Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5167 18. Wahlperiode 12.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5012 – Förderung der privaten Sango Wildlife Conservancy in Simbabwe durch Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe. Als zu 100 Prozent bundeseigene Durchführungsorganisation setzt die GIZ dabei insbesondere Mittel (Einzelplan 23 des Bundeshaushalts) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Bereich der technischen Zusammenarbeit um. Als öffentliches Unternehmen kommt ihr dabei eine besondere Verantwortung zu, die ihr anvertrauten öffentlichen Mittel effektiv, sparsam und transparent umzusetzen. Im Jahr 2012 sind durch die GIZ BMZ-Mittel für das Projekt „Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou Nationalpark “ in Simbabwe („Promotion of tourism through rehabilitation of game in the Gonarezhou National Park“) in Zusammenarbeit mit der in der südafrikanischen Stadt Stellenbosch ansässigen „Peace Parks Foundation“ genehmigt worden. Nach Auffassung der Fragesteller begünstigte dieses Projekt in auffälligem Maß insbesondere den deutschen Unternehmer Wilfried Pabst, der mit seiner Firma „Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH“ zwei von 23 Privat-ConservancyParzellen des 600 Quadratkilometer großen Naturschutzparks „Save Valley Conservancy“ in Simbabwe (www.savevalleyconservancy.org/) unter dem Namen „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ besitzt und bewirtschaftet (s. Antwort auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 18/4993 vom 30. April 2015; www.sango-wildlife.com/). Dieser ist auch ein beliebter Anlaufpunkt für westliche Safari-Touristen, Jäger, Botschafter und Politiker. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die GIZ wurde im Juni 2012 vom BMZ beauftragt, zur Durchführung des Projekts „Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou Nationalpark“ einen Finanzierungsvertrag mit der Peace Parks V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 Foundation abzuschließen. Eine wichtige Rolle für die Durchführung des Projekts spielte das private Schutzgebiet Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy im Eigentum der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH. Hauptziele des Projekts waren die Erhöhung der Kapazität der Schutzgebiete zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildressourcen und die Steigerung der Einkommen der lokalen Bevölkerung. Während der Wildtierbestand im Gonarezhou Nationalpark seit dem Jahr 1999 durch Wilderei und Dürre dramatisch zurückgegangen war, vermehrte sich der Wildtierbestand in der Savé Valley Conservancy durch Hege und Pflege erheblich. Im Rahmen des oben genannten Projektes wurden daher rund 1 300 Wildtiere (Gnus, Eland, Zebras, Impalas und Giraffen) aus der Sango Conservancy in andere Nationalparke umgesiedelt; davon drei Viertel in den Gonarezhou Nationalpark und ein Viertel in den Zambezi Nationalpark. 1. Wer hat den Projektantrag für das BMZ-geförderte Projekt „Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou Nationalpark “ (Projektbeginn 2012) zu welchem Zeitpunkt gestellt? Der Projektvorschlag der Peace Parks Foundation vom Mai 2012 wurde am 30. Mai 2012 zusammen mit dem Arbeitsvorschlag der GIZ beim BMZ eingereicht . 2. Wurde der ursprüngliche Projektantrag für dieses Projekt an die Deutsche Botschaft in Harare, die Deutsche Botschaft in Pretoria, direkt an das BMZ, an die GIZ in Eschborn oder an die GIZ in Harare eingereicht? Der Projektvorschlag ging zusammen mit dem Arbeitsvorschlag der GIZ vom 30. Mai 2012 an das BMZ, die deutsche Auslandsvertretung in Harare, Simbabwe und an das Auswärtige Amt. Im Vorlauf hierzu haben die Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy und die Peace Parks Foundation bereits im Jahr 2011 Gespräche mit dem BMZ über den Projektvorschlag geführt und vorläufige Projektskizzen an das BMZ gesendet. 3. Wer war zu dem Zeitpunkt der Projektantragstellung und des Projektbeginns deutscher Botschafter in Harare? Zum Zeitpunkt der Projektantragsstellung und des Projektbeginns war HansGünter Gnodtke deutscher Botschafter in Harare. 4. Hat der damalige deutsche Botschafter in Harare und bzw. oder der erste Sekretär den Projektantrag kommentiert und dem BMZ empfohlen? Die deutsche Botschaft in Harare hat das Projekt befürwortet; der Botschafter war befasst. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 5. Sind der Projektantrag und der Antragsteller durch das BMZ oder die GIZ überprüft und die Ergebnisse in einem Prüfbericht festgehalten worden? a) Zu welchen Ergebnissen kommt der Prüfbericht hinsichtlich des Projektantrags ? b) Was sagt der Prüfbericht über den Antragsteller? c) Was sagt der Prüfbericht über die projektdurchführende Organisation? d) Was sagt der Prüfbericht über die „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy “ als eine Privatconservancy der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH aus? Der Projektvorschlag der Peace Parks Foundation wurde von der GIZ geprüft. Die GIZ kam in dem am 30. Mai 2012 eingereichten Arbeitsvorschlag zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme dem Ziel dient, die Kapazität der Schutzgebiete zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildressourcen zu erhöhen und die Einkommen der lokalen Bevölkerung zu steigern. Der Projektvorschlag beruhte auf der Annahme, dass die Erhöhung des Wildbestands im Gonarezhou Nationalpark dessen Vermarktung als Touristenziel verbessert, die Besucherzahlen mittelfristig erhöht und dass die sich daraus ergebende Entwicklung von touristischer Infrastruktur neue Einkommensmöglichkeiten für die Parkanrainer schafft. Zur Träger- und Partnerstruktur stellte die GIZ in dem Arbeitsvorschlag fest, dass die Peace Parks Foundation, eine internationale Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Südafrika, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Savé Valley Conservancy (SVC), einem freiwilligen, vertraglich geregelten Zusammenschluss 19 privater Landbesitzer, eigenverantwortlich durchführen wird. Über die Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy enthält der Prüfbericht folgende Informationen: Die im Besitz der deutschen Holding „Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH“ befindliche 60 000 Hektar große Sango Conservancy umfasst ca. 23 Prozent der Gesamtfläche der Savé Valley Conservancy und spielt eine zentrale Rolle für das Projekt, da sie die Tiere für die geplante Auswilderungsaktion bereitstellen soll. 6. Mit welcher Begründung wurde dieses Projekt von GIZ und BMZ genehmigt und durchgeführt, obwohl es mit Simbabwe zum damaligen Zeitpunkt (und bis heute) kein Regierungsabkommen über die Entwicklungszusammenarbeit gibt und daher ausschließlich Nothilfeprojekte und Projekte mit der simbabwischen Zivilgesellschaft gefördert werden sollten? Das Projekt diente zum einen dem Schutz des Wildtierbestands im südlichen Afrika und der Erhaltung der Biodiversität. Es war eingebettet in einen regionalen Ansatz zur Stärkung grenzüberschreitender Schutzgebiete im südlichen Afrika. Aufgrund dieser regionalen Einbettung wurde das Projekt vom BMZ als förderungswürdig genehmigt, obwohl die offizielle bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Simbabwe zum Zeitpunkt der Genehmigung und Durchführung ausgesetzt war. Zum anderen wurde mit dem Projekt auch das Ziel verfolgt, die Einkommen der lokalen Bevölkerung zu steigern. Das Projekt ordnete sich damit in die Strategie zur unmittelbaren Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung in Simbabwe ein. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 7. Wurde die Peace Parks Foundation über eine offene oder halboffene Ausschreibung als geeignetster Partner für die Durchführung des Projekts „Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou Nationalpark“ (Projektbeginn im Jahr 2012) im Wettbewerbsverfahren gewonnen? a) Wenn ja, welche Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben sich ebenfalls an der Ausschreibung beteiligt, und nach welchen Kriterien wurde die südafrikanische Peace Parks Foundation ausgwählt? b) Wenn nein, warum nicht? Nein, eine Ausschreibung fand nicht statt. Das BMZ identifizierte die Peace Parks Foundation aufgrund ihrer umfassenden internationalen und regionalen Erfahrungen im Bereich des grenzüberschreitenden Schutzgebietsmanagement als geeigneten Träger. Die GIZ wurde vom BMZ mit der Durchführung des Projekts auf Basis des Gesellschaftsvertrags zwischen der Bundesregierung und der GIZ beauftragt. 8. Warum wurde mit der Peace Parks Foundation eine südafrikanische Organisation für die Durchführung eines Projekts in Simbabwe ausgewählt? Die Peace Parks Foundation ist zwar in Südafrika registriert, verfügt aber über ein umfassendes internationales Netzwerk und langjährige Erfahrungen, insbesondere auch im südlichen Afrika und im Great Limpopo Transfrontier Park, in dessen Kontext das Projekt umgesetzt wurde. 9. Falls die Peace Parks Foundation den Projektantrag gestellt haben sollte, warum sieht das Projekt die Förderung der „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ innerhalb der Savé Valley Conservancy in Simbabwe vor? Ein zentrales Ziel des Projekts war die Umsiedlung von Wildtieren aus der Savé Valley Conservancy in den Gonarezhou Nationalpark, da der Wildtierbestand im Gonarezhou Nationalpark vor allem durch Wilderei zuvor stark zurückgegangen war. Die Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy stellte rund 1 300 Wildtiere für die Umsiedlung zur Verfügung, da der Tierbestand in diesem privaten Schutzgebiet durch Hege und Pflege stark angestiegen war. Der Beitrag der Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy war daher für den Projekterfolg entscheidend . 