Deutscher Bundestag Drucksache 18/5023 18. Wahlperiode 27.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4845 – Stand der Umsetzung der International Aid Transparency Initiative Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2008 wurde auf dem High Level Forum on Aid Effectiveness in Accra die International Aid Transparency Initiative (IATI) gegründet. Ziel dieser Initiative ist es, durch aktuellere, umfassendere und detailliertere Daten, die allen interessierten Akteuren offenstehen, die Planung, Kooperation und Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit zu stärken. Auf dem nachfolgenden High Level Forum on Aid Effectiveness 2011 in Busan hat sich die Mehrzahl der OECD-DAC-Geber, darunter auch Deutschland, zur Umsetzung dieses Datenstandards bis Ende 2015 verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde im G8-Communique von Lough Erne 2013 bestätigt (§ 49). Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung in der G8 Open Data Charter von 2013 dazu verpflichtet , die Nutzung von Daten in offenen Formaten voranzutreiben (www.gov.uk/ government/publications/open-data-charter, www.bundesregierung.de/Content/ DE/_Anlagen/G8_G20/Bericht-der-BuReg-zum-G8-Gipfel-2013-Lough-Erne. pdf?_blob=publicationFile&v=2). Eine Verbesserung der Transparenz der deutschen ODA-Flüsse (ODA – Official Development Assistance) wäre ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der in Accra und Busan vereinbarten Aid Effectiveness Ziele. Transparenz und Rechenschaftslegung werden auch zentrale Themen der Konferenz zu Financing for Development in Addis Abeba im Juli 2015 sein. Der Anspruch an Regierungen , ihre Haushaltsführung transparent zu machen, sollte nicht nur für Entwicklungsländer geltend gemacht werden. Die Fragesteller bitten daher die Bundesregierung , zur Vorbereitung der Konferenz den Umsetzungsstand in deutschen Ministerien, die ODA-Mittel verwalten, darzulegen. Seit dem Jahr 2013 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereits erhebliche Anstrengungen unternommen , um die deutschen ODA-Zahlen im IATI-Standard zu veröffentlichen. Trotz Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dieser Bemühungen weisen die bereits veröffentlichten BMZ-Daten jedoch noch erhebliche Mängel auf. Auch der internationale Aid Transparency Index bestätigt, dass Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung von IATI hat. Insbesondere fehlen bisher die Veröffentlichung von Ergebnisdaten, Drucksache 18/5023 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projektdokumenten, die Bereitstellung subnationaler geographischer Daten und vorausschauende Daten über geplante Auszahlungen (www.ati.publishwhatyoufund .org/major-donor/germany/). Die Erfahrung zeigt, dass die Daten nicht immer mit denen übereinstimmen, die über die Datenbanken des Development Assistance Commitee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist die Häufigkeit der Veröffentlichungen bisher lediglich halbjährlich, während der IATI-Standard mindestens vierteljährliche Aktualisierungen vorsieht. Schließlich deckt die Umsetzung von IATI bisher nur einen Teil der deutschen ODA ab. Das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und andere Sektorministerien, die ODAMittel verwalten, haben noch nicht damit begonnen, IATI umzusetzen. Insbesondere die vom AA verwalteten ODA-Mittel für humanitäre Zwecke und die vom BMUB verwalteten, wachsenden ODA-Mittel im Klimabereich werden noch nicht im IATI-Standard veröffentlicht. Die Transparenz der Klimafinanzierung zu erhöhen, ist angesichts der zu erwartenden weiteren Mittelaufwüchse und der Notwendigkeit der Trennung von Entwicklungs- und Klimafinanzierung von besonderer Wichtigkeit. Zur Qualität der Transparenz-Initiative und Rechenschaftslegung allgemein gehören nach Meinung der Fragesteller nicht zuletzt ein interner Kulturwandel in den Ministerien und Durchführungsorganisationen und der Dialog mit den wichtigsten Stakeholdern. Auf diesem Wege kann ein Lernprozess über die Qualität, die Nutzung und die Zielsetzung des Systems für beide Seiten initiiert werden. Workshops zur Lancierung und Erläuterung der Datenbasis sowie eine interaktivere und bereits auf der Startseite der Homepages der Bundesministerien leicht zu findende Präsentation wären nur zwei Bestandteile einer effektiveren Vermarktung. 