Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5129 18. Wahlperiode 10.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4879 – Wirkungsanalyse im Bereich Zivile Krisenprävention Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Nachweis einer erfolgreichen zivilen Krisenprävention ist schwer zu führen. Krisenprävention war dann erfolgreich, wenn das eigentliche Ereignis – wie etwa ein gewaltsam ausgetragener Konflikt – nicht stattgefunden hat. Dennoch muss es für die Institutionen, die derartige Projekte fördern, von Interesse sein, die Wirkung ihres Engagements nachvollziehen und entsprechend verbessern zu können. Versuche und Erfahrungen hiermit gibt es bereits. Das „Peace and Conflict Assessment“ gibt z. B. einen methodischen Rahmen vor, um konfliktsensible Projekte auflegen und bewerten zu können. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2011 ihre Aktivitäten im Bereich zivile Krisenprävention und Friedenskonsolidierung für den Zeitraum der Jahre 2001 bis 2010 von unabhängigen Beratern evaluieren lassen. Laufende und abgeschlossene Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) werden vom Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig evaluiert. Auch die Vereinten Nationen erweiterten in den letzten Jahren die Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Missionen. Das Auswärtige Amt (AA) fördert Projekte unter dem Titel „Sicherung von Frieden und Stabilität“. Hierfür wendet es im Jahr 2015 1,23 Mrd. Euro auf. Seit Jahren fordern verschiedene Fraktionen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 16/13392, 17/5910, 18/3928, SPD auf Bundestagsdrucksache 17/4532) und auch der Unterausschuss Zivile Krisenprävention (Ausschussdrucksache 17(3)73), dass dieser Bereich evaluiert werden sollte. Bei allen wissenschaftlich erkannten Schwierigkeiten der Wirkungsanalyse im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung wäre es wünschenswert, mehr Klarheit über den Einsatz und die Wirkung der eingesetzten Mittel zu erhalten. Nicht zuletzt deutet ja auch der Umbau des AA als Konsequenz des „Review“- Prozesses darauf hin, dass Erkenntnisse vorliegen, die die Einrichtung einer Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge sinnvoll erscheinen lassen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5129 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Bundeshaushaltsplan werden im Einzelplan 05 für 2015 in Kapitel 05 01 „Sicherung von Frieden und Stabilität“ Mittel in Höhe von rund 1,45 Mrd. Euro bereitgestellt. Die unter dieses Kapitel gefassten Titel umfassen ein Spektrum, das erheblich über den Bereich der zivilen Krisenprävention hinausgeht. Um Effektivität zu gewährleisten, müssen Konzepte und Maßnahmen zu Wirkungsanalysen und Evaluierungen spezifisch auf die unterschiedlichen Bereiche des in Kapitel 05 01 umfassten Spektrums ausgerichtet sein. Im Verständnis der Bundesregierung beziehen sich die Fragen der Kleinen Anfrage auf Projekte der zivilen Krisenprävention, die aus den Haushaltstiteln 687 21 („Transformationspartnerschaften, insbesondere Nordafrika/Naher Osten“), 687 23 („Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte“), 687 48 („Afrikainitiative im Rahmen des deutschen G8-Vorsitzes (2007)“) und 687 34 („Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt“) bzw. – in Bezug auf Frage 28 – aus dem Haushaltstitel 687 28 („Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanistan der Bundesregierung“) finanziert werden. Die Antworten beziehen sich dementsprechend auf die Maßnahmen und Projekte, die aus diesen Haushaltstiteln finanziert werden. Die im Auswärtigen Amt (AA) vorgenommene Neu-Organisation im Ergebnis des Review-2014-Prozesses ist darauf ausgerichtet, den Herausforderungen internationaler Krisenlagen durch vorsorgende und vorausschauende Außenpolitik angemessen Rechnung zu tragen. Hierzu