Deutscher Bundestag Drucksache 18/4981 18. Wahlperiode 21.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4679 – Neue Datenlage zu Ammoniakemissionen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen“ (Bundestagsdrucksache 18/2103) vom 14. Juli 2014 hat die Bundesregierung zu Frage 1 tabellarisch die Ammoniakemissionen (NH3-Emissionen) in den Jahren 2005 bis 2012 dargestellt. Diese lagen laut damaligen Berechnungen im Jahr 2010 bei 548,5 Kilotonnen (kt), im Jahr 2011 bei 560,1 kt und im Jahr 2012 bei 545,4 kt. In der Antwort auf die Schriftliche Frage 135 der Abgeordneten Bärbel Höhn auf Bundestagsdrucksache 18/4642 vom 7. April 2015 nennt die Bundesregierung als aktualisierte Emissionsmengen gänzlich andere Daten. Demnach betrugen die NH3-Emissionen im Jahr 2010 643 kt, im Jahr 2011 675 kt, im Jahr 2012 655 kt und im Jahr 2013 671 kt. Damit verstößt Deutschland eklatant gegen die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die eine Höchstmenge von 550 kt NH3-Ausstoß pro Jahr für Deutschland vorgibt. Abgesehen davon, dass Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren hohe Strafzahlungen drohen, muss aus ökologischen Gründen schnellstmöglich ein Minderungsplan erarbeitet werden, der die Emissionen mindestens unter die vereinbarte Höchstmenge senkt. Der fortschreitende Verlust der Artenvielfalt in Deutschland ist auch auf die durch Ammoniak wesentlich mit verursachten Eutrophierung und Versauerung der Ökosysteme zurückzuführen. 1. Wie haben sich die NH3-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte wie in der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/2103 unter Gegenüberstellung der alten und neuen Daten auflisten)? Die Entwicklung der NH3-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 2005 in GeDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. genüberstellung der alten Berichterstattung aus dem Jahr 2014 und der neuen Berichterstattung aus dem Jahr 2015 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Drucksache 18/4981 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Erfolgte die Neuberechnung, die zu den aktualisierten Daten führte, auf eine Initiative der EU oder internationale Vorgaben (z. B. im EMEP-Handbuch; EMEP – European Monitoring and Evaluation Programme)? Aufgrund internationaler Verpflichtungen ist jährlich ein detailliertes Inventar mit den Emissionen seit dem Jahr 1990 zu berechnen und international zu berichten . Die jährliche Neuberechnung des Inventars betrifft die gesamte Zeitreihe und muss dabei Änderungen in internationalen Vorgaben sowie bei Eingangsdaten und Berechnungsverfahren berücksichtigen. 3. Wann lagen der Bundesregierung die neuen Daten vor? Wann hat sie das Parlament darüber informiert, wann die Öffentlichkeit? Der Bundesregierung lagen die neuen Daten am 18. Dezember 2014 vor. Die offizielle Datenlieferung an die Europäische Kommission, die Europäische Umweltagentur und das zuständige Datenzentrum erfolgte am 22. Dezember 2014. Am 5. Januar 2015 bestätigte die Europäische Kommission die Vollständigkeit und Validität der Datenlieferung. Alle aktuellen Emissionsdaten sind der Öffentlichkeit über http://cdr.eionet. europa.eu/de/eu/nec/envvjf5wq sowie, mit Erläuterungen versehen, auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zugänglich. 4. Hat die Bundesregierung die betroffenen Verbände, insbesondere die Landwirtschaftsverbände , informiert bzw. mit diesen über weitere Minderungsmaßnahmen gesprochen? Wenn nein, warum nicht? Die aktuellen Emissionsdaten sind öffentlich einsehbar. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Verbände im Bereich Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Wasser bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Verbändeanhörung zur Düngeverordnung am 20. Januar 2015 darüber informiert, dass vorgesehene Maßnahmen in der Düngeverordnung auch gezielt der Verringerung von Ammoniakemissionen dienen. Jahr Berichterstattung 2014 Ammoniak in Tonnen Berichterstattung 2015 Ammoniak in Tonnen 2005 572 193 667 846 2006 568 098 668 303 2007 566 098 662 975 2008 566 892 668 904 2009 574 071 680 105 2010 548 488 642 594 2011 560 131 674 773 2012 545 373 654 888 2013 670 803 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4981 5. Hat die EU bereits auf die zugeleiteten Daten reagiert? Wenn ja, wie fiel deren Reaktion aus? Die detaillierte Prüfung und Bewertung der gelieferten Daten durch die Europäische Kommission dauert in der Regel bis mindestens Mai des Folgejahres. Eine Reaktion der Europäischen Kommission ist nicht vor Juni 2015 zu erwarten . 6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über die NH3-Emissionen anderer EU-Mitgliedstaaten? Wenn ja, wie viele weitere Staaten überschreiten die NEC-Richtlinie (Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen), und um welche Staaten und Überschreitungen in welcher Höhe handelt es sich? Wie Deutschland berichten auch die anderen EU-Mitgliedstaaten jährlich ihre NH3-Emissionen an die United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) und die Europäische Union. Die Daten sind unter http://cdr.eionet. europa.eu und im jährlichen National Emission Ceilings(NEC)-Status-Report verfügbar, der auch die gültigen NEC-Grenzwerte angibt. Der letzte veröffentlichte NEC-Status-Report (www.eea.europa.eu/publications/nec-directivestatus -report-2013) reicht allerdings nur bis zum Jahr 2012. Informationen zu den auf Grundlage der angepassten Emissionsfaktoren berichteten Emissionsmengen liegen noch nicht vor. 7. Welche Reduktionsmaßnahmen haben andere EU-Staaten, insbesondere die Niederlande und Dänemark, nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet , um ihre Verpflichtungen aus der NEC-Richtlinie im Hinblick auf die NH3-Emissionen zu erfüllen? Aus welchen Gründen hat Deutschland ähnliche Maßnahmen bislang unterlassen ? Es liegen insbesondere folgende Informationen zu Reduktionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten vor: Niederlande Auflagen für Stallneubauten, Abdeckung für Güllebehälter, emissionsarme Technik zur Gülleausbringung auf Ackerland und Grünland. Dänemark Es wurde ein nationales Programm zur Minderung der Ammoniakemissionen erstellt. Die Auflagen sind ähnlich wie die in den Niederlanden. Bezüglich der zweiten Teilfrage wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 verwiesen. Bei Stallneubauten bestehen Auflagen auf Grundlage des BImSchG und aus den sogenannten Filtererlassen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Drucksache 18/4981 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Hält die Bundesregierung die von den Niederlanden eingeführten regional differenzierten Phosphat-Obergrenzen (Abschlussbericht der Bund-LänderArbeitsgruppe zur Evaluierung der Düngeverordnung, November 2012) inklusive der Regelungen zum Export der Überschüsse in andere Landesteile und der ab dem Jahr 2015 angestrebten Null-Salden auf Basis von Hoftorrechnungen für zielführend zur Minderung der NH3-Emissionen? Wenn ja, weshalb plant die Bundesregierung bislang keine ähnlichen Regelungen ? In Deutschland richtet sich die Phosphat-Düngung nach dem aktuellen Bedarf der angebauten Kulturpflanzen. Ziel ist die bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen und die Vermeidung von stofflichen Risiken beim Düngen. Exporte von Phosphatdünger in andere Landesteile sind in den Niederlanden dort erforderlich , wo starke Viehdichten vorherrschen und der Phosphatanfall aus der Viehhaltung den Bedarf zur Versorgung der eigenen Flächen überschreitet. Dieser Grundsatz gilt auch in Deutschland. Wenn der Phosphatanfall im Betrieb den Bedarf übersteigt, sind laut geltender Düngeverordnung die Überschüsse, sofern sie im Durchschnitt des Betriebes die Menge von 20 kg Phosphat je Hektar überschreiten, an andere Betriebe abzugeben. Bei der Erarbeitung der Novelle der Düngeverordnung werden verschiedene Modelle geprüft. Hierzu sind die Beratungen noch nicht abgeschlossen. 