Deutscher Bundestag Drucksache 18/4674 18. Wahlperiode 21.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4374 – Finanzierung öffentlicher Infrastruktur durch private Investoren Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unzweifelhaft wird in Deutschland seit Jahren sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zu wenig investiert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin schätzt den gesamten Investitionsbedarf auf rund 75 Mrd. Euro jährlich (www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_ 01.c.423458.de/13-26.pdf). Allein den Investitionsrückstand der Kommunen beziffert die KfW mit 118 Mrd. Euro (www.kfw.de/PDF/Download-Center/ Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/ Kommunalpanel-2014.pdf). Im Sommer 2014 hat nun der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, eine externe Expertenkommission zum Thema „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ eingesetzt. Von der Kommission erhofft er sich Vorschläge, die offenbar vier zentrale Probleme lösen sollen: Zum einen sollen die Investitionen erhöht und hierüber der über lange Jahre aufgelaufene und mittlerweile sichtbare Verfall der öffentlichen Infrastruktur behoben werden, zum anderen soll dafür „insbesondere privates Kapital mobilisiert werden“ (www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/investitionsstrategie.html). Hierüber sollen insbesondere für Versicherungskonzerne in einer Phase niedriger Zinsen neue, lukrative Anlagemöglichkeiten geschaffen werden, der gesamtwirtschaftlich hoch problematische Leistungsbilanzüberschuss sinken und zugleich der öffentliche Haushalt geschont werden, um die Kriterien der Schuldenbremse und des Fiskalpaktes einzuhalten, ohne Steuern zu erhöhen. Diese völlig unterschiedlichen Zielsetzungen erfordern geradezu die sprichwörtliche „Eier legende Wollmilchsau“ (vgl. WELT am SONNTAG vom 15. Februar 2015). Einige Vorschläge aus den Arbeitspapieren der Kommission finden sich bereits in den Medien. Diskutiert werden unter anderem die flächendeckende Überführung des Autobahnnetzes in eine Fernstraßengesellschaft sowie ein Ende der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Finanzierung bei Autobahnen aus den öffentlichen Haushalten und der Einstieg in die komplette Nutzerfinanzierung (vgl. Handelsblatt vom 11. Februar 2015). Ebenso sei auch ein „Regionaler Infrastrukturfonds (RIF)“ denkbar, um durch die gebündelte Weitergabe an private Investoren Finanzierungskosten zu sen- Drucksache 18/4674 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ken. Dieser Fonds könnte auch „Wertpapiere emittieren“, so dass die „private Finanzierung indirekt – über den Fonds, und auch ohne ÖPP – in kommunale Investitionen fließen“ könnte (www.taz.de vom 6. März 2015). Unterm Strich wäre dies eine Variation der bisherigen ÖPP-Ansätze unter neuem Label, um deren schlechtes Image zu korrigieren. Bei aller Begriffskosmetik wird damit kein konkretes Problem der bisherigen ÖPP-Projekte gelöst. „Es gibt ja keine wirklich anderen Modelle“, meint auch der ehemalige Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel (vgl. taz vom 20. Dezember 2014). Die Probleme des gesamten ÖPP-Ansatzes sind hinreichend bekannt und werden exemplarisch in einem Bericht des Bundesrechnungshofes zum Fernstraßenbau aufgelistet. Im Ergebnis sind alle „bisherigen ÖPP-Projekte unwirtschaftlich “. Einzelprojekte waren bis zu 46 Prozent teurer als die konventionelle Beschaffung. Auch ein gemeinsamer Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten von 2011 zeigt, dass die ÖPP-Varianten in vielen Fällen schöngerechnet wurden und die Transaktionskosten teilweise den ursprünglich geplanten Betrag erheblich überstiegen haben „sodass – bei nur geringen Vorteilen der ÖPP-Maßnahme gegenüber der herkömmlichen Beschaffung – die Wirtschaftlichkeit der ÖPP-Beschaffungsvariante bereits dadurch infrage gestellt war“. Keine Beachtung findet in der Regierungskoalition die Frage, in welchem Umfang trotz Schuldenbremse öffentliche Investitionen über eine staatliche Kreditaufnahme getätigt werden könnten, die kaum Zinskosten verursacht. Vor diesem Hintergrund besteht die berechtigte Sorge, dass über die Vorschläge der Expertenkommission erstens auf Kosten der Allgemeinheit die privaten Lebensversicherungen subventioniert werden und zweitens durch die höheren Finanzierungskosten für die öffentliche Infrastruktur bei der signifikanten Beteiligung privater Investoren mittelfristig mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist (vgl. „Langsam wird das Bild deutlich: Die öffentlichen Infrastrukturen als Pfand für Garantierenditen an Versicherungskonzerne, bezahlt aus Steuergeldern und Gebühren für Leistungen der Daseinsvorsorge“, www. gemeingut.org). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Anknüpfend an die Beantwortung der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Beziehungen von Geschäftsbanken und Investmentbanken zur Bundesregierung “ (Bundestagsdrucksache 17/11456) sowie „Beziehungen der Automobil-, Luftfahrt- und Bauindustrie zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/14550) und die umfangreichen Antworten darauf (Bundestagsdrucksachen 17/12332 und 17/14698) enthalten die Fragen 20 bis 22 der vorliegenden Kleinen Anfrage wiederum Fragen zu den in dieser Legislaturperiode bestehenden Beziehungen der Wirtschaft, jetzt Versicherungswirtschaft und ihren Verbänden zur Bundesregierung. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich auf die in der Kleinen Anfrage genannten, folgenden Unternehmen („inklusive Vertreterinnen und Vertreter der Tochterunternehmen“) und der dort genannten, folgenden Verbände („inklusive Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter “): Allianz SE (Allianz Group), Munich Re, Allianz Deutschland AG, Talanx AG, Generali Versicherungen Holding AG, ERGO Versicherungsgruppe AG, Allianz Lebensversicherungs-AG, Hannover Re SE, R+V Versicherung, AXA Konzern AG, Debeka Versicherungen, Allianz Versicherungs-AG, Konzern Versicherungskammer Bayern (VBK), HUK-Coburg Versicherungsgruppe, Zürich Gruppe (Deutschland), Signal Iduna Gruppe, AachenMünchener Lebensversicherungs -AG, Generali Lebensversicherung AG, Gothaer Versicherungsbank VVaG, Wüstenrot & Württembergische AG, Barmenia Versicherungen, HDIGerling Industrie Versicherung AG, Gesamtverband der Deutschen Versiche- rungswirtschaft e. V. (GDV), Arbeitgeberverband der Versicherungsunterneh- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4674 men in Deutschland e. V. (AGV), Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL), Verband der Deutschen Versicherungsmakler (VDVM), Verband Öffentlicher Versicherer e. V., Verband der privaten Krankenversicherung e. V. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zu der Kleinen Anfrage eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der in dem rund ein und ein halbes Jahr umfassenden Zeitraum dieser Legislaturperiode stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung, an denen „eine Vertreterin oder ein Vertreter der Versicherungswirtschaft“ und ihrer Verbände teilnahmen und der in den Fragen 21 und 22 erfragten Positionspapiere und Stellungnahmen , kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben zu den Fragen 20 bis 22 erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Die Tochterunternehmen der genannten Unternehmen und ihre Zulieferungen von Stellungnahmen und Positionspapieren konnten aus Zeitgründen nicht vollständig in die Ressortabfrage mit einbezogen werden. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsekretärinnen bzw. Staatssekretäre der Bundesministerien in jeder Wahlperiode Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Die Bundesregierung steht grundsätzlich auch mit Vertretern der Versicherungswirtschaft und ihren Verbänden im ständigen Austausch. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) besteht nicht. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt worden sind. Mit Vertretern von Unternehmen und Verbänden findet oftmals ein Gedankenaustausch während oder am Rande diverser Veranstaltungen statt. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden. Sie ist im Nachgang nicht archivierbar. Die Angaben zu den Gesprächspartnern richten sich zudem nach der Anmeldung bei Terminvereinbarung, kurzfristige Änderungen der anwesenden Teilnehmer können nicht mehr in jedem Einzelfall nachvollzogen werden. Auf die Verfahrensweise in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14698 wird in der Frage 20 ausdrücklich Bezug genommen . Ebenso wie seinerzeit dort erfolgt nun hier eine Auflistung von Einzelterminen der Ressorts unterhalb der Leitungsebene daher nicht. In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass Lücken bei der Beantwortung u. a. dadurch nicht ausgeschlossen werden können, dass Vertreter der genannten Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Verbände z. B. auch als Gast oder Beauftragter eines Dritten an einer Gremiensitzung oder einer Veranstaltung ohne Teilnehmerliste teilgenommen haben können und bei dieser Gelegenheit mit Mitgliedern der Bundesregierung in Kontakt getreten sein können. Das operative Geschäft von Unternehmen mit Bundesbeteiligung zählt nach etablierter und parlamentarisch gebilligter Staatspraxis nicht zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 13/6149 – Beschluss des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Auslegung der §§105 und 108 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages über Umfang und Grenzen parlamentarischer Fragerechte). Vor diesem Hintergrund scheidet eine Beantwortung hierauf gerichteter Fragen durch die Bundesregierung aus. Drucksache 18/4674 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Soweit sich die Frage 20 der Kleinen Anfrage auch auf die Arbeitsebene der genannten Unternehmen und deren Tochtergesellschaften sowie Verbände bezieht, ist aus Sicht der Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der betroffenen Beschäftigten, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eine namentliche Nennung nicht durchgängig möglich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche persönlichen oder personenbezogenen Daten unterfallen, hat als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG – i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG, vgl. BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 118, 168 [184]; 128, 1 [43, 44]). Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (vgl. auch BVerfGE 67, 100 [144]; 77, 1 [47]). Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der Arbeitsebene überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt der namentlichen Nennung der Beschäftigten im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu. Insoweit kann – bezogen auf die Arbeitsebene – insbesondere zu den in der Frage 20 angesprochenen „Veranstaltungen , Sitzungen etc.“ eine Nennung teilweise lediglich in anonymisierter Form erfolgen. Diese Personen werden deshalb als „Vertreter“ der jeweiligen Institution bezeichnet. Die Antwort zu Frage 21, Gesetzvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk), zu denen die Versicherungswirtschaft Stellungnahmen bei der Bundesregierung eingereicht hat, beinhaltet Angaben zu sämtlichen auf ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben bezogenen untergesetzlichen Regelwerke – also aufgrund gesetzlicher Ermächtigungen der jeweiligen Gesetzgebungsvorhaben erlassener Rechtsverordnungen, da sich der Klammerzusatz „(inkl. untergesetzliches Regelwerk )“ auf das davorstehende Wort „Gesetzvorhaben“ bezieht. Die Antwort zu Frage 21 beinhaltet weiter Angaben zur nationalen Gesetzgebung, da sich die Frage auf Gesetzgebungsvorhaben der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages bezieht. Soweit sich die Frage 22, Übermittlung von Positionspapieren an die Bundesregierung , auf allgemeine Positionspapiere der Versicherungswirtschaft bezieht, ist eine Beantwortung dieser Frage nicht vollständig möglich. Insbesondere der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erarbeitet im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Vielzahl von Positionspapieren, die in der Öffentlichkeit und insbesondere im politischen Raum sehr breit gestreut werden, nicht nur Institutionen sondern auch einzelnen Personen zugeleitet werden und regelmäßig auf der Website des Verbandes öffentlich zugänglich sind. Derartige Papiere werden nur dann erfasst, wenn sich aus ihnen Erkenntnisse ergeben. Ansonsten finden diese Papiere keine Verwendung und werden nicht erfasst. Die erbetene Aufschlüsselung ist insoweit nicht möglich. Soweit es sich um Positionspapiere, die sich auf Gesetzesvorhaben beziehen, im Sinne der Frage 21 handelt, sind diese von der Antwort zu Frage 21 erfasst. 1. Welche verschiedenen Ziele sollen die Vorschläge der vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission verfolgen ? Die Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ wurde von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzt, um konkrete Handlungsoptionen zur Stärkung von öffentlichen und privaten Investitionen zu erar- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4674 beiten. Zum einen sollen neue Konzepte für die Finanzierung, den Erhalt und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur erarbeitet werden. Hierbei soll auch geprüft werden, ob und auf welche Weise privates Kapital einbezogen werden kann. Zum anderen sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen und Finanzierungsmöglichkeiten durch einen Abbau bestehender Investitionshemmnisse verbessert werden. 2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bei der Einbeziehung von privaten Investoren bei der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur auch darum geht, die Vorgaben der Schuldenbremse und des Fiskalpaktes zu umgehen ? Ja. Die Entscheidung über die Realisierungsvariante eines Infrastrukturprojekts hat nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) grundsätzlich in jedem Einzelfall auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu erfolgen. Siehe dazu auch die Antwort zu den Fragen 4 und 6. 3. Wie wird konkret vermieden, dass durch die diskutierten Varianten der Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte ein Schattenhaushalt aufgebaut wird? Die Vorschläge der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Ergebnis der dortigen Diskussion nach deren offizieller Vorlage am 21. April 2015 eingehend prüfen und erst dann weitere konkrete Maßnahmen erörtern. 4. Teilt die Bundesregierung den von der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe am 3./4. Mai 2006 in München beschlossenen Grundsatz, dass sich die öffentliche Hand Projekte, die sie sich konventionell finanziert nicht leisten kann, ebenso wenig alternativ finanziert leisten darf, da „bei ÖPP-Projekten […] laufende Zahlungsverpflichtungen aus Projektverträgen an die Stelle von Zins- und Tilgungslasten [treten] und […] künftige Haushalte in gleicher oder ähnlicher Weise [belasten]“? Ja. Der Grundsatz entspricht dem verwaltungsinternen Regelwerk: Die Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 2.1 zu § 7 BHO (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Planungsinstrument) bestimmt: „Ein Mangel an Haushaltsmitteln darf nicht dazu führen, dass nicht die wirtschaftlichste Beschaffung (ggf. auch durch die Verwaltung selbst), sondern eine alternative Beschaffung vorgenommen wird (z. B. Begründung eines Dauerschuldverhältnisses statt Kauf).“ Der von einer Arbeitsgruppe der Länder im Auftrag der Finanzministerkonferenz gemeinsam mit einer Bundes-Arbeitsgruppe erstellte sog. ÖPP-Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“, mit BMF-Rundschreiben vom 20. August 2007 – II A 3 – H 1000/06/0003 zur Anwendung im Bereich der obersten Bundesbehörden bekanntgegeben, führt dazu unter Nummer 4.2.1.1 aus (S. 15): „Bei PPP-Projekten gelten […] sowohl für die Bedarfsfeststellung, als auch für die Untersuchung der Finanzierbarkeit und der Haushaltsverträglichkeit die gleichen Anforderungen wie für eine konventionelle Projektrealisierung.