gehört auch die Überprüfung und Weiterentwicklung der Methodologie zur Evaluierung seiner Projekte, Programme und Instrumente, bei der die neue Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung , Konfliktnachsorge und humanitäre Hilfe (Abteilung S) eine wesentliche Rolle übernehmen wird. 1. Wie und aufgrund welcher Kriterien wägt das AA den Einsatz welcher Instrumente zur Bewältigung einer Krise ab, und welche Abteilungen bzw. Referate sind hieran beteiligt? Das AA prüft jeweils anlass- und situationsbezogen, welche Instrumente zur Krisenprävention, Stabilisierung oder Konfliktnachsorge einen effektiven Beitrag zur Bewältigung einer Krise leisten können. Das außenpolitische Instrumentarium reicht dabei von präventiver Diplomatie, Vermittlung oder Mediation über Projekte der Krisenprävention und Stabilisierung bis hin zur Entsendung von Fachkräften bzw. anderweitiger Beteiligung an Missionen etwa der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der Vereinten Nationen(VN). An entsprechenden Entscheidungen sind je nach Konstellation des Falles die zuständigen politischen Abteilungen, die Abteilung S, sowie die Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle (Abteilung OR) und ggf. andere Arbeitseinheiten beteiligt. 2. Findet im AA eine über die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) hinausgehende regelmäßige und strukturierte Auswertung der von ihr finanzierten Projekte, Programme und Instrumente statt? Es wird auf Antwort zu Frage 2b verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5129 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 a) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf Antwort zu Frage 2b verwiesen. b) Wenn ja, wer nimmt diese vor, und welche Mitarbeiterkapazitäten bestehen hierfür im AA insgesamt? Projekte im Rahmen der zivilen Krisenprävention werden durch die zuständigen projektsteuernden Referate ausgewertet, und zwar in Abstimmung mit den zu befassenden Länderreferaten, ggf. weiteren aus inhaltlichen Gründen beteiligten Referaten sowie den Auslandsvertretungen. Die Anzahl der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich somit u. a. nach regionaler Ausdehnung, finanziellem Umfang und politischer Relevanz des betreffenden Projekts. 3. Werden alle vom AA finanzierten Projekte, Programme und Instrumente systematisch evaluiert, und wenn nein, wer entscheidet im AA darüber, welche Projekte evaluiert werden? Das AA bewertet in allen Projekten der zivilen Krisenprävention geplante bzw. durchgeführte Maßnahmen prozessbegleitend – d. h. vor, während und nach Implementierung eines Projekts – in Bezug auf den Gesamtkontext im Zielland sowie auf vergleichbare Projekte in anderen fragilen Kontexten. Darüber hinaus erfolgt eine Wirkungsanalyse ausgewählter Projekte und Programme durch externe Evaluierungen. Über externe Evaluierungen entscheidet das projektsteuernde Referat nach Bedarf, insbesondere, falls verallgemeinerbare Rückschlüsse und Erkenntnisse für künftige Projekte erwartet werden können. 4. Trifft es zu, dass für die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) das Bundesverwaltungsamt oder andere Behörden außerhalb des AA beauftragt sind? Wenn ja, inwieweit sind diese Behörden mit der inhaltlichen Beurteilung von Projekten befasst, und welche für eine solche inhaltliche Beurteilung notwendigen Expertisen und Mitarbeiterkapazitäten bestehen dort im Einzelnen ? Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt Aufgaben des AA aus dem Zuwendungsbereich bereits seit dem Jahr 2006, wozu grundsätzlich auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen gehört. Grundlage der Zusammenarbeit sind Aufgabenübertragungserlasse des Bundesministeriums des Innern (BMI), zuletzt vom 22. Januar 2014. Das BVA ist im Rahmen von Projekten der zivilen Krisenprävention nicht mit der inhaltlichen Beurteilung von Projekten befasst. 