Deutscher Bundestag Drucksache 18/4880 18. Wahlperiode 11.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4728 – Pläne für ein Eisenhydroxidschlamm-Lager im Altdöberner See Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. März 2015 stellte die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau -Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) Pläne vor, wonach möglicherweise Eisenhydroxidschlamm (EHS) in den brandenburgischen Altdöberner See eingeleitet werden könnte. Demnach sollen pro Jahr rund 72 000 Kubikmeter rostbrauner Schlamm auf den Grund des Tagebausees gepumpt werden. Diese Menge entspräche laut Angaben der LMBV etwa fünf bis zehn Lkw-Ladungen täglich. Auf einer öffentlichen Veranstaltung am 25. März 2015 wurden weitere Details zu den Plänen der LMBV bekannt. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die LMBV als bundeseigenes Unternehmen agiert nach Recht und Gesetz auf ihren eigenen und zum Teil bereits veräußerten Grundstücken. Sie erfüllt mit öffentlichen Mitteln die Sanierungsaufgaben nach der Beendigung des Braunkohlebergbaus in der ehemaligen DDR im Rahmen der durch die Landesbehörden erteilten Genehmigungen unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sie ist gehalten, diese mit den ökologischen Rahmenbedingungen in eigener Verantwortung zu erfüllen. 1. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Plänen der bundeseigenen LMBV für ein EHS-Lager im Altdöberner See ein, wonach jährlich rund 72 000 Kubikmeter in den See gekippt werden sollen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Mai 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die LMBV ist als Projektträger und Unternehmen des Bundes für die Sanierung der stillgelegten Tagebaue und Veredlungsanlagen in der Lausitz und Mitteldeutschland bergrechtlich verantwortlich. Ein aktueller Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der Minderung der Auswirkungen der Verockerung von Fließgewässern infolge des Grundwasserwiederanstiegs in den Bereichen des ehemaligen Drucksache 18/4880 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Braunkohlenbergbaus. Der Umgang mit dem dabei in zunehmendem Maße anfallenden EHS ist ein aktueller Schwerpunkt der konzeptionellen Arbeit der LMBV (siehe Anlage). Hinsichtlich des Umgangs mit EHS wurde durch die LMBV ein vorläufiges Gesamtkonzept erarbeitet, worin die Priorität in der Reihenfolge Vermeidung vor Verwertung vor Verspülung und vor Deponierung steht. Dieses Konzept trägt noch den unfertigen Charakter einer Machbarkeitsstudie. Konkrete Detailuntersuchungen erfolgen mit den weiteren Bearbeitungsphasen. Als eine mögliche Variante wurde neben der Verwertung und der Entsorgung auf Deponien auch eine Verspülung der EHS in den Altdöberner See untersucht. 2. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Abwägung zwischen Alternativen , wie einer regulären Deponierung, einer Verwertung und einer seeischen Deponierung? Wenn ja, wie erfolgte die jeweilige Bewertung, und wenn nein, warum nicht? Das in der Antwort zu Frage 1 genannte vorläufige Gesamtkonzept hat im Sinne einer Machbarkeitsstudie die Realisierung mehrerer Alternativen in technischpraktischer Hinsicht miteinander verglichen. a) Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Tonnen EHS jeweils für die einzelnen Alternativen sind (wenn ja, bitte aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht? Es liegen noch keine Kostenbetrachtungen für die Einzelvarianten vor, da das vorliegende Konzept nur den vorläufigen Charakter einer Machbarkeitsstudie trägt. b) Fand eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Hinblick auf alternative Optionen statt (wenn ja, bitte beifügen)? Wenn nein, warum nicht? Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung fand in dieser Bearbeitungsphase noch nicht statt, weil dies nicht Gegenstand von Konzeptstudien ist. c) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Rechnung getragen, das der Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung einräumt? Die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind im Konzept berücksichtigt, indem der Verwertung der Vorrang gegenüber der Verspülung und der Deponierung gegeben wird. d) Liegt der LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung ein Gutachten vor, das die rechtliche Zulässigkeit einer Einleitung sowie in den Dimensionen bestätigt (wenn ja, bitte beifügen)? Wenn nein, warum nicht? Zur rechtlichen Zulässigkeit der Verspülung von EHS liegt das Gutachten „Bergrechtlich bestimmter Umgang mit den in den Folgegebieten des Braunkohlenbergbaues anfallenden Eisenhydroxidschlämmen in Süd-Brandenburg“ vom 9. Juli 2013 (Dresdner Grundwasser Forschungszentrum, Prof. Luckner) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4880 vor. Das Gutachten ist auf der Internetseite der LMBV (www.lmbv.de) eingestellt . e) Welche Gründe gaben letztlich den Ausschlag, sich für eine Seeeinleitung auszusprechen? Eine Entscheidung für eine See-Einleitung ist bisher nicht getroffen. 3. Woher bzw. aus welchem Einzugsgebiet plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung, EHS in den Altdöberner See einzuleiten? Gibt es Überlegungen, Schlamm aus den Fließen im Spreewald zu verbringen ? Es ist vorgesehen, die anfallenden Eisenhydroxidschlämme aus der Beräumung der bergbaulich beeinflussten Fließgewässer des Spreegebietes Nordraum sowie aus naturräumlichen Absetzanlagen im Einzugsgebiet einzubringen. Die Verbringung von Schlämmen aus den Spreewaldfließen ist nicht Aufgabe der LMBV. 4. Verstößt eine Verbringung von EHS in ein Oberflächengewässer nach Ansicht der Bundesregierung gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie ist in das deutsche Wasserhaushaltsgesetz übernommen worden. Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird. Der wasserrechtliche Vollzug und die Anwendung der wasserrechtlichen Vorschriften zum Verschlechterungsverbot ist Aufgabe der Länder. Ob und inwieweit die Einbringung der Eisenhydroxidschlämme zu einer Verschlechterung führt, muss von der zuständigen Behörde festgestellt und bei der wasserrechtlichen Erlaubnis entsprechend berücksichtigt werden. 5. Aus welchem Grund verwendet die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den Begriff „Restloch“ statt „See“? a) Wie sind die beiden Begriffe definitorisch voneinander abgegrenzt, und welche rechtlichen Folgen ergeben sich jeweils daraus? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Bei dem hier in Rede stehenden „Altdöberner See“ handelt es sich um einen ehemaligen Braunkohlentagebau, der nach Einstellung der Kohleförderung in Rechtsverantwortung der LMBV saniert wird. Der Restlochbegriff entspricht der Bezeichnung im Rahmen des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanes und spiegelt den Namen des ehemaligen Tagebaus wider. Bestandteil der Bergbausanierung ist nach Herstellung der Böschungssicherheit auch die Flutung des Restloches als Teil der Sanierung und damit die Herstellung eines Gewässers. Die Gewässerherstellung erfolgt dann auf der Grundlage eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, i. d. R. eines Planfeststellungsverfahrens. Solange dieses Gewässer noch nicht hergestellt ist, handelt es sich bei der „Hohlform“ um ein Tagebaurestloch (auch wenn sich darin ggf. Wasser befindet). Die bergbauliche Sanierung und die Herstellung des Gewässers erfolgen z. T. parallel mit gleitendem Übergang, um die Abläufe so effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Drucksache 18/4880 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen der fortschreitenden Wiedernutzbarmachung erfolgt in Abstimmung mit den Kommunen eine seebezogene Umbenennung. Es werden beide Begriffe auch parallel verwendet. 