Deutscher Bundestag Drucksache 18/5036 18. Wahlperiode 28.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4836 – Beteiligung von Mitarbeitern des Urananreicherungsunternehmens URENCO an den Atomverhandlungen mit dem Iran Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 20. März 2015 meldete die „Süddeutsche Zeitung“ mit Blick auf die zu derzeit laufenden Atomverhandlungen mit dem Iran: „Das Auswärtige Amt hat die Anreicherungsexperten von URENCO hinzugezogen, jenes deutsch-niederländisch -britische Konsortium, das […] mit der iranischen Technologie gut vertraut ist. Letztlich stammt sie ursprünglich sogar von dem Unternehmen: Der pakistanische Atomschmuggler Abdul Qadir Khan hatte in den Siebzigerjahren bei URENCO Pläne für die komplexen Maschinen gestohlen und sie später unter anderem an Iran weiterverkauft.“ Die URENCO betreibt Anlagen zur Urananreicherung in Gronau (Deutschland ), Almelo (Niederlande) und Capenhurst (England) sowie in Eunice (USA). Außerdem ist sie gemeinsam mit AREVA an der Enrichment Technology Company (ETC) beteiligt, die für die Forschung, Entwicklung und den Bau von Urananreicherungs-Technik und -Anlagen zuständig ist. Für die Urananreicherung werden bei URENCO Ultra-Gas-Zentrifugen eingesetzt , um Uranbrennstoff mit einer Anreicherung von Uran 235 von ca. 5 Prozent für den Einsatz in Atomkraftwerken herzustellen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, höhere Uran 235-Anreicherungen bis hin zu atomwaffenfähigem Spaltmaterial herzustellen. Aufgrund dieser Brisanz u. a. der Urananreicherungsanlage in Gronau unterliegt die URENCO strengen Kontrollmaßnahmen . Der Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ erinnert aber auch daran, dass URENCO in der Vergangenheit nicht immer ein Vorbild in Sachen nukleare Nichtverbreitung war. Tatsächlich hat URENCO in der Vergangenheit durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung der militärisch äußerst sensiblen Zentrifugentechnologie beigetragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des des Auswärtigen Amts vom 22. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Falle des Abdul Qadir Khan hat das Kontrollregime bei URENCO nach Auffassung der Fragesteller vollständig versagt – auch in Bezug auf die Kontrollen durch die deutsche, niederländische und britische Regierung. Drucksache 18/5036 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit dem Jahr 2002 bestehen massive Fragen und Zweifel am friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms. Erstmals nach zehn Jahren Verhandlungen konnten sich die E3+3 und Iran am 24. November 2013 in Genf auf einen ersten Schritt zur Lösung des Nuklearstreits einigen. Mit dem Genfer Aktionsplan konnte der Ausbau des iranischen Atomprogramms gestoppt und in Teilen rückgängig gemacht werden. Im Gegenzug haben die Europäische Union (EU) und die USA Sanktionen in Teilbereichen suspendiert. Mit Inkrafttreten des Aktionsplans am 20. Januar 2014 eröffnete sich die Möglichkeit zu Verhandlungen über eine umfassende Lösung im Nukleardossier. Am 2. April 2015 haben sich E3+3 und Iran in Lausanne auf Eckpunkte einer umfassenden Vereinbarung geeinigt. Vereinbart wurden umfangreiche Beschränkungen für das iranische Nuklearprogramm und weitreichende Transparenzmaßnahmen für bis zu 25 Jahre. Im Gegenzug würden VN-, EU- und US-Sanktionen gelockert. Auf Grundlage dieser Parameter soll bis zum 30. Juni 2015 der Text einer umfassenden Vereinbarung mit technischen Annexen ausgearbeitet werden, der anschließend durch den VN-Sicherheitsrat indossiert werden soll. 1. Aus welchen Gründen und mit welchen Fragestellungen hat die Bundesregierung Anreicherungsexperten der URENCO an den Atomverhandlungen mit dem Iran beteiligt, bzw. wer genau war Auftraggeber für die URENCOExperten ? Im Mittelpunkt der Verhandlungen zum iranischen Nuklearprogramm stehen die iranischen Anreicherungsfähigkeiten, sowie deren künftige Beschränkung. In diesem Zusammenhang galt und gilt