Deutscher Bundestag Drucksache 18/4885 18. Wahlperiode 12.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4734 – Bund-Länder-Kooperationen im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bund und die Bundesländer arbeiten sowohl bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als auch bei der Weiterentwicklung des SGB II selbst zusammen. 1. Welche Formen der temporären und/oder dauerhaften Kooperationen von Bund und Ländern (Gremien, Institutionen, Arbeitsgruppen, Einzelprojekte ) gibt es derzeit für den Rechtsbereich des SGB II mit welchen Arbeitsaufgaben und welchen Teilnehmenden? Hier werden die Kooperationen aufgeführt, die nicht in der Antwort zu den Fragen 2 bis 2f dargestellt werden. Kooperationsausschüsse nach § 18b (SGB II) In Umsetzung des § 18b SGB II bildet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit jeder zuständigen obersten Landesbehörde jeweils einen Kooperationsausschuss, welcher die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf der jeweiligen Landesebene koordiniert, länderspezifische Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik vereinbart sowie Schlichtungs- und Mediationsfunktionen bei unterschiedlichen Auffassungen der Träger zu Sach- oder Verfahrensfragen wahrnimmt. Mitglieder der Kooperationsausschüsse für das jeweilige Land sind jeweils Vertreter des BMAS und der zuständigen obersten Landesbehörde. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II Bund, Länder, Bundesagentur für Arbeit und kommunale Spitzenverbände bilden nach § 18c SGB II den Bund-Länder-Ausschuss. Der Bund-Länder-Ausschuss beobachtet und berät die zentralen Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48 Drucksache 18/4885 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode SGB II, Fragen des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 SGB II sowie Fragen der zu erhebenden Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 SGB II und erörtert die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1 SGB II. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Bund-Länder-Ausschuss folgende Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen seine Entscheidungen vorbereitet werden. An den Arbeitsgruppen können sich das BMAS, die Bundesagentur für Arbeit, die Länder und kommunale Spitzenverbände beteiligen. ● Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ mit den Unterarbeitsgruppen „Daten und Kennzahlen“ „Einbeziehung kommunaler Leistungen in die Zielsteuerung“ und „Qualitätssicherung SGB II“ ● Arbeitsgruppe „Personal“, ● Arbeitsgruppe „Bildung und Teilhabe“, ● Arbeitsgruppe „Gleichstellung SGB II“, ● Arbeitsgruppe „Eingliederung SGB II“, ● Arbeitsgruppe „Verwaltungskosten SGB II“, ● Arbeitsgruppe „Zentrale IT SGB II“, ● Arbeitsgruppe Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA- VV). Die Arbeitsgruppe tritt „ad hoc“ zusammen, wenn Handlungs- bzw. Änderungsbedarf im Zusammenhang mit der KoA-VV besteht. 2. Welche Arbeitsgruppen zu Themen des SGB II wurden insbesondere seit dem Jahr 2005 auf der Grundlage von Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Länder eingesetzt? Auf Grundlage des Beschlusses der 89. Konferenz der Ministerinnen und Minister , Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II eingesetzt. a) Welchen konkreten Auftrag hatten diese Arbeitsgruppen jeweils? Von wann bis wann haben diese Arbeitsgruppen gearbeitet? Auftrag der Arbeitsgruppe (AG) Rechtsvereinfachung im SGB II war es, Änderungsbedarfe im SGB II zu identifizieren und gemeinsame Lösungsvorschläge zu finden mit dem Ziel, Bescheide transparenter und verständlicher zu gestalten, die Verwaltungsabläufe zu optimieren und insgesamt die Verwaltung und die Sozialgerichte zu entlasten. Damit einhergehen soll eine größere Transparenz und Akzeptanz der sozialleistungsrechtlichen Entscheidungen bei den Leistungsberechtigten . Die AG Rechtsvereinfachung im SGB II tagte im Zeitraum zwischen Juni 2013 und Juli 2014. b) Welche Institutionen, Verbände und ggf. Einzelpersonen waren jeweils in diese Arbeitsgruppen einbezogen? Ständige Mitglieder der AG Rechtsvereinfachung waren das BMAS, die Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Anlassbezogen wurde anderen Institutionen eine Beteiligung an der inhaltlichen Arbeit angeboten (z. B. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit). Zu- sätzlich wurden je nach Themengebiet Sachverständige aus Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft eingeladen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4885 c) Welche Ergebnisse haben die jeweiligen Arbeitsgruppen erbracht? In welcher Form sind diese Ergebnisse öffentlich dokumentiert und zugänglich ? In der AG Rechtsvereinfachung im SGB II wurden 124 Vorschläge zur Rechtsvereinfachung im SGB II diskutiert und bewertet. Dabei hat sich die AG auf 36 Rechtsvereinfachungsvorschläge verständigt. Die 91. ASMK hat in einem Umlaufbeschluss vom 11. August 2014 den Bund gebeten, die in der AG „Rechtsvereinfachung im SGB II“ konsentierten Änderungsvorschläge in ein Gesetzgebungsverfahren zu überführen. Der Abschlussbericht der AG Rechtsvereinfachung im SGB II vom 2. Juli 2014 sowie der Umlaufbeschluss der ASMK vom 11. August 2014 sind auf der Internetseite des ASMK-Vorsitzlandes 2014 Rheinland-Pfalz veröffentlicht (http://msagd.rlp.de/Aktuelles/Arbeits-und-Sozialministerkonferenz-2014/Links). Der Zwischenbericht der AG Rechtsvereinfachung im SGB II vom 4. September 2013 ist in der Anlage zu TOP 7.13 des Ergebnisprotokolls der 90. ASMK im Internet zugänglich (http://msagd.rlp.de/Aktuelles/Arbeits-undSozialministerkonferenz -2014/Ergebnisse). d) Welche dieser Ergebnisse sind zwischenzeitlich in Gesetzen oder in Verwaltungsvorschriften zu verbindlichen Regelungen geworden? Der von der AG Rechtsvereinfachung im SGB II konsentierte Vorschlag zur Regelung von Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegen andere Sozialleistungsträger wurde im Achten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen vom 28. Juli 2014, BGBl I 2014, 1306, umgesetzt. e) In welchen Fällen wurden Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen nicht umgesetzt ? In welchen Fällen soll eine Umsetzung noch erfolgen? Aus welchen Gründen wurde in den anderen Fällen auf eine Umsetzung verzichtet? Die Umsetzung der weiteren von der AG Rechtsvereinfachung im SGB II konsentierten Änderungsvorschläge wird derzeit innerhalb der Bundesregierung erörtert . f) Welchen Verfahrensstand hat das im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des sogenannten passiven Leistungsrechts im SGB II angekündigte Forschungsvorhaben zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung? Welche Fragestellung liegt diesem Forschungsvorhaben zugrunde? Wer führt es durch, und wann werden erste bzw. abschließende Ergebnisse vorliegen? Welche Länder sind in der Steuerungsgruppe zu dem Projekt vertreten? Das Forschungsvorhaben und dabei auch die Formulierung der Leistungsbeschreibung werden derzeit vom BMAS vorbereitet. Eine Ausschreibung wurde noch nicht veröffentlicht und ein Zuschlag an einen Auftragnehmer dementsprechend noch nicht erteilt. Auch stehen der Zeitplan und die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe noch nicht abschließend fest. Die Länder stimmen derzeit eine Vertretung in der Steuerungsgruppe untereinander ab. Drucksache 18/4885 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte wurden durch den BundLänder -Ausschuss nach § 18c SGB II angeregt und durchgeführt? Zu den Aktivitäten und Projekten des Bund-Länder-Ausschusses werden keine Übersichten geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3b und 3c verwiesen. a) Welche konkreten Aufgaben hat der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. b) Zu welchen Aspekten des SGB II hat der Bund-Länder-Ausschuss welche Beschlüsse oder Empfehlungen verabschiedet? Der Bund-Länder-Ausschuss hat die als Anlage ausgewiesenen Beschlüsse gefasst . c) Zu welchen Themen des SGB II hat der Bund-Länder-Ausschuss welche Studien und/oder Expertise veranlasst? Im Rahmen der AG Steuerung wurde eine Neukonzeption der SGB II-Vergleichstypen beschlossen und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gebeten, das bislang bestehende Verfahren zur Bildung der SGB II-Vergleichstypen zu überarbeiten. Die Neukonzeption wurde im Jahr 2013 abgeschlossen. Im Rahmen der AG Personal wurde das Projekt „Personalbemessung in der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrichtungen“ durchgeführt. Mit diesem Projekt sollte eine faktenbasierte Entscheidungshilfe für eine generell angemessene Personalausstattung in der Leistungsgewährung geschaffen werden . Die Unterarbeitsgruppe Qualitätssicherung SGB II begleitete das Forschungsvorhaben „Qualitätssicherung SGB II – Governance und Management“. d) Wo sind die Tagesordnungen und Beschlüsse des Bund-Länder-Ausschusses dokumentiert und öffentlich zugänglich? Die Tagesordnungen und Beschlüsse werden in den Akten des BMAS dokumentiert . e) Inwieweit sind welche Beschlüsse und/oder Empfehlungen des BundLänder -Ausschusses zwischenzeitlich in Gesetzen oder in Verwaltungsvorschriften zu verbindlichen Regelungen geworden? Die AG Bildung und Teilhabe erörterte im Jahr 2012 Änderungsbedarf zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Umsetzung des Bildungspakets. Der Bund-Länder-Ausschuss nahm den entsprechenden Bericht der AG in seiner Sitzung am 14. November 2012 zur Kenntnis. Aufgrund weiterer Erörterungen in der AG wurden konsentierte Vorschläge ermittelt. Diese wurden – nach einem entsprechenden Beschluss der ASMK am 28./29. November 2012 – Teil eines Gesetzentwurfs des Bundesrats (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12036 vom 9. Januar 2013). Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen; die entsprechenden Gesetzesänderungen traten am 1. August 2013 in Kraft (vgl. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7. Mai 2013 – BGBl. I S. 1167). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4885 Vorschläge zur Änderung und Neufassung der §§ 4, 5, 6, 7, 8, 14, 15. 16, 17, 21 und 22 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV, Beschluss zu Top 3.6 vom 6. November 2013) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2015 umgesetzt (VKFV in der Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der VKFV (BGBl I S. 1886). f) Inwieweit sind Mindeststandards bei der Umsetzung des SGB II für alle Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) in dem Bund-Länder-Ausschuss erörtert und verabredet worden, und ggf. welche? Durch die in der Antwort zu Frage 3b genannten Dokumente werden für die Facharbeit der Jobcenter Auslegungshilfen zu Rechtsnormen und beispielhafte Handlungsansätze für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitleistungsbeziehern beschrieben. Mit der Formulierung der Grundsätze und Empfehlungen wird ein fachlicher Standard formuliert, der den Jobcentern als Handlungsleitfaden zur Verfügung gestellt wird. Die damalige Unterarbeitsgruppe „Nachfolgesystem Mindeststandards“ hat im Jahr 2011 qualitätssichernde Mindeststandards für beide Modelle der Aufgabenwahrnehmung erörtert. 4. Welche weiteren Formen der abgeschlossenen temporären und/oder dauerhaften Kooperationen von Bund und Ländern (Gremien, Institutionen, Arbeitsgruppen , Einzelprojekte) gab es für den Rechtsbereich des SGB II mit welchen Arbeitsaufgaben und welchen Teilnehmenden seit Einführung des SGB II bis zum heutigen Zeitpunkt? Über die o. a. Kooperationen hinaus bestehen keine weiteren. 5. Wo sind die abgeschlossenen als auch die derzeit laufenden Kooperationen (Gremien, Institutionen, Arbeitsgruppen, Einzelprojekte) und deren (Zwischen -)Ergebnisse im Internet dokumentiert? Auf die Antwort zu den Fragen 2c und 3d wird verwiesen. 6. Wenn keine Dokumentation erfolgt: Plant die Bundesregierung eine Dokumentation zu o. g. Kooperationen und deren Ergebnissen im Internet? Wenn nein, warum nicht? Die Entscheidungen der Gremien der ASMK werden durch die Länder veröffentlicht . Im Übrigen entscheiden die Arbeitsgruppen des Bund-Länder-Ausschusses – sofern keine Veröffentlichungspflicht besteht – eigenständig, ob und inwieweit sie ihre Ergebnisse veröffentlichen. Seitens der Bundesregierung sind keine Dokumentationen im Internet vorgesehen. Drucksache 18/4885 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Beschlüsse des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II Sitzung vom Beschluss 30. März 2011 Beschluss über die Einsetzung der AG „Zielsteuerung, Kennzahlen und Daten“ (ZKD) ab 1. Januar 2011 13. Juli 2011 Beschluss der Empfehlungen für ein nachhaltiges Konzept der Personalentwicklung und Qualifizierung in den Jobcentern (siehe Anlage 3), dessen Freigabe zur Kommunikation an die Jobcenter sowie die allgemeine Absprache zur Kommunikation von Beschlüssen des BLA. Beschluss der „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II“ einschließlich der Zusammenfassung zum zukünftigen Verfahren der Zielplanung und -steuerung Beschluss, dass die Fragestellung zur Datenqualität im Rahmen der Datenübermittlung an die BA nach § 51b SGB II an die AG Steuerung SGB II verwiesen wird. Beschluss, dass das Land Niedersachsen gemeinsam mit dem BMAS zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde einlädt, um das Thema „Möglichkeiten der Durchsetzung des gleichstellungspolitischen Auftrags des SGB II“ zu strukturieren und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. 7. Dezember 2011 Beschluss über die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Gleichstellung SGB II“ Beschluss über die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Zentrale IT SGB II“ mit dem Auftrag , ein Verfahren zu entwickeln und an konkreten Anwendungsfällen zu etablieren, das ermöglicht, die kommunalen Anforderungen an die zentrale IT der BA zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. 