9. Welche Änderungen bei den Berechnungsverfahren gab es in Deutschland im Einzelnen, und welcher Anteil der Steigerungen entfällt dabei auf welchen Bereich? a) Wie hat sich die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Mineraldüngerausbringung , insbesondere für die Ausbringung von Harnstoffdüngermittel , konkret verändert? Welcher Anteil an der Steigerung ist hierauf zurückzuführen? Die für Deutschland gültigen Emissionsfaktoren für die Ausbringung von Mineraldüngern haben sich gemäß folgender Tabelle geändert: Die Änderungen der Mineraldüngeremissionsfaktoren sind für rund 70 Prozent der Emissionssteigerung zwischen der Berichterstattung des Jahres 2014 und der Berichterstattung des Jahres 2015 verantwortlich. Neue Emissionsfaktoren nach EMEP 2013 (in kg NH3/kg N) Alte Emissionsfaktoren nach EMEP 2009 (in kg NH3/kg N) Steigerung (in %) Harnstoff 0,243 0,138 76 AmmoniumnitratHarnstofflösung 0,125 0,071 76 Kalkammonsalpeter 0,022 0,009 144 Ammoniumnitrat 0,037 0,009 311 Ammoniumphosphate 0,113 0,016 606 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4981 Die folgende Tabelle zeigt die Erhöhung der Emissionen durch die neuen Emissionsfaktoren seit dem Jahr 2005 und ihren Anteil an der Gesamtemissionserhöhung in Prozent: b) Wie wurden bislang die Leerstandzeiten in der Tierhaltung in die Rechnung mit einbezogen (pauschal oder aufgrund von Erhebungen), wieso sind diese jetzt weggefallen, und wie viele Kilotonnen mehr pro Jahr sind durch den Wegfall der Berücksichtigung dieser Leerstandzeiten in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2005 hinzugekommen? Bis zur Berichterstattung des Jahres 2014 wurde bei kurzlebigen Tieren, wie Mastschweinen und Geflügel, mit Tierplätzen unter Berücksichtigung von Leerstandszeiten gerechnet. Im Ergebnis einer Überprüfung zwischen Wissenschaftlern und Emissionsberichterstattern der EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Österreich , Vereinigtes Königreich, Niederlande, Deutschland und der Schweiz wurden die Leerstandszeiten gestrichen, da diese nicht konsistent mit den geltenden Emissionsfaktoren sind. Die Korrektur führte rechnerisch zu höheren NH3- Emissionen. Die Werte sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Jahr Erhöhung der NH3-Emission durch EMEP 2013 Mineral- düngeremissionsfaktoren in kt Anteil des Mineraldüngers an der Gesamterhöhung in % 2005 68 71 2006 72 71 2007 68 70 2008 73 71 2009 75 71 2010 64 69 2011 79 69 2012 70 64 Jahr Erhöhung der NH3-Emission durch Wegfall der Leerstandszeiten (Höchstwerte in kt) 2005 24,7 2006 24,1 2007 23,5 2008 23,2 2009 24,0 2010 22,9 2011 24,2 2012 24,6 Drucksache 18/4981 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Seit wann erfolgt die Berücksichtigung von vergorenem Wirtschaftsdünger bei den Berechnungen, und welchen Anteil an den Steigerungen der aktualisierten Emissionswerte hat dieser Faktor in den jeweiligen Jahren? Vergorener Wirtschaftsdünger wird seit der Berichterstattung des Jahres 2013 rückwirkend für die Jahre seit 1990 berücksichtigt. Relevante Veränderungen gegenüber einer Emissionsberechnung ohne vergorenen Wirtschaftsdünger lassen sich