es, hochkomplexe technische Detailfragen zum iranischen Anreicherungsprogramm, insbesondere zur Gasultrazentrifugentechnologie zu klären. Die Beantwortung dieser Fragen dient dazu, entsprechende technisch tragfähige Vorschläge im Interesse einer umfassenden Lösung auszuarbeiten. Da das Auswärtige Amt nicht über ausreichend eigene Expertise auf diesem Gebiet verfügt, wurden Experten der URENCO-Tochter ETC hinzugezogen , die auf dem Gebiet der Entwicklung von Gaszentrifugen weltweit führend ist. 2. Über welche Kenntnisse verfügen die URENCO-Anreicherungsexperten, die nicht von Mitarbeitern der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation ) oder Euratom-Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden können, bzw. welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, URENCO-Mitarbeiter zusätzlich einzubeziehen? Im Gegensatz zu IAEO und Euratom verfügt URENCO über eingehende Expertise zu technischen Eigenschaften und Entwicklungsstufen von Gaszentrifugen und ihrer Verwendung zur Urananreicherung. Die Bundesregierung unterhält enge Kontakte zur IAEO, insbesondere im Hinblick auf das iranische Nukleardossier . In der Zusammenarbeit mit der IAEO stehen Fragen der Verifikation der angestrebten Vereinbarung im Vordergrund. 3. In welcher Weise fand die Beteiligung dieser URENCO-Anreicherungsexperten während der Verhandlungen statt (persönliche Beteiligung, schriftlich o. a.)? Die Experten standen am Rande der Verhandlungen der Delegation beratend zur Seite. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5036 4. An welchen Sitzungen (Datum, Thema) waren diese URENCO-Anreicherungsexperten im Rahmen der Atomverhandlungen direkt beteiligt? Eine direkte Beteiligung der ETC-Experten an den E3+3-Verhandlungen mit dem Iran fand zu keinem Zeitpunkt statt. 5. Wie viele URENCO-Anreicherungsexperten mit welchen jeweiligen Funktionen im Unternehmen waren insgesamt beteiligt? Insgesamt waren zwei Anreicherungsexperten aus dem Entwicklungsbereich der ETC als Berater tätig. 6. In welchen URENCO-Anlagen sind diese Anreicherungsexperten jeweils tätig? Beide Experten sind am Forschungs- und Entwicklungsstandort der ETC in Jülich tätig. 7. Wie genau lauteten die Aufträge der Bundesregierung, zu der die URENCO-Anreicherungsexperten jeweils in welcher Weise Stellung nehmen sollten (bitte jeweils den Titel des Auftrags bzw. der Fragestellung einzeln angeben)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Von wann bis wann waren diese URENCO-Anreicherungsexperten jeweils für die Bundesregierung tätig, und in welcher Höhe wurden diese entlohnt bzw. bezahlt? Die Experten haben sich bereit erklärt, ehrenamtlich mit der Bundesregierung zusammenzuarbeiten, so dass kein Honorar anfiel. Teilweise wurden Reise- und Aufenthaltskosten übernommen. Die Anreicherungsexperten wurden ab Juni 2014 punktuell im Kontext des E3+3-Prozesses beteiligt. 9. Haben das Auswärtige Amt oder andere Bundesministerien sich schon früher von Mitarbeitern der URENCO oder der URENCO-Tochter ETC (Enrichment Technology Company) beraten lassen? Wenn ja, wann, aus welchem Anlass, und in welchem Umfang? Seit mehreren Jahren pflegt das Auswärtige Amt einen gelegentlichen Informationsaustausch auf Fachebene zu Einzelfragen der Zentrifugentechnologie mit ETC. Eine engere Einbeziehung der ETC-Experten wurde erst aufgrund der zunehmenden technischen Komplexität der Verhandlungen im Juni 2014 erforderlich . 