Deutscher Bundestag Drucksache 18/5017 18. Wahlperiode 26.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4748 – Nachhaltige Textilien – Sachstand Textilbündnis Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das am 16. Oktober 2014 gestartete Textilbündnis hat ca. 60 Mitglieder, darunter Organisationen wie Oxfam, femnet, Stiftung Warentest, vzbv, Aid by Trade Foundation sowie kleinere Firmen wie Hess Natur, Maas Ökotextilien, Vaude und Trigema. Bis auf NKD sind dem Bündnis bislang keine größeren Unternehmen und Verbände beigetreten. Das soll sich durch den neu formulierten Aktionsplan nun ändern (Pressemeldung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ – vom 22. April 2015). Die Mitglieder des Bündnisses haben sich mit dem Aktionsplan auf soziale, ökologische und ökonomische Ziele verpflichtet. Laut Umsetzungszeitplan sollen ● bis Ende des Jahres 2016 die sozialen Standards für 20 Prozent der eingesetzten Baumwolle gelten, ● bis Ende des Jahres 2020 alle Standards für 50 Prozent der eingesetzten Baumwolle gelten, ● bis Ende des Jahres 2024 alle Standards für 100 Prozent der eingesetzten Baumwolle gelten. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, hat am 25. Februar 2015 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages angekündigt, das Textilbündnis auf die Tagesordnung des G7-Gipfels zu setzen und auch auf europäischer Ebene vorantreiben zu wollen. 1. Welche der Mitglieder des Textilbündnisses werden (entweder einzeln oder in einem Zusammenschluss mit anderen Organisationen bzw. Unternehmen) über Haushaltsmittel des BMZ oder mittelbar über Projektträger (z. B. GIZ) Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gefördert, z. B. im Rahmen von Projekten oder von Forschung, bzw. bei welchen der Mitglieder ist eine Förderung in Planung (bitte Auflistung mit Nennung des jeweiligen Projekts und des Finanzvolumens)? Drucksache 18/5017 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Von den 68 Mitgliedern des Bündnisses für nachhaltige Textilien erhalten folgende derzeit eine BMZ-Förderung: Derzeit liegen von folgenden Mitgliedern Förderanträge über den Titel „Entwicklungspolitische Bildung“ (in Deutschland) vor, über deren Anträge entschieden wurde: Mitglied Fördersumme/Anmerkungen Aid by Trade Foundation Developpp-Vorhaben über die DEG in Durchführung seit 27. Juni 2013 (öffentl. Beitrag: 149 673 Euro) Fairtrade Prüfung des Antrags seit Mai 2013 (u. a. über eine Machbarkeitsstudie ). Positive Bescheidung im Herbst 2014 und Förderung über 100 000 Euro für 2015 (je nach Projektfortschritt weitere 100 000 Euro für 2016 möglich). Christliche Initiative Romero e. V. Beantragte Gesamtförderung: 93 390 Euro Höhe der Förderung in 2015: 43 690 Euro SÜDWIND e. V. Beantragte Gesamtförderung: 87 275 Euro Höhe der Förderung in 2015: 57 275 Euro Misereor e. V. Weltwärts Entsendeorganisation – keine direkten Mittel, weil die Abwicklung über das Konsortium KZE läuft. Derzeit sind von 2014 bis 2015 vierzehn weltwärts-Einsatzplätze von Misereor besetzt mit einer Summe von rd. 100 000 Euro. FEMNET e. V. 2015: 21 441 Euro Gemeinnütziges Bildungswerk des DGB Beantragte Gesamtförderung: 280 000 Euro Höhe der Förderung in 2015: 140 000 Euro Mitglied Beantragte Gesamtförderung Zugesagte Förderung 2015 Christliche Initiative Romero e. V. 86 713 Euro 86 713 Euro Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen 90 000 Euro 90 000 Euro Die Verbraucher Initiative e. V. 41 900 Euro 0 Euro FEMNET – feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft e. V. 120 000 Euro 120 000 Euro OXFAM Deutschland e. V. 35 000 Euro 30 000 Euro SÜDWIND e. V. 134 000 Euro 120 000 Euro OXFAM Deutschland e. V. 30 000 Euro 15 000 Euro INKOTA-netzwerk e. V. 214 000 Euro 190 000 Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5017 Derzeit liegen von folgenden Mitgliedern Förderanträge über den Titel „Private Träger“ vor, über die noch nicht entschieden wurde: Förderung des Unternehmens Hess Natur über ein Developpp-Einzelvorhaben im Bereich Kapazitätenaufbau in Bangladesch (200 000 Euro). 