5. Inwiefern ist auch eine Evaluierung von Entsendungen und Sekundierungen einzelner Personen vorgesehen? Eine Evaluierung von Entsendungen und Sekundierungen einzelner Personen ist vorgesehen und findet auf zwei Ebenen statt. Zum einen erfolgt eine Auswertung der individuellen Einsatzerfahrung der vermittelten Person durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), der Durchführungsorganisation des AA für die Rekrutierung, Vorbereitung und Entsendung von Personal in internationale zivile Friedensmissionen und Wahlbeobachtungseinsätze. Zum anderen findet eine Evaluierung durch das AA statt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5129 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 6. Wie werden dabei die Erfahrungen der sekundierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewertet? Während die persönliche Erfahrung der zivilen Experten bei den Auswertungsgesprächen im ZIF im Vordergrund steht, erfolgt die Auswertung im AA vor allem in fachlicher Hinsicht. Neben den Auswertungsgesprächen findet auch eine Auswertung von Berichten statt. Die sekundierten Experten in EU-, VNund OSZE-Missionen sind im Rahmen ihres Sekundierungsvertrags verpflichtet , halbjährlich an das AA zu berichten. Das ZIF erstellt zudem „Syntheseberichte “ zu ausgewählten Missionen, die an die zuständigen Stellen im AA weitergegeben werden. 7. Wie sieht ein typischer Projektzyklus aus, und an welcher Stelle findet gegebenenfalls eine Bewertung statt? Ein Projektzyklus für Projekte der zivilen Krisenprävention besteht aus (1) Abstimmung über politische Ziele und potenziell geeignete Instrumente krisenpräventiven Engagements: im Inland zwischen dem projektsteuernden Referat, den Länderreferaten, anderen Arbeitseinheiten und ggf. Ressorts, im Ausland mit den deutschen Vertretungen und über diese in geeigneter Form auch mit Zivilgesellschaft und Regierung in Zielländern; (2) Gesprächen zwischen dem AA und potenziellen Projektträgern über relevante Einsatzmöglichkeiten und -instrumente ; (3) Antragstellung bzw. Angebotsübersendung, ggf. Prüfung durch externe Experten; (4) Antragsbewilligung bzw. Beauftragung; (5) Projektimplementierung und Berichterstattung. Das AA bewertet prozessbegleitend; auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Ergänzend findet im Rahmen der Möglichkeiten durch Projektbesuche ein begleitendes Monitoring ausgewählter Projektmaßnahmen durch das AA statt, das in die Bewertung des Projekts Eingang findet. Nach Eingang des Verwendungsnachweises führt das AA – (6) – unter Beteiligung der jeweils zuständigen Auslandsvertretungen und Referate – für jedes Projekt eine Erfolgskontrolle durch. 8. Existieren im AA Kriterien für die Bewertung von Erfolg und Nichterfolg durchgeführter Projekte? Wenn ja, wie lauten diese Kriterien, und wer hat sie formuliert? Das AA beurteilt Projekte der zivilen Krisenprävention auf Grundlage der gemeinsam mit dem jeweiligen Projektträger im Antrag bzw. Angebot festgelegten Indikatoren und Ziele. Berücksichtigung finden dabei die Einschätzungen der zuständigen Auslandsvertretungen mit Bezugnahme auf den politischen Kontext im Zielland sowie auf einschlägige strategische Grundlagen und Leitlinien der Bundesregierung. Das AA bewertet dabei insbesondere, zu welchem Grad die definierten politischen Ziele des Engagements erreicht wurden. 