf. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 12. 12. Welche einzelnen Projekte und Programme wurden nach dem Jahr 2010 zwischen Deutschland und China aufgelegt bzw. durchgeführt, und wie haben sie die Spielzeugsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Produkten, die hier auf den Markt kommen, belegbar verbessert? Seit 2008 wurde der Dialog der Bundesregierung mit der Volksrepublik China zu Fragen der Produktsicherheit kontinuierlich ausgebaut und vertieft. Ausgehend von Vereinbarungen zur Kooperation in einzelnen Sektoren (2008: Spielzeugsicherheit ; 2009: elektrotechnische Produkte; 2011: Maschinen- und Anlagenbau ; 2011: Druckbeaufschlagte Chemieanlagen) wurden diese Dialoge durch eine Gemeinsame Erklärung im Jahr 2011 gebündelt und unter ein Dach gestellt. Die Bundesregierung ist bestrebt, so die nationale Qualitätsinfrastruktur in China zu stärken. Ziel ist der Aufbau eines effizienten und effektiven Marktüberwachungssystems im Herkunftsland eines überwiegenden Anteils der in Europa gehandelten Spielwaren, mit einem besonderen Fokus auf die Ausfuhrkontrolle in China. Als dauerhafte Dialogplattform wurde hierzu im selben Jahr die Deutsch-Chinesische Arbeitsgruppe Produktsicherheit gegründet, in der in jährlichen Sitzungen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem auf chinesischer Seite für die Bereiche Produktsicherheit, Marktüberwachung und Konformitätsbewertung zuständigen Staatlichen Zentralamt für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne der Volksrepublik China (AQSIQ) zusammentritt. Projekte und Programme nach dem Jahr 2010 zwischen Deutschland und China: 1. Deutsch-Chinesisches Symposium zur Spielwarensicherheit im Mai 2010 in Peking, 2. Workshop zur Spielwarensicherheit im Mai 2010 in Shanghai, 3. Erfahrungsaustausch auf der Spielwarenmesse 2011, 4. EU Joint Action on China for Market Surveillance, 5. Seminar zur Spielzeugsicherheit mit AQSIQ und der Europäischen Kommis- sion, 6. Deutsch-Chinesische Expertenworkshops zu Spielzeugsicherheit und -zerti- fizierung, 7. Konferenz zur Sicherheit und Qualität von Spielwaren im Juni 2010 mit MSAS in Shenzhen, 8. zwei Workshops zur Spielwarensicherheit mit chinesischen Prüf- und For- schungsinstituten im Juli 2010 in Shenzhen, Drucksache 18/461 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Public Private Partnership (PPP) zur Rückverfolgbarkeit im Spielzeugsektor , 10. Deutsch-Chinesischer Workshop zur neuen Spielzeugsicherheitsrichtlinie, 11. Deutsch-Chinesischer Workshop zur neuen Spielzeugsicherheitsrichtlinie, 12. Auftaktworkshop zur Deutsch-Chinesischen Zusammenarbeit für Ringver- suche von Spielzeugen und Trainingsseminar für Laboranten zur Spielzeugsicherheit , 13. Trainingsworkshop für Spielzeuglabormitarbeiter, 14. Deutsch-Chinesisches Training zur Spielwarensicherheit in Shenzhen. 13. Welchen Stand und welches Niveau hat der von der Bundesregierung angestrebte Aufbau eines wirksamen Marktüberwachungssystems und einer effektiven Ausfuhrkontrolle im Herkunftsland von Spielwaren in Bezug auf China erreicht? Die neuen Anforderungen der Spielzeugrichtlinie, die nationalen Abweichungen sowie die neuen analytischen Methoden wurden seit dem Jahr 2008 in China den Exportbehörden und Herstellern in Seminaren und Workshops vermittelt. Weiterhin haben sich Vertreter auch Deutschland auch in entsprechende EUProgramme eingebracht. Bereits jetzt kann belegbar festgestellt werden, dass seit Wirksamwerden der wesentlich höheren Anforderungen der neuen Spielzeugrichtlinie eine breite Befolgung dieser Anforderungen erkennbar wird und keine Steigerung der Beanstandungsquote eingetreten ist. Diesen Weg konsequent fortzusetzen wird im Rahmen der Aktivitäten der Arbeitsgruppe Produktsicherheit eine weitere Stabilisierung herbeiführen. Für Marktüberwachung und Exportkontrolle in China sind die Behörden der VR China zuständig. Deutschland kann hier Hilfestellungen anbieten aber nicht selbstständig hoheitlich tätig werden. 