10. Warum wurde dieses Projekt durch den Partner Peace Parks Foundation und nicht direkt mit der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH als Inhaber der geförderten privaten „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ und bzw. oder der Regierung Simbabwes oder einer Organisation oder Consultancy aus Simbabwe als Partner durchgeführt? Die Peace Parks Foundation wurde aufgrund ihrer umfassenden naturschutzfachlichen und regionalen Erfahrungen als geeigneter Projektträger identifiziert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 11. Inwiefern wurden die zuständige Naturparksverwaltung Simbabwes, das Ministerium für Tourismus und bzw. oder das in Simbabwe zuständige Ministerium für „Transfrontalier Conservancy Areas“ (TFCA) in die Projektplanung , -durchführung und als Vertragspartner mit eingebunden? Wenn keine dieser Institutionen als Vertragspartner eingebunden wurde, warum nicht? Die oben genannten Institutionen waren nicht als Vertragspartner in das Projekt eingebunden, weil die offizielle staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Simbabwe ausgesetzt ist. Die Parkverwaltung des Gonarezhou Nationalparks sowie die National Parks and Wildlife Management Authority (ZPWMA) waren an der ökologischen Vorprüfung der Tierumsiedlung beteiligt und haben die Genehmigung zum Fangen und Umsiedeln der Wildtiere erteilt (siehe auch Antwort zu den Fragen 37 und 39). 12. Gibt es mit allen Beteiligten ein Memorandom of Understanding (MoU) und bzw. oder eine Durchführungsvereinbarung bzw. einen „Plan of Operations “? a) Wenn ja, welches ist ihr Inhalt, und welches Datum trägt es (bitte Ziele, geplante Aktivitäten und Maßnahmen, Zeitplan, und Kosten für das Gesamtprojekt angeben)? b) Wenn nein, warum nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es zu diesem Projekt kein Memorandum of Understanding, keine Durchführungsvereinbarung und keinen Plan of Operations. Grundlage für die Projektdurchführung war der Arbeitsvorschlag der GIZ vom 30. Mai 2012 und das zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation abgeschlossene Grant Agreement vom 24. August 2012. Da diese Dokumente alle wesentlichen Angaben für die Förderungsentscheidung enthalten und die offizielle bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Simbabwe ausgesetzt war, wäre ein zusätzliches Memorandum of Understanding mit Institutionen in Simbabwe aus Sicht der Bundesregierung nicht angebracht gewesen. Das Grant Agreement zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation enthält folgende Angaben: Ziel: Die Kapazität der Schutzgebiete (privat und Nationalpark) zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildressourcen ist erhöht und die Einkommen der lokalen Bevölkerung steigen. Indikatoren: 1. Der Wildbestand der Populationen der ausgesiedelten Wildarten im Gonarez- hou Nationalpark bleibt stabil (Eland, Giraffe, Zebra, Gnus, Impala). 2. Für die Anrainerbevölkerung werden im Bereich der Wildereiabwehr 20 zu- sätzliche Zeit- und Dauerarbeitsplätze im Schutzgebiet Savé Valley Conservancy geschaffen. 3. Die Anzahl der Fälle von Nashorn-Wilderei in der Savé Valley Conservancy sinkt im Jahr 2013 auf weniger als 16. 4. Mindestens zwei Initiativen werden gemeinsam zwischen den privaten Schutzgebieten des Savé Valley Conservancy und der Nationalparkverwaltung unter Beteiligung lokaler Anrainer (im Sinne von Public-Private-Community -Projekten, PPCP) durchgeführt. 5. Die Besucherzahlen im Gonarezhou Nationalpark steigen im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 um 5 Prozent. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 Geplante Aktivitäten und Maßnahmen: – Vertrag mit Spezialunternehmen zum Einfangen und umsiedeln von 1 640 Wildtieren nach Ausschreibung, – Einbindung der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt zur Verhinderung von Wilderei im Gonarezhou Nationalpark und für das Monitoring der umgesiedelten Tiere, – Aktivitäten zur Verbesserung des Wildtier-Managements im privaten Schutzgebiet , u. a. Unterstützung für Forschungs- und Monitoringprojekte, ein Nyala Zuchtprogramm, Erneuerung und Ausbau von Zäunen, Maßnahmen zur Kontrolle von Erosion und invasiven Pflanzenarten, – Umweltbildungsmaßnahmen und Entwicklung von Kleingewerbe in den Anrainergemeinden , – Maßnahmen zur Verbesserung der Wildereiabwehr zum Schutz von Nashörnern in der Savé Valley Conservancy. Zeitplan (laut Vertrag): 1. Juni 2012 bis 31. Dezember 2013. Gesamtkosten: bis zu 699 965,22 Euro. 13. Ist es richtig, dass als Projektland auf der Zuwendungserklärung zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation Südafrika vermerkt wurde? Wenn ja, warum wurde Südafrika vermerkt, wenn doch die Projektmaßnahmen allesamt in der Save Conservancy in Simbabwe durchgeführt wurden? Ja. Dies war ein administrativer Fehler, der durch den Sitz der Peace Parks Foundation in Südafrika verursacht wurde. Richtigerweise hätte Simbabwe als Projektland im Grant Agreement genannt werden müssen. 14. Wann genau wurde die Zuwendungserklärung zwischen der GIZ mit der südafrikanischen Peace Parks Foundation abgeschlossen? a) An welchen Daten leisteten die Vertreter von GIZ und Peace Parks Foundation jeweils ihre Unterschrift unter der Zuwendungserklärung? b) Welches Datum trägt der Eingangsstempel in der GIZ-Zentrale in Eschborn (v. a. im Sekretariat für Verträge)? c) Warum wurde der Vertrag ausschließlich mit der Peace Parks Foundation und nicht auch mit anderen Projektbeteiligten geschlossen? Das Grant Agreement ging am 24. August 2012 unterzeichnet bei der GIZ ein und trägt den Eingangsstempel vom 24. August 2012. Die Vertreter der GIZ unterzeichneten den Vertrag am 27. Juli 2012, die Vertreter der Peace Parks Foundation am 20. August 2012. Da die Peace Parks Foundation als Projektträger und Vertragspartner vorgesehen war, war eine vertragliche Regelung zwischen der GIZ und weiteren Projektbeteiligten nicht erforderlich. 