Deutscher Bundestag Drucksache 18/4762 18. Wahlperiode 28.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Anja Hajduk, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4478 – Besserstellungsverbot und die Deutsche Energieagentur im Jahr 2014 1. Welche Farbe zeigt aktuell das im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verankerte Vorwarn-Ampel-System hinsichtlich der Frage, ob die Deutsche Energieagentur (dena) im Jahr 2014 mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus Drittmitteln generiert? 2. Welche Farbe zeigte das Vorwarnsystem im Laufe des Jahres 2014? Falls es die Farbe rot zeigt bzw. zeigte, wie hat das BMWi darauf reagiert? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Vorwarnsystem wird aktuell noch erarbeitet. Es soll als Informationsinstrument für den Zuwendungsgeber im laufenden Geschäftsjahr dienen. Eine rückwirkende Anwendung auf das Jahr 2014 ist nicht beabsichtigt. 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung insgesamt aus der Einnahmensituation der dena hinsichtlich des Besserstellungsverbotes für das Jahr 2014? Die Zuwendungsquote für das Jahr 2014 wird in Verbindung mit dem von Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlusses der dena ermittelt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ist noch nicht festgestellt, so dass hierzu keine endgültige Auskunft erteilt werden kann. Auf Basis des Geschäftsberichts der dena für das vierte Quartal 2014 sollte der Anteil der Zuwendungen unter 50 Prozent liegen (Zuwendungen: 9 673 Mio. Euro/sonstige Umsatzerlöse 11 133 Mio. Euro). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4762 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viel Prozent der Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt hat die dena dabei über Ausschreibungen erhalten? Zuwendungen sollen die Empfänger in die Lage versetzen, bei ihrer Tätigkeit dem Bundesinteresse zu dienen. Sie können im Rahmen des Haushaltsrechts nach pflichtgemäßem Ermessen vergeben werden. Ausschreibungen nach dem Vergaberecht sollen hingegen ein konkretes Beschaffungsinteresse des Bundes zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben gegen Entgelt befriedigen. Beide Mechanismen sind also zu unterscheiden. Die dena hat vom Bund daher entweder Zuwendungen oder – im Wege der Ausschreibung – Aufträge (s. Antwort zu den Fragen 12 und 13) erhalten. 5. Falls es theoretisch zu einer Verletzung des Besserstellungsverbotes für das Jahr 2014 gekommen sein sollte, kann im Rahmen jedes Haushaltsbescheides aus dem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung Geld zurückgefordert werden, oder gibt es hier Ausnahmen? Die Erstattung von Zuwendungen kann nach Rücknahme oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids verlangt werden. Die Zuwendungsbescheide des Bundes an die dena enthalten für das Jahr 2014 allesamt eine Regelung, nach der der Zuwendungsbescheid bei Verstoß gegen das Besserstellungsverbot mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden kann. Wird er widerrufen, so können von der dena Zuwendungen nach den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Höhe des Gesamtumfangs der Besserstellung zurückgefordert werden. 6. Wann wurde die Rechnungslegung für die dena von der Einnahmen- auf die Ausgabenbasis umgestellt? Gilt diese Änderung dann für das komplette Jahr 2014, oder werden vor der Veränderung gebuchte Ausgaben im Rahmen des Besserstellungsverbotes anders bewertet? Die Bescheide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind seit dem 1. Januar 2015 auf Ausgabenbasis umgestellt. Diese Änderung gilt ab dem Geschäftsjahr 2015. Die dena wird für den Jahresabschluss 2015 eine Rechnungslegung auf Ausgabenbasis vorlegen. 7. An welchem Tag in welchem Jahr hat die Bundesregierung festgestellt, dass Gelder aus EU-Mitteln nicht in die Berechnung der Drittmittelquote einbezogen werden dürfen? 