14. Welche einzelnen Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um den Schutz von Kindern vor Umwelthormonen in Spielzeugen zu verbessern, und wie bewertet sie den Umstand, dass der Schutz der Umwelt vor Umwelthormonen wirksamer geregelt ist, als der Schutz der menschlichen Gesundheit (vgl. EU-Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinie und EU-Spielzeugrichtlinie )? Die Annahme, dass das einschlägige, geltende EU-Recht zu Pflanzenschutzmitteln sowie zu Biozidprodukten schütze die Umwelt wirksamer vor Stoffen mit endokrinschädlichen Eigenschaften als die menschliche Gesundheit, trifft nicht zu. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn es keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat; die Regelung dient also sowohl dem Schutz der menschlichen Gesundheit als auch der Umwelt. Gleiches gilt auch für Biozidprodukte, die nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten zugelassen werden. Wird für einen Wirkstoff innerhalb der Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten festgestellt, dass er endokrinschädliche Eigenschaften im Hinblick auf die menschliche Gesundheit oder auf den Naturhaushalt hat, bedingt dies seinen grundsätzlichen Ausschluss von der Zulassungsfähigkeit. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/461 Auch so genannte hormonell wirksame Stoffe, wie zum Beispiel Bisphenol A, werden von der Bundesregierung laufend beobachtet und evaluiert. Im Hinblick auf den Einsatz der Bundesregierung für eine kontinuierliche Anpassung der Anforderungen an Spielzeug an den wissenschaftlichen Fortschritt und die weitere Begrenzung gefährlicher Stoffe bei den chemischen Anforderungen der neuen EU-Spielzeugrichtlinie wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . Die Bestrebungen der Bundesregierung schließen alle gefährlichen Stoffe und damit auch Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften ein. Drucksache 18/461 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abruf:03.02.2014 / 16:22:45, Seite 1 von 6 WA9503 Spielzeug, Volksrepublik China 819.685 Tschechische Republik (ab 1993) 420.809 Niederlande 123.942 Malta 89.642 Ungarn 36.628 Frankreich 30.876 Hongkong 27.674 Italien 26.889 Spanien 19.538 Vereinigtes Königreich 19.366 Dänemark 17.032 Taiwan 16.308 Vietnam 16.303 Tunesien 15.922 Indonesien 15.464 Österreich 13.127 Rumänien 12.997 Vereinigte Staaten 12.338 Belgien (ab 1999) 9.309 Bulgarien 9.243 Polen 8.953 Thailand 7.674 Sri Lanka 7.571 Slowakei (ab 1993) 7.176 Japan 6.102 Malaysia 5.680 Schweiz 3.819 Bosnien und Herzegowina (ab 1993) 3.521 Republik Korea 3.333 Philippinen 3.088 Schweden 1.743 Indien 1.629 Mauritius 1.606 Mexiko 1.574 Litauen (ab 1992) 1.439 Israel 1.436 Belarus (ab 05/92) 1.382 Portugal 1.337 Kanada 1.141 Republik Moldau (ab 05/92) 993 Türkei 920 Slowenien (ab 05/92) 771 Ukraine (ab 05/92) 578 Lettland (ab 1992) 435 Pakistan 416 Außenhandel Einfuhr Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Jahr 2013 Januar-November Wert (Tsd. Euro) Anlage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/461 Abruf:03.02.2014 / 16:22:45, Seite 2 von 6 Außenhandel Einfuhr Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Jahr 2013 Januar-November Wert (Tsd. Euro) Luxemburg (ab 1999) 385 Kambodscha 356 Russische Föderation (ab 05/92) 316 Ägypten 284 Kolumbien 250 Norwegen 243 Macau 213 Australien 160 Ehemalige jugoslaw. Republik Mazedonien (ab 1992) 141 Irland 138 Marokko 133 Neuseeland 100 Bangladesch 76 Singapur 75 Vereinigte Arabische Emirate 55 Finnland 54 Peru 53 Serbien (ab 06/05) 41 Griechenland 36 Estland (ab 1992) 35 Guatemala 30 Kroatien (ab 05/92) 21 Südafrika 20 Kamerun 17 