“ 5. Wie soll die in der Expertenkommission diskutierte Finanzierung von Infrastrukturprojekten nach Ansicht der Bundesregierung im Haushalt transparent abgebildet werden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Drucksache 18/4674 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche konkreten Vorteile hat nach Ansicht der Bundesregierung die Mobilisierung von privatem Kapital zur Infrastrukturfinanzierung, insbesondere da es nach Auffassung der Fragesteller aufgrund der sehr niedrigen Finanzierungskosten der öffentlichen Hand bei konventioneller Beschaffung keinen Finanzierungsvorteil geben wird und bis zu einem bestimmten Maß eine höhere öffentliche Kreditaufnahme trotz Schuldenbremse möglich wäre? Für jedes Infrastrukturvorhaben ist nach § 7 BHO im Einzelfall die wirtschaftlichste Realisierungsvariante zu ermitteln. Für finanzwirksame Investitionen im Bundesbereich sind dazu nach § 7 Absatz 2 BHO angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und in geeigneten Fällen privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und wieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können. Die Bundesregierung setzt diese gesetzliche Vorgabe bei der Ermittlung und Realisierung ihres Bedarfs an staatlichen Infrastrukturprojekten um, indem das jeweils zuständige Ressort in geeigneten Fällen private Investoren auffordert, Angebote zur Deckung des vorab ermittelten Infrastrukturbedarfs abzugeben. Bei der Beurteilung, welche Variante für den Zeitraum des gesamten Lebenszyklus des Vorhabens im Einzelfall die wirtschaftlichste Realisierungsvariante ist, kommt es nicht auf die jeweilige Höhe des Zinssatzes an, den der private Investor für seinen Finanzierungsbedarf zu entrichten hätte, sondern auf die von ihm angebotenen Preis- und Leistungskonditionen . Gegebenenfalls höhere Finanzierungskosten sind von ihm durch Effizienzhebungen an anderer Stelle zu kompensieren, um insgesamt ein günstiges Angebot abgeben zu können. Wenn ihm das gelingt, liegt der konkrete Vorteil seines Angebotes in der wirtschaftlichen Deckung des öffentlichen Beschaffungsbedarfs . 7. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesrechnungshofes (Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung über ÖPP als Beschaffungsvariante im Bundesfernstraßenbau ), dass der Private, „Um seine Finanzierungsmehrkosten gegenüber der konventionellen Variante auszugleichen, müsste der Private beim ÖPP-Modell also erhebliche Einsparungen bei den übrigen Kosten erzielen . Im Straßenbau bestehen jedoch aufgrund des engen rechtlichen und technischen Rahmens kaum Innovationspotentiale, mit denen der Private in spürbarem Umfang Kosten gegenüber der konventionellen Realisierung einsparen könnte.“ (bitte begründen)? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zu der im Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) nach § 88 Absatz 2 BHO über Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante im Bundesfernstraßenbau vom 4. Juni 2014 geäußerten Kritik bereits am 18. September 2014 gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ausführlich Stellung genommen (RPADrucksache 18/074) und teilt darin die Auffassung des BRH nicht. Der RPA hat beide Vorlagen in seiner 10. Sitzung am 5. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen und das BMVI um einen weiteren Bericht bis zum 31. Dezember 2015 gebeten. In diesem Bericht soll das BMVI unter Beteiligung des BRH die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede der Bewertung, aber auch Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der ÖPP-Modelle als Beschaffungsvariante herausarbeiten. Insoweit wird auf das laufende parlamentarische Verfahren im RPA verwiesen, dem nicht vorgegriffen werden kann. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4674 8. Ist diese Aussage im Hinblick auf die bisher in der Kommission diskutierten Varianten von Fondslösungen unzutreffend (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch private Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge gelenkt werden, und falls nein, kann sie ausschließen, dass öffentliche Leistungen, die heute noch gebührenfrei sind, dadurch zukünftig gebührenpflichtig werden? Nein. Der Begriff „öffentliche Daseinsvorsorge“ ist nicht statisch. Diverse Bereiche unterlagen bereits in der Vergangenheit einem Wechsel ihrer Erbringung durch staatliche oder private Dienstleister (z. B. Postdienstleistungen oder Bahnbetriebsleistungen). Veränderte Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger können auch heute und in Zukunft eine Anpassung des Spektrums von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und ihrer Erbringung erfordern. Die Frage von Gebührenpflicht oder -freiheit ist hingegen nicht davon abhängig, ob die Leistung durch einen privaten Dienstleister oder durch die öffentliche Verwaltung erfolgt. Gebühren sind gesetzlich geregelte Entgelte. Maßgebend sind allein die Regelungen der jeweiligen Gebührenordnungen. Diese unterfallen der Regelungshoheit der parlamentarischen Gremien und unterliegen nicht der alleinigen Gestaltungsfreiheit der Verwaltung. 10. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt, dass die behaupteten Belastungen der Versicherungsbranche durch die Niedrigzinsphase möglicherweise von der Allgemeinheit der Steuerzahler und den Nutzern der öffentlichen Infrastruktur im Kontext der Mobilisierung von privatem Fremdkapital für deren Finanzierung zu tragen sind? Für die Auswahl der Variante zur Realisierung eines Infrastrukturprojekts ist in jedem Einzelfall allein der Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit entscheidend – siehe dazu auch die Antwort zu Frage 6. Wenn die Wirtschaftlichkeit unter Einbeziehung der Komponenten Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung über den Lebenszyklus des Projekts für eine Variante unter Einbeziehung privaten Kapitals gegeben ist, ist dies auch für die Zahler von Steuern und Gebühren die wirtschaftlichste Lösung. Insoweit hat die Frage der wirtschaftlichen Bedarfsdeckung staatlicher Infrastruktur keinen Bezug zur wirtschaftlichen Situation der Versicherungsbranche. 11. Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung genuine Aufgabe der Versicherungskonzerne und deren Anteilseigner, das unternehmerische Risiko einer Phase niedriger Verzinsung durch signifikante Kostenreduktion , besseres Management und veränderte Ausschüttungen zu tragen und so eigenverantwortlich die vertraglich zugesicherten Leistungen an die Versicherten zu erfüllen? Die eigenverantwortliche Unternehmensführung ist Grundlage der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Versicherungsunternehmen müssen dementsprechend auf das Niedrigzinsumfeld mit Gegenmaßnahmen reagieren, um die den Versicherten zugesicherten Leistungen auch in der Zukunft erbringen zu können. Den Unternehmen sind aber durch das geltende Recht Grenzen gesetzt. Die gesetzlichen Vorgaben für Lebensversicherungen waren an die Risiken eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes nicht hinreichend angepasst. Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Lebensversicherungsreform- gesetz wurden die erforderlichen Änderungen herbeigeführt. Aufgrund des aus- Drucksache 18/4674 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gewogenen Maßnahmenpakets dieses Gesetzes leisten alle am Versicherungsgeschäft Beteiligten einen angemessenen Beitrag, um ungerechtfertigte Mittelabflüsse aus dem Vermögen der Lebensversicherer zu unterbinden und dadurch sicherzustellen, dass die Mittel weiterhin zur Erfüllung der Ansprüche der Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen. 12. Wo liegen für die Bundesregierung die verteilungspolitischen und unternehmerischen Nachteile (u. a. Risikoübernahme, Garantien und Subventionen ), wenn über einen wie auch immer konstruierten „Bürgerfonds“ bei Infrastrukturprojekten Renditen gezahlt werden, für die die Allgemeinheit möglicherweise über Steuern und Abgaben aufkommt? Sowohl die unternehmerischen als auch die verteilungspolitischen Vor- und Nachteile hängen von der individuellen Ausgestaltung des Projektes ab. Sie sind im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 13. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine mögliche Finanzierung über Gebühren und Nutzerentgelte im Gegensatz zur Steuerfinanzierung die Bezieher niedriger Einkommen besonders hart trifft, da hier die progressive Wirkung der Steuergesetzgebung ausgesetzt ist (bitte begründen )? Bei der Nutzerfinanzierung zahlt der Bürger Gebühren für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen (z. B. Verwaltungsgebühren für einen Grundbucheintrag oder Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des städtischen Freibades), während Steuern Geldleistungen sind, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen (§ 3 Absatz 1 der Abgabenordnung – AO) und die im Haushalt grundsätzlich keine Zuordnung einzelner Einnahmen zu konkreten Ausgaben bzw. Infrastrukturprojekten erlauben (Grundsatz der Gesamtdeckung, § 7 des Haushaltsgrundsätzegesetzes – HGrG). Das finanzverfassungsrechtliche Regelwerk des GG über die Einnahmekompetenz von Steuerquellen und Steuerertrag, insbesondere Artikel 106 ff. des GG, gestattet keinen beliebigen Wechsel zwischen der einen oder anderen Finanzierungsvariante . Nicht jede Steuerquelle trifft jeden Bürger und nicht jede Steuerart hat progressive Wirkung. Vor diesem Hintergrund wären pauschale Aussagen über hypothetische Verteilungswirkungen spekulativ. 14. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, durch die Expertenkommission die Frage beantworten zu lassen, wie Infrastrukturinvestitionen über die konventionelle Beschaffung effizienter gestaltet werden können, und welche Vorteile hätte dies gegenüber der teureren Finanzierung über Versicherer und Pensionsfonds (Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie zum Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss vom 4. Juni 2014), mit der die Effizienz der Projektvergabe und Erstellung als solche gar nicht verbessert wird? Grundsätzlich hat eine Prüfung der verschiedenen Beschaffungsvarianten immer unter der Maßgabe zu erfolgen, die wirtschaftlichste Variante für den öffentlichen Aufraggeber auszuwählen. Inwieweit diese Überlegungen auch in die Vorschläge der Expertenkommission eingegangen sind, um die Beschaffung effizienter zu gestalten, wird nach Vorlage ihres Endberichts am 21. April 2015 zu prüfen sein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4674 15. Inwiefern wäre eine effiziente und kostengünstige Finanzierung, Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten durch eine engagierte öffentliche Verwaltung möglich, und wie begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, dass dies durch den Abbau von Kompetenzen und den kontinuierlichen Ressourcenentzug in den zuständigen Behörden massiv erschwert wird und die öffentliche Hand u. a. ihre Bauherrenfunktion oft gar nicht mehr richtig wahrnehmen kann (www.taz.de vom 20. Dezember 2014)? Das Regelwerk der BHO enthält in §§ 7, 24 und 54 BHO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Erlassen – wie z. B. die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) – bereits ein ausführliches Regelwerk zur Gewährleistung einer effizienten und kostengünstigen Finanzierung , Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten und sonstigen finanzwirksamen Maßnahmen für langjährig erprobte und bewährte Verwaltungsabläufe . Die Verantwortung zur Einhaltung des Regelwerkes obliegt nach § 9 BHO dem jeweiligen Beauftragten für den Haushalt in den jeweiligen Bundesressorts . Diese kommen ihrer Verantwortung durch entsprechende Planung der Vorhaben, der Veranschlagung der dafür notwendigen Ressourcen nach Personal - und Sachmitteln im jeweiligen Regierungsentwurf des Haushalts des Bundes und ihrer Bewirtschaftung nach der parlamentarischen Bewilligung nach. Insoweit entspricht der pauschal erhobene Vorwurf des Abbaus von Kompetenzen und des Entzugs von Ressourcen nicht den vorstehend geschilderten erprobten und bewährten Verwaltungsabläufen und ist damit zurückzuweisen. 16. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung nicht zielführender und ökonomisch rationaler, diese Probleme direkt anzugehen und motivierte und qualifizierte Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen zu fördern und mit den entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen auszustatten, und nicht über den Umweg der privaten Finanzierung und Planung weit kostspieligere und qualitativ nicht unbedingt bessere Lösungen (Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss) anzustreben? Das in der Antwort zu den Fragen 6 und 15 dargelegte gesetzlich vorgegebene Prozedere der Verwaltungsabläufe zur Durchführung von Infrastrukturprojekten und sonstigen finanzwirksamen Maßnahmen auf Bundesebene gestattet keine pauschale Ressourcenvorhaltung mit dem Ziel der Vermeidung der Einbeziehung privater Dienstleister für „den Umweg der privaten Finanzierung und Planung “. Für jede finanzwirksame Maßnahme und jedes Beschaffungsvorhaben der Infrastruktur ist die jeweils wirtschaftlichste Realisierungsvariante zu analysieren und umzusetzen. Die dafür jeweils erforderlichen Kompetenzen zu seiner Umsetzung sind durch die Verwaltung zu gewährleisten. Eine pauschale Befürwortung oder Ablehnung von Bedarfslösungen in der Form der Eigenrealisierung oder der Einschaltung Privater scheidet danach aus. 17. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur eine Risikoübertragung auf private Investoren bzw. Kapitalanleger erfolgen, obwohl die öffentliche Hand nach Auffassung der Fragesteller zentrale Einrichtungen der Daseinsvorsorge gar nicht ausfallen lassen darf und deshalb letztlich stets haftet? Nach § 7 Absatz 2 BHO ist bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer finanzwirksamen Maßnahme die mit der Maßnahme verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen. In der Arbeitsanleitung „Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen “ die mit Rundschreiben des BMF vom 12. Januar 2011 an die obersten Bundesressorts (veröffentlicht in GMBL 2011, S. 76 ff.) zur Anwendung empfohlen wurde, wird die Notwendigkeit zur Bewertung von Risiken Drucksache 18/4674 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und deren Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen näher dargelegt . Für die Realisierungsvariante ÖPP ist die Frage der Risikoübertragung zwischen öffentlicher Hand und Privaten damit Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsanalyse . Der Präsident des BRH als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat in Band 18 seiner Empfehlungen „Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen finanzwirksamer Maßnahmen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung “ im Jahr 2013 dazu unter Nummer 4.6.3 festgestellt: „Die mit einer Maßnahme verbundenen Risiken wurden bisher nur in wenigen Fällen betrachtet und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Lediglich bei Öffentlich Privaten Partnerschaften haben die Verantwortlichen in der Mehrzahl der Fälle die Risiken und ihre Wirkungen berücksichtigt.“ Die Frage der Berücksichtigung von Risiken betrifft bei Infrastrukturvorhaben in erster Linie die projektspezifischen Risiken, insbesondere die Realisierungsrisiken über den Lebenszyklus der Vorhaben. Dabei wird ein Risiko jeweils von dem Vertragspartner getragen, der es am besten beeinflussen kann (vgl. Nummer 4.3.2.3.5 und Nummer 5.2.6 des in der Antwort zu Frage 4 zitierten sog. ÖPP-Leitfadens). Risiken der Daseinsvorsorge, die der Fürsorgepflicht des Staates unterliegen und die von Privaten nicht beherrscht oder beeinflusst werden können, können danach nicht auf Private übertragen werden. 