10. In welchem Umfang greifen das Auswärtige Amt oder andere Bundesministerien in Sachen Urananreicherung auf externe Berater zurück, die nicht unmittelbar oder mittelbar für URENCO oder die URENCO-Tochter ETC arbeiten (bitte nach Zeitpunkt, Anlass und Umfang der Beratungstätigkeit aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt oder andere Bundesministerien haben zu Fragen der Uran- anreicherung keine Beratungsleistungen anderer externer Berater in Anspruch genommen. Drucksache 18/5036 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. In welcher Weise soll nach Kenntnis der Bundesregierung künftig sichergestellt werden, dass in den Urananreicherungsanlagen des Irans eine Anreicherung von Uran 235 zu Atomwaffenzwecken unterbunden wird, und in welcher Weise haben dabei die Informationen bzw. Kenntnisse der URENCO-Anreicherungsexperten geholfen (bitte umfassend darstellen, in welcher Weise die Zahl der Zentrifugen begrenzt und überwacht werden und welche sonstigen Kontrollmaßnahmen eine wirksame Überwachung und Früherkennung ermöglichen sollen)? Bereits bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 wurde der Ausbau des iranischen Anreicherungsprogramms gestoppt und in Teilen rückgängig gemacht. Ziele einer umfassenden Vereinbarung, die auf der Basis der Eckpunkte von Lausanne bis zum 30. Juni 2015 ausgehandelt werden soll, sind die Begrenzung des iranischen Anreicherungsprogramms, das Verschließen des Plutoniumpfads und ein präzedenzloses Transparenzregime. Die Verhandlungspartner in den E3+3-Gesprächen mit dem Iran haben Stillschweigen über die Einzelheiten der laufenden Gespräche vereinbart. Daran halten sich alle Partner ausnahmslos. Auskünfte über den Verlauf bzw. einzelne Verhandlungspositionen kann die Bundesregierung daher zu diesem Zeitpunkt nicht geben. 12. Über wie viele Zentrifugen jeweils welcher Art verfügt der Iran nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, wie viele davon sind wo im Einsatz , und wie viel angereichertes Uran 235 mit welchem Anreicherungsgrad kann der Iran damit pro Jahr herstellen? Iran hat in seinen Anreicherungsanlagen in Natans und Fordow ca. 18 000 Zentrifugen der ersten Generation (IR-1) und ca. 1 000 Zentrifugen der zweiten Generation (IR-2m) installiert. Seit dem Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 reichert Iran mit etwa 10 000 IR-1-Zentrifugen, überwacht durch die IAEO, Uran auf einen Anreicherungsgrad von maximal 5 Prozent U 235 an. Derzeit verfügt der Iran über ca. 8 000 kg (Stand: Februar 2015) angereicherten Materials (UF6), welches ebenfalls von der IAEO überwacht wird. Diese Menge entspricht ungefähr der dreifachen Jahresproduktion bei der derzeit genutzten Anreicherungskapazität. Entsprechend dem Genfer Aktionsplan hat Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5 Prozent U 235 eingestellt und die bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 vorhandenen Vorräte an angereichertem Uran mit einem Anreicherungsgrad von 20 Prozent U 235 inzwischen vollständig verdünnt oder zu Uranoxid konvertiert , welches für die Herstellung von Brennstoff für den Teheraner Forschungsreaktor verwendet werden soll bzw. bereits zum Teil schon dafür verwendet wurde. 13. Wie viele Zentrifugen welcher Art kann der Iran nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr herstellen? Zur Frage der Produktionskapazitäten für die iranischen Zentrifugentypen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5036 14. Wie viele der im Iran eingesetzten Zentrifugen wären nach Kenntnis der Bundesregierung notwendig, um innerhalb eines Jahres so viel angereichertes Uran 235 mit welchem Anreicherungsgrad herzustellen, damit dieses für Atomwaffen einsetzbar wäre, und in welcher Weise soll sichergestellt werden, dass die Herstellung dieser Menge nicht erfolgt (bitte um ausführliche Darstellung)? Seit Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 hat der Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5 Prozent U 235 eingestellt. Unter waffenfähigem Uran versteht man Material mit einem Anreicherungsgrad von über 90 Prozent U 235. Die sogenannte Ausbruchszeit, d. h. die Zeit, die Iran bräuchte, um illegal genug spaltbares Material für einen Sprengsatz zu produzieren , hängt von der Zahl und Leistungsfähigkeit der zur Verfügung stehenden Zentrifugen und den Beständen an angereichertem Uran ab. Ziel der aktuellen Verhandlungen über eine umfassende Vereinbarung ist es, durch technische Beschränkungen die Ausbruchszeit für die kommende Dekade auf mindestens ein Jahr festzulegen. 