Deutscher Bundestag Drucksache 18/4617 18. Wahlperiode 15.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4490 – Personalpolitik im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 24. Januar 2015 (www.spiegel.de/spiegel/print/d-131463438.html) kam es bei der Personalpolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den vergangenen Monaten zu Unregelmäßigkeiten. Der Artikel beschreibt, dass ein Staatssekretär von einer Abteilungsleiterin des BMZ verlangt habe, die Zeugnisnote einer Mitarbeiterin um zwei Noten abzusenken . Daraufhin habe sich die Abteilungsleiterin beim zuständigen Bundesminister über das Verhalten des Staatssekretärs beschwert. Der Bundesminister reagierte demnach nicht auf die Beschwerde. Das Zeugnis der Angestellten sei nach der Versetzung der Abteilungsleiterin von einem anderen Vorgesetzten verfasst worden, der die Note eklatant absenkte. Während ein Vertrauter des Bundesministers auf einen hochdotierten Posten versetzt worden sei, bleibe der betroffenen Angestellten eine Beförderung verwehrt. Die Personalpolitik stehe vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums in der Kritik, der Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden beklage die „Vetternwirtschaft“ im Hause (vgl. DER SPIEGEL, Ausgabe vom 24. Januar 2015, „Gegen Ethos und Gewissen“). Bereits im Vorfeld des Berichts hatten andere Medien über ungewöhnliche Personalentscheidungen berichtet. In der Fragestunde am 4. Februar 2015 blieb die Bundesregierung konkrete Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Kekeritz schuldig. 1. Hatte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Dr. Gerd Müller, im Vorfeld Kenntnis von dem Gespräch am 7. Mai 2014 zwischen dem Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt und der AbteiDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lungsleiterin U. M.? a) Wenn nein, wann wurde der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, über das Treffen informiert , und von wem? Drucksache 18/4617 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wenn ja, warum hat sich der Bundesentwicklungsminister wie berichtet nicht für die Einhaltung der Bewertungskriterien für die Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im BMZ eingesetzt? Nein, der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, erhielt in allgemeiner Form Kenntnis von einem Gespräch zwischen der Abteilungsleiterin U. M. und dem Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt bei einem Gespräch mit der Abteilungsleiterin. 2. Fanden daraufhin im Mai 2014 ein bzw. zwei Treffen zwischen Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und der damaligen Abteilungsleiterin U. M. statt? Der Bundesminister Dr. Gerd Müller hat die Abteilungsleiterin U. M. getroffen. a) Wenn ja, war die berichtete versuchte Einflussnahme von Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt auf die Zeugnisnote der Angestellten G. H. Gegenstand der Gespräche? b) Wenn ja, wie reagierte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller auf den von U. M. vorgebrachten Vorwurf der Nötigung gegen Staatssekretär Friedrich Kitschelt? Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet. Nein, das Treffen mit der Abteilungsleiterin U. M. hatte einen anderen Anlass. 3. Hat der Bundesentwicklungsminister, nachdem er durch die damalige Abteilungsleiterin U. M. informiert wurde, das Gespräch mit Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt gesucht? a) Wenn nein, warum hat er sich ggf. dagegen entschieden, den Vorwürfen von U. M. auf den Grund zu gehen? b) Wenn ja, was ergab das Gespräch mit Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt? Wie hat der Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt gegenüber dem Bundesentwicklungsminister sein Vorgehen gerechtfertigt und sich gegen die Vorwürfe zur Wehr gesetzt? Der Bundesminister Dr. Gerd Müller und der Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt sprechen regelmäßig. Das Gespräch mit der Abteilungsleiterin U. M. fand – siehe Antwort zu Frage 2 – aus einem anderen Anlass statt. 4. Welche konkreten Maßnahmen ergriff der Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, um den Vorwurf der vermeintlichen Nötigung gegen den Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt auszuräumen? Ein Vorwurf der Nötigung wurde gegenüber dem Minister nicht geäußert. 