Deutscher Bundestag Drucksache 18/4752 18. Wahlperiode 23.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4412 – Vorbereitende Planungen für den G7-Gipfel im Jahr 2015 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Beim G7-Gipfel, der am 7. und 8. Juni 2015 im bayerischen Elmau stattfindet, drohen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die demokratischen Grundrechte massiv beschnitten zu werden. So haben sowohl die bayerische Staatsregierung als auch die Kommunen im Umkreis des Tagungsortes mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich strikt gegen Camps von Gipfelgegnerinnen und Gipfelgegnern aussprechen: „Wir wollen die Camps nicht“, zitiert der „Münchner Merkur“ (22. Januar 2015) einen Sprecher des bayerischen Innenministeriums . Man habe die Regierung Oberbayerns gebeten, die Kreisbehörden zu „sensibilisieren“, um Camps „im Vorhinein zu verhindern“. Tatsächlich hat bisher keine der Gemeinden in der Nähe von Schloss Elmau Campflächen angeboten. Mit dieser Politik wird ausgeblendet, „dass Camps ein wesentliches Element von Gipfelprotesten sind“, wie es in einer Presseerklärung des Aktionsbündnisses Stop G7 Elmau 2015 vom 5. März 2015 heißt. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unverhältnismäßig beeinträchtigt, wenn (potenziellen) Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern Camps verweigert werden, da ihnen damit lange – und teure – Anfahrten abverlangt werden. Zudem sind die Bedenken der Fragestellerinnen und Fragesteller bezüglich einer erheblichen Militarisierung der Sicherheitsvorkehrungen beim Gipfel nicht ausgeräumt. Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/3981) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu bevorstehenden Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr geht hervor, dass bislang schon fast 70 Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gerichtet wurden, meist von der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 21. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bayerischen Polizei, die unter anderem eine „Unterstützung des Raumschutzes “ anfordert. Bei den Maßnahmen ist zwar überwiegend kein Personaleinsatz des Militärs vorgesehen, doch weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin: „Ob und in welchem Umfang die Bundeswehr den G7-Gipfel im Rahmen der technischen Amtshilfe auf der Grundlage von Grundgesetz und Verwal- Drucksache 18/4752 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tungsverfahrensgesetz unterstützen und dabei Amtshilfeersuchen stattgeben wird, bedarf noch der ressortübergreifenden und -internen Abstimmung im Rahmen der Willensbildung der Regierung.“ Weiter führt die Bundesregierung aus, es bestehe keine Pflicht zu Angaben über bevorstehende Amtshilfemaßnahmen , wenn sich eine Regierungsentscheidung „noch in der Vorbereitung“ befinde bzw. „noch nicht endgültig getroffen“ sei. Dabei erkundigt sich die Fraktion DIE LINKE. in diesen Amtshilfeanfragen explizit auch nach solchen Amtshilfeanträgen, die bei der Bundeswehr eingegangen sind, aber noch nicht entschieden wurden. Sollten die zitierten Ausführungen der Bundesregierung bedeuten, dass über solche Anträge nicht mehr informiert wird, stellte dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Missachtung des parlamentarischen Auskunftsrechts dar. Der Einsatz von bemannten und unbemannten Flugzeugen, Hubschraubern, Spähpanzern und tausenden Soldaten ist jedenfalls eine weiterhin drohende Option. Entgegen ursprünglichen Ankündigungen wird der G7-Gipfel offenbar noch teurer als der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Hatte die bayerische Staatskanzlei vor rund einem Jahr noch mitgeteilt, bei den voraussichtlichen Kosten handle es sich um einen „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“, wird in den Medien jetzt von einer Summe von 130 Mio. Euro alleine aufseiten des Freistaats Bayern gesprochen. Hinzu kommen noch Ausgaben des Bundes in bislang unbekannter Höhe. Der Gipfel in Heiligendamm hatte noch rund 81 Mio. Euro auf Seiten des Bundes gekostet, 23,5 Mio. Euro aufseiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Fragestellerinnen und Fragesteller begehren mit der vorliegenden Kleinen Anfrage eine Ergänzung und Aktualisierung der Angaben auf Bundestagsdrucksache 18/2386. 1. Bei welchen, nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386 stattgefundenen, Besprechungen haben Vertreter von Bundesbehörden oder der Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels erörtert (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder Absichtsbekundungen angeben)? Welche dieser Besprechungen haben gemeinsam mit Vertretern des Freistaats Bayern stattgefunden? Zur Beantwortung der Frage wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen: 11. bis 14.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL Thema: Unterstützungsmöglichkeiten BPOL 13.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Flächenmanagement 19.08.2014 Sherpa-Stab, Polizei des Freistaates Bayern, AA, BMI, BPA, BKA Thema: Ablauf und Organisation 21.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Flächenmanagement 28.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Sperrung Bahnverkehr 28.08.2014 BKA, BPOL, BMI Thema: Stand der Einsatzvorbereitung 02.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Akkreditierungsverfahren 03.