Deutscher Bundestag Drucksache 18/4887 18. Wahlperiode 12.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4741 – Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke und des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der 13. Atomgesetz-Novelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet. Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden und damit das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei gemacht wird. Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann, hängt stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in mehreren Kleinen Anfragen thematisiert, vgl. Bundestagsdrucksachen 17/11944, 18/444 und 18/2427. Die Bundesregierung ging, gestützt auf Aussagen der AKW-Betreiber, noch im Jahr 2014 davon aus, dass in den acht eingangs genannten AKW die Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016 bzw. 2017 hergestellt werden kann (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210). Die Fragesteller sind bezüglich des Zeithorizonts der Jahre 2016 bzw. 2017 dagegen schon länger skeptisch. Unter anderem, weil es bezüglich der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters Castor® V/52 für abgebrannte Siedewasserreaktor -Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam, die mit der VollDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 8. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen (s. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 und 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksachen 18/115 und 18/2210). Hinzu Drucksache 18/4887 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode kommt, dass es neben verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine Reihe Anträge zu bearbeiten galt, die sich auf die einzelnen Zwischenlager an den AKW-Standorten beziehen (vgl. hierzu Plenarprotokoll 18/16, Anlage 7). Ferner waren bestimmte Beladeszenarien, wie beschädigte Brennelemente bzw. Brennstäbe oder Brennelemente mit Sonderabbränden, noch nicht zugelassen . Zum Teil waren sie noch nicht einmal beantragt, wie die Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortete. Zudem genießen die neun bzw. acht (nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld) noch in Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten, wie der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/444 zu entnehmen ist. Schließlich steht die Aussage der Bundesregierung, mit einer Kernbrennstofffreiheit der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW könne in den Jahren 2016 bzw. 2017 gerechnet werden, aus Sicht der Fragesteller beispielsweise auch im Widerspruch zu den online öffentlich zugänglichen Antragsunterlagen für Stilllegung und Abbau des AKW Isar 1. Dem betreffenden Betreiberbericht zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist auf den Seiten 22 und 23 zu entnehmen , dass E.on mit einer Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 eher um das Jahr 2020 rechnet. Zuletzt hielt ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH auf dem GRS-Fachgespräch „Aus Betriebserfahrung lernen: Von der Analyse zu mehr Sicherheit“ am 27. Februar 2015 in Berlin in dem Vortrag „Auswertung der Betriebserfahrung zu Anlagen im Nachbetrieb“ fest, dass der jetzige Zustand des (nicht kernbrennstofffreien) sogenannten Nachbetriebs der im Jahr 2011 abgeschalteten AKW seines Erachtens „noch einige Jahre andauern“ werde (vgl. Vortragsfolien, online abrufbar unter www.grs.de/sites/default/files/pdf/5_grs_fachgespraech_2015_maqua.pdf). Diese Kleine Anfrage will zu etwas mehr Klarheit und Belastbarkeit in der Frage der Kernbrennstofffreiheit der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke und des AKW Grafenrheinfeld beitragen und für einen aktuellen allgemeinen Sachstand hinsichtlich des Rückbaus dieser neun Atomkraftwerke sorgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4887 1. Wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils der aktuelle Stand der Genehmigungsverfahren bzw. der Betreiberplanungen bezüglich Stilllegung und Rückbau