1. Was ist der Zeitplan des BMZ, um die unterschiedlichen Anforderungen des IATI-Standards zu erfüllen und um den IATI-Standard bis Ende 2015 umzusetzen ? Die Umsetzung des IATI-Standards (IATI – International Aid Transparency Initiative erfolgt gemäß dem im Dezember 2012 veröffentlichten Umsetzungsplan zur Implementierung des „Busan Common Open Standard for Transparency“ (wie auf der Website des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ – veröffentlicht). Neue Anforderungen, die sich aus der stetigen Weiterentwicklung des IATI Standards ergeben, werden geprüft und bei der Umsetzung des gemeinsamen, offenen Transparenzstandards berücksichtigt . Das 2014er Ranking des Aid Transparency Index (ATI) bestätigt die kontinuierlichen Umsetzungsfortschritte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Bereich Transparenz. a) Ab wann ist eine vierteljährliche Veröffentlichung der Daten, die Veröffentlichung von geplanten Auszahlungen und von Dokumenten und Ergebnisdaten geplant? Die Erhöhung der Meldefrequenz auf vierteljährlich ist bis Ende des Jahres 2015 geplant. Die Erweiterung der Datenfelder erfolgt entsprechend dem Deutschen Umsetzungsplan für die internationalen Transparenzstandards (www.bmz.de/ de/zentrales_downloadarchiv/Transparenz/Umsetzplan-common-openstandard -de.xlsx). Informationen zu jährlich geplanten Auszahlungen für die nächsten drei Jahre werden bereits in der IATI-Meldung abgebildet (www.bmz. de/iati/IATI_OrgData_inMSExcel.xlsx). Anfang jeden Jahres werden diese Zahlen im Rahmen des Forward Spending Survey an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geliefert und beinhalten die Beiträge der verschiedenen Ressorts (https://stats.oecd.org/Index.aspx?Data SetCode =FSS#). Die Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5023 Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW Bankengruppe stellen Maßnahmendokumente wie Projektbeschreibungen, Projektkurzbeschreibungen und Kurzberichte von Projektevaluierungen auf ihren Websites zur Verfügung . Die Kurzberichte geben Auskunft zu Ergebnissen, die abgeschlossene Vorhaben erzielt haben. Außerdem enthalten die Projektkurzbeschreibungen der GIZ Aussagen zu den bisher erreichten Ergebnissen laufender Vorhaben. Diese Dokumente sollen in Zukunft über links in der IATI-Meldung zugänglich sein. 2. Welche Maßnahmen plant das BMZ, um mittelfristig auch subnationale geographische Daten zu den Projekten zur Verfügung zu stellen? Das BMZ prüft gegenwärtig, welche technischen Lösungen es gibt, die es erlauben , die auf mehreren Ebenen ansetzende Wirkungslogik und den strukturbildenden Anspruch deutscher EZ-Vorhaben durch eine subnationale Datenstruktur sinnvoll abzubilden. Dabei wird auch geprüft, ob und wie die Veröffentlichung von subnationalen geographischen Daten die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnern sowie ihre Eigenverantwortung im Rahmen der Vorhaben angemessen darstellt. Hierzu steht das BMZ in engem Kontakt mit IATI und anderen relevanten Akteuren. 3. Welche personellen Ressourcen stehen gegenwärtig im BMZ für die Umsetzung des IATI-Standards zur Verfügung? Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Transparenzanforderungen ist im BMZ in der Regelstruktur verortet und wird mit den vorhandenen personellen Ressourcen bearbeitet. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem koordinierenden Fachreferat, der Informationstechnik und den Durchführungsorganisationen . a) Inwiefern ist diese Ressourcenausstattung für eine vollständige Umsetzung des IATI-Standards bis Ende 2015 ausreichend? Die personelle Ressourcenausstattung erfolgt im Rahmen der Personalplanung des BMZ. Veränderungen von Anforderungen im Hinblick auf die vollständige Umsetzung des IATI-Standards werden bei Personalbedarfsplanung und interner Ressourcenverteilung kontinuierlich berücksichtigt. 4. Inwiefern erlauben die IT-Systeme der Durchführungsorganisationen die Bereitstellung der von IATI-Standard geforderten Datenfelder? Die IT-Systeme (IT – Informationstechnik) der deutschen Durchführungsorganisationen erlauben grundsätzlich die Bereitstellung der von IATI geforderten Datenfelder. 