15. Welcher genaue Vertragszeitraum (Startdatum und Enddatum) wurde in der Zuwendungserklärung vertraglich festgelegt? Sollte das Startdatum vor dem Datum der Vertragsunterzeichnung liegen, warum wurde dies so festgelegt? Als Laufzeit für das Projekt wurde der Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis 31. Dezember 2013 festgelegt. Das Startdatum entsprach dem ursprünglich vorgese- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 henen Zeitplan, der dann allerdings nicht eingehalten werden konnte. Solche Abweichungen sind jedoch zulässig. 16. Wurde der Vertragszeitraum über das ursprünglich festgelegte Vertragende hinaus verlängert? a) Wenn ja, bis wann genau wurde die Projektphase verlängert? b) Wenn ja, warum wurde die Projektphase verlängert (bitte auch etwaige während des Projekts aufgetretene Probleme detailliert auflisten)? Der Vertragszeitraum wurde kostenneutral bis 31. Dezember 2014 verlängert. Gründe dafür waren Verzögerungen bei der Identifizierung geeigneter Unternehmen für das Einfangen und Umsiedeln der Tiere sowie der Durchführung eines vergaberechtlich zulässigen Verfahrens. Hinzu kamen Verzögerungen bei der Genehmigung des Tiertransfers durch die zuständigen Behörden aufgrund personeller Wechsel. Da der Wildtiertransport von der Jahreszeit abhängig ist, musste er auf August bzw. September 2013 verschoben werden. 17. Welche genaue Summe (in Euro) wurde dem Zuwendungsempfänger ursprünglich zugesagt? a) Wurde die Summe bis zum tatsächlichen Abschluss des Projekts noch einmal erhöht? b) Wurden alle zugesagten Mittel vom Vertragspartner abgerufen oder flossen Mittel zurück an die GIZ? Es wurden bis zu 699 965,22 Euro zugesagt. Die Summe wurde bis zum tatsächlichen Abschluss des Projekts nicht erhöht. Aus der letzten Vorauszahlung flossen 22 087,17 Euro an die GIZ zurück. Die Schlussabrechnung der Maßnahme steht allerdings noch aus. 18. Welche Eigenmittel (Bar- oder Sachmittel und Dienstleistungen) haben die beteiligten Projektpartner für die Finanzierung der Maßnahmen und Aktivitäten in das Projekt eingebracht, wo wurden diese Eigenmittel dokumentiert , und welches sind die genauen Inhalte dieser Dokumentation? a) Wurden Eigenmittel seitens der Savé Valley Conservancy, der „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ und seines Vorsitzenden bzw. Inhabers Wilfried Pabst in das Projekt eingebracht? Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert? Wenn nein, warum nicht? Die Sango Wildlife Conservancy stellte die zur Umsiedlung vorgesehenen Wildtiere sowie Managementkapazitäten und Personal als Eigenleistungen zur Durchführung des Projekts zur Verfügung. b) Wurden Eigenmittel seitens der Peace Parks Foundation in das Projekt eingebracht? Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert? Wenn nein, warum nicht? Seitens der Peace Parks Foundation wurden keine Eigenleistungen eingebracht, da dies aufgrund der Rolle der Peace Parks Foundation in dem Projekt nicht erforderlich war. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 c) Wurden Eigenmittel seitens der geförderten Anrainergemeinden in das Projekt eingebracht? Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert? Wenn nein, warum nicht? Seitens der Anrainergemeinden wurden keine Eigenleistungen eingebracht, da dies aufgrund der wirtschaftlichen Situation in diesen Gemeinden nicht möglich gewesen ist. 19. Warum wurde das Projekt nicht über das Instrument der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP bzw. PPP) durchgeführt, bei dem zumindest mindestens 50 Prozent der Projektmittel vonseiten des beteiligten Unternehmens beigesteuert werden müssen? Das Projekt wurde als Einzelmaßnahme aus Mitteln des Studien- und Fachkräftefonds finanziert. Es wurde nicht über das Instrument einer öffentlich-privaten Partnerschaft umgesetzt, da die Peace Parks Foundation als Nichtregierungsorganisation eine neutrale Vermittlerrolle zwischen den privaten Eigentümern der Savé Valley Conservancy und dem Gonarezhou Nationalpark einnehmen sollte. 20. Ist es nach dem GIZ-internen Regelwerk zulässig, dass Barmittel schon vor Vertragsunterzeichnung eines Projekts intern bereitgestellt bzw. sogar schon an den künftigen Zuwendungsempfänger fließen? Welche genaue Auszahlungsregelung sieht die Zuwendungserklärung zwischen GIZ und der Peace Parks Foundation für dieses Projekt vor? Die interne Bereitstellung von Barmitteln für ein in Vorbereitung befindliches Projekt ist nach GIZ-internem Regelwerk zulässig und notwendig; es flossen keine Barmittel vor Vertragsunterzeichnung an den Zuwendungsempfänger. Die Auszahlungs-Regelung des Grant Agreements zwischen GIZ und Peace Parks Foundation sieht für dieses Projekt folgendes vor: Außer für die erste und zweite Zahlung soll der Zahlungsempfänger mit jeder Zahlungsanforderung einen unterschriebenen Finanzstatus senden, aus welchem die Verwendung der vorherigen Zahlung hervorgeht. 