Deutscher Bundestag Drucksache 18/5047 18. Wahlperiode 29.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4904 – Vergabepraxis von Wiederaufbauhilfen an die Ukraine Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. April 2015 traf die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk zu einem Gespräch, in dessen Rahmen die Bundeskanzlerin der Ukraine Wiederaufbauhilfen in Höhe von 500 Mio. Euro zusagte. Als Grundlage für die Gewährung des Kredites nannte die Bundeskanzlerin die von Arsenij Jazenjuk mündlich versicherten „beachtlichen Reformschritte , die die Ukraine bereits gegangen ist“. So werde die Korruption entschieden bekämpft und es sei mehr Transparenz im Steuersystem hergestellt worden (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/merkel-lobt-reformen-inder -ukraine-13518594.html). Laut Angaben der Pressestelle des Bundeskanzleramtes soll die Beurteilung der Bundeskanzlerin hinsichtlich der „beachtlichen Reformschritte“ lediglich auf den mündlich vorgetragenen Aussagen Arsenij Jazenjuks während des Gesprächs beruhen (www.rtdeutsch.com vom 8. April 2015 „Merkels ‚Jaz-Vertrauen ‘: Premier versichert mündlich ‚beachtliche Reformen‘ und Deutschland gibt Millionen-Kredit“). Dokumente, welche die Aussagen des ukrainischen Ministerpräsidenten bestätigen, sollen nach Angaben des Pressesprechers vor und während des Gesprächs nicht vorgelegt worden sein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Mai 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/5047 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche „beachtlichen Reformschritte“ wurden von Arsenij Jazenjuk konkret im Gespräch mit der Bundeskanzlerin vorgetragen? 2. Wurden die von Arsenij Jazenjuk im Gespräch mit der Bundeskanzlerin vorgetragenen „beachtlichen Reformschritte“ seitens der Bundesregierung überprüft? Wenn nein, warum nicht, und ist diese Praxis üblich – auch gegenüber anderen Staaten? 3. Gab es im Kontext des Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin und Arsenij Jazenjuk schriftliche Dokumente, in denen die „beachtlichen Reformschritte “ ausgewiesen und bzw. oder belegt wurden? Wegen des engen inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk hat bei dem Gespräch mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die von der Rada beschlossenen Reformgesetze u. a. zur Reduktion der Energiesubventionen, der Vereinfachung des Steuerrechts und der Korruptionsbekämpfung (Einführung des Antikorruptionsbüros und einer Korruptionspräventionsagentur) angeführt. Die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse sind öffentlich zugänglich, es bestand daher kein Bedarf, dazu während des Treffens Belege vorzulegen. Überdies gab es bereits vor wie auch nach dem oben genannten Treffen intensive Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und der ukrainischen Regierung zu dem Kreditrahmen. 4. Wofür soll der gewährte Kredit genau eingesetzt werden (bitte nach Projekten aufschlüsseln und mit Zeitrahmen angeben)? 5. In welchem Umfang können nach Kenntnis der Bundesregierung oder sollen seitens der Ukraine mit dem gewährten Kredit Altschulden abgebaut werden? 6. Welche Vereinbarungen wurden für den Fall einer nicht den vereinbarten Zwecken entsprechenden Verwendung der Mittel seitens ukrainischer Stellen getroffen, und welche Vorkehrungen wurden getroffen, um eine Zweckentfremdung zu verhindern? 7. Welche Rückzahlungsmodalitäten wurden für den gewährten Kredit vereinbart , und wer kommt für die Kosten auf, falls die Ukraine den Kredit nicht zurückzahlt bzw. zurückzahlen kann? 8. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die soziale Situation der ukrainischen Bevölkerung durch die Gewährung des Kredits verbessert wird, und durch welche konkreten Maßnahmen soll das geschehen? 9. Aus welchen Gründen fand die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Kreditvergabe im Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon am Nachmittag des 1. April 2015, also vor dem Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Arsenij Jazenjuk statt (www.rtdeutsch.com vom 8. April 2015, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Ist dies eine übliche Praxis? b) Auf welcher Grundlage wurde im BMF über die Gewährung des Kredites entschieden, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Gespräch mit Arsenij Jazenjuk stattgefunden hatte? c) Lagen dem BMF zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung schriftliche Dokumente zur Qualifizierung der Reformfortschritte in der Ukraine vor? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5047 10. Aus welchen Haushaltstiteln wird die Kreditvergabe finanziert? Die Fragen 4 bis 10 stehen inhaltlich miteinander im Zusammenhang und werden daher gemeinsam beantwortet. Bereits bei ihrem Besuch in der Ukraine am 23. August 2014 hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel der ukrainischen Regierung einen Garantierahmen in Höhe von 500 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Im Umfang dieses Garantierahmens verbürgt die Bundesrepublik Deutschland Kredite an die Ukraine, die dieser von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a des Haushaltsgesetzes. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 24. September 2014 über den beabsichtigten Garantierahmen unterrichtet. Da es sich um eine Bürgschaft handelt, führt dies nur bei einer Nichtrückzahlung der verbürgten Kredite zu Ausgaben aus dem Bundeshaushalt. Im Bundesministerium der Finanzen wurden in diesem Zusammenhang keine Vereinbarungen mit der Ukraine getroffen. Eine im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterzeichnete Absichtserklärung regelt vor allem die Verfahren zur Festlegung der Vorhaben, die mit den zu verbürgenden Krediten finanziert werden sollen. Nähere Angaben zur Kreditverwendung und zu Rückzahlungsmodalitäten können seitens der Bundesregierung nicht gemacht werden , da der Prozess der Auswahl der Projekte und somit die Kreditverhandlungen mit der Ukraine noch nicht abgeschlossen sind. Die Projektauswahl wird mit besonderer Sorgfalt betrieben, auch im Hinblick darauf, Zweckentfremdung vorzubeugen. Die üblichen, bewährten Mechanismen der Durchführungsorganisationen zur Vorbeugung gegen Zweckentfremdungen werden genutzt werden; darüber hinaus wurden innerhalb der Bundesregierung ergänzende Ansätze zur Verwendungskontrolle erörtert, die – in Abhängigkeit von den letztendlich ausgewählten Projekten – gegebenenfalls zur Anwendung kommen werden. Eine Verwendung der Kredite zur Tilgung von Schulden ist nicht vorgesehen. 11. War die Bundeskanzlerin zum Zeitpunkt des Gesprächs mit Arsenij Jazenjuk über die derzeit bestehenden Korruptionsvorwürfe gegen den ukrainischen Regierungschef informiert (www.rtdeutsch.com/16081/international/ jazenjuk-weiter-unter-korruptionsverdacht/)? Falls nein, wann und durch wen hat sie davon erfahren? Falls ja, wurde der Sachverhalt während des Gesprächs thematisiert, und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis? Die Bundeskanzlerin ist über die innenpolitische Entwicklung in der Ukraine einschließlich der dort gestreuten Vorwürfe gut informiert. Bei dem Treffen mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk am 1. April 2015 wurden sie nicht thematisiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333