5. Welche konkreten Maßnahmen ergriff der Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, um ein regelkonformes Bewertungsverfahren für die Angestellte G. H. sicherzustellen? Das für die Angestellte G. H. angewandte Beurteilungsverfahren entsprach den geltenden Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und gesetzlichen Vorgaben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4617 6. Wie bewertet der Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller die Arbeit der Angestellten G. H. im BMZ? a) Warum wurde die Angestellte G. H. allein von einer Person bewertet, die gerade einmal 25 Tage als ihr Vorgesetzter im Amt war? Die für die Festsetzung der Beurteilungsnote maßgebliche Anlassbeurteilung erfolgte gesetzes- und regelkonform am 8. März 2014 nach drei Monaten der Zusammenarbeit durch den zu diesem Zeitpunkt zuständigen Abteilungsleiter. Die zitierte Medienberichterstattung, wonach eine Bewertung durch einen Vorgesetzten nach 25-tägiger Amtsübernahme erfolgt sei, ist unzutreffend. b) Wie häufig kam es in den vergangenen zehn Jahren vor, dass Beamte durch Vorgesetzte bewertet wurden, der/die den/die zu Bewertende bzw. Bewertenden weniger als vier Wochen kannten? c) Wie groß war in diesen Fällen die Diskrepanz zwischen vorangegangenen Bewertungen durch Vorgesetzte, die den Beamten bzw. die Beamtin schon länger kannten, und den Beurteilungen nach weniger als vier Wochen? d) Welche Begründung gibt es vonseiten der Personalabteilung für die Beförderung von G. B. um ganze zwei Gehaltsstufen? e) Wie oft wurden in den vergangenen zehn Jahren Beamte mit einem Sprung um zwei Gehaltsstufen befördert? f) Wie oft wurden in den vergangenen zehn Jahren Beamte, die aus anderen Ministerien ins BMZ wechselten, in einem Verfahren um zwei Gehaltsstufen befördert? g) Wie viele vom Personalrat und bzw. oder der Gleichstellungsbeauftragten beanstandete Bewertungen gab es seit dem Amtsantritt von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt? Die Fragen 6b bis 6g werden gemeinsam beantwortet. Die Personalmaßnahmen des BMZ erfolgen im Einklang mit Recht und Gesetz. Dies trifft auch auf Beurteilungs- und Beförderungsverfahren zu. Zur Qualität der Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMZ und zu den für Beförderungsentscheidungen maßgeblichen Beurteilungen werden zur Sicherstellung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen keine Angaben gemacht . 7. Ist dem BMZ bekannt, ob die Staatsanwaltschaft juristische Schritte gegen Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt einleiten wird? Welche Folgen hätte eine Anklage bzw. eine Verurteilung von Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt für sein Arbeitsverhältnis? Da die in dem zitierten Medienbericht geschilderten Sachverhalte nicht zutreffen , besteht für etwaige Annahmen oder Bewertungen über juristische Schritte gegenüber Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt kein Anlass. 8. Warum wurden die Leitungsposten für das Programm Engagement Global nicht geschlechterparitätisch, sondern durch zwei männliche Bewerber besetzt ? Gab es Beschwerden über diese Besetzung? Die Besetzung der Geschäftsführung sowie die zeitgleich nach zu besetzende Position der Bereichsleitung Personal/Finanzen, die auch als Vertretung der Ge- Drucksache 18/4617 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schäftsführung der Engagement Global gGmbH fungiert, erfolgte jeweils auf Grundlage eines transparenten Auswahlverfahrens. Die Besetzungsentscheidung für beide Positionen wurde unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Kandidatinnen und Kandidaten getroffen. Die Auswahlentscheidung für diese beiden Positionen fiel auf dieser Grundlage auf zwei männliche Kandidaten. Diese Entscheidung wurde durch die Gleichstellungsbeauftragte wie auch durch den Betriebsrat der Engagement Global gGmbH, die an der Personalauswahl mitgewirkt haben, brieflich kommentiert. 9. Inwiefern haben die bekannt gewordenen möglichen Unregelmäßigkeiten in der Personalpolitik Auswirkungen auf die Führungsfähigkeit der Leitungsebene gegenüber den Referaten und damit der Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit? Da die Personalbesetzungen im BMZ ausschließlich nach Kompetenz und Eignung erfolgt sind, gibt es keinerlei Grundlage für diese Fragestellung. 10. Mit welcher auf das Beamtenrecht spezialisierten Fachanwaltschaft hat das BMZ bei den Stellenneubesetzungen seit Legislaturbeginn zusammengearbeitet , und warum reicht dem BMZ die Fachkompetenz der entsprechenden Rechtsabteilungen zur Bewertung von Personalrechtsfragen nicht aus? Bei Stellenneubesetzungen und damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen geht das BMZ auf der Grundlage interner Bewertungen vor und entscheidet auf dieser Basis. 11. Welche Kosten sind dem BMZ für diese Rechtsberatungen entstanden? Entfällt, auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333