Deutscher Bundestag Drucksache 18/4823 18. Wahlperiode 06.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4664 – Arbeitsweise und Unterstützung des Sprecherrates des Bundesfreiwilligendienstes durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) ist festgeschrieben, dass die Freiwilligen im Rahmen des Freiwilligendienstes eine eigene Interessenvertretung wählen dürfen. In § 10, Beteiligung der Freiwilligen, heißt es: „Die Freiwilligen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde vertreten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelt die Einzelheiten zum Wahlverfahren durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“ Gemäß § 15 BFDG ist diese Interessenvertretung auch Mitglied in dem Beirat zum Bundesfreiwilligendienst . Ferner ist auf der Seite des Bundesfreiwilligendienstes zu lesen: „Die weiteren Aufgaben und Funktionen der Sprecherinnen und Sprecher werden gemeinsam mit den Akteuren des Bundesfreiwilligendienstes erarbeitet und abgestimmt. Erfahrungen und Kenntnisse aus den Jugendfreiwilligendiensten FSJ [Freiwilliges Soziales Jahr] und FÖJ [Freiwilliges Ökologisches Jahr] sowie weiteren Freiwilligendiensten werden dabei ebenso einfließen wie auch Anregungen und Wünsche der Freiwilligen“ (www.bundesfreiwilligendienst. de/der-bundesfreiwilligendienst/bundessprecherinnen.html). Inzwischen wurde das zweite Mal ein solcher Sprecherrat gewählt und der neue Sprecherrat hat bereits seine Arbeit aufgenommen. 1. Zu welchem Zweck hat das BFDG eine solche Interessenvertretung in ihrem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/4803 vorgesehen? In den Jugendfreiwilligendiensten FSJ bzw. FÖJ gibt es seit langem SprecherinDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nen- und Sprechersysteme. Analog dazu wurde in § 10 BFDG die Beteiligung der Freiwilligen an einer BFD-Sprecherinnen- und BFD-Sprecher-Wahl festgelegt . Drucksache 18/4823 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie definiert die Bundesregierung hier „Interessenvertretung“? Welche Aufgaben und Kompetenzen werden dieser Institution eingeräumt? Was wäre aus Sicht der Bundesregierung notwendig, damit der Sprecherrat Aufgaben als Interessenvertretung wahrnehmen kann? Die gewählten Sprecherinnen und Sprecher repräsentieren vor allem die Bundesfreiwilligendienstleistenden nach außen und vertreten ihre Interessen auch gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das heißt, sie sollen Ansprechpersonen für die Belange der Bundesfreiwilligendienstleistenden sein, ihre Probleme aufnehmen und im Bedarfsfall Hilfestellung leisten bzw. vermitteln sowie ihnen bekannte oder bekannt gewordene Missstände im BFD dem BMFSFJ oder dem BAFzA melden. Sie können außerdem Ideen und Verbesserungsvorschläge sammeln und einbringen und über best practise-Beispiele informieren. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört nach dem BFDG auch, dass die Sprecherinnen und Sprecher an den Sitzungen des Beirates für den Bundesfreiwilligendienst als Beiratsmitglieder teilnehmen. Aufgabe des Beirates ist es, das BMFSFJ in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes zu beraten. 3. Inwiefern unterscheiden sich die Sprecherräte des Bundesfreiwilligendienstes , des FSJ und des FÖJ in der Struktur, Organisation und Unterstützung? Die Vertretungen der Freiwilligen (Sprecherinnen und Sprecher) im FSJ und FÖJ unterscheiden sich in ihrer konkreten Ausprägung. Im Gegensatz zum BFD, für den der Bund auf der Grundlage von § 10 BFDG mit einer Verordnung einheitliche Vorgaben für ein Sprechersystem schaffen konnte, sind für das FSJ und FÖJ die Länder, Zentralstellen und Träger zuständig . Im FÖJ wurde ein aufeinander aufbauendes Sprechersystem etabliert: Die derzeit ca. 2 800 Freiwilligen des FÖJ wählen während des ersten Seminars aus ihren Reihen Gruppensprecherinnen und -sprecher, aus diesem Kreis werden für je 50 Freiwillige eines Landes Landessprecherinnen und -sprecher, maximal drei Sprecherinnen und Sprecher je Bundesland, gewählt. Auf einer jährlich stattfindenden Bundesdelegiertenkonferenz werden dann aus diesem Kreis fünf Bundessprecherinnen und -sprecher gewählt. Vonseiten des Bundes werden die Bundessprecherinnen und -sprecher des FÖJ durch die Servicestelle für die Jugendfreiwilligendienste beim BAFzA betreut und begleitet. Über die Servicestelle Jugendfreiwilligendienste erfolgt ebenso die Abwicklung der finanziellen Förderung, z. B. durch