Deutscher Bundestag Drucksache 18/4910 18. Wahlperiode 12.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4743 – Analphabetismus und Grundbildung in Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neben dem primären Analphabetismus, bei dem Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, sich die Schriftsprache anzueignen, bilden die „funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten“ eine weitaus größere Gruppe. Das Ausmaß des funktionalen Analphabetismus ist in Deutschland besonders durch die Veröffentlichung der sogenannten Level-One-Studie 2010 in das öffentliche Bewusstsein gerückt. So leben in Deutschland rund 7,5 Millionen funktionale Analphabetinnen und Analphabeten im arbeitsfähigen Alter, das sind 14,5 Prozent der deutschsprechenden erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren, die die Funktion von Schrift nur sehr eingeschränkt nutzen können. Analphabetismus und mangelnde Grundbildung sind dabei Formen von Bildungsarmut, die die betroffenen Menschen massiv in ihren sozialen, kulturellen, politischen und ökonomischen Teilhabemöglichkeiten einschränken. Auf der anderen Seite entstehen durch Analphabetismus und einem damit einhergehenden Fachkräftemangel sowie der Abhängigkeit von Transferleistungen massive volkswirtschaftliche Schäden. Insbesondere durch die Veröffentlichung der „Level-One-Studie“ wurde deshalb auch im Deutschen Bundestag verstärkt über das Thema Analphabetismus diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass die Politik in der Vergangenheit zu wenig gegen Analphabetismus und zu wenig für die Alphabetisierung im Erwachsenenalter unternommen hat. Die Bundesregierung hat daraufhin einige Maßnahmen eingeleitet und auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vereinbart, das Thema Analphabetismus in Deutschland anzugehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/4910 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung der „Level-One-Studie 2010“ hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, vor allem aber auch mit der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen und Medien eingeleitet, um Analphabetismus und mangelnde Grundbildung als multikausales, d. h. gesellschaftlich-strukturelles und nicht als individuelles Phänomen entgegenzuwirken? Die Bundesregierung hat nach der Veröffentlichung der leo. – Level-One Studie im Jahr 2011 unmittelbar die Initiative ergriffen und gemeinsam mit den Ländern die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung entwickelt . Ziel der nationalen Strategie ist ein breites Bündnis aller gesellschaftlichen Gruppen gegen den funktionalen Analphabetismus Erwachsener in Deutschland. Neben Bund und Ländern sind diesem Bündnis beigetreten: die Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e. V., die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung e. V., der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Volkshochschul-Verband e. V. und die Stiftung Lesen. In die Vereinbarung der Partner der nationalen Strategie wurden zahlreiche Initiativen für Alphabetisierung Erwachsener und weitergehende Forschungsmaßnahmen aufgenommen, die bis zum Jahr 2016 abgearbeitet werden. Die Bundesregierung unterstützt und fördert eine Vielzahl dieser Maßnahmen. 2. Wie gewährleistet die Bundesregierung eine verstärkte und verbesserte Koordinierung der Maßnahmen aller staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft hinsichtlich der Alphabetisierung und Grundbildung? Durch die Vereinbarung einer nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung als breites gesellschaftliches Bündnis (vgl. Antwort zu Frage 1) und deren Überprüfung in regelmäßigen Abstimmungstreffen ist die Koordinierung aller Maßnahmen hinsichtlich Alphabetisierung und Grundbildung gewährleistet . 3. Welche Bundeshaushaltsmittel sind in den letzten fünf Haushaltsjahren in die Bekämpfung des Analphabetismus geflossen (bitte nach Maßnahmen und jeweiliger Höhe der Haushaltsmittel aufschlüsseln)? 4. Welche Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung unterstützt die Bundesregierung derzeit konkret (bitte jeweils die Form, die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Laufzeit und ggf. Partner der Maßnahmen auflisten)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus Erwachsener erfordert nicht nur Maßnahmen der Erwachsenenbildung. Sie ist eine Querschnittsaufgabe , zu deren erfolgreicher Umsetzung die verschiedenen Bereiche des Bildungssystems (z. B. Prävention im Schulbereich, Integration von Migranten, berufliche Bildung) ihren Beitrag leisten. Die exakte Höhe der Bundesmittel, die der Bekämpfung des Analphabetismus zuzuordnen sind, ist deshalb nicht möglich . Im engeren Sinne sind die eingesetzten Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die für den Schwerpunkt Alphabetisierung und Grundbildung im Rahmen des Haushaltstitels „Weiterbildung und Lebenslanges Lernen“ verausgabt wurden, zu nennen: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4910 2011: 5,7 Mio. Euro, 2012: 13,2 Mio. Euro, 2013: 12,1 Mio. Euro, 2014: 15,8 Mio. Euro, 2015: 12,1 Mio. Euro bisher festgelegt (geplant insgesamt 19,5 Mio. Euro). Die einzelnen Maßnahmen sind in der Tabelle in der Anlage aufgeführt. 5. Welche konkreten präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregierung explizit zur Vorbeugung von Analphabetismus, und welche Präventionsmaßnahmen werden konkret angestrebt (bitte jeweils die Form, die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Laufzeit und ggf. Partner der Maßnahmen auflisten)? Im Rahmen des föderalen Bildungssystems in Deutschland haben die Länder die Zuständigkeit für das Schulwesen. Damit obliegt es auch den Ländern, die notwendigen Kompetenzen im Lesen und Schreiben zu vermitteln und so präventiv funktionalen Analphabetismus bei Erwachsenen vorzubeugen. Das BMBF unterstützt die Länder mit zahlreichen Maßnahmen beispielsweise im Vorschulbereich (vgl. Antwort zu Frage 8), im Schulbereich durch empirische Forschung (vgl. Antwort zu Frage 10), im berufsbildenden Bereich (vgl. Antwort zu Frage 26) sowie in der Aus und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrer bzw. Erzieherinnen und Erziehern (vgl. Antwort zu Frage 7). Darüber hinaus hat das BMBF mit dem Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ (Laufzeit 2011 bis 2019, Fördervolumen insgesamt rund 26 Mio. Euro, Umsetzung durch die Stiftung Lesen; vgl. auch die Antworten zu den Fragen 12 und 13) ein Instrument entwickelt, um insbesondere bildungsferne Eltern und deren Kinder für das Lesen zu gewinnen. Das Programm ist in drei Phasen gegliedert: In der ersten Phase haben Kinderärztinnen und Kinderärzte ein Lesestart-Set an Eltern mit einjährigen Kindern übergeben (2011 bis 2013). Das zweite Lesestart-Set bekommen derzeit Familien in Bibliotheken, wenn die Kinder drei Jahre alt sind (2013 bis 2015), das dritte wird zu Schulbeginn ausgehändigt (2016 bis 2018). Die Lese- und Sprachfähigkeit der Kinder wird damit bereits früh gefördert. Dies schafft wichtige Grundlagen für den späteren Bildungserfolg. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren. Die Maßnahmen sollen im Rahmen von Bündnissen für Bildung auf lokaler Ebene durchgeführt werden. Diese Bündnisse bestehen jeweils aus mindestens drei Akteuren (z. B. Chöre, Theater, Museen, Bibliotheken). Das Programm ist im Jahr 2013 gestartet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Von 33 Vorhaben stärken fünf die Lese- und Schreibfähigkeiten von benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Schreibwerkstätten, Leseclubs, Bookslams, Lesungen, Patenschaften u. Ä.; Programmpartner sind u. a. der Deutsche Bibliotheksverband und die Stiftung Lesen. Diese Maßnahmen werden mit 15,9 Mio. Euro gefördert. 6. Wurden im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung Projektskizzen eingereicht, die explizit die Prävention von Analphabetismus zum Thema hatten? Wenn ja, welche? Im Rahmen der ersten Bewilligungsrunde der Qualitätsoffensive Lehrerbildung wurden keine Vorhabenbeschreibungen (Projektskizzen) eingereicht, die explizit die Prävention von Analphabetismus zum Thema haben. Bei der Qualitäts- offensive Lehrerbildung steht die nachhaltige Strukturentwicklung der Lehrer- Drucksache 18/4910 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bildung an den Hochschulen im Fokus. Das Lehramtsstudium und der Lehrerberuf sollen in adäquater Weise an den neuartigen, aus gesellschaftlichen Veränderungen und sozialen Herausforderungen resultierenden Aufgaben orientiert werden. Die Themen Heterogenität und Inklusion und damit die individuelle, bedarfsgerechte Förderung sind zentrale Aspekte der favorisierten Konzepte von Lehrerbildung. Hierunter kann auch die Prävention von Analphabetismus fallen, wenngleich sie in den Vorhaben nicht explizit als eigenes Problemfeld bearbeitet wird. 7. Inwieweit unterstützt das Programm „BiSS“ die erforderliche Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern, bzw. von Lehrerinnen und Lehrern, und in welchen Bundesländern hat das Programm schon Einzug in eine Fort- und Weiterbildung besagter Berufsgruppen erhalten? Die Professionalisierung von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften im Bereich der Förderung sprachlicher Bildung ist eines der Ziele der Bund-Länder -Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“. Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm BiSS ist auf sieben Jahre (2013 bis 2019) angelegt. Aktuell laufende Fortbildungsmaßnahmen dienen dem Ziel, die an BiSS beteiligten Verbünde aus Kitas und Schulen in die Lage zu versetzen, Sprachfördermaßnahmen und Diagnoseinstrumente auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen sowie den lokalen Anforderungen entsprechend ein- und umzusetzen. Zu diesem Zweck werden durch das BiSS-Trägerkonsortium umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen für die an BiSS beteiligten Personen mit Multiplikations- und Koordinierungsfunktion umgesetzt. Im weiteren Verlauf des BiSS-Programms werden unter anderem Fortbildungsangebote erarbeitet, mit denen die Bemühungen in den Ländern zur Umsetzung erfolgreicher, positiv evaluierter Maßnahmen unterstützt werden. 8. Wie viele Programme zur Sprachförderung in Kindertagesstätten gab es im Jahr 2014 in den einzelnen Bundesländern, und wie viele dieser Programme wurden seit ihrer Initiierung einer Evaluation unterzogen? Mit dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis Ende 2015 bundesweit rund 4 000 Schwerpunkt-Kitas. Ziel des Programms ist es, das sprachliche Bildungsangebot insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund zu verbessern. Aufgabe der Fachkräfte in den Schwerpunkt-Kitas ist es, eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Begleitung der Kinder in der Konzeption der Einrichtung zu verankern. Die teilnehmenden Kitateams werden dabei durch zusätzliche Fachkräfte, die Sprachexpertinnen und Sprachexperten, bei ihrer Arbeit unterstützt. Für die Durchführung des Bundesprogramms haben der Bund und alle 16 Länder eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Eine Steuerungsrunde von Bund und Ländern begleitet das Bundesprogramm „Schwerpunkt Kitas Sprache & Integration“ fachlich und erstellt 2015 einen Abschlussbericht zur Umsetzung des Bundesprogramms. Auch über das Jahr 2015 hinaus plant der Bund eine weitere Initiative zur sprachlichen Bildung. Diese soll auf den Erkenntnissen der Evaluation des laufenden Programms und den Erfahrungen von BiSS aufbauen. Parallel dazu wurden und werden in den Ländern Konzepte zur durchgängigen Sprachbildung und Sprachförderung erarbeitet und in den Bildungs- und Erziehungsplänen der Länder verankert. Ergänzend haben einige Länder eigene Programme initiiert, die den alltagsintegrierten Sprachprozess verstärken und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4910 teilweise auch evaluiert werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind dies (alle Angaben beziehen sich auf das Jahr 2014): – In Baden-Württemberg gab es das Sprachförderprogramm „SPATZ“ zur Sprachförderung für Kinder mit Zusatzbedarf. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung von früheren Sprachförderprogrammen, die evaluiert wurden. – Im Land Brandenburg gab es zwei Programme, das „Landesprogramm zur kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung“ (evaluiert ) sowie das Landesprogramm „Sprachberatung im Setting Kita“ (Evaluation im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ geplant). – In Bayern wurde die Fortbildungskampagne zum neuen „Vorkurs Deutsch 240“ zur Unterstützung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache fortgesetzt . Das Programm wird durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) und das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) evaluiert und begleitet. – In Hamburg wurden zwei Landesprogramme zur Sprachbildung und -förderung in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Das „Kita-Plus-Programm“, welches in rund 290 Einrichtungen die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit durch eine erhöhte Personalausstattung im Elementarbereich verbessert, wurde in den Jahren 2013 und 2014 evaluiert. Im Programm „Intensivierte Sprachförderung in Kitas“ erhalten weitere 