Deutscher Bundestag Drucksache 18/4821 18. Wahlperiode 06.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4666 – Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im ersten Quartal 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren . Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden. Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen . Durch Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Dem Bundeskriminalamt (BKA) werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) jene Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet wurden. Nachfolgend sind jene ausgewiesen, die erkennbar im Zusammenhang mit der Asylthematik stehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Mai 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ferner wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der PMK-Erfassungsgrundsätze bei Verwirklichung mehrerer Deliktsarten unterschiedlicher Deliktsqualität durch eine Tathandlung derjenige Straftatbestand angeführt wird, der die Drucksache 18/4821 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode höchste Deliktsqualität aufweist. Ferner erfolgt keine Unterscheidung zwischen Versuch und Vollendung. 1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2015 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen , in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 sind, auflisten)? 2. In welchen der in Frage 1 genannten Fällen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden? 3. An welchen Orten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder haben sich andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im ersten Quartal 2015 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen zu Veranstaltungen von Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistisch beeinflusste Veranstaltungen mit überregionaler Teilnehmermobilisierung im ersten Quartal 2015 sind der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu rechtsextremen Aufmärschen im ersten Quartal 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4846 zu entnehmen. 4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – politisch motivierte Kriminalität; bitte nach Deliktgruppen angeben)? Für das erste Quartal 2015 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu insgesamt 42 Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfallen 21 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – links, 15 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – rechts, ein Ereignis wurde dem Phänomenbereich Ausländer und fünf Ereignisse konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Die Deliktskategorien der rechts motivierten Straftaten erstrecken sich auf neun Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, drei Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte , eine gefährliche Körperverletzung, ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eine Beleidigung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres ist. Somit können sich die Zahlen für das erste Quartal 2015 durch Nacherfassungen noch ändern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4821 5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2015 (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts? 6. Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen aufführen)? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit Stand vom 14. April 2015 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu insgesamt 71 politisch motivierten Delikten im ersten Quartal 2015 vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 54 Taten auf den Phänomenbereich PMK – rechts. Es wird darauf hingewiesen, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres ist. Somit können sich die Zahlen für das erste Quartal 2015 durch Nacherfassungen noch ändern. Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts 1 01.01.2015 Plauen SN Sachbeschädigung § 303 StGB 2 02.01.2015 Seth SH gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 3 03.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 4 08.01.2015 Dresden SN schwere Brandstiftung § 306a StGB X 5 10.01.2015 Schwerte NW Volksverhetzung § 130 StGB X 6 11.01.2015 Schlüsselfeld BY Beleidigung § 185 StGB X 7 11.01.2015 Güstrow MV Sachbeschädigung § 303 StGB 8 11.01.2015 Bochum NW Volksverhetzung § 130 StGB X 9 12.01.2015 Weilheim in Oberbayern BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 10 12.01.2015 Wremen NI Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 11 13.01.2015 Leiningen RP Volksverhetzung § 130 StGB X 12 14.