Deutscher Bundestag Drucksache 18/5034 18. Wahlperiode 28.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4906 – Vectoring, Investitionszusagen und Netzinfrastruktur beim Breitbandausbau Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Antrag der Telekom Deutschland GmbH an die Bundesnetzagentur zum Zwecke der Einführung von Vectoring im Nahbereich vom 23. Februar 2015 (Aktenzeichen BK3g-15-004) wirft verschiedene Fragen auf. So wird der Telekom u. a. von Konkurrenten vorgeworfen, sie mache weitere Investitionen in den Breitbandausbau abhängig von der Entscheidung des Antrags (beispielsweise Stellungnahme des BUGLAS e. V. zum Verfahren BK3g-15/0004, Bundesverband Glasfaseranschluss e. V., 8. April 2015, öffentlich abrufbar unter http://goo.gl/aRgO5w, oder „Überprüfung von Regulierungsverpflichtungen auf dem Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen“, 9. März 2015, Bundesverband Breitbandkommunikation e. V., öffentlich abrufbar unter http://goo.gl/ HJolKL). Ebenso ist es unklar, wie viele Haushalte heute schon schnelles Internet im Nahbereich mittels Vectoring haben und wie viele zusätzlich angeschlossen werden können (vgl. „VDSL: 443 Telekom-Vermittlungsstellen haben kein VDSL“, 4. März 2015, teltarif.de, online verfügbar unter http:// goo.gl/fdvJK2). 1. Sind der Bundesregierung verbindliche oder in Aussicht gestellte Investitionszusagen von Telekommunikationsunternehmen für den Breitbandausbau bekannt? Wenn ja, welches Unternehmen hat solche Zusagen gemacht, und um welche finanziellen Volumen und welchen Zeitraum handelt es sich dabei? Wurden von den Unternehmen indirekt Gegenleistungen gefordert? Die Telekom Deutschland GmbH hat in ihrem Antrag an die Bundesnetzagentur zur Änderung der ihr auferlegten Zugangsverpflichtungen betreffend die TeilDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nehmeranschlussleitung vom 23. Februar 2015 eine verbindliche Investitionszusage von rund 1 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Danach will sie sich zum Ausbau aller den Hauptverteilern zugeordneten Nahbereichskabelverzweiger mit Drucksache 18/5034 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der VDSL2-Vectoring-Technik bis Ende 2018 verpflichten, wenn die aus ihrer Sicht erforderlichen regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Antrag der Telekom Deutschland GmbH ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die NetCologne GmbH hat in ihrer Stellungnahme vom 2. April 2015 zu dem Antrag der Telekom Deutschland GmbH ebenfalls eine Investitionszusage in Aussicht gestellt, wenn aus ihrer Sicht ein angemessener Regulierungsrahmen für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich geschaffen wird. Diese Stellungnahme ist ebenfalls auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Telekom den Ausbau aller Nahbereichskabelverzweiger (KVz) mit VDSL2-Vectoring bis zum Jahr 2018 in Aussicht gestellt hat (vgl. beispielsweise www.teltarif.de vom 1. April 2015 „VDSL: Auch NetCologne will Nahbereich garantiert ausbauen“), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung dies? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt einen marktgetriebenen Breitbandausbau im Technologiemix mit dem Ziel, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream zu erreichen. Vectoring ist dabei eine Technologie, die zur Erreichung dieses Versorgungsziels beitragen kann. Ob und inwieweit dem Antrag der Telekom Deutschland GmbH stattgegeben werden kann, obliegt der Entscheidung der Bundesnetzagentur. Sie hat hierbei eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Die Europäische Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten werden beteiligt. 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn Investitionszusagen von Telekommunikationsunternehmen indirekt oder direkt an Bedingungen geknüpft werden? Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Investitionszusagen bei der Netzzugangsregulierung Berücksichtigung finden können, trifft die Bundesnetzagentur im Rahmen eines transparenten, förmlichen Verfahrens unter sorgfältiger und umfassender Interessenabwägung. 4. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung geschaffen werden, damit die Telekom den Ausbau aller Nahbereichs-KVz mit VDSL2-Vectoring bis zum Jahr 2018 bewerkstelligen kann? Eine Entscheidung über den Vectoring-Einsatz auch im Nahbereich ist nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz von der Bundesnetzagentur in einem förmlichen und transparenten Beschlusskammerverfahren unter sorgfältiger und umfassender Interessenabwägung zu treffen. 5. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung geschaffen werden, damit andere Unternehmen statt der Telekom den Ausbau aller Nahbereichs-KVz mit VDSL2-Vectoring bis zum Jahr 2018 bewerkstelligen können? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5034 6. Inwieweit kann die Bundesregierung Auskunft über die Breitband-Netzinfrastruktur in Deutschland geben? Welche Infrastrukturen (beispielsweise Kabel, FTTB/H usw.) sind in welchen Gebieten vorhanden? Welche Unterschiede in der Infrastruktur gibt es in den Ost- und den Westbundesländern ? Welche Unterschiede gibt es zwischen städtischen und ländlichen Gebieten ? Die Fragen können in der vorliegenden Form nicht beantwortet werden. 7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele Haushalte zusätzlich im Falle einer antragsgemäßen Entscheidung mit Vectoring versorgt werden können, wie viele sind bereits versorgt, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Versorgung für ausreichend? Wie viele dieser Haushalte sind im ländlichen, und wie viele im städtischen Raum entsprechend versorgt? Diese Fragen sind Gegenstand des anhängigen Regulierungsverfahrens der Bundesnetzagentur . Nach Angaben der Telekom Deutschland GmbH wird sie im Falle einer antragsgemäßen Entscheidung 6,19 Millionen Anschlüsse zusätzlich mit Vectoring versorgen können. Die Überprüfung dieser Angabe ist Teil des anhängigen Regulierungsverfahrens . Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s entsteht . 8. Auf welcher Grundlage wurden die Teilnehmer in der Netzallianz Digitales Deutschland ausgewählt, und wer entscheidet über einen möglichen Wechsel in der Zusammensetzung? Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt hat investitions- und innovationswillige Telekommunikations- und Netzunternehmen und die entsprechenden Verbände sowie Vertreter der Wissenschaft in die Netzallianz Digitales Deutschland berufen. In der Netzallianz werden große und mittelständische Unternehmen zusammengeführt. Über die Zusammensetzung der Netzallianz entscheidet der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333