21. Wann genau und in welcher genauen Höhe (in Euro) und unter Angabe welchen Zwecks wurden das erste Mal Barmittel für dieses Projekt seitens der GIZ in ihr laufendes Planbudget bzw. die Projektausgabenübersicht und die Bilanzdarstellung eingestellt? a) Liegt das Datum der erstmaligen Einstellung von Barmitteln vor dem Eingangsdatum des von beiden Seiten unterschriebenen Zuwendungsvertrags ? b) Wenn ja, warum? c) Erscheinen die eingestellten Finanzmittel für dieses Projekt in der Projektausgabenübersicht und Bilanzdarstellung für Südafrika und bzw. oder Simbabwe, und warum wurde die Zuordnung so vorgenommen? Sind die Zuwendungserklärung und die Vergabekarte hier eindeutig? Barmittel für dieses Projekt wurden von der GIZ nach Kenntnisnahme des sich abzeichnenden Projektvorschlags von der Peace Parks Foundation seit April 2012 eingeplant; dabei wurde davon ausgegangen, dass der Großteil der Ausgaben wegen des noch im Jahr 2012 geplanten Tiertransfers im selben Jahr V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 9 benötigt wird. Die interne Einplanung von Barmitteln vor dem Eingangsdatum des Zuwendungsvertrags ist kaufmännisch notwendig. Die eingestellten Finanzmittel für dieses Projekt wurden durchgängig bei Simbabwe geführt. Im Grant Agreement wurde versehentlich Südafrika eingetragen (siehe oben, Antwort zu Frage 13); auf der Vergabekarte steht als Partnerland korrekt Simbabwe, als Einsatzland bzw. Vertragsinhalt versehentlich Südafrika. Dies hatte jedoch für die Zuordnung der Finanzmittel keine Bedeutung. 22. Wer hat die eingesetzten Projektmittel abgerechnet? Die eingesetzten Projektmittel wurden vom Vertragspartner Peace Parks Foundation gegenüber der GIZ abgerechnet. 23. Wer hatte für dieses Projekt innerhalb der GIZ in Eschborn und auch in Simbabwe und bzw. oder Südafrika die Auftragsverantwortung (AV) und die Koordination inne, a) ein fachlich kompetenter GIZ-Mitarbeiter in Simbabwe, b) der Fach- und Methodenbereich (FMB) in Eschborn, c) die Länderkoordination in Eschborn? Wie kam es zu der Entscheidung für diese Zuordnung? Gibt es zur Entscheidungsfindung für die Übertragung der AV eine Korrespondenz ? Was ist ihr Inhalt? Die Auftragsverantwortung wurde dem Ländermanager Simbabwe in Eschborn übertragen. Die Entscheidung wurde vom zuständigen Abteilungsleiter in der GIZ getroffen, der die beteiligten Mitarbeiter hierüber informierte. 24. Zu welchem genauen Zeitpunkt wurde die GIZ-interne Vergabekarte für dieses Projekt ausgestellt? a) Welches Partnerland wurde vermerkt? b) Welches Einsatzland und welcher Vertragsinhalt wurden vermerkt? c) Welchen maximalen Vertragswert sieht diese Vergabekarte vor? d) Welcher voraussichtliche Angebotsbeginn für dieses Projekt wurde vermerkt? Auf der am 6. Juli 2012 ausgestellten Vergabekarte ist Simbabwe als Partnerland vermerkt. Fälschlicherweise wurde als Vertragsinhalt „Südafrika Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou Nationalpark “ vermerkt. Hier hätte richtigerweise Simbabwe stehen müssen. Die Vergabekarte sieht als maximalen Vergabewert 700 000 Euro vor. Als voraussichtlicher Vertragsbeginn wurde der 1. Juni 2012 vermerkt. 25. Wann genau wurden das erste Mal Mittel für dieses Projekt seitens der GIZ tatsächlich zum Abruf seitens des Zuwendungsempfängers bereitgestellt und freigegeben, und wann genau hat die Peace Parks Foundation die ersten Geldmittel für dieses Projekt und in welcher genauen Höhe abgerufen ? Die Peace Parks Foundation hat mit Datum vom 4. September 2012 erstmals Mittel in Höhe von 456 984,23 Euro abgerufen (Eingang GIZ: 5. September V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 0 2012). Die Freigabe erfolgte am 7. September 2012, die Bereitstellung der Mittel am 11. September 2012. a) Gab es eine Sofortauszahlung zu Projektbeginn (wenn ja, bitte Höhe in Euro angeben)? Nein, vor der oben genannten ersten Zahlungsanforderung gab es keine Sofortauszahlung . b) Liegt das Datum der erstmaligen tatsächlichen Bereitstellung bzw. des erstmaligen Abrufs von Projektmitteln vor dem Eingangsdatum des von beiden Seiten unterschriebenen Zuwendungsvertrags? Nein. c) Wenn ja, warum, und inwiefern ist dies möglich? Entfällt. 26. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH im Herbst 2012 einen Zaun für die „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ errichten lassen? Nein. Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck, zu welchen Kosten, aus welchen Finanzmitteln und durch wen dieser Zaun errichtet wurde? Entfällt. 27. Trifft es zu, dass die Savé Valley Conservancy im Projekt als ein Teil der „Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ ausgegeben wurde, und wenn ja, warum, und auf welcher Grundlage? a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Savé Valley Conservancy ein seitens der Regierung Simbabwes dokumentierter Teil der „Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ oder liegt diese Conservancy und damit auch die „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy “ außerhalb dieses grenzüberschreitenden Naturschutzgebiets? b) Falls die Savé Valley Conservancy formal zur „Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ gehört, seit wann ist dies so? Die Fragen 27, 27a und 27b werden zusammen beantwortet. In dem Arbeitsvorschlag der GIZ an das BMZ wurde der Zusammenhang zwischen der Savé Valley Conservancy und der Great Limpopo Transfrontier Conservation Area zutreffenderweise wie folgt dargestellt: „Der Gonarezhou National Park und die nördlich vom Park befindlichen privaten Conservancies im Lowveld Simbabwes liegen in einem der naturräumlich interessantesten Gebiete Afrikas. Gonarezhou spielt eine bedeutende Rolle als Biodiversitätsreservoir innerhalb der Great Limpopo Transfrontier Area (GLTFCA) und ist in dieser Rolle mit den umliegenden privaten Conservancies ebenso verbunden wie mit den im Westen angrenzenden Dorfgebieten.