14. März 2012 Beschluss der Aufnahme der AG Verwaltungskosten in den BLA Beschluss, dass die AG Steuerung SGB II beauftragt wird, die Aufgabenstellung und Arbeitsweise der beiden bei der BA angesiedelten Gremien, Expertenkreis Statistik und Arbeitskreis Datenübermittlung § 51b SGB II, zu erörtern und mit Blick auf die UAG Kennzahlen mögliche Schnittstellen und Synergiepotentiale sowie Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu überprüfen. ● Beschluss, dass der Prozess ohne konkrete Beschlussfassung fortgeführt wird. ● Beschluss, dass die KomSpV der AG Steuerung SGB II eine Rückmeldung (zur Be- reitstellung von Daten zu Steuerungszwecken) geben und dass die AG das Mandat zur weiteren Behandlung inklusive Freigabe der Daten zur Veröffentlichung im Extranet (geschützter Bereich der Plattform www.sgb2.info) für alle zkT nach positiver Rückmeldung der KomSpV besitzt. Beschluss über Auftrag und Aufgaben der AG Personal Beschluss über die Konzeptbeschreibung Monitoring VKFV nach § 21 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) ● Beschluss, den Verfahrensvorschlag von Niedersachsen wie folgt anzupassen: Der BLA bittet die BA ihren Vorschlag für eine Aktenordnung für die gemeinsamen Einrichtungen in die Trägerversammlungen einzubringen, soweit nicht bereits entsprechende Regelungen vor Ort bestehen. Der BLA bittet die KomSpV, das Anliegen in geeigneter Form zu unterstützen. ● Beschluss, das Thema elektronische Akte im SGB II in der Sitzung im Juni zu behandeln . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4885 20. Juni 2012 Beschluss, die Frage, in welcher Form die Beschlussfassung des Bund-Länder-Ausschusses über die Weiterentwicklung der „Gemeinsamen Erklärung erfolgt, in die AG Eingliederung zu verweisen Beschluss, das Empfehlungspapier Personalentwicklung und Qualifizierung entsprechend dem Beschluss der Integrationsministerkonferenz zu überprüfen und ggf. Ergänzungen zu entwickeln. Das bisherige Empfehlungspapier findet bis zu einer Überarbeitung weiter Verwendung. Beschluss, ab 2013 jährlich nur noch zwei Sitzungen des BLA stattfinden zu lassen 14. November 2012 Beschluss, die Geschäftsgrundlagen mit dem Konzeptpapier zu TOP 3 bis zum nächsten BLA zusammenzuführen. Das Konzeptpapier bildet bis zur Entscheidung des BLA die Basis der Zusammenarbeit. Beschluss der „Gemeinsame Erklärung des BMAS und der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Ministerien der Länder als aufsichtführende Stellen nach §§ 47, 48 SGB II zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II nach § 16 SGB II i. V. m. §§ 44, 45 SGB III und nach § 16f SGB II (Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Freie Förderung)“ Beschluss des BLA zur Erteilung des Arbeitsauftrages „Integration von Langzeitleistungsbeziehern “ an die AG Eingliederung SGB II Beschluss des BLA zu den Bundesreferenzwerten 2013, zur weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Jobcenterreferenzwerte und zu einer mehrjährigen Steuerung von Ziel 3. Beschluss, dass die bisherige UAG der AG Steuerung „Nachfolge Mindeststandards“ wird in „UAG Qualitätssicherung SGB II“ umbenannt wird. Beschluss des BLA zur Umsetzung des Beschlusses der Integrationsministerkonferenz zur Ergänzung des Empfehlungspapiers des BLA zur Personalentwicklung und Qualifizierung Beschluss des BLA zum weiteren Vorgehen in Bezug auf Personalbemessung Beschluss, dass die AG zentrale IT beauftragt wird, ein gemeinsames Verständnis zum Umgang mit zentraler IT nach § 50 Absatz 3 SGB II zu entwickeln. Beschluss durch den BLA, die elektronische Akte im SGB II an die AG Zentrale IT zu verweisen 24. April 2013 Beschluss zur Neuordnung der Vergleichstypen Beschluss des Empfehlungspapiers „Stellenbesetzungen in den gE/Personalrechtliche Kompetenzen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin“ Beschluss zur Projektskizze Evaluation Betreuungsschlüssel 6. November 2013 Beschluss zur Einführung des „Intranet BLA“. Beschluss des „Gemeinsame Planungsdokument für die Zielsteuerung 2014 im SGB II“ nebst „Leitfaden der Arbeitsgruppe Steuerung SGB II für die dezentrale Zielplanung 2014“. Beschluss zum Bericht Monitoring Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) 14. Mai 2014 Beschluss zur Kenntnisnahme des geänderten Berichts und weiteren Arbeit der AG Eingliederung Beschluss zur Abgrenzung der Zuständigkeiten AG Verwaltungskosten/AG Zentrale IT SGB II 10. Dezember 2014 Beschluss über die Grundsätze der Zusammenarbeit des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333