Deutscher Bundestag Drucksache 18/5035 18. Wahlperiode 28.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Kai Gehring, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4884 – Planungen der Bundesregierung für ein neues Russland- und Osteuropa-Institut Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits seit Jahren nimmt in Deutschland die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Osteuropa ab. Dies hing auch mit dem Ende des Kalten Krieges, dem damit verbundenen Rückgang der Vergleichenden Politikwissenschaft in diesem Bereich sowie der späteren Abnahme der Forschung zur Entwicklung der ehemaligen Sowjetrepubliken zusammen. Wissenschaftliche Studien über die östlichen Nachbarländer Deutschlands hängen viel zu sehr vom Engagement einzelner Forscherinnen und Forscher ab. In der Folge hat insbesondere die Expertise zu politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen und Dynamiken im postsowjetischen Raum stark nachgelassen. Gleichzeitig waren und sind die Entwicklungen im postsowjetischen Raum für die Europäische Union (EU) und die Zukunft Europas von immenser Bedeutung . In vielen Ländern Osteuropas ist der demokratische Transformationsprozess nicht vollendet, unterbrochen oder von lokalen Eliten gezielt torpediert worden. Was dies für dauerhaften Frieden und Stabilität in Europa bedeutet, zeigt die gegenwärtige europäische Krise, die durch die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und den von Russland unter Präsident Wladimir Putin in der Ostukraine geführten Krieg ausgelöst wurde, besonders drastisch. Nicht zuletzt in Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen beabsichtigt die Bundesregierung , das Anliegen der Stärkung der wissenschaftlichen OsteuropaExpertise zu unterstützen und ein „neues Russland- und Osteuropa-Institut“ ins Leben zu rufen (Reuters, 27. Januar 2015). Nur wenig ist über die derzeitigen Planungen bislang bekannt. Offen ist insbesondere, inwieweit der seitens der Bundesregierung verfolgte Ansatz dem Gedanken eines gemeinsamen europäischen Nachdenkens über die Entwicklungen in Osteuropa einschließlich Russlands Rechnung trägt. Deutschland trägt für die Überwindung der Spaltung Europas eine besondere historische Verantwortung und damit auch dafür, dass an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik unterschiedliche Sichtweisen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und historische Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten mit den östlichen Nachbarn in eine „europäische“ Osteuropawissenschaft integriert werden. Drucksache 18/5035 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung zentrale Defizite und Herausforderungen der Osteuropaforschung in Deutschland und in der EU? Fundiertes Wissen über aktuelle gesellschaftliche, ökonomische und politische Dynamiken in Russland, den Ländern der Östlichen Partnerschaft, im südlichen Kaukasus und in Zentralasien ist seit Ende des Kalten Kriegs gerade in Deutschland zurückgegangen, trotz der strategischen Bedeutung dieses Raums für Deutschland und die EU. Während die historische Forschung zu Russland und Osteuropa noch vergleichsweise gut ausgestattet ist, gibt es vor allem in den Bereichen Soziologie, Wirtschaftswissenschaften und Politologie inzwischen erhebliche Lücken. Durch die Ukraine-Krise und angesichts der Unwägbarkeiten in unserem Verhältnis zu Russland ist die Stärkung von anwendungsbezogener Regionalexpertise besonders dringlich geworden. 2. Welchen Beitrag soll das angedachte Deutsche Institut für Osteuropaforschung aus Sicht der Bundesregierung hierbei leisten? Das Institut soll einen Beitrag dazu leisten, die weithin anerkannte Lücke an empirisch fundierter regionalwissenschaftlicher Forschung zu Russland und dem postsowjetischen Raum nicht nur auf kurze Frist, sondern mittel- und langfristig zu schließen. 3. Was soll aus Sicht der Bundesregierung Aufgabe des Instituts sein? Das in privater Trägerschaft vorgesehene Institut soll, wissenschaftlich unabhängig und international vernetzt, gegenwartsbezogene Regionalforschung betreiben , für Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit Osteuropakompetenz bereitstellen und im Verbund mit Universitäten wissenschaftlichen Nachwuchs für die Osteuropaforschung heranbilden. 