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 13 14.01.2015 Hauzenberg BY Volksverhetzung § 130 StGB X 14 14.01.2015 Buchholz in der Nordheide NI Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung 15 15.01.2015 Abensberg BY von Straftaten § 126 StGB X Drucksache 18/4821 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16 15.01.2015 Westerkappeln NW Bedrohung § 241 StGB X 17 16.01.2015 Schwerte NW Beleidigung § 185 StGB X 18 16.01.2015 Kevelaer NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 19 17.01.2015 Porta Westfalica NW Volksverhetzung § 130 StGB X 20 18.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB 21 18.01.2015 Deutschbaselitz SN Sachbeschädigung § 303 StGB 22 19.01.2015 Pfreimd BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 23 19.01.2015 Deutschbaselitz SN Bedrohung § 241 StGB X 24 21.01.2015 Waldkirchen BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 25 22.01.2015 Feilitzsch BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 26 24.01.2015 Duisburg NW Volksverhetzung § 130 StGB X 27 26.01.2015 Hünxe NW Volksverhetzung § 130 StGB X 28 27.01.2015 Dortmund NW Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X 29 27.01.2015 Hoyerswerda SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 30 29.01.2015 Chemnitz SN Sachbeschädigung § 303 StGB 31 31.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 32 31.01.2015 Höringen RP Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 33 05.02.2015 Fulda HE Verleumdung § 187 StGB 34 05.02.2015 Dresden SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 35 06.02.2015 Flieden HE gef. Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB 36 07.02.2015 Waiblingen BW Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X 37 07.02.2015 Wuppertal NW Sachbeschädigung § 303 StGB X 38 07.02.2015 Aue SN Volksverhetzung § 130 StGB X 39 08.02.2015 Görlitz SN Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 40 09.02.2015 Escheburg SH schwere Brandstiftung § 306a StGB 41 09.02.2015 Coswig SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 42 11.02.2015 München BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 43 11.02.2015 Hamburg HH Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4821 44 12.02.2015 Nauen BB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 45 13.02.2015 Freiberg SN Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion §308 StGB X 46 16.02.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X 47 16.02.2015 Gießen HE Sachbeschädigung § 303 StGB 48 20.02.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X 49 20.02.2015 Mainz RP Sachbeschädigung § 303 StGB 50 21.02.2015 Flieden HE gef. Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB 51 21.02.2015 Hoyerswerda SN bes. schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB X 52 23.02.2015 Klosterfelde BB Sachbeschädigung § 303 StGB X 53 23.02.2015 Sonneberg TH Sachbeschädigung § 303 StGB X 54 24.02.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X 55 02.03.2015 Linkenheim-Hochstetten BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 56 02.03.2015 Münster NW Sachbeschädigung § 303 StGB 57 03.03.2015 Hetlingen SH Sachbeschädigung § 303 StGB X 58 03.03.2015 Zwickau SN Sachbeschädigung § 303 StGB 59 04.03.2015 Mügeln SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 60 05.03.2015 Hoyerswerda SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 61 05.03.2015 Mügeln SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 62 09.03.2015 Aspach BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 63 11.03.2015 Zwickau SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 64 14.03.2015 Flöha SN Sachbeschädigung § 303 StGB 65 14.03.2015 Regis-Breitingen SN Volksverhetzung § 130 StGB X 66 15.03.2015 Dettingen unter Teck BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 67 15.03.2015 Dortmund NW Körperverletzung § 223 StGB X 68 16.03.2015 Bestensee BB Verstoß SprengG X 69 16.03.2015 Neuhof HE Volksverhetzung § 130 StGB X 70 18.03.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X 71 28.03.2015 Meißen SN Sachbeschädigung § 303 StGB X Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts StGB – Strafgesetzbuch SprengG – Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe Drucksache 18/4821 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen? Zu 16 Taten konnten 26 Tatverdächtige ermittelt werden. 8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen Personen untergliedern) sowie zur Art der Verletzungen machen? Bei den begangenen Gewaltdelikten im ersten Quartal 2015 wurden zwei Personen verletzt. 9. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) im ersten Quartal 2015 befasst (bitte konkrete Fälle benennen)? Insgesamt wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) 22 aktuelle Fälle thematisiert und erörtert. Hierbei handelt es sich um die unter den laufenden Nummern 2, 3, 4, 6, 7, 16, 18, 19, 21, 34, 40, 45, 46, 52, 54, 58, 59, 60, 64, 65, 67 und 71 aufgeführten Sachverhalte. 10. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt? Der Generalbundesanwalt (GBA) hat im ersten Quartal 2015 sämtliche im GETZ-R behandelten Fälle von Angriffen auf und Protesten gegen Flüchtlingsunterkünfte gegen sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung bekannt gewordene Vorgänge daraufhin überprüft, ob den Sachverhalten eine die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründende schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte für die eine Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt rechtfertigende besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob eine bei einem Übergriff auf und Protesten gegen eine Flüchtlingsunterkunft mutmaßlich begangene schwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in sogenannten ARP-Vorgängen. Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer Staatsschutzqualität einer Tat nicht zu einer Übernahme von Verfahren durch den GBA gekommen. Im ersten Quartal 2015 hat der GBA in diesem Zusammenhang fünf ARP-Vorgänge wegen Angriffen auf und Protesten gegen Flüchtlingsunterkünfte (davon in einem Fall wegen einer möglichen Planung eines solchen Angriffes) eingeleitet. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2014 zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug genommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1593). 11. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegen- über den Bewohnerinnen und Bewohnern ist es vonseiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im ersten Quartal 2015 nach Kennt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4821 nis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum und konkreten Verstößen auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag auf die geplante Flüchtlingsunterkunft in Tröglitz vom 4. April 2015 vor? In der Nacht zum 4. April 2015 kam es in der zukünftigen Asylunterkunft in Tröglitz im Burgenlandkreis/ST zu einem Brand mit hohem Sachschaden. Ersten Erkenntnissen zufolge setzten unbekannte Täter einen unbewohnten Teil des Hauses mittels Brandbeschleuniger in Brand. Dabei wurden sowohl das Dach des Hauses als auch drei Wohnungen zerstört. Die Unterkunft ist derzeit nicht bewohnbar. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt übernahm die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens. Die Bundesregierung kann aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Aussage über das Ermittlungsverfahren des Landes treffen . 13. Hat sich bzw. wird sich das GAR mit dem Brandanschlag von Tröglitz befassen , und hat sich bzw. wird sich das Referat Rechtsextremismus beim GBA mit diesem Fall befassen? Der Fall wurde am 7. April 2015 in der AG-Lage des GETZ-R erörtert. Hinsichtlich des Brandes in Tröglitz führt der GBA einen Beobachtungsvorgang. Bislang haben sich noch keine ausreichenden Hinweise auf eine in den Zuständigkeitsbereich des GBA fallende Straftat ergeben. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen . Die Ermittlungen werden bei der zuständigen örtlichen Staatsanwaltschaft geführt. 14. Aus welchem Grund wird der Brandanschlag auf die geplante Flüchtlingsunterkunft in Vorra (Landkreis Nürnberger Land) vom 11. Dezember 2014 nicht in der Antwort der Bundesregierung zu den Protesten gegen und Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte im vierten Quartal 2014 aufgeführt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3964)? Grundlage für die auf Bundestagdrucksache 18/3964 enthaltene Auflistung von Fallzahlen und Ereignissen bildet eine Abfrage der erfassten Delikte in der beim BKA geführten Fallzahlendatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten) zum Stichtag 14. Januar 2015. Im vorliegenden Fall erfolgte die Eingabe des Deliktes in die Datei erst nach diesem Abfragestichtag. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag auf die geplante Flüchtlingsunterkunft in Vorra am 11. Dezember 2014 vor? Am 11. Dezember 2014 setzten bisher unbekannte Täter in Vorra/BY drei zukünftige Asylunterkünfte in Brand. Der Gesamtschaden wurde auf ca. 650 000 Euro geschätzt. Personen kamen nicht zu Schaden. Am Nebengebäude eines Brandortes wurden zwei Hakenkreuze sowie der Schriftzug „Kein Asylat in Vorra“ mit roter Farbe aufgesprüht festgestellt (Schreibfehler übernommen). Die Brandstiftungen wurden als PMK – rechts eingestuft. Die Ermittlungen der zu- Drucksache 18/4821 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ständigen Landespolizeibehörden werden durch eine eingerichtete Sonderkommission geführt. Die Bundesregierung kann aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Aussage über das Ermittlungsverfahren des Landes treffen . 