Deutscher Bundestag Drucksache 18/4783 18. Wahlperiode 30.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4628 – Umgang mit Verschlusssachen in Ministerien und Behörden des Bundes bei der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 7. Januar 2011 meldete die „BILD“, dass die „Organisation Gehlen“ und später auch deren Nachfolger, der Bundesnachrichtendienst (BND), bereits seit dem Jahr 1952 wusste, wo sich der für die Organisation der Vertreibung, Deportation und Ermordung der europäischen Juden zuständige SS-Obersturmbannführer Karl Adolf Eichmann versteckte, dieses Wissen jedoch geheim hielt und nicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes oder befreundeter Staaten weitergegeben hatte. Kurz darauf berichtete das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (15. Januar 2011), dass der als „Schlächter von Lyon“ berüchtigte NS-Verbrecher Klaus Barbie im Jahr 1966 zeitweise Agent des BND gewesen sei. Als Folge dieser Veröffentlichungen versprach der damalige BND-Chef Ernst Uhrlau am 17. Januar 2011 „freien Aktenzugang “ für die Untersuchung der Frühgeschichte des Geheimdienstes. Am 15. Februar 2011 wurde vom BND eine Unabhängige Historikerkommission (UHK) berufen, um die Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisationen sowie seines Personal- und Wirkungsprofils in den Jahren 1945 bis 1968 und des Umgangs mit dieser Vergangenheit aufzuarbeiten. Von November 2011 bis Januar 2015 erarbeitete zudem ein Team unter der Leitung der Historiker Prof. Dr. Constantin Goschler und Prof. Dr. Michael Wala von der Ruhr-Universität Bochum im Projekt „Die Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950–1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“ eine Studie zu den braunen Wurzeln des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Am 24. Januar 2015 meldete „DER SPIEGEL“, dass laut Akten des BfV die Verfassungsschutzbehörden in den Fünfzigerjahren mindestens zwei Quellen im Umfeld von Adolf Eichmann, dem Cheflogistiker des Holocausts, gehabt hätten. Die Informanten des BfV bezogen demnach ihre Kenntnisse von AltDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. April 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nazis, die Adolf Eichmann in Buenos Aires getroffen hatten. So erreichte das BfV im Februar 1958 die Nachricht, Adolf Eichmann lebe unter dem Namen „Clement“ in Argentinien, was beinahe zutraf, da sich Adolf Eichmanns Deckname „Klement“ schrieb. Das BfV habe daraufhin die westdeutsche Botschaft gebeten, „Clement“ zu finden, was aber aus unbekannten Gründen nicht von Erfolg gekrönt gewesen sei. Im Jahr 1959 habe das BfV Berichte erhalten, dass Drucksache 18/4783 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der rechtsradikale Verleger Eberhard Fritsch damit prahle, „Kontakt zu Eichmann “ zu haben, was zutraf. Daraufhin hätten Agenten den Auftrag erhalten, den „augenblicklichen Aufenthaltsort des Eichmann und evtl. weitere in der Bundesrepublik bestehende Kontakte festzustellen“. Laut „SPIEGEL“-Meldung hätten sie nach Aktenlage Adolf Eichmann jedoch ebenfalls nicht finden können. Im Jahr darauf gelang dies schließlich dem israelischen Geheimdienst, der Eichmann nach Israel entführte, wo er nach seinem Prozess 1962 hingerichtet wurde (DER SPIEGEL, vom 24. Januar 2015). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Korrespondenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit dem Auswärtigen Amt (AA) im Jahr 1958 ist schon seit einigen Jahren bekannt. Die Dokumente sind nach Irmtrud Wojak (Eichmanns Memoiren; Ein kritischer Essay, Frankfurt am Main, Campus Verlag: 2001, S. 30 f. und Anmerkungen S. 213, Nr. 70 bis 73) im Mai 2000 vom BfV offengelegt worden. Auch Heinz Schneppen (Odessa und das Vierte Reich, Berlin, Metropol Verlag, 2007, S. 163) erwähnt den Vorgang (vgl. auch Bundestagsdrucksachen 16/10945 vom 14. November 2008, 17/11787 vom 7. Dezember 2012, 17/12884 vom 18. März 2013). 