“ Für die Beurteilung der entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit des Projektes war der regionale Bezug zwischen der Great Limpopo Transfrontier Area, dem Gonarezhou National Park und der Savé Valley Conservancy bedeutsam, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 1 nicht jedoch die formale Zugehörigkeit zur Great Limpopo Transfrontier Area. Die Zugehörigkeit wurde daher von der Bundesregierung nicht überprüft. c) Ist es richtig, dass die Peace Parks Foundation als Projektpartner nur in Betracht kam, weil die Savé Valley Conservancy im Projekt als ein Teil der „Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ ausgegeben und damit ein Bezug zu Südafrika und zum sonstigen herkömmlichen Einsatzgebiet der Peace Parks Foundation hergestellt wurde? Nein, das ist nicht richtig. Die Peace Parks Foundation wurde aufgrund ihrer umfassenden fachlichen und regionalen Erfahrungen im südlichen Afrika als Vertragspartner für die Umsetzung des Projekts ausgewählt. Eine spezifische Rolle der Peace Parks Foundation in der Great Limpopo Transfrontier Area war nicht maßgeblich. 28. Ist es richtig, dass die Projektmittel ausschließlich oder zu einem überwiegenden Teil für Maßnahmen in und für die private „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ innerhalb der Savé Valley Conservancy verwendet wurde und dies auch schon in der Zuwendungserklärung und vor Projektbeginn so vorgesehen war? a) Wenn ja, warum, und in welcher genauen Höhe? Von den insgesamt 700 000 Euro, die für das Grant Agreement bewilligt wurden , waren 40 Prozent für die Umsiedlung von Wildtieren, 34 Prozent für die Verbesserung des Wildtiermanagements in den privaten Schutzgebieten einschließlich Forschungs- und Monitoringprojekten sowie eines Nyala-Zuchtprojekts , Umweltbildungsaktivitäten, die Rehabilitierung und Erweiterung von Zäunen und Maßnahmen zur Kontrolle von Erosion und invasiven Pflanzenarten , 5 Prozent für Kleingewerbe- und Beschäftigungsförderung im Umfeld der privaten Schutzgebiete und die restlichen Mittel für Trainingsmaßnahmen und Ausrüstung für eine verbesserte Wildereiabwehr zum Schutz der Nashörner in der Savé Valley Conservancy vorgesehen. Ein großer Teil dieser Maßnahmen wurde in Kooperation mit der Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy umgesetzt . b) Wofür genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ verwendet? Inwiefern geht es bei diesem Teil der größeren Savé Valley Conservancy in erster Linie um die Nutzung des Gebiets für Jagdzwecke? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy um ein privates Schutzgebiet, das auch dem Schutz der Natur und von Wildtieren durch touristische und jagdliche Nutzung dient. c) Falls noch andere Teile der größeren Savé Valley Conservancy oder andere private Conservancies im Projekt eine Rolle spielten und in ihnen Maßnahmen durchgeführt wurden, welche waren dies? Die in der Antwort zu Frage 28a aufgeführten Maßnahmen kamen auch den anderen Teilen der größeren Savé Valley Conservancy zugute, insbesondere auch die Vergrößerung der Gruppe der Wildhüter und deren Training zur Verhinderung der Wilderei von Nashörnern. d) Falls innerhalb der Savé Valley Conservancy allein die „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“, sein Inhaber und die von dieser Privatconservancy betroffenen Menschen durch das Projekt finanziell V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 2 überwiegend gefördert wurden, wie begründet und rechtfertigt sich diese Unterstützung aus deutschen Entwicklungsgeldern? Die private Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy wurde als Projektpartner der Peace Parks Foundation ausgewählt, weil dieses private Schutzgebiet gute Voraussetzungen und Eigenleistungen bot, um den Schutz der Wildtiere und die Verbesserung der Einkommenssituation der lokalen Bevölkerung durch touristische Nutzung des Naturpotenzials zu verbessern. 29. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Projekts, während des Projekts oder nach dem Projekt Versuche seitens der „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ gegeben, die Regierung Simbabwes dazu zu bewegen, mit der Armee gegen Wilderer und bzw. oder illegale Siedlungen („Sqatter“) auf dem Farm-Gelände bzw. in der Savé Valley Conservancy als Ganzes und dessen Umfeld vorzugehen? a) Wenn ja, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Armeeeinsatz in diesem Sinne gekommen? b) Falls die Regierung Simbabwes solch einen Armeeeinsatz verweigerte, aus welchen Gründen geschah dies nach Kenntnis der Bundesregierung ? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 30. Hat es innerhalb der GIZ Bedenken von Mitarbeitern des Fach- und Methodenbereichs (FMB) und insbesondere dem zuständigen Senior Fachplaner gegen dieses Projekt gegeben? a) Wenn ja, welche Bedenken wurden wann geäußert? Mitarbeiter des FMB der GIZ haben vor der am 1. Juni 2012 erfolgten Beauftragung durch das BMZ kritische Anmerkungen aus fachlicher Sicht zu dem Projektvorschlag gemacht und einige Fragen aufgeworfen, z. B. zu den ökologischen und sozialen Aspekten des Projektvorschlags sowie dem Status der Sango-Wildlife Conservancy als privates Schutzgebiet. Im Verlauf des Vorbereitungsprozesses konnten diese Fragen jedoch unter Beteiligung der zuständigen Führungskraft geklärt werden. Ergebnis ist der vom FMB erstellte Arbeitsvorschlag der GIZ an das BMZ, in welchem, wie üblich, auch die Risiken dieses Projektvorschlags dargestellt werden. b) Hat es zwischen dem FMB und einem Vertreter der GIZ-Geschäftsführung Widersprüche und eine Auseinandersetzung über das Projekt gegeben? Das ist nach Kenntnis der GIZ nicht der Fall gewesen. Wenn ja, was war ihr Inhalt, und wer hat sich letztlich aus welchen Gründen durchgesetzt? c) Wenn ja, warum wurde das Projekt dennoch unterschrieben und durchgeführt ? Entfällt. 31. Welches BMZ-Referat war zuständig für dieses Projekt, und inwiefern war das zuständige BMZ-Referat über die Auftragsvergabe und die genauen Vertrags- und Projektinhalte informiert, eingebunden und bzw. oder aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und Detailkenntnisse im BMZ V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 3 über Projektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren und erstmalige Auszahlung nennen)? Das Referat Südliches Afrika im BMZ war zuständig für die Auftragserteilung an die GIZ. Grundlage für die Auftragserteilung waren der Arbeitsvorschlag der GIZ vom 30. Mai 2012 und der dazu gehörige Projektvorschlag der Peace Parks Foundation vom Mai 2012. Der Arbeitsvorschlag enthält Informationen zur Problemanalyse , Zielen und Indikatoren, Zielgruppen und Beteiligten, Träger- und Partnerstruktur, geplanten Maßnahmen, Kosten, Wirkungen und Risiken. Von den Gesamtkosten in Höhe von 850 000 Euro waren 700 000 Euro als Grant Agreement mit der Peace Parks Foundation vorgesehen; weitere geplante Kostenanteile waren der Fachkräfteeinsatz der GIZ (77 522 Euro), Gemeinkosten (60 717 Euro) und sonstige Einzelkosten (11 761 Euro). 32. Hat es seitens des BMZ, insbesondere auf Ebene des zuständigen Referatsleiters , den Versuch gegeben, Druck auf zuständige Mitarbeiter der GIZ (beispielsweise den Senior Fachplaner im FMB) auszuüben, mit dem Ziel, dieses Projekt mit der Peace Parks Foundation abzuschließen und umzusetzen ? Wenn ja, warum, und gegen welche Bedenken von wem wurde das Projekt dann eben doch umgesetzt? Nein. Es fand ein fachlicher Austausch zwischen BMZ und GIZ zu den Zielen und Risiken des Projekts statt, in dessen Verlauf, wie bei der Prüfung von entwicklungspolitischen Maßnahmen üblich, auch teilweise unterschiedliche Einschätzungen geäußert wurden. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 30a. Nach Klärung dieser Fragen wurde der Arbeitsvorschlag der GIZ vorgelegt und vom BMZ beauftragt. 33. Wie wurde die nach Information der Fragesteller erfolgte Beförderung und Versetzung des ehemaligen Referatsleiters im BMZ, I. D., zum Ende der Amtszeit des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, begründet? Die Beförderung erfolgte nach einer Regelbeurteilung auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. 34. War die politische Führung des BMZ über die Auftragsvergabe und die genauen Vertrags- und Projektinhalte informiert, eingebunden und bzw. oder aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und Detailkenntnisse über Projektinhalte , Projektbudget, Vergabeverfahren und erstmalige Auszahlung nennen)? Gab es Beschlüsse und bzw. oder Anweisungen im Hinblick auf das Projekt , seiner Inhalte, des Projektpartners etc. seitens der BMZ-Führung? Nein, die Leitung des BMZ war in die Auftragsvergabe weder eingebunden noch aktiv involviert. Die Auftragserteilung erfolgte durch das Referat Südliches Afrika nach Billigung durch die Abteilungsleitung. Der damalige Bundesminister Dirk Niebel wurde im Zusammenhang mit seiner Reise nach Simbabwe im Dezember 2012 über die Grundzüge des Projekts informiert. 35. War der GIZ-Vorstand bzw. mindestens eines seiner Mitglieder über die Auftragsvergabe und die genauen Vertrags- und Projektinhalte informiert, eingebunden und bzw. oder aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 4 Detailkenntnisse über Projektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren und erstmalige Auszahlung nennen)? Gab es Beschlüsse und bzw. oder Anweisungen im Hinblick auf das Projekt, seiner Inhalte, des Projektpartners etc. seitens der GIZ-Führung (Gesamtvorstand und bzw. oder mindestens eines seiner Mitglieder)? Nein, das war nach Kenntnis der GIZ und Befragung der damals Beteiligten nicht der Fall. 36. Hat es Überlegungen und aktive Versuche gegeben, noch weitere Projektpartner sowohl aufseiten der Durchführungsorganisationen, wie die KfW Bankengruppe, wie auch aufseiten der Partnerorganisationen (bspw. weitere nationale, regionale wie internationale NRO) mit in die Durchführung dieses Projekts einzubinden? a) Welche weiteren Partner konnten wann und für welche Projektphasen