Deutscher Bundestag Drucksache 18/498 18. Wahlperiode 12.02.2014 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/274 – Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Internationale Zusammenarbeitsformen von Zoll, Polizeien und Geheimdiensten finden häufig in Arbeitsgruppen statt, die parlamentarisch schwer zu kontrollieren sind. Vielfach wird auf informelle Strukturen zurückgegriffen, selbst wenn deren Tätigkeitsfelder mittlerweile von EU-Agenturen übernommen werden (Bundestagsdrucksache 17/14474). Allein der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung unterstehen nach Kenntnis der Fragesteller 18 Unterarbeitsgruppen (Ratsdok. 17559/11): EU contact points for tackling cross-border vehicle crime, Experts for major sports events, European Network of Protection of Public Figures (ENPPF), Radio communications experts, European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS), Liaison Officers’ (LOs) Management Services, European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST), European Firearms Experts (EFE), EnviCrimeNet, Network of police dog professionals in Europe (KYNOPOL), European medical and psychological experts’ network for law enforcement (EMPEN), eMOBIDIG, EU-CULTNET sowie die polizeilichen Netzwerke AQUAPOL (Schifffahrt), TISPOL (Verkehr), RAILS (Schienentransporte), AIRPOL (Flughäfen) und ATLAS (Spezialeinheiten). Seit einigen Jahren haben sich innerhalb der Europäischen Union „gemeinsame Polizeioperationen“ (Joint police operations – JPO), „Gemeinsame Zolloperationen“ (Joint customs operations – JCO) sowie „Joint customs police operations“ (JCPO) etabliert (Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/6856). Sie werden unter Beteiligung bzw. Verantwortung der Netzwerke TISPOL, AQUAPOL, RAILPOL, AIRPOL durchgeführt . In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhält die EU-Polizeiagentur weitere Kompetenzen. Arbeitsabkommen und andere Kooperationen werden auch mit Drittstaaten verhandelt. Die Anstrengungen richten sich auch gegen grenzüberschreitende linke Protestformen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9756). Zu so genanntem Euroanarchismus betreibt das Bundeskriminalamt (BKA) einen „Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden regelmäßig in der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus diskutiert und in der Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Seit dem Jahr 2007 bemüht sich die Bun- Drucksache 18/498 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode desregierung nach Kräften, linke Demonstranten in einer politische Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“ auf EU-Ebene zu speichern und hierfür den begriff „reisender Gewalttäter“ zu etablieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7018). Zwar arbeitet das BKA auch im EU-Projekt „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) mit, an dem auch Österreich, Schweden und die Schweiz teilnehmen. Die internationale Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus ist indes schwach ausgeprägt. Das EMRE befasst sich im Projekt „Konfrontation: Rechts-/Links-Auseinandersetzung“ überdies mit linken und antifaschistischen Reaktionen auf rechte Gewalt. Bekanntlich befassen sich auch die „European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG)“ und die „International Working Group on Undercover Policing (IWG)“, in denen sich die Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler organisieren, mit der Infiltration internationaler linker Zusammenhänge (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9844). Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) vernetzt Mobile Einsatzkommandos aus zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die EU-Polizeiagentur Europol zu grenzüberschreitenden Observationstechniken (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich Angehörige von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist Law Enforcement“ (ISLE). Im Jahr 2009 begonnenen Vorhaben wird der Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen in Räumen, Fahrzeugen und elektronischen Geräten vorangetrieben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10713). Das Bundeskriminalamt nimmt immer noch an der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) teil, die im Jahr 1979 zum „Informationsaustausch bei terroristischen Anschlägen“ gegründet wurde, seit dem Jahr 2000 aber auch helfen soll, „politische gewalttätige Aktivitäten“ zu verhindern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13440). Zur Wirtschaftsförderung deutscher Trojaner-Software im Ausland richtete das BKA eine „Remote Forensic Software User Group“ ein, die zuvor als „DigiTask User Group“ firmierte (Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/8958). Seit dem Jahr 1992 ist die Bundesregierung Mitglied des „Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen “ (ETSI), das unter anderem weltweit gültige Standards zur Überwachung von Telekommunikation („Lawful Interception“) entwickelt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11239). Zum Austausch von Einsatzformen trafen sich Polizeien und Gendarmerieeinheiten vieler Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den „European Police Force Trainings“ (EUPFT) (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3316). Rahmenbedingungen für dort ebenfalls geübte Taktiken zur Handhabung großer Demonstrationen wurden zuvor im mehrstufigen Forschungsprojekt „Coordinating National Research Programmes and Policies on Major Events Security“ (EUSEC ) erstellt, deren Ergebnisse aber nicht öffentlich verfügbar sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7018). Als Nachfolge des EUPFT hatte die Europäische Kommission unter dem Namen „European Union Police Services Training“ (EUPST) ähnliche Trainings ausgeschrieben, die nun dem zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienst unterstehen sollen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7018). Daneben richtet die Europäische Union ein „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) ein. In den Antworten zu den aufgeführten Kooperationen betont die Bundesregierung häufig, es handele sich dabei lediglich um einen „Gedankenaustausch“. Bei etwaigen Treffen würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und keine operativen Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen dürften aber von grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende Zwangsmaßnahmen sein. Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten. Demgegenüber sind die Fragesteller der Ansicht, dass über deren Agieren eine größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss. 1. Welche Unterarbeitsgruppen („Subgroups“) der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, welches Land bzw. welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/498 Sekretariatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu im zweiten Halbjahr 2013? Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren unterhalb der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung gegenwärtig die nachstehend aufgelisteten 18 Expertengruppen und Netzwerke. Nr. Expertengruppe/Netzwerk Leitung/Sekretariatsaufgaben 1 EU contact points for tackling cross-border vehicle crime (CARPOL) Niederlande Sogenannte Co-Drivers: Deutschland, Ungarn, Schweden 2 Experts for major sports events Belgien 3 European Network of Protection of Public Figures (ENPPF) Belgien 4 Radio communications experts (RCEG) Jeweilige Ratspräsidentschaft Zwei Unterarbeitsgruppen a) Inter System Interface (ISI) group: Belgien b) Forerunner group: Niederlande 5 European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS) Frankreich Kerngruppe: Griechenland, Frankreich, Zypern, Niederlande Polen, Finnland, Vereinigtes Königreich 6 Liaison Officersʼ (LOs) Management Services Sogenannte Forerunners group: Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Finnland, Schweden 7 European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST) Kerngruppe: Belgien, Deutschland, Ungarn, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, Europol 8 European Firearms Experts (EFE) Niederlande (Sekretariat) 9 Informal network for countering environmental crime (EnviCrimeNet) Niederlande/Europol 10 Network of police dog professionals in Europe (KYNOPOL) Ungarn 11 European medical and psychological expertsʼ network for law enforcement (EMPEN) Ungarn 12 European network of airport law enforcement services (AIRPOL) Belgien 13 European network of special intervention units (ATLAS) Deutschland 14 Informal network of law enforcement authorities and expertise competent in the field of cultural goods (CULTNET) Präsidentschaft koordiniert Aktivitäten und nimmt bei Treffen den Vorsitz wahr 15 European Traffic Police Network (TISPOL) Exekutivausschuss Aktuelle Zusammensetzung einsehbar unter: www.tispol.org/about/tispol-executive/tispolexecutive -committee 16 European network for cross-border cooperation in the area of law enforcement in the waterborne transport domain (AQUAPOL) Rumänien 17 European network of Railway Police Forces (RAILPOL) derzeit Niederlande 18 Electronic mobile identification interoperability group (eMOBIDIG) Vereinigtes Königreich Drucksache 18/498 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der nach Wissen der Fragesteller derzeit 18 Unterarbeitsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 jeweils stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14474 beantworten)? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese jeweils vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt ? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen jeweils an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden jeweils erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung jeweils dessen zentrale Punkte? Behörden der Bundesregierung beteiligten sich im zweiten Halbjahr 2013 an Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von folgenden Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgruppe Strafverfolgung: ENLETS, CARPOL, ENPPF, EMPEN, ATLAS, „Experts for major sports events“, RAILPOL, ENFAST, EFE, EnviCrimeNet. An Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften der Unterarbeitsgruppen KYNOPOL, RCEG und dem Liaison Officersʼ Management Services sowie den polizeilichen Netzwerken AIRPOL, CULTNET, TISPOL, AQUAPOL, eMOBIDIG haben sich Behörden der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 nicht beteiligt. 1: CARPOL a) Im zweiten Halbjahr 2013 hat ein Treffen von CARPOL am 20./21. Novem- ber 2013 in Vilnius/Litauen stattgefunden. b) Die Vorbereitung erfolgte durch den CARPOL-Vertreter von Litauen (Vorsitz von CARPOL) und von den Niederlanden (CARPOL „Driver“). c) Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: – Ergebnisse der Joint Police Operation (JPO) LITCAR – Ergebnisse der spanischen OP POPEYE – Erfahrungen Litauens zu Kfz-Rückführungen – Long Lasting Agenda von CARPOL – Public Private Partnership (PPP) – Ergebnisse der Fragebogenauswertung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/498 – Einheitliche Markierung von Baumaschinen – Einführung des Notrufsystems e-call ab November 2015 – Außergewöhnliche Fälle der Fahrzeugidentifizierung. e) Vertreter des Bundeskriminalamts haben einen Vortrag zur einheitlichen Markierung von Baumaschinen und eine Erläuterung der Problematik der Nutzung von e-call eingebracht. f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter aus Österreich , Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, den Niederlanden , Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz sowie von Europol teil. g) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen. h) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1e verwiesen. i) JPOs betreffend die Kfz-Kriminalität wurden als sinnvoll angesehen, sollen zukünftig aber nur noch zwei bis drei Tage dauern. Zum Thema PPP will das Vereinigte Königreich einen Workshop im ersten Halbjahr 2014 organisieren. Deutschland wird ein Dokument zum Erfordernis der einheitlichen Markierung von Baumaschinen verfassen und über die LEWP in den Gremienstrang einbringen. Eine Unterarbeitsgruppe unter der Leitung der Niederlande soll international eruieren, inwieweit das e-call System für polizeiliche Belange genutzt werden kann. j) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen. 2: Experts for major sports events a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand am 4. Oktober 2013 in Brüssel eine Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Experts for major sports events“ statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das Sekretariat des Rates in Kooperation mit dem Vorsitz der Ratspräsidentschaft (in diesem Zeitraum Litauen) zuständig. c) Die zur Verfügung gestellten Dokumente sind durch einen Verweis auf der Tagesordnung gekennzeichnet und öffentlich abrufbar. d) Die Tagesordnung gemäß Enfopol CM 4293/13 ist öffentlich abrufbar unter folgendem Link: www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXIV/EU/12/48/EU_ 124833/imfname_10415517.pdf. e) Die Tagesordnung wurde im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich abgestimmt . f) Für Deutschland haben an der Sitzung der Ständige Vertreter des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP), ein Vertreter der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sowie phasenweise ein Vertreter der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU in Brüssel teilgenommen. g) Die Diskussion der Tagesordnungspunkte hatte folgende Inhalte: – zu TOP 1: Streichung TOP 14 – zu TOP 2: Präsentation – zu TOP 3: Diskussion des juristischen Dienstes des Rates, aus formellen Gründen den Entwurf leicht abzuändern. Drucksache 18/498 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – zu TOP 4: Kenntnisnahme und Diskussion über Aufnahme des Ergebnisses in Ratsschlussfolgerungen. Diskussion über nationale Rechtsgrundlagen in den EU Mitgliedstaaten und mögliche Ergänzungen. – zu TOP 5: Präsentation über eine Musterverwaltungsabsprache im Zusammenhang mit Fußball-Europameisterschaften oder -weltmeisterschaften. Vorschlag, dies in das „Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen“ als Anhang aufzunehmen. Ein EU-Mitgliedstaat äußert einen Prüfvorbehalt, juristischer Dienst fragt nach Auswirkungen auf andere Bereiche. – zu TOP 6: Präsentation. Feststellung, dass aktuell keine weitere Behandlung in der Gremienstruktur erfolgt. – zu TOP 7 bis TOP 13: Präsentationen – zu TOP 14: gestrichen – zu TOP 15: Vortrag – zu TOP 16: Erörterung h) Vertreter deutscher Behörden erbrachten folgende Beiträge: – zu TOP 3: Deutschland unterstützt eine Überarbeitung des Dokuments. – zu TOP 5: Unterstützung des Vorhabens, eine Musterverwaltungsabspra- che in das „Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen“ aufzunehmen durch Deutschland. – zu TOP 9: Kenntnisnahme und deutsche Unterstützung des Vorhabens, eine möglichst große Kongruenz zwischen den Maßnahmen des Rates der Europäischen Union und des Europarates zu erreichen durch Deutschland. – zu TOP 11: Kenntnisnahme und deutsche Unterstützung eines abgestimmten Vorgehens unter den Mitgliedstaaten. – zu TOP 13: Kenntnisnahme und deutsche Unterstützung, die bisher praktizierten Regularien beizubehalten. i) Die Mitgliedstaaten vereinbarten, mit dem juristischen Dienst des Rates das Dokument zu TOP 3 zu überarbeiten. Zu TOP 4 soll eine weitere Prüfung erfolgen . Zu TOP 5 soll eine Prüfung der Auswirkungen auf andere Bereiche erfolgen. Zu TOP 6 wird festgelegt, dass in der aktuellen Ratspräsidentschaft keine weitere Befassung in der Gremienstruktur erfolgen soll. Zu TOP 11 wird vereinbart , dass die Unterarbeitsgruppe an die FIFA herantritt, um weitere Schritte zu dieser Thematik zu erörtern. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . 3: European Network for the Protection of Public Figures (ENPPF) a) Im zweiten Halbjahr 2013 hat ein Treffen des ENPPF am 11. Oktober 2013 in Brüssel/Belgien stattgefunden. b) Das Treffen wurde durch die litauische Kontaktstelle des ENPPF (Vorsitz) mit Unterstützung des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union vorbereitet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/498 c) Im Vorfeld wurden die Tagesordnung sowie das Dokument „Schwierigkeiten von Personenschutzbehörden beim Transport von Schusswaffen auf kommerziellen Flügen und Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise“ (Ratsdok. 14023/13 [LIMITE]) bezogen auf TOP 3 verteilt. Ferner wurden die ENPPF-Mitglieder aufgefordert, ihr jeweiliges „National Factsheet“ (TOP 2) zu aktualisieren, um die gesammelten „Factsheets“ dann als Anhang in das „Handbook of the European Network for the Protection of Public Figures“ (Ratsdok. 10478/13 RESTREINT UE) einfließen lassen zu können. Die „National Factsheets“ beinhalten u. a. länderspezifische Angaben über die Zuständigkeiten im Personenschutz und die Erreichbarkeiten der nationalen Kontaktstellen. Im Rahmen des Treffens und im Nachgang wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: – Adoption of the agenda – Updated addendum to the Handbook of the European Network for the Protection of Public Figures – State of play as regards the armed escort of protectees in planes, the cur- rent EU legislation in this field and possible solutions (Presentation by the Presidency) – Threat posed by individuals to protected persons, identification of such individuals, threat assessment and management (Presentation by the UK delegation) – Lithuanian experience in the management of the risk of violent attacks posed by fixated persons (Presentation by the Presidency) – Internet monitoring in order to retrieve information about the threats to protected persons, the concept of the threat, its sources and best practices in this field (Presentation by the Presidency) – Anonymous threats on the Internet – German perspective (Presentation by the DE delegation) – Any other business e) Im Vorfeld des Treffens bat der Vorsitz die deutsche Kontaktstelle des ENPPF (Bundeskriminalamt), eine Präsentation zu halten. Dies wurde sodann zugesagt . Ergänzende Themenvorschläge wurden von deutscher Seite nicht eingebracht . f) Es nahmen Vertreter aus 26 EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission, des Generalsekretariats des Rates der EU und von Europol teil. Von deutscher Seite wurden zwei Mitarbeiter des Bundeskriminalamts entsandt . g bis j) Die Inhalte und Ergebnisse des Treffens sind in Ratsdok. 15612/13 veröffentlicht (öffentliches Dokumentenregister des Rates). 4: European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS) a) Im zweiten Halbjahr 2013 wurde ein ENLETS-Treffen am 24./25. Oktober 2013 in Vilnius, Litauen, abgehalten. b) Das Treffen hat die litauische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der Kern- gruppe aus interessierten Staaten, die sich beim Treffen im Februar 2012 gebildet hatte (Belgien, Griechenland, Frankreich, Zypern, Niederlande, Polen, Finnland und das Vereinigte Königreich), vorbereitet. Drucksache 18/498 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Im Vorfeld wurden die Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: – Eröffnungsrede – Präsentation von Europol zur Europol Expertenplattform – Diskussion zur weiteren Arbeit von ENLETS – Präsentation der Gemeinsamen Forschungsstelle und von Frontex – Präsentation zur vorkommerziellen Beschaffung der Generaldirektion Un- ternehmen – Präsentation zu verschiedenen Forschungsprojekten – Information der kommenden griechischen Präsidentschaft zum nächsten Treffen e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) Es nahmen Personen aus 19 Mitgliedstaaten sowie Mitarbeiter der Europä- ischen Kommission und verschiedener EU-Agenturen teil. Für Deutschland nahm ein Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster teil. g bis j) Neben den Präsentationen wurde über das Arbeitsprogramm 2014 bis 2020 beraten. Das Dokument enthält einen Arbeitsplan für 2014 bis 2015 und einen Aktionsplan für die nächsten Jahre sowie eine Zusammenstellung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele. Daneben werden Ausführungen zur Finanzierung von ENLETS gemacht. Über dieses Arbeitsprogramm wird derzeit in den Ratsgremien beraten. Deutsche Vertreter haben keinen Vortrag gehalten und sich nur allgemein an der Diskussion beteiligt. Das nächste Treffen soll unter der griechischen Ratspräsidentschaft im Frühjahr 2014 in Griechenland stattfinden. 5: European Network of Fugitive Active Search Teams (ENFAST) a) Vom 15. bis 17. Oktober 2013 fand in Berlin ein Treffen der ENFAST Core Group statt. b) Das Treffen wurde zusammen durch das Bundeskriminalamt und die bel- gische ENFAST-Kontaktstelle vorbereitet. c) Es wurde eine Einladung und die Tagesordnung verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: – Gemeinsame Fahndungserfolge und Statistik – Sachstand European Most Wanted List bei Europol – Satzung von ENFAST – Projektbewerbung Deutschlands auf ISEC-Fördermittel der Kommission zur zukünftigen Finanzierung von ENFAST-Tagungen – Sachstand zur Nutzung der Europol Platform for Experts (EPE) durch die ENFAST-Kontaktstellen – Anbindung der ENFAST-Kontaktstellen an den SIENA-Informations- kanal e) Die Tagesordnung wurde gemeinsam durch das Bundeskriminalamt und die belgische ENFAST-Kontaktstelle erstellt. f) Es nahmen Vertreter der zentralen Zielfahndungsdienststellen aus Belgien, Deutschland (Bundeskriminalamt), den Niederlanden, Österreich, Schweden , Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich teil. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/498 g) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5d verwiesen. h) Deutschland war Ausrichter der ENFAST-Sitzung und stellte den Vorsitz. In- soweit wurde zu allen Tagesordnungspunkten die deutsche Position dargestellt und erläutert. i) Es wurden Vereinbarungen und Absprachen zur Weiterentwicklung und Etablierung des Zielfahndungsnetzwerkes ENFAST getroffen. Hierbei steht die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der Festnahme international gesuchter Straftäter im Vordergrund. j) Es handelte sich um ein formelles Treffen im Rahmen des ENFAST-Netzwerks , bei dem die offiziellen Tagungsordnungspunkte erörtert wurden. 6: European Firearms Experts (EFE) a) Die Sitzung der EFE im zweiten Halbjahr 2013 fand am 15./16. Oktober 2013 bei Europol in Den Haag statt. b) Die Sitzungsvorbereitung erfolgte durch das EFE-Sekretariat. c) Im Vorfeld wurden Tagesordnung, Teilnehmerliste und Hintergrunddoku- mente (Multiannual Strategic Plan (MASP) related to the EU crime priority „firearms“, UNODC Updated Concept Note Firearms study GPF) verteilt. d) Die Tagesordnung umfasste Berichte aus den Arbeitsgruppen, Falldarstellungen und allgemeine Präsentationen. e) Das Bundeskriminalamt hat die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter aus 21 EU- Mitgliedstaaten, von Europol sowie der Europäischen Kommission teil. g) Die Diskussionen zu den Tagesordnungspunkten erfolgten unter den Aspek- ten Bekämpfung der Waffenkriminalität bzw. Waffen und die Sicherheit der EU-Bürger. Hierzu wurden die Aktivitäten eingerichteter Arbeitsgruppen dargestellt sowie allgemeine fachliche Informationen, z. B. durch Falldarstellungen , vermittelt. h) Die Rolle Deutschlands besteht in der Teilnahme am Informationsaustausch und der Mitarbeit in folgenden Arbeitsgruppen: Definitions, Internet, Assignment of commercial security staff (Piracy). i) Die EFE verständigte sich im Rahmen der Sitzung nochmals auf ihre Ziele/ ihr Selbstverständnis. Die EFE ist seit 2010 beratendes Gremium der LEWP. Ihre Arbeit dient der Umsetzung des „European Action Plan (EAP) to combat illegal trafficking in so called ‚heavy‘ firearms which could be used or are used in criminal activities “. Die EFE sieht sich als ein Expertengremium, das orientiert an dem vorgenannten EAP kontinuierlich im Rahmen seiner Kapazitäten diejenigen Themen in Arbeitsgruppen näher beleuchtet, die im Rahmen der täglichen operativen Arbeit sichtbar werden und von europaweiter Bedeutung sind. Darüber hinaus wurden die nächsten Schritte der jeweiligen Arbeitsgruppen abgestimmt, z. B. dass die Arbeitsgruppe „Definitions“ mit der Erstellung eines Katalogs, der waffenspezifische und waffentechnische Begriffe definiert , ihre Aufgabe erledigt hat oder dass die Arbeitsgruppe „Piracy“ über einen Fragebogen die nationalen Regelungslagen zu diesem Phänomen zusammentragen wird. Diese Aktivitäten auf europäischem Niveau werden in einem dauerhaften Prozess der Ratsarbeitsgruppe Law Enforcement Working Party (LEWP) abgestimmt . Drucksache 18/498 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode j) Der Sinn dieser Treffen besteht darin, Optimierungspotenzial bei der Bekämpfung der Waffenkriminalität innerhalb der EU zu erkennen. 7: Informal network for countering environmental crime (EnviCrimeNet) a) EnviCrimeNet hat in Zusammenarbeit mit Europol am 13. und 14. November 2013 eine Tagung (Annual General Meeting) in Den Haag veranstaltet. b) Hierfür waren der Vorsitz und die Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet in Zusammenarbeit mit Europol zuständig. c) Die Teilnehmer erhielten im Vorfeld eine Einladung und die Tagesordnung. Im Rahmen der Tagung wurden Vortragspräsentationen, eine Teilnehmerliste und eine Europol-Bedrohungsanalyse zur Umweltkriminalität verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: – Eröffnung – Vorträge von und Diskussion mit Vertretern der Europäischen Kommis- sion (Generaldirektionen Umwelt und Inneres) – Tour de table hinsichtlich Stand der Bekämpfung von Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten – Tätigkeitsbericht der Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet – Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen von EnviCrimeNet – Fallstudien über verschiedene Phänomene von Umweltkriminalität aus den Niederlanden, Deutschland, Finnland und von Europol – Erörterung des Verfahrens der OK-Bedrohungsanalysen von Europol – Bericht von Eurojust über Bekämpfungsmaßnahmen. e) Ein Vertreter des Bundeskriminalamts war als Mitglied in der Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet an der Erstellung der Tagesordnung beteiligt. f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter von zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden, die für die Bekämpfung für Umweltkriminalität zuständig sind, aus 15 EU-Mitgliedstaaten sowie IKPOInterpol , Aquapol, Railpol, der Europäischen Kommission, Eurojust und IMPEL (European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law) teil. g) Seitens der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, wurden legislative Aspekte des europäischen Umweltrechts und deren Implementierung in den Mitgliedstaaten thematisiert. Die damit in Zusammenhang stehenden Bezüge zur Umweltkriminalität und notwendige Interventionsstrategien standen zur Diskussion. Der Vertreter der Europäischen Kommission, Generaldirektion Inneres, berichtete über neue legislative Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption. Beide Phänomene beinhalten auch Bezüge zu schweren Formen von Umweltkriminalität. Die Diskussion über den Stand der Bekämpfung von Umweltkriminalität in den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgte auch vor dem Hintergrund des mit der Richtlinie 2008/99/EG harmonisierten Umweltstrafrechts in der EU. Die Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Aspekten des Netzwerks EnviCrimeNet bezog sich vorwiegend auf Berichtspflichten an die Europäische Kommission, die Unterstützung durch Europol, die Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken und Institutionen wie bspw. Eurojust sowie den Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/498 fachlichen Beitrag zu der Europol-Bedrohungsanalyse über schwere und organisierte Formen von Kriminalität. Die vorgestellten Fallstudien zielten insbesondere auf Phänomene mit potentieller Relevanz für alle EU-Staaten ab. Im Wege der Vermittlung und Vertiefung von spezifischen kriminalpolizeilichen Erfahrungswerten werden die Sondierung und die Bekämpfung von Umweltkriminalität in allen Mitgliedstaaten gefördert. h) Das Bundeskriminalamt hat die Ergebnisse einer Sonderauswertung zur bundesweiten Abfallverschiebung in Zusammenhang mit der Rekultivierung von Bergbaufolgeflächen, Abgrabungen und Deponien vorgestellt. i) Die Tagung diente in erster Linie der Erörterung des Sachstands der Bekämpfung von Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten, der Identifizierung von Erscheinungsformen mit grenzüberschreitenden Bezügen und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Sinne der Ratsentschließung über die Einrichtung von EnviCrimeNet vom 9./10. Juni 2011. Die Ergebnisse sind u. a. Grundlage für Berichtspflichten an den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission. EnviCrimeNet ist auf die nicht-operative Zusammenarbeit beschränkt. Es erfolgt keine operative Kooperation, wie etwa der Austausch von personenbezogenen Daten oder die Durchführung und Koordination von gemeinsamen präventiven bzw. repressiven Operationen. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . 8: European medical and psychological experts’ network for law enforcement (EMPEN) a) Die jährliche Arbeitstagung von EMPEN hat im zweiten Halbjahr 2013 vom 3. bis 5. September in Tampere/Finnland stattgefunden. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das Sekretariat von EMPEN in Budapest zusammen mit dem „European Police College“ (CEPOL) und dem Police College of Finnland zuständig. c) Im Vorfeld wurden der Seminarplan und die logistischen Informationen an die Teilnehmer verteilt. d) Das Thema der Tagung „Prepared Mind – Successful Operations“ bezog sich auf belastende Ereignisse im Polizeidienst, deren Prävention und die Diskussion möglicher Nachsorgeansätze. e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) In Tampere waren insgesamt 30 Ärzte, Psychologen und Sozialwissenschaft- ler aus Innenministerien und Polizeioberbehörden aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (Bundespolizeipräsidium), Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande , Österreich, Polen, Portugal, Ungarn, Slowakei, Spanien, Tschechien, Vereinigtes Königreich und Zypern vertreten. g) Die einzelnen Referenten stellten den nationalen Stand der jeweiligen Präventions - und Nachsorgeinstitutionen für Polizisten mit potentiell belastenden Erlebnissen dar und diskutierten Kongruenzen, Unterschiede und Perspektiven . h) Ein Vertreter des Bundespolizeipräsidiums hat über das psychosoziale Betreuungssystem in der Bundespolizei referiert. i bis j) Der wechselseitige Austausch über nationale Standards der berufsspezifischen medizinischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen Versorgung von Polizisten soll verstetigt und intensiviert werden. Drucksache 18/498 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9: ATLAS a bis j) Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13785) sowie vom 26. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11237) verwiesen. Bei den im ATLAS-Verbund mitwirkenden polizeilichen Spezialeinheiten der Europäischen Union werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten, um im konkreten Ereignisfall auf konkrete polizeiliche Lagen reagieren zu können. Werden diese Fähigkeiten (z. B. Technik, Taktiken) bekannt, kann dies den Gesamteinsatzerfolg sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten Polizeibeamten, als auch, im Fall einer Geiselnahme von z. B. deutschen Staatsangehörigen im Ausland , Leib und Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre ein wesentliches Grund- und Menschenrecht erheblich beeinträchtigt. Diese erworbenen Fähigkeiten gilt es weiterhin zu erhalten und stetig auszubauen . Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen sind Erfahrungsaustausche mit Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend erforderlich. In Bezug auf Erfahrungsaustausche mit internationalen Partnern können spezielle Fähigkeiten der jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch den praktizierten Erfahrungsaustausch werden international vorhandene Ressourcen somit auch für den Ausbau der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gewinnbringend genutzt. Die Erfahrung der einzelnen polizeilichen Spezialeinheiten fließt somit in die Taktiken, Vorgehensweisen und Techniken der im ATLASVerbund beteiligten Spezialeinheiten ein. Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte wiederum würde die gegenwärtigen Fähigkeiten und Arbeitsweisen der an ATLAS beteiligten europäischen Spezialeinheiten insgesamt offenlegen, was eine zukünftige Aufgabenwahrnehmung unmöglich machen würde. Die polizeilichen Spezialeinheiten des ATLAS -Verbundes haben den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahrenund Bedrohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zu befreien. Dabei sind sie mit Tätern konfrontiert, die äußerst professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester Technik vorgehen . In diesen extremen Situationen sollen die Spezialeinheiten den Schutz der Grund- und Menschenrechte wie Leib und Leben gewährleisten. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre auch die nur teilweise Offenlegung der angefragten Informationen dazu geeignet, diesen Grundrechtsschutz erheblich zu gefährden . Der Auftrag der polizeilichen Spezialeinheiten wäre somit zukünftig nicht durchführbar. Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und spezialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ausschließen. Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden muss. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/498 10: RAILPOL AG Railway Accidents a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in Spanien statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war die Bundespolizei in Zusammenarbeit mit Spanien zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden Einladungen und die Tagesord- nung versandt. d) Den Schwerpunkt der Veranstaltung stellte das Thema „Risk in Rail für Poli- zeibeamte im europäischen Bahnverkehr“ dar. Zudem wurden aktuelle Bahnunfälle ausgewertet. e) Die Veranstaltung wurde inhaltlich durch die Bundespolizei vorbereitet. f) An der Veranstaltung nahmen Angehörige von Bahnpolizeibehörden aus Bel- gien, Italien, Lettland, den Niederlanden, Rumänien, der Slowakei, Spanien sowie Deutschlands (Bundespolizei) teil. g) Die Diskussion der Tagesordnungspunkte hatte folgende Inhalte: – Erarbeitung eines Präventionskonzepts zum Thema „Risk in Rail für Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“ – Auswertung aktueller Bahnunfälle – Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im grenzüberschreitenden Verkehr h) Vertreter deutscher Behörden stellten den Entwurf eines Präventionskonzepts zum Thema „Risk in Rail für Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“ vor. i bis j) Es erfolgte eine Abstimmung des Präventionskonzepts zum Thema „Risk in Rail für Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“. Working Group Crime a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in Bukarest statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war die Geschäfts- stelle von RAILPOL im Zusammenwirken mit dem gastgebenden Staat Rumänien zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden Einladungen und die Tagesordnung versandt. d) Schwerpunkte bildeten die Themen „Best Practices“ zur Bekämpfung der bahnpolizeilichen Kriminalitätsphänomene, Erstellung eines Handbuches „Durchsuchungshilfe von internationalen Zügen“ und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu dem Phänomen „Metalldiebstahl“. e) Behörden der Bundesregierung haben keine Tagesordnungspunkte eingebracht . f) An dem Treffen nahmen Vertreter der RAILPOL-Mitgliedstaaten teil, von deutscher Seite nahm die Bundespolizei an dem Treffen teil. g) Auf die Antwort zu Buchstabe d wird verwiesen. h) Vertreter deutscher Behörden erbrachten keine erwähnenswerten Beiträge. Drucksache 18/498 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode i bis j) Die Erstellung eines Handbuches „Durchsuchungshilfe für international verkehrende Züge“ wurde vereinbart sowie Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung des „Metalldiebstahls“ abgestimmt. RAILPOL Strategic Conference a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Strategic Conference von RAILPOL in Interlaken/Schweiz statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war das RAILPOL- Sekretariat zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat die Tagesordnung, die Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt. d) Die Tagesordnungspunkte der Veranstaltung waren: – „State of affairs Security SBB“ – Präsentation der Schweiz – Illegal Migration/Human Trafficking – Rolle der Schlepper, Ergebnisse der PERKUNAS-Operation – Actual situation Terrorism – Gefahren für den Schienentransport in Europa – Ergebnisse der RAILPOL-Arbeitsgruppen – Weitere Aktivitäten von RAILPOL, z. B. „Train the Trainer“ und – „Heads of main stations“ – Auswertung verschiedener Abfragen unter den Mitgliedstaaten e) Die Bundespolizei reichte als Tagesordnungspunkt die Vorstellung des geplanten Treffens „heads of main stations“ ein. f) An der Generalversammlung nahmen alle bahnpolizeilichen Mitgliedsorganisationen /-behörden sowie Vertreter der TSA (USA) und der Amtrak Police (USA) als assoziierte Mitglieder teil. g) Die Behandlung der Inhalte gemäß der Tagesordnung diente dem Informationsaustausch und dem Abgleich von „best practices“ mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der europäischen Eisenbahnen zu erhöhen sowie die Kriminalprävention zu verbessern. h) Auf die Antwort zu Punkt e) wird verwiesen. i bis j) Die Teilnehmer verständigten sich darauf, die „heads of main stations“ Treffen bis zum Ende des ersten Halbjahres 2014 durchzuführen. AG Counter Terrorism a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in London/Großbritannien statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren die British Transport Police sowie die italienische Bahnpolizei als Arbeitsgruppenvorsitzende zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat die Tagesordnung, die Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt. d) Die Tagesordnungspunkte der Veranstaltung waren: – Die Zukunft von RAILPOL – Auswertung des 2. RAIL-ACTION-DAYS Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/498 – Erarbeitung von Sicherheitsempfehlungen für Bahnpolizisten/Eisenbahnpersonal – Informationen des UK Passport Office e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Tagesordnungspunkt einge- bracht. f) An dem Treffen nahmen Vertreter aus Italien, den Niederlanden, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Spanien, Portugal und der Schweiz teil. g) Die Behandlung der Inhalte gemäß der Tagesordnung diente dem Informa- tionsaustausch und dem Abgleich von „best practices“ mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der europäischen Eisenbahnen zu erhöhen sowie die Kriminalprävention zu verbessern. h) Auf die Antwort zu Buchstabe e wird verwiesen. i bis j) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen. AG Public Order a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in Rom/Italien statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren die italieni- schen Behörden zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat die Tagesordnung, die Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt. d) Schwerpunkt der Besprechung bildete das Thema „Befehlsstrukturen und Aufbauorganisationen bei Massenveranstaltungen“. e) Das Thema der Veranstaltung wurde im Vorfeld durch die Bundespolizei angeregt . f) An der Veranstaltung nahmen Vertreter aus Belgien, Bulgarien, Italien, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Deutschland (Bundespolizei) teil. g) Zu dem Schwerpunktthema wurde ein Erfahrungsaustausch durchgeführt. Zudem wurden herausragende Ereignisse aus dem Arbeitsbereich der jeweiligen Teilnehmer vorgestellt. h) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen. i bis j) Die Teilnehmer besprachen die Folgetreffen der Arbeitsgruppe, identifi- zierten künftige Inhalte und terminierten die jährliche Übung RAILEX. AG Risikoanalyse a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Risikoanalyse in Bratis- lava/Slowakei statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren der belgische Vorsitz zusammen mit der Slowakei zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat die Einladung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt. d) Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Auswertung bahnspezifischer Deliktsfelder. e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Von deutscher Seite nahm die Bundespolizei an der Veranstaltung teil. Eine vollständige Liste der Teilnehmer liegt derzeit noch nicht vor. Drucksache 18/498 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g) Es wurden die nationalen Ergebnisse zu bahnspezifischen Deliktsfeldern vorgestellt und zusammen geführt. h) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen. i bis j) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen. 3. Welche gemeinsamen Zolloperationen (JCO), gemeinsame Polizeioperationen (JPO) oder gemeinsame Zoll- und Polizeioperationen (JCPO) haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)? a) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Planung sowie die Organisation zuständig? b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die Organisation der Operationen mitbestimmt? c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die Vorbereitung der Operationen? d) Wo fanden die Operationen statt? e) Welche Behörden welcher Länder (auch deutscher) bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nahmen an den Operationen teil? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen Kapazitäten an den Operationen teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Wie wurden die Operationen finanziert? i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? k) Inwiefern trifft es zu, dass Überlegungen existieren, die JCO’s zukünftig als „permanente Struktur“ zu etablieren? JCO WAREHOUSE Im zweiten Halbjahr 2013 hat nach Kenntnis der Bundesregierung auf EUEbene die operative Phase der „gemeinsamen Zolloperation“ (Joint Customs Operation, JCO) WAREHOUSE vom 15. bis 31. Oktober stattgefunden. Ziel der JCO WAREHOUSE war die Bekämpfung des Schmuggels hochsteuerbarer Waren wie Energieerzeugnisse, Tabakerzeugnisse und Spirituosen im gewerblichen Güterverkehr auf der Straße in die Europäischen Union. a) Die gemeinsame Zolloperation wurde von der litauischen Zollverwaltung zu- sammen mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vorbereitet und federführend geplant und organisiert. b) Am 17. September 2013 fand in Brüssel das Briefing zur JCO „Warehouse“ unter Beteiligung der Teilnehmerstaaten statt. Die deutsche Zollverwaltung wurde durch das ZKA vertreten. Das Gremium diskutierte den Operationsplan und nahm ihn als Endfassung an. c) Die CCWP bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Durchführung von in Betracht kommenden Maßnahmen fachlich und organisatorisch abzustimmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/498 d) Die Operation fand in den 28 Mitgliedstaaten der EU statt. Drittländer waren nicht beteiligt. e) An der Operation nahmen die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten teil. Von deutscher Seite war das ZKA beteiligt. Je nach nationaler Zuständigkeit bezogen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die für die Verwaltung der Umsatzsteuer zuständigen Behörden ein. Das ZKA bezog das Bundeszentralamt für Steuern als Kontaktstelle zu den Steuerverwaltungen der Bundesländer in die Zolloperation ein. An der Zolloperation nahmen seitens der Europäischen Kommission das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie die Generaldirektion für Zölle (DG Taxud ) teil. EUROPOL leistete analytische Unterstützung. f) Das ZKA entsandte einen Vertreter in die während der operativen Phase bei OLAF gebildete „Physical Operational Coordination Unit“ (P-OCU) und fungierte als „National Contact Point“ (NCP). Da auf Grund des definierten Operationszwecks (s. nachstehende Antwort zu Frage g) von vorneherein in Deutschland der operative Schwerpunkt auf die Erkenntnisgewinnung/Informationsanreicherung und weniger auf physische Kontrollen gelegt wurde, war der personelle Ressourceneinsatz gering. In der Summe kann von rund 200 Arbeitsstunden ausgegangen werden. g) Im Briefing diskutierten die Teilnehmer ausführlich Zweck und Ziele der Operation. Im Mittelpunkt sollten präventive und repressive Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels hochsteuerbarer Waren wie Energieerzeugnisse , Tabakerzeugnisse und Spirituosen im gewerblichen Güterverkehr auf der Straße in die Europäische Union stehen. h) Die Operation wurde in Teilbereichen von OLAF finanziert: Hierunter fielen z. B. die Reisekosten der Teilnehmer am Briefing und Debriefing sowie an der P-OCU. Die übrigen Kosten bestritten die Teilnehmerstaaten aus eigenem Etat. i) Die JCO „Warehouse“ führte in der Europäischen Union in neun Fällen zu Sicherstellungen von hochsteuerbaren Waren. Die aus der Operation gewonnenen Erkenntnisse zu Handelsströmen und aufgetretenen Modi Operandi im Rahmen des Steueraussetzungsverfahrens werden Eingang in künftige Risikobewertungen finden. j) Die Frage ist im Hinblick auf die JCO „Warehouse“ nicht relevant. k) Ein entsprechender Vorschlag wurde durch die damalige irische Ratspräsi- dentschaft in der CCWP-Expertengruppe vorgebracht und zur Diskussion und Abstimmung durch die Mitgliedstaaten gestellt. Deutschland hat sich, gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten, gegen eine solche Struktur ausgesprochen . Letztlich blieben erhebliche Zweifel an einem Mehrwert des Vorschlags , so dass das Thema nicht weiter verfolgt wurde. JPO PERKUNAS Im zweiten Halbjahr 2013 hat nach Kenntnis der Bundesregierung auf EUEbene die „gemeinsame Polizeioperation“ (Joint Police Operation, JPO) PERKUNAS stattgefunden. Ziel der JPU PERKUNAS vom 31. September 2013 bis 13. Oktober 2013 war die Gewinnung von Informationen zur illegalen Migration innerhalb des Schengenraums, einschließlich der Migrationsrouten, Modi Operandi, Nationalitäten sowie Herkunfts- und Zielländer illegaler Migration (näher hierzu: EU-Ratsdokument 16045/13). a) Für die Vorbereitung, Planung und Organisation der JPO PERKUNAS war die litauische EU-Ratspräsidentschaft zuständig. Drucksache 18/498 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Behörden der Bundesregierung haben die Planung und Organisation der JPO PERKUNAS nicht mitbestimmt (siehe Antwort zu Frage 3a). c) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. d) An der JPO haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Belgien, Bulga- rien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland , Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern und Deutschland beteiligt. e) Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. f) An der JPO PERKUNAS hat sich die Bundespolizei im Rahmen der allgemeinen , täglichen Dienstausübung beteiligt, so dass keine konkreten Angaben zu den eingesetzten Ressourcen möglich sind. g) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. h) Die Operation PERKUNAS wurde in Deutschland mit Personal- und Ein- satzmitteln der Bundespolizei durchgeführt (siehe Antwort zu Frage 3f). i) Gemäß dem Abschlussbericht (Ratsdok. 16045/13) sind im Rahmen der JPO PERKUNAS insgesamt 10 459 unerlaubt aufhältige Personen aus 143 Staaten festgestellt worden, 1 606 davon in Deutschland. Darüber hinaus sind während der Operation 577 ge- bzw. verfälschte Dokumente sichergestellt worden. j) Die Frage ist im Hinblick auf die JPO PERKUNAS nicht relevant. k) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Im zweiten Halbjahr 2013 fanden drei Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit (COSI) am 17. September 2013, 21. November 2013 und 17. Dezember 2013 in den Räumlichkeiten des Rates der EU in Brüssel statt. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Vorbereitung obliegt der jeweiligen Präsidentschaft. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt. Es wird auf die Ratsdok. 13485/1/13, 5216/1/13, 17562/13 verwiesen. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Tagesordnung wird nicht beeinflusst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/498 f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Teilnehmer sind in der Regel Mitarbeiter der Ministerien der Mitgliedstaaten. Für Deutschland nehmen regelmäßig ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI), Leiter der Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“, sowie ein Vertreter der Länder (bisher Niedersachsen) an den Sitzungen teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Über die Inhalte der Diskussionen wurde der Deutsche Bundestag mit den jeweiligen Drahtberichten (Nr: 4168, 4169, 5571 5572, 6280, 6309, 6308) informiert. 5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „International Specalist Law Enforcement“ (ISLE) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Vom 23. bis 25. Oktober 2013 hat ein Treffen des International Specialist Law Enforcement (ISLE) bei Europol in Den Haag stattgefunden. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Das Treffen wurde durch das Bundeskriminalamt gemeinsam mit Europol vorbereitet . Das Bundeskriminalamt war für die Tagesordnung und gemeinsam mit Europol für die Organisation zuständig. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Im Vorfeld des Treffens wurde die Tagesordnung versandt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Auf der Tagesordnung standen organisatorische Informationen zum Treffen sowie folgende Punkte: – Zukünftige Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich ISLE – Diskussion über die Möglichkeiten der Europol Platform for Experts (EPE) – Workshops zum Umgang mit der Europol Platform for Experts (EPE). e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen. Drucksache 18/498 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Neben Vertretern des Bundeskriminalamts nahmen Angehörige von Mobilen Einsatzkommandos aus elf weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie eines (EU-)assoziierten Staates an der Zusammenkunft teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Schwerpunkt der Diskussionen war die zukünftige Entwicklung der Zusammenarbeit ISLE sowie der Umgang mit der Europol Platform for Experts (EPE). h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Vertreter des Bundeskriminalamts haben die Organisation und Moderation der Veranstaltung übernommen. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Außer dem genannten Umgang mit der Europol Platform for Experts (EPE) wurde vereinbart, die internationale technische Zusammenarbeit ISLE auszubauen und weitere Dienststellen aus EU-Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit zu gewinnen. 6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden ? a) Wo wurden diese abgehalten? Vom 5. bis 8. November 2013 fand in Opatija/Kroatien der 2. Workshop „Undercover in Internet“ statt. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Deutschland (Zollkriminalamt , Vorsitz der ECG) vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte durch Kroatien. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhal- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/498 tungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur Begründung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten teil: – Belgien (Federal Police), – Dänemark (Danish National Police), – Deutschland (Zollkriminalamt, Bundeskriminalamt), – Estland (Central Criminal Police), – Finnland (National Bureau of Investigation), – Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department), – Kroatien (Criminal Police Directorate), – Lettland (Criminal Police Department), – Litauen (Criminal Police Bureau), – Niederlande (National Police Agency), – Norwegen (Oslo Police Department), – Österreich (Bundeskriminalamt Wien), – Serbien (Criminal Police Directorate), – Slowenien (Police/Genaral Police Directorate), – Schweiz (Federal Criminal Police), – Spanien (Spanish National Police), – Türkei (National Police) und – Vereinigtes Königreich (Metropolitan Police). g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur Begründung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/498 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „International Working Group on Undercover Policing“ (IWG) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Vom 22. bis 25. Oktober 2013 fand in Saanenmöser/Schweiz die 44. Sitzung der „International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG) statt. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Einladung sowie die Tagesordnung wurden durch die Schweiz vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte ebenfalls durch die Schweiz. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten teil: – Australien (Australian Federal Police) – Belgien (Federal Police) – Dänemark (Danish Security and Intelligence Service) – Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt) – Finnland (National Bureau of Investigation) – Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department) – Italien (Carabinieri) – Kanada (Royal Canadian Mounted Police) – Litauen (Lithuanian Criminal Police Bureau) – Niederlande (National Police Agency) – Neuseeland (New Zealand Police) – Norwegen (Oslo Police Department) – Österreich (Bundeskriminalamt Wien) – Polen (Central Bureau of Investigation) – Portugal (Polícia Judiciária) – Spanien (Spanish National Police) – Südafrika (South African Police Service) * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/498 – Schweden (National Bureau of Investigation) – Schweiz (Federal Criminal Police) – Slowenien (Criminal Police Directorate) – Tschechische Republik (Czech National Police) – Ungarn (Hungarian National Police) – USA (Federal Bureau of Investigation) und – Vereinigtes Königreich (Metropolitan Police und Serious and Organized Crime Agency). g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. 8. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „International Business Secretariat“ (IBS) der IWG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/498 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Im zweiten Halbjahr 2013 hat kein Treffen, keine Telefonkonferenz oder sonstige Zusammenkunft des IBS stattgefunden. 9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Vom 8. bis 9. Oktober 2013 fand in Paris/Frankreich ein Treffen der Steering Committee Group und vom 16. bis 18. Dezember 2013 ein Treffen aller Mitgliedstaaten bei Europol in Den Haag/Niederlande statt. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Steering Committee Group erstellte die Tagesordnungen für beide Treffen. Das Treffen in Paris wurde von der französischen Polizei, das Treffen in Den Haag von Europol organisiert. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Im Vorfeld beider Treffen wurden die Tagesordnungen sowie organisatorische Informationen an die Teilnehmer versandt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Bei beiden Treffen wurden ein EU-Projekt zur finanziellen Unterstützung der CSW thematisiert sowie die abgeschlossene Durchführung der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die CSW. Die Tagesordnung des Treffens in Den Haag beinhaltete darüber hinaus folgende Punkte: – Vorstellung der polizeilichen Organisation der Mitgliedstaaten Niederlande und Belgien sowie Erfahrungsaustausch bei der grenzüberschreitender Zusammenarbeit der verschiedenen Mitgliedstaaten, – aktueller Sachstand in Bezug auf Möglichkeiten der Interoperabilität technischer Einsatzmittel, – Darstellung und Erfahrungen zur Nutzung von ANPR (Automatische Kennzeichenerfassungssysteme ), – Erörterung von Unterschieden in den Ausbildungsstrukturen innerhalb der Observationseinheiten der verschiedenen Teilnehmerländern und Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Sonderrechten während einer Observation in den verschiedenen Mitgliedsländern und – Ergebnisdarstellung des durchgeführten Austauschprogramms von Polizeibeamten innerhalb der Mitgliedstaaten der CSW. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/498 e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Das Bundeskriminalamt hat sich bei der Erstellung der jeweiligen Tagesordnung als Mitglied der Steering Committee Group eingebracht. Dazu wurden die Themenvorschläge der Teilnehmerstaaten durch die Steering Committee Group in die Aufstellung der Tagesordnung aufgenommen. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? An dem Treffen der Steering Committee Group nahmen Vertreter aus Deutschland (Bundeskriminalamt), dem Vereinigten Königreich, Frankreich und von Europol teil. Bei der Vollversammlung in Den Haag trafen sich Vertreter der Mobilen Einsatzkommandos bzw. vergleichbarer Einheiten aus Belgien, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien, Dänemark, Österreich, Italien, Finnland, Irland, Luxemburg, Schweden, Norwegen und Deutschland (Bundeskriminalamt). Darüber hinaus nahm ein Vertreter von Europol an diesem Treffen teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die ergebnisoffenen Erörterungen bezogen sich auf den Austausch von „best practices“ zu den oben angegebenen Tagesordnungspunkten. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Das Bundeskriminalamt hat einen Beitrag zur Durchführung des o. g. Austauschprogramms der CSW eingebracht. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Es wurden keine konkreten Vereinbarungen beschlossen. Die Treffen dienten dem Austausch von Erfahrungen der verschiedenen Mobilen Einsatzkommandos der EU-Mitgliedstaaten und der damit zusammenhängenden Optimierung der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Observationen. 10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Remote Forensic Software User Group“ (bzw. nach deren möglicher Auflösung eingerichtete, ähnliche Zusammenschlüsse) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Drucksache 18/498 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben im zweiten Halbjahr 2013 keine Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Remote Forensic Software User Group stattgefunden. 11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte zu „Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus, Widerstand gegen Großprojekte oder ähnlichen Protestformen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9756), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? k) Welchen weiteren „Informationsaustausch“ bzw. „anlassbezogenen Besprechungen“ hatten Behörden der Bundesregierung zum Thema „Euroanarchismus“ im zweiten Halbjahr 2013 mit welchen Behörden welcher Länder (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/9756 ausführen )? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte zu Euroanarchismus, Tierrechtsaktivismus , No Border oder ähnlichen Protestformen im zweiten Halbjahr 2013 vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9756). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/498 12. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden ? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte im Rahmen des EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) im zweiten Halbjahr 2013 vor. 13. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im Rahmen des „Focal Point“ DOLPHIN innerhalb des „Analysis Workfile“ Counterterrorism (CT) bei Europol haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Am 23. Oktober 2013 fand ein Operational Meeting im Rahmen des Focal Point DOLPHIN zum Thema Finanzierung der PKK bei Europol in Den Haag statt. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Vorbereitung und Erstellung der Tagesordnung erfolgte durch Europol. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Seitens des Bundeskriminalamts wurden Informationen zur Finanzierung der PKK in Form eines Lagebeitrags übermittelt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die Tagesordnung beinhaltete die Abstimmung und den Abgleich der in der EU vorliegenden Informationen zur Finanzierung der PKK. Drucksache 18/498 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Tagung fand auf Initiative des Bundeskriminalamts statt und wurde daher maßgeblich durch dieses geprägt. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Neben Vertretern des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter der Polizei aus Österreich , Belgien, Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie von Europol an dem Treffen teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Veranstaltung diente vor allem der Erörterung und dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch zur grundlegenden und aktuellen Situation der PKK-Finanzierung in den teilnehmenden Staaten. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Das Bundeskriminalamt hat Beiträge zu „Basic information PKK“ und „State of play“ (Lagebericht für Deutschland) erbracht. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Es wurde die Einrichtung einer Target Group innerhalb des Focal Point DOLPHIN sowie das Erstellen von Terms of Reference (ToR) mit dem Ziel der Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung vereinbart. j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Es handelte sich bei dem Treffen nicht um einen informellen „Gedankenaustausch “. Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 13a. k) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im zweiten Halbjahr 2013 an DOLPHIN zugeliefert? Im zweiten Halbjahr 2013 wurden 54 Einträge an den Focal Point DOLPHIN zugeliefert. l) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im zweiten Halbjahr 2013 von DOLPHIN abgefragt? Der Bundesregierung ist hierzu keine statistische Auswertung möglich. 14. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen deutscher Behörden an Europol in den letzten zwei Jahren entwickelt? Ausgehend von der aktuellsten statistischen Erfassung Europols (Stand: 30. September 2013) hat sich der deutsche Datenbestand mit 36 047 erfassten Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/498 Daten in den letzten zwei Jahren verringert. Im September 2011 betrug der deutsche Datenbestand 62 005 erfasste Daten im EIS. a) Wie viele Einträge (Objekte und Personen) hat das „Europol Information System“ (EIS) im ersten Halbjahr 2013, wie teilen sich diese nach Kriminalitätsbereichen auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie viele Daten wurden von welchem Mitgliedstaat gelöscht, und welche Mitgliedstaaten haben wie viele Abfragen vorgenommen (sofern die Daten für das zweiten Halbjahr 2013 noch nicht vorliegen, bitte den letztmöglichen Stand angeben)? Der Datenbestand an Objekten und Personen im EIS beträgt insgesamt 232 961 (Stand: 30. September 2013). Die im EIS eingestellten Daten sind gemäß den Mandatsbereichen von Europol zugeordnet und wie folgt enthalten: Drogenhandel (28 Prozent), Geldfälschung (10 Prozent), Raub (18 Prozent), illegale Einwanderung (11 Prozent) und Betrug (7 Prozent). Deutschland zählt zu den Hauptnutzern des EIS. Informationen zum Nutzungs- und Abfrageverhalten durch andere EU-Mitgliedstaaten liegen nicht vor. Eine konkrete aktuelle Einzelstatistik zur Löschung von Daten im EIS ist der Bundesregierung nicht bekannt . Deutschland hat im dritten Quartal 2013 insgesamt 10 968 Suchanfragen an das EIS gerichtet. b) Welche Länder benutzen mittlerweile den „data loader“ für Informationssysteme von Europol? Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen nutzen neben Deutschland mittlerweile dreizehn weitere Mitgliedstaaten (Niederlande, Dänemark , Spanien, Belgien, Schweden, Frankreich, Italien, Portugal, Slowakei, Polen, das Vereinigte Königreich, Litauen und Finnland) einen sogenannten Data Loader, um Informationen aus ihren jeweiligen nationalen Datenbeständen an das EIS zuzuliefern. 15. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „Southeast European Law Enforcement Center“ (SELEC) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Gemäß der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat am 14. November 2013 in Bukarest/Rumänien, im Headquarter von SELEC, die 7. Tagung des SELEC stattgefunden. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Vorbereitungen erfolgten durch SELEC. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? In Vorbereitung der Tagung wurden durch SELEC die vorläufige Tagesordnung und diverse Anmeldeformulare übersandt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die im Rahmen der Einladung übermittelten vorläufigen Tagesordnungspunkte sind im Folgenden aufgeführt. Informationen über die endgültigen Tagesordnungspunkte liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 18/498 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – Approval of the Minutes of the 6th Council Meeting – Approval of the draft Agenda of the 7th Council Meeting – Briefing on the SELEC activity – Presentation and approval of the Annual Action Plan for 2014 – Issues related with the Observers and Operational Partners of SELEC – Presentation and approval of the Operational Rules and Procedures of SELEC – Presentation and approval of the Internship Rules of SELEC – Tour de table regarding the ratification process of Protocol on Privileges and Immunities of SELEC – Take over of Chairmanship – Closing remarks – Issues for the next Council meeting e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Mangels Teilnahme an der Veranstaltung liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Informationen vor. 16. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“ (PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/498 j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? k) Welche „Defizite in der polizeilichen Arbeit“ wurden im PEP bislang bezeichnet und bewertet? l) Inwiefern sind im PEP erfasste Kriminalitätsbereiche mittlerweile festgelegt ? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über etwaige Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“ (PEP) im zweiten Halbjahr 2013 vor. 17. Welche „EU-Twinning-Projekte“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 abgeschlossen, und welches Land bzw. welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw. Sekretariatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu gegenüber dem vorigen Halbjahr? Vo r b e m e r k u n g Die Bundesregierung versteht die Frage 17 dahingehend, dass die Anzahl der Zuschläge von EU-Twinnings für Polizei- und Zollprojekte im Anwendungsbereich des Instrumentes für Heranführungshilfe (IPA) mit deutscher Beteiligung erfragt wird. A n t w o r t Im zweiten Halbjahr 2013 gab es keine Zuschläge von EU-Twinnings für Polizei- und Zollprojekte im IPA-Raum mit deutscher Beteiligung. Hingegen hatte Deutschland am 22. April 2013 den Zuschlag für das Twinning-Projekt KS 12 IB JH 01 – Strengthening criminal investigation capacities against organised crime and corruption im Kosovo erhalten. Das Vorhaben wird seitens der Mitgliedstaaten von Deutschland (Ministerium des Innern Brandenburg) in der Leadrolle mit Ungarn und Litauen als Juniorpartner durchgeführt. 18. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? Im zweiten Halbjahr 2013 haben nach Kenntnis der Bundesregierung nachfolgende Treffen und Seminare der „Baltic Sea Region Border Control Cooperation “ (BSRBCC) stattgefunden: – Seminar for aviation experts – Seminar on annual threat assessment – Baltic Border Committee-Meeting – Seminar on cooperation in training and education – Seminar on vehicle related crime – Seminar on aircraft coordinator – Search and Rescue „on scene coordinator“ course – Seminar on implementing „Automatic Border Control-Systems“ – Heads-Conference. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 verwiesen. Drucksache 18/498 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wo wurden diese abgehalten? Drei der Maßnahmen fanden in Deutschland und eine in Lettland statt. Die weiteren Treffen erfolgten in Finnland. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Als Inhaber der BSRBCC-Präsidentschaft 2013 hat Finnland alle in Finnland stattgefundenen Maßnahmen vorbereitet und organisiert. Die Maßnahmen in Deutschland und Lettland wurden von der Bundespolizei vorbereitet und organisiert c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Im Vorfeld der Treffen wurden Einladungen und Tagesordnungen verschickt. Die Tagesordnungen der aufgeführten Maßnahmen orientierten sich jeweils an deren Ausrichtungen. Insbesondere wiederkehrende Themen wie Jahresberichte oder die strategische Ausrichtung der weiteren Präsidentschaften und deren Abfolge bildeten die Schwerpunkte der Besprechungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 verwiesen. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Für die in Deutschland bzw. in Lettland durchgeführten Maßnahmen hat die Bundespolizei die Tagesordnung erstellt und mit den Teilnehmern abgestimmt. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? An den Zusammenkünften nahmen jeweils Vertreter der mit grenzpolizeilichen Aufgaben befassten Behörden der Ostseeanrainerstaaten teil. Weiterhin nahmen anlassbezogen Vertreter der Niederlande und der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX an einzelnen Maßnahmen teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Diskussionen der Tagesordnungspunkte orientierten sich an den operativen Planungen der BSRBCC sowie der konzeptionellen Weiterentwicklung dieser Organisationsform. Weiterhin wurden Überlegungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Fortbildung sowie der Sachstand der Einführung von Systemen zur automatisierten Grenzkontrolle diskutiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18c und 18d und auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 verwiesen. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Die Beiträge der deutschen Vertreter hatten zum Ziel, die operativen und konzeptionellen Planungen der finnischen BSRBCC-Präsidentschaft 2013 konstruktiv zu unterstützen und die Organisationsform BSRBCC im europäischen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/498 Kontext weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wurden eigene Vorschläge vorgestellt , die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch in den Bereichen Kriminalitätsbekämpfung, Fortbildung und Technik fördern. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Vereinbart wurden Handlungsempfehlungen zu den jeweiligen Feldern der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Umfang und Intensität der jeweiligen nationalen Beteiligung an operativen Maßnahmen, Billigung des Aktionsplans der estnischen BSRBCC-Präsidentschaft 2014, Festlegung der folgenden BSRBCC-Präsidentschaften 2015 bis 2016 und die Verabschiedung der BSRBCC-Guidelines. 19. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte von Arbeitsgruppen zu einem „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Im Rahmen der gegenwärtigen Implementierung der EUROSUR-Verordnung ist das gemeinsame Informationsbild des Grenzvorbereichs im Sinne des Artikels 11 der EUROSUR-Verordnung nicht von prioritärer Bedeutung. Im Übrigen wird auf die auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu den Fragen 51, 52, 53 und 55 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. September 2011 zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7018 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 18/498 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-Polizeiagentur Europol derzeit in strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit? Eine aktuelle Liste der Drittstaaten und -stellen, mit denen Europol ein Zusammenarbeitsabkommen geschlossen hat, kann auf der Internetseite www.europol.europa.eu eingesehen werden. a) In welche „Drittstaaten“ hat Europol Verbindungsbeamte entsandt? Europol hat Verbindungsbeamte nach Lyon/Frankreich zur IKPO-Interpol und nach Washington D.C./USA entsandt. b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im zweiten Halbjahr 2013 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen? Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde am 9. Dezember 2013 zwischen Europol und Albanien sowie am 16. Januar 2014 zwischen Europol und Serbien ein operatives Abkommen geschlossen, für dessen Inkraftsetzung es jedoch noch der Ratifizierung durch Albanien bzw. Serbien bedarf. Ferner ist gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen am 4. November 2013 ein strategisches Abkommen zwischen Europol und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unterzeichnet und ratifiziert worden sowie in Kraft getreten. c) Welchen konkreten Inhalt haben die geschlossenen Abkommen? Die geschlossenen Abkommen können unter www.europol.europa.eu bzw. www.consilium.europa.eu abgerufen werden. Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der Abschluss eines operativen Abkommens den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Europol und Drittstaaten/-stellen. Zudem enthält es Regelungen für die Einrichtung eines Verbindungsbüros bei Europol. Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der Abschluss eines strategischen Abkommens im Allgemeinen lediglich den Austausch von technischen und strategischen Informationen (z. B. neue Modi Operandi , Trends, Situationsberichte, neue Ermittlungstechniken, Forensik- und Analysemethoden) – nicht jedoch den Austausch von personenbezogenen Daten. d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Europol oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin lagen etwaige Gründe? Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden im zweiten Halbjahr 2013 keine Abkommen zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und -stellen geschlossen, zu denen der Verwaltungsrat von Europol oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt hat. 21. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Tätigkeitsbereichen für das „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) und das „Intelligence Directorate“ (EUMS INT)? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt das INTCEN derzeit über ca. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das EUMS INT Directorate beschäftigt Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/498 nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ca. 40 Personen; es gliedert sich in drei Abteilungen „Policy“, „Support“ und „Production“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/146 vom 9. Dezember 2013). a) Welche Bundesbehörden haben wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Abteilungen hierzu in die Einrichtungen entsandt, bzw. wie viele übernehmen entsprechende Aufgaben innerhalb ihrer eigenen Behörden? Deutschland ist derzeit mit insgesamt vier Mitarbeitern in den genannten Einrichtungen vertreten (INTCEN: Je ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz; EUMS INT: zwei Angehörige der Bundeswehr). b) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN und dem EUMS INT im zweiten Halbjahr 2013 erstellt, und wie haben Behörden der Bundesregierung hierzu beigetragen? Es erfolgt keine umfassende statistische Erfassung der übermittelten INTCENund EUMS INT-Berichte und -Briefings seitens der Bundesregierung. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/146 vom 9. Dezember 2013 verwiesen. 22. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im zweiten Halbjahr 2013 wurden keine Verhandlungen zu bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Ländern im Bereich Justiz und Inneres abgeschlossen oder solche Verhandlungen neu aufgenommen. Auch wurden keine solcher Verhandlungen suspendiert oder verschoben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. August 2013 zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013 zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12427 verwiesen. 23. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) im zweiten Halbjahr 2013 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im zweiten Halbjahr 2013 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesländer unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) verhandelt oder abgeschlossen. Drucksache 18/498 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im Hinblick auf Europol wird auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Ferner hat der Rat Justiz und Inneres vom 5./6. Dezember 2013 den Ratsbeschluss über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) angenommen und das Europäische Parlament um Zustimmung zum Ratsbeschluss über den Abschluss des Abkommens gebeten. Ansonsten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 keine neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen von Stellen der Europäischen Union mit anderen Ländern im Bereich Justiz und Inneres verhandelt oder abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. August 2013 zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. 25. Welche „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (PCCC) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb der Europäischen Union bzw. welche weiteren sind im Aufbau begriffen? Bei einem Gemeinsamen Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit (PCCC) handelt es sich um eine Unterstützungsstruktur für den Austausch von Informationen und die Unterstützung der Tätigkeiten der operativen Stellen im Grenzgebiet , die polizeiliche, grenzbehördliche und zollbehördliche Aufgaben wahrnehmen . In der EU-weiten Praxis wird dieser Begriff allerdings nicht einheitlich verwendet. Der Bundesregierung sind die in nachfolgender Liste aufgeführten Einrichtungen , die innerhalb der EU als PCCC oder auch als Verbindungs- oder Kontaktstelle bezeichnet werden, bekannt. Gemeinsame Zentren, d. h. Einrichtungen an denen die Bundesrepublik Deutschland mit Vertretern der Bundespolizei, der Landespolizeien und der Zollbehörden vertreten ist, sind im Fettdruck markiert. Welche weiteren PCCC innerhalb der EU im Aufbau begriffen sind, ist der Bundesregierung im Einzelnen dagegen nicht bekannt. 1. Artand (Ungarn – Rumänien) 2. Barwinek (Polen – Slowakei) 3. Basel (Schweiz – Deutschland – Frankreich), Verbindungsbüro 4. Budzisko (Litauen – Polen) 5. Canfranc (Frankreich – Spanien) 6. Castro Marim (Portugal – Spanien) 7. Caya (Portugal – Spanien) 8. Chiasso (Schweiz – Italien) 9. Chotebuz (Tschechien – Polen) 10. Cunovo (Ungarn – Slowakei) 11. Darmoty (Ungarn – Slowakei) 12. Dolga Vas (Slowenien – Österreich – Ungarn) 13. Drasenhofen (Tschechien – Österreich) 14. Galati (Rumänien – Moldawien – Ukraine) 15. Genf (Schweiz – Frankreich) 16. Giurgiu (Rumänien – Bulgarien) 17. Goch (Deutschland – Niederlande), Gemeinsame Verbindungsstelle 18. Heerlen (Deutschland – Niederlande – Belgien), Euregionales Polizeiinfor- mations- und Kooperationszentrum 19. Hendaye (Frankreich – Spanien) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/498 20. Hodonin/Holic (Tschechien – Slowakei) 21. Jarovce/Kittsee (Slowakei – Österreich) 22. Kalviu (Litauen – Lettland) 23. Kehl (Deutschland – Frankreich) 24. Kiszombor/Cenad (Ungarn – Rumänien) 25. Kudowa (Tschechien – Österreich) 26. Luxemburg (Deutschland – Luxemburg – Belgien – Frankreich) 27. Melles Pont du Roy (Frankreich – Spanien) 28. Modane (Frankreich – Italien) 29. Mohacs (Ungarn – Kroatien) 30. Nickelsdorf (Österreich – Ungarn) 31. Padborg (Deutschland – Dänemark) 32. Perthus (Frankreich – Spanien) 33. Petrovice/Schwandorf (Deutschland – Tschechien) 34. Porubne (Rumänien – Ukraine) 35. Promachonas (Griechenland – Bulgarien) 36. Quintanilha (Spanien – Portugal) 37. Satoraljaujhely (Ungarn – Slowakei) 38. Schaanwald (Österreich – Liechtenstein – Schweiz) 39. Swiecko (Deutschland – Polen) 40. Thörl-Maglern (Österreich – Italien – Slowenien) 41. Tournai (Belgien – Frankreich) 42. Trstena (Polen – Slowakei) 43. Tuy (Spanien – Portugal) 44. Ventimiglia (Frankreich – Italien) 45. Vilar Formoso (Spanien – Portugal) 26. Welche Anstrengungen unternehmen Einrichtungen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Durchführung weiterer Maßnahmen wie die früheren „European Police Force Trainings“ (EUPFT), „European Union Police Services Trainings“ (EUPST) oder die „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi)? a) Wo wurden bzw. werden derartige Übungen bzw. Konferenzen, Seminare oder andere Ausbildungsformen abgehalten? b) Welchen Inhalt sollen die jeweiligen Maßnahmen haben? c) Wer bereitet diese jeweils vor und wer ist für die Planung sowie für die Organisation zuständig? d) Inwieweit bestimmen Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die Organisation der Operationen mit? e) Welche Rolle übernehmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die Vorbereitung der Maßnahmen? f) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nehmen daran teil bzw. beobachteten diese? g) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit der Bundesregierung bekannt) der Länder nehmen mit welchen Kapazitäten daran teil bzw. beobachten diese? h) Wie wurden bzw. werden die Maßnahmen finanziert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013 zu den Fragen 17a bis 17h auf Bundestagsdrucksache 17/12427 verwiesen. Drucksache 18/498 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, dass sich der „Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) zukünftig stärker mit „Terrorismusbekämpfung“ befasst, hierzu womöglich regelmäßig Lageberichte des geheimdienstlichen Lagezentrums INTCEN erhält, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung in dieser Frage mittlerweile? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Geheimdienste der Europäischen Union und die Beteiligung von Bundesbehörden“ auf Bundestagsdrucksache 18/146 verwiesen. 28. Welche „Vertreter der EU-Partnerdienste“ wurden vom Bundesnachrichtendienst zu einer „ersten Besprechung eingeladen“, um eine „Entwicklung gemeinsamer Standards für die Zusammenarbeit der Auslandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten“ zu erarbeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/159)? a) Wann und wo wurden das Treffen, weitere Folgetreffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Bundeskanzlerin hat im Sommer 2013 Maßnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre angekündigt, darunter auch die Vereinbarung gemeinsamer nachrichtendienstlicher Standards für Auslandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten . Der Bundesnachrichtendienst wurde beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten und mit europäischen Partnern abzustimmen. Der Bundesnachrichtendienst hat mit EU-Partnerdiensten entsprechende Gespräche aufgenommen. Hierbei handelt es sich um einen laufenden Prozess in vertrauensvollen Gesprächen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind Aspekte der Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes zu ausländischen Nachrichtendiensten, die das Staatswohl berühren und daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Antwort nicht zu behandeln sind. Mit einer substantiierten Beantwortung der Fragen würden Einzelheiten zu internationalen Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes bekannt , die geeignet sind, bestehenden Beziehungen zu Partnerdiensten nicht Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/498 wiedergutzumachender Schaden zuzufügen. Einzelheiten zu den in positiver und von gegenseitigem Vertrauen getragener Atmosphäre verlaufenden Gesprächen sowie den daran beteiligten Partnerdiensten unterliegen daher der Geheimhaltung . Aufgrund der nationalen wie auch EU-weiten Bedeutung der zu verhandelnden Thematik kann an der Vertraulichkeit nicht gerührt werden: Möglicherweise gelingt es erstmalig, supranational Standards für künftige nachrichtendienstliche Tätigkeit abzustimmen. Diese grundlegende Bedeutung des Themas gibt Anlass, jegliche erfolgsgefährdenden Risiken zu minimieren. Ein Verstoß gegen die insoweit vorausgesetzte Vertraulichkeit würde die Fortführung der laufenden Gespräche in erheblichem Maß gefährden. Aber auch das internationale Ansehen des Bundesnachrichtendienstes wäre in Mitleidenschaft gezogen. Die Verlässlichkeit des Bundesnachrichtendienstes als Verhandlungsführer auch in über diesen Kontext hinausgehenden Konstellationen wäre in Frage gestellt. Negative Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft anderer Nachrichtendienste, Kooperationen mit ihm einzugehen, wären zu befürchten. Der Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten ist jedoch eine unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. Ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich wird zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit nicht ausreichend Rechnung tragen. Die Frage nach teilnehmenden Diensten betrifft schutzbedürftige Interessen anderer ausländischer öffentlicher Stellen. Bei einer Offenlegung bestünde die Gefahr, dass Rückschlüsse auf Positionen und Interessen anderer Nachrichtendienste gezogen werden können. Auch das könnte die erfolgreiche Fortsetzung der Gespräche gefährden. Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, Abstimmungs- und Erörterungsprozesse hierzu andauern, begrenzt der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zudem den parlamentarischen Informationsanspruch. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, das insbesondere das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse zurückstehen. 29. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden ? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Tref- fen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung be- einflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Drucksache 18/498 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Bundesregierung hält Kontakt zum Büro der Vereinten Nationen für Drogen - und Verbrechensbekämpfung (UNODC) mit Hauptsitz in Wien im Wesentlichen im Rahmen des dortigen Projektengagements und der Fachkonferenzen. Hierzu werden regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene seitens der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei anderen Internationalen Organisationen in Wien sowie seitens des Auswärtigen Amts unterhalten. UNODC tauscht sich im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen sowie Veranstaltungen zu Kernthemen der Organisation (Drogen - und Verbrechensverhütung und -bekämpfung, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung ) mit seinen Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, aus. Die Einladung hierzu erfolgt in der Regel seitens UNODC, welches auch die Tagesordnung vorschlägt. Die Treffen finden regelmäßig in Wien statt. Telefonkonferenzen mit UNODC haben im zweiten Halbjahr 2013 nicht stattgefunden. UNODC ist direkt dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen untergeordnet und versteht sich als weltweit führend im Vorgehen gegen illegale Drogen und internationales Verbrechen. Deutschland war 2013 siebtgrößter Beitragszahler an UNODC. Schwerpunkt des Projektengagements bilden finanzielle Zuwendungen an UNODC zur Erarbeitung und Umsetzung völkerrechtlich verbindlicher Konventionen im Bereich der Verbrechensverhütung und Terrorismusbekämpfung sowie zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen Drogenkonventionen. Im November 2013 führte ein Team des projektmittelverwaltenden Referats des Auswärtigen Amts in Wien Gespräche zur Ausgestaltung der Projektzusammenarbeit mit UNODC. Dabei wurden sowohl das bestehende Projektengagement der Bundesregierung mit UNODC besprochen als auch mögliche Projektkooperationen für 2014 thematisiert. Weiterer Gegenstand der Gespräche waren die thematischen sowie regionalen Schwerpunkte der Projektzusammenarbeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474 vom 1. August 2013 verwiesen. Darüber hinaus haben Arbeitskontakte mit UNODC im Rahmen folgender Veranstaltungen bestanden: Konferenz zur „Global Initiative on ensuring effective counter-terrorism investigations and prosecutions while respecting human rights and the rule of law“ a) und b) Am 2. und 3. Oktober 2013 haben Vertreter des Bundeskriminalamts und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof an einer von UNODC und dem Counter-Terrorism Committee Executive Directorate (CTED) vorbereiteten und organisierten Konferenz zur „Global Initiative on ensuring effective counterterrorism investigations and prosecutions while respecting human rights and the rule of law“ in Genf teilgenommen. UNODC und CTED waren auch für die Tagesordnung zuständig. c) Im Vorfeld wurden eine Einladung und eine Tagesordnung mit ergänzenden Informationen zur Initiative übersandt. d) Auf der Tagesordnung standen die Punkte „Opening remarks“, „Presentation of the joint UNODC/CTED „Global Initiative on ensuring effective counterterrorism investigations and prosecutions while respecting human rights and Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/498 the rule of law“, „The investigation and prosecution of preventive criminal offences“, „The investigation and prosecution of financing of terrorism through illicit activities, including kidnapping for ransom“, „The use of special investigative techniques“, „Enhancing coordination among investigators and prosecutors“, „Challenges in conducting cross-border investigations: requests for mutual legal assistance and extradition“, „Regional implementation of the joint initiative in the Maghreb“, „The way forward: strengthening capacities of investigators and prosecutors“ and „Concluding remarks“. e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) Es wird auf die Antwort zu den Buchstaben a und b verwiesen. g) Es wurden die Hintergründe und Ziele der Konferenz und darauf aufbauend im Rahmen der in der Antwort zu Buchstabe d genannten Themen vorgetragen . h) Es wurde zum Thema „Aufbau und Erfahrung mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)“ vorgetragen. i) und j) Der Fokus der Konferenz lag auf dem Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern zu den in der Tagesordnung genannten Punkten . Vereinbarungen oder Absprachen wurden nicht getroffen. National Workshop on the investigation, prosecution and adjudication of terrorist related offences based on the Digest of terrorist cases a) und b) Vom 10. bis 12.Dezember 2013 hat ein Vertreter des Generalbundes- anwalts beim Bundesgerichtshof an einem vom UNODC vorbereiteten und organisierten Workshop „on the investigation, Prosekution and Adjudikation of terrorist related offenes based on the Digest of terrorist case“ auf Malta teilgenommen. UNODC war auch für die Tagesordnung zuständig. c) Im Vorfeld wurden eine Einladung und eine Tagesordnung mit ergänzenden Informationen übersandt. d) Auf der Tagesordnung standen die Punkte „Opening ceremony and welcoming speech“, „Presentation of the participants“, „The International Legal Framework against Terrorism“, „Overview of the national legal framework concerning the fight against terrorism in Libya“, „Prosecution of preventive criminal offences“; „Criminalization of preparatory acts committed directly in preparation of terrorist acts“, „Conducting complex investigations“, „The prevention and repression of the financing of terrorism“, „National experience and challenges in the prosecution and investigation of terrorism“; „Collaboration between investigators and prosecutors in terrorist cases“, „Challenges in the Investigation of terrorist acts“; „The Detention of Terrorist Suspects and Human Rights“, „International Cooperation in Criminal Matters and the Universal Legal Framework against Terrorism“, „International Cooperation in Criminal Matters: challenges and best practices“, „Mutual legal assistance and Extradition“ und „Conclusions and closing remarks“. e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) Auf die Antwort zu den Buchstaben a und b wird verwiesen. g) Der Workshop diente der Schulung und Fortbildung von libyschen Richtern, Staatsanwälten und Polizisten im Bereich der strafrechtlichen Terrorismusbekämpfung . h) Durch den Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wurde zum Thema „Prosecution of preventive criminal offences“ (incitement and recruitment) vorgetragen. Drucksache 18/498 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode i) und j) Der Fokus des Workshops lag im Bereich der Fort- und Weiterbildung. Weitergehende Absprachen oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen . Expertenkonsultationen zum Thema neue psychoaktive Substanzen a) Vom 3. bis 5. September 2013 fanden in Wien Expertenkonsultationen zur Thematik der psychoaktiven Substanzen statt. b) UNODC hat die Tagung vorbereitet und organisiert sowie die Tagesordnung festgelegt. c) Im Vorfeld wurden eine Einladung und eine Tagesordnung sowie ein Hinter- grundpapier übersandt. d) Die Tagesordnung gliederte sich in die Schwerpunkte Drogenkontrollsys- teme, Kontrollmöglichkeiten, rechtliche Möglichkeiten und internationale Reaktionen. e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) An den Konsultationen beteiligten sich Vertreter von Gesundheits- und Straf- verfolgungsbehörden sowie Sachverständige folgender Staaten: Ägypten, Belgien, China, Deutschland, Frankreich, Ghana, Vereinigtes Königreich, Indien , Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Litauen, Mexiko, Neuseeland, Österreich , Peru, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Ungarn und der USA. Darüber hinaus waren verschiedene internationale Gremien und Organisationen anwesend. Aus Deutschland waren Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei anderen Internationalen Organisationen in Wien und des Bundeskriminalamtes anwesend. Weiterhin waren IKPO-Interpol, WCO und INCB (International Narcotics Control Board) durch deutsche Experten vertreten. g) Es wurden die Hintergründe und Ziele der Konsultationen und darauf aufbauend im Rahmen der in der Antwort zu Frage 29d genannten Themen vorgetragen . h) Die von deutscher Seite eingebrachten Beiträge betrafen im Wesentlichen das europäische Frühwarnsystem für psychoaktive Substanzen. i bis j) Konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen oder weitere Maßnahmen wurden im Rahmen der Konsultationen nicht beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben erkannt, dass sich neue psychoaktive Substanzen inzwischen auf dem Rauschgiftmarkt nahezu weltweit etabliert und sich zu einem besorgniserregenden Phänomen entwickelt haben. k) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 innerhalb der „Working Group on Countering the Use of the Internet for Terrorist Purposes“ des UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen? Die Bundesregierung hat im zweiten Halbjahr 2013 weder an der Arbeitsgruppe mitgearbeitet noch von dieser Berichte erhalten. l) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 innerhalb der „UNODC Terrorism Prevention Branch“ mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen ? Die Bundesregierung hat im zweiten Halbjahr 2013 weder innerhalb des „UNODC-Terrorism Prevention Branch“ mitgearbeitet, noch von diesem Berichte erhalten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/498 m) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 innerhalb der „Counter Terrorism Implementation Task Force“ (CTITF) des UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen? Das Mandat der im Jahr 2005 seitens des Generalsekretariats der Vereinten Nationen gegründeten Counter-Terrorism Implementation Task Force (CTITF) sieht die Koordinierung der Anti-Terrorismusanstrengungen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen vor. UNODC stellt dabei nur eine der 31 Organisationen dar, deren Aktivitäten seitens CTITF koordiniert werden. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York steht im regelmäßigen Arbeitskontakt mit CTITF. Berichte werden von CTITF selbst nicht erstellt. n) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 innerhalb der „Open-ended intergovernmental expert group“ des UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen? Die Bundesregierung arbeitet in diversen UNODC-Arbeitsgruppen mit, die den Titel „open-ended intergovernmental expert group“ tragen. Ohne Spezifizierung ist keine Antwort möglich. 30. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13440)? a) Wo wurden diese abgehalten? Am 28. und 29. November 2013 fand eine Konferenz der PWGT in Wien/Österreich statt. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Konferenz wurde vom österreichischen Bundesministerium für Inneres/ Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorbereitet und durchgeführt. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Es wurden die aktuellen Lageberichte der PWGT-Mitgliedstaaten übermittelt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Neben einem Überblick zur Lageentwicklung im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität in den PWGT-Mitgliedstaaten seit der Frühjahrskonferenz 2013 wurden Vorträge zu den Themen „Reisebewegungen von potentiellen Terroristen nach Syrien“ sowie „Ermittlungen in Deutschland gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ gehalten. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Bundesregierung und ihre Behörden haben die Tagesordnung nicht beeinflusst . Drucksache 18/498 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? An der Sitzung nahmen Vertreter der PWGT-Mitgliedstaaten aus den jeweils dort für die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität zuständigen Dienststellen teil. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Europäische Zusammenarbeit in der Police Working Group on Terrorism“ auf Bundestagsdrucksache 17/13440 verwiesen. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind keine über die Vortragsinhalte und evtl. Rückfragen hinausgehenden Diskussionsinhalte zu nennen. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Das Bundeskriminalamt hat zum Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder und Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie zum Sachstand der Suche nach einem Nachfolgesystem für den PWGT-Kommunikationsverbund vorgetragen. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Es erfolgten keine konkreten Absprachen im Rahmen der Konferenz. j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in der Themensetzung der Tagesordnung wider. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30d verwiesen. 31. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „European Expert Network on Terrorism Issues“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Vom 25. bis 27. September 2013 fand die Jahreskonferenz des EENeT in Cambridge /Großbritannien statt. b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Jahreskonferenz wurde einvernehmlich vorbereitet von der EENeT-Geschäftsstelle im Bundeskriminalamt, den Mitgliedern des EENeT-Steuerungskomitees , den Organisatoren von RAND Europe vor Ort in Cambridge sowie Vertretern der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), die die Veranstaltung in diesem Jahr finanziell unterstützt hat. Die Tagesordnung ergab sich aus den Beiträgen der EENeT-Mitglieder, die im Vorfeld der Tagung im Rahmen eines Call for Paper bei der EENeT-Geschäftsstelle eingegangen sind. Alle Themenvorschläge fanden Berücksichtigung und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/498 wurden nach folgenden vier großen Themenfeldern zu einzelnen Workshops zusammengefasst : Radicalisation – Deradicalisation, Methodical Approaches, Phenomenological Changes in Terrorism and Extremism, Counter-Terrorism. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Im Vorfeld der Tagung wurden den Teilnehmern das Programm sowie kurze Abstracts /Einführungen zu den einzelnen Vortragsthemen zur Verfügung gestellt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Es wird auf die Antwort zu Frage 31b verwiesen. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte um Berücksichtigung des Themas „Deradikalisierung“ im Rahmen der Veranstaltung gebeten. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? An der Konferenz nahmen Experten aus Sicherheitsbehörden, Universitäten und anderer mit Extremismusforschung befasster Einrichtungen aus den Ländern Belgien, Deutschland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, Rumänien, Serbien, der Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn sowie Vertreter der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und von RAND Europe teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Jahreskonferenz wurde nach sog. Chatham House Rules abgehalten, was den beabsichtigten informellen Austausch befördert. Entsprechend werden im Zuge der Diskussionen getroffene inhaltliche Aussagen im Nachgang nicht nach außen getragen. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Die Bundeszentrale für politische Bildung hielt einen Vortrag zum Thema „Radikalisierung – Deradikalisierung“, und das Bundeskriminalamt beteiligte sich mit einem Vortrag mit dem Titel „Right-wing Music in Germany“. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Auf der Jahreskonferenz 2013 wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen , zentrales Anliegen war vielmehr der informelle Austausch auf wissenschaftlich -analytischer Ebene zu Fragen des aktuellen Forschungsstandes in den Bereichen Extremismus und Terrorismus. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich in Abstimmung mit dem EENeTSteuerungskomitee und den EENeT-Mitgliedern das Bundeskriminalamt im September 2013 für das EENeT in der Rolle des Projektleiters auf einen „EU-Call for Frameworkpartners“ zum Thema „Radicalistion“ auf EU-Mittel Drucksache 18/498 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aus dem ISEC-Programm zur Durchführung von Tagungen des EENeT beworben hat. Eine Entscheidung zur Bewilligung der EU-Mittel steht noch aus. j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in der Themensetzung der Tagesordnung wider. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31b verwiesen. 32. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „Global Counterterrorism Forum“ (GCTF) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Das GCTF organisiert sich im Koordinierungsausschuss als strategischem Leitungsorgan und fünf Arbeitsgruppen. Im zweiten Halbjahr 2013 hat der vierte Koordinierungsausschuss am 26./27. September 2013 in New York getagt. Im Rahmen der Arbeitsgruppen haben im zweiten Halbjahr 2013 unterschiedliche Veranstaltungen – Plenartreffen, Workshops, Seminare oder Konferenzen – stattgefunden. Eine Übersicht über die Arbeitsgruppen und ihre Veranstaltungen inklusive Angaben zu Zeit und Ort sowie zusammenfassende Berichte und Grundlagendokumente findet sich im Internet unter www.thegctf.org/web/ guest/working-groups. Plenartreffen werden in der Regel vom Vorsitz der jeweiligen Arbeitsgruppe, sonstige Veranstaltungen in der Regel von den einladenden Staaten organisiert, jeweils in Zusammenarbeit mit der so genannten Administrative Unit des GCTF. Der Arbeitsgruppenvorsitz bzw. die einladenden Staaten legen in der Regel auch die Tagesordnungen fest. Deutschland hat keinen Arbeitsgruppenvorsitz inne und ist bisher nicht einladender Staat gewesen. Bei den Treffen des Koordinierungsausschusses des GCTF ist die Bundesregierung in der Regel durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern vertreten, die sich im Vorfeld eng mit den inhaltlich betroffenen Ressorts abstimmen. Die Ressorts entsenden je nach inhaltlichem Schwerpunkt Vertreter zu Treffen und Veranstaltungen der einzelnen Arbeitsgruppen. Telefonkonferenzen sind im Rahmen des GCTF keine gängige Arbeitsmethode, die Bundesregierung hat im zweiten Halbjahr 2013 an keiner Telefonkonferenz teilgenommen. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Die Tagesordnung für die Treffen des Koordinierungsausschusses wird unter den Mitgliedern des GCTF abgestimmt. Eine Agenda für das nächste Treffen des Koordinierungsausschusses, das voraussichtlich im April 2014 stattfinden wird, liegt noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 32 bis 32d verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/498 f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Auf die Antworten zu den Fragen 32 bis 32d wird verwiesen. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Das GCTF dient als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Expertise, Strategien und Kapazitätenaufbau im Bereich der Terrorismusbekämpfung, unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, und bietet eine Plattform , nationale Projekte in diesem Bereich abzustimmen. Die Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden lassen sich bei den Treffen oder sonstigen Zusammenkünften des GCTF auf dieser Linie ein. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Die Mitglieder des GCTF fassen keine bindenden Beschlüsse, sondern geben unverbindliche Empfehlungen ab bzw. entwickeln unverbindliche „good practices “, deren Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 32 bis 32d verwiesen. j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Auf die Antwort zu Frage 32h wird verwiesen. 33. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Gruppe TC LI“ des „European Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden? Im zweiten Halbjahr 2013 fanden zwei „Rapporteur’s Meetings“ sowie eine reguläres Arbeitsgruppentreffen (Plenary) der Gruppe TC LI statt. a) Wo wurden diese abgehalten? ETSI TC LI tagte im angefragten Zeitraum in Amsterdam (Rap-29), Edinburgh/ UK (Plenary 34) sowie in Hamburg (Rap-30). b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für die Organisation zuständig? Die Tagungen wurden von Mitgliedern von TC LI organisiert und inhaltlich vorbereitet . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Die Listen der jeweils verteilten Dokumente finden sich in den Anlagen 1 bis 3. Unabhängig davon weist die Bundesregierung darauf hin, dass das parlamen- Drucksache 18/498 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tarische Fragerecht keinen Anspruch auf Übersendung von Dokumenten verleiht und die Übersendung im vorliegenden Fall nur aus arbeitsökonomischen Gründen erfolgt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die jeweiligen Tagesordnungen finden sich in den Anlagen 4 bis 6. Zu Anlage 4 ist anzumerken, dass es inhaltlich die Agenda wiedergibt, das Dokument selbst aber kein offizielles ETSI-Papier darstellt. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Zu den in der Antwort zu Frage 33a benannten Sitzungen waren Teilnehmer folgender Behörden, Einrichtungen oder Firmen angemeldet. ETSI TC LI-Rap29 in Amsterdam, Niederlande; vom 28. bis 30. August 2013 ETSI TC LI#34 in Edinburgh, Großbritannien; vom 24. bis 26. September 2013 Organisation Land LKA NRW Deutschland BfV Deutschland TNO Niederlande PIDS Niederlande KPN N.V. Niederlande Pine Lawful Interception Niederlande Group 2000 Niederlande Ministry of Economic Affairs Niederlande Ericsson Schweden SWISSCOM Schweiz TELEFONICA S.A. Spanien Yaana Technologies LLC USA OTD USA National Technical Assistance Vereinigtes Königreich BT Group Plc Vereinigtes Königreich VODAFONE Group Plc Vereinigtes Königreich Organisation Land Attorney-Generalʼs Department Australien Softel Systems Pty Ltd Australien CATR China ATIS SYSTEMS GmbH Deutschland Bayerisches Landeskriminalamt Deutschland BfV Deutschland BMWi Deutschland LKA NRW Deutschland Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/498 ETSI TC LI-Rap30 in Hamburg, Deutschland; vom 19. bis 21. November 2013 P3 communications GmbH Deutschland Siemens AG Deutschland UTIMACO SAFEWARE AG Deutschland FICORA Finnland Alcatel-Lucent Frankreich AQSACOM S.A. Frankreich ETSI Frankreich MINISTERE DE LʼINTERIEUR Frankreich Ministère du redressement Frankreich Orange SA Frankreich SGDSN Frankreich C-DOT Indien MCIT Indonesien AREA Spa Italien Public Safety Canada Kanada MMATI Kroatien Group 2000 Niederlande KPN N.V. Niederlande Ministry of Economic Affairs Niederlande PIDS Niederlande Pine Lawful Interception Niederlande TELENOR ASA Norwegen ZNIIS Russland Ericsson Schweden OFCOM (CH) Schweiz SWISSCOM Schweiz TELEFONICA S.A. Spanien OTD USA Yaana Technologies LLC USA BlackBerry UK Limited Vereinigtes Königreich BT Group Plc Vereinigtes Königreich CESG Vereinigtes Königreich HOME OFFICE Vereinigtes Königreich National Technical Assistance Vereinigtes Königreich SS8 Networks Vereinigtes Königreich VODAFONE Group Plc Vereinigtes Königreich Zeata Security Ltd Vereinigtes Königreich Organisation Land LKA NRW Deutschland Ministère du redressement Frankreich PIDS Niederlande KPN N.V. Niederlande Ericsson Schweden SWISSCOM Schweiz Organisation Land Drucksache 18/498 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu allen Sitzungen ist anzumerken, dass zwar in der Regel die angemeldeten Teilnehmer auch zu den Arbeitsgruppensitzungen anreisen. Es kann jedoch vorkommen , dass zusätzlich Teilnehmer dort erscheinen, die sich nicht vorab registriert haben bzw. dass registrierte Teilnehmer fernbleiben, ohne ihre Registrierung aufzuheben. Diesbezüglich liegen der Bundesregierung jedoch keine weiteren Informationen vor. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Im angefragten Zeitraum haben Vertreter deutscher Bundesbehörden keine Diskussionspapiere eingebracht. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen. 34. Wann, an welchem Ort, und in welchen Liegenschaften soll nach jetzigem Stand der G8-Gipfel 2015 stattfinden? a) Inwiefern, bzw. wann, und mit wem haben vor der Auswahl Gespräche mit Bürgermeistern, Ministerpräsidenten oder sonstigen politischen Repräsentanten stattgefunden? b) Welche anderen Orte bzw. Liegenschaften standen zuvor zur Auswahl, und wieso schieden diese letztlich aus? c) Inwiefern wurde bereits eine polizeiliche Stelle mit der Vorbereitung des Gipfels beauftragt, und welche Aufgaben werden von dieser übernommen ? d) Welche internationalen Zusammenarbeitsformen wurden seitens deutscher Polizeien und Geheimdienste für den kommenden G8-Gipfel mit welchen Partnerbehörden initiiert, und welche Treffen haben bereits stattgefunden? TELEFONICA S.A. Spanien Yaana Technologies LLC USA Yaana Technologies LLC USA HOME OFFICE Vereinigtes Königreich BT Group Plc Vereinigtes Königreich VODAFONE Group Plc Vereinigtes Königreich National Technical Assistance Vereinigtes Königreich Organisation Land Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/498 e) Auf welche Weise sind ausländische Behörden, aber auch Institute wie das UNODC oder vergleichbare Einrichtungen bereits jetzt in die Sicherheitsarchitektur des G8 involviert? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 23. Januar 2014 ihre Entscheidung bekannt gegeben, dass der G8-Gipfel 2015 in Schloss Elmau stattfinden wird. Schloss Elmau liegt in den bayerischen Alpen in der Nähe von GarmischPartenkirchen , rund 100 Kilometer südlich von München. Der Gipfeltermin wird derzeit mit den anderen G8-Mitgliedstaaten abgestimmt. Das Gipfeldatum wird bekannt gegeben, sobald es feststeht. Um als Austragungsort für ein Treffen der Staats- und Regierungschefs der G8 in Frage zu kommen, muss ein Ort zahlreichen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Kapazitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Für die Auswahl für das Gipfeltreffen 2015 wurden mehrere Austragungsorte unter unterschiedlichen Gesichtspunkten geprüft. Schloss Elmau erfüllt die Gesamtheit dieser Anforderungen am besten. Wie üblich werden die Sicherheitsfragen in enger Abstimmung der jeweils zuständigen Behörden geklärt. Drucksache 18/498 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 62 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 64 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 66 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67 – Drucksache 18/498 Drucksache 18/498 – 68 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333