1. Treffen die Informationen aus dem „SPIEGEL“-Artikel vom 24. Januar 2015 zu? Bei der Quelle, die erstmals im Februar 1958 zu Adolf Eichmann berichtete, handelte es sich nicht um eine BfV-Quelle. Erkenntnisse zu dieser Quelle liegen dem BfV nicht vor. Im Übrigen treffen die Informationen aus dem genannten „SPIEGEL“-Artikel zu. 2. Seit wann hatte die Bundesregierung von den entsprechenden BfV-Akten Kenntnis? Das BfV hat dem AA erstmals mit Schreiben vom 11. April 1958 Hinweise auf den Verbleib von Adolf Eichmann übermittelt. 3. Handelt es sich bei den nun bekannt gewordenen Akten um erst kürzlich im Rahmen der Arbeit der Historikerkommission des BfV deklassifizierte Dokumente , oder war deren Verschlusssachen-Klassifizierung schon vorher abgelaufen? Die Akten des BfV zu Adolf Eichmann und Eberhard Fritsch werden derzeit auf Offenlegung und Abgabe an das Bundesarchiv geprüft. Ein Sachzusammenhang mit dem Forschungsansatz des Geschichtsprojekts des BfV („Organisationsgeschichte des BfV 1950–1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter“) besteht nicht. 4. Um welche BfV-Quellen im Umfeld von Adolf Eichmann handelte es sich? Teile der Informationen im „SPIEGEL“-Bericht gehen auf einen Zugang des BfV zurück. Nach den im BfV anlässlich dieser Anfrage gesichteten Altakten war die Quelle allerdings nicht im unmittelbaren Umfeld von Adolf Eichmann aktiv, sondern bezog ihre Informationen vom Hörensagen über Dritte. Im Übri- gen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4783 5. Aus welchen Gründen waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Versuche , Adolf Eichmann alias Klement in den Jahren 1958 und 1959 zu finden , jeweils nicht von Erfolg gekrönt, und hat die Bundesregierung Informationen darüber, dass die Suche ggf. gezielt sabotiert oder nur halbherzig geführt gewesen sein könnte? Die Bundesregierung hat weder Hinweise auf die Gründe der Erfolglosigkeit der Suche noch auf eine gezielte Sabotage oder halbherzig geführte Suche. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13563 vom 13. Mai 2013, Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Buchstaben a, b und d, verwiesen. 6. Hält die Bundesregierung es für glaubhaft, dass das BfV erst im Jahr 1958 vom Aufenthaltsort Adolf Eichmanns wusste, während dieser dem BND bereits seit dem Jahr 1952 bekannt war, und wenn ja, welche Gründe hatte es, dass der BND sein Wissen dem BfV und anderen Sicherheitsbehörden und der Justiz nicht zur Verfügung gestellt hat? Aus den im Bundesnachrichtendienst (BND) verbliebenen Altunterlagen ergibt sich, dass dieser dem Landesamt für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz auf dessen Bitte um Übermittlung von Informationen zum Aufenthaltsort von Adolf Eichmann mit Fernschreiben vom 8. September1959 Folgendes mitteilte: „Der oben genannte ehem. SS-Führer Eichmann Adolf soll sich nach Karteinotierungen von 1952 in Ägypten und später in Argentinien aufgehalten haben. Wo sich sein derzeitiger Wohnsitz befindet, ist hier nicht bekannt.“ Dem BND lagen damals unterschiedliche Informationen zu Adolf Eichmann und seinem möglichen Aufenthaltsort vor. Den im BND verbliebenen Unterlagen ist nicht zu entnehmen, ob andere Behörden vom BND vor dem Jahr 1959 über den möglichen Aufenthaltsort Adolf Eichmanns informiert wurden. Gründe, warum dies möglicherweise nicht geschah, sind den Unterlagen ebenfalls nicht zu entnehmen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13563 vom 13. Mai 2013 und dort vor allem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Buchstaben a, b und d sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. Auch aus den im BfV gesichteten Akten ergeben sich keine Hinweise auf eine dortige frühere Kenntnis von dem Aufenthaltsort Adolf Eichmanns. 