Deutscher Bundestag Drucksache 18/5074 18. Wahlperiode 08.06.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4866 – Kurswechsel in der deutschen Afrikapolitik zur Bekämpfung von Fluchtursachen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Interview mit der „WELT am SONNTAG“ am 26. April 2015 hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, angesichts von Tausenden zu Tode gekommener Flüchtlinge im Mittelmeer einen Kurswechsel in der deutschen Afrikapolitik angekündigt. Bereits seit Längerem betont der Bundesminister Dr. Gerd Müller alternative Politikansätze zum Umgang mit immer mehr Flüchtlingen an den Toren Europas . Zwischen den Worten des Bundesministers Dr. Gerd Müller und dem konkreten Regierungshandeln besteht jedoch häufig eine Diskrepanz. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Grundlage der Afrikapolitik der Bundesregierung sind die Afrikapolitischen Leitlinien, die im Mai 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Sie verfolgen einen umfassenden Ansatz der afrikapolitischen Instrumente der Bundesregierung und ein gemeinsames, koordiniertes und kohärentes Vorgehen der mit Afrika befassten Ressorts in allen Bereichen, darunter Frieden und Sicherheit, Entwicklung, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft, Umwelt und Globale Fragen (Näheres in der Antwort zu Frage 11). Die Afrikapolitischen Leitlinien betten alle Bereiche der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern in eine politische Herangehensweise ein, die auf die sich wandelnden Rahmenbedingungen in Afrika und der Welt eingeht, die den wachsenden Chancen und besonderen Herausforderungen in Afrika Rechnung trägt und die afrikanische Eigenverantwortung stärkt. Sie sind zudem Ausdruck gestiegener afrikanischer Erwartungen an Deutschland. In den ganzheitlichen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ansatz der Afrikapolitischen Leitlinien ist auch Migrationspolitik eingeordnet, um Fluchtursachen zu reduzieren, Flüchtlinge besser zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Drucksache 18/5074 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers, Dr. Gerd Müller, dass Europa Afrika viel zu lange ausgebeutet hat? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 2. Wenn ja, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung eine Ausbeutung des afrikanischen Kontinents durch Europa? Die Weltwirtschaft war lange Zeit geprägt von Strukturen, die es Entwicklungsländern erschwerten, eine eigene Produktion und Wertschöpfung aufzubauen und sich angemessen in internationale Wertschöpfungsketten zu integrieren. Dies war nicht auf Afrika beschränkt. Insbesondere Marktabschottung, verzerrte Handelsbedingungen und einseitig ausgerichtete Verträge (z. B. im Rohstoffsektor ), sowie Verhandlungen mit asymmetrischem Informationsstand werden als kritische Faktoren gesehen. Auf multilateraler Ebene sucht man dieser Situation seit langem gegenzusteuern . Die Sonderstellung der Entwicklungsländer im Welthandelssystem wurde im Laufe der Jahrzehnte Schritt für Schritt ausgebaut. Die derzeit bestehenden Sonderregelungen, die Welthandelsorganisation (WTO) zählt insgesamt 145 solcher Normen, gehen auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer ein und erlauben die nötige Flexibilität der Verpflichtungen. Der afrikanische Kontinent verfügt über großes wirtschaftliches Potenzial. Es gilt, die positiven Tendenzen – insbesondere auch die Eigenanstrengungen der afrikanischen Länder zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln und good governance – weiter zu unterstützen und sich für eine angemessene Teilhabe der Menschen in Afrika am wirtschaftlichen Erfolg einzusetzen . 3. Sieht die Bundesregierung neben den genannten Gründen eine Ausbeutung Afrikas durch Europa (bitte Unterfragen einzeln beantworten) a) im Bereich der Fischereipolitik, Die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP) wird mit der umfassenden Reform von Ende des Jahres 2013 auf eine neue Grundlage gestellt . Dabei steht die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände im Vordergrund . Dies gilt auch für die externe Dimension der GFP. Damit handelt die Europäische Union im Rahmen ihrer externen Fischereibeziehungen nach Maßgabe ihrer internationalen Verpflichtungen. Die nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Drittländern schaffen den Regelungsrahmen für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Europäischen Union in Drittlandgewässern. Sie haben zum Ziel, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zur Erhaltung der Fischereiressourcen und ihres Nutzens für die Fischereiwirtschaft der Partnerländer beizutragen. Im Mittelpunkt steht die nachhaltige Bewirtschaftung überschüssiger biologischer Meeresschätze zum beiderseitigen Nutzen. Weitere Ziele sind die Entwicklung und Unterstützung der notwendigen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Beobachtungs-, Kontroll- und Überwachungsfähigkeiten. Sie sollen zur Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik beitragen und beinhalten angemessene Bestimmungen über die Pflichten zur Anlandung im Drittland sowie eine Klausel über die Einhaltung der demokratischen Grundsätze und Menschenrechte . Die Europäische Union gewährt Drittländern über nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen außerdem eine finanzielle Unterstützung, damit ein Teil der Kosten des Zugangs zu den Fischereiressourcen in Drittlandgewäs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5074 sern übernommen wird und der notwendige Regelungsrahmen geschaffen werden kann. Die genannten Ziele werden regelmäßig in die Verhandlungsrichtlinien für die Europäische Kommission aufgenommen und sind Richtschnur für die Inhalte der entsprechenden Abkommen und Protokolle. Sie werden in gemeinsamen Ausschüssen regelmäßig überprüft. b) im Bereich der Handelspolitik, Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. c) im