Deutscher Bundestag Drucksache 18/4652 18. Wahlperiode 15.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4366 – Stand der Ausbildungsmission im Irak 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der irakischen Regierung , die Streitkräfte zu reformieren? Wie bewertet die Bundesregierung Bemühungen der irakischen Regierung, Teile der sunnitischen Bevölkerung in einer neu zu formierenden Nationalgarde zu integrieren? Die Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen der irakischen Regierung unter Premierminister Haider al-Abadi, den Sicherheitssektor des Irak zu reformieren und verfolgt aufmerksam die auch mit Unterstützung von Partnern der AntiISIS -Koalition (ISIS – Islamischer Staat im Irak und in Syrien) eingeleiteten Schritte. Dies gilt insbesondere für das derzeit in zweiter Lesung im irakischen Parlament behandelte Gesetzesvorhaben, mit dem im Wege einer Nationalgarde die jeweiligen Bevölkerungsgruppen auf Provinzebene in den staatlichen Sicherheitssektor eingebunden werden sollen. 2. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine umfassende Reform der irakischen Streitkräfte und des irakischen Sicherheitssektors konkret zu unterstützen (bitte detailliert darlegen)? Im Rahmen der Arbeitsteilung innerhalb der internationalen Koalition zur Bekämpfung der Terrormiliz ISIS konzentriert sich die Bundesregierung auf Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für die Kräfte der Region Kurdistan-Irak und auf unmittelbare Stabilisierungsbemühungen für von ISIS befreite Gebiete. In der entsprechenden Koalitionsarbeitsgruppe Stabilisierung spielen unter deutschem Ko-Vorsitz Überlegungen zur Ausbildung und Befähigung der Polizei ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4652 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle und militärische Stärke und Ausstattung schiitischer Milizen im Irak? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung verfügen die schiitischen Milizen nicht über eine einheitliche Bewaffnung und Ausrüstung. Sie waren an der Befreiung der Provinz Diyala beteiligt und haben derzeit auch am Kampf um die Befreiung Tikrits von der Besetzung durch ISIS einen signifikanten Anteil. Berichte , zum Beispiel des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) oder von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen , über die Rolle und das Verhalten schiitischer Milizen im Irak nimmt die Bundesregierung sehr ernst und nimmt diese Fragen mit den irakischen Verantwortlichen auf. 4. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung problematisch, dass ihr keine konkreten Informationen zu einer möglichen Beteiligung der Peshmergakämpfer der Regionalregierung Kurdistan-Irak an einer möglichen Rückeroberung von Mossul vorliegen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/4246)? Die politisch Verantwortlichen der Region Kurdistan-Irak haben öffentlich erklärt , dass ihre Kräfte (Peschmerga) bereit seien, sich an einer Befreiung der Stadt Mosul zu beteiligen, dass die Hauptrolle dabei jedoch den irakischen Streitkräften unter sunnitisch-arabischer Beteiligung zukommen müsse. Dies deckt sich mit der Einschätzung der Bundesregierung. Konkrete Planungen für eine Beteiligung der Peschmerga an der Befreiung Mosuls gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch nicht. Generell leisten die Kräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak in enger Zusammenarbeit mit den irakischen Streitkräften einen wichtigen Beitrag zur Befreiung der durch die Terrormiliz ISIS besetzten Gebiete. Eine Entscheidung zur Einbindung von Peschmerga der Regierung der Region Kurdistan-Irak bei der Zurückeroberung der Stadt Mosul obliegt ausschließlich der irakischen Zentralregierung . 5. Die Teilnahme an welchen Ausbildungslehrgängen mit welchen Ausbildungsinhalten werden im Einzelnen – sowohl durch die Bundeswehr als auch nach Kenntnis der Bundesregierung durch andere Partnerstaaten im Rahmen der internationalen Koalition gegen den Islamischen Staat – irakischen Teilnehmern angeboten, und welche sind für die Zukunft geplant? Der Beitrag der Bundesregierung zum Aufbau der irakischen Sicherheitskräfte nach dem Jahr 2003 konzentrierte sich auf von der Bundeswehr geleistete Ausbildungs - und Ausstattungsunterstützung. Seit dem Jahr 2005 gewährt Deutschland darüber hinaus den irakischen Streitkräften Militärische Ausbildungshilfe (MAH). Für das Jahr 2015 wurden dem Irak 15 Maßnahmen angeboten. Im Jahr 2016 werden die Maßnahmen auf 36 erhöht werden, wobei zehn Maßnahmen ausschließlich für Kräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak vorgesehen sind. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung im Rahmen von MAH liegen im Bereich der Führer- und Spezialistenausbildung sowie der medizinischen Weiterbildung. Derzeit ist beabsichtigt, den irakischen Streitkräften die Teilnahme an einem zweiwöchigen militärischen Ausbildungslehrgang in Deutschland im Juni 2015 anzubieten. Als Lehrgangsteilnehmer sind militärische Führer und Spezialisten vorgesehen. Bisher identifizierte Themen sind die Abwehr von Bedrohungen durch Kampfmittel und Sprengfallen sowie eine erweiterte Sanitätsausbildung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4652 zur Erstversorgung von Verwundeten. Die Ausplanung zukünftiger Ausbildungsunterstützung in Deutschland richtet sich daher zum einen nach dem durch die irakischen Streitkräfte formulierten Bedarf, zum anderen nach den Möglichkeiten , diesen Bedarf sachgerecht im Rahmen verfügbarer Ausbildungsressourcen der Bundeswehr decken zu können. Die Weitergabe von Informationen über das Engagement von Partnerstaaten kann nur durch die betreffenden Regierungen selbst erfolgen. 6. Welche militärischen Fähigkeiten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend Gegenstand der Ausbildung sein (bitte einzeln nach Ausbildungsinhalt bzw. militärischer Fähigkeit und ausbildendem Staat aufschlüsseln)? Wie viele Soldatinnen und Soldaten sollen dafür jeweils zur Verfügung gestellt werden? In Deutschland stehen die Fähigkeiten Schutz und Durchhaltefähigkeit im Vordergrund der Ausbildung. Zur Fähigkeit Schutz gehören die Ausbildung an der Panzerabwehrwaffe MILAN beispielsweise gegen gepanzerte Fahrzeuge von Selbstmordattentätern, die Ausbildung zur Abwehr von Kampfmitteln mit dem Schwerpunkt Aufklären und Identifizieren von Sprengfallen sowie die erweiterte Sanitätsausbildung zur Erstversorgung von Verwundeten. Zur Durchhaltefähigkeit gehören Ausbildungen im Bereich einfacher Materialerhaltungsmaßnahmen . Zusätzlich werden alle Lehrgangsteilnehmer durch einen Vortrag „Grundzüge Recht im bewaffneten Konflikt“ unterrichtet. Derzeit können in einem militärischen Ausbildungslehrgang bis zu 30 Teilnehmer ausgebildet werden. Je nach Lehrgangskonzept werden pro Lehrgangsteilnehmer bis zu vier Personen als Ausbildungs-, Unterstützungs- und Organisationspersonal eingesetzt . Die Weitergabe von Informationen über das Engagement von Partnerstaaten kann nur durch die betreffenden Regierungen selbst erfolgen. 7. Welche Verbände welcher Teilstreitkräfte und welcher militärischer Organisationsbereiche werden jeweils für die in Punkt 3 des Mandats (Bundesagsdrucksache 18/3561) aufgelisteten Aufgaben eingesetzt (bitte nach Aufgabe und mit Anzahl auflisten)? Der Kräfteansatz zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Punkt 3 des Bundestagsmandates ist der Anlage 1* zu entnehmen. * Der Bundesminister der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/4652 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Sind die erforderlichen Einsatzregeln für die Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz von Personal und Material von Partnernationen (Punkt 6 des Mandats) bereits ausgearbeitet? Wenn ja, können diese den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses sowie des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden? Wenn nein, wann ist mit einer Ausarbeitung und Einsichtnahme durch die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses sowie des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zu rechnen? Die Einsatzregeln sind ausgearbeitet und können zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. 9. Ist der Aufbau des „Kurdistan Training Coordination Centre (KTCC)“ abgeschlossen ? Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligen sich in den Stäben des KTCC, und wie viele andere Partnernationen und kurdische Streitkräfte beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung am KTCC? Das „Kurdistan Training Coordination Centre (KTCC)“ hat am 8. Februar 2015 eine erste Arbeitsbefähigung hergestellt und die Koordinierung der Ausbildung im Bereich „Building Partner Capacity (BPC)“ begonnen. Die volle Arbeitsbefähigung soll bis Juni 2015 hergestellt werden. Derzeit beteiligen sich neben Deutschland Großbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen und die USA mit Personal am KTCC. Weitere Nationen (u. a. Finnland und Schweden) haben erklärt, eine Beteiligung zu beabsichtigen. Deutschland ist aktuell mit neun Soldatinnen und Soldaten vertreten. Ein Personalaufwuchs zur Besetzung von 14 Dienstposten ist geplant. Während der Aufbauphase beteiligen sich noch keine Peschmerga am KTCC. 10. Wie trägt die Bundesregierung den Bedenken von Hilfsorganisationen (www.review2014.de „Ein schwieriger Spagat“) Rechnung, die beklagen, dass eine Vermischung von militärisch-politischen und humanitären Zielsetzungen in dem Mandat erhebliche Risiken für die humanitäre Hilfe vor Ort birgt? Das Mandat für die Ausbildungsmission im Nordirak beschränkt sich auf die militärische Ausbildungsunterstützung und enthält keinerlei humanitäre Zielsetzungen . Die humanitäre Hilfe wird im Begründungstext zum Mandat zusammen mit außen- und regionalpolitischen Ansätzen angeführt, um den umfassenden politischen Ansatz der Bundesregierung zur Unterstützung des Irak gegenüber der Bedrohung durch die Terrororganisation ISIS zu beschreiben. Im Rahmen der Anti-ISIS-Koalition hat sie mit darauf hingewirkt, dass die humanitäre Hilfe für die vom ISIS-Terror betroffenen Menschen ausschließlich in der Verantwortung der international tätigen Akteure der humanitären Hilfe bleibt und nicht zum Gegenstand von Koalitionsaktivitäten wird. 11. In welchem Umfang ist die Lieferung weiterer militärischer Ausrüstungsgüter für wann geplant, und um welche konkreten militärischen Ausrüstungsgüter handelt es sich dabei? Die derzeitig in der Durchführung befindlichen weiteren Ausrüstungslieferungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) werden sowohl an der Wirksamkeit bisheriger Lieferungen als auch am Bedarf der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Zentralregierung ausgerichtet und – was Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4652 militärisches Material betrifft – mit den Maßnahmen der Ausbildungsunterstützung koordiniert. Hinsichtlich einer materiellen Unterstützung der irakischen Zentralregierung besteht seitens der Bundesregierung die grundsätzliche Bereitschaft , im Rahmen dieser Folgelieferungen auch die irakische Zentralregierung anteilig mit nicht-letalem Material zu versorgen. Der mögliche Gesamtumfang wurde ressortübergreifend festgelegt (siehe Anlage 2 „Übersicht weitere Materiallieferungen“). Im Gesamtumfang der Lieferungen ist auch dasjenige Material enthalten, das anteilig zur Ausbildung durch das deutsche Einsatzkontingent verwendet werden soll. Dieses Material ist in der Anlage 2 „Übersicht weitere Materiallieferungen“ mit dem Hinweis „Ausbildung “/„sowie Ausbildungsgerät“ gekennzeichnet. Nach dem Abschluss der Ausbildung wird es ebenfalls an die Regierung der Region Kurdistan-Irak übergeben . a) Wie wird der „Bedarfsfall“ ermittelt? Die Regierung der Region Kurdistan-Irak hat um weitere Unterstützung gebeten und damit konkreten Bedarf angezeigt. Weiterer Bedarf wird durch die Notwendigkeit bestimmt, die nachhaltige Einsatzbereitschaft des bisher gelieferten Materials zu bewirken. Die intensive Nutzung der Waffen und Fahrzeuge erfordert Maßnahmen zur Materialerhaltung und Instandsetzung sowie die Folgeversorgung mit Munition. b) Sind bestimmte militärische Ausrüstungsgüter von etwaigen weiteren Lieferungen ausgenommen? Wenn ja, um welche militärischen Ausrüstungsgüter halt es sich dabei, und warum sind diese von etwaigen weiteren Lieferungen ausgenommen ? Der mögliche Gesamtumfang der Folgelieferungen wurde auf Basis der Bedarfsmeldungen und der in der Bundeswehr für eine diesbezügliche Abgabe verfügbaren Materialumfänge festgelegt. Insofern sind alle nicht in der Anlage 2 „Übersicht weitere