7. Existieren noch weitere, bislang unter Verschluss gehaltene, Aktenbestände zu Adolf Eichmann bei Bundesministerien und Bundesbehörden? Wenn ja, wo, in welchem Umfang, und wann ist jeweils mit ihrer Deklassifizierung und Abgabe an das Bundesarchiv zu rechnen (bitte entsprechend nach Bundesministerium oder Behörde, Aktenumfang in laufenden Metern, Grund der anhaltenden Schutzfrist und voraussichtliches Datum der Aktenöffnung bzw. Abgabe an das Bundesarchiv aufschlüsseln)? Im Bundeskanzleramt werden keine eigenen Dokumente, die einen historischen Bezug zu Adolf Eichmann aufweisen, unter Verschluss gehalten. Im Bestand des Bundeskanzleramtes im Bundesarchiv befinden sich die auf Bundestagsdrucksache 17/11787 vom 7. Dezember 2012, S. 2 ff., angesprochenen zwei einschlägigen Akten mit drei Bänden. Es handelt sich dabei um – die Akte „Adolf Eichmann“ 19006(19), Bd. 1 und 2 (Bd. 1 (BArch B136/ 50274) und Bd. 2 (B136/50275)) sowie Drucksache 18/4783 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – die Akte „Diffamierungskampagnen gegen die BRD“ 10201(93) Bd. 1 (BArch B 136/50087). Die Akte „Adolf Eichmann“ ist inzwischen vollständig offen gelegt. Die Laufzeit der Akte „Diffamierungskampagnen gegen die BRD“ fällt unter die Regeldeklassifizierung nach § 9 Absatz 2 der Verschlusssachenanweisung (VSA). Unbeschadet dessen lässt sich in der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht klären, ob sich in dieser Akte Einzeldokumente befinden, die weiterhin dem Geheimschutz unterliegen. Außerdem führt das Bundeskanzleramt Verfahrensakten aus neuerer Zeit, die im weiteren Sinn einen inhaltlichen Bezug zu Adolf Eichmann aufweisen. Zu Einzelheiten wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. Dezember 2012 auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Jan Korte auf Bundestagsdrucksache 17/11787 vom 7. Dezember 2012 verwiesen. Bezüglich der beim BND noch vorhandenen Unterlagen wird ebenfalls auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 17/11787 vom 7. Dezember 2012 verwiesen. Diese Unterlagen sind Gegenstand einer laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie werden nach Beendigung des Rechtsstreits in dem vom Gericht entschiedenen Umfang zugänglich gemacht. Im Übrigen hat der BND bereits zwei Signaturen an das Bundesarchiv abgegeben, die Informationen zu Adolf Eichmann enthalten. Diese sind dort unter der Bezeichnung B206/1985 und B206/1986 für jedermann einsehbar. Zudem werden beim BND Verwaltungsakten aus jüngerer Zeit geführt, die jedoch keine neuen Erkenntnisse zu der Person Adolf Eichmann enthalten. Aus den Aktenbeständen des BfV wurde eine Sachakte (ein Ordner) zum „Fall Adolf Eichmann“ an das Bundesarchiv übergeben und ist dort nutzbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. In der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sind keine weiteren als Verschlusssachen eingestuften Dokumente zu Adolf Eichmann in der Bundesverwaltung bekannt geworden. 8. In welchem Umfang wurden Akten mit NS-Bezug den diversen Historikerkommissionen und Forschungsprojekten zur Organisationsgeschichte und NS-Vergangenheit in Ministerien und Behörden des Bundes aus Geheimhaltungsgründen nicht zur Verfügung gestellt (bitte entsprechend nach Bundesministerium bzw. Behörde, Umfang der unter Verschluss gehaltenen Akten in laufenden Metern und voraussichtlichem Datum der vollständigen Aktenabgabe aufschlüsseln)? Soweit die angesprochenen Historikerkommissionen und Forschungsprojekte als Verschlusssache eingestufte Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt haben, wurde ihnen Zugang gewährt. Gegebenenfalls sind die Betroffenen zuvor einer Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen worden. 