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Abstimmung Einsatzvorbereitung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4752 03. bis 05.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL Thema: Digitalfunk 08.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, THW Thema: Beleuchtung 08.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Einsatzabstimmung 10.09.2014 Deutsche Bahn AG, BPOL Thema: Sicherheit Bahnverkehr 10.09.2014 BfV, MAD Thema: BfV – AG G7-Gipfel 15.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Kartenmaterial 15.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Abstimmung Einsatzvorbereitung 17.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Schnittstellen-Bahn 18.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, THW Ortsbesichtigung 22. bis 25.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPA, Vertreter elektronischer Medien Thema: Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen München und am Pressezentrum GAP 23. bis 25.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL Thema: Digitalfunk 23. bis 25.09.2014 BKA, BPOL Thema: Bildübertragung 24.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Akkreditierungsverfahren 25.09.2014 Gemeinsames Lagezentrum THW Thema: Unterstützungsmöglichkeiten 07.10.2014 BStMI, THW Informationsveranstaltung 07.10.2014 BKA, BfV, MAD, BLKA, BLfV Thema: G7-Internetfachdienststellen 08.10.2014 Bundeswehr, BPOL Thema: Logistik 09.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Folgemaßnahmen 13. bis 16.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, THW Zoll Thema: Unterstützung durch THW und Zoll 14.10.2014 Deutsche Bahn AG, BPOL Thema: Sicherheit Bahnverkehr 17.10.2014 Sherpa-Stab, Polizei des Freistaates Bayern, AA, BMI, BPA, BKA Thema: Ablauf und Organisation 20.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Logistik Bundeswehr Drucksache 18/4752 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Schnittstellen-Bahn 21.10.2014 BStMI, THW Informationsveranstaltung 21. bis 24.10.2014 BKA, BPOL Thema: Abstimmung von Unterstützungsleistungen 23.10.2014 BPOL, THW Thema: Unterstützung Fliegergruppe 03.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL, BNetzA Thema: Fernmeldewesen 04.11.2014 LPD Vorarlberg (AUT), BPOL Thema: Einsatzvorbereitung 04. bis 07.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL Thema: Digitalfunk 05./06.11.2014 BfV, alle LfV Thema: Koordinierungstreffen 11./12.11.2014 Landratsamt GAP Thema: Naturschutz 14.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Informationsaustausch Behördenleitung 18.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Ärztlicher Dienst 19.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Aufklärung 21./22./23.11.2014 BPOL, THW Thema: Unterstützung Fliegergruppe 25.11.2014 BKA, Zoll Thema: Unterstützungsmöglichkeiten 27./28.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA BPOL Thema: Digitalfunk 02.12.2014 Bayerischen Justiz und Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Folgemaßnahmen 03.12.2014 BKA, BPOL Thema: Abstimmung Einsatzvorbereitung 08.12.2014 Landratsamt GAP, BKA Thema: Trinkwasserversorgung, Hygiene 08.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Austausch zum Planungsstand 09.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, THW Thema: Unterstützungsmöglichkeiten 10.12.2014 Universitätsklinik Innsbruck, Landespolizei Tirol, BKA Thema: medizinisches Konzept 11.12.2014 Klinikum „Rechs der Isar“ und Klinik LMU München, BKA Thema: medizinisches Konzept 11.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Akkreditierung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4752 12.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Digitalfunk 15. bis 17.12.2014 BKA, BPA Thema: Mediensicherheit 17.12.2014 BKA, BPOL, THW Thema: Unterstützungsbedarf 06.01.2015 BKA, BPOL Thema: Informationsmanagement und Bundeslagebildfall 07.01.2015 THW, BPOL Thema: Logistik 08.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Öffentlichkeitsarbeit 08.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Objektschutz 13. bis 15.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, AA Thema: Sicherheitsmaßnahmen, Fahrstrecken und Logistik 13. bis 15.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL Thema: Digitalfunk 14.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, Landratsamt GAP, Landesamt für Gesundheit , BKA Thema: Infrastruktur und Lebensmittelsicherheit 19.01.2015 Bundeszollverwaltung, BPOL Thema: Stand Einsatzvorbereitung 19.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL, THW Thema: Stabsrahmenübung 20. bis 22.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPA Thema: Mediensicherheit 21.01.2015 BKA, THW Thema: Unterstützungsmöglichkeiten 22.01.2015 Bundeswehr, BPOL Thema: Logistik 27.01.2015 Deutsche Bahn AG, BPOL Thema: Sicherheit Bahnverkehr 28.01.2015 Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, BPOL Thema: Gesundheitsmanagement 28.01.2015 BPOL, THW Thema: Fliegergruppe 29.01.2015 BKA, BPOL Thema: Personenschutz 02.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL, THW Thema: Technik 05.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Objektschutz 05.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Kräftemobilität 05./06.02.2015 BfV, alle LfV Thema: Koordinierungstreffen Drucksache 18/4752 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 06.02.2015 Bundeszollverwaltung, BPOL Thema: Stand Einsatzvorbereitung 09.