Bereich der Rohstoffpolitik, Die Europäische Union hat im Jahr 2005 für alle Mitgliedstaaten als Aktionsrahmen die Afrika-Strategie entwickelt, um die Anstrengungen Afrikas zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu unterstützen. Die Bundesregierung setzt sich vor allem im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dafür ein, Transparenz und Nachhaltigkeit im Rohstoffsektor (insbesondere im Kleinbergbau ) zu stärken. Dazu gehören die Pionierleistungen zur Entwicklung und Umsetzung des Pilotkonzepts für die Zertifizierung von Handelsketten für mineralische Rohstoffe (CTC – Certified Trading Chains), unabhängige Audits und ein analytischer Herkunftsnachweis für Tantal-, Zinn- und Wolframerze in Ruanda und der ICGLR (International Conference on the Great Lakes Region). Für den Diamantensektor ist in diesem Zusammenhang auch der KimberleyProzess , an dem Deutschland über die Europäische Union beteiligt ist, zu nennen . Seit nunmehr 15 Jahren dämmt diese Initiative unter aktiver Beteiligung der EU den Handel mit Konfliktdiamanten effektiv ein. Insbesondere Investitionsverträge im Rohstoffsektor afrikanischer Länder werden häufig als ungünstig für die betroffenen Länder kritisiert. In der Praxis finden Verhandlungen über große Investitionsverträge aufgrund von Diskrepanzen bei Erfahrung und Wissen zwischen Entwicklungsländern und internationalen Investoren häufig nicht auf gleichberechtigter Ebene statt, mit teilweise negativen Folgen für die Umwelt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Partnerländer. Bereits auf ihrem Gipfel in Brüssel im Juni 2014 hatten die G7- Staaten als Reaktion hierauf die CONNEX-Initiative beschlossen. Sie wurde ins Leben gerufen, um rohstoffreiche Entwicklungsländer im Prozess der Verhandlung von komplexen Verträgen zu unterstützen. Ziel ist es, durch faire Verträge zwischen Investoren und Partnerländern einen wichtigen Beitrag zur deren nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Günter Nooke, Persönlicher Afrikabeauftragter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), leitet die G7-Arbeitsgruppe zur CONNEX-Initiative. Die CONNEX-Initiative wird unter deutscher G7-Präsidentschaft maßgeblich konzeptionell ausgebaut und vorangetrieben. Das BMZ prüft derzeit, im Rahmen der CONNEX-Initiative die „African Legal Support Facility“ zu fördern, die afrikanische Länder bei der Stärkung ihrer Expertise und Verhandlungskapazität unterstützt. d) im Bereich der Lieferketten und Zu den Schwerpunktthemen der deutschen G7-Präsidentschaft gehören insbesondere auch die Förderung von Sozial- und Umweltstandards in Handels- und Lieferketten. So hat z. B. das Forum Nachhaltiger Kakao zum Ziel, den nachhaltigen Marktanteil von in Westafrika produziertem Kakao signifikant zu erhöhen. Auch das am 16. Oktober 2014 gegründete Bündnis für nachhaltige Textilien ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern. Für den Baumwollanbau werden Um- Drucksache 18/5074 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode setzungsmaßnahmen in afrikanischen Produzentenländern geplant – aufbauend auf dem bereits bestehenden Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . Die G7 werden unter deutscher Präsidentschaft die afrikanischen Staaten bei ihren Reformbestrebungen unterstützen und so die Grundlagen für Frieden und Sicherheit, Wachstum sowie nachhaltige Entwicklung in Afrika stärken. Staats- und Regierungschefs vor allem aus afrikanischen Staaten sind daher zum zweiten Gipfeltag eingeladen. Gemeinsam mit ihnen wollen die G7 einen umfassenden Dialog zu Afrika und weltpolitischen Themen führen. e) durch europäische Unternehmen, die ihre Kosten in Afrika sozialisieren, während sie ihre Gewinne internalisieren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 4. Für welche der genannten Bereiche, in der eine Ausbeutung Afrikas durch Europa stattfindet, sieht die Bundesregierung eine maßgebliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. 5. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass weiterhin eine Ausbeutung des afrikanischen Kontinents durch Europa und durch Deutschland stattfindet? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Ausbeutung des afrikanischen Kontinents endgültig zu beenden? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass es einen grundlegenden Wechsel in der Afrikapolitik braucht, und wenn ja, was sind dessen Eckpunkte ? Die Aussage des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Dr. Gerd Müller, bezieht sich explizit auf die Entwicklungspolitik. Zu den Eckpunkten der Afrikapolitik des BMZ wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Für die Afrikapolitik der Bundesregierung insgesamt gilt: Die Bundesregierung hat am 21. Mai 2014 ein fokussiertes Leitlinienpapier zur Afrikapolitik beschlossen . Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat die Afrikapolitischen Leitlinien am 4. Juni 2014 im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt. Das Leitlinienpapier beschreibt in Kapitel 1 die Rahmenbedingungen auf dem afrikanischen Kontinent. Kapitel 2 benennt die Schwerpunkte des Engagements der Bundesregierung: Regionale Integration Afrikas; Frieden und Sicherheit; Abbau von Fragilität; Bekämpfung von Armut und Hunger; Rechtsstaatsentwicklung ; Sozialer Schutz und Beschäftigung; Reduzierung von Fluchtursachen , verbesserter Schutz der Flüchtlinge, präventive und entwicklungsorientierte Migrationspolitik, Verhinderung von Missbrauch; nachhaltige Nutzung von Rohstoffen; Förderung des Wirtschaftswachstums; Erschließung von Märkten ; Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung; Stärkung der Global Governance, Schutz natürlicher Ressourcen; Begrenzung des Klimawandels und Erleichterung der Anpassung an den Klimawandel; Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit; verstärkte Wahrnehmung afrikanischer Partner; verbesserte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5074 Abstimmung mit strategischen Partnern zu Afrika; Mitwirkung bei der Neuausrichtung der G7/G8-Partnerschaft. Kapitel 3 beschreibt die Notwendigkeit eines gemeinsamen, koordinierten und kohärenten Vorgehens der Bundesregierung; Einbettung in EU-Rahmen und Kohärenz mit den Vereinten Nationen; Nutzung von Mitteln der Krisenprävention; Stärkung der Krisenfrüherkennung; Stärkung afrikanischer Partner und eigenes Engagement bei der Krisenbewältigung und der Krisennachsorge. 