16. Hat sich das GAR mit dem Brandanschlag in Vorra befasst, bzw. hat sich das Referat Rechtsextremismus beim GBA mit diesem Fall befasst? Der Fall wurde am 16. Dezember 2014 in der AG-Lage des GETZ-R erörtert. Hinsichtlich des Vorfalls in Vorra führt der GBA einen Beobachtungsvorgang. Bislang haben sich noch keine ausreichenden Hinweise auf eine in den Zuständigkeitsbereich des GBA fallende Straftat ergeben. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Ermittlungen werden bei der zuständigen örtlichen Staatsanwaltschaft geführt. 17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum besseren Schutz von Flüchtlingsunterkünften, bzw. führt die Bundesregierung dazu Gespräche mit den Bundesländern? Die Asylthematik war und ist Gegenstand des gesellschaftlichen Diskurses, politischer Debatten und medialer Berichterstattung. Auch rechtsextremistische Strömungen in der Bundesrepublik haben dieses Thema aufgegriffen. Mit ausländerfeindlichen oder Ängste schürenden Parolen wird der Versuch unternommen , das Thema auf propagandistische Weise aufzubereiten, um rechte bzw. rechtsextremistische Ideologien auch in der bürgerlichen Mitte zu etablieren. Der Schutz von Flüchtlingsunterkünften obliegt den jeweiligen Trägern sowie den zuständigen Landespolizei- und Sicherheitsbehörden. Konkrete Maßnahmen der örtlich zuständigen polizeilichen Behörden sind in den Polizeidienstvorschriften zum Personen- und Objektschutz festgelegt. Sie richten sich nach der jeweiligen Gefährdung und den tatsächlichen Schutzerfordernissen . Zur Ermittlung der Gefährdung haben alle mit Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Personen und Objekte befassten Dienststellen eng zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen zu koordinieren. Dabei sollen alle erforderlichen Informationen erhoben, ausgewertet und zusammengeführt werden. Der Schutz von Asylunterkünften findet in einer Anlage der o. g. Polizeidienstvorschrift (Grundsatzempfehlungen für den materiellen Selbstschutz der Unterkünfte für Asylbewerber, andere Ausländer und Aussiedler) nochmals besondere Berücksichtigung. Daneben wurden folgende zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zusätzliche Maßnahmen, mit dem Ziel Möglichkeiten einer erweiterten Lagedarstellung sowie Auskunftsfähigkeit im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asylunterkünfte, der Entwicklung der Agitation der rechtsextremistischen Szene im Themenzusammenhang und der damit einhergehenden Bewertung der Gefährdung entsprechender Einrichtungen sicherzustellen, vereinbart: ● Anpassung bzw. Konkretisierung des KPMD-PMK (Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität) Vor dem Hintergrund der bis dato nur eingeschränkten Möglichkeit, auf Grundlage der aktuellen Meldedienste und -verpflichtungen einen bundesweiten Lageüberblick über alle direkten Angriffe auf Asylunterkünfte zu erhalten, wurde im Themenfeldkatalog zum KPMD-PMK ein neues Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im Oberbegriff „Ausländer-/Asylthematik “ eingeführt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4821 Hierzu wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“ auf Bundestagsdrucksache 18/1593 vom 30. Mai 2014, Vorbemerkung der Bundesregierung, verwiesen. ● Einbindung des GETZ-R Die Länder wurden darüber hinaus durch die Kommission Staatsschutz (KST) gebeten, Sachverhalte (insbesondere bei unklarer Motivlage) im Zusammenhang mit „Angriffen auf Asylunterkünfte“ in der AG Lage des GETZ-R anzusprechen und dort gemeinsam zu bewerten. Die Thematik wurde als fester Tagesordnungspunkt (TOP) in der Tagesordnung verankert. ● Die Landeskriminalämter wurden im Juli 2014 durch das BKA gebeten, weitergehende Erfahrungen und Optimierungsvorschläge hinsichtlich einer verbesserten Lagebeurteilung, zum verbesserten Informationsaustausch sowie zum besseren Schutz von Asylunterkünften zu erheben. ● Einrichtung der Clearingstelle „Straftaten gegen Asylunterkünfte“ im BKA Die Clearingstelle des BKA dient als bundesweit zentraler Ansprechpartner der Bewertung entsprechender Ereignisse mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten : – Sammlung und Bewertung aller von den Bundesländern bzw. dem GETZ-R, sowie anderen Organisationseinheiten des BKA zur Verfügung gestellten Informationen, – Erstellen eines Lagebildes zur statistischen Darstellung und Bewertung der Thematik, – Übernahme der Berichtspflichten im Zusammenhang mit Anfragen, – Koordinierung der Aktualisierung bzw. Abstimmung der Gefährdungs- lage sowie – Entsendung von Verbindungskräften (im Einzelfall und im Einvernehmen mit den Bundesländern entsendet das BKA Verbindungskräfte, um Informationen zu erheben, möglichen Unterstützungsbedarf für die Länder abzustimmen und vor Ort zu koordinieren). 18. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2014 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Bezug nehmend auf die Fragen 1 bis 3 sind die der Bundesregierung bekannt gewordenen Veranstaltungen von Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistisch beeinflusste Veranstaltungen mit überregionaler Teilnehmermobilisierung im ersten Quartal 2015 der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Rechtsextreme Aufmärsche im ersten Quartal 2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4846 zu entnehmen. Für das vierte Quartal 2014 liegen Erkenntnisse zu insgesamt 154 Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfallen 87 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – links, 46 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – rechts, sieben Ereignisse wurden dem Bereich PMK – Ausländer zugeordnet und 14 Ereignisse konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Die Deliktskategorien der rechtsmotivierten Straftaten erstrecken sich auf 29 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, eine Volksverhetzung, zwei Beleidigungen , zwei Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, drei Landfriedensbrüche, zwei gefährliche Körperverletzungen, Drucksache 18/4821 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode drei Körperverletzungen, eine Sachbeschädigung, zwei besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs und einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte , sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt . Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend . Aus diesem Grund werden sämtliche mit Stand vom 21. April 2015 für das vierte Quartal 2014 erfassten Sachverhalte dargestellt. Mit Stand vom 21. April 2015 liegen Erkenntnisse zu insgesamt 91 politisch motivierten Delikten im vierten Quartal 2014 vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 77 Taten auf den Phänomenbereich PMK – rechts. Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts 1 02.10.2014 Leonberg BW Volksverhetzung § 130 StGB X 2 02.10.2014 Vaihingen an der Enz BW Volksverhetzung § 130 StGB X 3 02.10.2014 Herford NW Nötigung § 240 StGB 4 05.10.2014 Manching BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 5 05.10.2014 Heidenrod HE Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 6 09.10.2014 Unna NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 7 12.10.2014 Wittenberg ST gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X 8 12.10.2014 Sanitz MV Mord § 211 9 17.10.2014 Elsdorf NW Bedrohung § 241 X 10 18.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 11 18.10.2014 Hirschaid BY Volksverhetzung § 130 StGB X 12 18.10.2014 Olbernhau SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 13 19.10.2014 Lappersdorf BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 14 20.10.2014 Mühldorf am Inn BY Hausfriedensbruch § 123 StGB X 15 20.10.2014 Franzburg MV Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 16 21.10.2014 Freiberg SN Volksverhetzung § 130 StGB X 17 21.10.2014 Plauen SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 18 23.10.2014 Gießen HE Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X 19 23.10.2014 Gießen HE Volksverhetzung § 130 StGB X 20 23.10.2014 Troisdorf NW Bedrohung § 241 21 23.10.2014 Essen NW Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4821 22 24.10.2014 Chemnitz SN Volksverhetzung § 130 StGB X 23 28.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 24 28.10.2014 Oschatz SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 25 29.10.2014 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 26 29.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 27 31.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 28 31.10.2014 Dresden SN Sachbeschädigung § 303 StGB 29 01.11.2014 Berlin BE gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X 30 02.11.2014 Münchberg BY Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB 31 02.11.2014 Ebersburg HE Sachbeschädigung § 303 StGB X 32 02.11.2014 Zwönitz SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 33 03.11.2014 Senftenberg BB Sachbeschädigung § 303 StGB X 34 03.11.2014 Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 35 04.11.2014 Schipkau BB Sachbeschädigung § 303 StGB X 36 05.11.2014 Sigmaringen BW Volksverhetzung § 130 StGB X 37 06.