5. Inwiefern decken die Datenanforderungen des BMZ an die Durchführungsorganisationen alle vom IATI-Standard geforderten Datenfelder ab? Die Datenanforderungen des BMZ an die Durchführungsorganisationen decken alle aktuell veröffentlichten Datenfelder ab. Die Anforderungen werden dem Umsetzungsplan bzw. der geforderten Datenfelder entsprechend sukzessive erweitert . Drucksache 18/5023 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwiefern ist der Datentransfer zwischen den einzelnen Durchführungsorganisationen und dem BMZ automatisiert, um eine nachhaltige Veröffentlichung der IATI-Daten sicherzustellen? Der Datentransfer zwischen den einzelnen Durchführungsorganisationen und dem BMZ ist grundsätzlich automatisiert. Aktuelle, IATI-spezifische Veränderungen und Ergänzungen im Datentransfer sind in der Einführungsphase halbautomatisiert und werden nach erfolgreicher Einführung in den automatisierten Datentransfer überführt. 7. Welche Hindernisse bestehen gegenwärtig noch, um einen nachhaltigen, automatisierten Datentransfer im Hinblick auf die Veröffentlichung der IATI-Daten zu gewährleisten? Die Veränderungen im IATI-Standard, Erweiterungen des Umfangs von Daten sowie Anpassungen im Zyklus der Veröffentlichung erfordern Datenprüfungen und Qualitätssicherungen, die einen automatisierten Datentransfer jeweils entsprechend einschränken. Ein nachhaltiger, automatisierter Datentransfer ist jedoch möglich und beabsichtigt. 8. Auf welche Weise wird der durch die Einführung des Standards erforderliche Kulturwandel intern durch Kommunikation seitens der Ressortleitung gefördert? Die Leitung des BMZ fördert die Einführung und Umsetzung des Transparenzstandards , um zum einen die Planungssicherheit für die Partner zu erhöhen. Zum anderen stärkt die Umsetzung der Transparenzstandards die Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit in Partnerländern sowie in Deutschland und leistet somit einen Beitrag zur Legitimation von Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesminister bestätigt die Relevanz des Themas in unterschiedlichen Kontexten. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen, um ein internes Bewusstsein für die Relevanz von IATI zu schaffen? Folgende Maßnahmen haben zur Stärkung des internen Bewusstseins für die Relevanz von IATI beigetragen: Meldungen im Intranet zur Bedeutung von Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit, hausweite Informationsgespräche – auch mit IATI-Kolleginnen und IATI-Kollegen, die hausinterne Kommunikation des Umsetzungsplanes sowie die Veröffentlichung eines Visualisierungsportals der IATI-Daten mit integrierter Kommentarfunktion auf der BMZ Website. Zusätzlich werden alle neuen Entwicklungen im Bereich Transparenz sowie Umsetzungsfortschritte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) über einen regelmäßig erscheinenden Newsletter des koordinierenden Fachreferats hausintern und DO-weit (DO – Durchführungsorganisationen) kommuniziert. Zentrale Fachreferate (ODA) und die Informationstechnik wurden im Rahmen von Arbeitsprozessen für das Thema sensibilisiert. Themenrelevante Strategiedokumente verweisen ebenfalls auf IATI. b) Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant? Das BMZ arbeitet an einer Transparenzerklärung für die deutsche bilaterale staatliche EZ. Die Erklärung wird ein gemeinsames politisches, öffentlichkeitswirksames und prägnantes Bekenntnis von BMZ, GIZ und KfW Bankengruppe zu konsequenter Transparenz und Rechenschaftslegung im Umgang mit öffent- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5023 lichen Mitteln sein. Weitere hausinterne Kommunikations- und Austauschformate zu dem Thema sind in Planung. 9. Sind Maßnahmen zur Vermarktung und Bekanntmachung der Datenbanken sowie zu ihrem besseren Verständnis für die gegenwärtigen und zukünftigen Nutzer geplant? Auf der Website des BMZ sowie in den Social-Media-Kanälen des BMZ wird kontinuierlich auf das Portal www.bmz.de/opendata hingewiesen und zur Kommentierung aufgerufen. Erläuterungen zu den Daten und zur Nutzbarkeit sind ebenfalls verfügbar. 