9. Ist in allen Titeln automatisch Geld für Evaluation und Auswertung vorgesehen ? Aus den Erläuterungen zu den einschlägigen Haushaltstiteln geht hervor, dass diese Titel Ausgaben für „Kosten der Vorbereitung, des Monitoring und der Evaluierung von Projekten“ ermöglichen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5129 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 10. Welche Methoden werden angewandt, um gegebenenfalls eine Bewertung vorzunehmen? Nach Eingang des Verwendungsnachweises führt das AA für Maßnahmen und Projekte, die im Bereich der zivilen Krisenprävention gefördert wurden – unter Beteiligung der jeweils zuständigen Auslandsvertretungen und Länderreferate – für jedes Projekt eine Erfolgskontrolle gemäß der einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu § 7 in Verbindung mit § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch. Die angewandten Methoden sind projektabhängig und reichen von der Auswertung schriftlicher Informationen des Projektträgers bzw. öffentlich zugänglicher Berichte über Gespräche mit Projektteilnehmern bis hin zu externen Evaluierungen. 11. Inwieweit wendet das AA Kriterien der OECD bei der Einsetzung, Fortführung oder Beendigung eines Projekts an? Das AA berücksichtigt bei der Einsetzung, Fortführung oder Beendigung eines Projektes den (erwarteten) Beitrag des Projekts in Bezug auf die außenpolitischen Ziele im Rahmen der zivilen Krisenprävention, orientiert an Kriterien, zu denen u. a. auch die Kategorien der OECD/DAC-Kriterien (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, DAC – Development Assistance Committee) zählen (Relevanz, Effektivität, Effizienz, Wirkung und Nachhaltigkeit). 12. Welche am Projekt, Programm oder Instrument beteiligten Akteure werden befragt? Das AA arbeitet im Bereich der zivilen Krisenprävention mit den projektimplementierenden Organisationen und Akteuren gemeinsam und im fortwährenden Dialog. Dieser erstreckt sich über den gesamten Projektzyklus und bezieht neben den zu beteiligenden Referaten im AA und den zuständigen Auslandsvertretungen auch im jeweiligen Kontext relevante internationale Akteure (z. B. VN-Organisationen) mit ein. 13. Wenn eine Bewertung vorgesehen ist, wie nimmt das Ergebnis Einfluss auf den weiteren Verlauf des Projekts bzw. auf neue Projekte? Im Bereich der zivilen Krisenprävention hat die Bewertung im Rahmen von Erfolgskontrollen maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen über die mögliche Fortsetzung eines Projekts bzw. neue Projekte des betreffenden Umsetzungspartners oder anderer Träger im selben Sektor im betreffenden Land. Darüber hinaus ist die kontinuierliche Projektbegleitung durch das federführende Referat des AA ein zentrales Instrument zur Steuerung und Gestaltung von Projekten. 14. Wann und an welcher Stelle erklärt das AA ein Projekt aufgrund welcher Kriterien für gescheitert? Wenn sich im Rahmen der prozessbegleitenden Bewertung herausstellt, dass keine Aussicht auf einen sinnvollen Abschluss eines Projekts gemäß den angestrebten Zielen und eingesetzten Mitteln besteht und eine Anpassung der Projektstruktur nicht zum Erfolg führt oder unmöglich ist, nimmt das AA eine entsprechende Bewertung vor und kann im Einzelfall auch die Entscheidung treffen, Projekte vorzeitig zu beenden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5129 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 15. Welche Flexibilität sehen die vom AA durchgeführten Projekte hinsichtlich ihrer Strategie vor Ort und einer möglichen Anpassung während der Laufzeit vor? Projekte der zivilen Krisenprävention tragen den spezifischen Rahmenbedingungen der von Krisen und Krisenanfälligkeit geprägten Kontexten, in denen die Projekte umgesetzt werden, Rechnung. Sie können grundsätzlich jederzeit kurzfristig angepasst werden, falls neue Entwicklungen und politische Rahmenbedingungen dies erfordern, was prozessbegleitend in Abstimmung mit den Auslandsvertretungen, etwa durch Projektbesuche, Berichte der Durchführer und Mittelabflüsse beurteilt wird. 16. Wo und an welcher Stelle laufen im AA die Erfahrungen oder „Lessonslearned “-Ergebnisse zusammen? Ergebnisse von „Lessons learned“-Prozessen aus Projekten der zivilen Krisenprävention werden von den jeweils zuständigen Arbeitsstäben bzw. Länder- oder projektführenden Referaten zusammengefasst und den übrigen Arbeitseinheiten , darunter dem Planungsstab sowie in der Regel auch den projektimplementierenden Organisationen und im Ressortkreis zur Verfügung gestellt. 