Übernahme von mit dem Amt der/des Bundessprecherin und -sprechers zusammenhängender angemessenen Reisekosten zu Veranstaltungen. Darüber hinaus besteht die (begrenzte ) Möglichkeit der Finanzierung einer bundesweiten Umweltaktion. Im FSJ gibt es für den Bereich der jeweiligen Zentralstelle gewählte Sprecherinnen und Sprecher auf verschiedenen Ebenen. Ein einheitliches, zu gewählten Bundessprecherinnen und -sprechern führendes System existiert nicht. Für die Bereiche einiger Zentralstellen gibt es relativ ausdifferenzierte Verfahren, z. B. mit gewählten Regionalgruppensprecherinnen und -sprechern und Sprecherinnen und Sprechern auf Landesebene. Die jeweiligen (Aus-)Wahlverfahren sind hierbei unterschiedlich. Eine Förderung oder Unterstützung durch den Bund erfolgt mangels gewählter Bundesprecherinnen und -sprechern nicht. Sprecherinnen und Sprecher des FSJ und FÖJ werden zu einem eigenen Tagesordnungspunkt der jährlichen Bund-Länder-Konferenz zu den Freiwilligen- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4823 diensten eingeladen. Sie berichten dort über die Schwerpunkte ihrer Arbeit und diskutieren ihre Anliegen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder. 4. Wie wurde der Bundessprecherrat für welchen Zeitraum gewählt? Wie war die Beteiligung an der Wahl zum Bundessprecherrat (bitte nach absoluten und prozentualen Zahlen sowie nach Bundesländern und Alter der Wählenden aufschlüsseln)? Gemäß § 1 der Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des BFD (BFD-Wahlverordnung) wählen Freiwillige nach § 2 des BFDG einmal jährlich sieben Sprecherinnen und Sprecher sowie sieben Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Gemäß § 7 Absatz 7 der BFD-Wahlverordnung dauert die Amtszeit der Sprecherinnen und Sprecher und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern bis zur nächsten Wahl. Die BFD-Wahlverordnung sieht in § 7 für das Wahlverfahren vor, dass dieses ausschließlich elektronisch über die Internetseite www.bundesfreiwilligendienst. de durchgeführt wird. Wählen und gewählt werden kann, wer im Wählerverzeichnis registriert ist. Das Wählerverzeichnis ist das Verzeichnis der Freiwilligen , die sich während der Wahl im Dienst befinden und sich registriert haben. Bei der Registrierung tragen sich die wahlberechtigten Personen in einem festgelegten Zeitraum auf elektronischem Weg (online) selbst in das Wählerverzeichnis ein. Freiwillige, die als Sprecherinnen und Sprecher gewählt werden möchten, übersenden dem BAFzA bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Wahlzeitraums ihre Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Wege. Für die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher im Jahr 2014 haben sich 219 Freiwillige im Wählerverzeichnis registrieren lassen. Als Kandidatinnen und Kandidaten haben sich 46 Freiwillige aufstellen lassen. An der Wahl selbst teilgenommen haben 110 Freiwillige. Gemessen an der Zahl der Freiwilligen (42 780), die im Jahresdurchschnitt 2014 einen Bundesfreiwilligendienst geleistet haben, sind die gegenwärtigen Sprecherinnen und Sprecher und Stellvertreterinnen und Stellvertreter von unter 1 Prozent der BFD-Teilnehmenden gewählt worden. Eine Aufschlüsselung der Zahlen nach Bundesländern und Alter der Wählerinnen und Wähler liegt dem BAFzA nicht vor. 5. Wie viele Treffen des Bundessprecherrats haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Wahl stattgefunden? In welchen Zeitintervallen sollte nach Auffassung der Bundesregierung der Bundessprecherrat tagen? Wie ist die Freistellung geregelt? 6. Inwiefern kann der Bundessprecherrat autonom agieren, bzw. inwiefern ist er an welche Weisungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) gebunden? 7. In welchem Umfang erhält der Bundessprecherrat logistische und finanzielle Unterstützung seitens des BMFSFJ oder des BAFzA für die Arbeitsfähigkeit (z. B. Übernahme bzw. Bezuschussung von Reisekosten)? Die Fragen 5, 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Drucksache 18/4823 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Sprecherinnen und Sprecher und Stellvertreterinnen und Stellvertreter haben an einem verpflichtenden Einführungsseminar in Schleife im Januar 2015 teilgenommen. Weiterhin haben sie ein vom BAFzA genehmigtes selbst organisiertes Treffen vom 17. bis 19. April 2015 in Berlin durchgeführt. Während der BFD-Sprecherinnen- und BFD-Sprecher-Wahlperiode nehmen die