7. Plant die Bundesregierung neben den genannten Eckpunkten einen Kurswechsel (bitte Unterfragen einzeln beantworten) a) in ihrer Flüchtlingspolitik gegenüber Menschen aus afrikanischen Staaten , Der Kurs der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung gegenüber Afrika folgt in engem Zusammenhang den Beschlüssen auf Europäischer Ebene zur Migration und aktuellen Flüchtlingsfragen, zuletzt auf dem Sonder-Europäischen Rat am 23. April 2015. Das bedeutet insbesondere eine intensivere Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung haben weiter Bestand. b) in ihrer Rohstoffpolitik gegenüber Afrika, und in welchen Punkten ist dahingehend eine Überarbeitung der deutschen Rohstoffstrategie geplant ? Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung mit ihren verschiedenen ressortübergreifenden Maßnahmen ist ein langfristig und global angelegtes Konzept, um die deutsche Wirtschaft bei einer zuverlässigen Versorgung mit Rohstoffen zu unterstützen. Rohstoffe sind essentiell für industrielle Produktionsprozesse, neue Technologien und Hightech-Produkte und damit für Wachstum und Beschäftigung nicht nur in Deutschland. Die Bundesregierung hat in ihren aktuellen Leitlinien der Afrikapolitik auch zu Rohstoffen Stellung bezogen. Sie plant derzeit keine Überarbeitung der Rohstoffstrategie. 8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene (bitte Unterfragen einzeln beantworten) a) für einen Kurswechsel in der Flüchtlingspolitik ein, Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die am 13. Mai 2015 veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission zur Migrationsagenda. Die Migrationsagenda enthält zahlreiche Vorschläge, für die sich die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten schon länger einsetzt. Dazu gehören die Übernahme von Asylbewerbern aus besonders belasteten Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aus Drittstaaten sowie eine gerechtere, solidarische Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern innerhalb der EU. b) für einen Kurswechsel in der Handelspolitik gegenüber Afrika ein, und was sind Eckpunkte dieses Kurswechsels, Seit dem Jahr 2002 verhandelt die Europäische Kommission mit Mandat der Mitgliedstaaten u. a. mit den afrikanischen AKP-Staaten (Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean) Wirtschaftspartnerschaftsabkommen . Ziel dieser Abkommen ist es, nachhaltige Entwicklung und regionale Integration zu fördern und WTO-Konformität herzustellen. Zudem soll die regio- nale Integration vorangetrieben werden. Inhaltlich sehen die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vor, dass die betreffenden Staaten zoll- und quotenfreien Drucksache 18/5074 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Marktzugang zur EU erhalten, wohingegen diese Staaten selbst nur einen Marktzugang einräumen müssen, der für die WTO-Konformität unbedingt erforderlich ist. Die Bundesregierung setzt sich in allen Verhandlungen für eine entwicklungsfreundliche und WTO-konforme Ausgestaltung der Abkommen ein (u. a. Schutz sensibler Sektoren, Förderung regionaler Integration). Auch begleitet die Bundesregierung die Länder bei der Umsetzung mit handelsbezogener Entwicklungszusammenarbeit (u. a. Westafrika: 580 Mio. Euro) und wird die Wirkungen auf die nachhaltige Entwicklung im Blick behalten. Diesem Ziel dient auch die Unterstützung der Afrikanischen Union beim Aufbau einer Panafrikanischen Freihandelszone. c) für eine veränderte Fischereipolitik an den Küsten Afrikas ein, und was sind Eckpunkte dieses Kurswechsels? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen. 9. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) an einem Kurswechsel in seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen einzeln beantworten)? a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMWi für Afrika ein? Auf die Antwort zu Frage 9c wird verwiesen. b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht weitergeführt bzw. geändert? Auf die Antwort zu Frage 9c wird verwiesen. c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMWi im Rahmen eines Kurswechsels gegenüber Afrika? Das BMWi wird die Potenziale seiner außenwirtschaftspolitischen Instrumentarien wie etwa Hermesbürgschaften und Investitionsgarantien noch stärker ausschöpfen . Ihre ständige Anpassung an die sich immer wieder ändernden Rahmenbedingungen in einzelnen afrikanischen Ländern ist dabei maßgeblich. Dies schafft nicht nur neue Perspektiven für deutsche Unternehmen, sondern auch für afrikanische Volkswirtschaften. Die Bundesregierung hat die Absicherungsmöglichkeiten für deutsche Exportunternehmen bei Geschäften mit Ländern der Subsahara-Region erweitert. Seit Mitte Dezember 2014 können Lieferungen und Leistungen an öffentliche Besteller in den Ländern Äthiopien, Ghana, Mosambik, Nigeria und Tansania durch staatliche Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) abgesichert werden. Im Januar 2015 erfolgte eine Erweiterung der Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte nach Kenia. Sollte sich der Bedarf ergeben, ist der Bund bereit, die Deckungsmöglichkeiten für weitere Subsahara-Länder zu überprüfen. Es ist nicht vorgesehen, Maßnahmen einzustellen. Vielmehr verfolgt das BMWi eine stärkere Zusammenarbeit beim Einsatz seiner Instrumente in Verbindung mit den entwicklungspolitischen Instrumenten des BMZ und fördert im Rahmen des Strategiethemas Chancenregion Afrika die Zusammenarbeit mit Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5074 10. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einem Kurswechsel seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen einzeln beantworten)? a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMEL für Afrika ein? Das BMEL unterstützt Afrika in Form von diversen Projekten, in der Regel mit einer Laufzeit von zwei bis drei Jahren zum Teil mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Projektaktivitäten des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) zielen auf die Verbesserung der marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. den Aufbau eines leistungsfähigen und ressourcenschonenden Agrar- und Ernährungssektors in den Partnerländern. Die Vorhaben richten sich an Länder mit hohem Agrarpotenzial, um einen möglichst effizienten Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Menschen vor allem in der Region zu erreichen. In den landwirtschaftlichen Demonstrationsvorhaben des BMEL wird durch praktische Anschauung vor Ort Wissen vermittelt, wie nachhaltige Produktionsprozesse funktionieren und organisiert werden können. Außerdem zielt das BMEL im Bilateralen Kooperationsprogramm darauf ab, Regierungen und bäuerliche Interessenvertretungen zu beraten, wie sie für eine zukunftsfähige und nachhaltige Agrarwirtschaft geeignete Rahmenbedingungen schaffen können. Im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms finanziert das BMEL derzeit drei landwirtschaftliche Demonstrationsvorhaben in Marokko, Äthiopien und Sambia. Außerdem wird ein Verbandskooperationsprojekt mit Kenia (Kooperation der Dachverbände des Genossenschaftswesens) sowie ein Projekt mit der Elfenbeinküste zur Professionalisierung von Kakaoproduzentinnen und -produzenten und ihrer Organisationen in nachhaltiger Kakaoproduktion unterstützt. Für BKP-Projekte in Afrika stehen derzeit rund 10 Mio. Euro zur Verfügung. Im Rahmen der Projekte des Bilateralen Treuhandfonds (BTF) unterstützt das BMEL die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in ihrem Mandat, technische Zusammenarbeit anzubieten und durch Politikberatung geeignete rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft zu entwickeln. Dafür stehen derzeit jährlich 9,1 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Strategien zur Ernährungssicherung und deren Umsetzung sowohl international und überregional als auch in den Partnerländern voranzubringen. Das aktuelle Engagement fällt unter folgende Schwerpunkte: – Konzepte zur konkreten Umsetzung des Rechts auf Nahrung sowie Zugang zu und Nutzung von Land und anderer natürlicher Ressourcen, – Strategien zur nachhaltigen Ernährungssicherung im ländlichen Raum sowie – Stärkung horizontaler Themen, wie Förderung von Frauen, gute Ernährung sowie Vereinbarkeit von Bioenergie und Ernährungssicherung. Weiterhin fördert das BMEL in ausgewählten Pilotländern Projekte zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags mit einem Volumen von rund 4,87 Mio. Euro. Diese beinhalten eine praktische Beratung für staatliche Akteure und private Waldbesitzer. Eine weitere wichtige Komponente ist die Weitergabe fachlichen Wissens und speziell des deutschen forstlichen Know-hows über Kompetenzzentren, Netzwerke oder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. In der Durchführung und Planung sind darüber hinaus bilaterale Forschungskooperationen mit einem Fokus auf Tropenwälder. Das BMEL verstärkt seine Kooperation mit Afrika ebenfalls mit einem Gesamtansatz für internationale Forschungskooperationen zur Welternährung in Höhe von 5 Mio. Euro pro Jahr. Drucksache 18/5074 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen des mit dem BMZ und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) abgestimmten Konzepts „Politikunterstützende Forschung, Wissensmanagement und Politikberatung für Welternährung“ hat das BMEL Ende des Jahres 2013 die Förderbekanntmachung „Nutrition – Diversifizierte Landwirtschaft für ausgewogene Ernährung in Subsahara Afrika“ veröffentlicht . Auf dieser Grundlage werden acht anwendungsorientierte, deutsch-afrikanische Forschungskooperationsprojekte im Gesamtumfang von rund 8 Mio. Euro in den Jahren von 2014 bis 2018 gefördert. Partnerländer sind unter anderem Äthiopien, Kenia, Uganda, Tansania, Sambia und Südafrika. Ein deutschäthiopisches Forschungskooperationsprojekt im Bereich Pflanzenzucht (Austausch von Nachwuchswissenschaftlern) wurde bereits initiiert. Die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen für bilaterale Forschungskooperationen mit Entwicklungsländern mit Schwerpunkt Afrika ist beabsichtigt. Im Rahmen der EU-Afrika-Partnerschaft ist ein gemeinsamer Aktionsplan zur Forschung in der Landwirtschaft und Ernährungssicherung geplant. Das BMEL beteiligt sich darüber hinaus aktiv an der Mitgestaltung der Politik der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen in Bezug auf die Beratung der afrikanischen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ergebnisse der zweiten internationalen Ernährungskonferenz (ICN2), des Rechts auf Nahrung, der „Freiwilligen Leitlinien zur Verantwortlichen Verwaltung von Land, Fischerei und Wäldern“ (VGGT) sowie der Umsetzung der Prinzipien zu verantwortlichen Investitionen in die Landwirtschaft (RAI-Prinzipien ). Ziel der Prinzipien ist die Förderung verantwortlicher Investitionen, die zur Ernährungssicherung beitragen und somit schrittweise die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung voranbringen. b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht weitergeführt bzw. geändert? Afrika ist und bleibt eine Kernregion der bilateralen Zusammenarbeit des BMEL. Die im Juni 2014 vom Bundeskabinett verabschiedeten Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung werden verantwortungsvoll umgesetzt. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms mit Afrika wurde in den letzten Jahren intensiv ausgebaut. Die derzeit laufenden Vorhaben werden weitergeführt, Änderungen in der konzeptionellen Ausrichtung sind nicht geplant. Zudem verhandelt das BMEL jährlich mit der Ernährungs - und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) über Neuvorhaben entsprechend dem geltenden Förderkonzept. Projektfortschritte und -ergebnisse werden in halbjährlichen Gebertreffen überprüft. Die Projekte zum Themenschwerpunkt Wald haben in der Regel eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren. Eine Verlängerung über das vereinbarte Projektende hinaus ist derzeit nicht vorgesehen, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Zielrichtung der Projekte soll weiter verfolgt werden. c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMEL im Rahmen eines Kurswechsels gegenüber Afrika? Auf die Antwort zu Frage 10b wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5074 11. Inwiefern arbeitet das Auswärtige Amt (AA) an einem Kurswechsel in seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen einzeln beantworten)? a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das AA für Afrika ein? Das Auswärtige Amt setzt bei der Umsetzung der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung in den folgenden Bereichen Schwerpunkte: – Frieden und Sicherheit, – Fragilität, Konfliktprävention, Menschenrechte, – Rechtsstaatförderung, Gute Regierungsführung, Antikorruption, – Nordafrikanische Transformationspartnerschaften, – Rohstoffe-Governance, – Wachstum, Handel und Investitionen, – Deutsche Wirtschaft als Akteur, – Bildung, Wissenschaft und Forschung, – Klimawandel, – Kultur. Im Haushaltsjahr 2014 setzte das Auswärtige Amt für Projekte zur Sicherung von Frieden und Stabilität, für bilaterale Zusammenarbeit und Pflege kultureller Beziehungen sowie für seine 45 Auslandsvertretungen in Afrika 640,9 Mio. Euro ein. b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht weitergeführt bzw. geändert? Maßnahmen und Mittel werden laufend an die sich ändernden Bedingungen und neue Erfordernisse angepasst. c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das AA im Rahmen eines Kurswechsels gegenüber Afrika? Auf die Antwort zu Frage 11b wird verwiesen. 12. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an einem Kurswechsel in seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen einzeln beantworten)? a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMZ für Afrika ein? Ziel der neuen Afrikapolitik des BMZ ist, Afrika auf dem Weg vom Krisen- zum Chancenkontinent zu begleiten und zu unterstützen. Dabei setzt das BMZ folgende Schwerpunkte: – Vorbeugung von Gewalt, Flucht und Vertreibung Das BMZ-Afrikakonzept hat einen starken Fokus auf die Bekämpfung von Fluchtursachen. In diesem Kontext trägt das BMZ kontinuierlich zur strukturellen Förderung von Frieden und Sicherheit, zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilität sowie zur Bildungs- und Beschäftigungsförderung bei. Die neue BMZ-Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren “ zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen, Stabilisierung der Aufnahmeregionen und Integration bzw. Reintegration von Flüchtlingen/Binnenvertriebenen ab. In Afrika konzentrieren sich die Maßnahmen auf Sub- Drucksache 18/5074 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sahara-Afrika mit Schwerpunkten in Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo, Tschad, Somalia und Mali. Das Volumen der im Jahr 2014 geförderten Maßnahmen im Rahmen dieser Sonderinitiative liegt bei rund 94 Mio. Euro. In Nordafrika leistet das BMZ über reguläre bilaterale Entwicklungszusammenarbeit hinaus mit der Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika und Naher Osten“ einen Beitrag zur Stabilisierung und Friedensbildung der Region, in der die Umbrüche des Arabischen Frühlings vielfach zu politischer Instabilität und gewaltsamen Konflikten geführt haben. Im Rahmen dieser Maßnahme werden in Nordafrika in den Jahren 2014 bis 2015 mit rund 100 Mio. Euro überwiegend Beschäftigung schaffende Maßnahmen gefördert, um so insbesondere junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein neues Infrastrukturprogramm soll insbesondere durch Aufbau von sozialer Infrastruktur und Förderung von beruflicher Bildung wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigungsförderung unterstützen und Zukunftsperspektiven für die Bevölkerung in aktuellen Krisenländern bzw. gefährdeten Regionen schaffen, auch in Nord- bzw. Westafrika. – Schaffung neuer Perspektiven für Afrikas Jugend, insbesondere durch Aus- bildung, Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Neue Arbeitsplätze und gute Zukunftsperspektiven für Afrikas Jugend können v. a. auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erreicht werden. Das BMZ setzt sich daher verstärkt für sichere und verlässliche Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Initiativen und Investitionen in Afrika ein. Zugleich sucht das BMZ die konkrete Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, z. B. im Bereich der Berufsbildungspartnerschaften: Mit deutschen Kammern und Verbänden wurden in den Jahren 2014 und 2015 sechs neue Berufsbildungspartnerschaften in Äthiopien, Benin, Kenia, Ruanda, Tunesien und Uganda begonnen. Weitere fünf Partnerschaften starten in der zweiten Jahreshälfte in Mozambik, Ägypten, Südafrika, Kamerun und Tunesien. Ein weiteres Beispiel ist die Einrichtung eines neuen Fonds für Start-Up-Unternehmen in Afrika im Jahr 2014. Derzeit baut das BMZ eine strategische Partnerschaft mit der deutschen Wirtschaft „Digitales Afrika“ zu Informations- und Kommunikationstechnologien auf, erste Pilotvorhaben sind bereits im Jahr 2015 geplant. – Verbesserung der Gesundheit Bis heute stellt die mangelnde Gesundheitsversorgung in vielen afrikanischen Ländern ein großes Problem dar. Vor allem der Ausbruch der