Deutscher Bundestag Drucksache 18/4922 18. Wahlperiode 15.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4756 – Die Westsahara im 40. Jahr der völkerrechtswidrigen Besetzung durch Marokko Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fraktion DIE LINKE. beschäftigt sich seit langem mit zahlreichen parlamentarischen Anfragen und Initiativen mit dem Westsahara-Konflikt, infolge der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko im Jahr 1975 (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/415, 17/1521, 17/5556, 17/8317). Im Jahr 1991 erreichten die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand zwischen Marokko und der Befreiungsbewegung Polisario. Blauhelmsoldaten sollten eine dauerhafte Lösung vorbereiten. Doch bis heute trennt eine mehr als 2 700 Kilometer lange Mauer das Land der Sahrauis, in dessen Westen der von Marokko annektierte Teil des Landes mit der fischreichen Atlantikküste und vielen Bodenschätzen und in dessen Osten ein verminter und fast unbewohnbarer Streifen, der von der sahrauischen Polisario verwaltet wird, liegt. Immer wieder hat die UNO (Organisation der Vereinten Nationen) Verhandlungen für eine friedliche Lösung angestoßen und das zugesagte Unabhängigkeitsreferendum eingefordert. Immer wieder sind sie gescheitert. Marokko betrachtet die Westsahara als seine Südprovinz und beutet die Bodenschätze aus, denn die Geschäfte mit den Ländern Europas versprechen auch in Zukunft lukrative Gewinne . Auf die Schriftliche Frage, inwieweit der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 22. Januar 2015 bei seinem Treffen mit dem marokkanischen König Mohammed VI. und dem marokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane Fragen im Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko (Menschenrechtslage in der Westsahara, Referendum, Fischerei- und Agrarabkommen der EU mit Marokko) erörtert hat und inwieweit er sich dafür einsetzte, dass die über 70 Sahrauis, die sich im Gefängnis befinden, weil sie sich politisch engagiert hätten, freigelassen werden, antwortete die Bundesregierung, dass die „Westsahara -Frage eines der Themen der Gespräche“ war (Bundestagsdrucksache 18/4001, Antwort zu Frage 19). Darüber hinaus setze sich die Bundesregierung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „seit langem für eine gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politische Lösung der Westsahara-Frage gemäß dem Völkerrecht und im Rahmen der Vereinten Nationen ein. Dabei stehen tatsächliche Fortschritte beim Drucksache 18/4922 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schutz der Menschenrechte für die betroffene Bevölkerung, insbesondere auch für politische Aktivisten, im Vordergrund“. In einer Nachfrage bat die Abgeordnete Sevim Dağdelen um eine korrekte Beantwortung ihrer Frage, die nicht darin bestand, lediglich erfahren zu wollen, ob, sondern inwieweit der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier bei dem besagten Treffen mit dem marokkanischen König Mohammed VI. und dem marokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane Fragen im Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko erörtert hat. Dabei hat sie konkret wissen wollen, in welcher Hinsicht die Menschenrechtslage in der Westsahara, das Referendum sowie die Fischerei - und Agrarabkommen der Europäischen Union (EU) mit Marokko thematisiert wurden. Auch monierte die Abgeordnete Sevim Dağdelen, dass ihre Unterfrage komplett unbeantwortet blieb. Doch auch hierauf blieb die Bundesregierung eine konkrete Antwort schuldig und bat in einer E-Mail um Verständnis dafür, dass aus Gründen der politischen Vertraulichkeit über den genauen Inhalt der Gesprächs des Bundesaußenministers leider keine detaillierteren Angaben gemacht werden können. Im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué anlässlich des Arbeitsbesuchs des Bundesaußenministers in Marokko am 22. und 23. Januar 2015 heißt es bezüglich der Westsahara: „Beide Seiten nehmen zur Kenntnis, dass der VN-Sicherheitsrat die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung voranzubringen , als seriös und glaubwürdig beschrieben hat.“ Seitens des Auswärtigen Amts hieß es: „Steinmeier lobte den ‚beeindruckenden Weg‘ in der Entwicklung Marokkos: Er habe ‚großen Respekt‘ davor, wie es dem Land gelungen sei, ‚unterschiedliche politische, gesellschaftliche, auch religiöse Strömungen in einem außerordentlich schwierigen politischen Umfeld‘ einzubinden, so der Außenminister weiter“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/ Aktuelle_Artikel/Marokko/150122-BM-Maghreb_Marokko.html). Eine andere Realität beschreibt Aminatou Haidar, Menschenrechtsaktivistin und Vorsitzende des „Kollektiv der sahrauischen Menschenrechtsverteidiger“ (CODESA): „Wir Sahrauis, die unter marokkanischer Besatzung und Verwaltung leben, haben keine Geduld mehr. Unsere Rechte werden mit Füßen getreten . Wir werden marginalisiert, wir profitieren nicht vom Rohstoffreichtum unseres eigenen Landes. Wir Sahrauis leben hier als Menschen dritter Klasse. All unsere Rechte werden uns vorenthalten, ob wirtschaftlich, sozial oder politisch .“ Darüber hinaus beklagt sie: „Es wird immer noch gefoltert, in Polizeibüros , in den Straßen. Dabei hat Marokko die internationale Konvention gegen Folter unterschrieben. Aber die Marokkaner wenden sie nicht an. Die Justiz ist leider nicht unabhängig; hier in der Sahara wird sie instrumentalisiert. Richter und Staatsanwälte können keine freien Entscheidungen treffen, weil sie Anweisungen von oben erhalten.“ (www.deutschlandradiokultur.de/westsahara-dervergessene -aufstand-der-sahrauis.979.de.html?dram:article_id=306486). Auch Amnesty International (AI) beklagt in Marokko Folter durch die Polizei bei Befragungen. Foltervorwürfe werden nur selten untersucht, obwohl Misshandlungen durch den Staat auch in Marokko seit Jahren als Verbrechen gelten (www.spiegel.de/politik/ausland/folter-amnesty-bericht-ueber-graeueltatenweltweit -a-968992.html). AI kritisiert zudem, dass die EU mit Nachbarstaaten wie Marokko kooperiert, um Flüchtlinge daran zu hindern, nach Europa zu gelangen . „Die EU versucht, eine Pufferzone um sich herum zu schaffen. Dort werden aber die Rechte der Flüchtlinge oft mit Füßen getreten“ (www. amnesty.de/2014/7/8/eu-gibt-milliarden-fuer-festung-europa-aus). Auch die Rechte der in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara lebenden Sahrauis werden verletzt. Die Sahrauis sind laufend willkürlichen Verhaftungen , Misshandlungen und der Folter durch die marokkanische Besetzungsmacht ausgesetzt. „Die UNO-Mission MINURSO ist vor Ort, greift aber nicht ein. Sie kann die Bevölkerung nicht schützen“ und ist wegen ihres Mandats „blind für Menschenrechte“ (www.terredeshommesschweiz.ch/?144/DerUNO -Mission-in-der-Westsahara-die-Augen-ffnen). Am 29. April 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 2152 (2014) das Mandat der Mission der Vereinten Nationen in der Westsahara MINURSO um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2015 verlängert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4922 Statt die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit auf den Prüfstand zu stellen, strebt die Bundesregierung allerdings eine engere Zusammenarbeit mit den marokkanischen Sicherheitsbehörden an (www.dw.de/glaube-politik-undhoffnung /a-18213303). 1. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die vermeintlichen Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung des WestsaharaKonflikts voranzubringen, den der VN-Sicherheitsrat als seriös und glaubwürdig beschrieben habe? In den Resolutionen des Sicherheitsrates zur jährlichen Verlängerung der Mission MINURSO wird auf die Bemühungen Marokkos im Nachgang des im Jahr 2007 von Marokko vorgestellten Vorschlags zur Verhandlung eines AutonomieStatuts für die Westsahara Bezug genommen. Ebenso wird in den Resolutionen auf den Vorschlag der Polisario aus dem Jahr 2007 verwiesen. Zudem gehen die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon auf die Fortschritte und Hindernisse auf dem Weg zu einer gerechten , dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung ein. Neben den rein politischen Aspekten berücksichtigen diese auch Bemühungen der Parteien bei der Einhaltung von Menschenrechten, der Durchführung von vertrauensbildenden Maßnahmen oder der Verbesserung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen. 2. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung, wenn sie „Marokkos Rolle bei der Terrorismusprävention und im Kampf gegen terroristische Bedrohungen in der MENA Region und in Afrika sowie Marokkos Beitrag zur Stabilisierung der Nachbarländer im Sahel-Sahara-Raum, insbesondere in wirtschaftlicher und religiöser Hinsicht“ begrüßt (DeutschMarokkanisches Kommuniqué)? Marokko engagiert sich im internationalen und im regionalen Rahmen für die Terrorismusbekämpfung, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder des Global Counterterrorism Forum (GCTF), das als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Expertise, Strategien und Kapazitätenaufbau im Bereich der Terrorismusbekämpfung dient. Marokko war Gastgeber des fünften Treffens des GCTF-Koordinierungsausschusses am 2. und 3. April 2014. Im Rahmen des GCTF leitet Marokko zusammen mit den Niederlanden die Arbeitsgruppe zu „Foreign Terrorist Fighters“, die aus einer marokkanisch-niederländischen Initiative entstanden ist. Marokko vereinbarte mit Mali beim Besuch des marokkanischen Königs in Bamako im Februar 2014, sich dort wirtschaftlich stärker zu engagieren. Für den Bereich Landwirtschaft wurde u. a. Unterstützung durch Experten zugesagt. Marokko bildet bei sich im Land 500 malische Imame aus. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung analog zu Algerien, dem Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier auf seiner Reise ein Angebot unterbreitete , wonach Algerien nach Transportpanzern, Fregatten und Hubschraubern aus deutscher Produktion jetzt auch eine eigene Panzerfabrik von der Rheinmetall AG im Wert von 2,7 Mrd. Euro erhält, auch Marokko militärische Ausrüstung angeboten (www.abendblatt.de/politik/ deutschland/article136756796/Steinmeier-versucht-im-Maghreb-dendeutschen -Ruf-zu-retten.html)? Der Bundesregierung ist ein solches Angebot nicht bekannt. Drucksache 18/4922 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 – genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird, ist in den Jahren 2011 bis 2014 nach Marokko exportiert worden (bitte entsprechend der Ausrüstungsgegenstände nach Umfang und Warenwert auflisten)? Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, jedoch grundsätzlich nicht über die auf dieser Grundlage tatsächlich exportierten Güter. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden 45 Genehmigungen im Gesamtwert von 19 386 643 Euro für Rüstungsgüter, gelistet nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste , zur endgültigen Ausfuhr nach Marokko erteilt. Näheres siehe folgende Tabellen: Jahr 2011 Land Anzahl derGenehm. AL-Pos. Gesamtwert in Euro Güter/in v. H. des Gesamtwertes Marokko 15 A0004 A0006 A0008 A0009 A0010 A0011 A0015 A0021 6 552 778 Fallschirme und Teile für Fallschirme (A0010/64,9%); Minenräumgeräte [VN-Mission] und Teile für Minenräumgeräte [VN-Mission] (A0006/14,9%); Kommunikationsausrüstung, Kathodenstrahlröhren und Teile für Kommunikationsausrüstung (A0011/11,2%); Multisensorsysteme, Wärmebildkameras und Teile für Multisensorsysteme (A0015/8,5%); Software für Kommunikationsausrüstung (A0021/0,3%); Fallschirmbeleuchtungsraketen (A0004/0,1%); Landanschlussstecker (A0009/0,1%); Laborchemikalien (A0008/< 0,1%) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4922 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Land Anzahl derGenehm. AL-Pos. Gesamtwert in Euro Güter/in v. H. des Gesamtwertes Marokko 10 A0006 A0008 A0009 A0011 4 772 614 Teile für gepanzerte Fahrzeuge und Minenräumgeräte (A0006/67,3%); Kommunikationsausrüstung und Teile für Kommunikationsausrüstung, Head-up-Displays (A0011/32,6%); Teile für Fregatten (A0009/0,1%); Laborchemikalien (A0008/<0,1%) Land Anzahl der Genehm. AL-Pos. Gesamtwert in Euro Güter/in v. H. des Gesamtwertes Marokko 11 A0001 A0004 A0005 A0009 A0010 A0011 A0021 6 348 243 Kommunikationsausrüstung und Teile für Kommunikationsausrüstung, Navigationsausrüstung (A0011/93,8%); Jagdgewehr (A0001/1,8%); Software für Kommunikationsausrüstung und Navigationsausrüstung (A0021/1,7%); Sauerstoffmasken (A0010/1,6%); Entfernungsmesser und Teile für Entfernungsmesser (A0005/0,7%); Teile für Abschussgeräte (A0004/0,2%); Teile für Küstenschutzboote (A0009/0,2%) Land Anzahl der Genehm. AL-Pos. Gesamtwert in Euro Güter/in v. H. des Gesamtwertes Marokko 9 A0001 A0007 A0008 A0009 A0010 A0011 A0016 1 713 008 Fallschirme und Teile für Fallschirme (A0010/89,2%); Gussstücke (A0016/5,8%); Jagdselbstladeflinten (A0001/2,6%); Teile für Kommunikationsausrüstung (A0011/1,4%); Teile für Patrouillenboote (A0009/0,9%); Laborchemikalien (A0008/< 0,1%); Laborchemikalien (A0007/< 0,1%) Drucksache 18/4922 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In den Jahren 2011 bis 2014 wurden insgesamt 107 Genehmigungen für DualUse -Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/ 2009, im Wert von 7 148 960 Euro zur endgültigen Ausfuhr nach Marokko erteilt. Im gleichen Zeitraum wurde eine Genehmigung für Güter des Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 erteilt: VF341 04 – THIOPENTAL ODER THIOPENTAL-NATRIUM im Wert von 5 500 Euro. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen , Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), sogenannten weniger letalen Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe („Tränengas“ etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets, der Telekommunikation und deren Zensur eignet, nach Marokko? Position Güter Wert in Euro 6A008H SPREIZSPEKTRUM O.FREQUENZSPRUNGRADAR 4 832 482 2B350I PUMPEN 407 044 5D002C1 SOFTWARE F. INFORMATIONSSICHERHEIT O. KRYPTOANALY 357 171 3A233A PLASMA-MASSENSPEKTROMETER 271 000 5A001F STÖRAUSRÜSTUNG FÜR MOBILFUNKDIENSTE 239 816 2B351A GAS-MONITORING-SYSTEME UND DETEKTOREN 158 085 1B119 STRAHLMÜHLEN 142 990 1A004C ABC-NACHWEISAUSRÜSTUNG 112 856 5D001C SOFTWARE F. LEISTUNGSM. AUS 5A001 ODER 5B001 106 454 7A003D TRÄGHEITSMESSGERÄTE 105 150 3C005 SUBSTRATE, STÄBE ODER ANDERE VORFORMEN 103 263 2B350G VENTILE 68 585 3A228B GETRIGGERTE SCHALTFUNKENSTRECKEN 48 350 1C350 CHEMIKALIEN 48 299 2B350D WÄRMETAUSCHER 43 082 1A004B SCHUTZANZÜGE FUR ABC-STOFFE 34 265 2B352F2 SICHERHEITSWERKBÄNKE UND ARBEITSBOXEN 30 935 7A002 KREISEL- ODER DREHRATENSENSOREN 20 850 3A201A KONDENSATOREN 8 334 2D351 SOFTWARE F.D. VERWENDUNG V.2B351 7 760 1C351D TOXINE 1 878 1C230 BERYLLIUM 250 1C001C EIGENLEITFÄH.POLYM.WERKST.F.ABSORPTION 61 Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, je- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4922 doch grundsätzlich nicht über die auf dieser Grundlage tatsächlich exportierten Güter. Im Jahr 2011 wurde ein Nullbescheid über nicht genehmigungspflichtiges Zubehör für Fahrgestelle von Wasserwerfern zur Lieferung nach Marokko erteilt. Im Jahr 2013 wurde die Ausfuhr von Telekommunikationsüberwachungssoftware zur Kriminalitätsbekämpfung genehmigt. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die in den Fragen 4 und 5 aufgelisteten Gegenstände als von Deutschland an Marokko gelieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit internen Repressionsmaßnahmen gegen Flüchtlinge und/oder politische Aktivistinnen und Aktivisten beispielsweise in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara zur Anwendung gebracht wurden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Verwendung der gelieferten Güter zu Repressionszwecken vor. 7. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung kein Risiko, dass die zur Ausfuhr bestimmte Militärtechnologie und bestimmten Militärgüter aus EU-Mitgliedstaaten nach Marokko nicht zur internen Repression benutzt werden können, wie es der „Gemeinsame Standpunkt des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ vom 8. Dezember 2008 fordert (www.auswaertigesamt .de/cae/servlet/contentblob/573166/publicationFile/151349/ GemeinsamerStandpunktEU.pdf)? Sämtliche Entscheidungen über Anträge auf den Export von Rüstungsgütern sind Einzelfallentscheidungen im Hinblick auf das jeweilige Rüstungsgut, den Endverwender sowie die Situation im Empfängerstaat. Nach dem Gemeinsamen Standpunkt verweigern die EU-Mitgliedstaaten eine Ausfuhrgenehmigung, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter , die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden könnten. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das im Jahr 1986 von Jean-Paul Carteron in der Schweiz gegründete Crans Montana Forum (CMF) im März 2015 ein Gipfeltreffen in Dakhla in der völkerrechtswidrig von Marokko besetzten Westsahara unter dem Patronat des marokkanischen Königs durchführte (www.woz.ch/-59f6)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Crans Montana Forum im März 2015 in Dakhla eine Veranstaltung durchgeführt hat. 9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Webseite des CMF der Ort des Gipfeltreffens fälschlicherweise mit „Dakhla (Morocco)“ angegeben (www.cmf.ch/events/2015-03-14-2015-energy-access-throughrenewables ) und im Presse-Briefing als eine Stadt im Königreich Marokko bezeichnet wird (www.cmf.ch/sites/default/files/event_docs/Crans%20 Montana%20Forum_Media%20Briefing.pdf)? Die Bundesregierung hat hiervon Kenntnis. Drucksache 18/4922 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die „Exilregierung der von der marokkanischen Armee vertriebenen Sahrauis […] das Vorgehen des CMF und Marokkos völkerrechtswidrig“ nennt und einen französischen Anwalt eingeschaltet hat (www.woz.ch/-59f6)? Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. 11. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) den Entscheid über den Veranstaltungsort des CMF in Dakhla in einer Erklärung verurteilt haben (www.nzz.ch/meinung/kommentare/fragwuerdige-konferenz-in-derwestsahara -1.18495373)? Die Versammlung der Afrikanischen Union, d. h. der Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union, vom 30. und 31. Januar 2015 in Addis Abeba hat eine „Erklärung über die Durchführung des Crans Montana Forums in der besetzten Stadt Dakhla, West-Sahara“ abgegeben. Darin hält die Afrikanische Union ihre Position zum Status von West-Sahara fest, fordert „Crans Montana“ auf, von einer Durchführung der geplanten Konferenz in Dahkla abzusehen und ruft alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union sowie die afrikanische Zivilgesellschaft und afrikanische Organisationen auf, nicht am Forum teilzunehmen. 12. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft aus der Bundesrepublik Deutschland an dem CMF in Dakhla teilgenommen haben? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Kreis der Teilnehmer an der Veranstaltung vor. 13. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass es bei der Lösung des Westsahara-Konflikts nicht um eine Frage von Dekolonisierung und Selbstbestimmung gehe, da Marokko dort Souveränität über sein Territorium ausübe (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-ofking -mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)? 14. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass die Souveränität Marokkos nicht die Geisel ideologischer Vorstellungen und stereotyper Ansätze einiger internationaler Beamter sein dürfe und dass Abweichungen oder Irrtümer in dieser Hinsicht die entsprechenden Maßnahmen der Vereinten Nationen konterkarieren könnten (www.moroccoworldnews. com/2014/11/143369/full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39thanniversary -of-green-march/)? 