nach der Aktualisierung der Berechnungsmethode seit etwa seit dem Jahr 2005 beobachten. Die folgende Tabelle zeigt die zurückgerechneten Erhöhungen und den Anteil dieser Veränderung an der Gesamterhöhung der Emissionen : d) Wann wurde die Aktualisierung der Geflügelzahlen vorgenommen, die zu den maßgeblichen Ursachen für die Aktualisierung der berichteten Emissionsmengen zählt (SF 3/244)? Welche Zahlen lagen der alten, und welche der neuen Berechnung zugrunde ? Auf welcher Grundlage erfolgte die Neuberechnung? Die Geflügelzahlen werden seit dem Jahr 2010 im Rahmen der Agrarstrukturerhebung alle drei Jahre erhoben, also für die Jahre 2010 und 2013. Das Bundesergebnis dieser Erhebung für das Jahr 2013 wurde am 19. Mai 2014 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und danach für die Aktualisierung der Emissionsberechnungen für die Berichterstattung des Jahres 2015 verwendet. Für die Berichterstattung für das Jahr 2014 wurde von den für das Jahr 2010 erhobenen Geflügelzahlen ausgegangen und die Geflügelzahlen aus dem Jahr 2011 durch Extrapolation und für das Jahr 2012 durch Beibehaltung der Geflügelzahl aus dem Jahr 2011 geschätzt. In der Berichterstattung des Jahres 2015 konnten aufgrund der dann für das Jahr 2013 bekannten Geflügelzahlen die Werte für die Jahre 2011 und 2012 durch Interpolation der statistischen Daten zwischen den Jahren 2010 und 2013 ermittelt werden. Das Ergebnis wich von der zuvor vorgenommenen Extrapolation ab, da die aktuellen Erhebungsdaten einen starken Anstieg der Geflügelzahlen seit dem Jahr 2010 zeigten. In diesem Zusammenhang weist das Statistische Bundesamt auf eine sog. Berichtskreisrevision hin, die vor der Agrarstrukturerhebung des Jahres 2013 vor allem in Niedersachsen vorgenommen wurde, um die zu dieser Statistik auskunftspflichtigen Betriebe mit Geflügelhaltung vollständig zu erfassen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Jahr Erhöhung der NH3-Emission durch Änderung des Biogasmoduls in kt Anteil der Änderung des Biogasmoduls an der Gesamterhöhung in % 2005 0,5 0,5 2006 0,9 0,9 2007 1,6 1,6 2008 2,0 1,9 2009 2,7 2,6 2010 3,7 3,9 2011 4,9 4,3 2012 5,0 4,6 Unterschiede in den der Berichterstattung zugrunde liegenden Geflügelzahlen ab dem Jahr 2010: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4981 10. Hätte der Grenzwert der NEC-Richtlinie von 550 kt für NH3 nach Auffassung der Bundesregierung im Jahr 2013 eingehalten werden können, wenn die notwendigen Berechnungen auf der Grundlage der alten Emissionsfaktoren aus dem EMEP-Handbuch durchgeführt worden wären, die den Berechnungen aus den Vorjahren zugrunde lagen (SF 3/244)? Wenn nein, warum führt die Bundesregierung dies als einen der Gründe für die Nichteinhaltung an? Der Grenzwert der NEC-Richtlinie von 550 Kilotonnen (kt) für NH3 hätte für das Berichtsjahr 2013 auch auf Grundlage der alten Emissionsfaktoren nicht eingehalten werden können, da allein schon die Erhöhung der Geflügelzahlen zu einem Nichteinhalten geführt hätte. Gleichwohl ist die Einführung der neuen Emissionsfaktoren bei den N-Mineraldüngern der Hauptgrund für die Nichteinhaltung (s. Antwort zu Frage 9a). 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mineraldüngerausbringung seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte Angaben pro Jahr in Tonnen)? Welche Änderungen an welchen Vorgaben für die Düngerausbringung hält die Bundesregierung für nötig, um die Vorgaben der NEC-Richtlinie einzuhalten ? Welche Minderungen können durch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich erreicht werden, und innerhalb welches Zeitraums? Aufgegliedert nach den vier wichtigsten Pflanzennährstoffen entwickelte sich der Inlandsabsatz von Mineraldüngern