100 Einrichtungen zusätzliche Ressourcen für die Sprachförderung. – In Hessen zielte das Modellprojekt Qualifizierte Schulvorbereitung (QSV) auf eine alltagsintegrierte Sprachförderung. Bis Ende des Jahres 2014 wurde das Projekt vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz begleitet und evaluiert. Ein Landesprogramm zur Sprachförderung im Kindergartenalter richtet sich insbesondere an Kinder mit Migrationshintergrund ohne ausreichende Deutschkenntnisse und fördert Fortbildungen für Sprachlehrerinnen und -lehrer. – In Niedersachsen werden jährlich 6 Mio. Euro an Landesmitteln für die frühe Förderung des Spracherwerbs zur Verfügung gestellt. Speziell zur Sprachförderung vor der Einschulung werden Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte prozessbegleitend gemeinsam fortgebildet und beraten. Darüber hinaus wird vom Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung in den Jahren 2013 bis 2015 die landesweite Qualifizierungsinitiative „Weiterentwicklung einer gemeinsamen Sprachbildung und Sprachförderung durch Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Grundschullehrkräfte im Brückenjahr“ umgesetzt. – Das Land Rheinland-Pfalz hat rund 6 Mio. Euro für zusätzliche, den alltagsintegrierten Sprachprozess verstärkende, Maßnahmen ausgegeben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs von Kindergarten zur Grundschule“. Die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen werden durch Qualifizierungen, ein Landesfortbildungscurriculum und eine Sprachfachtagung flankiert. – Im Saarland gab es im Jahr 2014 zwei Programme zur Sprachförderung (nicht evaluiert). – In Schleswig-Holstein gab es drei Programme zur Sprachförderung (nicht evaluiert): Die vorschulische Sprachbildung für Kinder von drei bis zu sechs Jahren, die intensive Förderung in so genannten SPRINT-Gruppen sowie sprachheilpädagogische Maßnahmen durch Sprachheillehrkräfte ergänzen das integrative Sprachbildungskonzept. Drucksache 18/4910 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – In Bremen werden seit dem Jahr 2014 die Angebote für die Sprachbildung und Sprachförderung umstrukturiert. Durch das „Verstärkungsprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ erhalten alle Bremer Kitas bedarfsorientiert zusätzliche Ressourcen für die Bereiche Personalverstärkung, Qualifizierung , Konzeptentwicklung sowie ausgewählte Materialpakete für die sprachliche Bildung im Alltag (Evaluation im Rahmen der Initiative BiSS). Außerdem findet eine gezielte Förderung für Kinder vor dem Schulbeginn statt. Das Programm „Bücher-Kita Bremen“ fördert die frühe Literacy und das dialogische Vorlesen in der Kita (evaluiert durch die Universität Bremen ). 9. Liegen seit der „Level-One-Studie 2010“ neue Daten zum Analphabetismus von Erwachsenen vor? a) Wenn nein, warum nicht? b) Ist geplant, eine neue Studie in Auftrag zu geben, die sich mit dem Analphabetismus von Erwachsenen befasst? Wenn ja, wann, und mit welcher Fragestellung? Die zentralen Ergebnisse zur Alphabetisierung und Grundbildung in Deutschland lieferte die leo. – Level-One Studie (Universität Hamburg), die vom BMBF im Jahr 2010 in Auftrag gegeben wurde. Diese Studie hat u. a. die Zahl der 7,5 Millionen funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten in Deutschland ergeben, von denen 57 Prozent erwerbstätig sind. Auch die im Jahr 2013 von der OECD veröffentlichte PIAAC-Studie (Programme for the International Assessment of Adult Competencies) zeigt im Ergebnis hinsichtlich der Lesekompetenz Erwachsener im internationalen Vergleich Ähnliches: Ein Sechstel der Erwachsenen zwischen 16 und 65 Jahren (17,5 Prozent) in Deutschland verfügt nur über Lesekenntnisse im untersten gemessenen Kompetenzlevel, d. h. auf Grundschulniveau. Die PIAAC-Studie bestätigt die Ergebnisse der leo. – Level-One Studie. Die ebenfalls durch das BMBF geförderte Studie „Sensibilisierung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen für das Problem des funktionalen Analphabetismus (SAPfA)“ der Stiftung Lesen nimmt diese Erwerbstätigen und deren Arbeitsumfeld weiter in den Fokus. Zentrale Fragen dieser Studie lauten u. a., welche Probleme in der Arbeitswelt durch fehlende Lese-Schreibkompetenzen auftreten und inwieweit dieses Defizit unter Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen bekannt ist. Um nicht allein auf die Arbeitswelt zu fokussieren, wird ebenfalls die sogenannte „Umfeldstudie“ (Universität Hamburg) gefördert, die untersucht, in welcher Art und Weise das mitwissende Umfeld von funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten diese bei der Erledigung ihrer täglichen Aufgaben unterstützt. 10. Plant die Bundesregierung, im „Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung“ funktionalen Analphabetismus genauer zu untersuchen und die Ursachen für funktionalen Analphabetismus näher zu erforschen? a) Wenn ja, in welchem Umfang, Zeitrahmen etc.? b) Wenn nein, warum nicht? Der Erwerb der Schriftsprache und die sichere Beherrschung des Lesens und Schreibens sind zentrale Fähigkeiten für die Teilhabe am gesellschaftlichen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4910 wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Zahlreiche Studien belegen die schlechteren Bildungs- und Berufschancen für Menschen mit Defiziten in diesen Leistungsbereichen . Im „Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung “ wird die Erforschung von Störungen im Bereich Lesen, Schreiben und Rechnen vom BMBF seit dem Jahr 2010 mit dem Forschungsschwerpunkt zu „ursachenbezogener individueller Diagnostik und Intervention bei umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ gefördert. Bezogen auf das Thema Sprachkompetenz werden darin empirisch ausgerichtete Forschungsvorhaben (mit einer Gesamtsumme bis zum Jahr 2016 in Höhe von rund 10 Mio. Euro) gefördert, die dazu beitragen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die von Störungen im Bereich des Lesens und Rechtschreibens betroffen sind (so genannte Lese-Rechtschreibstörung; kurz: LRS), eine individuelle, ursachenbezogene Diagnostik und evidenzbasierte Förderung, d. h. letztlich auch eine verbesserte Alphabetisierung, zu ermöglichen. 