2. Welche Kosten fielen bislang für die Initiierung des Textilbündnisses an? Über das vom BMZ finanzierte Sektorvorhaben „Nachhaltigkeit und Standards in globalen Lieferketten“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sind im Rahmen der Planung Kosten von 730 000 Euro angefallen. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im BMZ derzeit am Textilbündnis? Im BMZ sind im dafür zuständigen Referat 115 „Nachhaltigkeitsstandards“ zwei Referentinnen bzw. Referenten für das Bündnis für nachhaltige Textilien zuständig. 4. Ist nach dem nach Information der Fragesteller kürzlich erfolgten Personalwechsel unter den für das Bündnis zuständigen Ministeriumsmitarbeiterinnen und Ministeriumsmitarbeiter inzwischen eine langfristige Struktur für die Arbeit des Bündnisses gegeben? INKOTA 45 000 Euro INKOTA 42 500 Euro Oxfam Deutschland e. V. 55 209 Euro Oxfam Deutschland e. V. 852 000 Euro Oxfam Deutschland e. V. mit Partner LET (Ligue des Electrices Tunisiennes) 30 000 Euro Oxfam Deutschland e. V. mit Partner UGEAFI 75 000 Euro Oxfam Deutschland mit Association VINAVO et Environnement (ASSOVIE) 37 500 Euro Oxfam Deutschland mit Confédération des Associations des producteurs Agricoles pour le Développement (CAPAD) 95 000 Euro Oxfam Deutschland mit Partner ADISCO (Appui au Développement Intégral et à la Solidarité sur les Collines) 56 250 Euro Oxfam Deutschland mit Partner CAPAD (Confédération des Associations des Producteurs Agricoles pour le Développement) 112 500 Euro Oxfam Deutschland mit Rape Crisis Cape Town Trust Fund (RCCTT) 45 000 Euro Ja, siehe Antwort zu Frage 3. Drucksache 18/5017 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Was sind nach Ansicht des BMZ die Gründe dafür, dass größere Firmen dem Bündnis bislang nicht beigetreten sind? Die Gründe dafür, dass größere Unternehmen dem Bündnis bislang noch nicht beigetreten sind, waren: ● unkalkulierbare Haftungsrisiken, ● mögliche Wettbewerbsverzerrungen, u. a. wegen fehlender Internationalisie- rung, ● fehlender Bündnisgeist im Sinner einer kollektiven Verantwortung, ● teilweise unpräzise Formulierungen im Aktionsplan. Die durch den Steuerungskreis am 13. April 2015 beschlossenen Anpassungen des Aktionsplans konnten die oben genannten Einrittsbarrieren beseitigen und damit den Weg für einen breiten Beitritt der Wirtschaft in das Bündnis ebnen. 6. Kann ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis Ende des Jahres 2016 produzieren, ohne die im Bündnis festgelegten Standards zu erfüllen? Im Bündnis haben sich die Akteure gemeinsam auf einen Prozess der Zielverfolgung verständigt. Die entsprechenden Umsetzungsanforderungen, der Zeitrahmen und die Vorgaben zur Nachweiserbringung werden zurzeit überarbeitet und angepasst. 7. Könnte ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis Ende des Jahres 2016 Baumwolle beziehen, die mit Hilfe von Kinderarbeit produziert wurde? Wenn nein, woraus ergibt sich das? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Könnte ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis Ende des Jahres 2020 80 Prozent seiner verwendeten Baumwolle aus Kinderarbeit beziehen? Wenn nein, wo ist das geregelt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9. Welche ökologischen Kriterien muss ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis zum Jahr 2020 erfüllen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Welche der teilnehmenden Unternehmen erfüllen bereits jetzt die Standards , die laut Umsetzungszeitplan Ende des Jahres 2016 bzw. Ende des Jahres 2020 umgesetzt werden müssen? Das Monitoring- und Berichtssystem des Bündnisses befindet sich derzeit noch in der Konzipierungsphase. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5017 11. Welche der teilnehmenden Unternehmen erfüllen bisher noch nicht die Standards, die laut Umsetzungszeitplan Ende des Jahres 2016 bzw. Ende des Jahres 2020 umgesetzt werden müssen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wie, von wem und wie häufig werden die einzuhaltenden Standards der am Textilbündnis beteiligten Unternehmen kontrolliert bzw. die Zielerreichung nachgewiesen (welche Reporting- und Monitoring-Systeme werden für die Kontrolle der Einhaltung der Standards verwendet)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Wird das BMZ eigene Audits durchführen bzw. in Auftrag geben? Nein, das ist nicht vorgesehen. 