10. Welche Mechanismen existieren, um die Umsetzung der Transparenzverpflichtungen im Rahmen von IATI in allen ODA verwaltenden Ressorts zu koordinieren? Für eine Koordinierung zur Umsetzung der Transparenzverpflichtungen im Rahmen von IATI in allen ODA verwaltenden Ressorts stehen die bestehenden Verfahren der Ressortabstimmungen zur Verfügung. Anlassbezogene Austauschformate werden durchgeführt. a) Welche Maßnahmen unternimmt das BMZ als federführendes Ressort für ODA-Mittel, damit auch andere Ministerien den IATI-Standard umsetzen? Das BMZ setzt sich, beispielsweise durch bereits erfolgte Informationsveranstaltungen , für eine breite IATI-Unterstützung ein. Das schließt auch das Angebot an die relevanten Ressorts ein, über geeignete Austauschformate bei der Umsetzung des IATI-Standards zu unterstützen. Weitere Veranstaltungen zur Umsetzung des IATI-Standards sind vorgesehen. b) Bis wann ist eine Umsetzung des IATI-Standards durch alle ODA verwaltenden Ministerien vorgesehen? Auf die Antwort zu den Fragen 10, 15 und 21 wird verwiesen. 11. Ist es vonseiten des Bundesministeriums geplant, die Umsetzung des IATI-Standards auch durch nichtstaatliche Organisationen zu fördern? Die Umsetzung des IATI-Standards auch durch nichtstaatliche Organisationen wird bereits gefördert. Regelmäßige Austausche mit nichtstaatlichen Organisationen finden hierzu statt. Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Nichtregierungsorganisationen stehen dabei im Vordergrund. 12. Welche Maßnahmen plant das BMZ, um die Transparenz der Klimafinanzierung zu erhöhen? Unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) wurden Verfahren und Formate erarbeitet, die eine transparente, detaillierte und vergleichbare Berichterstattung zur Klimafinanzierung ermöglichen. Diese Vorgaben werden im Verhandlungsprozess weiter optimiert. Darüber hinaus gibt es für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit Artikel 16 der EU-Regulierung Nr. 525/2013 (so genannte MMR-Regulierung) eine an den UNFCCC-Vorgaben angelehnte Be- richterstattungspflicht zur internationalen Klimafinanzierung. Unter der Feder- Drucksache 18/5023 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode führung des BMZ berichtet die Bundesregierung im Rahmen von UNFCCC zweijährlich („Biennial Reports“) und im Rahmen der MMR-Regulierung jährlich alle geforderten Informationen und Details zur internationalen Klimafinanzierung . Darüber hinaus stellt das BMZ auf seiner Internetseite detaillierte Informationen zum eigenen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung. 13. Welche konkreten Schritte wurden bisher vom BMZ unternommen, um die in der G8/G7 Open Data Charta vereinbarten Open-Data-Prinzipien, insbesondere das Prinzip „Open Data by Default“, im Bundesministerium und in den geförderten Projekten umzusetzen? Die Prinzipien der Open Data Charta der G8 finden ihren Niederschlag im „nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data Charta der G8“. Dieser wird auf Ressortebene im Rahmen des Regierungsprogrammes „Digitale Verwaltung 2020“ umgesetzt. Das BMZ hat seit der hausinternen Veröffentlichung der relevanten Dokumente auch die Sensibilisierung in den betroffenen Bereichen verstärkt, um weitere vorhandene Datensätze zu identifizieren und verfügbar zu machen. Die G7-Arbeitsgruppe Rechenschaft (Accountability Working Group) hat unter deutschem Vorsitz beschlossen, in künftigen G7-Rechenschaftsberichten über den Fortschritt der G7 bei der Umsetzung der Open-Data-Zusage zu informieren. 14. Welche Maßnahmen plant das BMZ, um die Open-Data-Prinzipien in den Gesamtstrategien des Bundesministeriums zu verankern? Die Bundesregierung bekannte sich auf dem G8-Gipfel in Lough Erne im Juni 2013 zur Open Data Charta. Die Open-Data-Prinzipien sind somit handlungsleitend für die Arbeit des BMZ. Diese stärken die öffentliche Rechenschaftslegung , verbessern die Planungssicherheit für die Partnerländer und stärken somit indirekt die Eigenverantwortung der Partner. Das BMZ plant die Fortführung der Information und Sensibilisierung in gemeinsamen Arbeitsgruppen der betroffenen Referate, um die Open-Data-Prinzipien im Ministerium weiter zu verankern. 