11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Analphabetinnen und Analphabeten gezielt auf Förder- und Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen? Von zentraler Bedeutung ist die Kampagne „Lesen und Schreiben – Mein Schlüssel zur Welt“ im Rahmen der nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung. Daneben werden weitere Maßnahmen umgesetzt, die aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe unterschiedliche Zugänge nutzen: Eine aufsuchende Ansprache vor Ort erfolgt durch das Alfa-Mobil des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung, das durch das BMBF gefördert wird. Junge Erwachsene werden über das Portal „iChance“ angesprochen. Mehrere Projekte im laufenden Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ führen Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Unternehmen, kommunalen Ämtern und Jobcentern bzw. der BA durch. Diese Schulungen beinhalten neben der allgemeinen Sensibilisierung und der Vermittlung von Hintergrundwissen auch Informationen über verfügbare Angebote vor Ort. Die Verantwortung für konkrete Kursangebote und deren Bewerbung liegt bei den Ländern und Kommunen. 12. Welche finanziellen Ressourcen sind bisher in das Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ geflossen, und welche finanzielle Förderung ist geplant? Das Fördervolumen für das Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ umfasste für die Jahre 2011 bis 2014 rund 10 Mio. Euro. Für die Jahre 2015 bis 2019 sind weitere rund 16 Mio. Euro geplant. Für die wissenschaftliche Begleitung des Programmes sind insgesamt rund 1,3 Mio. Euro vorgesehen (2011 bis 2019). 13. Wurde das Projekt „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ schon einer Evaluation unterzogen? a) Wenn ja, wie lauten die konkreten Ergebnisse dieser Evaluation? b) Wenn nein, wann ist mit einer Evaluation dieses Programms zu rechnen ? Das Förderprogramm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ wird wis- senschaftlich begleitet und auf der Basis empirischer Erhebungen und Fallstudien evaluiert. Ein Abschlussbericht der Programmphasen I und II wird im Jahre Drucksache 18/4910 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2017 vorliegen, für die Phase III ist ein Abschlussbericht für Ende des Jahres 2019 vorgesehen. 14. Wie wirkt die Bundesregierung auf eine Enttabuisierung des Themas Analphabetismus vor allem in der Wirtschaft hin? Welche konkreten Aufklärungskampagnen zum Thema Analphabetismus gibt es, die sich gezielt an Unternehmen richten? Die Ergebnisse der leo. – Level-One Studie haben die Bedeutung des funktionalen Analphabetismus für die Wirtschaft erstmals valide aufgezeigt. Die Bundesregierung hat mit dem Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ darauf reagiert und das Thema damit erstmals auch in die Unternehmen getragen. Durch die über 50 Projekte im laufenden Förderschwerpunkt sowie weitere Projekte im Umfeld wurden vielfältige erfolgreiche Wege erprobt, wie Unternehmen für dieses Thema gewonnen werden können. Hierbei wurde vielerorts eng mit den Handwerks- sowie den Industrie- und Handelskammern kooperiert, Branchenstrukturen genutzt und eine Vielzahl von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und industrielle Großbetriebe weitergebildet. Die Projekterfahrungen zeigen, dass eine allgemeine Aufklärungskampagne, die sich an Unternehmen richtet, bei der Sensibilisierung und Information von Unternehmen dienlich sein kann. Bei der Implementierung von Angeboten sind jedoch jeweils individuell passende Konzepte zu entwickeln. Die Heterogenität der Praxis erfordert hier eine Heterogenität des Vorgehens. Dies umfasst die Etablierung von Gütesiegeln, wirtschaftsnahen Fachstellen, gewerkschaftlichen Zugängen oder anderen Wegen, die aktuell in der alphabund-Praxisreihe publiziert werden. 15. Wie fördert die Bundesregierung den Gebrauch von leichter und einfacher Sprache im öffentlichen Dienst? Eine umfassende Übersicht über die Vielzahl der Initiativen, die Erzeugnisse in „Einfacher Sprache“ bzw. „Leichter Sprache“ anbieten oder fördern liegt, der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung arbeitet eng mit den Expertinnen und Experten der Verbände behinderter Menschen zusammen. Sie nutzt den Sachverstand des Netzwerks Leichte Sprache, wenn es um die Anfertigung von Texten in Leichter Sprache geht (www.leichtesprache.org). Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben uneingeschränkt und selbstständig führen können. Als wesentliches Kernstück gilt dabei eine umfassende Barrierefreiheit, welche die Barrierefreiheit in den Netzen mit einschließt . In diesem Zuge trat im Jahr 2011 die überarbeitete BarrierefreiheitInformationstechnik -Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungssetz in Kraft (BITV 2.0). Danach ist vorgesehen, dass die Bundesbehörden auf ihren Internetauftritten spätestens bis zum 22. März 2014 allgemeine Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Website in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache – zumindest auf der Startseite – bereitstellen sollen. Die Behörden des Bundes sind bestrebt, ihre Bescheide und Vordrucke einfach, verständlich und übersichtlich zu gestalten. Hinsichtlich der Verständlichkeit unterstützt der Redaktionsstab Rechtssprache im Deutschen Bundestag sowie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4910 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Arbeit an Gesetzen und Verordnungen (im BMJV für die Bundesregierung, im Bundestag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bzw. als Beratung zu sprachlichen Einzelfragen). Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler prüfen die Entwürfe und helfen, sprachlich klare und verständliche, aber dennoch fachlich und rechtlich korrekte Formulierungen zu finden. Verständliche Gesetze leisten einen wichtigen Beitrag zu Bürgernähe und Bürokratieabbau . 16. Wie viele Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung wurden hinsichtlich der Branchen und Zielgruppen im Förderschwerpunkt „alphabund “ seit dem Jahr 2007 jährlich in den einzelnen Projekten der Träger angeboten, und wie viele Einzelpersonen nahmen insgesamt daran teil? Der Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ wird mit einem Monitoring begleitet, das u. a. die Anzahl von Kursen und die Teilnahmefälle erhebt. Dies stellt eine Neuerung dar. Im vorangegangenen Förderschwerpunkt wurden solche Daten nicht erhoben. Die vorliegenden Daten beziehen sich also auf den Zeitraum vom Sommer 2012 bis heute. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Durchführung von Kursen und Schulungen keine Kernaufgabe der Projekttätigkeiten darstellt. Schulungen wurden entweder durchgeführt, um exemplarisch die entwickelten Konzepte und Methoden zu erproben, oder um einen Zugang zu Unternehmen zu gewährleisten. Eine Beurteilung des Förderschwerpunkts auf Basis dieser Zahlen wie auch ein Vergleich dieser Zahlen mit einer Anbieterstatistik (wie beispielsweise der VHS-Statistik) ist aus diesem Grund nicht möglich. Die Bereitstellung der Regelangebote im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung fällt darüber hinaus in den Verantwortungsbereich der Länder. Im aktuell laufenden Förderschwerpunkt wurden folgende Kurse und Schulungen durchgeführt: – 400 Angebote für funktionale Analphabetinnen und Analphabeten mit einer durchschnittlichen Dauer von 60 Unterrichtsstunden und einer Gesamtteilnahmezahl von 3 000. Die Gesamtzahl der geleisteten Unterrichtsstunden beläuft sich auf 25 000. Auf Basis der vorliegenden Daten kann bis Ende des auslaufenden Förderschwerpunkts mit der Durchführung von insgesamt 500 Angeboten mit 3 500 Teilnahmefällen und 30 000 Unterrichtsstunden gerechnet werden. – 550 Informations- und Schulungsveranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, in denen bisher über 8 000 Personen in über 3 500 Stunden geschult wurden. – Bisher knapp 300 Veranstaltungen für Lehrpersonal, Ausbildende und pädagogisches Fachpersonal mit insgesamt 2 000 Stunden, in denen rund 4 000 Lehrkräfte qualifiziert wurden. 17. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung“ fortgesetzt? Die Koalitionsfraktionen der 18. Wahlperiode, CDU, CSU und SPD, haben sich darauf geeinigt, die „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung “ in eine Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung zu überführen und darin die bewährte Zusammenarbeit mit den Partnern fortzusetzen. Drucksache 18/4910 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie und durch wen sollen die v. a. in zwei Förderschwerpunkten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gewonnenen Forschungsergebnisse in die Bildungspraxis transferiert werden? In der zentralen Anlaufstelle www.alphabund.de stehen neben aktuellen Informationen zu den geförderten Projekten eine Produktdatenbank bereit, die die zentralen Ergebnisse, Konzepte und Ansätze aus dem aktuellen und vorangegangenen Förderschwerpunkt für die Öffentlichkeit bereitstellt. Konkrete Projekterfahrungen und Beispiele guter Praxis werden in drei Bänden der alphabund-Praxisreihe dargestellt. Die Ergebnisse des laufenden Förderschwerpunkts werden für eine Abschlussdokumentation aufbereitet. Weiterer Transfer in die Öffentlichkeit findet durch die Webportale der Projekte statt (z. B. www.grundbildung.de oder www.alphabetisierung.de). Ab Herbst dieses Jahres werden weitere Veranstaltungen für den Transfer und die Nachhaltigkeit umgesetzt, um die Projektergebnisse den potenziellen Nutzenden zu präsentieren . Am 11. und 12. Mai 2015 findet die Bilanzkonferenz zum Förderschwerpunkt statt. Ein weiterer Transfer wird im Rahmen der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung“ erfolgen. In Bezug auf eine praxisnahe Umsetzung ist hier vor allem auf die Beiträge der Länder und des Deutschen Volkshochschulverbands, der Kirchen sowie des Deutschen Gewerkschaftsbunds zu verweisen. 19. Mit welchen Maßnahmen soll das Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebot qualitativ und quantitativ weiterentwickelt werden? In qualitativer Hinsicht wird das Angebot durch die in den letzten Jahren entwickelten hochwertigen Lehr- und Lernmaterialien verbessert. Hiermit wird ein Bedarf gedeckt, der explizit aus der Praxis formuliert wurde. Neben Unterrichtsmaterialien , die durch Verlage vertrieben werden, sind viele dieser Materialien auch online verfügbar und stehen zur freien Nutzung bereit. Als Informationsquelle hierfür kann die Produktdatenbank auf alphabund.de genutzt werden. Auch im Zusammenhang mit dem vom BMBF geförderten Rahmencurriculum, das derzeit beim Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) entwickelt wird, besteht die Möglichkeit, das Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebot qualitativ weiterzuentwickeln. Das Rahmencurriculum beschreibt und gliedert den Lernstoff für Lesen, Schreiben und Rechnen in den Grundbildungskursen und bereitet den Lernstoff für die allgemeine Grundbildung in didaktischmethodischen Handlungsempfehlungen und Unterrichtsmaterialien auf. Die Schulung von Lehrkräften ist vor allem durch die sog. „Basisqualifizierung“ möglich. Die vom DVV aktualisierte und vom BMBF bis Februar 2015 geförderte Basisqualifizierung ProGrundbildung (hervorgegangen aus dem ersten BMBF-Förderschwerpunkt) wird von den 16 Landesverbänden der Volkshochschulen seit März 2015 angeboten. An der Pädagogischen Hochschule Weingarten kann weiterhin der Masterstudiengang in Alphabetisierung (hervorgegangen aus dem ersten BMBF-Förderschwerpunkt) absolviert werden. Ebenfalls hat das BMBF die Entwicklung eines Kompendiums Alphabetisierung und Grundbildung gefördert, das als Standardwerk u. a. in der Lehramtsausbildung genutzt werden soll. Die quantitative Ausweitung der Angebote obliegt den Ländern. Die Länder haben im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ESF-geförderte Maßnahmen beschlossen, die eine Ausweitung des Angebots ermöglichen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4910 20. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Bedarf an qualifizierten Lehrkräften in der Alphabetisierung und Grundbildung zu decken, und wie lange wird das nach Auffassung der Bundesregierung dauern? Die konkrete Umsetzung und Förderung von Angeboten, auch in Hinsicht auf den Einsatz von Dozentinnen und Dozenten, ist eine Obliegenheit der Länder und Kommunen. Hierzu können keine Aussagen getroffen werden. Des Weiteren wird auf die Ausführung in der Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Alphabetisierung hin zur Grundbildung auszubauen und neben dem Nachholen von Lesen und Schreiben auch das Nachholen weiterer Grundkompetenzen zu fördern? 22. Welche strukturfördernden Maßnahmen und Programme sind zur Reduktion von funktionalem Analphabetismus geplant? 23. Welche Maßnahmen sind geplant, um Alphabetisierung als ressortübergreifendes Thema zu verankern? Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen und Programme zur Reduktion von funktionalem Analphabetismus Erwachsener gefördert (vgl. Antwort zu den Fragen 3 und 4 mit Projektliste). In der nunmehr geplanten Dekade für Alphabetisierung werden die positiven Ergebnisse über Transfermaßnahmen in die Breite getragen und notwendige neue Maßnahmen begonnen. Dies erfordert einen umfangreichen Abstimmungsprozess zwischen den betroffenen Bundesministerien sowie den Partnern der zukünftigen Dekade für Alphabetisierung. Dieser Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossenen , so dass zu den geplanten Maßnahmen derzeit noch keine Aussagen getroffen werden können. 