15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014, bekräftigte, dass eine Ausweitung des Mandats der MINURSO auf Menschenrechtsfragen für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei (www.moroccoworldnews.com/2014/11/ 143369/full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-ofgreen -march/)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4922 16. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass eine internationale Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als gleichberechtigtes UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei (www. moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of-king-mohammedvis -speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)? 17. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 faktisch bekräftigte, dass eine internationale Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als gleichberechtigtes UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of-kingmohammed -vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)? Die Fragen 13 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Rede von König Mohammed VI. vom 6. November 2014 ist der Bundesregierung bekannt. 18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO-Untergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März 1994 bis März 2004), Hans Corell, die Äußerungen des marokkanischen Königs Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marschs“ vom 6. November 2014 für unvereinbar mit der Entschließung des Rates (S/RES/2152/2014 of 29 April 2014) hält und diese auch im Widerspruch zum Gutachten des Internationalen Gerichtshofs im Fall der Westsahara sieht, das die marokkanischen Ansprüche auf das Territorium der Westsahara bereits im Jahr 1975 zurückwies, sowie im Widerspruch zur Resolution 1514 (XV) „Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker“ (www.judicialmonitor.org/ current/specialcommentary.html), in der das Recht auf Selbstbestimmung für koloniale Länder verankert ist, kraft dessen „sie frei ihren politischen Status und verfolgen frei ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung“ bestimmen (www.un.org/depts/german/gv-early/ar1514- xv.pdf)? Der Bundesregierung sind die Ausführungen des ehemaligen UNO-Untergeneralsekretärs und Rechtsberaters im Büro für Rechtsfragen, Hans Corell, zur Rede Königs Mohammed VI. bekannt. 19. Inwieweit hält die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Rede des marokkanischen Königs Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marschs“ vom 6. November 2014 mit der Entschließung des Rates (S/RES/2152/2014 of 29 April 2014) und auch mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs im Fall der Westsahara aus dem Jahr 1975 sowie der Resolution 1514 (XV) „Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker“ für vereinbar? Die Rede von König Mohammed VI. vom 6. November 2014 ist der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der völkerrechtliche Status der Westsahara ungeklärt. In seiner Resolution 2218 (2015) bekräftigt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seine Entschlossenheit, den Parteien bei der Herbeiführung einer gerechten, dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung behilflich zu sein, die die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsieht, die mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen. Drucksache 18/4922 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dies gelte in Anbetracht der Rolle und der Verantwortlichkeiten der Parteien. Die Bundesregierung unterstützt diese Position nachdrücklich. 20. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die durch einen Hacker veröffentlichten geheimen Dokumente (vor allem Briefwechsel zwischen Marokkos UNO-Botschafter Omar Hilale und dem marokkanischen Außenminister ), die bei den Fragestellern den Eindruck entstehen lassen, dass Marokko mit der Unterstützung im UNO-Hochkommissariat verhinderte , dass das Mandat der UN-Blauhelmmission MINURSO in der Westsahara um die Beobachtung der Menschenrechtslage erweitert wurde sowie verhinderte, dass die inzwischen abgelöste UNO-Hochkommissarin Navi Pillay die Westsahara besuchte, obwohl UNO-Vizegeneralsekretär Iwan Simonovic eine Visite im völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Gebiet dringend empfohlen hatte (www.srf.ch/news/international/ uno-hochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)? Die Enthüllungen des Hackers „Chris Coleman“ sind der Bundesregierung durch Pressemeldungen bekannt. Zur Authentizität der Dokumente kann die Bundesregierung keine Angaben machen. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass inzwischen eine interne UNO-Kontrollbehörde OIOS eine Untersuchung eingeleitet hat (www.srf.ch/news/international/uno-hochkommissariat-amgaengelband -von-rabat)? Details zu einer internen VN-Untersuchung sind der Bundesregierung nicht bekannt . 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Marokko auch Einfluss im Flüchtlingshochkommissariat gehabt hat, um beispielsweise missliebige Veranstaltungen zu verhindern, worunter eine gewesen sei, an der Kerry Kennedy, eine engagierte Fürsprecherin der Anliegen der Bevölkerung der Westsahara, auftreten sollte (www.srf.ch/news/ international/uno-hochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)? Die Bundesregierung hat keine über die in der Presse veröffentlichen Meldungen hinausgehenden eigenen Erkenntnisse. 23. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht die Bundesregierung die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung des Westsahara-Konflikts voranzubringen, wie im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué unter Punkt 20 behauptet wird? Punkt 20 des Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué nimmt auf die Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Bezug. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das, was im „Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué“ unter Punkt 20 für den Sicherheitsrat der VN behauptet wird, dort keine Entsprechung findet, da der Sicherheitsrat in dem besagten Dokument nicht „die“ Bemühungen Marokkos willkommen geheißen, sondern nicht weiter spezifizierte Maßnahmen positiv hervorgehoben hat, die, so der Wortlaut der zitierten Re- solution, im Zusammenhang der Vorschläge zu sehen sind, die zwei Parteien vorgebracht haben, von denen Marokko nur eine ist (Stellungnahme Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4922 des Vereins Freiheit für die Westsahara e. V. vom 10. April 2015 zum „Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué“ vom 22. Januar 2015 – Westsaharapolitik )? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Sicherheitsrat in der Resolution 2152 eine Lösung im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des sahrauischen Volkes auf Basis des Völkerrechts fordert? In seiner Resolution 2152 (2014) bekräftigt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seine Entschlossenheit, den Parteien bei der Herbeiführung einer gerechten, dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung behilflich zu sein, die die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsieht, die mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen. 26. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht die Bundesregierung die Fortschritte, die Marokko bei der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung bezogen auf das Gebiet a) Marokkos und b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara gemacht hat, wie im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué unter Punkt 25 behauptet wird? Derzeit befindet sich die Verfassung im Prozess der Umsetzung. Die marokkanische Verfassung aus dem Jahr 2011 sieht einen Menschenrechtskatalog und rechtsstaatliche Weiterentwicklungen sowie u. a. eine Stärkung der Stellung des Parlaments vor. Die neue Verfassung erweitert den Schutz der Grundrechte und gibt diesen Verfassungsrang. Die Rolle des Nationalen Menschenrechtsrat wurde ebenfalls gestärkt. Ferner wurden zwei Büros des Nationalen Menschenrechtsrats auf dem Gebiet der Westsahara in den Städten Laayoune und Dakhla eingerichtet. 27. Worin besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué genannte „Partnerschaft für die Stärkung der Demokratie“, und welche konkreten Projekte sind in diesem Bereich geplant oder in der Vergangenheit bereits realisiert worden bezogen auf das Gebiet a) Marokkos und b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara? Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie werden Projekte aus Mitteln der Transformationspartnerschaft durchgeführt. Auf Artikel 5 der deutsch-marokkanischen Erklärung von Rabat vom 12. September 2013 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. In der Vergangenheit konnte in den Bereichen Rechtsstaatsförderung und Gute Regierungsführung bezogen auf das Gebiet Marokko mehrere Projekten realisiert werden. Das Engagement wird auch im Jahr 2015 fortgeführt. Zu den Projekten im Bereich Rechtsstaatsförderung und Gute Regierungsführung mit Marokko „Transformationspartnerschaften Nordafrika/Naher Osten“ (Kapitel 05 01 Titel 687 21 Objektnummer 03608182) zählen z. B.: Drucksache 18/4922 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In der Westsahara werden keine Projekte durchgeführt. 28. Worin genau besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué genannte Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Marokko, und inwieweit bezieht sich diese Energiepartnerschaft auch auf Ressourcen auf dem Gebiet der marokkanisch besetzten Westsahara und des angeschlossenen Küstenstreifens? Die Deutsch-Marokkanische Energiepartnerschaft ist ein Format für die vertiefte bilaterale energiepolitische Kooperation, in dessen Rahmen die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen regelmäßigen hochrangigen politischen Dialog mit kontinuierlicher thematischer Sacharbeit unter Einbeziehung der Wirtschaft beider Länder verbindet. Letztere erfolgt in zwei Arbeitsgruppen, „Energiepolitische Zusammenarbeit bzw. Flankierung von marktnahen Investitions- und Forschungsprojekten “ sowie „Entwicklungszusammenarbeit und Niedrigemissionsstrategien durch Energieprojekte“. Ziel der Energiepartnerschaft ist insbesondere, Marokko bei der Entwicklung und Umsetzung seiner nationalen Energiepolitik in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen. Zudem kann Marokko aufgrund seiner geographischen Nähe und seiner günstigen natürlichen Bedingungen für die Entwicklung erneuerbarer Energien perspektivisch einen Beitrag zur europäischen Stromversorgung leisten. Die Aktivitäten der Energiepartnerschaft erstrecken sich nicht auf Ressourcen und Projekte auf dem Gebiet der Westsahara. Träger Titel Max-Planck-Institut Regionalprogramm Constitutional Reform in Arab Countries Konrad-Adenauer-Stiftung Weiterentwicklung des demokratischen Rechtsstaates in Marokko Friedrich-Ebert-Stiftung Begleitung des Implementierungsprozesses der neuen marokkanischen Verfassung Heinrich-Böll-Stiftung Begleitung der Vorbereitungen für die Wahlen 2015 zum Aufbau einer partizipativen und verantwortungsvollen Demokratie Hanns-Seidel-Stiftung Stärkung lokaler und regionaler Entwicklungsvorhaben durch Dezentralisierung und partizipativen Demokratieansatz unter besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten in Marokko Europäische Akademie Berlin Akademie gute Regierungsführung International Commission of Jurists (ICJ) Contributing to ensuring a sustainable peace in Libya and Morocco by upholding the rule of law and human rights GIZ Deutsch-Marokkanische Partnerschaft für Asyl und internationalen Flüchtlingsschutz Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4922 29. Für wann genau ist der im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué geplante Arbeitsbesuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach Marokko geplant, welchen Zielen dient dieser Besuch, und inwieweit soll die Westsahara-Frage während dieses Besuches thematisiert werden? Der Arbeitsbesuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in Marokko ist für Oktober 2015 geplant. Er dient dem politischen Dialog über die Entwicklungszusammenarbeit. Thematisiert werden schwerpunktmäßig Fragen zu den Themen Energie, Wasser und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. 30. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO-Untergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März 1994 bis März 2004), Hans Corell, das EU-Fischereiabkommen mit Marokko kritisiert, weil es jenseits der Formulierung „Souveränität oder Zuständigkeitsbereich“ in Artikel 2(a) keinerlei Beschränkung von Marokkos Zuständigkeit in den Gewässern der Westsahara durch internationale Regeln der Selbstbestimmung gebe, sondern das Abkommen und die Protokolle lediglich mit Verweisen auf vermeintliche „marokkanische Fischereizonen“ versehen seien (www.judicialmonitor.org/current/ specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 31. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass das EU-Fischereiabkommen mit Marokko einen ausdrücklichen Hinweis auf die Fischereigebiete Marokkos und der Westsahara, definiert durch Koordinaten, enthalten muss (www.judicialmonitor.org/current/ specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 32. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass die Regelungen, die die Fischereilizenzen in den Fischereigebieten Marokkos und der Westsahara betreffen, vollständig getrennt werden müssen und Einnahmen aus den Lizenzen für die Fischereigebiete in den Gewässern der Westsahara nicht in den öffentlichen Haushalt Marokkos o. Ä. fließen dürfen, sondern auf ein separates Konto eingezahlt werden müssten , das unabhängig von den Repräsentanten der Bevölkerung der Westsahara geprüft werden kann, sodass diese sicherstellen können, dass die Einnahmen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und Interessen der sahrauischen Bevölkerung in der Westsahara eingesetzt werden (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 33. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass der UN-Sicherheitsrat die Rechtmäßigkeit des EU-Fischereiabkommens mit Marokko überprüfen soll und, um eine verbindliche Antwort zu dieser Frage zu erhalten, den Internationalen Gerichtshof um die Erstellung eines Gutachtens in Einklang mit Artikel 96 der UN-Charta zu ersuchen sowie im Falle, dass der Sicherheitsrat nicht hinter einem solchen Vorhaben steht, die Generalversammlung die Initiative ergreifen sollte (www. judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 34. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass die von ihm vorgetragenen Einwände zum EU-Fischereiabkommen auch auf die Ausbeutung anderer natürlicher Ressourcen in der Westsahara, wie Phosphate, Öl und Gas, ihren Niederschlag finden müssten (www. Drucksache 18/4922 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 30 bis 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind die Ausführungen des ehemaligen VN-Untergeneralsekretärs und Rechtsberaters im Büro für Rechtsfragen, Hans Corell, zum EUFischereiabkommens mit Marokko nicht im Detail bekannt. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Aktivitäten zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen in Gebieten ohne Selbstregierung mit den Verpflichtungen des Staates, der die Verantwortung für diese Gebiete hat, mit der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen, wenn diese Aktivitäten zum Wohle der Einwohner dieser Gebiete, für sie oder in Konsultation mit ihren Vertretern unternommen werden. Das aktuelle Protokoll zum Fischereiabkommen verpflichtet Marokko ausdrücklich dazu, die EU jährlich über die Verwendung der Mittel aus der finanziellen Gegenleistung zu unterrichten und einen Bericht über die Umsetzung der damit geförderten Vorhaben vorzulegen, einschließlich der erwarteten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und ihrer geografischen Verteilung. 35. Inwieweit wird die Bundesregierung in der EU darauf hinwirken, grundsätzlich bei Verträgen mit Marokko die Gültigkeit dieser Verträge für die von Marokko völkerrechtswidrig besetzte Westsahara explizit auszuschließen ? Bei den Verhandlungen über die Verlängerung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko hat sich die Bundesregierung im Jahr 2012 mit einer Protokollerklärung dafür eingesetzt, dass die Bevölkerung der Westsahara im Verhandlungsmandat genannt wird und dass diese wirtschaftlich und sozial von dem Abkommen profitiert. Der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments geht grundsätzlich von der Völkerrechtskonformität des Abkommens aus. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die Völkerrechtskonformität von Verträgen der EU mit Marokko einsetzen. 36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass, wenn es vor April 2015 keinen Fortschritt gibt, der UN-Generalsekretär davon ausgeht , dass die Zeit gekommen sei, die Mitglieder des Sicherheitsrates zu einer Überprüfung des Rechtsrahmens zu bewegen, der für die Verhandlungen im April 2007 zur Verfügung gestellt wurde (www.judicialmonitor. org/current/specialcommentary.html), und inwieweit sind der Bundesregierung bereits diesbezügliche Aktivitäten bekannt? Diese Möglichkeit wurde im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 10. April 2014 erwähnt, aber nicht in die Resolution des Sicherheitsrates 2152 (2014) vom 29. April 2014 übernommen. Eine mögliche Anpassung des derzeitigen Verhandlungsrahmens ist im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 10. April 2015 nicht mehr aufgenommen. Der Ansatz des Persönlichen Gesandten des VN-Generalsekretärs („Pendeldiplomatie“ zwischen den Konfliktparteien unter Einbeziehung der Nachbarstaaten) soll vielmehr fortgesetzt werden. In der jüngsten Resolution des Sicherheitsrates 2218 (2015) vom 28. April 2015 zu Westsahara werden die Parteien aufgefordert, „weiter den politischen Willen zu zeigen und in einer dem Dialog förderlichen Atmosphäre zu arbeiten, um in eine intensivere und stärker sachbezogene Verhandlungsphase einzutreten“. Ferner werden die Parteien aufgefordert, „die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs ohne Vorbedin- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4922 gungen und in redlicher Absicht unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 2006 unternommenen Anstrengungen und der späteren Entwicklungen fortzusetzen, mit dem Ziel, eine gerechte, dauerhafte und für beide Seiten annehmbare politische Lösung herbeizuführen, die die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsieht, die mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen“. 37. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der nun seit Jahrzehnten andauernde Prozess der Statusklärung der völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Westsahara zu ihrem Ende gekommen sei, weil es offensichtlich sei, dass die gegenwärtige Verhandlung sich zu einer Farce entwickelt hätte (www.judicialmonitor.org/current/ specialcommentary.html)? Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist nach wie vor ungeklärt. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Bemühungen der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs Kim Bolduc und des Persönlichen Gesandten des VN-Generalsekretärs Christopher Ross für eine friedliche, tragfähige und einvernehmliche politische Lösung der Westsahara-Frage. 