Deutscher Bundestag Drucksache 18/49 18. Wahlperiode 14.11.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/16 – Ausgaben des Bundes für das Eisenbahnwesen und Zielerreichung der Bahnreform Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eines der hauptsächlichen Ziele der Bahnreform von 1994 war die Reduktion der öffentlichen Zuschüsse für das Eisenbahnwesen. Genau 20 Jahre nach der Reform soll die Entwicklung der öffentlichen Zuschüsse betrachtet werden, um Rückschlüsse über das Gelingen oder Misslingen der Bahnreform in Bezug auf den Aspekt der öffentlichen Kassen ziehen zu können. Die angefragten Daten der Bundesleistungen für das Eisenbahnwesen wurden in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/2243) bereits für die Jahre bis 2005 umfassend dargestellt. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt insbesondere auf die weitere Entwicklung dieser Daten und eine Gesamtdarstellung über die Jahre seit der Bahnreform ab. 1. Beabsichtigt die Bundesregierung anlässlich des 20. Jahrestages der Bahnreform eine Darstellung der finanziellen und verkehrspolitischen Auswirkungen ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Eine besondere Darstellung zu den finanzpolitischen und verkehrspolitischen Auswirkungen der Bahnreform ist von der Bundesregierung bisher nicht geplant . Der mit der Bahnreform begonnene Prozess ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter konsequent verfolgt. Dabei gelten die Zielsetzungen der BahnDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 12. November 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. reform weiter. Drucksache 18/49 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie hoch waren die an die Deutsche Bahn AG (DB AG) erbrachten IstBundesleistungen von 2005 bis 2012, dargestellt pro Jahr, unterteilt nach den einzelnen investiven Titeln sowie den einzelnen nicht investiven Zuschüssen , sonstigen Leistungen sowie auf die DB AG bzw. die DB Regio AG entfallenden Regionalisierungsmittel (bitte tabellarische Darstellung analog zu Bundestagsdrucksache 16/2243)? 3. Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die Ist-Ausgaben des Bundes für das Eisenbahnwesen insgesamt, dargestellt nach den einzelnen Titel- und Zuschussarten (bitte tabellarische Darstellung analog zu Bundestagsdrucksache 16/2243)? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle verwiesen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zuschüsse für das Eisenbahnwesen seit der Bahnreform 1994 (bitte mit Begründung)? Im Rahmen der Eisenbahnstrukturreform wurden die staatlichen und unternehmerischen Aufgaben im Eisenbahnbereich strikt getrennt. Die Bundesregierung gestaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen und trägt nach dem Grundgesetz Verantwortung für den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes. Den Ländern wurde ab dem Jahr 1996 die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr übertragen. Sie erhalten dafür aus dem Bundeshaushalt die sogenannten Regionalisierungsmittel. Aus diesen staatlichen Aufgaben und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen ergeben sich die in Anlage 1 aufgeführten Ausgaben für die DB AG und andere Eisenbahnunternehmen. Die Kosten und Risiken für die unternehmerischen Aufgaben tragen die Eisenbahnunternehmen in eigener wirtschaftlicher Verantwortung . Darüber hinaus trägt die Bundesregierung die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens, Versorgungsleistungen für Bundesbahnbeamte sowie den Zins- und Tilgungsdienst für die vom Bund übernommenen Verbindlichkeiten der ehemaligen Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn aus dem Bundeshaushalt . Im Gegensatz zu den immer weiter ansteigenden Verlustausgleichen des Bundes vor der Bahnreform konnten ab dem Jahr 1994 die Ausgaben des Bundes für die Deutsche Bahn AG und für das Eisenbahnwesen insgesamt auf wenige gesetzlich konkret definierte Sachverhalte und damit auch in ihrer Höhe begrenzt werden . Für das Eisenbahnwesen insgesamt (ohne Altschulden) beliefen sich die Ausgaben im Zeitraum 1994 bis 2012 jeweils auf einen Betrag zwischen 16 und 17 Mrd. Euro (durchschnittlich rund 16,6 Mrd. Euro). 5. Sieht die Bundesregierung das mit der Bahnreform verfolgte Ziel einer Reduktion der öffentlichen Zuschüsse für das Eisenbahnwesen als erfüllt an (bitte mit Begründung)? Gemessen an der Fortschreibung des Status quo vor der Bahnreform sieht die Bundesregierung dieses Ziel als erfüllt an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/49 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten bei der DB AG, getrennt nach a) Beschäftigten im inländischen Bahnsektor insgesamt, b) davon Beschäftigte im Bereich der Schienenwege des Bundes, c) Beschäftigte in den übrigen Sektoren im Inland, die nicht zum Schienenverkehr zu rechnen sind, d) Beschäftigte der DB AG im Ausland entwickelt (bitte tabellarische Darstellung für die Jahre 1990 bis 2013)? Zur Zahl der Beschäftigten wird auf die Daten der DB AG in Anlage 2 verwiesen . Für den Zeitraum 1990 bis 1998 liegen die Zahlen nicht in dieser detaillierten Form vor. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen sowie beim Eisenbahnbundesamt im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte tabellarische Darstellung für die Jahre 1990 bis 2013)? Zahlen für das Eisenbahn-Bundesamt stehen erst ab dem Jahr 1994 (Gründung des Eisenbahn-Bundesamtes) zur Verfügung. Die Zahl der Beschäftigten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen wird seit dem Jahr 2004 nicht mehr statistisch erfasst. Es wird auf die als Anlage 3 beigefügte Tabelle verwiesen. 8. Wie viele der Beschäftigungsverhältnisse bei der DB AG sind nach Kenntnis der Bundesregierung Zeitarbeitsverträge, und wie viele sind Arbeitsverhältnisse in arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit? Die Angaben zur Beantwortung dieser Fragen wurden von der DB AG zur Verfügung gestellt. Danach sind im DB Konzern Inland rund 4 600 Zeitarbeitnehmer beschäftigt, davon rund 50 Prozent als konzerninterne Zeitarbeitnehmer über die konzerninterne Tochtergesellschaft DB Zeitarbeit GmbH und 50 Prozent als externe Zeitarbeitnehmer über externe Personaldienstleister. Für alle Zeitarbeitsverträge gelten die in einer Konzernbetriebsvereinbarung geregelten Qualitätskriterien. Zeitarbeit dient nicht zum Ersatz von Regelbeschäftigung . Arbeitsverhältnisse in arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit bestehen bei der DB AG nicht. Sie strebt nach eigenen Angaben auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnisse an. Drucksache 18/49 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/49 Drucksache 18/49 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/49 Gesamtherstellung: H. 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