8. Wann wurde dies der dena mitgeteilt? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Einbeziehung von EU-Mitteln war das Ergebnis eines längeren Diskussions - und Prüfungsprozesses, in den die Länder einbezogen wurden. Das BMWi hat im Anschluss der dena mit Schreiben vom 25. Juli 2012 mitgeteilt, dass die bisher (seit 2003) praktizierte Berechnung der Quote zu ändern ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4762 9. Hat das BMWi im Jahr 2015 bereits Gelder für Firmen, Institute etc. genehmigt , für die ehemalige Geschäftsführer der dena nach Kenntnis der Bundesregierung tätig sind? Die Bundesregierung verfolgt nicht, für welche Unternehmen ehemalige Geschäftsführer der dena zurzeit tätig sind. 10. Welche Beträge haben die Kooperationspartner (Drittmittelgeber) nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der auf Bundestagsdrucksache 18/4192 (Antwort zu Frage 1) aufgeführten Projekte (ohne Projekte der Exportinitiative bzw. des Solardachprogramms) in Summe der dena für die Jahre 2012 und 2013 in Rechnung gestellt bzw. überwiesen? Die Summe der Beträge, die Drittmittelgeber der dena in den Jahren 2012 und 2013 „überwiesen“ haben, ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 18/4192 (Tabelle, Spalte „sonstige Erlöse“). Wie sich diese Beträge im Einzelnen zusammensetzen und für welche Leistung der dena sie gezahlt wurden, ergibt sich aus den Auszügen aus den Verwendungsnachweisen (gemeinsame Antwort zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 18/4192). Von der dena beauftragte Dritte stellen der dena Leistungen in Rechnung. Diese werden bei der dena als „Fremdleistungen“ verbucht. Fremdleistungen sind Leistungen anderer, die die dena zur Durchführung des Zuwendungsprojekts in Anspruch nimmt. Darunter fallen z. B. Druckkosten, IT-Leistungen oder die Durchführung von Studien. Bei den „Fremdleistungen“ handelt es sich um (private) Geschäftsbeziehungen der dena zu Dritten. Der Zuwendungsgeber prüft im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung , ob die in den Zuwendungsprojekten beantragten Fremdleistungen tatsächlich in Rechnung gestellt und bezahlt wurden. Die Prüfung beschränkt sich dabei auf die Fremdleistungen im jeweiligen, zuwendungsgeförderten Projekt. In den Zuwendungsbescheiden an die dena ist als besondere Bestimmung festgelegt , dass die dena bei der Vergabe von Aufträgen darauf zu achten hat, dass diese „nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen gemäß ANBest-P-Kosten Nr. 3 zu vergeben sind“. Soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen. Dies ist im Verwendungsnachweis zu belegen. Der Zuwendungsgeber prüft im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung die Vergabe der Aufträge . Dazu werden die Vergabedokumentation der dena und einzelne Verträge, z. B. Rahmenvereinbarungen, eingesehen. Eine Ermittlung und Gegenüberstellung sämtlicher Zahlungsströme, die seitens der dena an Dritte und von Dritten an die dena fließen, würde eine Unternehmensprüfung bei der dena erfordern. Soweit das Verhältnis von Drittmitteln zu Zuwendungen für die Feststellung der Zuwendungsquote relevant ist, wird diese Prüfung durch Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses vorgenommen. Drucksache 18/4762 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wird eine Überprüfung der Kooperationsverträge zwischen der dena und ihrer Geschäftspartner mit Bezug auf die Berechnung der Zuwendungsquote in den Jahren 2012 und 2013 vom BMWi geplant? Wenn ja, wird der Deutsche Bundestag darüber informiert? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Eine über den in Antwort zu Frage 10 dargestellten Umfang hinausgehende Überprüfung der Kooperationsverträge ist nicht geplant. 