seit dem Jahr 2005 wie folgt: Jahr Berichterstattung 2014 Geflügel (Anzahl in 1 000) Berichterstattung 2015 Geflügel (Anzahl in 1 000) 2010 128 900 128 900 2011 132 344 145 040 2012 132 344 161 180 2013 177 333 Jahr Stickstoff (N) Phosphat (P2O5) Kali (K2O) Kalk1) 1 000 Tonnen 2005/06 1 785 274 426 1 897 2006/07 1 600 265 443 2 178 2007/08 1 807 317 511 2 199 2008/09 1 551 174 179 2 237 2009/10 1 569 235 363 2 075 2010/11 1 786 286 434 2 276 2011/12 1 640 247 386 2 398 2012/13 1 649 284 421 2 539 2013/14v 1 675 284 457 2 871 1) Einschl. Forstwirtschaft. – v = vorläufig Quelle: Statistisches Bundesamt Drucksache 18/4981 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Statistische Daten zur Ausbringung von Mineraldünger liegen nicht vor. Hinsichtlich der NEC-Richtlinie ist lediglich die Entwicklung der Stickstoffmengen relevant. Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung werden Maßnahmen geprüft, die zu einem effizienteren Umgang mit Stickstoff und zur Verringerung von Ammoniakemissionen führen. Dies betrifft auch die stickstoffhaltigen Mineraldünger. 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Geflügel- bzw. Schweinebestände seit dem Jahr 2005 entwickelt? Welche Steigerungen der NH3-Emissionen waren mit dieser Entwicklung der Tierzahlen verbunden? Die Bestände an Geflügel werden alle zwei bzw. drei Jahre statistisch erhoben (vgl. Antwort zu Frage 9d). Quelle: Statistisches Bundesamt Bei Geflügel ist ausgehend von einer Emission im Jahr 2005 von 45,8 kt NH3 eine Steigerung von 32,3 Prozent auf 60,6 kt im Jahr 2013 zu verzeichnen. Die nachstehenden Angaben zum Schweinebestand beziehen sich auf die jeweilige November-Erhebung. Im Jahr 2010 wurde die Abschneidegrenze erhöht; insofern ist die Vergleichbarkeit der Daten mit vorangehenden Jahren eingeschränkt . Quelle: Statistisches Bundesamt Bei Schweinen ist, ausgehend von einer Emission im Jahr 2005 von 122,3 kt NH3, eine Steigerung von 0,08 Prozent auf 122,4 kt im Jahr 2013 zu verzeichnen . Die Entwicklung der NH3-Emissionen ist nicht vollständig proportional zur Entwicklung der Tierzahlen, da zahlreiche weitere Faktoren einen Einfluss auf die Gesamtemission haben (z. B. Leistung der Tiere, Anteil der vergorenen Exkremente ). Sowohl beim Geflügel als auch bei den Schweinen ist die NH3-Emission pro Tierplatz seit dem Jahr 2005 gesunken. 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Festmistproduzierenden Betriebe seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Jahr und Tierart aufschlüsseln)? Daten zum Anfall von Wirtschaftsdünger in viehhaltenden Betrieben werden nicht fortlaufend erhoben. Derartige Daten werden nur bei den umfassenden Agrarstrukturerhebungen bzw. Landwirtschaftszählungen, die wegen des damit verbundenen Aufwands nur in größerem zeitlichem Abstand stattfinden, ermittelt . Nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung des Jahres 2007 fiel in rund 203 100 landwirtschaftlichen Betrieben Festmist an (von rund 268 800 Be- 2005 2007 2010 2013 1 000 Tiere 120 560 128 463 128 900 177 333 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1 000 Tiere 26 989 26 821 27 113 26 719 26 841 26 901 27 402 28 331 28 046 28 339 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4981 trieben mit Viehhaltung). In der jüngsten Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2010 wurde erhoben, dass 159 900 Betriebe Festmist ausbrachten, von denen allerdings 5 400 Betriebe kein Vieh hielten. Insgesamt gab es im Jahr 2010 rund 216 100 Betriebe mit Viehhaltung. 14. Hält die Bundesregierung eine Einhaltung der Höchstmenge von 550 kt emittierten NH3 pro Jahr bei gleichbleibenden oder steigenden Tierbeständen für realisierbar? Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung werden Maßnahmen geprüft , die zu einem effizienteren Umgang mit Stickstoff und zur Verringerung von Ammoniakemissionen führen. Welche Minderungen an Ammoniakemissionen erreicht werden, hängt von der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Novelle der Düngeverordnung ab. Im Rahmen eines Forschungsprojektes soll zudem überprüft werden, ob die angewendeten Emissionsfaktoren für stickstoffhaltige Mineraldünger möglicherweise überhöht sind. Zu weiteren Maßnahmenoptionen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 15. Bis wann erfolgt die Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, die in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/ 2103 vom 14. Juli 2014 angekündigt wird? Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt eine so genannte Filterpflicht oder planen, eine einzuführen? Die Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist in der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2017 geplant. Zur zweiten Teilfrage liegen der Bundesregierungen folgende Informationen vor: Mit Erlassen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und SchleswigHolstein werden Abluftreinigungsanlagen bei neuen oder wesentlich geänderten großen Schweinehaltungsanlagen ab 2 000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6 000 Ferkeln gefordert. Wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich und verhältnismäßig ist, wird der Einbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich angeordnet. 16. Für welche Tierhaltungsanlagen plant die Bundesregierung bis wann die Einführung einer „Filterpflicht“ (getrennt nach Tierart bzw. Größe der Anlage oder des Neubaus bzw. der Altanlagen), und bis wann? Soweit sich der Stand der Technik entwickelt hat, ist die Bundesregierung bestrebt , diesen einheitlich festzuschreiben. Dies betrifft auch die Tierhaltungsanlagen , insbesondere große Schweinehaltungsanlagen. Für weitere Tierhaltungsanlagen, vor allem Anlagen der Geflügelhaltung, wird der Stand der Technik und eine mögliche Aufnahme in die TA Luft geprüft. 17. Wie ist der Stand der Technik für Filteranlagen für Geflügelställe? Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung in den letzten Jahren die Entwicklung solcher Filter gefördert? Bis wann kann es nach Auffassung der Bundesregierung einen Einsatz in der Fläche geben? Für Geflügelställe gibt es derzeit zwei Abluftreinigungssysteme, die für den Einsatz in der Masthühnerhaltung zur Emissionsminderung von Ammoniak und Drucksache 18/4981 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Staub eignungsgeprüft sind. Diese erfüllen die Mindestanforderungen der Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) bzw. der Erlasse der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Drei weitere Systeme stehen kurz vor der Zertifizierung, darunter befinden sich zwei Systeme für Legehennen. Die Bundesregierung hat die Entwicklung von Abluftreinigungssystemen in der Vergangenheit umfangreich gefördert. Hierzu wird insbesondere auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12918 verwiesen. Aktuell gibt es auch ein Forschungsvorhaben der Universität Bonn zur Emissionsminderung aus Geflügelställen durch kombinierte Abluftreinigung. Dieses wurde im Oktober 2014 begonnen. Bezüglich einer breiteren Anwendung der Abluftreinigung im Bereich der Geflügelhaltung ist zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu Abluftreinigungsanlagen für die einstreulose Schweinehaltung in Geflügelställen bis zu viereinhalbfach höhere Luftraten durch die Abluftreinigungsanlagen zu verarbeiten sind. Dies verringert die Reinigungszeit der Abluft im Wäscher und erhöht die