6. Auf Basis welcher Gutachten und Kriterien wählte die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den Altdöberner See als bestmöglichen Ort? Für die Einleitung von Eisenhydroxidschlämmen in den Altdöberner See wurden folgende maßgebende Gutachten erarbeitet: ● „Bergrechtlich bestimmter Umgang mit den in den Folgegebieten des Braun- kohlenbergbaues anfallenden Eisenhydroxidschlämmen in Süd Brandenburg “ vom 9. Juli 2013 (Dresdener Grundwasserforschungszentrum, Prof. Luckner). ● „Wissenschaftlich-technische Untersuchungen des Einflusses der Einlagerung von Eisenhydroxidschlämmen in Bergbaufolgeseen auf deren Wasserbeschaffenheit “ vom 31. August 2014 (Institut für Wasser und Boden, Dresden , Dr. Uhlmann). a) Sind die Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich (falls ja, bitte beifügen )? Falls nein, warum nicht? Die Gutachten sind auf der Internetseite der LMBV (www.lmbv.de) eingestellt und somit der Öffentlichkeit zugänglich. b) Kann die Bundesregierung Interessenkonflikte oder andere Abhängigkeiten zwischen externen Beratern bzw. Gutachtern und der LMBV ausschließen , und wenn ja, anhand welcher Prüfung? Die LMBV arbeitet mit international anerkannten Wissenschaftlern, Hochschulen und Universitäten aus ganz Deutschland und mit im Revier erfahrenen Ingenieurbüros , Sachverständigen und Gutachtern zusammen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach öffentlichen Vergaberichtlinien. 7. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan der LMBV hinsichtlich der EHS-Verbringung aus (bitte aufschlüsseln), und wie sollen welche Träger öffentlicher Belange am Prozess beteiligt werden? Die konzeptionellen Vorstellungen der LMBV hinsichtlich einer Verbringung von EHS in Bergbaufolgeseen sind planerisch im Rahmen einer Studie zur Planrechtfertigung unter anderem einer Vorprüfung hinsichtlich der Bewertung der Schutzgüter zu unterziehen. Daraus ableitend erfolgen die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die Festlegung des Genehmigungsweges und somit auch die Festlegung der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange am Genehmigungsprozess durch die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften. Die LMBV geht davon aus, dass es sich aufgrund der Komplexität des Vorhabens um einen mittelfristigen Prozess mit einer breiten öffentlichen Beteiligung handeln wird. 8. Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Öffentlichkeit sowie die Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich der Planungen und Durchführung der EHS-Verbringung beteiligt bzw. informiert werden? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4880 Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (siehe Antwort zu Frage 7) durch die verfahrensführenden Behörden. In der Regel erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Im besonderen Fall der möglichen Verspülung von EHS im Altdöberner See hat die LMBV, da diese Variante EHS-Konzept der LMBV dargestellt wurde, die Möglichkeit einer ersten Bürgerinformation im Rahmen einer Bürgerversammlung am 5. März 2015 genutzt, um hier bereits frühzeitig mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen und eine hohe Transparenz zu gewährleisten. 9. Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass die LMBV ihre Präsentation vom 5. März 2015 nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, und wird sie im Sinne eines transparenten Verfahrens darauf hinwirken, dass die Präsentation veröffentlicht wird, und wenn nein, warum nicht? Wie in der Antwort zu Frage 8 dargestellt, handelte es sich bei der Veranstaltung am 5. März 2015 um eine Bürgerinformationsveranstaltung für die Bürger der Anliegergemeinde am Altdöberner See. Die LMBV hatte parallel am gleichen Tag eine Berichterstattung in der Regionalpresse veranlasst, die auch sachlich die Themeninhalte wiedergegeben hat. Leider ist durch die Berichterstattung in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass die LMBV bereits Fakten geschaffen habe, was unzutreffend ist. Wie bereits ausgeführt, handelt es sich hier um eine Information noch vor Beginn des laufenden Planverfahrens, so dass von einer mangelnden Transparenz im Verfahren nicht die Rede sein kann. Die benannte Präsentation war auf die Veranschaulichung der Redebeiträge in dieser Bürgerinformation ausgerichtet und ist daher nicht für eine unkommentierte allgemeine Veröffentlichung geeignet. Die Präsentation der LMBV wurde in der Veranstaltung digital aufgezeichnet und ohne Zustimmung der LMBV im Internet veröffentlicht, auch ohne Beachtung der Interessen der Altdöberner Bürger. Eine solche Verfahrensweise ist abzulehnen. Durch Veröffentlichung der einschlägigen Studien und Gutachten zur Thematik auf der Internetseite der LMBV, gewährleistet die LMBV die notwendige Transparenz. 10. Plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den Kauf von Flächen am Altdöberner See, bzw. hat sie bereits welche erworben? Wenn ja, um welche Flurstücke handelt es sich hierbei (bitte aufschlüsseln )? Der Altdöberner See sowie dessen unmittelbare Randflächen befinden sich seit der Zeit des aktiven Bergbaubetriebes im Eigentum der LMBV. Ein weiterer Flächenankauf ist nicht vorgesehen. 11. Plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung, Ausgleichszahlungen an umliegende Kommunen zu veranlassen angesichts der Tatsache, dass nach Einschätzung der Fragesteller bei bis zu zehn Lkw-Fahrten pro Tag die betroffenen Straßen einem höheren Sanierungsrisiko unterliegen? Wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht? Bei dem LMBV-Konzept handelt es sich um eine studienhafte Betrachtung. Es liegen noch keine konkreten Planungen vor. Mögliche Transport- und Einbringtechnologien sind in der noch vorzunehmenden Planung zu erarbeiten. Sofern öffentliche Straßen durch Maßnahmen der Bergbausanierung betroffen werden, erfolgen hierzu die vertraglichen Vereinbarungen mit dem zuständigen Baulastträger auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen. Drucksache 18/4880 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung angedacht, dass die LMBV auch den aktiven Bergbaukonzern, derzeit Vattenfall, EHS in den Altdöberner See wird verbringen lassen? Wenn ja, zu welchen Kosten, und wenn nein, warum nicht? Es ist nicht beabsichtigt, EHS aus Vattenfall-Anlagen in den Altdöberner See zu verbringen. 13. Wo lagert die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den derzeit anfallenden sowie den einzuleitenden EHS? Die Verbringung der Eisenhydroxidschlämme aus der Fließgewässerberäumung und aus naturräumlichen Absetzanlagen erfolgt zurzeit auf öffentlichen Deponien . Die in stationären Grubenwasserreinigungsanlagen (GWRA) der LMBV anfallenden Schlämme werden direkt in Tagebauseen eingespült. a) Welche Kosten fallen dafür durchschnittlich pro Tonne an? Die Kosten für die Verbringung auf öffentliche Deponien betragen ca. 30 bis 40 Euro pro Tonne zuzüglich Transportkosten. Bei einer direkten Einspülung von EHS aus einer stationären GWRA in einen Tagebausee betragen die Kosten für die Einspülung ca. 0,04 bis 0,07 Euro je Tonne flüssigen Materials. Bei Einspülung von EHS aus der Fließgewässerberäumung in einen Tagebausee kommen hier ebenfalls noch Kosten für den Antransport sowie für die Aufbereitung zur Verspülung (Verflüssigung, Separierung organischer Bestandteile) dazu. Für diese Kosten gibt es derzeit noch keine gesicherten Erfahrungswerte, da diese Technologie bisher noch nicht angewendet wurde. Die zu erwartenden Kosten werden aber deutlich unter den Kosten für eine Verbringung auf eine Deponie liegen. b) In welchem Haushaltsposten spiegeln sich diese Kosten wider? Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der laufenden Bergbausanierung aus dem Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung. Der Bundesanteil ist im Bundeshaushalt , Einzelplan 08, Bundesministerium der Finanzen, in Kapitel 08 03, etatisiert. 14. Was unternimmt die Bundesregierung – mittelbar und unmittelbar, um zukünftig das Anfallen von weiteren problematischen Schlämmen zu vermeiden bzw. deren Menge zu verringern? Die derzeit im Rahmen der Braunkohlesanierung anfallenden EHS resultieren aus einer mehr als 100-jährigen bergbaulichen Tätigkeit. Im Rahmen der Bergbausanierung werden keine Ursachen für das Entstehen von neuen EHS gelegt. In der konzeptionellen Bearbeitung der LMBV steht die Vermeidung von EHS an prioritärer Stelle. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes der LMBV zur Eisenbelastung des Grundwassers und der Fließgewässer soll die Bildung von EHS in den Fließgewässern durch hydraulische Abfangmaßnahmen (z. B. Filterbrunnenriegel , Drainagen) weitestgehend vermieden werden. Weiterhin erfolgten Untersuchungen hinsichtlich des Eisenrückhalts im Boden. Gleichzeitig nutzt die LMBV neue wissenschaftliche Erkenntnisse, um EHS langfristig zu vermeiden. Zum Beispiel wird im Bereich der Spree zurzeit ein Pilotvorhaben zur mikrobiellen Eisenreduktion im Grundwasser durchgeführt. Erste Ergebnisse dazu sollen Ende des Jahres 2015 vorliegen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4880 Anlage Ergänzende Erläuterungen der LMBV Im Rahmen des mehr als 100-jährigen aktiven Braunkohlenbergbaus wurde großflächig der Grundwasserspiegel in der Lausitz abgesenkt. Schwefel und Eisen als zwei der häufigsten Elemente der Erdkruste sind in fast allen Gesteinen in Form von Schwefelkies – auch als Pyrit bezeichnet – vorhanden. Durch den Zutritt des Luftsauerstoffes in Folge der Grundwasserabsenkung oxydiert bzw. verwittert der Schwefelkies zu Eisen und Sulfat. Weiterhin kamen während des aktiven Bergbaus die kohlebegleitenden Deckschichten mit Sauerstoff in Kontakt. Dies führte ebenfalls zu Oxydationsprozessen der Eisensulfide und somit zur Freisetzung von Eisen in den Tagebaukippen. Aufsteigendes Grundwasser und Regenwasser transportieren das Eisen in Richtung der Flüsse und Seen. Aus den Erkenntnissen zu den Fließgewässern in den Sanierungsgebieten der LMBV sowie zur Niederlausitz als Jahrhunderte altem Kulturraum lassen sich nachfolgende Quellen für die aktuelle Eisenbelastung unterscheiden (Bild1): 1. Vorbelastung durch die Landnutzung (Torfstiche, Abbau von Raseneisenerz, landwirtschaftliche Melioration), 2. belüftete Lamelle der Grundwasserleiter im Absenkungstrichter des Bergbaus, 3. Abstrom aus den Innenkippen der Braunkohlentagebaue, 4. Sickerwasser der Außenhalden des Braunkohlenbergbaus, 5. Grundwasserabfluss aus zeitweilig entwässerten und nun wiedervernässten Niedermooren im Absenkungstrichter der Tagebaue sowie 6. Stützung von lokalen Vorflutern gegen Trockenfallen aus bergbaulicher Wasserhaltung. Bild 1 Quellen der identifizierten Eisenbelastung der Fließgewässer Hauptsächliche Quellen der Eisenbelastung sind die Absenkungslamellen der gewachsenen Grundwasserleiter, der Abstrom aus den Kippen der Tagebaue aber auch das natürliche Vorkommen von Eisenverbindungen im Boden. Durch den fortschreitenden Grundwasserwiederanstieg in den Sanierungsbereichen der LMBV kommt es nun an einzelnen Fließgewässerabschnitten zu diffusen Einträgen von eisenhaltigem Grundwasser. In Abstimmung mit den Berg- und Umweltbehörden werden durch die LMBV seit 1996 umfangreiche wasserwirtschaftliche Konzepte zur Herstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalts in den bergbaubeeinflussten Drucksache 18/4880 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Regionen erarbeitet. Über dafür geschaffene Grundwassermodelle wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Daten über Wasseranstieg, Wasserbeschaffenheit und das Strömungsverhalten erhoben, die in den wasserwirtschaftlichen Jahresberichten des Unternehmens ausgewiesen sind. Die LMBV hat in Kenntnis der Prozesse des Grundwasserwiederanstiegs in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen flächendeckend bereits in den Jahren 2003/04 für den in ihrer Verantwortung stehenden Grundwasserabsenkungsbereich Sonderbetriebspläne zur Überwachung der bergbaubedingten Entwicklung des Grundwassers nach Wasserständen, Mengen und Qualitäten aufgestellt. Nach den darin festgelegten Monitoringprogrammen berichtet die LMBV den Fachbehörden der Länder jährlich über die Entwicklung. Auf der Basis der aus diesen Untersuchungen abgeleiteten Erkenntnisse hat sich die LMBV im Jahr 2008 in Brandenburg mit dem LBGR und dem LUGV sowie im Freistaat Sachsen mit dem SächsOBA und der Landesdirektion Dresden zur