der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie der AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B (bitte anlagenscharfe Angabe)? Der Bundesregierung sind folgende Eckdaten der Genehmigungsverfahren bzw. der Betreiberplanungen bezüglich der Stilllegung und des Rückbaus zu den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerken (AKW) sowie den Atomkraftwerken Grafenrheinfeld und Gundremmingen B bekannt. Alle Anträge haben den direkten Abbau (ohne vorherigen sicheren Einschluss) zum Ziel. 2. Welche neuen Zwischenlager mit welcher Auslegung für welche Arten von Abfällen sind an diesen neun Standorten jeweils auf welcher rechtlichen Grundlage geplant oder beantragt (bitte möglichst alle wesentlichen bekannten Eckdaten angeben)? An den Kernkraftwerksstandorten Brunsbüttel, Unterweser, Biblis, Philippsburg sowie Neckarwestheim wurden zusätzliche neue Zwischenlagerkapazitäten nach § 7 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Betrieb und Stilllegung beantragt. AKW Antrag nach § 7 Absatz 3 AtG Scoping Termin Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Anhörung Isar I 04.05.2012 16.04.2013 05./07.03.2014 22.07.2014 Unterweser 04.05.2012 20.12.2013 25.06.2013 – – Biblis A 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014 Biblis B 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014 Brunsbüttel 01.11.2012 19.12.2014 18.12.2013 16.02.2015 06.–08.07.2015 (geplant) Neckarwestheim 1 24.04.2013 04.07.2013 09.01.2015 Juni/2015 (geplant) Philippsburg 1 24.04.2013 28.01.2014 10.06.2013 30.01.2015 Juli/2015 (geplant) Krümmel – – – – Grafenrheinfeld 28.03.2014 19.03.2015 – – Gundremmingen B 11.12.2014 – – – AKW-Standort Antrag Zwischenlager für Abfälle nach § 7 StrlSchV Unterweser (KKU) 20.06.2013 (LUnA) Biblis (KWB) 16.01.2013 (LAW-Lager 2) Brunsbüttel (KKB) 05.05.2014 (LasmA) Neckarwestheim (GKN) 23.04.2014 (SAL-N) Philippsburg (KKP) 03.06.2014 (SAL-P) Drucksache 18/4887 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen der acht bereits abgeschalteten Anlagen jeweils wie viele Brennelemente lagern und in den zwei gegenwärtig noch in Betrieb befindlichen Anlagen Grafenrheinfeld und Gundremmingen B vorhanden sind bzw. sein werden, für die eine Abklingzeit geplant ist, die über einen Zeitraum von fünf Jahren nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs hinausgeht (falls möglich , bitte mit Angabe der betreffenden Abklingzeit)? 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele abgebrannte Brennelemente in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW aktuell im Reaktordruckbehälter oder Lagerbecken lagern (bitte möglichst tatsächlich den aktuellen Stand angeben)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Folgende Mengen an bestrahlten Brennelementen lagerten am 31. Dezember 2014 beziehungsweise 2013 in den acht im Jahr 2011 abgeschalteten Kernkraftwerken : * Angaben zum 31. Dezember 2013 Bei den in Betrieb befindlichen Anlagen Grafenrheinfeld und Gundremmingen B lagern folgende Mengen an bestrahlten Brennelementen mit Stand vom 31. Dezember 2014: Es ist nicht bekannt, wie viele Brennelemente länger als fünf Jahre abklingen müssen. Dies hängt im Wesentlichen von den Planungen der Betreiber ab, wie die Behälter (optimiert) zu beladen sind. Anlage Standort Reaktordruckbehälter (Anzahl) Nasslager (Anzahl) KKU Unterweser 0 413 KWB-A Biblis 0 440 KWB-B Biblis 0 506 KKI-1 Isar 0 1 734 KKP-1* Philippsburg 0 886 GKN-1* Neckarwestheim 0 347 KKB* Brunsbüttel 517 0 KKK* Krümmel 0 1 094 Anlage Standort Reaktordruckbehälter (Anzahl) Nasslager (Anzahl) KRB-B Gundremmingen 784 2 224 KKG Grafenrheinfeld 193 404 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4887 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wann die acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW kernbrennstofffrei werden sollen bzw. sein können? Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass dies in den Jahren 2016 bzw. 2017 sein wird (vgl. Bundestagsdrucksache 18/444, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10)? Folgende Informationen der Betreiber liegen über den erwarteten Zeitpunkt der Kernbrennstofffreiheit der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW der Bundesregierung vor: 6. Für wann erwartet die GRS jeweils eine Kernbrennstofffreiheit dieser acht Anlagen? Bei welchen dieser Anlagen geht die GRS von einer Kernbrennstofffreiheit später als im Jahr 2017 aus (diese Frage ist hilfsweise zu verstehen, falls die Frage 5 mit den vorhandenen Erkenntnissen der GRS nicht beantwortet werden kann)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Jahr das AKW Grafenrheinfeld kernbrennstofffrei werden soll? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Betreiber noch keine Informationen über den geplanten Zeitpunkt der Kernbrennstofffreiheit des AKW Grafenrheinfeld veröffentlicht. 8. Jeweils wie viele Sonderbrennstäbe, für die Behälter- bzw. Zwischenlagerungszulassungen erst noch beantragt oder erteilt werden müssen, existieren aktuell jeweils in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW (zum diesbezüglichen Stand von August 2014 siehe Bundestagsdrucksache 18/2427, Antwort zu Frage 3)? Es liegen gegenüber dem bereits mitgeteilten Stand keine neuen Erkenntnisse vor, da keine weiteren Abfragen durchgeführt wurden. AKW Erwarteter Zeitpunkt Kernbrennstofffreiheit Isar I 2018 Unterweser 2019/2020 Biblis A 2016 Biblis B 2017 Brunsbüttel 2017 Neckarwestheim 1 2017 Philippsburg 1 2017 Krümmel – Drucksache 18/4887 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in Castorbehältern im AKW Biblis? Welche restliche Laufzeit wird das Pilotverfahren nach aktueller Schätzung noch haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht (zum diesbezüglichen Stand von August 2014 siehe Bundestagsdrucksache 18/2427, Antwort zu Frage 11)? Im Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) für das Standort-Zwischenlager Biblis „Köcher mit Sonderbrennstäben CASTOR® V/ 19“, das als Pilotverfahren betrieben wird, werden die bislang eingereichten Antragsunterlagen nach wie vor geprüft. Die Antragsunterlagen liegen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) noch nicht vollständig vor. Derzeit werden insbesondere Untersuchungen zur Trocknung und zum Dichtschweißen eines Köchers durchgeführt. Belastbare Schätzungen über die Dauer des Pilotverfahrens können deshalb derzeit nicht abgegeben werden. Dem BfS ist nicht bekannt, wann die Antragssteller die bisher noch fehlenden Unterlagen einreichen. 10. Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte Brennelemente und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive Abweichungsanträge etc. sind derzeit beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anhängig (bitte differenzierte Darlegung wie in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2427)? Die Anzahl der Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG je Bundesland ergibt sich aus folgender Tabelle: Zu den aufgeführten 49 Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG kommen noch folgende Anträge auf verkehrsrechtliche Zulassungen für Behälter, die in deutschen Zwischenlagern eingesetzt werden sollen, hinzu. Für den CASTOR® V/52 besteht ein Antrag auf Revision der Zulassung D/4373/B(U)F-96 (Rev. 1) zwecks Aufnahme einer Beladevariante mit SWR-Köchern für Sonderbrennstäbe . Für den CASTOR® V/19 liegen drei Anträge auf Revision der Zulassung D/4372/B(U)F-96 (Rev. 2) vor, welche die Aufnahme einer Beladevariante mit DWR-Köchern für Sonderbrennstäbe, die Erweiterung des zulässigen Inventars und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer beinhalten. Im Folgenden sind die Verfahren nach § 6 AtG für jedes Bundesland nach Standort und Thema aufgeführt. Bundesland Anzahl der Verfahren Baden-Württemberg 11 Bayern 10 Hessen 3 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 12 Nordrhein-Westfalen 5 Schleswig-Holstein 7 Summe 49 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4887 Baden-Württemberg Bayern Standort Anzahl Thema SZL Neckarwestheim 5 Behälter TN 24 E Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Aufbewahrung der