Deutscher Bundestag Drucksache 18/4793 18. Wahlperiode 05.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4639 – Sicherheit und Kostenentwicklung beim BND-Neubau Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Milliardengrab gilt der BND-Neubau (BND – Bundesnachrichtendienst) in der Chausseestraße in Berlin-Mitte schon lange – nun scheint es, als würde der Zeitplan für das „größte Bauvorhaben, das von der Bundesrepublik Deutschland jemals in Angriff genommen wurde“, erneut durcheinander geraten (DER TAGESSPIEGEL, „Mit Sicherheit wird es teurer“ vom 26. März 2010). Wie Medien berichten, haben bislang unbekannte Täter am 3. März 2015 in den oberen Stockwerken des Neubaus mehrere Wasserhähne gestohlen und damit einen Wasserschaden in Millionenhöhe verursacht (vgl. Berliner Zeitung, „Millionenschaden in neuer BND-Zentrale in Berlin“ vom 4. März 2015). Demnach seien über längere Zeit große Wassermengen bis in die unteren Stockwerke geflossen und hätten elektrische Anlagen und die Lüftung des Gebäudes beschädigt. Laut Angaben des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ rechne man für den entstandenen Schaden mit zusätzlichen Kosten in siebenstelliger Höhe (vgl. DER SPIEGEL, Printausgabe 13/S. 50, „Undichte Stellen“ vom 21. März 2015). Eine Ermittlungsgruppe der Berliner Polizei prüft gegenwärtig die Hintergründe der Tat, für die es bislang keine Hinweise auf einen Einbruch gibt. Das Fehlen von entsprechenden Spuren legt die Vermutung nahe, dass der oder die Täter zu einer auf der Baustelle tätigen Firmen gehören könnte bzw. könnten. Die Räume, in denen die Wasserhähne abmontiert wurden , waren bereits baulich abgenommen und verschlossen. Die Leitungen, die einen Tag zuvor planmäßig durchgespült worden waren, standen unter Druck. Zutritt hätte nur einer der 118 Schlüsselkartenbesitzer gehabt, was den Verdacht stärkt, der Schaden könnte bewusst in Kauf genommen oder sogar vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Laut Berichten der „BILD“ halte die Polizei auch „eine linksterroristische Sabotagetat“ für möglich (vgl. BILD Online, „Millionenschaden nach Wasserhahn-Klau“ vom 4. März 2015). Fraglich ist dennoch, wie es auf der vermeintlich sichersten Baustelle Deutschlands und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 30. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. trotz unzähliger Kameras, Sicherheitsschleusen und Wachleuten gelingen konnte, einen derart folgenschweren Schaden zu verursachen. Seit dem ersten Spatenstich reißt die Pannenserie beim Bau von Europas modernster Geheimdienstzentrale nicht ab. Nachdem im Sommer 2011 bekannt wurde, dass mehrere geheime Baupläne von dem streng überwachten Gelände Drucksache 18/4793 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode geschmuggelt wurden, berichtete die „Berliner Morgenpost“ noch im gleichen Jahr über den Ausbau der knapp 10 Mio. Euro teuren Klimaanlage des Hauptgebäudes , die aufgrund gravierender hygienischer Mängel zu großen Teilen ersetzt werden musste. Ende 2012 resultierten aus den entstandenen Schäden sowie Strom- und Heizkosten für fertige, aber noch nicht zu nutzende Bauabschnitte bereits Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Hinzu kamen Kündigungen und Insolvenzen mehrerer Baufirmen. Gegenwärtig droht einer der wichtigsten Planungsgruppen im Bereich der technischen Gebäudeausstattung die Komplettinsolvenz. Unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft EAS (ARGE EAS), einst ein Zusammenschluss aus drei Ingenieurbüros, firmiert heute nur noch ein Gesellschafter. Seit dem Verlust der beiden insolventen Partnerfirmen lasten die gesamte Planung und Bauleitung für die hochkomplexe Gebäudeausstattung auf dem einen verbliebenen ARGE-Partner. Die Folgen, die ein Komplettausfall für das Bauvorhaben hätte, beschreiben interne Berichte als „dramatisch “ und „ganz erheblich“ (vgl. DER SPIEGEL, Printausgabe 13/S. 50, „Undichte Stellen“ vom 21. März 2015). Entgegen ursprünglichen Ankündigungen dürften die aktuellen Kostenprognosen und