14. Werden die Fortschrittsberichte der Mitglieder des Bündnisses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Das Bündnis wird regelmäßig Fortschrittsberichte veröffentlichen. Die Details dazu werden im Rahmen des Monitoring- und Berichtssystem ausgearbeitet (siehe Antwort zu Frage 10). 15. Werden die beteiligten Unternehmen ihre Lieferketten offenlegen? Das in der Entwicklung befindliche Monitoring- und Berichtssystem ist u. a. darauf ausgerichtet, die Transparenz der Lieferkette zu verbessern. Inwieweit Unternehmen ihre Lieferketten werden offenlegen müssen, wird im Rahmen der Ausgestaltung des Monitoring- und Berichtssystems zu bestimmen sein (siehe Antwort zu Frage 10). 16. Gibt es Sanktionen, wenn Unternehmen Standards nicht einhalten? Wenn ja, welche? Der überarbeitete Aktionsplan sieht vor, dass „bei einer ausbleibenden oder unzureichenden Zielverfolgung Sanktionen bis hin zum Ausschluss ausgesprochen werden können.“ Der entsprechende Sanktionsmechanismus ist im weiteren Prozess zu entwickeln. 17. Wie ist die Kommunikation geregelt, d. h. wie und in welcher Form dürfen die Unternehmen über ihre Mitgliedschaft im Bündnis sowie die Umsetzung der Ziele kommunizieren? Mitgliedern des Textilbündnisses obliegt die Kommunikation in Bezug auf ihre Mitgliedschaft. Über die Kommunikation in Bezug auf die Umsetzung der Ziele wird im Rahmen einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Textilbündnisses befunden werden. Drucksache 18/5017 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie will die Bundesregierung bzw. das BMZ dafür Sorge tragen, dass auch die großen Unternehmen dem Bündnis beitreten, ohne dass die Ziele verwässert werden? In den vergangenen Monaten hat der Steuerungskreis des Textilbündnisses mit der verfassten Wirtschaft sowie mit Unternehmen Gespräche geführt mit dem Ziel, der Textilwirtschaft einen breiten Bündnisbeitritt zu ermöglichen. Das BMZ hat sich als Mitglied des Steuerungskreises in diese Gespräch eingebracht. Mit dem überarbeiteten Aktionsplan sehen die Verbände die Beitrittsvoraussetzungen zum Bündnis geschaffen. 19. Wie werden Stakeholder aus den Produktionsländern in den Prozess eingebunden ? Stakeholder aus den Produktionsländern sind punktuell bereits in den Prozess eingebunden; so sind bereits mehrere bangladeschische Zulieferunternehmen Partner im Textilbündnis. Auch bestehen über die technische und finanzielle Entwicklungszusammenarbeit bereits Strukturen, über die Stakeholder über das Textilbündnis informiert, konsultiert und einbezogen werden. Gemäß dem überarbeiteten Aktionsplan „wird angestrebt, Unternehmen und weitere, insbesondere zivilgesellschaftliche Akteure aus den Produktionsländern ebenfalls in das Bündnis einzubinden. Hierfür erarbeitet der Steuerungskreis einen Vorschlag.“ 20. In welcher Höhe werden durch den Bund Mittel für die Einbindung lokaler Stakeholder bereitgestellt, und wofür werden diese konkret verwendet? Eine Mittelzuweisung für die Einbindung lokaler Stakeholder ist noch nicht erfolgt . 21. Wie sollen Multistakeholder-Initiativen in den Prozess eingebunden werden ? Wie will das Bündnis Parallelstrukturen zu bestehenden MultistakeholderInitiativen , wie der Fair Ware Foundation, vermeiden? Das Textilbündnis wird bestehende Multistakeholder-Initiativen ausdrücklich fördern, indem es ihre Äquivalenz mit den Anforderungen des Bündnisses prüft und ggf. anerkennt. Ein entsprechender Anerkennungsmechanismus für bestehende Initiativen und Standards wird derzeit im Rahmen des Bündnisses entwickelt . 22. Gibt es Pläne des BMZ für eine Internationalisierung des Textilbündnisses (z. B. europäisches Textilbündnis etc.)