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, THW Thema: Technik 09.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Verkehrskonzept 09.02.2015 Naturschutzamt Oberbayern, BKA Thema: Naturschutzgutachten 10.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL Thema: Digitalfunk 11.02.2015 BKA, Polizei Freistaat Bayern, BPOL, THW Thema: Informationsaustausch 13.02.2015 Sherpa-Stab, Polizei des Freistaates Bayern, AA, BMI, BPA, BKA Thema: Ablauf und Organisation 18.02.2015 THW, BPOL Thema: Logistik 18.02.2015 BKA, BPA Thema: Mediensicherheit 24. bis 26.02.2015 Landratsamt GAP, Gemeinde Krün, BKA, Zoll Thema: Naturschutz/Kontrollstelle 25.02.2015 BKA, BPOL, AA Thema: Einsatzplanung 26.02.2015 Bundeswehr, BPOL Thema: Amtshilfe 04.03.2015 Polizei Freistaat Bayern und AUT-Behörden, BPOL Thema: Stand Einsatzvorbereitung 04.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Öffentlichkeitsarbeit 05.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL, THW Thema: Informationsaustausch 05.03.2015 Landeskriminalamt Freistaat Bayern, AUT-Behörden, BPOL Thema: Öffentlichkeitsarbeit 09.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL Thema: Aufklärung 10.03.2015 Landratsamt GAP, BKA Thema: Trinkwasserversorgung, Hygiene 11.03.2015 Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, BPOL Thema: Gesundheitsmanagement 10./11.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Notfallszenarien 10./11.03.2015 Gemeinde Krün, BKA, THW Thema: Kontrollstelle 11.03.2015 BKA, AA, BSI Thema: IT-Sicherheit 11.03.2015 BKA, BPOL Thema: Fernmeldewesen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4752 11.03.2015 Polizei Freistaat Bayern und AUT-Behörden, BPOL Thema: Deutsch-Österreichische Kooperationsabsprache 13.03.2015 BMI, Polizei Freistaat Bayern, Polizei Österreich, BPOL Thema: Deutsch-Österreichische Kooperationsabsprache 18.03.2015 Oberbehörden Zivil-militärische Zusammenarbeit (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundeswehr), BPOL Thema: - Darstellung Stand der Einsatzvorbereitung 23. bis 25.03.2015 BKA, BPOL Thema: Bildübertragung 24. bis 26.03.2015 BKA, Zoll Thema: personelle Unterstützung 30./31.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA Thema: Einsatzabstimmung Bezüglich der Treffen des BfV mit ausländischen Nachrichtendiensten wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Die Darstellung von Beschlüssen und Absichtserklärungen im Rahmen der vorliegenden Kleinen Anfrage würde dazu führen, dass sowohl Konzeption als auch Einzelmaßnahmen zum Schutz des G7-Gipfels im Vorfeld der Veranstaltung nachvollziehbar wären. Sowohl das Veranstaltungsformat als auch die Hochrangigkeit der Gipfelteilnehmer erfordern ein Höchtsmaß an zu gewährleistender Sicherheit. Der effektive Schutz sowohl des Veranstaltungsablaufs als auch der Gipfelteilnehmer macht es erforderlich, sowohl die Gesamtkonzeption des Veranstaltungsschutzes als auch die darauf bezogenen Einzelmaßnahmen höchst vertraulich und nur unter Einbeziehung desjenigen Personenkreises zu behandeln , der mit den Schutzmaßnahmen fachlich betraut ist. Die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden wie auch die Sicherheit der Gipfelteilnehmer wäre potentiell gefährdet, wenn Informationen über deren Schutz bereits im Vorfeld des Gipfels bekannt würden. Aufgrund der betroffenen Rechtsgüter und angesichts des durch die politische Bedeutung des G7-Gipfels begründeten zu erwartenden hohen Störerpotentials muss zur Effektivität der zu treffenden Schutzmaßnahmen deren Bekanntwerden unter allen Umständen vermieden werden. Nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse und den sonstigen betroffenen Rechtsgütern muss eine Beantwortung der Frage daher insoweit – auch in der Form einer Verschlusssache – unterbleiben. 2. Welchen Stand hat die Planung der Sicherheitsmaßnahmen beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei? Die Planungen für die Sicherheitsmaßnahmen des BKA und der BPOL sind in der Phase der Finalisierung und schrittweisen Umsetzung. 3. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorbereitungsstab der bayerischen Polizei gebildet (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386)? Der Vorbereitungsstab der Polizei des Freistaates Bayern wurde am 7. Februar 2014 gebildet. Drucksache 18/4752 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sofern Bundesbehörden daran beteiligt sind, a) wie ist der Stab strukturiert, und welche Arbeitskonzeption verfolgt er, Die Einrichtung des Vorbereitungsstabes obliegt allein der Polizei des Freistaats Bayern. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sieht die von der Beantwortung von Fragen der Struktur und der Arbeitskonzeption des Vorbereitungsstabes ab. b) um welche Bundesbehörden handelt es sich, und welcher Art ist ihre Präsenz im Vorbereitungsstab (Zahl der Vertreter, ständige oder anlassbezogene Präsenz usw.), Das BKA setzt seit Februar 2015 temporär einen Verbindungsbeamten beim Vorbereitungsstab der Polizei des Freistaates Bayern ein. c) welche Funktion und Aufgaben haben die Bundesbehörden jeweils in diesem Stab, Der Verbindungsbeamte des BKA berät als Ansprechpartner die Polizei des Freistaates Bayern. Er leistet Unterstützung, indem er bei komplexen Anfragen des BKA koordinierend tätig wird. d) erhalten sie Kenntnis von allen auf bayerischer Seite geplanten Sicherheitsmaßnahmen , Die am G7-Gipfel beteiligten Sicherheitsbehörden planen ihre jeweiligen Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Ein Austausch über die zu treffenden Maßnahmen findet nur statt, insoweit dies für die Aufgabenerfüllung durch andere Behörden oder Organisationseinheiten unerlässlich ist. Die Bundesregierung verfügt daher über keine umfassenden Kenntnisse aller auf Landesebene geplanten Maßnahmen. e) inwiefern erfolgt eine regelmäßige Information an die Bundesregierung und Der Vorbereitungsstab der Polizei des Freistaates Bayern ist Teilnehmer an Besprechungen des Sherpa-Stabes. f) wie oft hat sich der Stab bislang mit Teilnahme von Bundesbehörden (welchen) getroffen, und was wurde dabei jeweils besprochen bzw. vereinbart ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche Aufgaben hat nach Kenntnis der Bundesregierung die von der bayerischen Polizei eingerichtete Informationssammelstelle? Aufgabe einer Informationssammelstelle (ISa) einer Polizei ist, eine ausreichende Informationsbasis über die polizeiliche Lageentwicklung zu gewinnen. Dadurch soll eine abgestimmte, einheitliche und komprimierte Lagedarstellung bzw. -bewertung erreicht werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4752 a) Welche Art von Informationen über welche Themenfelder soll dort gesammelt werden? b) Mit wem sollen diese Informationen ggf. geteilt werden? Sofern Bundesbehörden aufgrund ihrer Beteiligung Kenntnis über die von der ISa der Polizei des Freistaates Bayern gesammelten Informationen haben, handelt es sich dabei um Landeslagebilder, die auch der ISa G7 des BKA zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus liefert die ISa der Polizei des Freistaates Bayern auch der ISa G7 des BKA für die Erstellung des Bundeslagebildes Informationen zu. Themenfelder sind u. a. Mobilisierungs- und Demonstrationserkenntnisse , Interneterkenntnisse sowie eine statistische Übersicht zu Straftaten und sonstigen Ereignissen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel. Weitergehende Auskünfte fallen aufgrund der originären Zuständigkeit der bayerischen Staatsregierung für die Arbeit der ISa der Polizei des Freistaates Bayern nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. c) Inwiefern beteiligten sich welche Bundesbehörden an der Informationssammelstelle ? Inwiefern steuern sie Informationen bei, und welcher Art sind diese (bitte vollständig aufzählen, inwiefern bislang ggf. Informationen beigesteuert wurden)? Gehören dazu auch Informationen, die unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen wurden? Inwiefern können sie von der Stelle Informationen beziehen (bitte vollständig aufzählen, welche Informationen bislang ggf. von dort bezogen worden sind)? Eine personelle Beteiligung von Bundesbehörden an der ISa der Polizei des Freistaates Bayern ist nicht vorgesehen. Sollten der ISa G7-Gipfel des BKA Informationen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau vorliegen, werden diese an die ISa der Polizei des Freistaates Bayern weitergeleitet. Dabei kann es sich um personenbezogene Daten , Erkenntnisse aus der Internetauswertung, Mobilisierungs- und Demonstrationserkenntnisse handeln. Es gehören dazu keine Informationen, die unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen wurden. Die ISa G7-Gipfel des BKA hat im Zuge des Aufrufes des Bundeslagebildfalles sämtliche Landeskriminalämter, so auch das Bayerische Landeskriminalamt (resp. die dort angesiedelte ISa) aufgefordert, zur turnusmäßigen Erstellung des Bundeslagebildes zuzuliefern. Bislang erfolgten drei Zulieferungen der ISa der Polizei des Freistaates Bayern zum Bundeslagebild. Ferner ist die ISa der Polizei des Freistaates Bayern aufgefordert, die in eigener Zuständigkeit erstellten Landeslagebilder im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau an das BKA zu übersenden. Bisher wurden zehn Landeslagebilder der ISa der Polizei des Freistaates Bayern übersandt. Sowohl die Landeslagebilder als auch die Zulieferungen der ISa der Polizei des Freistaates Bayern zum Bundeslagebild beinhalten Mobilisierungs- und Demonstrationserkenntnisse , Interneterkenntnisse, sowie eine statistische Übersicht zu Straftaten und sonstigen Ereignissen im Zusammenhang mit dem G7- Gipfel. Drucksache 18/4752 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des Freistaats Bayern oder seiner Behörden weitere, speziell mit Sicherheitsaspekten des Gipfels befasste Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, besondere Aufbauorganisationen oder sonstige Gremien oder Plattformen gegründet worden oder geplant, die sich hauptsächlich oder teilweise mit den Sicherheitsmaßnahmen befassen (bitte soweit möglich deren Bezeichnung und Zusammensetzung angeben ), und wenn ja, a) an welchen derartigen Kreisen oder Zusammenschlüssen nehmen jeweils wie viele Vertreter welcher Bundesbehörden teil, und b) wie viele Besprechungen hat es bislang gegeben (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder Absichtsbekundungen mitteilen, sofern diese nicht bereits zu den vorangegangenen Fragen beantwortet wurden)? Weitere Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Besondere Aufbauorganisationen, sonstige Gremien oder Plattformen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3d verwiesen. 