Nepal 15 Katar 14 El Salvador 13 Färöer 11 Bolivien 5 Chile 5 Venezuela 5 Brasilien 4 San Marino (ab 1994) 3 Simbabwe 3 Argentinien 3 Ghana 2 Kenia 2 Sierra Leone 2 Liechtenstein (ab 1995) 1 Madagaskar 1 Vereinigte Republik Tansania 1 Honduras 1 Island 0 Kosovo (ab 06/05) 0 Angola 0 Drucksache 18/461 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abruf:03.02.2014 / 16:22:45, Seite 3 von 6 Außenhandel Einfuhr Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Jahr 2013 Januar-November Wert (Tsd. Euro) Benin 0 Botsuana 0 Gambia 0 Republik Kongo 0 Libyen 0 Mauretanien 0 Namibia 0 Nigeria 0 Ruanda 0 Uganda 0 Amerikanische Jungferninseln 0 Bahamas 0 Dominikanische Republik 0 Ecuador 0 Haiti 0 Kaimaninseln 0 Nicaragua 0 Panama 0 Paraguay 0 Uruguay 0 Afghanistan 0 Aserbaidschan (ab 05/92) 0 Bahrain 0 Georgien (ab 05/92) 0 Irak 0 Islamische Republik Iran 0 Jordanien 0 Kasachstan (ab 05/92) 0 Kirgisische Republik (ab 05/92) 0 Demokratische Volksrepublik Korea 0 Kuwait 0 Demokratische Volksrepublik Laos 0 Libanon 0 Malediven 0 Myanmar 0 Saudi-Arabien 0 Fidschi 0 Französisch-Polynesien 0 Neukaledonien 0 Insgesamt 1.830.747 __________ (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Stand: 03.02.2014 / 16:22:45 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/461 Abruf:03.02.2014 / 16:22:45, Seite 4 von 6 WA9503 Spielzeug, Volksrepublik China Tschechische Republik (ab 1993) Niederlande Malta Ungarn Frankreich Hongkong Italien Spanien Vereinigtes Königreich Dänemark Taiwan Vietnam Tunesien Indonesien Österreich Rumänien Vereinigte Staaten Belgien (ab 1999) Bulgarien Polen Thailand Sri Lanka Slowakei (ab 1993) Japan Malaysia Schweiz Bosnien und Herzegowina (ab 1993) Republik Korea Philippinen Schweden Indien Mauritius Mexiko Litauen (ab 1992) Israel Belarus (ab 05/92) Portugal Kanada Republik Moldau (ab 05/92) Türkei Slowenien (ab 05/92) Ukraine (ab 05/92) Lettland (ab 1992) Pakistan Außenhandel Einfuhr Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Anteil 44,8% 23,0% 6,8% 4,9% 2,0% 1,7% 1,5% 1,5% 1,1% 1,1% 0,9% 0,9% 0,9% 0,9% 0,8% 0,7% 0,7% 0,7% 0,5% 0,5% 0,5% 0,4% 0,4% 0,4% 0,3% 0,3% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Drucksache 18/461 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abruf:03.02.2014 / 16:22:45, Seite 5 von 6 Außenhandel Einfuhr Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Luxemburg (ab 1999) Kambodscha Russische Föderation (ab 05/92) Ägypten Kolumbien Norwegen Macau Australien Ehemalige jugoslaw. Republik Mazedonien (ab 1992) Irland Marokko Neuseeland Bangladesch Singapur Vereinigte Arabische Emirate Finnland Peru Serbien (ab 06/05) Griechenland Estland (ab 1992) Guatemala Kroatien (ab 05/92) Südafrika Kamerun Nepal Katar El Salvador Färöer Bolivien Chile Venezuela Brasilien San Marino (ab 1994) Simbabwe Argentinien Ghana Kenia Sierra Leone Liechtenstein (ab 1995) Madagaskar Vereinigte Republik Tansania Honduras Island Kosovo (ab 06/05) Angola Anteil 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/461 Abruf:03.02.2014 / 16:22:45, Seite 6 von 6 Außenhandel Einfuhr Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Benin Botsuana Gambia Republik Kongo Libyen Mauretanien Namibia Nigeria Ruanda Uganda Amerikanische Jungferninseln Bahamas Dominikanische Republik Ecuador Haiti Kaimaninseln Nicaragua Panama Paraguay Uruguay Afghanistan Aserbaidschan (ab 05/92) Bahrain Georgien (ab 05/92) Irak Islamische Republik Iran Jordanien Kasachstan (ab 05/92) Kirgisische Republik (ab 05/92) Demokratische Volksrepublik Korea Kuwait Demokratische Volksrepublik Laos Libanon Malediven Myanmar Saudi-Arabien Fidschi Französisch-Polynesien Neukaledonien Insgesamt __________ (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Stand: 03.02.2014 / 16:22:45 Anteil 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333