4. Welchen Regionen, Ländern und Binnenstrukturen oder Lokalräumen und welchen Querschnittsthemen soll sich das Institut nach Ansicht der Bundesregierung vorrangig widmen? Der geographische Fokus liegt auf Russland, den Ländern der Östlichen Partnerschaft , dem südlichen Kaukasus sowie Zentralasien. Inhaltlich sollen bisher vernachlässigte Themen systematischer bearbeitet werden, wie zum Beispiel gesellschaftliche Veränderungen und geistige Strömungen in der Region, wirtschaftliche Dynamiken, Entwicklungen bei Innovation, Wissenschaft und Bildung oder der Wandel von Öffentlichkeit im Zeitalter digitaler Medien. Die Analyse zu Ländern wie Russland sollte neben den Hauptstädten gezielt auch regionale Sonderentwicklungen in den Blick nehmen. Langzeittrends sollten ebenso beobachtet werden wie unerwartete Entwicklungen. Die Forschungsplanung im Einzelnen soll von der Leitung und den Gremien des künftigen Instituts erarbeitet werden. 5. Wie wird dem Gedanken eines gemeinsamen europäischen Nachdenkens über Osteuropa einschließlich Russlands in der Konzeption des Instituts Rechnung getragen? Mit bestehenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Think Tanks im Ausland soll inhaltlich und nach Möglichkeit auch personell eng kooperiert werden. Dies schließt eine Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus Russland und dem postsowjetischen Raum mit ein. Ziel ist es, international führende Forscherinnen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5035 und Forscher in die Arbeit des Instituts einzubinden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass europäische und außereuropäische Perspektiven in die deutsche Diskussion einfließen, aber auch, dass deutsche Perspektiven international wahrgenommen werden. 6. Welcher Stellenwert wird fest verankerten Kooperationsstrukturen mit einschlägigen, zur Region Osteuropa arbeitenden Instituten und Think Tanks in EU-Mitgliedstaaten (wie es sie z. B. in Polen, Finnland, Bulgarien etc. gibt) eingeräumt, und in welcher Form soll konkret eine Kooperation stattfinden? Die Entscheidung darüber, in welcher Form Kooperationen mit Instituten und Think Tanks in EU-Mitgliedstaaten stattfinden und gegebenenfalls vertraglich geregelt werden, obliegt der Leitung und den Gremien des künftigen Instituts. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich besonders darum zu bemühen, führende Positionen im neuen Institut auch mit qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem europäischen Ausland zu besetzen? Führende Positionen im künftigen Institut sollen international ausgeschrieben werden. 8. Ist die Einrichtung dauerhafter intereuropäischer Forschungsgruppen geplant , und wenn ja, auf welchen Wegen soll dies geschehen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9. Hat sich die Bundesregierung anlässlich der Planungen für das Institut mit zur Region Osteuropa arbeitenden Instituten und Think Tanks in EU-Mitgliedstaaten – wie z. B. dem polnischen Centre for Eastern Studies (OSW), dem Finnish Institute of International Affairs oder dem bulgarischen Centre for Liberal Strategies (CLS) – ausgetauscht? Mit den genannten Instituten und Think Tanks bestehen Kontakte. 10. In welcher Sprache sollen Publikationen des Instituts vorrangig veröffentlicht werden? Es ist geplant, dass die Publikationen des Instituts vorrangig in deutscher und englischer Sprache erscheinen. Näheres wird von der künftigen Institutsleitung zu entscheiden sein. 11. Welche Art von analytischen Publikationen sollte das geplante Institut nach Auffassung der Bundesregierung vorrangig herausgeben (zeitnahe Analysen und Experten/Expertinnen-Kommentare zum aktuellen politischen Tagesgeschehen in der Region, Policy-Papers, Detail- und Langzeitstudien , andere Publikationsformate)? Über die Art der Publikationen im Einzelnen werden die Leitung und die Gremien des künftigen Instituts zu befinden haben. Grundsätzlich werden aber For- mate, die eine fundierte Analyse langfristig wirkender Prozesse ermöglichen, eine wichtige Rolle spielen. Drucksache 18/5035 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Sollen die unterschiedlichen Publikationen einer breiten europäischen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden? Das Institut wird die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlichen und dabei auch ein internationales Publikum im Blick haben. 13. Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Planungen, das regelmäßige Erscheinen der Publikationsreihe „Länder-Analysen“ in ihrer bestehenden Bandbreite sicherzustellen und auf eine auch mittel- bis langfristig gesicherte finanzielle Grundlage zu stellen? Das gegenwärtige Kommunikationskonzept sieht vor, Teile der „Länder-Analysen “ in die Arbeit des künftigen Instituts zu integrieren. Andere Teile könnten von der Forschungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) weitergeführt werden. 