18. Warum und aus welchem Anlass wurde durch eine Änderung der Anlageverordnung und der Kapitalfonds-Anlagenverordnung das sogenannte Konzernverbot gelockert, welches bisher dazu diente, die Investitionen privatwirtschaftlicher Anleger in sensible Bereiche wie die Infrastruktur zu begrenzen (Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22. Oktober 2013, C-105/12)? Die Anlageverordnung dient dem Schutz der Versicherten. Sie regelt, wie die Versicherungsunternehmen das Geld der Kunden im gebundenen Vermögen anlegen dürfen. Das gebundene Vermögen hat den Zweck, über reine Finanzanlagen die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen . Beteiligungen an Konzernunternehmen sind für das gebundene Vermögen nicht zugelassen, weil ihr Wert in der Regel mit dem des Versicherungsunternehmens korreliert. Von diesem Konzernbeteiligungsverbot waren schon bislang Beteiligungen ausgenommen, deren alleiniger Zweck das Halten von Anteilen an konzernfremden Unternehmen oder von Immobilien ist oder von Unternehmen, deren alleiniger Zweck im Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Sinne des § 5 Nummer 14 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien besteht. Um vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfeldes den Versicherern besseren Zugang zu langfristigen, ertragreichen Anlagen zu ermöglichen, wurde das Konzernbeteiligungsverbot neu gefasst, jedoch ohne das Schutzniveau für die Versicherten zu beeinträchtigen. Vom Konzernbeteiligungsverbot sind jetzt Anlagen an Unternehmen ausgenommen, an denen das Versicherungsunternehmen nur passiv beteiligt ist, ohne operativ auf das Geschäft Einfluss zu nehmen oder laufende Projektentwicklung zu betreiben. Beteiligungen an anderen Versicherungsunternehmen sind damit wie bisher ausgeschlossen, da es sich um unternehmenspolitische bzw. strategische Entscheidungen handelt, die nicht vom Kapitalmarkt bestimmt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4674 19. Setzt die Bundesregierung mit der Änderung der in Frage 18 genannten Verordnungen bereits Diskussionen in der sog. Gabriel-Kommission zur Stärkung privater Investitionen in die Infrastruktur um? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 20. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung – vor allem Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – nahm in dieser Legislaturperiode eine Vertreterin oder ein Vertreter der Versicherungswirtschaft (Allianz SE (Allianz Group)), Munich Re, Allianz Deutschland AG, Talanx AG, Generali Versicherungen Holding AG, ERGO Versicherungsgruppe AG, Allianz Lebensversicherungs -AG, Hannover Re SE, R+V Versicherung, AXA Konzern AG, Debeka Versicherungen, Allianz Versicherungs-AG, Konzern Vers.Kammer Bayern (VBK), HUK-Coburg Versicherungsgruppe, Zürich Gruppe (Deutschland), Signal Iduna Gruppe, AachenMünchener Lebensversicherungs -AG, Generali Lebensversicherung AG, Gothaer Versicherungsbank VVaG, Wüstenrot & Würtembergische AG, Barmenia Versicherungen , HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV), Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL), Verband der Deutschen Versicherungsmakler (VDVM), Verband Öffentlicher Versicherer e. V., Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (inklusive Vertreterinnen und Vertreter der Tochterunternehmen und Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter)) teil, und wann genau fanden diese statt (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin und des Unternehmens – siehe Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14698)? Veranstaltung, Sitzung etc. der Bundesregierung Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände der Versicherungswirtschaft Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Abendessen im Rahmen der Deutsch-Italienischen Regierungskonsultationen mit deutschen und italienischen Wirtschaftsvertretern 17.03.2014 Herr Michael Diekmann, Allianz SE Gespräch 07.05.2014 Herr Dr. Erdland, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), (Dr. Erdland ist auch Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot & Württembergische AG) Empfang zum Projekt „Sprungbrett Zukunft“ der Deutschen Sporthilfe 13.10.2014 Herr Hans-Peter Ganz, Zurich Gruppe Chef des Bundeskanzleramts Gespräch 27.11.2014 Herr Dr. Nikolaus von Bomhard, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Gespräch 12.01.2015 Herr Oliver Bäte, Allianz SE Drucksache 18/4674 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Staatsminister Dr. Helge Braun Gespräch 16.09.2014 Herr Dr. Maximilian Zimmerer, Allianz SE Herr Dr. Thomas Kabisch, MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH Herr Martin Berger, SIGNAL IDUNA Gruppe Auswärtiges Amt Außenwirtschaftstag Medizintechnik 16.09.2014 Vier Vertreter der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Wirtschaftstag der Botschafterkonferenz 26.08.2014 Vertreter des GDV, der Munich Re und der Allianz SE Bundesministerium des Innern Sitzung der AG 4 des IT-Gipfels 03.06.2014 Werner Schmidt, GDV, LVM Versicherungen IT-Gipfel-Vortagesveranstaltung 20.10.2014 Werner Schmidt, GDV, LVM Versicherungen Sitzung der AG 4 des IT-Gipfels 21.10.2014 Fred Chiachiacharella, GDV Sitzung der Plattform 6 des ITGipfels 05.03.2015 Werner Schmidt, GDV, LVM Versicherungen 2. Demografiegipfel zur Demografiestrategie der Bundesregierung 14.05.2013 Prof. Dr. Volker Deville, Allianz Deutschland AG Christoph Zeckra, Generali Deutschland Holding AG Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gespräch von BM Maas und St Billen 24.06.2014 Dr. Torsten Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe AG Gespräch von BM Maas und St Billen 21.05.2014 Dr. Alexander Erdland, Dr. Jörg Freiherr von Fürstenwerth, GDV Symposium zur Beratungsdokumentation „Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten der Beratungsdokumentation bei Geldanlage und Versicherungen“ mit BM Maas und St Billen 11.11.2014 Vertreter von GDV,VDVM und Zurich Group Germany Gespräch PSt Kelber 06.03.2014 Dr. Jörg Freiherr von Fürstenwerth, GDV Gespräch von Herrn St Billen 17.10.2014 Hr. Prof. Deville, Fr. Dr. Grundmann und Hr. Bernhardt, Allianz Gespräch von Herrn St Billen 04.02.2015 Hr. Dr. Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe AG Gespräch von Herrn St Billen 24.03.2014 Hr. Dr. Wehlingen, Hr. Dr. Freiherr vonFürstenwerth, GDV Bundesministerium der Finanzen Gespräch BM Dr. Schäuble 26.06.2014 Herr Diekmann, Herr Dr. Wemmer, Allianz SE Abendessen/Investorengespräch BM Dr. Schäuble (Teilnahme: St Dr. Steffen) 30.10.2014 Herr Bäte, Allianz SE Herr Thimann, AXA Group Herr Dr. Schneider, Münchener Rück Veranstaltung, Sitzung etc. der Bundesregierung Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände der Versicherungswirtschaft Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4674 Gespräch BM Dr. Schäuble (Teilnahme : St Dr. Steffen) 12.01.2015 Herr Bäte Herr Dr. Wemmer, Allianz SE Gespräch PSt Dr. Meister 25.03.2014 Vertreter des Verbandes der öffentlichen Versicherer e.V. (VöV) Gespräch PSt Dr. Meister 16.09.2014 Herr Dr. Zimmerer, Allianz SE und weitere Vertreter des Unternehmens Symposium zur Beratungsdokumentation „Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten der Beratungsdokumentation bei Geldanlage und Versicherungen“ mit PSt Dr. Meister 11.11.2014 Vertreter von GDV,VDVM und Zurich Group Germany Gespräch PSt Dr. Meister 15.01.2015 Herr Dr. Leienbach, Verband der privaten Krankenversi-cherung e. V. und weitere Vertreter des Verbandes Gespräch St Dr. Steffen 21.11.2013 Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,Herr Dr. Wehling, GDV Gespräch St Dr. Steffen 11.02.2014 Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,Herr Dr. Wehling, GDV Gespräch St Dr. Steffen 12.03.2014 Herr Dr. Wehling, GDV Gespräch St Dr. Steffen 09.05.2014 Herr Bäte, Allianz SE Gespräch St Dr. Steffen 25.06.2014 Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,Herr Dr. Wehling, GDV Gespräch St Dr. Steffen 20.11.2014 Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,Herr Dr. Wehling, GDV Gespräch St Dr. Steffen 25.11.2014 Frau Grundmann, Allianz SE Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gespräch BM Sigmar Gabriel 11.04.2014 Herr Dr. Torsten Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe AG Gespräch BM Sigmar Gabriel und StS Dr. Rainer Sontowski 24.06.2014 Herr Dr. Torsten Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe AG Gespräch BM Gabriel zum Jahreswirtschaftsbericht (JWB) 2015 mit dem Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft (GA) 20.01.2015 Herr Dr. Alexander Erdland, GDV 6. Sitzung der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ (StS Dr. Rainer Sontowski) 24.03.2015 Herr Dr. Torsten Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe AG und Herr Dr. Andreas Gruber, Allianz Deutschland AG Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gespräch StS Jörg Asmussen 17.01.2014 Herr Oliver Bäte, Allianz SE Veranstaltung, Sitzung etc. der Bundesregierung Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände der Versicherungswirtschaft Drucksache 18/4674 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gespräch BM’in Andrea Nahles im Vorfeld des Jahreswirtschaftsberichtes (JWB) mit dem Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft 21.01.2014 Herr Dr. Peter Schwark, GDV Gespräch StS Jörg Asmussen 01.04.2014 Herr Dr. Peter Schwark, GDV Herr Frank-Henning Florian, R+V Versicherungen Herr Dr. Michael Hessling, Allianz Lebensversicherungs AG Gespräch StS Jörg Asmussen 10.04.2014 Präsidium des GDV StS Thorben Albrecht – Koordinierungstreffen zur Vorbereitung des Treffens Ministerin/Dax 30 Personalvorstände am 16. Juni 2014 06.05.2014 Herr Dr. Werner Zedelius, Allianz SE Treffen BM’in Andrea Nahles mit den Betriebsräten der DAX30-Unternehmen ; Begleitung durch StS Thorben Albrecht 08.05.2014 Frau Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE Treffen BM’in Andrea Nahles mit den Betriebsräten der DAX30- Unternehmen; Begleitung durch StS Thorben Albrecht 08.05.2014 Herr Manfred Rassy, Münchener Rückversicherungs AG Treffen BM’in Andrea Nahles mit den Personalvorständen und Arbeitsdirektoren der DAX30- Unternehmen; Begleitung durch StS Thorben Albrecht 16.06.2014 Herr Dr. Werner Zedelius, Allianz SE Treffen BM’in Andrea Nahles mit den Personalvorständen und Arbeitsdirektoren der DAX30-Unternehmen ; Begleitung durch StS Thorben Albrecht 16.06.2014 Herr Dr. Joachim Wenning, Münchener Rückversicherungs AG Treffen StS Thorben Albrecht mit den Betriebsräten der DAX 30- Unternehmen 21.10.2014 Frau Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE Treffen StS Thorben Albrecht mit den Betriebsräten der DAX 30- Unternehmen 21.10.2014 Herr Manfred Rassy, Münchener Rückversicherungs AG Treffen BM’in Andrea Nahles mit den Betriebsräten der DAX30-Unternehmen ; Begleitung durch StS Thorben Albrecht 17.03.2015 Frau Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Gespräch Sts Bomba 12.03.2015 Vertreterin der Allianz SE Veranstaltung, Sitzung etc. der Bundesregierung Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände der Versicherungswirtschaft Gespräch Sts Bomba 23.09.2014 Thomas Ilka, GDV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4674 Bundesministerium für Gesundheit Gespräch des BM Gröhe 12.03.2014 Herr Laue, Herr Dr. Leienbach,Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Gespräch des BM Gröhe 21.03.2014 Frau Dr. König, Allianz Private Krankenversicherung AG und Herr Prof. Dr. Deville, Allianz SE Gespräch des BM Gröhe 02.10.2014 Herr Prof. Dr. Görg, Herr Dr. Eichmann, Herr Kurtenbach, Gothaer Versicherungsbank VVaG Gespräch des BM Gröhe 24.11.2014 Herr Laue, Herr Dr. Leienbach, Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Gespräch des BM Gröhe 02.02.2015 Herr Daniel Bahr,Allianz Private Krankenversicherung AG Gespräch des BM Gröhe 23.02.2015 Herr Dr. Zimmerer und Herr Prof. Deville, Allianz SE Rede des BM Gröhe beim Berliner Demografieforum (Initiatoren: BMFSFJ, Allianz SE) 19.03.2015 Vertreterinnen bzw. Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, Gespräch des BM Gröhe 12.03.2014 Herr Dr. Leienbach und Herr Laue, Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Gespräch St Stroppe 12.03.2014 Herr Freiherr von Fürstenwerth, GDV und Herr Dr. Rollinger, R+V Versicherungen Gespräch St Stroppe 31.10.2014 Frau Dr. Grundmann, Allianz Deutschland Gespräch St Stroppe 15.12.2014 Frau Schick und Herr Speil, Versicherungskammer Bayern (VKB) Gespräch Frau PStin Fischbach 02.04.2014 Herr Dr. Volker Leienbach und Herr Uwe Laue, Verband der privaten Krankenversicherung e. V. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMUB Roundtable zur Vereinbarkeit von Klimapolitik und Standortentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit 15.01.2015 Dr. Maximilian Zimmerer, Allianz SE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Berliner Demografie Forum (gemeinsame Veranstaltung des BMFSFJ, Allianz SE und ESMT); Eröffnungsrede Ministerin Schwesig 09.–11.04. 2014 Vertreter der Allianz SE Berliner Demografie Forum (gemeinsame Veranstaltung des BMFSFJ, Allianz SE und ESMT); Teilnahme PSt’in Marks am Government Panel 18.–20.03. 2015 Vertreter der Allianz SE Veranstaltung, Sitzung etc. der Bundesregierung Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände der Versicherungswirtschaft Drucksache 18/4674 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Zu welchen Gesetzvorhaben (inklusive untergesetzliches Regelwerk) hat die Versicherungswirtschaft in dieser Legislaturperiode Stellungnahmen bei der Bundesregierung eingereicht (bitte unter Angabe des betreffenden Gesetzesvorhabens, des einreichenden Unternehmens bzw. Verbandes und Eingangsdatums aufschlüsseln)? Logib-D Erfahrungszirkel im Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (Grußwort: Herr StS Kleindiek) 07.10.2014 Vertreterin der ERGO Versicherungsgruppe AG Gesetzesvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk) Einreichendes Unternehmen bzw. Verband Eingangsdatum Bundeskanzleramt Lebensversicherungsreformgesetz Allianz SE 17.06.2014 Vorab per Email: 12.06.2014 (Posteingangsstempel auf Emailausdruck: 13.06.2014) Lebensversicherungsreformgesetz Allianz SE 05.06.2014 Vorab per Email: 03.06.2014 Lebensversicherungsreformgesetz Subdirektion der ERGO Beratung und Vertrieb AG; der Email beigefügt sind 2 weitere Stellungnahmen, eine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft , Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Bundesverband Finanzdienstleistung, Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V., Verband der Privaten Krankenversicherung ; Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V., verdi, VOTUM, Bundes- verband Deutscher Vermögensberater 26.06.2014 Bundesministerium des Innern Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz ) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) 29.04.2014 12.11.2014 17.02.2015 Veranstaltung, Sitzung etc. der Bundesregierung Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände der Versicherungswirtschaft Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4674 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie GDV 13.02.2015 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts GDV 08.08.2014 Kleinanlegerschutzgesetz GDV 02.09.2014 Kleinanlegerschutzgesetz Verband der privaten Krankenversicherung e.V. PKV 02.09.2014 Entwurf eines Gesetzes zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen (RegE wird derzeit noch im BT-RA beraten) GDV 13.02.2013 Bundesministerium der Finanzen SEPA-Begleitgesetz Verband öffentlicher Versicherer 22.01.2014 Lebensversicherungsreformgesetz Verband der Deutschen Versicherungsmakler (VDVM) 28.05.2014 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen VDVM 19.09.2014 Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (SAG) GDV 28.05.201421.08.2014 SRM-Anpassungsgesetz GDV 01.04.2015 Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Federführung BMJV) GDV 13.02.2015 16. Änderungsverordnung zur FinDAGKostV GDV 18.02.2015 Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings GDV 09.04.2014 Kleinanlegerschutzgesetz GDV 02.09.2014 Kleinanlegerschutzgesetz Verband der privaten Krankenversicherung e.V. 02.09.2014 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie GDV 13.03.2015 Gesetzesvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk) Einreichendes Unternehmen bzw. Verband Eingangsdatum Drucksache 18/4674 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen GDV 15.01.2015 10.10.2014 07.08.2014 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. 