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wieso nicht? Das Textilbündnis verfolgt ausdrücklich die Strategie einer internationalen Ausrichtung . Hierfür strebt das Bündnis die Zusammenarbeit mit ähnlichen Initiativen auf Ebene anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der EU sowie darüber hinaus von OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und G7 (Gruppe der Sieben) an. So besteht mit den Initiativen Dänemarks, der Niederlande und der EU ein enger Austausch. Im Rahmen einer informellen Arbeitsgruppe besteht neben den beiden genannten Mitgliedstaaten Austausch mit den Regierungen Frankreichs, Lettlands, Groß- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5017 britanniens, Polens, Schwedens und Spaniens. Bei der OECD hat das BMZ den Vorsitz der Advisory Group on Responsible Supply Chains in the Textile and Garment Sector übernommen. Auch hat die Bundesregierung das Thema nachhaltiger Lieferketten auf die Agenda des anstehenden G7-Gipfels unter Präsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland gesetzt. 23. Welche Aktivitäten werden vom Textilbündnis ergriffen, um in den anerkannten Standardsystemen die Forderung nach existenzsichernden Löhnen (siehe Fußnoten 7 und 8 im Aktionsplan vom 29. September 2014) umzusetzen? Die Maßnahmen des Textilbündnisses in Bezug auf die Verfolgung des Ziels existenzsichernder Löhne werden derzeit in einer entsprechenden Arbeitsgruppe entwickelt. Inwieweit bestehende Standardsysteme anerkannt und als Nachweiserbringung herangezogen werden können, wird im Rahmen der Entwicklung des Anerkennungssystems zu bestimmen sein. 24. Welche Überlegungen liegen beim Bündnis vor, um die anderen Möglichkeiten zur Verifizierung der Umsetzung der Kriterien zu überprüfen (bitte nach den im Aktionsplan genannten Wegen aufschlüsseln)? Derzeit liegen keine Überlegungen vor, um die anderen Möglichkeiten zur Verifizierung der Umsetzung der Kriterien zu überprüfen (siehe Antwort zu Frage 23). 25. Liegen Planungen des Bündnisses vor, wie der Anpassungsprozess der Zeitziele organisiert sein soll („Gemäß den Vereinbarungen der BündnisMitglieder sollen die Zeitziele unter Einbeziehung aller Anspruchsgruppen im Laufe des Prozesses auf der Grundlage der gemeinsam gesammelten Erfahrungen regelmäßig überprüft und angepasst werden.“)? Der erste Anpassungsprozess findet derzeit statt; ein periodischer Reviewprozess ist derzeit in der Planungsphase. 26. Liegt das Ergebnis der laut Aktionsplan bis Ende des Jahres 2014 durch das Bündnis vorzunehmenden Prüfung vor, ob der Abschnitt 2.2.1.1 als Kriterium und Zeitziel beibehalten wird? Eine Expertengruppe hat eine Prüfung des Abschnitts 2.2.1.1 vorgenommen, und Empfehlungen zur Überarbeitung des Abschnitts formuliert. 27. Wie soll das Textilbündnis auf europäischer Ebene vorangetrieben werden ? a) Was sind die bisherigen Ergebnisse der informellen Arbeitsgruppe mit den Niederlanden und Italien? Es liegen derzeit keine Ergebnisse der informellen Arbeitsgruppe mit den Niederlanden und Italien vor. Am 7. Mai 2015 wird ein Treffen der informellen Arbeitsgruppe stattfinden. Drucksache 18/5017 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie soll das Textilbündnis konkret in die Aktivitäten des europäischen Jahres der Entwicklung eingebettet werden? Das Textilbündnis wird sich im europäischen Jahr der Entwicklung aktiv in die EU Garment Flagship Initiative einbringen. c) Wie soll verhindert werden, dass durch eine Ausweitung des Bündnisses auf europäischer Ebene Standards verwässert werden? Die Bündnisstandards können ausschließlich von Gremien des Textilbündnisses geändert werden. Eine mögliche Ausweitung des Textilbündnisses auf europäische Ebene erfolgt daher ausschließlich auf Grundlage des bestehenden Aktionsplans und unter Zustimmung der Gremien des Textilbündnisses. 28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, durch die Einbringung des Textilbündnisses auf dem G7-Gipfel in Elmau, gemeinsam mit den anderen G7-Partnern auf den Weg zu bringen? Die Bundesregierung schlägt in Vorbereitung auf den G7-Gipfel drei Maßnahmen vor, die durch die Einbringung des Textilbündnisses untermauert werden sollen. Diese sind verbesserte Verbraucherkommunikation, Stärkung von Multistakeholder -Initiativen sowie Förderung von Kapazitätenaufbau in Partnerländern . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333