Fertigstellungstermine unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken und Mängel am Bau also kaum haltbar sein. Damit würde sich auch die Einschätzung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, bestätigen, der bereits Anfang 2012 die Gesamtkosten von Umzug und Neubau mit 1,5 bis 2 Mrd. Euro beziffert hatte (vgl. DER TAGESSPIEGEL, „BND-Neubau kommt später und wird teurer“ vom 25. Juni 2012). Abgesehen von einem erheblichen finanziellen Mehrbedarf von rund 50 Prozent im Vergleich zu den ursprünglich veranschlagten Ausgaben für die neue BND-Zentrale kommt es durch die zahlreichen Zwischenfälle und Pannen seit Jahren zu Verzögerungen im Bauablauf. Ob der Wasserschaden Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin im Juni 2016 haben wird, sei bislang noch nicht absehbar. Konsequenzen hätte ein verspäteter Fertigstellungstermin sehr wahrscheinlich auch für den geplanten Umzug von Pullach nach Berlin. Im März 2014 hatten bereits rund 170 Mitarbeiter ihre Arbeit in der Technik- und Logistikzentrale aufgenommen, weitere 4 000 BND-Mitarbeiter sollten in den kommenden Jahren schrittweise folgen. Zeitgleich plant der BND auf dem 68 Hektar großen Areal in Pullach einen Neubau für seine Abteilung „Technische Aufklärung “. Rund 1 000 Mitarbeiter sollen zu diesem Zweck am alten Standort verbleiben. Offizielle Aussagen zu Dauer und Kosten der geplanten Umgestaltung des BND-Geländes gibt es bislang nicht. Medienberichten zufolge rechne man auch für dieses Vorhaben mit Kosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages (www.sueddeutsche.de vom 20. August 2014, „BND plant teuren Neubau“, www.br.de vom 19. August 2014, „Neubau in Pullach bei München“). Aktuelle Situation am Neubau in Berlin 1. Wie hoch belaufen sich die Baukosten nach derzeitigem Planungsstand, und wie haben sich die Bau- und Planungskosten sowie die Ausführungs- und Fertigstellungsfristen im Verhältnis zur Planung seit dem Jahr 2006 entwickelt (bitte entsprechend nach ursprünglicher Planung bzw. Fristenplänen, fortlaufend überarbeiteten Kostenberechnungen und dem jeweiligen Grund chronologisch aufschlüsseln)? Die Gesamtbaukosten betragen 1 044,25 Mio. Euro (davon rund 7,3 Mio. Euro qualifiziert gesperrt). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4793 Die Entwicklung der Kosten und Übergabetermine stellt sich wie folgt dar: 2. Wie hoch werden derzeit die Gesamtkosten – Bau, Umzug, Übergangsmaßnahmen , Bewirtschaftungskosten, Technik – geschätzt? Die Bundesregierung berichtet dem Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages halbjährlich zu den Gesamtkosten des Umzugs des Bundesnachrichtendienstes nach Berlin. Die Kostenschätzung des 17. Halbjahresberichtes mit dem Stand Dezember 2014 schließt mit Gesamtausgaben von 1 588,85 Mio. Euro ab. 3. Welchen aktuellen Planungsstand kann die Bundesregierung zur Einrichtung der künftigen BND-Zentrale, dort eingesetztem Personal, Aufgabenbereichen und benötigten Finanzmitteln für die technische Gebäudeausstattung mitteilen? Nach aktuellem Planungsstand werden alle Abteilungen in der künftigen Zentrale des Bundesnachrichtendienstes vertreten sein bei einer Personalstärke von rund 4 000 Beschäftigten. Der Planungsstand der benötigten Finanzmittel für die Gebäudeausstattung in der Chausseestraße ist mit insgesamt 206 Mio. Euro festgeschrieben. Die Ansätze umfassen dabei IT-Hard- und -Software, IT-Dienstleistungen, Möbel und technische Geräte. 4. Welche Abteilungen ausländischer Nachrichtendienste, Institutionen oder anderer Behörden sind aktuell und künftig in welcher Personalstärke in der neuen BND-Zentrale regelmäßig oder unregelmäßig vertreten? Keine. 