Ebola-Infektion im Jahr 2014 hat gezeigt, dass der nachhaltige Aufbau und die Reform von Gesundheitssystemen grundlegend sind, um weitere großflächige Krankheitsausbrüche zukünftig verhindern bzw. schnell eindämmen zu können, aber auch, um die hohen Raten an Mütter- und Kindersterblichkeit zu senken. Deshalb hat das BMZ im Jahr 2015 ein Sonderprogramm Gesundheit für Afrika von insgesamt 205 Mio. Euro aufgelegt, das Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller anlässlich seiner Reise nach Liberia im April 2015 vorgestellt hat. Auch international setzt sich das BMZ für einen stärkeren Fokus auf die Verbesserung der Gesundheitssysteme und Mutter-Kind-Gesundheit in Afrika ein. – Afrika kann sich selbst ernähren – „EINE WELT ohne Hunger“ Die neue BMZ-Sonderinitiative „EINE WELT ohne Hunger“ zielt darauf ab, das Einkommen kleinbäuerlicher Betriebe zu steigern, Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und die Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln zu verbessern und die natürlichen Ressourcen zu bewahren. Vor allem aber soll sie zur Stärkung der heimischen Wertschöpfung beitragen. In zwölf ausgewählten afrikanischen Partnerländern sind Innovationszentren geplant. Neben technischen Verbesserungen stehen Beratung, Schulung und Fortbildung im Mittelpunkt. Parallel hat das BMZ regionale Programme zur Entwicklung der Wertschöpfungsketten für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5074 Baumwolle, Cashewnüsse, Kakao und Reis ausgebaut. Zur Ausweitung der Agrarfinanzierung wurde Ende des Jahres 2014 ein neuer regionaler Fonds für kleine und mittlere Unternehmen und Kleinbäuerinnen und -bauern eingerichtet. – Vielfältige Partnerschaften auf einem vielfältigen Kontinent Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Wirtschaft, Wissenschaft und viele andere leisten erhebliche Beiträge zur Schaffung neuer Perspektiven in Afrika. Allein für Vorhaben deutscher NRO (privater Träger) in ihrer Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in Afrika wurden im Jahr 2014 mehr als 26,5 Mio. Euro bewilligt. Um die junge und kreative Bevölkerung beider Kontinente miteinander zu vernetzen sind dem BMZ besonders Jugendinitiativen ein wichtiges Anliegen. Das BMZ hat deshalb die Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative gestartet – als Investition in die junge Generation. Gegenseitiger Austausch und Begegnungen für junge Menschen zwischen 14 und 35 Jahren sollen ausgebaut werden. Künftig wird insbesondere mehr jungen Menschen aus den afrikanischen Partnerländern ermöglicht, an Austauschprogrammen in Deutschland teilzunehmen. – Mittel Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 betrugen die gesamten bilateralen Zusagen an Afrika rund 1,3 Mrd. Euro. Das im Afrikakonzept des BMZ erklärte Ziel, pro Jahr mindestens 100 Mio. Euro zusätzlich für Afrika zuzusagen, wurde im Jahr 2014 weit übertroffen. Die bilateralen Zusagen ohne die genannten Sonderzusagen betrugen im Jahr 2014 insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro. b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht weitergeführt bzw. geändert? Auf die Antwort zu Frage 12c wird verwiesen. c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMZ im Rahmen eines Kurswechsels gegenüber Afrika? Das BMZ wird die genannten Maßnahmen weiter konsequent umsetzen und ggf. ausbauen. Dabei wird eine noch stärkere Ausrichtung insbesondere auf die Bekämpfung von Fluchtursachen angestrebt. Darüber hinaus soll der Dialog mit afrikanischen Partnern zum Thema Flucht und Migration ausgebaut werden. Das BMZ wird den Dialog künftig verstärkt mit den afrikanischen Partnern insbesondere der wichtigsten Herkunftsländer und der Regionalorganisationen auch in bilateralen Regierungskonsultationen und -verhandlungen aufnehmen. Zur Bearbeitung der Flüchtlingsproblematik in Ostafrika fanden bereits Konsultationen zwischen dem BMZ und der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) statt. Weiterhin beteiligt sich die Bundesregierung auch an der „EU-Horn of Africa Migration Route Initiative“ (Khartum-Prozess) um den Dialog zwischen den Staaten der EU und den Ursprungs- und Transitländern von Migranten am Horn von Afrika zu fördern. Gemeinsam mit Partnern werden derzeit konkrete Projekte identifiziert. Drucksache 18/5074 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an einem Kurswechsel in seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen einzeln beantworten)? Das BMBF beabsichtigt, an seiner im Jahr 2014 veröffentlichten „Afrika – Strategie 2014–2018 – Afrika als Partner in Bildung und Forschung“ festzuhalten. Die Strategie zielt darauf ab, in den Staaten, die als Partner in die gemeinsam mit dem BMBF durchgeführten Maßnahmen eingebunden sind, nachhaltige Strukturen und Kapazitäten aufzubauen bzw. diese zu verbessern. Die Maßnahmen unterstützen die Entwicklung von Gesellschaften und Staaten durch Wissensgenerierung . Sie zielen u. a. darauf ab, durch die Schaffung von Aus- und Bildungsmöglichkeiten und von Arbeitsplätzen, z. B. im Bildungs- und Forschungssektor , sowie durch die Etablierung von Strukturen, die die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen, der Abwanderung entgegenzuwirken. Der Wissensgewinn aus den Forschungsmaßnahmen kann zur Ernährungssicherung , der Gesundheitsversorgung und der Entstehung von Arbeitsplätzen in den Innovationsketten beitragen. a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMBF für Afrika ein? Im Rahmen der Projektförderung finanziert das BMBF Maßnahmen entweder direkt durch die selbst ausgeschriebenen kooperativen Fördermaßnahmen oder durch Bildungs-, Forschungs- und Mittlerorganisationen, wie z. B. den Deutschen Akademischen Austauschdienst, die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Helmholtz Gemeinschaft, die Fraunhofer oder Max-Planck-Gesellschaft. Die Maßnahmen spiegeln dabei den Bedarf der afrikanischen Partnerländer