6. Welche Erkenntnisse hat es im Rahmen der Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Links (GETZ-Link) bisher im Zusammenhang mit dem Gipfel gegeben? Im Rahmen des GETZ-Links werden Erkenntnisse zu Mobilisierung, Veranstaltungen , Aktionen und Straftaten in Bezug auf den G7-Gipfel ausgetauscht. a) Welche Schlussfolgerungen ziehen die Bundessicherheitsbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung die aus dem GETZ-Link informierten Landessicherheitsbehörden aus diesen Erkenntnissen? Die Bundessicherheitsbehörden ziehen die Schlussfolgerung, dass voraussichtlich mit Protesten und Aktionen mit dem Ziel der Verhinderung, zumindest aber Störungen des G7-Gipfels 2015 in Elmau, zu rechnen ist. b) Wie schätzt die Bundesregierung die in dem GETZ-Link diskutierten Erkenntnisse zur Mobilisierung der linken Szene ein? Es wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen. c) Rechnet die Bundesregierung mit einer ähnlichen Mobilisierung wie im Jahr 2007 in Heiligendamm (bitte begründen)? Der G7-Gipfel 2015 in Elmau wird auf einschlägigen Internetseiten thematisiert. Die Mobilisierung ist bislang als gering anzusehen. Die heute vorhandene mobile Verfügbarkeit sozialer Netzwerke ermöglicht es, auch mit geringer Vorlaufzeit , einen sehr großen Adressatenkreis für Veranstaltungen zu mobilisieren, so dass eine vergleichbare Mobilisierung wie beim G8-Gipfel 2007 kurzfristig möglich ist. 7. Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen kam es in Zusammenhang mit dem seit März 2014 im GETZ-Link durchgeführten Analyseprojekt zu „Strategien der gewaltbereiten linken Szene“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386 sowie Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2568)? a) Ist das Projekt mittlerweile beendet oder läuft es noch, und wenn es noch läuft, bis wann? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4752 b) Welche „Strategien und Taktiken der gewaltbereiten linken Szene in Deutschland bei Großveranstaltungen seit dem Jahr 2010“ wurden im Projekt analysiert? c) Welche „etwaige[n] theoretische[n] Strategiemodelle der linken Szene im Hinblick auf den G7-Gipfel“ wurden analysiert? d) Worin bestand die jeweilige Rolle der Behörden der Polizeilichen Informations - und Analysestelle (PIAS) und der geheimdienstlichen Informations - und Analysestelle (NIAS)? i) Welche Schlussfolgerungen ziehen die beteiligten Behörden aus den (bisherigen) Ergebnissen des Analyseprojekts? Die Fragen 7, 7a bis 7d und 7i werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ein abgestimmtes Ergebnis des Analyseprojekts „Strategien der gewaltbereiten linken Szene bei Großveranstaltungen von nationaler und/oder internationaler Bedeutung im Hinblick auf den G7-Gipfel im Juni 2015 in Deutschland“ kann erst nach Beendigung der Projektarbeit mitgeteilt werden. Damit ist frühestens ab Mitte Mai 2015 zu rechnen. e) Welche Dateien welcher Sicherheitsbehörden wurden bzw. werden für das Analyseprojekt genutzt (bitte jeweils Dateibezeichnungen angeben )? Für die Erhebung von Daten zur Lagedarstellung politisch motivierter Kriminalität wurde auf die BKA-eigene Datei „LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten)“ zurückgegriffen. f) Wie viele personenbezogene Datensätze wurden bzw. werden genutzt, und auf wie viele Personen beziehen sich diese? Die in der Antwort zu Frage 7e benannte Datei „LAPOS“ ist anonymisiert. Sie enthält außer der Geschlechtszugehörigkeit und des Alters des bzw. der Tatverdächtigen keinerlei personenbezogene Daten. g) Inwiefern werden von ausländischen Behörden erstellte Dateien bzw. Datensätze genutzt (bitte möglichst einzeln angeben)? Es wurden keine Dateien ausländischer Behörden genutzt. h) Wurden Dateien bzw. Datensätze im Rahmen des Projekts an ausländische Behörden übermittelt, und wenn ja, welche Datensätze, welche Behörden und wie viele personengebundene Daten betraf dies? Es werden keine entsprechenden Dateien oder Datensätze übermittelt. j) Wurden für das Projekt eigene Dateien angelegt, und wenn ja, – welche (bitte Dateibezeichnungen und Angaben zu Errichtungsanordnungen ), – mit wie vielen Datensätzen, – mit wie vielen personengebundenen Datensätzen, – über wie viele Personen und – auf welchen Kriterien beruhte jeweils die Auswahl der involvierten Dateien bzw. Personen oder personengebundenen Datensätze? Zur Durchführung des Projekts wurden keine „eigenen“ Dateien angelegt. Drucksache 18/4752 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Erkenntnisse haben die Bundessicherheitsbehörden bisher aus dem Bereich der offenen Internetauswertung im Zusammenhang mit den Sicherungsaspekten des Gipfels gewonnen, und inwiefern sind daraus resultierend Empfehlungen an die bayerischen Behörden ergangen? Im Zuge der offenen Internetauswertung sind mehrere Aufrufe gewaltorientierter linksextremistischer Bündnisse und/oder Personenzusammenschlüsse bekannt geworden, in denen ein „Sturm auf den Gipfel“ angekündigt und – auch erhebliche – Beeinträchtigungen des Gipfeltreffens in Aussicht gestellt werden. Darüber hinaus wurden im Bereich der offenen Internetrecherche Erkenntnisse über die organisatorische Infrastruktur sowie durchgeführten und geplanten Veranstaltungen der im Kontext des G7-Gipfels mobilisierenden Aktionsbündnisse erlangt. Es wurden in diesem Zusammenhang keine Empfehlungen an die bayerischen Behörden ausgesprochen. 