Materiallieferungen“ enthaltenen Ausrüstungsgüter von den derzeitigen Folgelieferungen ausgenommen, da sie derzeit entweder nicht dem Bedarf entsprechen oder nicht für eine Abgabe aus Beständen der Bundeswehr verfügbar waren. Insbesondere komplexes Material, für das eine intensive und zeitaufwändige Ausbildung und Logistik erforderlich ist, ist nicht Gegenstand der Lieferungen. c) An wen genau sollen diese Güter ggf. geliefert werden (bitte konkret darlegen, welche Organisationseinheit diese annimmt und an welche sie dann übergeben werden)? Die Güter werden an die irakische Zentralregierung bzw. an die Regierung der Region Kurdistan-Irak auf Basis einer verbindlichen Endverbleibserklärung übergeben. Die weitere Verteilung obliegt dann diesen Stellen. 12. In welcher Weise wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Entscheidung über weitere Waffenlieferungen an die Regierung der Region Kurdistan-Irak einbeziehen? Im Rahmen des Bundestagsmandats vom 29. Januar 2015 wurde die Absicht formuliert, vorbehaltlich einer ressortübergreifenden Abstimmung die bedarfsabhängige Lieferung u. a. militärischer Ausrüstung an die Sicherheitskräfte der Regionalregierung Kurdistan-Irak fortzusetzen. Zur Absicht und zum Gesamtumfang der Folgelieferungen wurde mit Schreiben des Parlamentarischen Drucksache 18/4652 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung Markus Grübel an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 6. Februar 2015 informiert. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Information in der durch das BMVg herausgegebenen „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“ (UdP) sowie im Rahmen des Tagesordnungspunkts 2 (TOP 2) „Bericht der Bundesregierung über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr“ der Sitzungen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages. 13. Hat die Bundesregierung über eine Endverbleibserklärung der Regierung der Region Kurdistan-Irak hinaus Maßnahmen getroffen, um den Verbleib der von Deutschland gelieferten Waffen festzustellen? Falls nein, hält die Bundesregierung diese Praxis für ausreichend, angesichts der Tatsache, dass ein Sprecher der Bundeswehr vor Ort dem ARDMagazin „Monitor“ sagte: „Wir können nicht verfolgen, wo die einzelnen Waffen hingehen“ (vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/monitorpresse -peschmerga100.html)? Plant die Bundesregierung für ggf. weitere Waffenlieferungen an die Region Kurdistan-Irak eine verbesserte Endverbleibskontrolle, und wenn solche nicht geplant sind, warum nicht? Eine Nachverfolgung der Waffen und des Materials nach der Übergabe an die Regierung der Region Kurdistan-Irak erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt . Die durch die Regierung der Region Kurdistan-Irak (PeschmergaMinisterium ) abgegebene Endverbleibserklärung i. V. m. eindeutigen Übergaberegularien wird als ausreichend bewertet und entspricht international üblichen Standards. 14. Welche anderen Partnernationen liefern nach Kenntnis der Bundesregierung Ausrüstungsgüter an die irakisch-kurdischen Streitkräfte und an die irakischen Streitkräfte (bitte nach Art der Rüstungsgüter und Umfang aufschlüsseln )? Die Weitergabe von Informationen über bilaterale Ausrüstungshilfe von Partnerstaaten kann nur durch die betreffenden Regierungen selbst erfolgen. 15. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von Human Rights Watch erhobenen Vorwürfe (Bericht vom 26. Februar 2015 „Iraqi Kurdistan: Arabs Displaced, Cordoned Off, Detained“, www.hrw.org), kurdische Peshmerga würden die Rückkehr arabischer Flüchtlinge in ihre Dörfer systematisch verhindern? Der Bundesregierung liegen zu diesen Vorwürfen keine eigenen Erkenntnisse vor. Sie nimmt entsprechende Meldungen und Äußerungen jedoch sehr ernst und drückt gegenüber den Verantwortungsträgern in Erbil die deutliche Erwartung aus, dass Binnenvertriebene ohne Diskriminierung behandelt werden, insbesondere hinsichtlich der Registrierung oder Rückkehr. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4652 Anlage 2 Drucksache 18/4652 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4652 Gesamtherstellung: H. 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