Deutscher Bundestag Drucksache 18/5073 18. Wahlperiode 08.06.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5001 – Kapazitätserweiterung des Flughafens Berlin-Brandenburg Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am neuen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ist bislang kein Flieger gestartet oder gelandet. Immerhin hat die Flughafengesellschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) im Dezember 2014, zweieinhalb Jahre nach der gescheiterten Eröffnung im Juni 2012, ein neues Datum für die Inbetriebnahme des Flughafens BER verkündet und in Aussicht gestellt. Nach dann über zehn Jahren Bauzeit soll der BER im Herbst 2017 an den Start gehen. Unklar ist jedoch , wie sicher dieser neuer Eröffnungstermin ist. Gleichzeitig führen die FBB und die Bundesregierung eine öffentliche Debatte über mögliche Erweiterungsmaßnahmen am BER und Alternativen, wie eine engere Kooperation zwischen dem BER und dem Flughafen Halle/Leipzig. Dem Bund liegen als Anteilseigner in der Regel ausschließlich Informationen von der Geschäftsführung der FBB vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1431). Dennoch liegt es aus Sicht der Fragesteller in seiner Verantwortung, Terminpläne und Kostenschätzungen zu überprüfen und die Weiterentwicklung des Flughafenstandorts Berlin-Schönefeld zu begleiten. 1. Mit welchen jährlichen Passagierzahlen rechnet die Bundesregierung am BER, wenn dieser frühestens im Jahr 2017 eröffnet wird, und welche Passagierzahlentwicklung wird in den darauffolgenden zehn Jahren seitens der Bundesregierung erwartet? Die Vorhabenträgerin Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat hierzu Folgendes mitgeteilt: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „Zur Feststellung der erwarteten Passagierentwicklung des Luftverkehrs in der Hauptstadtregion Berlin arbeitet die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH traditionell mit Beratungsunternehmen, um eine unabhängige Einschätzung zu erhalten . Zuletzt wurde eine Studie im Jahr 2014 abgeschlossen. Die Ergebnisse Drucksache 18/5073 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dieser Studie sahen für das Jahr 2017 ein Passagiervolumen von 33,4 Mio. vor, das bis 2027 auf 43,0 Mio. ansteigen würde. Derzeit werden die langfristigen Verkehrsprognosen überarbeitet, um die geplante Eröffnung des BER sowie aktuelle Entwicklungen im Luftverkehr zu berücksichtigen. Auf Basis der ersten Zwischenergebnisse lassen sich insgesamt keine großen Abweichungen der langfristigen Entwicklung zu den bisher vorliegenden Zahlen feststellen.“ 2. Welchen Inhalt hat das noch von Hartmut Mehdorn vorgelegte Entwicklungskonzept für den BER? 3. Welche Position hat die Bundesregierung zu diesem Entwicklungskonzept? Welche Beschlüsse wurden dazu von den Anteilseignern getroffen? 4. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne des ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung der FBB, das Abfertigungsgebäude des bisherigen Flughafens Schönefeld zu modernisieren und als Bestandteil des Flughafens BER zu integrieren? 5. Welche Kosten entstehen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung? Hat der Aufsichtsrat der FBB dem bereits zugestimmt? Wann soll mit den erforderlichen Baumaßnahmen begonnen, und wann sollen diese abgeschlossen werden? 6. In welchem Umfang kann nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Integration des Abfertigungsgebäudes des bisherigen Flughafens Schönefeld in den Flughafen BER die Passagierkapazität des Flughafens erhöht werden? Die Fragen 2 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Entwicklungskonzept der FBB soll die Wechselwirkung zwischen dem Ausbau des BER, der Nutzung des Bestandsflughafens Schönefeld über die Inbetriebnahme des BER hinaus und die Errichtung des Protokollbereichs der Bundesregierung am BER untersuchen. Die FBB verfügt über einen Finanzrahmen von bis zu 5 Mio. Euro, um entsprechende Vorplanungen durchzuführen. Die weitere Nutzung der Abfertigungsgebäude des Bestandflughafens Schönefeld ist von der beauftragten Untersuchung abhängig. 7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der FBB über absehbare Kapazitätsengpässe am BER, und stimmt die Bundesregierung zu, dass bei Passagierzahlen oberhalb von 27 Millionen ein Engpass bestehen wird (vgl. z. B. www.tagesspiegel.de vom 28. August 2014 „Hartmut Mehdorn warnt Klaus Wowereit: BER zu klein für Berlin“)? Die Kapazitätsengpässe am BER resultieren nach Angaben der FBB insbesondere aus der Gepäckausgabe und den Sicherheitskontrollen. Diese Erkenntnisse sind im Rahmen des Entwicklungskonzepts zu berücksichtigen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5073 8. Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz erheblicher Kostensteigerungen und Bauverzögerungen Kapazitätsengpässe absehbar sind? Die sich abzeichnenden Kapazitätsengpässe beruhen in erster Linie auf der verzögerten Inbetriebnahme des BER. Zudem hat das Fluggastaufkommen in Berlin und Brandenburg die ursprünglichen Planungen deutlich übertroffen. 9. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Pläne der FBB, den Flughafen BER durch jeweilige Anbauten am Pier Nord und Pier Süd des Hauptterminals zu erweitern (www.stk.brandenburg.de „Ich habe großes Verständnis für Herrn Mehdorn“)? 10. Wird aus Sicht der Bundesregierung seitens der FBB eine Erweiterung der Kapazitäten des BER bereits bauplanerisch und technisch vorbereitet, und wenn nein, wann soll aus Sicht der Anteilseigner eine erforderliche Erweiterungsplanung in Angriff genommen werden? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine abschließende Bewertung erfolgt im Rahmen des gegenwärtig von der FBB erstellten Entwicklungskonzepts. 11. Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei den Plänen, den Flughafen BER durch jeweilige Anbauten am Pier Nord und Pier Süd des Hauptterminals zu erweitern, um eine wesentliche Änderung oder Erweiterung ? 12. Sind die Pläne, den Flughafen BER durch jeweilige Anbauten am Pier Nord und Pier Süd des Hauptterminals zu erweitern, daher aus Sicht der Bundesregierung umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig? Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann erst nach Festlegung der baulichen Maßnahmen bestimmt werden und fällt in die alleinige Zuständigkeit der Landesgenehmigungsbehörde. 13. Warum sollen im Rahmen des Notifizierungsverfahrens bereits weitere Finanzmittel in Milliardenhöhe beantragt werden (www.focus.de vom 15. Dezember 2014 „5,4 Milliarden Euro für Flughafen nötig“), obwohl noch kein geschlossenes und abgestimmtes Erweiterungskonzept für den BER vorliegt? 14. Warum sollen im Rahmen des Notifizierungsverfahrens bereits weitere Finanzmittel in Milliardenhöhe beantragt werden, wenn der Ausgang einer möglichen Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abzusehen ist? Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Pränotifiziert wurde bisher nur ein Kostenrahmen. Nähere Auskünfte hierzu können nicht erfolgen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, welches der Vertraulichkeit unterliegt. Drucksache 18/5073 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Inwieweit teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage im Beschluss der Kommission im Beihilfeverfahren zum Flughafen Schönefeld (SA.15376), dass im Falle eines vollkommen neuen Planungsverfahrens und neuer Betriebsgenehmigungen, insbesondere der ungewisse Ausgang der Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens, einen hohen Unsicherheitsfaktor darstellen würde? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Flughafens BER? Der Gesellschafter Bund hat keine konkreten Kenntnisse über ein vollkommen neues Planungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens BER. 16. Sollen aus Sicht der Bundesregierung mögliche Erweiterungen der BER von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass der BER wirtschaftlich betrieben wird und in der Lage ist, eigene Rücklagen für Erweiterungsinvestitionen aufzubauen? Die FBB ist privatwirtschaftlich organisiert und folgt dem Wirtschaftlichkeitsprinzip . Entsprechend diesem Grundsatz werden mögliche Erweiterungsmaßnahmen auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. 17. In welchem Zusammenhang stehen die Erweiterungspläne am Standort BER mit den Aussagen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, über Synergien zwischen dem BER und dem Flughafen Leipzig/Halle nachzudenken (www.n-tv.de vom 6. März 2014 „Dobrindt erwärmt sich für Leipzig“)? 18. Basieren die öffentlichen Überlegungen des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt auf den grundsätzlichen Arbeiten an einem nationalen Flughafenkonzept, und wenn nein, wann wird die Bundesregierung ein solches nationales Flughafenkonzept vorlegen? 19. Welche Unternehmungen sind von der Bundesregierung vorgesehen, um eine Kooperation der Flughäfen BER und Leipzig/Halle zu erproben und zu verwirklichen? 20. Welche lärmschutzrechtlichen Vorteile hätte aus Sicht der Bundesregierung eine stärkere Kooperation der Flughäfen BER und Leipzig/Halle? Die Fragen 17 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Über mögliche Erweiterung des BER gibt es unterschiedliche Vorschläge – darunter auch den des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, der mögliche Synergien zwischen Berlin und Leipzig sieht. Wenn Sachsen entsprechende Überlegungen anstellt, Konzepte entwickelt, und diese mit den BER Gesellschaftern bespricht, hat der Bund nichts dagegen. 21. Auf welche Flughäfen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Eröffnung des BER verspätete Maschinen, die aufgrund der Nachtruheregelung dort nicht mehr landen können, künftig ausweichen? Auf welche Flughäfen verspätete Maschinen aufgrund der Nachtruheregelung ausweichen, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall beurteilen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5073 22. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Absicht des Landes Brandenburg , weiterhin über längere Ruhezeiten am BER zu verhandeln, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die diesbezüglichen Gespräche zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg (www. airlines.de vom 26. Februar 2015 „Brandenburg will längere BER-Nachtruhe durchsetzen“)? 23. Wird die Bundesregierung das Land Brandenburg darin unterstützen, längere Ruhezeiten am BER einzuführen, und wenn nein, welche wirtschaftlichen Einwände stehen einem erhöhten Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner entgegen? 24. Soll aus Sicht der Bundesregierung eine Kapazitätserweiterung des BER geplant und durchgeführt werden, ohne grundsätzlich die Betriebszeiten zu überprüfen, und wenn nein, hält es die Bundesregierung für legitim, angesichts veränderter Flugrouten, die Flugbewegungen am Standort BerlinSchönefeld maximal auszuweiten? Die Fragen 22 bis 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Betriebszeiten am BER sind höchstrichterlich festgestellt. Verhandlungen hierüber oder Änderungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333