07.08.2014 IT-Sicherheitsgesetz (Federführung BMI) GDV 14.11.2014 19.05.2014 Anlageverordnung (AnlV) und Pensionsfonds-KapitalanlagenV (PFKapAV) GDV 21.08.2014 26.06.2014 17.02.2014 20.01.2014 Anlageverordnung (AnlV) Allianz SE 31.10.2013 Verordnung über den kollektiven Teil der RfB (RfBV) GDV 26.06.2014 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes GDV 21.05.201410.03.2014 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Allianz SE 30.01.2015 Lebensversicherungsreformgesetz Allianz SE 30.06.2014 04.04.2014 Lebensversicherungsreformgesetz GDV 23.06.2014 28.05.2014 12.05.2014 Lebensversicherungsreformgesetz Generali Deutschland Holding AG 20.06.2014 Lebensversicherungsreformgesetz Nürnberger Versicherungsgruppe 18.06.2014 Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV) GDV im Rahmen der Stellungnahme der 8 Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft 11.10.2013 GDV 29.04.2014 Gesetzesvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk) Einreichendes Unternehmen bzw. Verband Eingangsdatum Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4674 Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informationsund Meldebestimmungen (FATCA-USA-UmsV) GDV 19.03.2014 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften GDV im Rahmen der Stellungnahme der 8 Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft 11.04.2014 19.06.2014 Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz GDV 19.08.2014 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften GDV 22.10.2014 Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung GDV im Rahmen der 8 Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft 10.09.2014 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften GDV im Rahmen der Stellungnahme der 8 Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft 09.09.2014 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. 09.09.2014 Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der GDV im Rahmen der Stellungnahme der 8 Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft 10.03.2015 Gesetzesvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk) Einreichendes Unternehmen bzw. Verband Eingangsdatum Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Drucksache 18/4674 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gesetzentwurf zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte GDV 04.06.2014 Anlageverordnung GDV 26.06.2014 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen GDV 11.08.2014 Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie GDV 13.02.2015 Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) GDV 22.09.2014 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz ) GDV 17.01.2014 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich GDV 19.03.2015 Bundesministerium für Gesundheit Stellungnahme zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. 19.02.2014 Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige , Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. GB XI-ÄndG) Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. 22.04.2014 Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. 07.11.2014 Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) GDV 10.11.2014 Gesetzesvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk) Einreichendes Unternehmen bzw. Verband Eingangsdatum Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4674 22. Welche Positionspapiere hat die Versicherungswirtschaft darüber hinaus an die Bundesregierung übermittelt (bitte unter Angabe des adressierten Bundesministeriums nebst Eingangsdatum, einreichenden Unternehmens bzw. Verbandes und Titels des Positionspapieres aufschlüsseln)? Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. 21.11.2014 Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers BK 07.11.2014 Allianz SE und AXA Letter on Infrastructure to the G20 leaders by the CEOs of Allianz and Axa, Munich/ Paris, 31 Oct 2014 BK 27.12 2013 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Europa im Wahljahr 2014 Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers BK 18.11.2014 vorab per Email: 17.11.2014 Münchener Rückversicherungs -Gesellschaft Brief BMI 29.11.2013 GDV Abstimmung des Europäischen Parlaments zur EU-DatenschutzGrundverordnung BMI 23.12.2013 GDV Stellungnahme zur pseudonymisierten Datenverarbeitung und zur Profilbildung BMI 13.05.2014 GDV Bedeutung der Profilbildung für Versicherungen BMI 27.05.2014 GDV Antworten auf einen Fragenkatalog des BMI, aufgrund dessen die Bundesregie- rung den Evaluierungsbericht bzgl. §§ 28, 29 BDSG gem. § 48 S. 1 Nr. 2 BDSG erstellt hat BMI 18.07.2014 GDV Kurzpapier zur Nutzung von Statistiken in der Versicherungswirtschaft BMI 18.07.2014 GDV QA-Papier zur Nutzung von Statistiken in der Versicherungswirtschaft BMI 18.07.2014 GDV Übersicht über die Bedeutung der Solvenzanforderungen (Solvency II) für Versicherungsunternehmen Gesetzesvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk) Einreichendes Unternehmen bzw. Verband Eingangsdatum Drucksache 18/4674 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMI 04.11.2014 GDV Einholung der Einwilligung durch Rück-versicherer BMI 25.11.2014 GDV Stellungnahme zur Einholung der Einwilligung durch Rückversicherer und zum Vorschlag der Bundesregierung zur Einwilligung BMI 17.12.2014 GDV Anmerkungen zu den Bestimmungen zur Zweckänderung (Antwort auf eine vom BMI durchgeführte Verbändeanhörung) BMI 06.01.2015 GDV Stellungnahmen zur Regelungsidee der Bundesregierung zum Profiling (Antwort auf eine vom BMI durchgeführte Verbändeanhörung ) BMI 27.01.2015 GDV Stellungnahme zur Auswirkung der DS-GVO beim Rücktransport kranker Menschen aus dem Ausland BMI 13.02.2015 GDV Stellungnahme zur Regelung der Einwilli-gung in der und zu Kapitel II der DS-GVO BMI 03.03.2015 GDV Stellungnahme zur Zweckänderung bei Gesundheitsdaten BMI 20.03.2015 GDV Stellungnahme zum Profiling BMI 30.03.2015 GDV Stellungnahme zum Widerspruchsrecht bei Verarbeitung zu statistischen Zwecken BMJV 23.12.2013 GDV [zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natür- licher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung )] – Abstimmung des Europäischen Parlaments zur EU-Datenschutzverordnung – Änderungsvorschlag zu Artikel 4 Absatz 2a und Artikel 9 Absatz 2k des KOM-Entwurfs der DS-GVO BMJV 27.03.2014 GDV [zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natür- licher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung )] Stellungnahme Profilbildungsvorschlag Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/4674 BMJV 18.07.2014 GDV – Kurzpapier zur Nutzung von Statistiken in der Versicherungswirtschaft – QA-Papier zur Nutzung von Statistiken in der Versicherungswirtschaft – Übersicht über die Bedeutung der Solvenzanforderungen (Solvency II) für Ver- sicherungsunternehmen BMJV 10.11.2014 GDV E-Mail mit dem Betreff „EU-Daten- schutzgrundverordnung – Profilbildung fehlende Ausnahme“ BMJV 06.01. 2015 GDV [zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverord- nung)] – Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Regelungsidee der Bundesregierung zum Profiling – Änderungsvorschläge zur Regelungs- idee zum „Profiling“ BMJV 30.06.2013 GDV Schadensregulierung durch Versicherer BMJV 01.07.2013 Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Schadensregulierung durch Versicherer BMJV 04.12.2013 GDV Vorschläge zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes der Haftpflichtrisiken im Heilwesen zu angemessenen Beiträgen BMJV 15.04.2014 GDV Elementarschadenversicherung in Deutschland – Dritter Versicherungsgipfel Sachsen (PP-Präsentation) BMJV 15.05.2014 GDV Stellungnahme zur Neufassung der EU- Richtlinie über Versicherungsvermittlung „IMD2“ BMJV 11.08.2014 GDV Stellungnahme zum Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versiche- rungen BMJV 08.10.2014 GDV Stellungnahme zur BR-Drs. 430/14 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen BMJV 08.10.2014 GDV Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ (für die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 6. November 2014) Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers Drucksache 18/4674 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMJV 10.02.2015 Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Stellungnahme zum RefE eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) BMJV 05.03.2015 ERGO Versicherungskonzept für hochgefährdete Überschwemmungsrisiken in der Wohn- gebäudeversicherung BMJV 15.08.2014 GDV Stellungnahme zum Gutachten „Evaluie- rung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich“ BMJV 28.05.2014 GDV/R+V Allgemeine Versicherung AG Revision der Pauschalreiserichtlinie, Insolvenzabsicherung/Einschätzung zur Versicherbarkeit BMJV 23.09.2014 GDV Absicherung des Erwerbers beim Bau- trägervertrag – Einschätzung zur Versicherbarkeit BMJV 22.10.2014 GDV/R+V Allgemeine Versicherung AG Revision-Pauschalreiserichtlinie BMJV 13.11 2014 GDV / R+V Allgemeine Pauschalreiserichtlinie/Insolvenzschutz BMJV 20.08.2014 GDV Positionspapier der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Reform der Insol- venzanfechtung ID-Nr. 6437280268-55 BMF 29.10.2013 GDV Comments on the IASB’s Exposure Draft ED/2013/7 Insurance Contracts BMF 29.11.2013 GDV MiFID2: Behandlung von Versicherungs-anlage-Produkten BMF 24.01.2014 GDV GDV-Positionspapier zum informellen Trilog über eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIPs) BMF 30.01.2014 GDV Key Aspects on the Draft Delegated Acts Solvency II as of 10.01.2014 BMF 06.02.2014 Allianz SE Solvency II – Delegated Acts BMF 11.02.2014 GDV Positionspapier zu PRIPs BMF 14.02.2014 GDV Stellungnahme zu einem non-paper der KOM zur Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte BMF 22.02.2014 GDV Positionspapier zur Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlage- produkte (PRIP-KID) BMF 26.02.2014 GDV Vorschlag zum PRIPs-Trilog für einen Kompromiss zur Darstellung von Kosten Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/4674 BMF 28.02.2014 GDV Positionspapier zum informellen Trilog über eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIPs) BMF 04.03.2014 Allianz SE Positionen zum Trilog zur EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIPs-Verordung) BMF 06.03.2014 GDV Schreiben zum PRIPs-Trilog BMF 07.03.2014 Zurich Gruppe Deutschland Positionen zur EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIPs-Verordung) BMF 14.03.2014 GDV Positionspapier zum PRIPs Trilog am 20. März 2014 BMF 18.03.2014 Zurich Gruppe Deutschland Positionen zur EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIPs-Verordnung) BMF 25.03.2014 GDV Stellungnahme zu einem EP-Kompro-missvorschlag zu PRIPs BMF 02.04.2014 GDV Entwicklung globaler Kapitalstandards im Versicherungssektor BMF 09.04.2014 GDV Politische Positionen der deutschen Versicherer 2014 BMF 12.05.2014 GDV Kernforderungen zu den Beratungen des Rates zur Neufassung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung IMD2 BMF 15.05.2014 GDV Positionen zur Neufassung der EU-Richt- linie über Versicherungsvermittlung „IMD2“ BMF 28.05.2014 GDV Übersicht zum VO-E zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Securities Financing Transactions – SFTs) BMF 08.07.2014 GDV EZB-Versicherungsstatistik BMF 28.08.2014 GDV Die Positionen der Versicherer zur Finanz-marktregulierung BMF 10.09.2014 GDV Zur Verbesserung der Bedingungen für In-vestitionen in Infrastruktur BMF 22.09.2014 GDV GDV-Kernbotschaften zum Kompromiss der Ratspräsidentschaft zur EbAV-Richt- linie vom 17. September 2014 BMF 26.09.2014 GDV Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verord- nung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften 2014/0040(COM) Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers Drucksache 18/4674 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMF 28.10.2014 GDV GDV-Kernbotschaften zum zweiten Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft vom 23. Oktober 2014 zur EbAV-Richtli- nie BMF 12.11.2014 GDV GDV-Kernbotschaften zum dritten Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft vom 7. November 2014 zur EbAV-Richt- linie BMF 09.01.2015 GDV GDV-Kernforderungen für den IMD2-Trilog BMF 12.01.2015 Verband der Deutschen Versi-cherungsmakler (VDVM) Revision der Versicherungsvermittler- Richtlinie BMF 27.01.2015 GDV Datenaustausch zwischen BaFin und Dt. Bundesbank: Sicherstellung des einheitlichen Meldewegs BMF 05.02.2015 GDV Key demands for the trilogue negotiations on the recast of the EU Insurance Mediation Directive „IMD2“ BMF 19.02.2015 GDV Stellungnahme zur Konsultation des Glo-bal Insurance Capital Standards (IAIS) BMF 25.02.2015 GDV Delegierte Rechtsakte zur MiFID2 BMF 02.03.2015 GDV Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherer BMF 06.03.2015 Zurich Gruppe Deutschland Risk Nexus Long-term investments, risks and regulation: an insurance perspective BMF 20.03.2015 GDV Meldewege für die zukünftige Versiche-rungsstatistik BMF 18.11.2013 GDV im Rahmen der Stellungnahme der 8 Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft Umsatzsteuerliche Organschaft; organisatorische Eingliederung BMF 15.01.2014 GDV Eckpunktepapier zur Umsetzung der Rechtsprechung zu § 40a KAGG BMF 31.10.2014 GDV Argumentationspapier des GDV zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Stand: 20.10.2014) BMF 11.06.2014 GDV Stellungnahme zur Anpassung der Anwendungsvorschriften im Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/4674 BMF 28.07.2014, 08.09.2014, 26.09.2014 GDV Stellungnahme zur Überarbeitung des BMF Schreibens vom 20. Dezember 2013 (BStBl 2013 I S. 36) – Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG BMF 15.08.2014 GDV Stellungnahme zur Berechnung der Mindestvertragsdauer bei Lebens- versicherungen BMF 29.08.2014 GDV Stellungnahme zu Auslegungsfragen zu § 1 Abs. 1 Nummer 3 InvStG BMF 13.11.2014 GDV Stellungnahme zu den volkswirtschaft- lichen Auswirkungen der geplanten Investmentfondsbesteuerung BMF 21.11.2014 GDV Stellungnahme zu § 6 InvStG BMF 24.11.2014 GDV Umsatzsteuerliche Behandlung der Mitversicherung BMF 17.12.2014 GDV Stellungnahme zu fondsgebundenen Le-bensversicherungen BMF 17.01.201430.01.2015 GDV Stellungnahme zum BMF-Schreiben zur Anwendung des FATCA-Abkommens BMF 05.02.2015 GDV im Rahmen der Stellungnahme der 8 Spitzenver- bände der Deutschen Wirtschaft Modernisierung des Besteuerungsverfahrens BMF 17.02.2015 Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V. Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen im Rahmen des Erwerbs von Lebensversicherungen im Zweitmarkt BMF 31.03.2015 GDV Position der Deutschen Versicherungs- wirtschaft zur Digitalen Agenda 2014–2017 der Bundesregierung BMWi 11.04.2014 GDV Die Positionen der deutschen Versicherer 2014 BMWi 30.03.2015 GDV Position der Deutschen Versicherungs- wirtschaft zur Digitalen Agenda 2014–2017 der Bundesregierung BMAS 06.03.2015 GDV Stellungnahme zur Verbesserung der Verbreitung der betrieblichen Altersversor- gung vor dem Hintergrund des Vorschlags des BMAS zu einem „Neuen Sozialpart- nermodell Betriebsrente“ BMVI 17.04.2014 GDV Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisation für die Kfz-Versicherung und gesetzgeberisches Handlungspotential aus Sicht der Kfz-Versicherer Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers Drucksache 18/4674 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMVI 17.02.2015 GDV Stellungnahme zur Erhebung und Übermittlung von Daten hochautomatisierter Fahrzeuge BMG 03.03.2015 Verband der Privaten Kran-kenversicherung e. V. Anregungen zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs BMG 17.6.2013 GDV Anmerkungen zu den Änderungsanträgen des ENVI zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Medizinprodukte (COM(2012)542) und einer Verordnung über In-vitro-Dia- gnostika (COM(2012)541) BMG 04.04.2014 GDV Comments of the German Insurance Association (ID number 6437280268-55) on the current state of play at the Council and the European Parliament on the Proposals of the European Commission for the Re- gulations on medical devices (COM(2012) 542) and on in vitro diga- nostic medical devices (COM(2012) 541) BMG 09.09.2014 GDV Kritische Anmerkungen zu den Vorschlägen des EU-Parlaments und des Rates zu den Vorschlägen der EU-Kommission für die Verordnungen über In-vitro-Diagnostika (COM(2012) 541) und über Medizin- produkte (COM(2012) 542) Ministerium Eingangsdatum Einreichendes Unterneh-men bzw. Verband Titel des Positionspapiers Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333