KWO-Brennelemente Schutz gegen SEWD SZL Philippsburg 5 Behälter TN 24 E Modifikation CASTOR® V/52 Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Schutz gegen SEWD SZL Obrigheim 1 Aufbewahrung der KWO-Brennelemente (Antrag ruht derzeit, da die Energie Baden-Württemberg (EnBW) die Verbringung der KWO-Brennelemente zum Standort Neckarwestheim plant.) Gesamt 11 Standort Anzahl Thema SZL Grafenrheinfeld 4 Behälter TN 24 E Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Schutz gegen SEWD SZL Isar 5 Behälter TN 24 E Modifikation CASTOR® V/52 Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Schutz gegen SEWD SZL Gundremmingen 1 Modifikation CASTOR® V/52 Inventarerweiterung CASTOR® V/52 (geplant, Antrag liegt noch nicht vor) Gesamt 10 Drucksache 18/4887 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Standort Anzahl Thema SZL Biblis 3 Modifikation CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Aufrüstung Krananlagen Gesamt 3 Standort Anzahl Thema Zwischenlager Nord 1 Schutz gegen SEWD Gesamt 1 Standort Anzahl Thema SZL Grohnde 4 Behälter TN 24 E Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Schutz gegen SEWD SZL Unterweser 4 Behälter TN 24 E Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Schutz gegen SEWD SZL Lingen 2 Schutz gegen SEWD Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 (geplant, Bearbeitung im Rahmen des Pilotverfahrens Biblis, Antrag liegt noch nicht vor) TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radioaktive Abfälle Schutz gegen SEWD CSDB-Abfälle aus Frankreich (seit 1. Januar 2014 werden nur die standortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt) HAW-Abfälle aus dem Vereinigten Königreich (seit 1. Januar 2014 werden nur die standortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt ) Gesamt 12 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4887 Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein 11. Welche rechtlichen und materiellen Auswirkungen hat das seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 rechtskräftige Urteil des OVG Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel auf diese anhängigen Antragsverfahren? Ist abzusehen, welche zeitlichen Effekte diese Auswirkungen auf die Verfahren ungefähr bzw. grob geschätzt haben werden (ggf. bitte zeitliche Angabe)? Zum Urteil des OVG Schleswig haben Bund und Länder festgestellt, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen an allen anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen. Bund und Länder sehen sich gleichwohl in der Pflicht, neue Erkenntnisse zu berücksichtigen, das Regelwerk weiterzuentwickeln, die Nachvollziehbarkeit der Abwägungen zu Sicherheitsfragen zu verbessern und dieses – soweit möglich – gesetzlich bzw. untergesetzlich zu regeln. Im Hinblick auf die derzeit anhängigen Antragsverfahren wird geprüft, welche Konsequenzen sich aus dem Beschluss des BVerwG vom 8. Januar 2015 sowie des Urteils des OVG Schleswig vom 13. Juni 2013 für die Durchführung der Standort Anzahl Thema TBL Ahaus 4 Schutz gegen SEWD Aufrüstung Krananlage Behälter CASTOR® MTR 3 Behälter TGC 27 für die Aufbewahrung von hochdruckkompaktierten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich AVR-Behälterlager 1 Weitere Aufbewahrungsgenehmigung für drei Jahre Gesamt 5 Standort Anzahl Thema SZL Brunsbüttel 0 Mit dem Urteil des BVerwG vom 8. Januar 2015 wurde die Genehmigung zur Aufbewahrung vom 28. November 2003 aufgehoben . Damit einhergehend sind auch die laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren gegenstandslos SZL Krümmel 3 Modifikation CASTOR® V/52 Schutz gegen SEWD Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/52 SZL Brokdorf 4 Behälter TN 24 E Inventarerweiterung CASTOR® V/19 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 Schutz gegen SEWD Gesamt 7 Drucksache 18/4887 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verfahren ergeben. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, sind derzeit keine Aussagen zu den Auswirkungen auf die zeitliche Abwicklung der anhängigen Genehmigungsverfahren möglich. 