Druckverluste, die in der Folge zu einem gesteigerten Energiebedarf für die Ventilatoren führen. Je nach Tierart und Haltungsform enthält die Abluft aus Geflügelställen zudem eine höhere Ammoniakfracht. Durch die vergleichsweise kurzen Produktionszyklen in der Geflügelmast variieren die Anforderungen an das Stallklima sehr stark und schnell. Diese Flexibilität muss auch die angeschlossene Abluftreinigung aufweisen. Außerdem müssen Anlagen für die Geflügelhaltung, insbesondere bei der Bodenhaltung von Legehennen, so konzipiert sein, dass sie auch bei hohen Staubfrachten, vorrangig aus dem Federabrieb und der Einstreu, stabil und effizient arbeiten. 18. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Vorliegen der neuen Daten eingeleitet, um einen Minderungsplan zu erarbeiten? Das Thünen-Institut, das Umweltbundesamt sowie das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft wurden beauftragt, eine Zusammenstellung von Emissionsminderungsmaßnahmen, deren Minderungspotenzial und Kosten sowie der dafür geeigneten Instrumente zu aktualisieren. Auf dieser Basis wird die Bundesregierung entscheiden, welche Maßnahmen wann und wie umgesetzt werden sollen. 19. Bis wann ist eine Rückführung der NH3-Emissionen auf 550 kt zu erreichen , und welche konkreten Maßnahmen sind dazu nötig? Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 wird verwiesen. 20. Welche aktuellen und in Planung befindlichen Vorhaben (Gesetze und Verordnungen) müssen nach Einschätzung der Bundesregierung auf Grundlage der neuen Daten überarbeitet bzw. angepasst werden? Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4981 21. Haben die aktualisierten Daten zu NH3-Emissionen Eingang in das Hintergrundpapier „Umweltbelastende Stoffeinträge aus der Landwirtschaft: Möglichkeiten und Maßnahmen zu ihrer Minderung in der konventionellen Landwirtschaft und im ökologischen Landbau“ (Umweltbundesamt, April 2015) gefunden? Wenn nein, warum nicht? 22. Haben die aktuellen Daten Eingang in den Indikatorenbericht 2014 der Bundesregierung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Bundestagsdrucksache 18/3995 vom 6. Februar 2015) gefunden? Wenn nein, warum nicht, wenn die Meldung der neuen Daten an die EU bereits im Dezember 2014 erfolgte? 23. Haben die aktuellen Daten Eingang in das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ (Bundestagsdrucksache 18/4040 vom 17. Februar 2015) gefunden? Wenn nein, warum nicht? 24. Haben die aktuellen Daten Eingang in das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/3484 vom 5. Dezember 2014) gefunden? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Der Redaktionsschluss der genannten Berichte, Gutachten und Programme war jeweils vor dem 18. Dezember 2014 (s. Antwort zu Frage 3). Aus diesem Grund sind die dort verwendeten Daten die seinerzeit gültigen Daten. 25. Wurden die neuen Daten bei der Erarbeitung des Entwurfs für die Düngerverordnung zugrunde gelegt? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 26. Geht die Bundesregierung nach wie vor von gesamtgesellschaftlichen Umweltkosten von 27 Euro je Kilogramm emittierten NH3 aus? Welche gesamtgesellschaftlichen Mehrkosten ergeben sich demnach pro Jahr aus der Aktualisierung der Emissionswerte (bitte nach Mehrkosten und Jahr aufschlüsseln)? Zu Methodik und Annahmen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2103 verwiesen. Unter den dort genannten Annahmen ergäbe sich aus der Aktualisierung der Emissionswerte gegenüber der Datenlieferung im Vorjahr eine Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Umweltkosten i. H. v. 2 540 860 Euro für das Jahr 2010 und 2 956 910 Euro für das Jahr 2012. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333