Erarbeitung von Studien zu den Auswirkungen des Grundwasserwiederanstieges auf die Beschaffenheit der Oberflächengewässer verständigt. Diese Studien beinhalten Untersuchungen hinsichtlich der Quellen, der Mengenbilanzen und der Strömungsprozesse, um belastbare Daten darüber zu bekommen, in welchen Gewässerabschnitten, mit welchen Konzentrationen und Frachtraten eisenbelastete diffuse Einträge in die Spree zu erwarten sind. Als Schwerpunkte für die stoffliche Belastung im Einzugsgebiet der Spree wurden der Bereich der Spree und der Kleinen Spree im Zufluss der Talsperre Spremberg (Spreegebiet Südraum) sowie die Zuflüsse zur Spree bzw. zum Spreewald in Brandenburg (Spreegebiet Nordraum) identifiziert. (s. anliegende Grafik) Durch die meteorologische Situation der Jahre 2010 und 2011 (Starkniederschlagsereignisse und Hochwasser) und der damit im Zusammenhang stehenden verstärkten Grundwasserneubildung findet der Zustrom der bergbaulich beeinflussten Grundwässer zu den Vorflutern mit den heute sichtbaren Belastungen wesentlich früher statt als ursprünglich prognostiziert. Diese führen zu der bekannten Verockerung der Fließgewässer und Verschlammungen der Gewässersohlen. Eine Beräumung der eisenhaltigen Sedimente ist oft unerlässlich zur Verhinderung einer Verschlechterung des Gewässerzustandes. Des Weiteren fallen bei der Behandlung eisenbelasteter Wässer in technischen oder naturräumlichen Anlagen Eisenhydroxidschlämme verschiedenster Konsistenz und Reinheit an, welche einer gesicherten Verbringung bedürfen. Vor diesem Hintergrund hat die LMBV alle technischen und wirtschaftlich umsetzbaren Maßnahmen zur Entnahme, Behandlung, Transport und zur sicheren Verbringung der Eisenhydroxidschlämme in einem Gesamtkonzept zusammenfassend dargestellt. Darin besteht die grundsätzliche Vorgehensweise in der Vermeidung vor der Verwertung vor der Verbringung vor der Entsorgung. Die Variante Verspülung der Eisenhydroxidschlämme in Bergbaufolgeseen stellt eine wirtschaftliche Alternative zur Deponierung der anfallenden Eisenhydroxidschlämme Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4880 dar und wird seit 1998 in den Bergbaufolgeseen Spreetal und Sedlitz erfolgreich ohne nachteilige ökologische Auswirkungen umgesetzt. Die Verspülung der Eisenhydroxidschlämme in den Altdöberner See wurde, aufgrund seiner morphologischen und chemischen Bedingungen sowie seiner zentralen Lage im Sanierungsgebiet, im Konzept als eine Möglichkeit herausgearbeitet. Das Konzept der LMBV ist noch keine konkrete Maßnahmeplanung und ersetzt nicht die für eine Umsetzung notwendigen behördlichen Genehmigungen. Geringe Mengen EHS können in Abhängigkeit vom bestehenden Bedarf am Markt einer Verwertung zugeführt werden. Für eine Gesamtverwertung der anfallenden Mengen fehlen nach derzeitigem Stand der Technik die Möglichkeiten. Aufgrund der Zusammensetzung der anfallenden Eisenhydroxidschlämme, wie hohe organische Anteile, ist mit sehr hohen Aufbereitungskosten für eine mögliche Verwertung zu rechnen. Auch die Fragen der Deponierung, unter anderem als Monodeponie, werden weiter bewertet und untersucht. Dies ist vor allem auch für die Verbringung von sauren bzw. belasteten Schlämmen notwendig. Das Konzept zum „Umgang der LMBV mit Eisenhydroxidschlämmen im Sanierungsbereich Lausitz - EHS Konzept der LMBV“ wurde am 14. November 2014 den fachlich zuständigen Ministerien, den Oberen Wasserbehörden und den Bergbehörden der Länder Brandenburg und Sachsen vorgestellt. Durch die Behörden wurde das Konzept begrüßt und hervorgehoben, dass damit erstmals ein umfassendes Konzept zum Umgang mit Eisenhydroxidschlämmen vorgelegt wurde, welches machbare Lösungen auch länderübergreifend darstellt. Auf der Basis der der LMBV von den Landesbehörden übergebenen Stellungnahmen sowie eigenen weiteren Untersuchungen wird die LMBV ihr Konzept zum Umgang mit EHS bis zum Jahresende 2015 fortschreiben. Drucksache 18/4880 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. 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