17. Gab es bisher oder wird es nach den Umstrukturierungen im Rahmen des Review-Prozesses eine zentrale Stelle geben, an der die Informationen zusammenfließen , und wenn ja, wie heißt sie? Informationen, Erfahrungen und „Lessons learned“-Ergebnisse zu Engagement in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge laufen in der neuen Abteilung S und in den entsprechenden Länderreferaten des AA zusammen. Dem Referat S01 (Steuerungsgruppe, Grundsatzfragen, fragile Staaten ) als abteilungsübergreifender Steuerungsgruppe kommt dabei eine zentrale Aufgabe zu. 18. Welche Systeme und Verfahren des Wissensmanagements existieren im AA? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Darüber hinaus wird über Verbesserungen im Wissens- und Informationsmanagement im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse des Review-Prozesses eine Arbeitsgruppe beraten, die derzeit eingerichtet wird. 19. Wie stellt das AA bei der Bewilligung neuer Projekte, Programme und Instrumente sicher, dass in diesem Bereich bereits gemachte Erfahrungen in die neu einzurichtenden Strukturen fließen? Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen. 20. Plant das AA nach dem Review-Prozess eine verstärkte Evaluierung seiner Projekte, Programme und Instrumente, und wenn ja, wie soll dies erfolgen ? Das AA beabsichtigt, seine Projekte, Programme und Instrumente in Zukunft verstärkt evaluieren zu lassen. Über Verfahren und Methoden wird im Zuge des weiteren Aufbaus der neuen Abteilung S entschieden werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5129 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 21. Welche Aufgaben übernimmt das im Rahmen der Umstrukturierung des AA geschaffene Referat S02 „Kopfstelle Haushalt“ in der neuen Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge? Die Kopfstelle Haushalt wurde Ende des Jahres 2012 als Teil der damaligen Abteilung für die Vereinten Nationen und Globale Fragen geschaffen. Als neues Referat S02 (Kopfstelle Haushalt; Veranstaltungen, Konferenzen) ist diese Arbeitseinheit zentraler Ansprechpartner der Abteilung S und einiger Referate anderer Abteilungen in Fragen der Umsetzung des Haushalt-, Zuwendungs- und des öffentlichen Vergaberechts, zu Verfahrensabläufen und in buchungstechnischen Fragen. 22. Existiert außerhalb des AA eine strukturierte Kooperation mit Dritten, die im Auftrag des Amtes Evaluierungen vornehmen? Wenn ja, nach welchen Kriterien findet diese Auftragsvergabe statt? Im Bereich der zivilen Krisenprävention werden externe Evaluierungen regelmäßig bedarfsorientiert beauftragt. Die Vergabe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit , politischer Relevanz und Komplexität eines Projekts sowie Spezialisierung der evaluierenden Instanz. Darüber hinaus arbeitet das AA mit Evaluierungsexperten zusammen, die über umfassende Fachkenntnisse in den jeweils einschlägigen Themen und Bereichen verfügen. 23. Welche Auswertung nimmt die Bundesregierung im Rahmen der aufgewendeten Gelder für die Transformationspartnerschaften Nordafrika bzw. Naher Osten mit Blick auf den Mittelansatz und die innenpolitische Entwicklung im jeweiligen Land vor? Der im Bundeshaushalt 2014 formulierte Verwendungszweck zu den Transformationspartnerschafts -Projektmitteln im Einzelplan 05 des AA besagt, dass „mit den Maßnahmen die Transformationsprozesse in den Ländern Nordafrikas, des Nahen Ostens und des nichteuropäischen Mittelmeerraumes in umfassender Weise unterstützt werden sollen, insbesondere in den Ländern, in denen sich eine positive Entwicklung zur Demokratie und zum gesellschaftlichen Pluralismus abzeichnet.