9. Inwiefern haben Bundessicherheitsbehörden ausländischen Behörden (personengebundene) Daten übermittelt (bitte ggf. Angaben zu Empfängern , Dateien und Anzahl der Datensätze) bzw. von diesen erhalten? Das BfV übermittelt ausländischen Nachrichtendiensten personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 19 Absatz 3 BVerfSchG). Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, die phänomenbezogen dokumentiert wird. Eine statistische Erfassung findet nicht statt, weshalb eine Auskunft über die Anzahl nicht möglich ist. Angaben zu den Dateien und Empfängern kämen einer Offenlegung nachrichtendienstlicher Methoden, Arbeitsweisen und Kenntnisse gleich und würden damit nicht nur eine Gefährdung der Veranstaltungsablaufs sowie der Gipfelteilnehmer sondern auch der Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden mit sich bringen, weswegen insoweit keine weiteren Angaben erfolgen können. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Beabsichtigt das BKA (oder andere Bundessicherheitsbehörden) die Errichtung spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen oder ist dies bereits erfolgt, und wenn ja, a) welche Angaben kann die Bundesregierung zu den Errichtungsanordnungen machen, b) wie lauten die Dateibezeichnungen, c) wie viele personenbezogene Datensätze sind darin enthalten, und auf wie viele Personen beziehen sich diese, und d) aus welchen bereits bestehenden Dateien wird die Datei gespeist? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386 verwiesen. 11. Inwiefern ist es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung grundrechtsrelevant , Demonstrantinnen und Demonstranten zur Ausübung des Versammlungsrechts insbesondere außerhalb von Ballungsgebieten und anlässlich mehrtägiger Ereignisse Flächen zur Verfügung zu stellen, die als Übernachtungs- und Erholungsräume genutzt werden können (Camps)? Seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 haben die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht. Im Freistaat Bayern gilt das Bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 421). Die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4752 Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zu Fragen des Landesrechts oder dessen Vollzug durch die Länder Stellung zu nehmen. 12. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie sie auf Anfragen von Camp-Anmeldern reagiert, die bundeseigene Flächen zur Errichtung von Camps anmieten möchten (bitte ggf. erläutern)? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat in der Nähe zum Tagungsort Schloss Elmau (innerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen) keine frei verfügbaren bzw. vermietbaren Flächen im Portfolio. Es liegen auch keine Anfragen hinsichtlich der Überlassung bzw. Vermietung von bundeseigenen Flächen zur Camp-Errichtung oder Ähnlichem vor. 13. Haben Bundessicherheitsbehörden den bayerischen Behörden Hinweise im Zusammenhang mit möglichen Camps gegeben, und wenn ja, welcher Art? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz vorliegende Hinweise zum Thema „Errichtung möglicher Protestcamps“ erörtert. 14. Inwiefern bestehen Überlegungen, den Tagungsort Schloss Elmau mit einer technischen Sperre zu sichern (bitte ggf. Angaben zur Art dieser Sperre und zu den vorgesehenen Zeitabläufen zur Errichtung)? Die Darstellung von Art und Zeitraum von Schutzmaßnahmen in Bezug zum Tagungsort Schloss Elmau könnte dazu führen, dass durch deren Bekanntwerden eine Gefährdung des Ablaufs der Veranstaltung sowie der Gipfelteilnehmer eintritt . Derartige Gefährdungen sind nicht nur wegen potentieller Grundrechtsbeeinträchtigungen der Teilnehmer sondern auch mit Blick auf die internationale Relevanz des G7-Gipfels und der damit verbundenen Erwartung der ausländischen Teilnehmer, dass die Bundesregierung für einen optimalen Schutz des Veranstaltungsortes sorgt, zum Schutz der auswärtigen Beziehungen unter allen Umständen zu vermeiden. Aus diesen Gründen kommt auch eine als Verschlusssache eingestufte Antwort nicht in Betracht. Nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen verfassungsrechtlich geschützten Güter muss das parlamentarische Fragerecht daher hier zurücktreten. 15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der bayerischen Behörden bereits Planungen für die Einrichtung mobiler Gefangenensammelstellen eingeleitet worden oder war dies Gegenstand von Beratungen mit Bundesbehörden, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386 verwiesen. Drucksache 18/4752 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder im Einsatz wird derzeit im Zusammenhang mit dem Gipfel gerechnet? Welche Vorbereitungen zu einem Einsatz hat die Bundespolizei bisher getroffen ? Da die Vorbereitungsmaßnahmen nicht abgeschlossen sind, liegen derzeit noch keine Zahlen vor. Die auf dem Gebiet des Freistaates Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat nach derzeitigem Planungsstand ca. 3 700 zusätzliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorgesehen. Die BPOL hat zur Vorbereitung des Einsatzes aus Anlass des G7-Gipfels im Jahr 2015 Vorbereitungsstäbe eingerichtet, die den Einsatz im Rahmen der originären Aufgabenwahrnehmung vorbereiten. Schwerpunkte bilden hierbei die grenz- und bahnpolizeilichen Aufgaben gemäß § 2 bzw. § 3 BPolG. Die vorbereitenden Maßnahmen befinden sich in der Abschlussphase. 