15. Was ist der Zeitplan des AA, um die unterschiedlichen Anforderungen des IATI-Standards zu erfüllen und um den IATI-Standard bis Ende 2015 umzusetzen (bitte genaue Aufstellung darüber, welche im IATI-Standard geforderten Daten zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht werden)? Das Auswärtige Amt (AA) unterstützt die von der Bundesregierung bei den Entwicklungskonferenzen in Accra und Busan eingegangenen Transparenzverpflichtungen . Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den G8-Partnern beim G8-Gipfel in Lough Erne im Juni 2013 die Bedeutung der IATI-Transparenzinitiative ausdrücklich bestätigt. Ihre Umsetzung stellt aus Sicht des AA einen wichtigen Beitrag dar, die Finanzflüsse entwicklungsrelevanter Leistungen transparenter zu machen und damit zu einer verbesserten Koordinierung dieser Finanzflüsse beizutragen. In diesem Sinne prüft das AA derzeit eingehend die Veröffentlichung seiner ODA-Leistungen nach IATI-Standards und die hierzu erforderlichen strukturellen , technischen und personellen Voraussetzungen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5023 16. Welche personellen Ressourcen stehen gegenwärtig im AA für die Umsetzung des IATI-Standards zur Verfügung? a) Inwiefern ist diese Ressourcenausstattung für eine vollständige Umsetzung des IATI-Standards bis Ende 2015 ausreichend? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen 17. Inwiefern erlauben die IT-Systeme des AA eine automatisierte Bereitstellung der IATI-Daten? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen 18. Auf welche Weise wird der durch die Einführung des Standards erforderliche Kulturwandel intern im AA durch Kommunikation seitens der Ressortleitung gefördert? a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen, um ein internes Bewusstsein für die Relevanz von IATI zu schaffen? Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant? Die von der Bundesregierung eingegangenen Transparenzverpflichtungen, die Ziele, Prinzipien und Funktionsweisen von IATI wurden Ende des Jahres 2014 allen ODA-Mittel verwaltenden Referaten eingehend erläutert. Diese bleiben auch in die Prüfung einer Umsetzung der Meldungen nach IATI-Standard eng einbezogen. 19. Welche konkreten Schritte wurden bisher vom AA unternommen, um die in der G8/G7 Open Data Charta vereinbarten Open-Data-Prinzipien, insbesondere das Prinzip „Open Data by Default“, im Bundesministerium, insbesondere in den Projekten der humanitären Hilfe, umzusetzen? Das AA unterstützt die Open-Data-Grundsätze und beteiligt sich an der ressortübergreifenden Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8“. Entsprechend dem dort festgelegten Zeitplan hat das AA bereits erste Datensätze auf dem GovData-Portal der Bundesregierung veröffentlicht. Auch weitere Umsetzungsmaßnahmen werden sich am Aktionsplan orientieren. Darüber hinaus stellt das AA bereits seit langem eine Vielzahl von Daten und Informationen auf seiner Internetseite zur Verfügung , z. B. Länderinformationen und Reise- und Sicherheitshinweise. Für den Bereich der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland werden die einschlägigen Projektdaten bereits seit Jahren in der entsprechenden Datenbank der Vereinten Nationen unter fts.unocha.org öffentlich zur Verfügung gestellt . 20. Welche Maßnahmen plant das AA, um die Open-Data-Prinzipien in den Gesamtstrategien des Bundesministeriums zu verankern? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Drucksache 18/5023 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Was ist der Zeitplan des BMUB, die unterschiedlichen Anforderungen des IATI-Standards für die vom BMUB verwalteten ODA-Mittel zu erfüllen und um den IATI-Standard bis Ende 2015 umzusetzen (bitte genaue Aufstellung darüber, welche im IATI-Standard geforderten Daten zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht werden)? Bisher erfolgt keine Einstellung der Daten zu den ODA-Mitteln aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in das Datenregister der International Aid Transparency Initiative (IATI). Das BMUB meldet derzeit seine ODA-Mittel über das Statistische Bundesamt an die OECD. Die Aufgabe, diese Daten für die deutschen ODA-Mittel zu sammeln, wurde dem Statistischen Bundesamt vom BMZ übertragen. Im Rahmen des Forward Spending Survey an die OECD werden Organisationsdaten (geschätzte Auszahlungen für die folgenden drei Jahre pro Partnerland) durch das BMUB über das BMZ an IATI gemeldet. BMUB-intern wird derzeit eine automatisierte Bereitstellung der IATI-relevanten Daten bis Ende des Jahres 2015 geprüft. 