“ Auf dieser Grundlage wurde eine Gesamtstrategie formuliert. Die Umsetzung der einzelnen Projekte sowie auch die jeweiligen Länderstrategien für die Transformationsländer Marokko, Tunesien, Libyen, Ägypten, Jordanien und Jemen werden einem laufendem Überprüfungs- und Anpassungsprozess unterzogen. Neben der engen internen Abstimmung schließt dies auch Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Partnerländern, politischen Stiftungen, Durchführungsorganisationen, Think Tanks und anderen Ressorts, insbesondere mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), ein. Im Lichte der vorgelegten Zwischenberichte, der laufenden Berichterstattung durch die Auslandsvertretungen sowie weiterer Erkenntnisquellen und ggf. zusätzlicher Treffen mit Projektpartnern bewertet das AA gemeinsam mit den Projektpartnern , inwieweit sich ändernde Rahmenbedingungen die Durchführbarkeit von Projektmaßnahmen beeinflussen könnte. Wird festgestellt, dass der Zuwendungszweck des Projekts nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erreicht werden kann, erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen oder Maßnahmen unerwünschte Nebenwirkungen entfalten, wird das Projekt in enger Absprache mit den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen und Länderreferaten im AA an die veränderten Umstände angepasst. Nach Projektabschluss erfolgt für jedes Projekt eine interne Erfolgskontrolle. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5129 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 24. Finden in nachgeordneten Organisationen, wie dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, Evaluationen bzw. eine Wirkungsanalyse der durchgeführten Maßnahmen und Entsendungen statt? Wenn ja, anhand welcher Kriterien werden sie von wem entwickelt? Wenn nein, warum nicht? Das ZIF verstärkt seine Aktivitäten im Bereich der Wirkungsanalyse ziviler Krisenprävention kontinuierlich. Neben der Auswertung der Erfahrungen des sekundierten Missionspersonals (auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen), verfolgt der Bereich Analyse des ZIF auch die inhaltlichen Diskussionen von Praktikern und Wissenschaftlern zu diesem Themenkreis und hat hierzu erste Ergebnisse veröffentlicht. Auch einzelne Projekte werden durch das ZIF einem „Wirkungs-Monitoring“ durch externe Experten unterzogen. Daneben werden auch durch das ZIF koordinierte Trainingsaktivitäten mit Blick auf ihre Wirkung auf die Arbeit internationaler Friedenseinsätze ausgewertet. 25. Finden im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) regelmäßige Auswertungen der krisenpräventiv durchgeführten Projekte statt? Wenn ja, von wem werden sie anhand welcher Kriterien durchgeführt? Die Durchführungsorganisationen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit berichten jährlich über den Umsetzungsstand und den Grad der Zielerreichung aller beauftragten Projekte; hierzu gehören auch Projekte im Bereich Krisenprävention. Zum Ende eines Vorhabens findet eine Projektevaluierung statt. Grundlage bilden die mit dem BMZ vereinbarten Ziele und Indikatoren sowie die Kriterien des OECD/DAC. Für ausgewählte Projekte des BMZ zum Themenschwerpunkt Krisenprävention und Friedensentwicklung hat die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Jahr 2011 eine unabhängige externe Evaluierung durchführen lassen, die übergreifende Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren identifizierte . Außerdem wurde im Auftrag des BMZ im Jahr 2011 eine unabhängige externe Evaluierung des Programms Ziviler Friedensdienst abgeschlossen. 