17. Inwiefern gibt es in Zusammenhang mit dem Gipfel Beratungen, Absprachen und/oder gemeinsame Gremien mit ausländischen Behörden? a) Um welche Behörden welcher Länder handelt es sich dabei, und wie wurde deren Teilnahme an den Beratungen bzw. Gremien bestimmt? b) Wer lud zu diesen Beratungen bzw. Gremien ein? c) Wie viele unaufgefordert übersandte Hinweise erhielt das BKA aus welchen Ländern hinsichtlich der Mobilisierung ausländischer Demonstrantinnen und Demonstranten (bitte diese Hinweise kurz zusammenfassen )? e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bunderegierung hieraus? Die Fragen 17, 17a bis 17c und 17e werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf Initiative des Bundesamts für Verfassungsschutz fanden Treffen mit ausländischen Nachrichtendiensten – insbesondere solchen von am G7-Gipfel teilnehmenden Staaten sowie weiteren Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland – statt. Weitergehende diesbezügliche Informationen kann die Bundesregierung nicht mitteilen. Eine Preisgabe der Informationen kann wegen der ansonsten eintretenden Beeinträchtigung des Schutzes des G7-Gipfels und seiner Teilnehmer nicht erfolgen. Darüber hinaus wäre mit einer Kundgabe entsprechender Informationen die Gefahr verbunden, dass die nachrichtendienstliche Kooperationsfähigkeit deutscher Sicherheitsbehörden in Frage gestellt und die künftige Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden nicht nur in Vorbereitung von Großveranstaltungen wie dem G7-Gipfel sondern generell erheblich erschwert werden würde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. d) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, ggf. auch aus den vorgenannten Beratungen, bezüglich der Mobilisierung ausländischer Demonstrantinnen und Demonstranten? Eine Teilnahme ausländischer Demonstranten an den Protesten gegen den G7- Gipfel wird erwartet. Eine quantitative Einschätzung ist derzeit nicht möglich. Das BKA führt lediglich Absprachen mit Vertretern von ausländischen Personenschutzbehörden der Staate, die am G7-Gipfel 2015 teilnehmen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4752 18. Welche Objekte sind nach Einschätzung der Bundesregierung in der Region Oberbayern im Zusammenhang mit den erwarteten Gipfelprotesten besonders gefährdet? Eine Einschätzung, welche Objekte in der Region Oberbayern im Zusammenhang zu erwartenden Gipfelprotesten besonders gefährdet sind, obliegt der Polizei des Freistaates Bayern. 19. Soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine automatisierte Kfz-Kennzeichenauslesung auf Straßen erfolgen (bitte ggf. mitteilen, was die bayerische Polizei hierzu in gemeinsamen Gremien vortrug)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386 verwiesen. 20. Welchen Vorbereitungsstand haben die Vorbereitungen zum Pressezentrum , zu einem sogenannten Briefingzentrum und ggf. zu weiteren Einrichtungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Gipfel in der Region Oberbayern? Die Vorbereitungen für das Internationale Medienzentrum und das Briefingcenter verlaufen planmäßig. 21. Inwiefern bereiten sich Kräfte des Bundes inklusive der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auf Transportaufgaben (für Delegationsmitglieder, Journalisten bzw. Angehörige der Polizei oder der Bundeswehr) vor, und welche Boden-, Wasser- oder Luftfahrzeuge werden dafür bereitgehalten? Das BKA führt den Transport von gefährdeten Delegationsmitgliedern in entsprechend gesicherten Fahrzeugen durch. Der Flugdienst der BPOL stellt sich auf einen möglichen Transport von Delegationen und Polizeikräften ein. 22. Inwiefern haben Behörden des Freistaats Bayern gegenüber Bundessicherheitsbehörden allgemeinen oder spezifischen Bedarf an Unterstützungsleistungen geäußert (bitte ggf. konkret und ausführlich darstellen), und inwiefern soll diesen Ersuchen entsprochen werden? Der Freistaat Bayern hat die Polizeien des Bundes und der Länder um Unterstützung ersucht. Eine abschließende Zu- oder Absage kann nach derzeitigem Stand, aufgrund der Maßnahmen der Bundespolizei im originären Aufgabenbereich , nicht erteilt werden. Die Polizei des Freistaates Bayern hat Hubschrauber der BPOL für den Transport von Einsatzkräften und Material, den Luftraumschutz sowie eine Unterstützung durch Flugfeldtankwagen angefragt. Eine abschließende Zu- oder Absage wurde noch nicht erteilt. Auf Ersuchen des Freistaates Bayern wird das BfV in zeitlicher Nähe zum G7- Gipfel einen Verbindungsbeamten zum LfV entsenden. Drucksache 18/4752 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche spezifischen Beiträge zu den Sicherheitsmaßnahmen hat die Bundesregierung bzw. haben Bundesbehörden bislang durchgeführt oder geplant ? In welchem Rahmen wurden dem Freistaat Bayern Unterstützungsmaßnahmen angeboten bzw. in Aussicht gestellt? Die eingerichteten Vorbereitungsstäbe bereiten den Einsatz aus Anlass des G7- Gipfels 2015 für die jeweilige originäre Aufgabenwahrnehmung vor. Schwerpunkte bilden hierbei der Personen- und Innenschutz sowie die grenz- und bahnpolizeilichen Aufgaben. Die Prüfung konkreter Unterstützungsmaßnahmen der BPOL für den Freistaat Bayern dauert an. 24. Inwiefern werden seitens der Bundesbehörden selbständig oder in Absprache mit Bayern vorbereitende Planungen hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen getroffen, und welche Angaben über den derzeitigen Planungsstand kann die Bundesregierung machen? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Inwiefern bereitet sich die Bundeswehr auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gipfel vor? Sofern die rechtlichen und technisch-organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben. 26. Ist die Bundesregierung bereit, auch zu solchen Amtshilfeanträgen auf Unterstützungsleistungen der Bundeswehr Auskunft zu geben, die zwar bei der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung oder Dienststellen der Bundeswehr eingegangen, aber noch nicht entschieden sind, und wenn nein, warum nicht? War die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3981 in diesem Sinne vollständig? Welche Angaben kann die Bundesregierung zum jetzigen Stand (ergänzend zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 18/3981) zu bewilligten bzw. noch nicht entschiedenen Amtshilfe- sowie Unterstützungsleistungen machen? Zur Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung zu Amtshilfeanträgen Auskunft erteilt, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3981) verwiesen. Die Antwort war vollständig. Zum Stichtag 30. März 2015 lagen 98 Amtshilfeanträge vor. Davon wurden 64 bewilligt, sieben wurden abgewiesen, fünf wurden zurückgezogen und 22 befinden sich in Bearbeitung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4752 27. Gibt es Anfragen (Beratungsbedarf und Ähnliches) an die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung oder seine nachgeordneten Behörden, die noch keine formellen Amtshilfeersuchen sind, aber zum Ziel haben, die Bundeswehr in Zusammenhang mit dem Gipfel unterstützend tätig werden zu lassen, und wenn ja, a) inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit Sicherungsmaßnahmen, b) inwiefern sehen diese den Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr vor und c) inwiefern sehen diese die Bedienung oder Bereitstellung von Gerätschaften , Technik oder Boden- bzw. Luftfahrzeugen der Bundeswehr vor? Die Fragen 27 und 27a bis 27c werden im Zusammenhang beantwortet. Behörden, die beabsichtigen, um Amtshilfe zu ersuchen, steht es grundsätzlich frei, sich vorher über vorhandene Fähigkeiten zu informieren. Die Bundeswehr leistet beantragte Amtshilfe auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben. Anfragen werden weitererst dann bearbeitet, wenn sie die formalen Ansprüche eines Amtshilfeantrags erfüllen. Eine Ressourcenprüfung erfolgt im Zuge der Bearbeitung eines formellen Amtshilfeersuchens. Sofern die beantragte Amtshilfe rechtlich zulässig und technisch-organisatorisch leistbar ist, wird außer Angehörigen der Bundeswehr auch beantragtes Material im erforderlichen Umfang bereitgestellt . 28. Stellt sich die Bundeswehr darauf ein, a) Aufklärungsflugzeuge bzw. Spähpanzer einzusetzen, und wenn ja, wie viele jeweils und für welche konkreten Zwecke, Hierzu liegen keine Amtshilfeersuchen vor. b) eigene Sanitäter zu entsenden, und wenn ja, wie viele, Sofern die Bundeswehr mit Sanitätspersonal unterstützt, hängt dessen Umfang von der beantragten Amtshilfe ab. c) Feldjäger einzusetzen, und wenn ja, wie viele und für welche Zwecke, und Feldjägerkräfte werden ausschließlich zur Unterstützung von Bundeswehrkräften und zur Absicherung militärischer Einrichtungen sowie bei Bedarf für die Sicherstellung von Personen- und Begleitschutzmaßnahmen für Angehörige aus dem Geschäftsbereich BMVg und hochrangiger militärischer Gäste verbündeter Streitkräfte eingesetzt. Die Anzahl der dann einzusetzenden Feldjäger hängt von entsprechenden Unterstützungsforderungen ab. d) Luftabwehr bereitzustellen oder einzusetzen, und wenn ja, welche Bedrohungsszenarien liegen dabei zugrunde? Die Bundeswehr trägt während des G7 Gipfels – wie auch außerhalb solcher Anlässe – zur Überwachung und zum Schutz des deutschen Luftraumes bei. Die Abwehr von Gefahren aus der Luft erfolgt im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes . Drucksache 18/4752 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Inwiefern ist der Einsatz von AWACS-Flugzeugen geplant? Ein Einsatz von AWACS im Rahmen des G7-Gipfels ist derzeit nicht geplant. 30. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass Gebirgsjäger der Bundeswehr „Gewehr bei Fuß [stehen], um gegebenenfalls die Sicherheitskräfte beim G7-Gipfel in Elmau zu unterstützen“ (Reichenhaller Tagblatt , 7. März 2015)? Die Gebirgsjäger der Bundeswehr können – wie die gesamte Bundeswehr – im Rahmen der nach dem Grundgesetz zulässigen Möglichkeiten und im Rahmen freier Kapazitäten die Durchführung des G7-Gipfels unterstützen. 31. Mit welchen Kosten in Zusammenhang mit dem Gipfel wird derzeit gerechnet , und welche davon würden nach gegenwärtigem Stand von der Bundesregierung getragen? Die tatsächlichen Kosten des G7-Gipfels 2015 stehen noch nicht fest und können erst nach Abschluss des Gipfels benannt werden. Für die Ausrichtung des G7-Gipfels 2015 in Schloss Elmau in Bayern wurde haushaltsrechtliche Vorsorge auf Bundes- und auf Landesebene unabhängig voneinander getroffen. Der Bund wird sich an den sicherheitsbedingten Mehrkosten, die zur Ausrichtung des Gipfels in Bayern anfallen, beteiligen. Darüber hinaus sind in verschiedenen Einzelplänen des Bundes Ausgaben für die Ausrichtung der deutschen Präsidentschaft veranschlagt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333