24. Wie berücksichtigt die Bundesregierung eine möglichst zielgruppengerechte Grundbildung, besonders in Verbindung mit Integrationskursen? Der Integrationskurs ist ein Grundangebot zur Integration zugewanderter Menschen nach Deutschland. Er ermöglicht Zugewanderten, nach erfolgreichem Abschluss, sich in allen Belangen des täglichen Lebens ohne Hilfe Dritter verständlich machen zu können (Sprachniveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Dabei berücksichtigen die sprachlichen Handlungsfelder , auf denen die Themen und Inhalte des Integrationskurses beruhen, Anforderungen des täglichen Lebens. Der Integrationskurs wird für verschiedene Zielgruppen angeboten, um die jeweiligen thematischen oder pädagogischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe zu berücksichtigen. Insbesondere der Alphabetisierungskurs für nicht oder nur unzureichend alphabetisierte Zugewanderte stellt dabei ein zielgruppenspezifisches Angebot der Grundbildung dar, indem er den Teilnehmenden den Zugang zur Schriftsprache ermöglicht. Auch der Orientierungskurs stellt in seiner Zielsetzung der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland ein Grundbildungsangebot dar. Drucksache 18/4910 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Welche Maßnahmen sind geplant, um Zugewanderten über den Integrationskurs hinaus Grundkompetenzen zu vermitteln (ökonomische, gesundheitliche , politische und kulturelle Grundbildung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Zugewanderten wird im Rahmen der Integrationskurse ein umfassendes Angebot zur Vermittlung von Grundkompetenzen bereitgestellt. Darüber hinaus ist das Angebot an Maßnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen, das die Länder und Kommunen insbesondere über die Volkshochschulen anbieten, auch für Zugewanderte zugänglich und nutzbar. Über alle einschlägigen Maßnahmen für Zugewanderte informiert der 10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Oktober 2014). 26. Welche Maßnahmen sind geplant, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Nachholen von Grundkompetenzen – insbesondere im Lesen, Schreiben und Rechnen – im Rahmen des Übergangsystems, des Nachholens von Schulabschlüssen und der ausbildungsbegleitenden Hilfen zu ermöglichen ? Die Bundesregierung unterstützt einen präventiven Ansatz. So werden unter bundesseitiger gemeinsamer Federführung vom BMBF und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Initiative Bildungsketten gemeinsam mit den Ländern und der BA die Förderinstrumente zur Erreichung des Schulabschlusses und des erfolgreichen Übergangs in Ausbildung zu einem möglichst kohärenten Fördersystem ausgebaut. Die zentralen Elemente aus der Bundes- bzw. BA-Förderung sind hierzu die Potenzialanalyse, die Berufseinstiegsbegleitung , die Berufsorientierung im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms in überbetrieblichen oder vergleichbaren Einrichtungen, die Berufsorientierung nach § 48 SGB III, ergänzt durch später greifende Maßnahmen wie z. B. die Assistierte Ausbildung einschließlich der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Junge Erwachsene, die noch nicht über einen Hauptschulabschluss verfügen, haben nach § 53 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 81 Absatz 3 SGB III einen Rechtsanspruch auf eine Förderung zur Vorbereitung zum Nachholen des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses. 27. In welcher Weise wird die Bundesagentur für Arbeit ihre Fördermöglichkeiten und Sonderprogramme ausweiten, um einen effektiven Beitrag zur Reduktion von funktionalem Analphabetismus in Deutschland zu leisten? Der Vereinbarung über eine gemeinsame nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2016 hat sich auch die BA angeschlossen. Unzureichende Lese-, Schreib-, Rechen - und Grundbildungskompetenzen werden bereits bei der Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen durch die BA und durch die Jobcenter in den Blick genommen. Im Rahmen ihres Beratungs-, Vermittlungs- und Qualifizierungsauftrages sind die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte im Umgang mit betroffenen Kundinnen und Kunden für deren sprachliche Leistungsfähigkeit sensibel. Mit Hilfe eines strukturierten Beratungs- und Integrationsprozesses werden durch die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte Handlungsbedarfe festgestellt und Handlungsstrategien im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung entwickelt. Dabei verweisen sie auf kompetente Hilfen und Maßnahmen . Unerlässlich sind dabei Angebote des Bundes, der Länder und Kom- munen (z. B. Alphabetisierungskurse), auf die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte zurückgreifen können. Mit ausbildungsfördernden Leistungen unter- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4910 stützen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter die erfolgreiche berufliche Eingliederung junger Menschen mit Unterstützungsbedarf. Abhängig von Vorqualifikationen und Bildungsdefiziten können allgemeinbildende Inhalte auch Bestandteil einer geförderten Weiterbildung sein, sie dürfen allerdings grundsätzlich in der Maßnahme nicht überwiegen, da der Schwerpunkt der beruflichen Weiterbildung auf der Vermittlung berufsbezogener Qualifizierungen liegen soll. Eine Ausweitung von Sonderprogrammen ist derzeit nicht geplant. 28. Plant die Bundesregierung, die Aktivitäten im Bereich der arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung weiterzuführen, und wenn ja, welche Aktivitäten plant sie weiterzuführen, und mit welchen Partnern? Die bisherigen Ergebnisse des Förderschwerpunkts „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ belegen, dass Weiterbildungen zur Verbesserung der Schreib-Lesekompetenz von Beschäftigten (knapp 60 Prozent der funktionalen Analphabeten sind nach der leo.-Studie Beschäftigte ) im Verbund mit beruflicher bzw. betrieblicher Weiterbildung reale Umsetzungschancen bieten. Insofern wird sich die Bundesregierung mit solchen Maßnahmen weiter engagieren. Die Auswertung des Förderschwerpunktes wird dazu in den kommenden Wochen weitere Anregungen geben. In Abstimmung mit den Partnern der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung wird die Bundesregierung ihre Maßnahmen planen. 29. Welche Perspektive entwickelt die Bundesregierung über die 18. Wahlperiode hinaus, anlässlich der Tatsache, dass Grundbildung auch in den nächsten Jahren eine der zentralen gesellschaftlichen Fragen sein wird, und wie werden in diese Perspektive zivilgesellschaftliche Akteure und Akteurinnen sowie Träger der Weiterbildung einbezogen? Die Überführung der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung “ in eine Dekade für Alphabetisierung wird einen Zeitraum weit über die 18. Wahlperiode betreffen und somit der gesellschaftlichen Bedeutung der Thematik gerecht. Die Bundesregierung wird auch zukünftig mit den bereits an der Nationalen Strategie beteiligten Partnern zusammenarbeiten und sich darum bemühen, weitere Partner zu gewinnen. 30. Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte „Nationale Dekade für Alphabetisierung“ ausrufen? Die Bundesregierung plant, die Dekade für Alphabetisierung im Jahr 2015 einzuleiten , so dass ein nahtloser Übergang zwischen der „Nationalen Strategie“, die bis zum Jahr 2016 reicht, und der „Nationalen Dekade“ gesichert ist. 31. Welche konkreten Ziele und Maßnahmen verbindet die Bundesregierung mit der „Nationalen Dekade für Alphabetisierung“? 34. Welche Maßnahmen und Vorhaben sind vonseiten des BMBF als Eckpfeiler der Dekade vorgesehen? Die Fragen 31 und 34 werden gemeinsam beantwortet. Über die Ziele, Maßnahmen und Vorhaben einer Dekade für Alphabetisierung wird sich die Bundesregierung mit den Partnern der Nationalen Strategie verständigen . Drucksache 18/4910 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welche Haushaltsmittel sind für die „Nationale Dekade für Alphabetisierung “ vorgesehen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Da die Verbesserung der Kompetenzen Erwachsener im Lesen und Schreiben eine Querschnittsaufgabe ist, kann die Gesamtsumme der einzusetzenden Mittel nicht beziffert werden. Das BMBF hat im Titel „Weiterbildung und Lebenslanges Lernen“ eine eigene Erläuterungsziffer „Alphabetisierung und Grundbildung“ eingerichtet. Darin sind für 2015 insgesamt 19,5 Mio. Euro vorgesehen. 33. Mit welchen Dekade-Maßnahmen soll die Zusammenarbeit von und die Kommunikation zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen in der Alphabetisierung und Grundbildung verbessert werden? Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung ist sehr gut. Neben den regelmäßig stattfindenden Abstimmungstreffen treten die Partner auch in Einzelmaßnahmen und Regionalveranstaltungen gemeinsam auf. Es ist geplant, diese erfolgreiche Zusammenarbeit auch während der Dekade für Alphabetisierung fortzusetzen. 35. Wie und von wem sollen die Maßnahmen innerhalb der Dekade koordiniert werden? Das BMBF wird für die Dekade ein fachlich qualifiziertes Monitoring und eine wirksame Koordinierung sicherstellen, um die Entscheidungen und Maßnahmen der Partner vorzubereiten und zu begleiten. 36. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der „Nationalen Dekade für Alphabetisierung“, um die Zahl der erwerbstätigen funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten (57 Prozent) und der erwerbslosen funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten (36 Prozent) in Deutschland zu reduzieren? Die Arbeitsmarktpolitik enthält ein flexibles Förderangebot, mit dem bereits nach geltendem Recht die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei festgestellten Defiziten im Bereich der Grundkompetenzen durch Unterstützungs- und Förderangebote reagieren und damit Kompetenzverbesserungen erreicht werden können. Darüber hinaus hat das BMAS für die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) in den Jahren 2014 bis 2020 ein Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit auf den Weg gebracht. Im Rahmen des Programms sollen bei Bedarf auch einfache berufliche Qualifizierungen sowie ggf. eine Unterstützung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen (Lese- und alltagsmathematische Kompetenz, computergestützte Problemlösung ) gefördert werden. Die Ergebnisse der PIACC-Studie haben gezeigt, dass gerade unter den Langzeitarbeitslosen Defizite im Bereich der Grundbildung vorhanden sind. Werden diese während der Beschäftigung im Betrieb festgestellt , kann eine zusätzliche pädagogische Einzelbetreuung des Teilnehmers erforderlich sein. Das Programm wird mit rund 885 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (470 Mio. Euro) und Bundesmitteln aus dem SGB-IIEingliederungstitel (415 Mio. Euro) über die Jahre 2015 bis voraussichtlich 2020 finanziert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4910 37. Welchen Beitrag wird die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der „Nationalen Dekade für Alphabetisierung“ leisten, um Menschen mit mangelnden Grundkompetenzen in den Arbeitsmarkt zu intergieren? Zu den Beiträgen der BA im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 38. Wofür sollen die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen der Dekade für Grundbildung und Alphabetisierung verwendet werden? Auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 23 wird verwiesen. 39. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Dekade auch Vorhaben zur politischen Grundbildung sowie anderen Feldern der Grundbildung? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die bisherige Alphabetisierungsstrategie zu einer Dekade der Alphabetisierung weiterzuentwickeln . Insofern stehen Maßnahmen der Verbesserung der Kompetenzen im Lesen und Schreiben im Mittelpunkt der Dekade. Unterschiedliche Zielgruppen sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lese- und Schreibkompetenz sowie der persönlichen Lebensumstände milieuorientiert angesprochen werden. Mit inhaltlichen Themen aus den Bereichen der ökonomischen Grundbildung, der Gesundheitsbildung, regionaler politischer Teilhabe, Elternberatung oder Schuldnerberatung wird ein unmittelbarer persönlicher Bezug hergestellt und Interesse geweckt. Insofern werden auch andere Bereiche der Grundbildung einbezogen . Drucksache 18/4910 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu w en du ng se m pf än ge r B eg in n En de G es am ta us ga be n Th em a de sv er ba nd A lp ha be tis ie ru ng u nd nd bi ld un g e. V. 01 .0 6. 20 09 30 .0 9. 20 10 11 9. 99 5, 57 Vo rb er ei tu ng , D ur ch fü hr un g un d D ok um en ta tio n de r F ac ht ag un g "A lp ha be tis ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g in D eu ts ch la nd : K un st - Ku ltu r - Ak tio n" in H an no ve r ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .0 6. 20 09 30 .0 9. 20 14 2. 38 1. 16 5, 36 O pt im ie ru ng d er L er np or ta l-N ut zu ng (w w w .ic h- w ill- le rn en .d e) s ow ie A us w ei tu ng d er Ei ns at zm ög lic hk ei te n er si tä t H am bu rg 01 .1 1. 20 09 30 .0 4. 20 13 1. 32 9. 92 0, 60 Le ve l-O ne -S tu di e ts ch es Z en tru m fü r L uf tun d m fa hr t e .V . ( D LR ) - P ro je kt trä ge r 01 .0 1. 20 10 30 .0 9. 20 12 1. 01 4. 81 9, 42 Tr an sf er u nd Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it im R ah m en d es Fö rd er sc hw er pu nk te s "A lp ha be tis ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g fü r E rw ac hs en e" ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .0 1. 