14. Welche Institutionen sind vonseiten der Bundesregierung an den Planungen für ein Deutsches Institut für Osteuropaforschung beteiligt? Bei den Planungen für das künftige Institut ist eine Reihe namhafter Wissenschaftler aus dem Bereich der Osteuropaforschung beteiligt. Deren Sachverstand wird sowohl für strukturelle und organisatorische Fragen als auch für die Ausarbeitung eines Forschungskonzepts genutzt. Die Geschäftsstelle der DGO unterstützt das Gründungsteam um Prof. Hans-Henning Schröder logistisch. Darüber hinaus ist das Gründungskonzept durch eine Vielzahl von Gesprächen mit Institutionen der wissenschaftlichen Politikberatung vorbereitet worden. 15. Wann soll das Institut seine Arbeit aufnehmen? Nach derzeitiger Planung soll das Institut seine Arbeit im Jahr 2016 aufnehmen. 16. In welchem Rechtsrahmen soll das Institut verankert werden? Nach bisheriger Prüfung wird die Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts favorisiert. Grundsätzlich denkbar wäre auch die Gründung einer gGmbH oder eines eingetragenen Vereins. 17. In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag mit der Gründung des Instituts zu befassen? Das Auswärtige Amt (AA) steht wie bisher schon bereit, interessierte Abgeordnete über die Planungen so umfassend wie möglich zu informieren. 18. Welche Überlegungen oder Festlegungen gibt es zum Standort des Instituts ? Das Institut soll kompetenter Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit in Sachen Osteuropa werden und soweit möglich im Verbund mit Universitäten wissenschaftlichen Nachwuchs für die Osteuropaforschung heranbilden. Bei der Wahl des Standorts ist deshalb nicht nur eine optimale Anbindung an Universitäten und Forschungseinrichtungen, sondern auch an die Bundespolitik zu gewährleisten. Das Institut soll deshalb seinen Sitz in Berlin Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5035 haben. Derzeit werden Gewerbeimmobilien in Berliner Zentrumsnähe analysiert und bewertet. 19. Auf welche Weise soll sich das geplante Institut der Nachwuchsförderung widmen? Das derzeitige Konzept sieht vor, perspektivisch in Zusammenarbeit mit Hochschulen Graduiertenkollegs einzurichten. Bei entsprechender Finanzierung ließe sich wissenschaftlicher Nachwuchs auch über Stipendienprogramme fördern. 20. In welchem Umfang und mit welchem Bestimmungszweck (Personalkosten , Sachkosten, sonstige Kosten) werden finanzielle Mittel für das Institut bereitgestellt werden? Bis zum Jahr 2017 stehen laut Finanzplanung des Bundes voraussichtlich 5,5 Mio. Euro für Zuwendungen im Einzelplan des AA zur Verfügung (500 000 Euro für die Aufbauphase im Jahr 2015 und jeweils 2,5 Mio. Euro in den Jahren 2016 und 2017). Das AA beabsichtigt, Zuwendungen im Wege der Projektförderung zu gewähren . Gemäß aktuellem Entwurf des Bedarfskonzepts liegt der Personalkostenanteil knapp über 70 Prozent, der Anteil der Sachkosten entsprechend bei annähernd 30 Prozent. In der Aufbauphase des Instituts wird der Anteil der Sachkosten höher liegen. 21. Wie viele Stellen sollen nach derzeitiger Planung am neuen Institut eingerichtet werden (bitte nach Stellen im Forschungsbereich, in der Verwaltung , sonstigen Stellen aufschlüsseln)? Das Bedarfskonzept geht von einem Personalbedarf von 15 wissenschaftlichen Mitarbeitern, fünf Mitarbeitern im Bereich Kommunikation (inklusive Informationsmanagement und Informationstechnologie) und sechs Mitarbeitern im Bereich Verwaltung aus. 22. Wie erfolgt die Auswahl der Institutsleiterin bzw. des Institutsleiters? Die Stelle der Institutsleiterin bzw. des Institutsleiters soll international ausgeschrieben werden. 23. Inwiefern, und wenn ja, in welchem Umfang ist eine Finanzierung des Instituts und seiner Forschungsvorhaben durch Drittmittel angedacht? Für Vorhaben stehen grundsätzlich Projektfördermittel der Bundesregierung grundsätzlich bereit. Auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 wird verwiesen . Um weitere Ausgaben, zum Beispiel für die Schaffung von Doktorandenstellen oder Fellowship-Programmen, finanzieren zu können, ist die Einwerbung von Drittmitteln notwendig. Drucksache 18/5035 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wer kommt nach Ansicht der Bundesregierung als Drittmittelgeber infrage , und wie soll sichergestellt werden, dass etwaige Drittmittelprojekte nicht im Widerspruch zur wissenschaftlichen oder normativen Zielsetzung des Instituts stehen? Als Drittmittelgeber kommen grundsätzlich öffentliche wie private Institutionen infrage. Die Genehmigung der mittelfristigen Forschungsplanung und weiterer Maßnahmen obliegt den Gremien des künftigen Instituts. Widersprüche zu den Zielsetzungen des Instituts sind daher weder für die aus Bundesmitteln noch für aus Drittmitteln finanzierte Forschungsprojekte zu erwarten. 