wieder . Sie umfassen in der Forschung u. a. die Themenfelder Umwelt, Gesundheit, Bioökonomie, Ressourcenmanagement, Transformation und gesellschaftliche Entwicklung. Im Bereich Bildung wirkt das BMBF auf die Steigerung der Kapazitäten hin, z. B. durch die Einrichtung von Forschungslehrstühlen in Zusammenarbeit mit dem African Institute for Mathematical Sciences (AIMS). In den laufenden Kooperationsmaßnahmen des BMBF mit afrikanischen Staaten sind im Zeitraum der Jahre von 2013 bis 2019 Mittel in Höhe von über 225 Mio. Euro gebunden. b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht weitergeführt bzw. geändert? Das BMBF hält an seiner in Partnerschaft mit afrikanischen Ländern erarbeiteten Afrika-Strategie, die im Juni 2014 in Anwesenheit von hochrangigen Vertretern der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) veröffentlicht wurde, fest. c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMBF im Rahmen eines Kurswechsels gegenüber Afrika? Die Afrika-Strategie des BMBF stellt neben der strategischen Zielausrichtung auch laufende Aktivitäten sowie das Instrumentarium des Hauses zur Zielerreichung vor. Ein 30 Maßnahmen umfassender Katalog gibt Auskunft zu den im Zeitraum zwischen den Jahren 2014 und 2018 geplanten Maßnahmen. 14. Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen eines Kurswechsels ihrer Afrikapolitik, die Strategien ihrer Bundesministerien gegenüber Afrika effektiv aufeinander abzustimmen und eine gemeinsame Strategie aller Bundesministerien vorzulegen? Die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung sind das Ergebnis eines intensiven Zusammenwirkens aller Ressorts, die zur Afrikapolitik beitragen. Sie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5074 setzen den Rahmen für alle Ressorts und bilden die Grundlage für deren jeweilige Konzepte. Zu den Grundsätzen der Leitlinien gehört, dass die Bundesregierung Koordination und Kohärenz ihrer afrikapolitischen Aktivitäten sicherstellt. Zu diesem Zweck finden im Auswärtigen Amt regelmäßig Besprechungen zur Koordinierung und grundsätzlichen Abstimmung statt. 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um sich auf europäischer Ebene für ein „europäisches Entwicklungskonzept für Afrika“ einzusetzen? Die Flüchtlingskrise im Mittelmeerraum hat vor Augen geführt, dass ein neues EU-Konzept entwickelt werden muss, in dem die Entwicklungszusammenarbeit einen entscheidenden Beitrag zur Fluchtursachenbekämpfung in Afrika leistet. In diesem Sinne hat die Bundesregierung auch eine Aussprache auf dem EUEntwicklungsministerrat am 26. Mai 2015 eingefordert, um den Nexus „Migration und Entwicklung“ zu erörtern und den Beitrag der europäischen Entwicklungszusammenarbeit für die Fluchtursachenbekämpfung zu stärken. 16. Welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt seit dem vierten EU-AfrikaGipfel vom 2./3. April 2014 in Brüssel in den Bereichen Landwirtschaft, wirtschaftliche Integration, Handel und Umweltschutz? Über den elften Europäischen Entwicklungsfonds (2014 bis 2020) werden derzeit für Subsahara-Afrika ca. 1,4 Mrd. Euro für den Schutz natürlicher Ressourcen und ca. 4 Mrd. Euro für die Förderung der Landwirtschaft vorgesehen. In den Verhandlungen über regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen konnten wichtige Fortschritte erzielt werden: Im Jahr 2014 wurden die Verhandlungen mit Westafrika, Südlichem Afrika und Ostafrika abgeschlossen. Die Abkommen mit Südlichem Afrika und Ostafrika werden derzeit juristisch überarbeitet . Das Abkommen mit Westafrika wurde seitens der EU und ihren Mitgliedstaaten am 12. Dezember 2014 unterzeichnet und liegt nun der westafrikanischen Seite zur Unterzeichnung vor. Es ist vorgesehen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die westafrikanischen Staaten mit handelsbezogener Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von mindestens 6,5 Mrd. Euro bei der Umsetzung des Abkommens und der Nutzung von Handelschancen für nachhaltige Entwicklung unterstützen. Vor dem Hintergrund des bisherigen deutschen Engagements im Bereich der regionalen Integration, insbesondere auch mit den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften , sowie des Engagements im Bereich der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen , hat die Kommission der Afrikanischen Union Deutschland um Unterstützung in dem Prozess der Errichtung einer Panafrikanischen Freihandelszone ersucht. Derzeit wird entsprechend ein Vorhaben zur Stärkung der wirtschaftsund handelspolitischen Kapazitäten der regionalen Akteure in diesem Prozess vorbereitet. 17. Was sollten nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen Elemente eines europäischen Entwicklungskonzepts für Afrika sein? Entwicklungskonzepte der Europäischen Union können nur in einem partnerschaftlichen Dialog mit den afrikanischen Partnern entwickelt werden. Grundsätzlich sind bei solchen Konzepten die politische, wirtschaftliche, sozio-kulturelle , umwelt- und sicherheitspolitische Dimension zu beachten. Wichtige Ele- mente sind ferner die Intensivierung des politischen Dialogs und des europäischen Engagements im Bereich Gute Regierungsführung, Förderung lokaler Drucksache 18/5074 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wirtschaftsentwicklung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Flankierung durch einen fairen Ausbau der Handelsbeziehungen sowie Fortsetzung der Unterstützung beim Aufbau der afrikanischen Sicherheitsstrukturen . Von besonderer Bedeutung ist, dass die afrikanische Seite mehr Eigenverantwortung übernimmt und ihren Beitrag zur Überwindung von Entwicklungshemmnissen und Fluchtursachen leistet. Die EU leistet in den genannten Bereichen bereits viel. So werden derzeit 1,654 Mrd. Euro über den elften Europäischen Entwicklungsfonds zur Förderung von Guter Regierungsführung, Schutz der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit , für das