5. Inwieweit sind die gesamten sicherheitstechnischen Anlagen (z. B. elektronisches Schlüsselsystem, Gesichtsscanner, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen , Einbruchmeldeanlagen) bereits in Betrieb genommen , bzw. welche Anlagen und Systeme befinden sich derzeit noch in Planung bzw. in der Testphase? Die einzelnen sicherheitstechnischen Anlagen erfüllen ihre zweckentsprechende Funktionalität nur gemeinsam. Aus diesem Grund befinden sich die einzelnen Anlagen in Test- bzw. Inbetriebnahmephasen, bis die Prüfung der letzten Anlagenkomponente abgeschlossen ist. Stand Termin der Freigabe Kosten [Mio. Euro] Ursache Übergabetermin EW-Bau 01/2005 720,28 09/2012 1. Nachtrag 04/2008 10,00 Schule Verfassungsschutz 01/2013 2. Nachtrag 04/2010 u. 10/2012 25,00 Sicherheit 11/2014 3. Nachtrag 05/2010 55,97 Baupreisindex 11/2014 4. Nachtrag 10/2012 101,15 Bauzeitverlängerung 01/2016 5. Nachtrag 05/2014 131,85 Gestörter Bauablauf 06/2016 Summe 1.044,25 Drucksache 18/4793 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie hoch ist die Zahl der eingesetzten Sicherheitskräfte auf dem gesamten Areal des Neubaus, und wie hoch ist der Anteil privater Sicherheitskräfte an der Gesamtzahl? Abhängig von den Betriebszeiten der Baustelle werden bis zu 86 Sicherheitskräfte mit unterschiedlichen Aufgaben auf dem Baufeld eingesetzt, hiervon rund 60 Prozent von privaten Unternehmen. 7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den entstandenen Wasserschaden ein, und in welchem Umfang betrifft der Schaden die Bausubstanz , technische Anlagensysteme, Sicherheitstechnik etc.? Zur Bezifferung der Kosten für den entstandenen Wasserschaden sind umfangreiche Untersuchungen erforderlich, die noch nicht in Gänze abgeschlossen sind. Betroffen sind sowohl der Hochbau als auch Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Sicherheitstechnik. Vom Wasserschaden berührt sind etwa 2 000 qm Nettogrundfläche (NGF). 8. Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, wonach nach Angaben des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) insgesamt 10 Kubikmeter Wasser in der neuen BND-Zentrale ausgetreten seien (vgl. rbb online vom 6. März 2015)? Ja. 9. Treffen Berichte zu, wonach in Putzmittelräumen im vierten bis sechsten Stockwerk des Hauptgebäudes fünf Wasserhähne abmontiert worden waren , woraufhin sich das austretende Wasser horizontal verteilte und bis ins Erdgeschoss geflossen sei (vgl. ebd.)? Ja. 10. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bemerken des Wasserschadens von wem konkret eingeleitet? Nach Meldung des Vorfalls wurden durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet. Die betroffenen Bauteile wurden getrocknet und die Schadensaufnahme im Hochbau und in der Technischen Gebäudeausrüstung sowie in der Sicherheitstechnik wurde durch das BBR veranlasst. Es wurden Messungen der elektrischen und informationstechnischen Leitungen durchgeführt, sobald die jeweiligen Bereiche getrocknet waren. Auf Grundlage des Schadensbildes wird derzeit ein Sanierungskonzept erstellt, um auf dieser Basis die terminlichen und kostenmäßigen Auswirkungen zu ermitteln . 11. Hält die Bundesregierung die Einhaltung der Terminplanung für die geplante Gesamtübergabe im Juni 2016 unter Berücksichtigung der jüngsten Ereignisse für realistisch? a) Falls ja, wie wird das begründet? b) Falls nein, von welchem Datum der Fertigstellung und Gesamtüber- gabe des Komplexes geht sie aktuell aus (bitte begründen)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4793 Für die Behebung des Wasserschadens wird derzeit ein Sanierungskonzept erarbeitet . Die Auswirkung des Wasserschadens auf den Terminplan wird derzeit geprüft. Sollten sich aufgrund der erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung des Schadens Verschiebungen im Bauablauf ergeben, wird die Terminplanung entsprechend angepasst. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Hintergründen und Motiven des aktuellen Vorfalls (Wasserschaden)? 13. Ist nach derzeitigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelt, und auf welche Tatsachen stützt sich eine solche Beurteilung? 14. Welchen Annahmen lag oder liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermutung zugrunde, es handle sich bei dem verursachten Wasserschaden um einen „linksterroristischen Sabotageakt“? 15. Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, die die Annahme stützen , dass Mitarbeiter einer der auf dem Gelände tätigen Firmen mutwillig Schaden an dem Bau verursacht haben könnten? Die Fragen 12 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ermittlungen zu Ursachen und Hintergründen des Wasserschadens werden von den zuständigen Behörden der Landes Berlin durchgeführt. Der Bundesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse zu den Ermittlungsergebnissen vor. 16. Welche Firmen und wie viele Beschäftigte hatten zum Zeitpunkt der Tat Zutritt zur Baustelle (bitte in Baufirmen bzw. Gewerke, Bauüberwachung, Sicherheitsunternehmen unterteilen)? Zum Tatzeitpunkt hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baufirmen des Hochbaus sowie der der Anlagen- und Sicherheitstechnik, von Büros für die Bauüberwachung, von Sicherheitsunternehmen sowie vom Bundesnachrichtendienst , vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Zugang zur Baustelle. Am 3. März 2015 waren dies insgesamt 573 Personen. 17. Welche Personen waren zum Zeitpunkt der Tat im Besitz einer Schlüsselkarte bzw. hatten Zugang zu den verschlossenen Räumen, in denen die Wasserhähne abmontiert wurden? Am 3. März 2015 waren insgesamt 118 Schlüsselkarten auf folgende Funktionsträger verteilt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: 2 Bundesnachrichtendienst: 50 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: 10 Planungsbüros/Objektüberwacher: 32 Firmen: 22 Wachschutz: 2 Drucksache 18/4793 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie erklärt die Bundesregierung den Vorfall trotz der bestehenden umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen, und wie schätzt die Bundesregierung den Vorfall mit Blick auf allgemeine Sicherheitsaspekte ein? 19. Sieht die Bundesregierung aufgrund des Vorfalles die Notwendigkeit, das bestehende Sicherheitskonzept zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten (bitte begründen), und wenn ja, wann wird dies durch wen passieren? Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Für die Sicherung der Baustelle gibt es ein umfassendes Sicherheitskonzept, das sich bislang bewährt hat. Da der Bundesregierung die Ursachen und Hintergründe der Tat noch nicht bekannt sind, können derzeit auch keine Schlüsse zu allgemeinen Sicherheitsaspekten oder zur Notwendigkeit einer Überprüfung des Sicherheitskonzepts gezogen werden. 20. In welcher Höhe waren und sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Forderungen für Bauleistungen bzw. wegen deren Ausführung (auch Gewährleistung und Schadensersatz) streitig (bitte jeweils für Jahr, Gewerk, Höhe der streitigen Forderungen, Rechtsgrund auflisten)? Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt eine zusammengefasste und anonymisierte Antwort zu der Frage. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden aufgrund streitiger Bauleistungen folgende Verfahren geführt: Passivprozesse (Beklagte: BImA) Anzahl: 11 Streitwert: ca. 28,9 Mio. Euro Aktivprozesse (Klägerin: BImA) Anzahl: 5 Streitwert: ca. 4,4 Mio. Euro Beweisverfahren: Anzahl: 1 Streitwert: ca. 0,5 Mio. Euro Schlichtungsverfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B Anzahl: 1 Streitwert: ca. 38 TEuro 21. Welche Auswirkungen hatten und haben die in Frage 20 genannten Streitgegenstände auf die Planung, Ausführung und Fertigstellungsfristen (bitte im Einzelnen Dauer der jeweiligen Unterbrechung, Höhe der Fristverlängerung , Umfang der Bauzeitverlängerung, Planungsänderungen, Nachtragsleistungen , Verschiebung von Abnahme bzw. Teilabnahme, Kostensteigerung angeben)? Eine konkrete Zuordnung von Auswirkungen zu Streitgegenständen ist aufgrund der hohen Komplexität der Maßnahme nur bedingt möglich. In jedem Einzelfall wird vom juristischen Projektmanagement geprüft, welche Geltendmachung von Schäden beim Streitgegner juristisch durchsetzbar erscheinen. Die Einschätzung der Bundesregierung zu diesen Themen drückt naturgemäß nur eine Sichtweise aus, die im gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren erst bestätigt werden muss. 22. Für welche der in Frage 20 genannten Streitgegenstände konnten bisher außergerichtliche Lösungen erzielt werden? Von den in der Antwort zu Frage 20 genannten Streitgegenständen konnten fünf Verfahren durch Vergleich oder außergerichtlich abgeschlossen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4793 23. Für welche der in Frage 20 genannten Streitgegenstände sind gerichtliche Verfahren eingeleitet worden (bitte im Einzelnen Verfahrensart, Streitgegenstand , Streitwert angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Eine nähere Aufschlüsselung erfolgt aus Gründen des Datenschutzes nicht. 