12. Wie viele öffentliche Ausschreibungen im Bereich der Energieeffizienz hat das BMWi im Jahr 2014 durchgeführt? Auf wie viele davon hat sich die dena beworben? Wie viele davon wurden an die dena vergeben? Im Jahr 2014 hat das BMWi die folgenden Vorhaben im Bereich Energieeffizienz ausgeschrieben: 13. Wie viele Direktaufträge bzw. Zuwendungen zur Projektförderung hat das BMWi im Jahr 2014 der dena erteilt (bitte mit tabellarischer Übersicht mit den jeweiligen Begründungen, inwiefern durch die Durchführung dieser Aufträge ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und inwiefern diese Projekte keine marktgängigen Maßnahmen sind)? Im Jahr 2014 wurden keine Direktaufträge (verstanden als Aufträge ohne vorherige Ausschreibung) vergeben. Für die folgenden Projekte wurden der dena im Jahr 2014 Zuwendungen gewährt : Vorhaben Bewerbung dena Zuschlag dena Wissenschaftliche und organisatorische Begleitung der Plattform Energieeffizienz ja Zuschlag an dena in Konsortialgemeinschaft mit dem EEP (Institut für Energieeffizienz in der Produktion) der Universität Stuttgart Wissenschaftliche Unterstützung bei der Vorbereitung der G7-Energieministerkonferenz unter deutscher Präsidentschaft ja nein dena RES 2013/2014 dena RES 2014/2015 EEE Exportinitiative Erneuerbare Energien Energiedienstleistungsrichtlinie Energieeffiziente Kommune Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Experten-Serviceportal Effiziente Energiesysteme Fortentwicklung Umsetzungsplattform Pkw-Label Initiative Energieeffizienz Kampagne „Die Hauswende“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4762 Bei diesen Projekten handelt es sich nicht um Aufträge der Bundesregierung an die dena, sondern um Projekte der dena, an deren Durchführung ein erhebliches Interesse des Bundes besteht. Sie werden daher per Zuwendung gefördert. Dieses Interesse des Bundes ergibt sich aus den energie- und klimapolitischen Zielen , wie sie im Energiekonzept der Bundesregierung verankert wurden. So sollen z. B. die gebäudebezogenen Projekte die energetische Sanierung der im privaten und öffentlichen Eigentum stehenden Gebäude voranbringen und die für ein planvolles weiteres Vorgehen wichtigen Daten und Sanierungsfahrpläne bereitstellen sowie Hilfestellung zur Schaffung nachhaltiger Strukturen und Prozesse zur eigenständigen Überwachung und kontinuierlichen Optimierung der Energieeffizienz bieten (z. B. Energieeffiziente Kommune). Auch die Verbesserung der Verbraucherinformationen im Verkehrsbereich oder die Erarbeitung verständlicher und nachvollziehbarer Informationen zum Übergang in einen neuen Energiemix gehören zu den vordringlichen Ziele im Energiekonzept der Bundesregierung. Auch an der Entwicklung von Effizienzhäusern, dem Aufbau bundesweiter Netzwerke und Datenbanken für die Verbreitung von Informationen, der Organisation von Stakeholderprozessen (z. B. Expertenservice-Portale, Kompetenzzentrum Contracting) oder der Durchführung von Effizienz-Kampagnen (z. B. Hauswende-Kampagne) und Kooperationsprojekten unter Einbindung der Wirtschaft (z. B. Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz, geea) besteht ein hohes öffentliches Interesse. Entsprechend dem bis 2050 angelegten Umsetzungsprozess der Energiewende hat der Bund ein erhebliches Interesse daran, dass die genannten Projekte und geschaffenen Strukturen wie Datenbanken oder Portale auf Dauer angelegt sind (z. B. Energieeffizienz-Expertenliste) und in der Öffentlichkeit durch eine Einrichtung betrieben werden, die als neutraler und dem Bund zugehöriger Moderator und Organisator in der Umsetzung der Energiepolitik des Bundes wahrgenommen wird. Eine solche Funktion ist nicht als marktgängige Leistung am Markt verfügbar. Kompetenzzentrum Contracting/Netzwerk Nichtwohngebäude Mitarbeit Netzwerk EnR Modellvorhaben Effizienzhaus Sanierungsstrategie für große Liegenschaften Solardachprogramm zur Auslandsmarkterschließung 2012/13 Stakeholderdialog energieeffiziente Produkte Zukunft Haus Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333