38. Inwieweit ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, analog zur Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Osttimor, UNTAET (United Nations Transitional Administration in East Timor), MINURSO zu einer Friedensmission der UN im Gebiet der völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Westsahara zu machen, die die legislativen und exekutiven Aufgaben übernimmt (www.judicialmonitor.org/current/ specialcommentary.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde eine solche Lösung weder vom Generalsekretär noch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erwogen. 39. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bezüglich der Verlängerung der UNO-Mission in der Westsahara (MINURSO) im April 2015 ausdrücklich für die Aufnahme eines Menschenrechtsmonitorings in das Mandat eingesetzt bzw. dafür geworben? Deutschland ist derzeit nicht Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen . Jedoch unterstützt die Bundesregierung alle Maßnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der Menschenrechtslage in der Westsahara und den Polisarioverwalteten Lagern in Algerien, sowohl im Rahmen der MINURSO als auch durch andere Institutionen und Mechanismen der Vereinten Nationen. 40. Inwieweit hat bzw. wird sich die Bundesregierung als Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, dem Deutschland seit Januar 2013 bis 2015 angehört und dessen Präsident der deutsche Botschafter Joachim Ruecker für das Jahr 2015 ist (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Aussenpolitik/Menschenrechte/MR-Rat_node.html), dafür einsetzen, dass der Westsahara-Konflikt zu einem Schwerpunkt gemacht wird, zumal Marokko in den Jahren 2014 bis 2016 Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen sein wird (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Marokko/Aussenpolitik_node.html)? Beim Westsahara-Konflikt handelt es sich um eine in erster Linie politische Problematik , mit der bereits der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen befasst ist. Drucksache 18/4922 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nicht als primäres Forum zur Behandlung des Konflikts. 41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und Menschenrechtssituation im von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara ? a) Woher bezieht die Bundesregierung ihr Wissen über die humanitäre und Menschenrechtssituation in den von Marokko besetzten Gebieten der Westsahara? b) Sind der Bundesregierung Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen wie AI und Human Rights Watch (www.hrw.org vom 29. Januar 2015 „Morocco/Western Sahara: Rights Backsliding Outpaces Reforms“) über Menschenrechtsverstöße durch marokkanische Behörden gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung sowie generell der sahrauischen Bevölkerung in den besetzten Gebieten bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus solchen Berichten bezüglich ihrer Kontakte zum Königreich Marokko? Die Fragen 41a und 41b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist in die Berichterstattung der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Union eingebunden und verfügt mit ihren Auslandsvertretungen über eigene Erkenntnisquellen im Regierungs- und Nichtregierungsbereich. Die genannten Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Marokko dafür ein, die Menschenrechte zu achten. Maßnahmen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes werden von der Bundesregierung unterstützt. c) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine gezielte Diskriminierung der sahrauischen Bevölkerung in den von Marokko besetzten Teilen der Westsahara bezüglich ihres Zugangs zu Infrastruktur , Wirtschaft und Arbeitsmarkt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 42. Wie ist die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Kenntnis der Bundesregierung im von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara bezüglich Sahrauis und marokkanischer Siedlerinnen und Siedler? a) Wie viele Sahrauis lebten bis zum Ende der spanischen Kolonialherrschaft in diesem Gebiet? b) Wie viele von ihnen sind anschließend geflohen? c) Wie viele Flüchtlinge sind wann in das von Marokko kontrollierte Gebiet der Westsahara zurückgekehrt? d) Wie viele marokkanische Siedlerinnen und Siedler leben seit wann in diesem Gebiet? e) Inwieweit gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine von Seiten des marokkanischen Staates geförderte Siedlungspolitik in diesem Gebiet? f) Inwieweit hält die Bundesregierung die Ansiedlung marokkanischer Siedlerinnen und Siedler im besetzten Westsaharagebiet als im Einklang mit dem Völkerrecht stehend? Ungefähr zwei Drittel der marokkanischen Landstreitkräfte (100 000 bis 120 000 Personen) sind in dem Gebiet permanent stationiert. Marokko betreibt Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4922 eine Subventionspolitik in der Westsahara, die sowohl auf Sahraouis zielt, als auch Investitionen und Zuzug von Marokkanern unterstützt. Zahlen über Zuzug, über die Höhe und Wirkung von Steuererleichterungen und Gehaltssubventionen sowie genauere Angaben über die militärische Präsenz und ihre zivilen Auswirkungen sind nicht verfügbar. Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich eine erhebliche Anzahl marokkanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Gebieten der Westsahara angesiedelt hat, wobei ihr keine genauen Zahlen vorliegen. Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist ungeklärt. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare völkerrechtliche Bewertung dieser Ansiedlungen nicht möglich. 43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre, soziale und Menschenrechtssituation in den Flüchtlingslagern der Sahrauis in Algerien ? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die humanitäre Lage der sahrauischen Flüchtlinge in den letzten Jahren verschlechtert. Aufgrund der Abgeschiedenheit der Flüchtlingslager im Südwesten der algerischen Wüste bleiben die Betroffenen dort stark von humanitärer Hilfe abhängig. Zudem wirken sich die anhaltenden Konflikte in den Regionen Sahel, Naher und Mittlerer Osten sowie Nordafrika negativ auf die Sicherheitslage in Algerien aus und erschweren den humanitären Zugang. Informationen zum humanitären Bedarf bezieht die Bundesregierung aus den Hilfsaufrufen der humanitären VN-Organisationen, insbesondere des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), wie auch aus den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement/ECHO), die für Algerien einen eigenen „Humanitarian Implementation Plan“ (HIP) erarbeitet hat. Ferner nehmen Vertreter der Botschaft Algier in unregelmäßigen Abständen an vom UNHCR organisierten Reisen nach Tindouf teil. a) Wie viele und ggf. welche derartigen Lager gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wo befinden sich diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es insgesamt fünf Lager (Asserd, Boujdour, Dakhla, Laayoune und Smara) im Südwesten der algerischen Wüste in der Nähe der algerischen Stadt Tindouf. b) Wie viele Personen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Lagern, und aus welchen Quellen stammen die diesbezüglichen Kenntnisse der Bundesregierung? Nach offiziellen Angaben der algerischen Regierung beträgt die Anzahl der in den o. g. Lagern lebenden Flüchtlinge 165 000 Menschen. Bis zur Durchführung einer formellen Registrierung legt UNHCR seiner Planung eine Anzahl von 90 000 Flüchtlingen zugrunde. Dies entspricht auch dem Ansatz der Europäischen Kommission (ECHO). c) Welche Altersstruktur herrscht in diesen Lagern nach Kenntnis der Bundesregierung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. Drucksache 18/4922 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Inwieweit bestehen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge? Die Möglichkeiten der Flüchtlinge, eigene Einkommen zu generieren, sind grundsätzlich beschränkt. Detaillierte Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. e) Inwieweit bestehen Bildungsmöglichkeiten, z. B. die Schul-, Aus-, Weiterbildung, politische Bildung betreffend, für die Flüchtlinge? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. f) Über welche Infrastruktur verfügen die Flüchtlingslager? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. g) Woher kommt die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln, Wasser , Medizin etc.? Die Flüchtlinge werden durch internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen mit humanitären Hilfsgütern versorgt. Informationen, wie Hilfs- und Durchführungsorganisationen ihre Hilfe im Einzelnen hinsichtlich Beschaffung, Transport und Verteilung abwickeln, liegen der Bundesregierung nicht vor. h) Welche politischen Strukturen gibt es in den Lagern, und wie und von wem werden diese verwaltet oder kontrolliert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. i) Welchen Einfluss nehmen algerische Behörden auf die sahrauischen Flüchtlinge und ihre Lager? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. j) Inwieweit und in welcher Form und mit welchen Mitteln in welcher finanziellen Höhe hat sich die Bundesregierung bislang an der materiellen Unterstützung der sahrauischen Flüchtlinge in Algerien beteiligt , und wie soll eine mögliche deutsche Hilfe in Zukunft aussehen? In den Jahren 2008 bis 2012 hat das Auswärtige Amt UNHCR mit einer Zuwendung von ca. 789 000 Euro unterstützt, um damit vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Sahraui-Flüchtlingen und der algerischen Gastbevölkerung zu fördern. Im Jahr 2015 wird das Auswärtige Amt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz aus Mitteln der humanitären Hilfe in Höhe von 800 000 Euro im Bereich Minenopferfürsorge, physische Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und medizinische Versorgung unterstützen, da die Verminung des Geländes nach wie vor eine besondere Gefährdung darstellt. 44. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein im sogenannten Tannock-Report des Europäischen Parlaments genanntes wachsendes Gewaltpotenzial insbesondere unter jüngeren, arbeitslosen Sahrauis und eine mögliche Infiltration der Flüchtlingslager durch dschihadistische Gruppierungen (www.sahara-online.net/Western-Sahara/-Tannock-report-callsfor -population-census-in-Tindouf-camps-692-1443-12004.aspx)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4922 Eine abstrakte Gefährdung durch die Möglichkeit, dass eine Infiltration der Flüchtlingslager durch dschihadistische Gruppierungen stattfinden könnte, ist nicht auszuschließen. 45. Gibt es zwischen der Bundesregierung und Marokko bzw. der EU und Marokko bilaterale Verträge oder Abkommen, in denen die unter marokkanischer Kontrolle stehenden Gebiete der Westsahara als „Südprovinzen des Königreichs Marokko“ bezeichnet werden, und wenn ja, um welche Verträge oder Abkommen handelt es sich, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Rechtmäßigkeit angesichts einer solchen, den einschlägigen UN-Resolutionen widersprechenden Bezeichnung? Derartige Verträge oder Abkommen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung dürfen bilaterale wie EU-Abkommen den zukünftigen Status der Westsahara nicht präjudizieren. 46. Welche Personen gehörten im Einzelnen der deutschen Delegation von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier während seines Arbeitsbesuches in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 an? Der Delegation gehörten Mitglieder des Deutschen Bundestages, Gäste aus dem kulturellen, akademischen, kunstschaffenden und zivilgesellschaftlichen Bereich, Vertreter der Wirtschaft, Medienvertreter und Angehörige des Auswärtigen Amts an. 47. Wie sah der genaue Terminplan der deutschen Delegation während des Arbeitsbesuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 aus, und mit wem traf sich die Delegation auf marokkanischer Seite? Am Donnerstag, den 22. Januar 2015, erfolgte die Anreise per Flug nach Marrakesch (Landung um 10.55 Uhr Ortszeit). Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier traf im Anschluss daran seinen Amtskollegen zu einem Arbeitsgespräch. Daran schloss sich eine gemeinsame Pressekonferenz sowie ein Arbeitsmittagessen an. Am Nachmittag traf der Bundesminister des Auswärtigen mit dem König zu einem Gespräch zusammen. Im Anschluss daran erfolgte ein Gespräch mit dem Minister für Industrie. Am späten Nachmittag nahm der Bundesminister des Auswärtigen an einem runden Tisch mit Wirtschaftsvertretern teil. Am Abend traf er sich zu einem Abendessen mit Vertretern der Zivilgesellschaft. Die Abreise aus Marrakesch (Richtung Tunis) erfolgte am nächsten Tag um 9.30 Uhr. An diesem Tag fanden in Marrakesch keine Termine mehr statt. 48. Inwieweit gehörten auch Treffen mit Vertretern von Menschenrechtsorganisationen , von Verbänden der Sahrauis oder der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung zum Programm des Arbeitsbesuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015? Am Abendessen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft nahmen auf marokkanischer Seite auch Vertreter von Menschenrechtsorganisationen teil. Vertreter sahrauischer Verbände nahmen nicht teil. Gesamtherstellung: H. 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