24. Sind Auftragnehmer für die Planung, Überwachung und Ausführung von Leistungen seit Beginn des Bauvorhabens vorzeitig ausgeschieden, und wenn ja, welche und warum (bitte nach Jahr und Leistungsumfang auflisten )? Es sind in den Jahren 2008 bis 2014 bislang 19 Auftragnehmer verschiedener Gewerke vorzeitig ausgeschieden. Eine nähere Aufschlüsselung erfolgt aus Datenschutzgründen nicht. 25. Welche Auswirkungen sind durch das in Frage 24 genannte (auch vorzeitige ) Ausscheiden von Auftragnehmern auf die Planung, Ausführung und Fertigstellungsfristen entstanden (bitte im Einzelnen Dauer der jeweiligen Unterbrechung, Fristverlängerung, Umfang der Bauzeitverlängerung, Planungsänderungen , Nachtragsleistungen, Verschiebung von Abnahme bzw. Teilabnahme, Kostensteigerung angeben)? Der Ausfall eines Gewerkes bringt eine Abfolge weiterer Störungen im Bauablauf mit sich. Aufgrund der komplexen Verzahnung der Gewerke innerhalb des Bauvorhabens kann eine detaillierte Einzeldarstellung nicht vorgenommen werden. 26. Welche konkreten Folgen hätte eine Komplettinsolvenz der ARGE EAS für den Fortgang und die Fertigstellung des Bauvorhabens? Bei einer Komplettinsolvenz der ARGE EAS wären die Leistungen für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung erneut auszuschreiben und zu vergeben. 27. Welche Vorkehrungen wurden in der Vergangenheit vonseiten der Bundesregierung getroffen, um die Erbringung notwendiger Bauleistungen trotz eines Ausfalls einer oder mehrerer projektbeteiligter Firmen zu sichern ? Nach Kündigung oder bei Nichterbringung der Leistung werden Ersatzvornahmen durchgeführt. Zudem wurden vorbeugend Leistungen einzelner Gewerke an mehrere Auftragnehmer vergeben, um bei Ausfall einer Firma eine weitere Firma beauftragen zu können, die bereits in der Baumaßnahme tätig ist und somit über Projektkenntnisse verfügt und das erforderliche sicherheitsüberprüfte Personal zur Verfügung stellen kann. Die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung wurden an eine Arbeitsgemeinschaft aus drei Ingenieurbüros vergeben, so dass es möglich war, bei der (real eingetretenen) Insolvenz zweier Partner die Leistungen durch den verbliebenen Partner weiter erbringen zu lassen. Drucksache 18/4793 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche weiteren Gründe könnten aus Sicht der Bundesregierung nach jetzigem Kenntnisstand dazu führen, dass sich die Fertigstellung des BND-Neubaus zeitlich weiter verzögert? Es liegen zurzeit keine konkreten Erkenntnisse in Bezug auf mögliche zeitliche Risiken vor. 29. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um die Wirtschaftlichkeit des gesamten Bauprojekts zu prüfen? 30. Welche Kosten- und Nutzenfaktoren flossen in welcher Höhe in eventuell vorhandene oder in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein? Die Fragen 29 und 30 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin wird entscheidend zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des BND beitragen. Durch die zukünftige Nähe zur Bundesregierung und zum Deutschen Bundestag wird der BND seine Bedarfsträger zukünftig noch besser und aktueller mit relevanten Informationen zu allen wichtigen politischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen versorgen können. Der Neubau des BND wurde entsprechend den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) geplant und gebaut. Die hierin enthaltenen Regelungen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit von Bundesbaumaßnahmen wurden und werden beachtet. 