öffentliche Finanzmanagement und die Korruptionsbekämpfung in den Ländern Subsahara-Afrikas vorgesehen. Wichtige konzeptionelle Impulse für den elften Europäischen Entwicklungsfonds liefert die EUSahelstrategie , welche neben der Verbindung von Sicherheit und Entwicklung u. a. das Thema Migration als wesentliches Querschnittsthema definiert, und den Bedarf an struktureller Unterstützung für Herkunftsländer aufzeigt. Es kommt darauf an, diese vielfältigen, guten Ansätze der EU besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Eine gute Grundlage hierfür bietet der „mission letter“ von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 1. November 2014 an den EU-Kommissar für Entwicklung, Neven Mimica. Darin erteilt er ihm den Auftrag, gemeinsam mit der Vizepräsidentin bzw. der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommissarin für Handel die strategische Partnerschaft mit Afrika zu stärken. 18. Welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt seit der Erklärung des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2./3. April 2014 in Brüssel zu Fragen der Migration , und insbesondere in Fragen der von afrikanischer Seite gewünschten Arbeitskräftemobilität, des internationalen Schutzes und der Organisation legaler Migration und einer stärkeren Verknüpfung zwischen Migration und Entwicklung? Die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Herkunfts- und Transitländern von Migranten ist ein Schwerpunkt der EU-Migrationspolitik. Der EU-Afrika-Gipfel im Jahr 2014 berücksichtigte sowohl afrikanische als auch europäische Interessen . Die künftige Zusammenarbeit soll mit einem breiter angelegten AfrikaEU -Migrations- und Mobilitätsdialog unterfüttert werden. Insbesondere Mobilitätspartnerschaften mit Marokko, Tunesien und Jordanien sind sichtbare Errungenschaften dieser Zusammenarbeit, die die Mobilität von Arbeitskräften und legale Wege der Zuwanderung stärken können. Im November 2014 wurde komplementär zum Rabat-Prozess der Khartum-Prozess als Dialog der EU mit den Staaten entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten unter italienischer Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen. Ziele sind die Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel, Flüchtlingsschutz, die Schaffung sozioökonomischer Perspektiven für Flüchtlinge und Migranten am Horn von Afrika sowie der institutionelle Aufbau. Um die Potenziale von Migration für Entwicklung noch stärker zu nutzen, hat das BMZ das Programm „Migration für Entwicklung“ im letzten Jahr ausgebaut. Das Programm fördert den Wissenstransfer durch zurückkehrende qualifizierte Migrantinnen und Migranten und die Diasporakooperation, sowie Investitionen, Gründungen und Entwicklungsprojekte der Diaspora in ihren Herkunftsländern. Darüber hinaus unterstützt das Programm durch Politikberatung die Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung einer entwicklungsförderlichen Migrationspolitik . Die Fördersumme des Programms „Migration für Entwicklung“ für das Jahr 2014 wurde seit dem EU-Afrika-Gipfel um 4 Mio. Euro auf 14,5 Mio. Euro erhöht . Die Anzahl afrikanischer Länder, in denen das Programm umgesetzt wird, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5074 wurde um drei Länder (Benin, Ruanda, Senegal) auf insgesamt elf erweitert. Die Anzahl geförderter rückkehrender Fachkräfte in afrikanischen Ländern wurde von 131 auf 156 erhöht. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung ein Preisvergleichsportal für Rücküberweisungen von Migranten. Die Website www.GeldtransFAIR.de zielt auf stärkere Transparenz, Kundenschutz und Wettbewerbsförderung auf dem deutschen Markt für Geldtransfers ab. Das Portal wurde letztes Jahr grundlegend überarbeitet und über Migrantenvereine in Deutschland bekannt gemacht. 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die „Marktverhältnisse “ zu ändern, und wie plant die Bundesregierung, über den Markt „Milliardensummen in die afrikanischen Länder“ zu leiten (bitte nach Maßnahmen und nach Milliarden aufschlüsseln)? Die Bundesregierung will mit ihrer Entwicklungspolitik zu einer stabilen, verantwortungsvollen sowie sozial und ökologisch nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung beitragen. Die deutsche Entwicklungspolitik setzt hierzu auf mehreren Ebenen an: – Die Bundesregierung unterstützt Initiativen zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen in globalen Lieferketten. Das BMZ hat u. a. im Jahr 2014 die Gründung des Bündnisses für nachhaltige Textilien initiiert und unterstützt z. B. gemeinsam mit BMEL das Forum Nachhaltiger Kakao. – Das BMZ stärkt den nachhaltigen Konsum und nachhaltige öffentliche Beschaffung . Unter anderem hat das BMZ Anfang des Jahres 2015 in Zusammenarbeit mit weiteren Ministerien die Internetplattform „Siegelklarheit“ ins Leben gerufen. Sie soll Verbraucher und Beschaffer unterstützen, fundierte nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Über die entwicklungspolitische Bildungsarbeit schafft das BMZ Bewusstsein für die Bedeutung des Fairen Handels für Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungsländern. – Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine entwicklungsförderliche und WTO-konforme Ausgestaltung von Handelsabkommen allgemein und insbesondere mit Afrika ein, d. h. ● Liberalisierungsschritte, die dem Entwicklungsstand der Partnerländer an- gepasst sind und Flexibilität bei der Marktöffnung sowie ● Vereinbarungen, die den Aufbau lokaler Märkte fördern, unter umfassen- der Berücksichtigung von Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards . – Über handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit („Aid for Trade“) unterstützt das BMZ die Partnerländer bei der Nutzung der Chancen von Handelsabkommen, der Verminderung möglicher Anpassungslasten, beim Aufbau regionaler Märkte sowie bei der Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333