25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch nach der Gründungsphase eine der angestrebten internationalen Reputation angemessene Finanzierung des Instituts zur Verfügung steht? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 26. Wie sind bestehende Forschungseinrichtungen und Fachorganisationen, wie die Stiftung Wissenschaft und Politik, die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V., die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., das Deutsche Polen Institut (DPI) oder universitäre Lehrstühle mit Fokus Osteuropa, in die Planungen der Bundesregierung für das neue Institut einbezogen worden? Bestehende Forschungseinrichtungen und Fachorganisationen wurden über die bisherigen Planungen informiert. Mit einigen Einrichtungen wie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) haben Gespräche über Arbeitsteilung und mögliche Kooperationsformen stattgefunden. 27. Inwiefern ist eine Kooperation mit den entsprechenden Lehrstühlen und Fakultäten an deutschen Hochschulen vorgesehen? Eine Kooperation mit deutschen Hochschulen ist insbesondere im Bereich der Nachwuchsförderung vorgesehen. Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 28. Wie soll das Verhältnis zwischen neuem Institut und in Deutschland bereits bestehenden, zur Region Osteuropa arbeitenden Forschungseinrichtungen gestaltet werden, und wie konkret will die Bundesregierung sicherstellen , dass sich die Institutionen produktiv ergänzen? Die Neugründung soll bereits vorhandene Kompetenz ergänzen und verstärken und sich ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu SWP, DGAP oder universitären Lehrstühlen mit Fokus Osteuropa verstehen. Vielmehr soll mit den bestehenden Institutionen im Inland inhaltlich und nach Möglichkeit auch personell eng kooperiert werden. Indem es notwendige eigene Forschungsakzente setzt, soll das neue Zentrum auch andere Akteure dazu ermutigen, gegenwartsbezogene, empirisch fundierte Regionalforschung zu betreiben. Die Stärkung der Nachwuchsausbildung soll allen Institutionen in diesem Bereich zugutekommen. Die Bundesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen für das neue Institut. Hierzu findet eine enge Abstimmung mit dem Gründungsteam um Prof. HansHenning Schröder statt. Im Übrigen gilt der Grundsatz der wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5035 29. Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Planungen zur Stärkung der Osteuropa-Kompetenz, bestehende Forschungseinrichtungen ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern mit mehr Mitteln auszustatten? Bestehende Forschungseinrichtungen werden im Rahmen der Möglichkeiten und in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gefördert. In den Jahren 2014 und 2015 konnten eine Reihe von Maßnahmen für die Stärkung der Regionalkompetenz zu Osteuropa auf den Weg gebracht werden. An der DGAP beispielsweise finanzieren Robert Bosch Stiftung und AA derzeit gemeinsam ein Projekt zu Handlungsspielräumen und möglichen Ansätzen deutscher und europäischer Russlandpolitik. 30. Kann die Bundesregierung ausschließen, in den nächsten Jahren anderen bestehenden Institutionen Mittel zu kürzen oder ihnen personelle Kapazitäten – aufgrund der Mittelzuwendungen für das neue Russland- und Osteuropa -Institut – zu entziehen? Die zur Verfügung stehenden Sondermittel für Forschung werden als zusätzliche Haushaltsmittel betrachtet, die keine Verbindung zur Finanzierung bestehender Institutionen haben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 31. Worin soll sich die Arbeit des neuen Instituts inhaltlich von den bestehenden Forschungseinrichtungen unterscheiden? Das künftige Institut soll vor allem die Binnenstrukturen in Russland, den Ländern der Östlichen Partnerschaft, im südlichen Kaukasus und in Zentralasien untersuchen und junge Wissenschaftler systematisch in empirisch fundierter regionalwissenschaftlicher Forschung zu diesem Raum ausbilden. Beides wird von bestehenden Einrichtungen bisher nicht in ausreichendem Maße gewährleistet . 32. Wird durch die Finanzierung des neuen Instituts die Finanzierung anderer länderspezifischer Forschungseinrichtungen beeinträchtigt? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 33. Wird die Bundesregierung über das Jahr 2016 hinaus seinen Anteil an der Finanzierung des DPI fortsetzen und sich dafür einsetzen, dass sich auch die Länder über das Jahr 2016 hinaus an der Finanzierung des DPI beteiligen ? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333