Deutscher Bundestag Drucksache 18/4874 18. Wahlperiode 11.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4740 – Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spätestens ab dem Jahr 2017 soll die Förderhöhe für die einzelnen erneuerbaren Energieträger nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 des Erneuerbare-Energien -Gesetzes – EEG 2014). Um erste Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, werden bis zum Jahr 2017 Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt . Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen soll entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden. Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 5 Satz 3 EEG 2014), d. h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die erste Ausschreibungsrunde endete am 15. April 2015. Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei der Gebotsabgabe 1. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden eingereicht? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Es wurden 170 Gebote eingereicht. Das gesamte Gebotsvolumen betrug 714 459 Kilowatt (kW). Drucksache 18/4874 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen , eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufteilung der Gebotsmengen in Kilowatt (kW) je Rechtsform der Bieter und nach Gebotsgrößen. 3. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen , GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen abgegeben, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der Gebote je Rechtsform der Bieter und nach Gebotsgrößen. Gebotsmenge je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 –1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 5 000 5 000 –10 000 natürliche Person 9 480 978 1 630 2 852 4 020 0 GbR 8 680 0 0 0 8 680 0 GmbH 207 258 1 100 3 641 13 817 73 125 115 575 GmbH & Co. KG 429 060 1 845 4 915 23 195 109 800 289 305 AG bzw. SE 48 100 0 0 3 700 7 150 37 250 eingetragene Genossenschaft 2 699 1 299 0 1 400 0 0 andere juristische Person 9 182 0 514 3 988 4 680 0 Anzahl der Gebote je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 –1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 5 000 5 000 –10 000 natürliche Person 7 2 2 2 1 0 GbR 3 0 0 0 3 0 GmbH 51 3 4 8 20 16 GmbH & Co. KG 93 4 6 15 33 35 AG bzw. SE 8 0 0 2 2 4 eingetragene Genossenschaft 4 3 0 1 0 0 andere juristische Person 4 0 1 2 1 0 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4874 4. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen ? Nach der ersten Auswertung der abgegebenen Gebote haben voraussichtlich 20 Bieter mehrere Gebote abgegeben. Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmenge der Mehrgebotsbieter aufgeschlüsselt nach der Rechtsform der Bieter. 5. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV? Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmenge in kW aufgeschlüsselt nach Flächenkategorien gemäß FFAV. Gebote ohne Angabe zur Flächenkategorie wurden ausgeschlossen, da diese Angabe eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist. 6. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV? Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmengen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand der Projekte. Mehrgebotsbieter je Rechtsform Rechtsform Gebotsmenge in kW natürliche Person 2 852 GbR 5 000 GmbH 87 475 GmbH & Co. KG 66 449 AG bzw. SE 38 100 eingetragene Genossenschaft 800 Gebotsmenge je Flächentyp Flächentyp Gebotsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 223 912 Konversionsfläche 486 633 Versiegelte Fläche 514 Drucksache 18/4874 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die geboten wurden? Der niedrigste Gebotswert beträgt 8,48 ct/kWh, der höchste Gebotswert beträgt 11,29 ct/kWh. 8. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die geboten wurden ? Der mengengewichtete Durchschnitt des Gebotswertes über alle Gebote beträgt 9,91 ct/kWh. Akteursvielfalt bei der Gebotsabgabe 9. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? 57. 10. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Anteilseigner, die jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern besitzen. Gebotsmenge in kW je Planungsstand Rechtsform/Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan AG bzw. SE 33 900 12 250 1 950 andere juristische Person 4 680 0 4 502 eingetragene Genossenschaft 899 1 400 400 GbR 0 5 000 3 680 GmbH 98 410 51 420 57 428 GmbH & Co. KG 237 071 80 519 111 470 natürliche Person 4 276 0 5 204 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4874 11. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 10 Mio. Euro) sind? 12. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 2 Mio. Euro) sind? 13. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 11 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. 31 Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, 66 Bieter haben angekreuzt , dass sie ein Kleinstunternehmen sind und 16 Bieter haben angekreuzt, dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. Die Angaben sind nicht in jedem Fall schlüssig, d. h. eine Auswertung der Angaben kann erst im Rahmen der freiwilligen Evaluation erfolgen. 14. Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen? 113. Photovoltaik-Freiflächenanlagen beim Gebotszuschlag 15. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt? Es wurden 25 Gebote mit insgesamt 156 970 kW (vorläufig) bezuschlagt. Sollten Bieter in größerem Umfang ihrer Pflicht zur Hinterlegung der Zweitsicherheit nicht nachkommen, kann ein Nachrückverfahren diese und die im folgenden genannten Werte noch ändern. Dies gilt auch für die Antworten zu den Fragen 16 bis 28. Anzahl der Anteilseigner von Geboten je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 36 GmbH & Co. KG 7 AG bzw. SE 10 eingetragene Genossenschaft 1 andere juristische Person 3 Drucksache 18/4874 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen , eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da jeweils nur einer GmbH und einer AG Zuschläge erteilt wurden und die Angabe dieser Daten Rückschlüsse auf einzelne Bieter zulassen würde. Es werden daher in der folgenden Tabelle kumulierte Daten angegeben. 17. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen , GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen bezuschlagt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da jeweils nur einer GmbH und einer AG Zuschläge erteilt wurden und die Angabe dieser Daten Rückschlüsse auf einzelne Bieter und Gebote zulassen würde. Es werden daher in der folgenden Tabelle kumulierte Daten angegeben. 18. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen? Vier Bieter haben Zuschläge für mehrere Gebote erhalten. Die Gebotsmenge beträgt insgesamt 34 900 kW. Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da jeweils nur einer GmbH und einer AG Zuschläge erteilt wurden und andernfalls Rückschlüsse auf einzelne Bieter und Gebote möglich wären. Addiert man dazu die Zuschlagsmengen der Bieter, aus deren Angaben zu den Anteilseignern hervorgeht, dass sie mittelbar verbunden sind und mehr als einen Zuschlag erhalten haben, erhält man eine Gesamtzuschlagsmenge von 110 000 kW. Zuschlagsmenge je Gebotsmengenkategorie in kW Alle bis 500 500 –1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 5 000 5 000 –10 000 156 970 0 1 000 2 950 28 500 128 470 Anzahl der Zuschläge je Gebotsmengenkategorie Alle bis 500 500 –1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 5 000 5 000 –10 000 25 0 1 2 7 15 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4874 19. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV? Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmenge in kW je Flächenkategorie. 20. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen , eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV? Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da jeweils nur einer GmbH und einer AG Zuschläge erteilt wurden und die Angabe Rückschlüsse auf einen Bieter bzw. einzelne Gebote zulassen würde. Es werden daher kumulierte Daten genannt. 21. Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die einen Zuschlag bekommen haben? Der niedrigste Wert beträgt 8,48 ct/kWh und der höchste Wert beträgt 9,43 ct/ kWh. 22. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben? Der mengengewichtete Mittelwert der Gebotswerte beträgt 9,17 ct/kWh. Akteursvielfalt bei den bezuschlagten Geboten 23. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Zehn. Zuschlagsmenge je Flächenkategorie Flächenkategorie kW Seitenrandstreifen entlang Autobahnen und Schienenwegen 35 948 Konversionsfläche 121 022 Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan Zuschlagsmenge in kW 117 422 14 400 25 148 Drucksache 18/4874 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? 25. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 10 Mio. Euro) sind? 26. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 2 Mio. Euro) sind? 27. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 25 bis 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. Zwei Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, 15 Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen sind und zwei Bieter haben angekreuzt , dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. Die Angaben sind nicht in jedem Fall schlüssig, d. h. eine Auswertung der Angaben kann erst im Rahmen der freiwilligen Evaluation erfolgen. 28. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen ? 19. Anteilseigner je Rechtsform Rechtsform Anzahl GmbH 8 GmbH & Co. KG 1 AG bzw. SE 1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333