sieben Sprecherinnen und Sprecher darüber hinaus an den Beiratssitzungen für den BFD in Berlin teil. Damit stehen den Sprecherinnen und Sprechern über das Jahr verteilt angemessene Gelegenheiten zu gemeinsamen Treffen zur Verfügung , die nach den bisherigen Erfahrungen auch beim FSJ bzw. FÖJ im vergleichbaren Umfang stattfinden und ausreichen. Im Übrigen ist im Zeitalter elektronischer Medien ein Austausch nicht nur im Rahmen von persönlichen Treffen möglich. Den Sprecherinnen und Sprechern ist eine E-Mail-Adresse eingerichtet worden. Die Sprecherinnen und Sprecher sind darüber hinaus von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig zum Internationalen Frauentag im März 2015 nach Berlin eingeladen worden. Zusätzlich erfolgt bzw. erfolgte die Einladung von jeweils zwei Sprecherinnen und Sprechern im April 2015 zu der Projektabschlusstagung von CSI „Incoming in Deutschland“ sowie zu der Bund-Länder-Konferenz zu den Freiwilligendiensten im Mai 2015. Die Sprecherinnen und Sprecher können nach Genehmigung durch das BAFzA und im Rahmen des Bundesreisekostenrechts an Veranstaltungen teilnehmen, die einen engen Bezug zum Bundesfreiwilligendienst haben und bei denen sie als Sprecherinnen und Sprecher einen aktiven Part übernehmen können. Die Festlegung erfolgt in enger Kooperation mit dem BAFzA und findet dort ihre Grenzen, wo eine Unvereinbarkeit mit dem Bundesfreiwilligendienst und dem Sprecherinnen- und Sprecheramt gegeben ist. Für die genehmigten Veranstaltungen werden die Freiwilligen von ihrer Dienststelle freigestellt, soweit es sich bei dem Veranstaltungstag um einen Tag handelt, an dem die Freiwilligen in ihrer Einsatzstelle Dienst leisten müssten. Die Einsatzstellen und die Zentralstellen sind über die Freistellung mit der Berufung der Bundesfreiwilligen ins Sprecherinnen- und Sprecheramt unterrichtet worden. Für die Teilnahme an genehmigten Veranstaltungen erhalten die Sprecherinnen und Sprecher und Stellvertreterinnen und Stellvertreter Unterkunfts-, Reise- und Verpflegungskosten entsprechend dem Bundesreisekostengesetz. Die Sprecherinnen und Sprecher und Stellvertreterinnen und Stellvertreter haben zu Beginn ihrer Amtszeit ein Merkblatt „Wichtige Hinweise zur Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Bundessprecherin und Bundessprecher“ erhalten. In engem Umfang und nach vorheriger Genehmigung durch das BAFzA kommt die Übernahme von Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Betracht. 8. Stellt das BMFSFJ dem Sprecherrat ein Büro im BMFSFJ zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Die Sprecherinnen und Sprecher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind – wie die Bundesfreiwilligen insgesamt – über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt und leisten in erster Linie ihren Bundesfreiwilligendienst an ihrem Einsatzort. Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedarf im Bundesministerium einen Büroraum einzurichten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4823 9. Wie gestaltet sich der Informationsaustausch zwischen dem Bundessprecherrat und dem BMFSFJ sowie dem BAFzA? Werden die Sprecherinnen und Sprecher über aktuelle Entwicklungen im Bundesfreiwilligendienst vom BMFSFJ informiert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Werden die Sprecherinnen und Sprecher zu Zentralstellentreffen eingeladen ? Wenn nein, warum nicht? Den Sprecherinnen und Sprechern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern stehen grundsätzlich je zwei Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im BAFzA sowie im Bundesministerium zur Verfügung, die den Sprecherinnen und Sprechern zu Beginn ihrer Amtszeit benannt wurden. Dabei werden sie insbesondere von den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im BAFzA betreut und begleitet. Über wichtige Entwicklungen werden alle Bundesfreiwilligen über die Internetseite des BAFzA unterrichtet. Die Sprecherinnen und Sprecher werden nicht zu den Zentralstellensitzungen eingeladen, da es sich hier um administrative Besprechungen zwischen dem BMFSFJ und den vertraglich miteinander verbundenen Zentralstellen handelt. Die für den BFD als Ganzes wichtigen Ergebnisse dieser Sitzungen finden Eingang in die Beiratssitzungen, an denen die Sprecherinnen und Sprecher teilnehmen dürfen und in die sie ihrerseits Informationen und Fragestellungen einbringen können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333