15. Wie viele Zentrifugen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der URENCO in Gronau derzeit in Betrieb? Wie viele werden jeweils im Schnitt der letzten fünf Jahre pro Jahr ausgetauscht ? Die Bundesregierung hat mit der britischen und der niederländischen Regierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bei der Urananreicherung auf der Basis des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo vereinbart, dass die Zahl der Zentrifugen in den einzelnen Standorten der Geheimhaltung unterliegt. 16. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass URENCO- oder ETC-Mitarbeiter künftig in irgendeiner Weise bei der Zentrifugenherstellung bzw. dem Einsatz der Zentrifugen im Iran beteiligt sein werden, und wenn ja, in welcher Weise (z. B. zur Kontrolle, Überwachung oder in anderen Belangen)? Eine Beteiligung von URENCO- oder ETC-Mitarbeitern bei Herstellung oder Einsatz von Zentrifugen in Iran ist nicht Gegenstand der Verhandlungen und wird von der Bundesregierung auch nicht angestrebt. Wie bereits unter dem Genfer Aktionsplan vorgesehen, wird die IAEO die Einhaltung der technischen Beschränkungen einer umfassenden Vereinbarung überprüfen. 17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung geschäftliche Verbindungen, bzw. wird es in Zukunft Verbindungen zwischen der URENCO bzw. der ETC und Firmen oder staatlichen Stellen im Iran geben, die an der Zulieferung für und die Herstellung von Zentrifugen oder dem Einsatz der Zentrifugen zur Urananreicherung beteiligt sind? Wenn ja, in welcher Weise, und zu welchen Zwecken? Eine solche Entwicklung ist für die absehbare Zukunft nicht zu erwarten. Drucksache 18/5036 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche Bedeutung haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Kenntnisse und Unterlagen, die der pakistanische Wissenschaftler Abdul Qadir Khan bei der URENCO damals erworben bzw. gestohlen hat, für die Fähigkeit des Irans zur Urananreicherung, und in welcher Weise wird heute bei URENCO sichergestellt, dass sich derartiges nicht wiederholen kann? Das „Abdul-Qadeer-Khan-Netzwerk“ hat in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung von atomwaffenrelevanten Technologien beigetragen. Es hat auch Länder wie Libyen, Iran und vermutlich Nordkorea beliefert. URENCO stellt heute – auch aufgrund seiner trinationalen Struktur – ein weltweit anerkanntes Vorbild im Hinblick auf nukleare Nichtverbreitung und die Gewährleistung der Vorgaben des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) dar. Bei URENCO handelt es sich um eine Unternehmenskonstruktion auf völkervertragsrechtlicher Grundlage, die sich durch trinationale Inhaberschaft , Verteilung auf Standorte in allen drei Ländern und mehrfach verschränkte Kontrollmechanismen auszeichnet. Durch ein rigides System von Zugangsbegrenzungen und Kontrollen ist sichergestellt, dass nur bestimmte Personen innerhalb des Unternehmens Zugang zu einem jeweils beschränkten Teilbereich der Technologie erhalten. Neben der nichtverbreitungsrechtlichen Kontrolle durch den NVV unterliegt das Unternehmen der Kontrolle durch die IAEO und die Europäische Kommission (EURATOM-Vertrag). 19. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass eine Weiterverbreitung der auf URENCO-Technologien basierenden Urananreicherungstechnik des Irans an weitere Staaten künftig verhindert werden kann, bzw. war dies Thema der Atomverhandlungen mit dem Iran, und welche Regelungen gibt es dazu? Bindende Resolutionen des VN-Sicherheitsrats beschränken derzeit Transfers von Nuklear- und Dual-Use-Gütern sowie den Austausch von Technologie zwischen Iran und anderen Staaten. Auch nach Abschluss einer umfassenden Vereinbarung sollen Transfers von sensitiver Technologie bestimmten, noch zu vereinbarenden Beschränkungen unterliegen, um unter anderem einer Weiterverbreitung der iranischen Nukleartechnologie vorzubeugen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333