20 11 31 .1 2. 20 13 2. 10 7. 60 6, 84 ic hw illde ut sc hle rn en .d e - E nt w ic kl un g ei ne s Le rn po rta ls z ur F ör de ru ng d er s pr ac hl ic he n, be ru fli ch en u nd g es el ls ch af tli ch en In te gr at io n Zu ge w an de rte r de sv er ba nd A lp ha be tis ie ru ng u nd nd bi ld un g e. V. 01 .0 7. 20 10 28 .0 2. 20 11 87 .2 79 ,1 0 Vo rb er ei tu ng , D ur ch fü hr un g un d D ok um en ta tio n de r F ac ht ag un g "A lp ha be tis ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g in D eu ts ch la nd : F am ilie - Pa rtn er sc ha ft - G en er at io ne n" in W ei nh ei m ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .0 1. 20 12 31 .0 8. 20 17 2. 78 3. 81 4, 97 R ah m en cu rr ic ul um u nd K ur sk on ze pt fü r d ie ab sc hl us so rie nt ie rte G ru nd bi ld un g er si tä t H am bu rg 01 .0 1. 20 12 30 .0 6. 20 15 84 0. 97 3, 21 Ve rli nk un gs st ud ie (l ea .-l eo .-G ER ): St at is tis ch e Ve ra nk er un g vo n M od el le n de r L ite ra lit ät s- u nd Fr em ds pr ac he nk om pe te nz Q ua lit ät sg es el ls ch af t B ild un g un d tu ng m bH 01 .0 1. 20 12 30 .0 4. 20 15 23 0. 20 0, 00 Q ua lit ät ss ic he ru ng , E va lu ie ru ng u nd G es am tm on ito rin g de s D VV -F or sc hu ng sv or ha be ns R ah m en cu rr ic ul um u nd K ur sk on ze pt fü r d ie ab sc hl us so rie nt ie rte G ru nd bi ld un g Ta be lle - B M B F- M aß na hm en im B er ei ch A lp ha be tis ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g B un G ru D eu U ni v D eu R au D eu Bu n G ru D eu U ni v Q BB Be ra Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4910 m en ve rtr ag sp ar tn er d es B M BF 01 .0 1. 20 12 31 .1 2. 20 16 16 .5 79 .1 23 ,3 6 Al ph ab et is ie ru ng sk am pa gn e "L es en & S ch re ib en - M ei n Sc hl üs se l z ur W el t" de sv er ba nd A lp ha be tis ie ru ng u nd nd bi ld un g e. V. 01 .0 2. 20 12 31 .1 2. 20 14 92 1. 02 5, 29 iC H AN C E - V er st et ig un g de r I nf or m at io ns - u nd Ak tiv ie ru ng sk am pa gn e ol is ch e Er w ac hs en en bi ld un g ts ch la nd - de sa rb ei ts ge m ei ns ch af t e .V . 01 .0 4. 20 12 31 .1 2. 20 14 79 3. 72 4, 04 M et ak og ni tiv fu nd ie rte s Le rn en - En tw ic kl un g ei ne r N eu en D id ak tik in d er G ru nd bi ld un g (m ek oF U N ) de sv er ba nd A lp ha be tis ie ru ng u nd nd bi ld un g e. V. 01 .0 4. 20 12 31 .1 2. 20 12 87 .6 21 ,1 9 Fa ch ta gu ng A lp ha be tis ie ru ng 2 01 2 de sv er ba nd A lp ha be tis ie ru ng u nd nd bi ld un g e. V. 01 .0 7. 20 12 31 .1 2. 20 14 14 3. 41 5, 90 AL FA -T el ef on B Fo rs ch un gs in st itu t B et rie bl ic he un g ge m ei nn üt zi ge G m bH 01 .0 1. 20 13 31 .1 2. 20 15 44 9. 86 9, 82 M od el l z ur V er za hn un g vo n M aß na hm en z ur ak tiv en A rb ei ts fö rd er un g Ar be its lo se r m it be ru fs or ie nt ie rte r A lp ha be tis ie ru ng B ild un gs w er k e. V. 01 .0 1. 20 13 31 .0 3. 20 16 2. 54 7. 32 6, 00 M EN TO . A us bi ld un g un d Im pl em en tie ru ng v on Le rn be ra te rin ne n un d Le rn m en to rin ne n un d Se ns ib ilis ie ru ng a rb ei ts w el tli ch er A kt eu re fü r G ru nd bi ld un g un d Al ph ab et is ie ru ng in d er Ar be its w el t er si tä t H am bu rg 01 .0 5. 20 13 30 .0 4. 20 16 52 2. 45 2, 40 U m fe ld -S tu di e de sv er ba nd A lp ha be tis ie ru ng u nd nd bi ld un g e. V. 01 .0 3. 20 13 30 .1 1. 20 13 92 .7 20 ,0 0 Fa ch ta gu ng A lp ha be tis ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g 20 13 T he m a: "N eu e Ak te ur e - n eu e Th em en - ne ue O rte " ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .0 2. 20 14 31 .0 3. 20 15 13 0. 14 0, 00 An pa ss un g de r B as is qu al ifi zi er un g Pr oG ru nd bi ld un g ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .0 1. 20 14 31 .1 2. 20 15 99 0. 30 1, 58 Bu nd es w ei te Im pl em en tie ru ng d es L er np or ta ls 'i ch - w illde ut sc hle rn en .d e' - Pi lo tp ha se ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .1 0. 20 14 30 .0 4. 20 15 18 5. 37 4, 00 ELe ar ni ng fü r d ie a bs ch lu ss or ie nt ie rte Al ph ab et is ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g au f B as is v on „ic h- w illle rn en .d e" (E LA G ) - M ac hb ar ke its st ud ie R ah Bu n G ru Ka th D eu Bu n Bu n G ru Bu n G ru FB Bi ld D G B U ni v Bu n G ru D eu D eu D eu Drucksache 18/4910 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ts ch es In st itu t f ür ac hs en en bi ld un g Le ib ni zZe nt ru m fü r en sl an ge s Le rn en e .V . ( D IE ) 01 .0 9. 20 14 30 .0 6. 20 15 15 4. 96 8, 00 Sy st em at is ch e Zu sa m m en fü hr un g vo n Er ge bn is se n au s PI AA C m it de n Po lit ik en d er ei nz el ne n Lä nd er u nt er e xp liz ite r B er üc ks ic ht ig un g de r z ug ru nd e lie ge nd en A kt eu rs - u nd G ov er na nc es tru kt ur en v on Al ph ab et is ie ru ng sk am pa gn en in E U L än de rn . ol is ch e Er w ac hs en en bi ld un g ts ch la nd - de sa rb ei ts ge m ei ns ch af t e .V . 01 .0 1. 20 15 31 .1 2. 20 17 1. 04 7. 55 2, 00 Ba si sc ur ric ul um u nd Q ua lif iz ie ru ng sk on ze pt "M et ak og ni tiv fu nd ie rte s Le hr en u nd L er ne n in d er G ru nd bi ld un g" (m ek oB AS IS ) ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .1 2. 20 14 31 .0 5. 20 15 20 .7 40 ,0 0 Bu nd es fa ch ko nf er en z G ru nd bi ld un g ag og is ch e H oc hs ch ul e W ei ng ar te n 01 .0 2. 20 15 31 .1 2. 20 15 74 .2 50 ,0 0 Ko m pe nd iu m "G ru nd bi ld un g Er w ac hs en er " el ls ch af t f ür in te rk ul tu re lle s am m en le be n (G IZ ) 01 .0 4. 20 15 31 .0 3. 20 18 1. 81 6. 17 9, 00 AB C am i - A lp ha be tis ie ru ng u nd B ild un g in d er M os ch ee (T ra ns fe r) ts ch er V ol ks ho ch sc hu l-V er ba nd e .V . 01 .0 5. 20 15 30 .0 4. 20 20 1. 03 1. 10 1, 00 Be tri eb d es P or ta ls 'i ch -w ill- le rn en .d e' z ur Al ph ab et is ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g Er w ac hs en er rs e Pr oj ek tn eh m er 01 .1 0. 20 07 30 .0 6. 20 12 37 .2 54 .0 33 ,2 0 Fö rd er sc hw er pu nk t 1 : " Fo rs ch un gs - u nd En tw ic kl un gs vo rh ab en im B er ei ch Al ph ab et is ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g fü r Er w ac hs en e" - 10 8 Vo rh ab en rs e Pr oj ek tn eh m er 01 .0 9. 20 12 30 .0 9. 20 15 23 .4 88 .1 12 ,4 6 Fö rd er sc hw er pu nk t 2 : " Ar be its pl at zo rie nt ie rte Al ph ab et is ie ru ng u nd G ru nd bi ld un g Er w ac hs en er " - 54 V or ha be n 99 .2 25 .8 04 ,3 1 D eu Er w Le b Ka th D eu Bu n D eu Pä d G es Zu s D eu D iv e D iv e Gesamtherstellung: H. 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