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 38 06.11.2014 Unterwellenborn TH Sachbeschädigung § 303 StGB X 39 07.11.2014 Berlin BE Volksverhetzung § 130 StGB X 40 07.11.2014 Berlin BE Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 41 07.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 42 07.11.2014 Hof BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 43 07.11.2014 Zwickau SN Körperverletzung § 223 StGB X 44 08.11.2014 Berlin BE Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 45 08.11.2014 Berlin BE Landfriedensbruch § 125 StGB X 46 08.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 47 08.11.2014 Bad Bocklet BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 48 09.11.2014 Scheßlitz BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 49 09.11.2014 Chemnitz SN Sachbeschädigung § 303 StGB X Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts 50 10.11.2014 Berlin BE Hausfriedensbruch § 123 StGB X Drucksache 18/4821 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 51 10.11.2014 Meßstetten BW Diebstahl § 242 StGB X 52 12.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB 53 12.11.2014 Marienberg SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 54 13.11.2014 Berlin BE Hausfriedensbruch § 123 StGB 55 13.11.2014 Deggendorf BY Sachbeschädigung § 303 StGB 56 14.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB 57 19.11.2014 Meßstetten BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 58 19.11.2014 Rötz BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 59 20.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 60 20.11.2014 Pirna SN Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 61 22.11.2014 Berlin BE Bedrohung § 241 X 62 22.11.2014 Berlin BE Hausfriedensbruch § 123 StGB X 63 23.11.2014 Berlin BE Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB 64 23.11.2014 Falkenberg BY Sachbeschädigung § 303 StGB X 65 28.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 66 29.11.2014 Oderberg BB Volksverhetzung § 130 StGB X 67 29.11.2014 Hofbieber HE Sachbeschädigung § 303 StGB X 68 30.11.2014 Zepernick BB Sachbeschädigung § 303 StGB X 69 02.12.2014 Wertingen BY Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 70 06.12.2014 Neukirch/Lausitz SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 71 08.12.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 72 10.12.2014 Hoyerswerda SN Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 73 11.12.2014 Vorra BY Brandstiftung § 306 StGB X 74 13.12.2014 Dorsten NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 75 14.12.2014 Dietenheim BW Volksverhetzung § 130 StGB 76 15.12.2014 Wettringen NW Schwere Brandstiftung § 306 a StGB X 77 16.12.2014 Eggenfelden BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger X Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts Organisationen § 86a StGB Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4821 Im vierten Quartal 2014 konnten zu 21 Taten 24 Tatverdächtige ermittelt werden . Bei den begangenen Gewaltdelikten wurden fünf Personen im vierten Quartal 2014 verletzt. Bezug nehmend auf die Frage 9 ist anzumerken, dass statistisch nicht erhoben wird, welche Fälle im GETZ-R nachträglich behandelt wurden. Zu Ereignissen zwischen eingesetztem Sicherheitspersonal und Bewohnern von Asylunterkünften im vierten Quartal 2014 liegen dem BKA keine ergänzenden Erkenntnisse vor. 78 16.12.2014 Duisburg NW Volksverhetzung § 130 StGB X 79 17.12.2014 Fürstenwalde/Spree BB Körperverletzung § 223 StGB X 80 17.12.2014 Berlin BE Verstoß SprengG X 81 17.12.2014 Hamburg HH Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 82 17.12.2014 Köln NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 83 19.12.2014 Ingolstadt BY Beleidigung § 185 StGB X 84 20.12.2014 Radevormwald NW Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB X 85 20.12.2014 Brand-Erbisdorf SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 86 21.12.2014 Köln NW Sachbeschädigung § 303 StGB 87 22.12.2014 Schipkau BB Volksverhetzung § 130 StGB X 88 23.12.2014 München BY Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 89 24.12.2014 Dresden SN Brandstiftung § 306 StGB X 90 30.12.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB 91 31.12.2014 Brand-Erbisdorf SN Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB X Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333