26. Nach welchen Kriterien evaluiert die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ihre Projekte, und wie sind diese Kriterien entwickelt worden? Die GIZ orientiert sich bei ihren Projektevaluierungen an den „Evaluierungskriterien für die deutsche bilaterale Zusammenarbeit“ des BMZ, den „Standards für Evaluation“ der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) und den „Qualitätsstandards für die Entwicklungsevaluierung“ der OECD/DAC. Basis für die Entwicklung von Qualitätsstandards sind: Die Prozessqualität, die methodische Qualität und die Berichts- bzw. Produktqualität; hierzu gehören nachvollziehbare Aussagen durch die Darlegung von Daten, Zahlen und Fakten, die plausible Zuordnung von Wirkungen und die Bewertung des Projekts anhand der Kriterien der OECD/DAC. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5129 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 9 27. Inwiefern fließen die Ergebnisse der im Auftrag der GIZ durchgeführten Projekte nicht nur in die Arbeit des BMZ ein, sondern werden im Sinne einer kohärenten Außenpolitik auch ressortübergreifend von anderen Bundesministerien , wie dem AA, genutzt? Seit Verabschiedung des Aktionsplans zivile Krisenprävention im Jahr 2004 hat die Bundesregierung Strukturen und Instrumente zur engeren Abstimmung der beteiligten Ressorts geschaffen, darunter insbesondere den Ressortkreis zivile Krisenprävention als das zentrale interministerielle Austausch- und Informationsgremium sowie den Beirat zivile Krisenprävention. In solchen und anderen Gremien findet ein regelmäßiger Dialog über projektbezogene Synergien auf Ebene der Bundesregierung zu Maßnahmen im Bereich der zivilen Krisenprävention statt, zusätzlich zu anlassbezogenem Austausch auf Arbeitsebene zwischen den Ressorts, um Projektergebnisse – auch solche von GIZ-Projekten – zu kommunizieren und in anderen geeigneten Kontexten nutzbar zu machen. 28. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ihr bilaterales Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT – German Police Project Team)? a) Liegen bezüglich des GPPT weitergehende Informationen vor, als im Fortschrittsbericht Afghanistan wiedergegeben? b) Wenn ja, wer erstellt diese Berichte, und wo sind sie einsehbar? c) Wenn nein, warum geschieht dies nicht? Die Fragen 28 und 28a bis 28c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das bilaterale Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT German Police Project Team) berichtet regelmäßig und anlassbezogen über die erfolgte Projektarbeit. Diese Berichte wurden auch für die Erstellung der Fortschrittsberichte genutzt. Im jüngsten Fortschrittsbericht der Bundesregierung vom November 2014 wurde umfassend zur Übergabe der Trainingszentren, den geleisteten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und den Beratungsleistungen für das afghanische Innenministerium, an der Polizeiakademie und den Flughäfen und somit zur Erreichung der Projektziele des GPPT berichtet. Über Unterstützungsaufgaben und Ziele verständigt sich die Bundesregierung kontinuierlich mit der afghanischen Regierung und mit den anderen Akteuren im Polizeiaufbau. Das GPPT ist auf die Umsetzung dieser Unterstützungsaufgaben und Ziele ausgerichtet und wird entsprechend bewertet. 29. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung ihres außenpolitischen Engagements in einzelnen Bereichen, wie es etwa die Europäische Kommission für den Bereich Krisenprävention und Peacebuilding im Jahr 2011 getan hat? Im Auftrag des AA hat die Stiftung Wissenschaft und Politik im Oktober 2013 eine Studie zu „Außenpolitikevaluation im Aktionsfeld Krisenprävention und Friedensaufbau“ vorgelegt. Im Oktober 2014 wurde vom Global Public Policy Institute eine Studie zur „Evaluierung außenpolitischer Maßnahmen in fragilen Kontexten: Erfahrungen und Empfehlungen“ vorgelegt, die vom Planungsstab des AA beauftragt wurde. Eine darüber hinaus gehende Gesamtevaluierung des Engagements des AA im Bereich der Krisenprävention und der Stabilisierung ist derzeit nicht geplant. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 29 \1 80 51 29 .fm , 1 7. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .