Deutscher Bundestag Drucksache 18/4921 18. Wahlperiode 18.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4726 – Beschaffungsprozess des Sturmgewehrs G36 in den 90er-Jahren Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der am 17. April 2015 vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorgelegte Bericht zum Sturmgewehr G36 wirft Fragen zu dessen Beschaffungsgeschichte auf. Im Sinne einer umfassenden Aufklärung bitten die Fragesteller zusätzlich zum üblichen Antwortformat bei Kleinen Anfragen auch die relevanten Dokumente ihrer Antwort beizufügen. Falls die Beschaffung der umfassenden Dokumentensammlungen dabei länger dauern sollte, regen die Fragesteller an, zunächst die Kleine Anfrage im üblichen Format im Rahmen der üblichen Zeitvorgaben zu beantworten und die Dokumente innerhalb einer angemessenen Zeit nachzuliefern. Im Folgenden wird der Begriff G36 auch für solche Exemplare der G36-Entwicklungslinie verwendet, die vor der Beschaffung unter anderem Namen (wie zum Beispiel HK50) firmierten. Er umfasst dabei alle Modellvarianten („kurz“, „lang“ etc.) des Sturmgewehrs. 1. War bei der erstmaligen Beschaffung des G36 in den 90er-Jahren nach heutiger Auffassung des BMVg das Sturmgewehr zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung bereits ein marktfertiges, ausentwickeltes Produkt oder wurde das G36 vor der endgültigen Beschaffungsentscheidung noch – mit oder nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Beteiligung von der Bundeswehr bzw. dem BMVg – weiterentwickelt? Für ein neues Sturmgewehr kamen in der engeren Auswahl zwei Kandidaten (HK50 und Steyr AUG) in Betracht. Das Gewehr Steyr AUG war zum Zeitpunkt der Ausschreibung ein marktfertiges Serienprodukt. Das HK50 war ein ausentwickeltes Produkt, das sich erstmalig am Markt beteiligt hat. Im Rahmen der technischen und taktischen Erprobung wurde Änderungsbedarf identifiziert, der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. in den Konstruktionsstand der Serie eingeflossen ist, unter anderem ein geänderter Magazin- und Verschlussfanghebel. Drucksache 18/4921 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wann wurde der Bundeswehr erstmals ein Exemplar des späteren G36 (seinerzeit evtl. noch unter einer anderen Bezeichnung, wie z. B. HK50) zur Verfügung gestellt? Wann das erste Exemplar eines HK50 der Bundeswehr zur Verfügung gestellt wurde, ist aus den im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage gesichteten Akten nicht ersichtlich. Die Waffen HK50 für die technische Erprobung wurden 1993 gefertigt und bei der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) am 3. Januar 1994 angeliefert. 3. Wann wurden zwischen dieser erstmaligen Überlassung und der endgültigen Einführung welche weiteren Exemplare (Prototypen, Demonstratoren, Vorserienmodelle etc.) durch den Hersteller überlassen? Die Waffen HK50 für die technische Erprobung wurden 1993 gefertigt und bei der WTD 91 am 3. Januar 1994 angeliefert. Dabei handelte es sich um die Waffen mit den Seriennummern 037-044. Es war geplant, im Jahr 1994 weitere 20 Waffen für die Truppenversuche zu beschaffen. Deren Zulauf und Verteilung lässt sich aufgrund der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gesichteten Unterlagen im Detail nicht mehr nachvollziehen. 4. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen diesen erstmals der Bundeswehr überlassenen G36-Exemplaren und den später vertragsmäßig ausgelieferten G36-Exemplaren Veränderungen am Gewehr gegeben? Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin wurden welche Veränderungen durchgeführt (bitte die entsprechende Korrespondenz zwischen BMVg, Bundeswehr oder untergeordneten Dienststellen einerseits sowie Heckler & Koch GmbH andererseits beifügen)? Als Konsequenz aus den technischen und taktischen Erprobungen wurde der Konstruktionsstand bis zur Serie angepasst. Federführend für diese Änderungen war die Arbeitsgruppe G36/MG36 des Heeresamtes (HA III 3 (2), später Heeresunterstützungskommando (HUKdo) II 4 (2)). In den im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage gesichteten Unterlagen ist keine Korrespondenz zwischen offiziellen Stellen und der Firma Heckler & Koch GmbH enthalten. 5. Was genau ist im Sprachgebrauch des BMVg ein „Abnahmedemonstrator“, und wie unterscheidet er sich per Definition von Prototypen einerseits und Serienmodellen andererseits? Der Begriff des „Abnahmedemonstrators“ entspricht im Zusammenhang mit dem G36 nicht dem Sprachgebrauch des BMVg, sondern ist in Pressemeldungen verwendet worden. Im Vorhaben G36 wurde unterschieden zwischen „Erprobungsmustern “ („Vorserienmodelle“) und „Serienmodellen“. Die Erprobungsmuster wurden anhand einer Technischen Leistungsbeschreibung beschafft, der Konstruktionsstand wurde mit einem entsprechenden Dokument erfasst. Nach Abschluss der Erprobung wurde der Serienkonstruktionsstand mit einer Konstruktionsstandfestlegungsurkunde festgelegt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4921 6. Gab es vom G36 (bzw. dessen Vorläufermodellen wie HK50) zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche „Abnahmedemonstratoren“? Wenn ja, wann gab es welche „Abnahmedemonstratoren“ mit welchen unterschiedlichen Eigenschaften, Bauformen und bzw. oder werkstofflichen Zusammensetzungen? Auf Grundlage der technischen und taktischen Erprobung wurde der Konstruktionsstand des G36 bis zur Serienreife den Wünschen des Bedarfsträgers angepasst . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche anderen Begriffe als „Abnahmedemonstrator“ verwendet oder verwendete das BMVg für Exemplare eines Sturmgewehrs, die während eines Beschaffungs- und bzw. oder Entwicklungsprozesses für Test-, Vorführ - oder Probezwecke überlassen werden bzw. wurden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 8. Wurde der Begriff „Abnahmedemonstrator“ in der Korrespondenz mit Heckler & Koch GmbH verwendet? Wenn nicht, welcher andere Begriff wurde dafür verwendet? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. An welchem genauen Datum wurden diejenigen G36-Exemplare der Bundeswehr bzw. dem BMVg überlassen, mit denen die für die Beschaffungsentscheidung relevanten Tests und Erprobungen durchgeführt wurden ? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 10. Hatten diese Exemplare bereits eine Kunststoffzusammensetzung, die mit derjenigen der serienmäßig ausgelieferten G36-Exemplare vollkommen identisch war, oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen in der Kunststoffzusammensetzung ? Im Rahmen der im Jahr 2012 durchgeführten Untersuchungen am Gewehr G36 enthielt nur eines der getesteten Gehäuse aus einer frühen Vorserienwaffe kein Polyethylen (PE). Dabei handelte es sich um einen Prototyp eines MG36 [HK50-LMG] von 1993, Serien-Nr. 031. Alle am Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB) getesteten Prototypengehäuse der Sturmgewehre G36 enthielten PE-Anteile. In der Technischen Lieferbedingung (TL) ist auf Seite 9 unter Punkt 2.3.1 der Werkstoff Polyamid (PA6) gelistet. Unter der dort angegebenen Zeichnungsnummer ist beschrieben, das z. B. das Gehäuse aus einem Kunststoff PA6–GF35 wie Ultramid B3WG7 der Firma BASF zu fertigen ist. Das Datenblatt dieses Werkstoffes weist als Bestandteil einen Polymer-Anteil mit einer Varianz von 0,5 bis 1,5 Prozent auf. Da PE ein Polymer ist, und das PA6–GF35 dem Ultramid B3WG7 nur entsprechen muss, ist der Werkstoff, solange die Varianz nicht signifikant anders ist und die geforderten Eigenschaften sich nicht verändern, TL-konform. Drucksache 18/4921 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Existierten nach Kenntnis der Bundesregierung Vorserienmodelle, Abnahmedemonstratoren oder Prototypen, mit denen keine für die Beschaffungsentscheidung relevanten Tests und Erprobungen durchgeführt wurden (bitte unter Angabe der ggf. zutreffenden Modelle und der Gründe für dieses Vorgehen)? Alle Erprobungsmuster wurden für die technische Erprobung oder Truppenerprobung sowie zur Herstellung der Versorgungsreife beschafft. Ob, wie viele und welche Waffen nicht zur Entscheidungsfindung beigetragen haben, ist aus den zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gesichteten Unterlagen nicht mehr zu ersehen. 12. Für welche seit dem Jahr 1985 beschafften Sturmgewehre, Gewehre oder Maschinenpistolen sehen die Technischen Lieferbedingungen als ein Abnahme - bzw. Prüfkriterium auch eine spezifizierte Trefferleistung im heißgeschossenen Zustand oder nach einer dem heutigen sogenannten einsatznahen Beschussrhythmus ähnlichen Schussfolge vor? Die technischen Lieferbedingungen für das G36 haben entsprechende Vorgaben nicht enthalten. Die erbetenen Informationen hinsichtlich der übrigen Beschaffungen für den Zeitraum ab dem Jahr 1985 waren in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu ermitteln, können aber, soweit noch rekonstruierbar, nachgereicht werden. 13. Existierten im Beschaffungsprozess des G36, von den ersten Überlegungen über den Ausschreibungsprozess und das Lastenheft bis hin zu den Technischen Lieferbedingungen, Dokumente im BMVg oder in der Bundeswehr , die als eine mögliche Anforderung an ein zu beschaffendes Sturmgewehr auch eine spezifizierte Trefferleistung im heißgeschossenen Zustand bzw. nach einer dem heutigen einsatznahen Beschussrhythmus ähnlichen Schussfolge vorsahen (bitte alle Dokumente – Lastenhefte, Technische Lieferbedingungen und andere relevante Dokumente in allen Versionen und Änderungsvorschlägen – beifügen)? Diese Anforderung existierte im Beschaffungsprozess des G36 nicht. In den technischen Lieferbedingungen wird ein Beschussrhythmus verwendet, um den Lebensdauerbeschuss durchzuführen. Dabei sind Haltbarkeit der Bauteile und Zuverlässigkeit der Waffe maßgeblich. 14. Wenn entsprechende Dokumente existieren, wann wurde aus welchem Grund und auf wessen Anregung hin diese Anforderung im weiteren Beschaffungsprozess wieder gestrichen? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Gab es gegen die Streichung dieser Anforderung Stimmen aus dem BMVg bzw. der Bundeswehr? Wenn ja, von wem, und mit welcher Begründung (bitte die entsprechenden Dokumente, Protokolle oder den Schriftwechsel beifügen)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 16. Existierten zum Zeitpunkt der Beschaffung oder in den Jahren danach nach Kenntnis der Bundesregierung Anforderungen an Sturmgewehre Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4921 nach NATO-Standard (NATO – Nordatlantikpakt-Organisation), die als eine mögliche Anforderung hinsichtlich einer spezifizierten Trefferleistung im heißgeschossenen Zustand bzw. nach einer dem heutigen einsatznahen Beschussrhythmus ähnlichen Schussfolge interpretiert werden müssen (wenn ja, bitte die entsprechenden Dokumente bzw. NATO-Standards beifügen)? Nein. 17. Gab es während des Beschaffungsprozesses Tests bei der Bundeswehr oder im Auftrag des BMVg bzw. untergeordneter Dienststellen, bei denen die Trefferleistung des G36 im heißgeschossenen Zustand untersucht wurde? Wenn ja, wann, von wem, und mit welchem Ergebnis (bitte Dokumente beifügen)? Wenn nein, warum nicht? Am 1. Oktober 1996 wurde durch die Infanterieschule – Gruppe Weiterentwicklung Infanterie – ein Belastungsschießen durchgeführt. Dabei wurde eine Erwärmung des Handschutzes und Einschränkungen in der Zielauffassung mit Zielfernrohr durch Eigenmirage (Hitzeflimmern des Waffenrohrs) festgestellt. Bei diesem Belastungsbeschuss wurden zwischen 150 und 170 Schuss in langen und kurzen Feuerstößen in sechs Minuten verschossen. Dadurch sollten die Grenzbereiche der Handhabung überprüft werden. Die Bewertung erfolgte subjektiv durch das teilnehmende Personal. Im Hinblick auf die entsprechenden Dokumente wird auf das Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel bei der Bundesministerin der Verteidigung 1880001-V174 vom 5. Mai 2015 Anlage 9 (Protokoll der Infanterieschule vom 1. Oktober 1996) verwiesen. 18. Mit welchen zu welchem Zeitpunkt überlassenen G36-Exemplaren haben Experten des BMVg bzw. der Bundeswehr Tests und Erprobungen durchgeführt (bitte nach Datum der Überlassung, Anzahl der überlassenen G36- Exemplare, den jeweils unterschiedlichen Eigenschaften, Zusammensetzungen oder technischen Bauweisen der überlassenen Exemplare, Art und Ergebnissen der durchgeführten Tests aufschlüsseln)? Die Waffen HK50 für die technische Erprobung wurden im Jahr 1993 gefertigt und bei der WTD 91 am 3. Januar 1994 angeliefert. Der taktische Teil des Truppenversuchs wurde unter der Federführung der Infanterieschule durchgeführt. Truppengattungsspezifische Besonderheiten wurden durch die Panzertruppenschule, die Luftlande- und Lufttransportschule, die Gebirgs - und Winterkampfschule und die Internationale Fernspähschule untersucht . Der Zeitpunkt der Überlassung der für diese Untersuchungen benutzten Waffen und deren Stückzahl kann anhand der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gesichteten Unterlagen nicht mehr nachvollzogen werden. 19. Wo, wann und von wem wurden Exemplare des späteren G36 in Einrichtungen der Bundeswehr oder von Einheiten der Bundeswehr vor der Beschaffung getestet, was war der jeweilige Testauftrag, das Testergebnis und die daraus abgeleiteten zentralen Empfehlungen für den weiteren Beschaffungsprozess ? Die technische Vergleichserprobung wurde durch die WTD 91 im Zeitraum 3. Januar bis 18. Mai 1994 durchgeführt. Dabei waren die Waffensicherheit, Er- Drucksache 18/4921 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gonomie, Treffleistung, Lebensdauer, Verhalten bei erschwerten Umwelt- und klimatischen Bedingungen, Visier sowie Waffensignatur zu prüfen. Beide Kandidaten (HK50 und Steyr AUG) konnten insgesamt überzeugen, so dass die Funktions- und Betriebssicherheit für beide Waffen erklärt werden konnte. In der Bewertungsmatrix lag das HK50 vor dem Steyr AUG. Der taktische Teil des Truppenversuchs wurde unter der Federführung der Infanterieschule durchgeführt. Truppengattungsspezifische Besonderheiten wurden durch die Panzertruppenschule, die Luftlande- und Lufttransportschule, die Gebirgs - und Winterkampfschule sowie die Internationale Fernspähschule untersucht . Auf Grundlage der Truppenversuchsberichte wurde durch den General der Infanterie am 17. Juni 1994 festgestellt, dass die Forderungen durch die Waffe HK50 erfüllt werden. 20. Gab es von einer testenden Einheit eine Empfehlung, das G36 nicht zu beschaffen? Wenn ja, wann, von wem, und mit welcher Begründung? Die Gebirgs- und Winterkampfschule hat nach Abschluss ihres Anteils des taktischen Teils des Truppenversuchs mit Schreiben vom 23. März 1994 die Truppenverwendbarkeit für das HK50 nicht erklären können. Ausschlaggebend dafür war vor allem die Ergonomie einiger Bauteile, die in der Folge nachgebessert wurden. Nach dem die Einwände der einzelnen Truppenteile angemessene Berücksichtigung gefunden haben, hat der General der Infanterieschule federführend die Truppenverwendbarkeit erklärt. 21. Welche Personen und welche Organisationseinheiten im BMVg, in der Bundeswehr und in untergeordneten Dienststellen waren am Beschaffungsprozess des G36 in welcher Funktion beteiligt (bitte genau mit Namen , Dienstgrad, Funktion, Entscheidungskompetenz im Beschaffungsprozess , Diensthierarchien, eingesetzten Gremien inklusive der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Benennung der Personen und Dienststellen, die die letztendliche Entscheidung für das G36 und die genaue Formulierung der Technischen Lieferbedingungen gefällt haben, aufschlüsseln)? Folgende Dienststellen waren soweit heute nachvollziehbar am Beschaffungsprozess beteiligt: ● Heeresamt III 3 (2) – Geräteoffizier, Leiter der Arbeitsgruppe G36 (später: Heeresunterstützungskommando II 4 (2) – Vorhabenoffizier) ● Heeresamt V 2 (4) ● Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) – WM II 2 (später: WF IV 2) (Technik) ● BWB – WF IV 1 (Vertrag) ● WTD 91 ● Güteprüfstelle der Bundeswehr Oberndorf ● Infanterieschule, Spezialstab ATV ● Luftlande-/Lufttransportschule, Spezialstab ATV ● Internationale Fernspähschule ● Panzertruppenschule, Spezialstab ATV ● Gebirgs- und Winterkampfschule Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4921 ● Technische Schule des Heeres/Fachschule des Heeres für Technik ● Materialamt des Heeres ● Weitere Teilnehmer temporär. Als Entscheidungsgremium für die Einführung des G36 diente die damalige, mit Beginn des Serienzulaufs der Waffen am 16. Oktober 1996 wieder aufgelöste Arbeitsgruppe (AG) G36 (später: Vorhabenkonferenz). Auf Ebene BMVg waren beteiligt: ● Staatssekretäre ● Geschäftsführender Beamter Rüstung (GB/Rü) ● Rü V 8 ● Fü H VI 5. 22. Welche Personen im BMVg, in der Bundeswehr oder von untergeordneten Dienststellen hatten während des Beschaffungsprozesses des G36 Kontakt mit Funktionsträgern von Heckler & Koch GmbH? Mit Funktionsträgern der Firma Heckler & Koch GmbH bestanden während des gesamten Beschaffungsprozesses Kontakte auf vielen Ebenen. Diese sind im Einzelnen nicht dokumentiert. 23. Welche früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMVg, in der Bundeswehr oder von untergeordneten Dienststellen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Jahr 1985 eine – auch beratende – Tätigkeit bei Heckler & Koch GmbH übernommen (unter Angabe von Position und Datum des Wechsels)? Bundeswehrangehörige haben nach den für sie geltenden rechtlichen Grundlagen in § 20a des Soldatengesetzes und § 105 des Bundesbeamtengesetzes eine Tätigkeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses anzuzeigen, wenn diese mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten Jahren in Zusammenhang steht und dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Unterlagen hierzu – außer statistische Daten über die Anzahl von Anzeigen ohne nähere Angaben zu Personen und Gegenständen – liegen im BMVg nur für den Zeitraum ab 1. April 2012 vor. Seit diesem Zeitpunkt hat kein ausscheidender Bundeswehrangehöriger eine Tätigkeit bei der Firma Heckler & Koch GmbH angezeigt. 24. Welche früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Heckler & Koch GmbH haben nach nach Kenntnis der Bundesregierung dem Jahr 1985 eine – auch beratende – Tätigkeit im BMVg, bei der Bundeswehr oder bei untergeordneten Dienststellen übernommen (unter Angabe von Position und Datum des Wechsels)? Im Rahmen von Reservistendienstleistungen im BMVg und den nachgeordneten Kommandobehörden erfolgt nach Aufforderung durch den Übungstruppenteil die Prüfung der Interessenkollision bei Reservistendienst leistenden Firmenangehörigen . Seit dem 1. April 2012 sind derartige Prüfungsersuchen hinsichtlich Reservistendienst leistender Angehöriger der Firma Heckler & Koch GmbH bei der Abteilung Personal nicht eingegangen. Für den Zeitraum davor liegen im BMVg keine Unterlagen mehr vor. Drucksache 18/4921 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Prüfung, ob – über Reservistendienstleistungen hinaus – Mitarbeiter der Firma Heckler & Koch GmbH im gesamten Geschäftsbereich des BMVg Tätigkeiten übernommen haben, bedürfte einer sehr aufwändigen händischen Auswertung von in allen Dienststellen der Bundeswehr vorhandenen Akten, da u. a. jede Dienststelle die Möglichkeit hat, in eigener Verantwortung (Berater-)Verträge abzuschließen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333