22. Auf welche Weise stellt das BMUB sicher, dass Finanzflüsse im Klimabereich , die nicht ODA anrechenbar sind und somit nicht unter die IATIVerpflichtung fallen, transparent und mit ODA-Daten vergleichbar sind? Deutschland berichtet entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union. Demgemäß legt Deutschland dem UNFCCC-Sekretariat gemäß dem Beschluss 2/CP.17 der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC oder anderen einschlägigen Beschlüssen, die von den Gremien des UNFCCC in der Folge angenommen werden, Zweijahresberichte und gemäß Artikel 12 des UNFCCC nationale Mitteilungen vor; diese werden auf der UNFCCC-Website eingestellt (http://unfccc.int/files/national_ reports/annex_i_natcom/submitted_natcom/application/pdf/141022_br_2014_ germany_english.resubmission.pdf). Ebenfalls hierzu gehört gemäß Artikel 16 der Verordnung auch die Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung für Entwicklungsländer , in der eine kohärente Darstellung von Informationen zur Klimafinanzierung erfolgt. Diese jährlich quantitativen Angaben über Finanzflüsse auf der Basis der vom Entwicklungsausschuss der OECD eingeführten so genannten Rio-Marker für Minderung und Anpassung, übermittelt Deutschland der EUKommission ; diese werden auf der Seite der Europäischen Umweltagentur eingestellt (http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art16_finance/envvg8aja/Report %20on%20the%20financial%20and%20technology%20support%20provided % 20to%20developing%20countries/manage_document). Das BMUB veröffentlicht darüber hinaus alle Vorhaben, die im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bewilligt bzw. beauftragt werden, im Internet (www.international-climate-initiative.com/de/nc/projekte/weltkarteund -projektliste/). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5023 23. Welche personellen Ressourcen stehen gegenwärtig im BMUB für die Umsetzung des IATI-Standards zur Verfügung? a) Inwiefern ist diese Ressourcenausstattung für eine vollständige Umsetzung des IATI-Standards bis Ende des Jahres 2015 ausreichend? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen 24. Inwiefern erlauben die IT-Systeme des BMUB eine automatisierte Bereitstellung der IATI-Daten? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen 25. Auf welche Weise wird der durch die Einführung des Standards erforderliche Kulturwandel intern durch Kommunikation seitens der Ressortleitung gefördert? a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen, um ein internes Bewusstsein für die Relevanz von IATI zu schaffen? Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen 26. Welche konkreten Schritte wurden bisher vom BMUB unternommen, um die in der G8/G7 Open Data Charta vereinbarten Open-Data-Prinzipien, insbesondere das Prinzip „Open Data by Default“ im Bundesministerium, insbesondere in den Projekten im Klimabereich umzusetzen? Die Prinzipien der Open Data Charta der G8 finden ihren Niederschlag im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Dieser wird auf Ressortebene im Rahmen des Regierungsprogrammes „Digitale Verwaltung 2020“ umgesetzt. Das BMUB ist in der korrespondierenden Unterarbeitsgruppe „Open Data“ der Ressort-AG vertreten. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Ressort erfolgt sukzessive. Dem Prinzip „Open Data by Default“ wird durch die angestoßene Veröffentlichung relevanter Daten insbesondere des Geschäftsbereichs auf dem GovData-Portal Rechnung getragen. 27. Welche Maßnahmen plant das BMUB, um die Open-Data-Prinzipien in den Gesamtstrategien des Bundesministeriums zu verankern? Eine Rückkopplung relevanter Open-Data-Aspekte mit den Gesamtstrategien des BMUB erfolgt nach Abschluss der Identifizierung der entsprechenden Schnittstellen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333