31. Inwieweit teilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Einschätzung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach in Bezug auf die Gesamtkosten für den Umzug und Bau der neuen BND-Zentrale? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 zu den Gesamtkosten des Umzugs verwiesen. 32. Stimmt die Bundesregierung zu, dass die ursprünglichen Kostenschätzungen und Kalkulationen für das gesamte Bauvorhaben zu optimistisch waren, und wenn ja, welche Gründe hatte dies aus ihrer Sicht? Die ursprünglichen Kostenschätzungen für das Bauvorhaben haben alle zum damaligen Zeitpunkt bekannten Randbedingungen berücksichtigt. Kostensteigerungen ergaben sich aus zum Zeitpunkt der Veranschlagung unvorhersehbaren Sachverhalten und aus Baukostenindexsteigerungen. Planung für den Standort Pullach 33. Welche Abteilungen des BND sollen nach der Fertigstellung und dem Bezug der Zentrale in Berlin am Standort Pullach verbleiben? 34. Wie viele Dienstposten in welchen Abteilungen des BND mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten verbleiben am Standort in Pullach? Die Fragen 33 und 34 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach dem Bezug der Zentrale in Berlin werden am Standort Pullach rund 1 000 Arbeitsplätze mit dem Schwerpunkt auf die Abteilung Technische Auf- klärung verbleiben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4793 35. In welchem Umfang sollen die in Pullach verbleibenden Abteilungen neu strukturiert und ggf. personell aufgestockt werden? Derzeit sind in dieser Hinsicht keine organisatorischen Neustrukturierungen oder personellen Verstärkungen geplant. 36. Wie hoch werden derzeit die Kosten für Rück-, Um- bzw. Neubau der Liegenschaft in Pullach geschätzt, und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung ? In Bezug auf den Umfang der Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verkleinerung der Liegenschaft Pullach wurde noch keine abschließende Entscheidung getroffen. 37. Welche Gründe machen den Rück-, Um- bzw. Neubau der Liegenschaft in Pullach in der geplanten finanziellen Höhe notwendig? Im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Zentrale in Berlin reduziert sich der Raumbedarf in Pullach. Gleichzeitig besteht ein Modernisierungsbedarf für die Restliegenschaft um den zukünftigen Anforderungen des Technischen Aufklärungszentrums zu entsprechen. 38. Kann die Bundesregierung Medienberichte (vgl. z. B. www.sueddeutsche.de vom 20. August 2014, „BND plant teuren Neubau“, www.br.de vom 19. August 2014, „Neubau in Pullach bei München“) bestätigen, wonach eine deutliche Verkleinerung des BND-Geländes in Pullach geplant ist? a) Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den genauen Nutzungs- und Bebauungsplänen des Areals? b) Rechnet die Bundesregierung mit einem Erlös für ungenutzte Grundstücksteile des Geländes, und wenn ja, gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits erste Überlegungen und Pläne für eine anderweitige Nutzung des Grundstücks? Ja, eine Verkleinerung der Liegenschaft Pullach ist geplant. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben steht im regelmäßigen Kontakt mit der Gemeinde Pullach und wird sich mit ihr als dem Träger der Planungshoheit über die bauliche Ausweisung und Nachnutzbarkeit des Areals abstimmen. Die für eine weitere Nutzung durch den Bundesnachrichtendienst nicht mehr benötigten Grundstücksteile sind für den Bund entbehrlich und können veräußert werden. Die Höhe der Einnahmen richtet sich nach der künftigen planerischen Ausweisung des Geländes, die der Gemeinde obliegt. Davon und von der Nachfrage am Immobilienmarkt sind die aus einer späteren Veräußerung von Teilflächen zu erzielenden Einnahmen abhängig. 39. Welche Abteilungen ausländischer Nachrichtendienste, Institutionen oder anderer Behörden sind in welcher Personalstärke derzeit und zukünftig in Pullach regelmäßig oder unregelmäßig vertreten? Keine. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333