12. Wie viele leere Transport- und Lagerbehälter welchen Typs sind an welchen deutschen AKW-Standorten derzeit vorhanden? Die Bundesregierung hat keine vollständigen Informationen über Transportund Lagerbehälter, die sich unbeladen an den Standorten der Kernkraftwerke befinden. Im Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente Biblis lagern 26 leere Behälter vom Typ CASTOR® V/19. Ein unbeladener Behälter vom Typ CASTOR® V/52 und vier unbeladene Behälter vom Typ CASTOR® V/19 befinden sich im Zwischenlager am Standort Philippsburg. Im Standort-Zwischenlager Neckarwestheim stehen noch weitere fünf CASTOR® V/19 zur Verfügung, vier weitere sollen in diesem Jahr angeliefert werden. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Stückzahlen jährlich neu verfügbarer Transport- und Lagerbehälter in den kommenden zehn Jahren sowie b) ihre (jährliche) Verteilung auf die einzelnen deutschen AKW? Nach Angaben der GNS Gesellschaft für Nuklear-Services mbH können pro Jahr bis zu 80 CASTOR®-Behälter gefertigt werden. Der gesamte Behälterbedarf der deutschen Kernkraftwerke bis zur vollständigen Entsorgung der letzten Brennelemente und hochradioaktiven Abfälle beläuft sich auf rund 800 Behälter. Aufgrund der gewöhnlichen Abklingzeit der Brennelemente vor Einlagerung in die Behälter ist der Bedarf an Behältern aus Sicht der GNS bis ins Jahr 2027 gedeckt. 14. An welchen AKW-Standorten ist das derzeit genehmigte Behälterreparaturkonzept auf Einrichtungen des Reaktorgebäudes angewiesen (wie z. B. das Lagerbecken), und für welche ist dies genehmigt? Entsprechend dem Behälterreparaturkonzept wird ein Behälter nach einer Meldung durch das Behälterüberwachungssystem zunächst in die Behälterwartungsstation innerhalb des Standort-Zwischenlagers transportiert. Dort werden die Ursachenermittlung für den Alarm durchgeführt und dann die vorgesehenen Maßnahmen zur Reparatur eingeleitet. Falls eine der Sekundärdeckeldichtungen undicht geworden ist, kann diese in der Behälterwartungsstation ausgetauscht werden. Im Fall des Undichtwerdens einer Primärdeckeldichtung besteht zum einen die Möglichkeit, den Behälter zum Reaktorgebäude zu transportieren , wo dann die betroffene Primärdeckeldichtung ausgetauscht werden kann. Dieses Verfahren ist für alle Standorte genehmigt. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Fügedeckel aufgeschweißt wird, so dass wieder ein zu überwachendes Doppeldeckeldichtsystem vorhanden ist. Das Fügedeckelkonzept wurde für alle Standort-Zwischenlager außer für das StandortZwischenlager Lingen genehmigt. Insofern ist im Falle eines Undichtwerdens der Primärdeckeldichtung nach derzeitigem Stand nur das Standort-Zwischenlager Lingen auf die Einrichtungen des Kernkraftwerks Emsland angewiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4887 15. Sind für den Fall der Nutzung der Lagerbecken zusätzliche Einrichtungen bzw. Maßnahmen erforderlich, um dort eine Reparatur durchführen zu können? Für die Durchführung der Reparatur einer Primärdeckeldichtung im Kernkraftwerk sind insbesondere auch die Hebezeuge zur Handhabung des Behälters sowie die Einrichtungen zur Trocknung eines Behälters erforderlich und vorzuhalten . 16. Welche Änderungen am Behälterreparaturkonzept werden an welchen AKW-Standorten durch den Rückbau des Reaktorgebäudes in welcher Rückbauphase nötig? 17. Welche technischen Ersatzmöglichkeiten kommen für die durch den Rückbau wegfallenden Bestandteile des Behälterreparaturkonzepts technisch grundsätzlich infrage? Welche derartigen Ersatzmöglichkeiten sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seitens der Betreiber geplant? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Das Aufschweißen des Fügedeckels wurde in den Genehmigungsverfahren geprüft und als qualifiziertes Verfahren bestätigt. Für den Standort Lingen sieht die Antragstellerin vor, dass ein entsprechender Antrag nach § 6 AtG rechtzeitig vor Ablauf des Leistungsbetriebes des Kernkraftwerks Emsland beim BfS gestellt wird. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333