Deutscher Bundestag Drucksache 18/4871 18. Wahlperiode 11.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4719 – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Zuteilung der 1 600 neuen Stellen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) soll laut Bundesregierung bis zum Jahr 2019 für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns 1 600 zusätzliche Planstellen erhalten. Diese Stellen müssen gerecht und entsprechend der jeweiligen Situation auf dem Arbeitsmarkt den bestehenden Zollbezirken zugeteilt werden. 1. Nach welchen Kriterien bzw. nach welchem Verteilungsschlüssel werden nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen 1 600 Stellen zur Kontrolle des Mindestlohns an die FKS in den bestehenden Zollbezirken verteilt ? Die Personalressourcen der FKS und damit auch der Personalmehrbedarf für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns wurden nach folgenden fachlichen Indikatoren und Gewichtungen auf die Bezirke der Bundesfinanzdirektionen verteilt : Indikator Prozentuale Gewichtung Bevölkerung 5 % Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 10 % Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II und III 15 % BIP 30 % Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Mai 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Schadenssumme/AK Ø der Jahre 2007 bis 2009 20 % Fläche des Bezirks 5 % Betriebsnummern der Arbeitsagentur aktiv = Anzahl der Betriebe 15 % Drucksache 18/4871 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalsituation der FKS in den Zollbezirken zum 1. Januar 2015 und nach Zuteilung der neuen Stellen dar? Der Personalbedarf stellt sich in den einzelnen Hauptzollamtsbezirken in den Sachgebieten E und F (Fachgebiet 1 Ahndung – Ahndung von Zuwiderhandlungen aus dem Bereich Bekämpfung der Schwarzarbeit) wie folgt dar: Personalbedarf 1.1.2015 Personalbedarf 1.7.2014 Bezirk Mittelebene Bezirk Ortsebene Summe Summe HZA Bremen Summe 140,03 99,00 HZA Hamburg-Stadt Summe 187,25 123,00 HZA Itzehoe Summe 110,77 102,50 HZA Kiel Summe 157,73 119,00 HZA Oldenburg Summe 123,27 102,00 HZA Stralsund Summe 178,95 196,00 BFD Nord Summe 898,00 741,50 HZA Berlin Summe 315,74 239,65 HZA Bielefeld Summe 267,80 216,90 HZA Braunschweig Summe 182,88 135,00 HZA Dresden Summe 253,85 198,60 HZA Frankfurt (Oder) Summe 144,43 170,00 HZA Hannover Summe 221,33 134,09 HZA Magdeburg Summe 240,84 151,32 HZA Osnabrück Summe 154,67 152,25 HZA Potsdam Summe 150,46 98,00 BFD Mitte Summe 1.932,00 1.495,81 HZA Aachen Summe 120,34 114,74 HZA Dortmund Summe 357,57 242,11 HZA Duisburg Summe 211,51 177,58 HZA Düsseldorf Summe 194,60 213,05 HZA Frankfurt a. M. Summe 114,44 61,64 HZA Gießen Summe 276,80 199,17 HZA Köln Summe 281,79 180,96 HZA Krefeld Summe 145,93 169,94 HZA Münster Summe 134,02 96,84 BFD West Summe 1.837,00 1.456,03 HZA Darmstadt Summe 234,70 174,40 HZA Heilbronn Summe 140,19 118,60 HZA Karlsruhe Summe 310,92 233,80 HZA Koblenz Summe 246,57 186,00 HZA Lörrach Summe 162,92 122,60 HZA Saarbrücken Summe 186,81 156,66 HZA Singen Summe 86,44 79,62 HZA Stuttgart Summe 171,10 165,10 HZA Ulm Summe 249,35 161,50 BFD Südwest Summe 1.789,00 1.398,28 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4871 Zur Sicherstellung der fachlichen Aufgabenwahrnehmung wurden darüber hinaus in unterstützenden Organisationseinheiten (z. B. Service-Center, Organisation , Personal, Technik) bzw. auf Ebene der Mittelbehörden zur Sicherstellung der Rechts- und Fachaufsicht weitere 142 Arbeitskräfte (AK) geplant sowie die Übernahme von 22 AK aus Überhangbehörden. 3. Wie viele Planstellen stehen der FKS differenziert nach Zollbezirken zum 1. Januar 2015 zur Verfügung? 4. Wie viele dieser Planstellen waren in den jeweiligen Zollbezirken am 1. Januar 2015 nicht besetzt? 5. Wie viele der 1 600 Planstellen erhalten die Zollbezirke für die FKS bis zum Jahr 2019 (bitte mit Jahr des Stellenzugangs angeben)? Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der FKS stehen im Kalenderjahr 2015 nach Abzug der Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte insgesamt 6 842 Planstellen und Stellen zur Verfügung. An der Deckung des Personalbedarfs im Bereich der FKS haben sich im Hinblick auf den kurzen Zeitraum seit November 2014 keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Die Personalfehlbestände liegen immer noch auf dem gleichen Niveau. Der Zulauf der insgesamt 1 600 zusätzlichen Planstellen für die FKS ist über einen Haushaltsvermerk bei Kapitel 08 13 Titel 422 01 wie folgt abgebildet: Haushaltsjahr 2017: 200 Planstellen m. D. Haushaltsjahr 2018: 200 Planstellen m. D. und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2019: 200 Planstellen m. D. und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2020: 200 Planstellen m. D. und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2021: 66 Planstellen m. D. und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2022: 130 Planstellen g. D. Die Verteilung des zusätzlichen Personals auf die einzelnen Bezirke erfolgt unter Berücksichtigung des in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Personalbedarfs . Der ausgewiesene Personalbedarf in Höhe von 8 147 AK ist in Anbetracht des zeitlich gestaffelten Planstellen- bzw. Personalzulaufs derzeit nicht in vollem HZA Augsburg Summe 245,49 209,50 HZA Erfurt Summe 371,20 367,00 HZA Landshut Summe 169,96 175,00 HZA München Summe 212,44 185,00 HZA Nürnberg Summe 161,21 138,00 HZA Regensburg Summe 140,90 136,50 HZA Rosenheim Summe 187,94 220,00 HZA Schweinfurt Summe 201,86 144,00 BFD Südost Summe 1.691,00 1.575,00 Summe 8.147,00 6.666,62 Umfang gedeckt. Drucksache 18/4871 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele Stellen bei den anderen Zollbereichen sind heute unbesetzt, und in welcher Größenordnung werden sich die unbesetzten Stellen anderer Zollbereiche erhöhen, weil das neue ausgebildete Personal vorrangig zur Kontrolle des Mindestlohns der FKS zugeteilt wird? Zur Sicherstellung der Mindestlohnkontrollen werden die aktuell in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte verstärkt in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gesteuert. Dies ist Ausdruck einer strategischen Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung dieser neuen Aufgabe. Die Frage, in welcher Größenordnung sich die unbesetzten Stellen anderer Zollbereiche erhöhen, lässt sich aus Sicht der Bundesregierung nicht beantworten, da es keine Planung dafür gibt, in welche Bereiche die Nachwuchskräfte gesteuert worden wären, wenn es die zusätzliche Aufgabe der Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns nicht gegeben hätte. Bei der durch die Umpriorisierung in andere Zollbereichen entstehenden „Lücke“ handelt es sich lediglich um eine temporäre Erscheinung. Die Lücke wird spätestens im Jahr 2022 (letzte Tranche des Stellenzulaufs gemäß o. g. Vermerk) wieder geschlossen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333