9. In welchen Fällen gab es in den letzten Jahren Schutzfristverlängerungen bzw. sogar Verschlusssachen-Neueinstufungen bei Akten mit NS-Bezug im Verantwortungsbereich des Bundes, z. B. im Bundesministerium des Innern (BMI), Bundeskanzleramt, beim BND, BfV, Auswärtigen Amt (AA) etc. (bitte jeweils ab dem Jahr 2009 jährlich nach Bundesministerium bzw. Behörde , Anzahl und Umfang der Dokumente in laufenden Metern, Grund der Schutzfristverlängerung bzw. Verschlusssachen-Einstufung und Datum des Fristablaufes aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4783 Die Verlängerung von Schutzfristen erfolgt nicht akten-, sondern dokumentenbezogen . Eine Statistik, wie viele der verlängerten Dokumente einen NS-Bezug aufweisen, liegt nicht vor. Da sich der NS-Bezug eines Dokumentes nicht zwangsläufig unmittelbar erschließt, sondern – wie im Fall personenbezogener Angaben in einem Dokument – häufig erst durch aufwendige Recherchen feststellbar ist, würde die Erstellung einer solchen Statistik auch einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Festzuhalten ist aber, dass ein festgestellter NS-Bezug allein kein Grund für eine Schutzfristverlängerung ist. 10. Kann die Bundesregierung die Aussage von Prof. Dr. Michael Wala auf der BfV-Veranstaltung am 29. Januar 2015 im Deutschen Historischen Museum bestätigen, wonach im Rahmen des Forschungsprojektes ein relevantes Dokument für 30 weitere Jahre aus Sicherheitsinteressen gesperrt wurde, so dass die Historiker darauf nicht zugreifen konnten? Wenn ja, um welche Akte handelt es sich, und welche Sicherheitsinteressen wären durch eine Deklassifizierung konkret beeinträchtigt worden? Die Historiker konnten im Rahmen ihrer Recherche auf alle erforderlichen Dokumente zugreifen. Die Einstufung eines einzelnen Dokuments als Verschlusssache musste jedoch um 30 Jahre verlängert werden, so dass die Forscher dessen Inhalte nicht für ihr später veröffentlichtes Untersuchungsergebnis verwenden konnten. Die Einstufung des Dokuments als Verschlusssache wurde verlängert, weil es Angaben über noch heute angewandte nachrichtendienstliche Arbeitsweisen zur Post- und Telefonüberwachung enthält. 11. Gibt es Überlegungen bzw. Pläne für einen dauerhaften und institutionalisierten Aktenzugang zur wissenschaftlichen Forschung etc. nach Abschluss der Arbeit der jeweiligen Historikerkommissionen, und wenn ja, wie sehen diese jeweils konkret aus? Soweit die Historikerkommissionen im Rahmen ihrer Arbeit auf Archivgut des Bundes im Bundesarchiv zurückgegriffen haben, ist dieses auch für andere Nutzer nach Maßgabe des Bundesarchivgesetzes und ggf. der VSA zugänglich. Nach Abschluss der Arbeiten der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Frühgeschichte des BND beabsichtigt der BND, die den Forschungszeitraum betreffenden Altunterlagen sukzessive an das Bundesarchiv abzugeben. 12. In welchem Umfang wurden bislang die Akten, die den diversen Historikerkommissionen und Forschungsprojekten zur Organisationsgeschichte und NS-Vergangenheit in Ministerien und Behörden des Bundes zur Verfügung standen, dem Bundesarchiv übergeben (bitte entsprechend nach Bundesministerium bzw. Behörde, Umfang der abgegebenen und weiterhin nichtöffentlichen Akten in laufenden Metern und voraussichtlichem Datum der vollständigen Aktenabgabe aufschlüsseln)? Den angesprochenen Historikerkommissionen und Forschungsprojekten standen bei ihren Untersuchungen auch Akten zur Verfügung, die die Ministerien und Behörden bereits an das Bundesarchiv abgegeben hatten. Dies gilt sowohl für weiterhin als Verschlusssachen eingestufte Dokumente als auch für offenes Schriftgut. Angaben zum Umfang der an das Bundesarchiv abgegebenen Akten, die vor oder nach der Abgabe den Historikerkommissionen und Forschungsprojekten zur Verfügung standen, sind nicht möglich, da insoweit in den betroffenen Ministerien und Behörden des Bundes keine vollständige Dokumentation erforderlich war und auch tatsächlich nicht vorliegt. Drucksache 18/4783 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Alle Akten, die von der Unabhängigen Historikerkommission des AA im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts ausgewertet wurden, werden dort verwahrt und sind der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Bundesarchivgesetzes zugänglich . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333