und -inhalte gewonnen werden? Es wurden keine weiteren Partner für das Projekt gewonnen. Zur Beauftragung weiterer Institutionen im Rahmen des Projekts siehe Antwort zu Frage 38. b) Wurde die KfW Bankengruppe, die in der „Greater Limpopo Transfrontalier Conservancy Area“ (speziell bei Maßnahmen in Mozambique ) mit der Peace Parks Foundation zusammenarbeitet (www.kfw.de, Magazin „Chancen“, 2/2011), für eine Beteiligung an diesem Projekt in der Savé Valley Conservancy angefragt? Wie hat diese das Projekt beurteilt, zu welcher Entscheidung ist die KfW Bankengruppe gekommen, und wie hat sie ihre Entscheidung begründet ? Die KfW wurde nicht offiziell angefragt, sich an dem Projekt mit der Savé Valley Conservancy zu beteiligen, und hat sich nicht an dem Projekt beteiligt. c) Welche Organisationen wurden zwar angefragt, haben es aber abgelehnt , an dem Projekt teilzunehmen (bitte auch Ablehnungsgründe benennen)? Die Frankfurter Zoologische Gesellschaft (FZG) wurde als möglicher Projektpartner angefragt, teilte dem BMZ jedoch im Juni 2011 mit, dass sie aufgrund ihrer eigenen Aktivitäten im Gonarezhou Nationalpark nicht mehr über ausreichend freie Kapazitäten zur Durchführung des Projektes mit der Savé Valley Conservancy verfüge. In einer ergänzenden Stellungnahme vom August 2011 führte die FZG aus, dass die FZG eine reine Naturschutzorganisation mit Fokus auf den Schutz bestehender natürlicher Systeme und deren natürliche Erholung sei. Nur in Ausnahmefällen sei die FZG im Bereich der Rehabilitierung, Zucht oder Auswilderung von Wildtieren tätig. 37. Welche Maßnahmen zur Durchführung des Projekts wurden vertraglich zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation festgehalten? Vertraglich festgehalten wurden die unter der Antwort zu Frage 12 aufgeführten Aktivitäten und Maßnahmen. Wo gab es in der Durchführung Abweichungen von den ursprünglich vorgesehen Maßnahmen, und warum? Insbesondere der Zeitplan musste angepasst werden (siehe Antwort zu Frage 16). Zudem wurde eine Änderung des Bestimmungsortes der umzusiedelnden Tiere V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 5 und eine entsprechende Aufteilung abgestimmt und vereinbart: im Jahr 2012 wurde festgestellt, dass die ökologische Tragfähigkeit des Gonarezhou National Park für die geplante Anzahl der von Sango Wildlife Conservancy transferierten Tieren nicht ausreicht. Deshalb wurde vom Managementteam des Nationalparks vorgeschlagen, die überschüssige Zahl an Tieren in andere Gebiete der Great Limpopo Transfrontier Conservation Area umzusiedeln. Dieser Vorschlag wurde von der Zimbabwe National Parks and Wildlife Management Authority (ZPWMA) gebilligt und dahingehend spezifiziert, dass einige Tiere im Zambezi National Park (ZNP) nahe der Viktoria-Fälle ausgesetzt werden könnten. Nach Durchführung einer Studie zur ökologischen Tragfähigkeit im ZNP wurde die Umsiedlung eines Teils der Tiere in den ZNP durch die ZPWMA sowie durch das BMZ genehmigt. Außerdem wurden abweichend von den Planungen im Arbeitsvorschlag und Grant Agreement weder der Bau noch die Erneuerung von Zäunen in dem privaten Schutzgebiet finanziert, da dies für die unmittelbaren Ziele des Projekts nicht notwendig war (siehe auch Antworten zu den Fragen 12b, 26 und 28a). 38. Welche weiteren Consultancies, Regierungs- oder Kommunalbehörden und NRO kamen nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe des Projekts durch Beauftragung seitens der Peace Parks Foundation oder der GIZ zur Projektumsetzung zum Einsatz, und für welche Projektabschnitte und -maßnahmen? Folgende Einzelpersonen, Organisationen bzw. Unternehmen haben nach Kenntnis der GIZ durch Beauftragung seitens der Peace Parks Foundation zur Projektumsetzung für die in Klammer gesetzten Projektmaßnahmen beigetragen: Firma Indi-Eco (Projektdurchführung und Koordination der Einzelmaßnahmen vor Ort); African Wildlife Management & Conservation (Fang und Transport der Wildtiere); Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF, Wildtier-Zählung nach der Umsiedlung); Lowveld Rhino Trust (Bewertung der Situation in Savé Valley Conservancy, Training von Personal und Unterstützung bei der Strategie zum Schutz von Nashörnern); Firma ATS (Anti-Wilderer-Training von Field Rangern ); Southern African Wildlife College (SAWC, Einschätzung des Trainings von ATS); African Wild Dog Foundation (Umweltbildung an Schulen). 39. Hat es während der Projektdurchführung Kooperationen mit der Regierung Simbabwes bzw. mit einer ihrer Organisationen (wie der national für den Natur- und Wildschutz zuständigen Organisation, der Armee, den Förstern etc.) gegeben, und bzw. oder inwiefern und über welche Sachverhalte kam es im Projektverlauf zu Problemen mit der Regierung Simbabwes ? Siehe auch Antwort zu Frage 11. Die Parkverwaltung des Gonarezhou Nationalparks sowie die National Parks and Wildlife Management Authority (ZPWMA) waren an der ökologischen Vorprüfung der Tierumsiedlung beteiligt und haben die Genehmigung zum Fangen und Umsiedeln der Wildtiere erteilt. Bei der Erteilung dieser Genehmigungen kam es zu Verzögerungen, so dass die geplante Umsiedlung der Wildtiere erst im Jahr 2013 und nicht, wie zum Zeitpunkt der Antragstellung geplant, im Jahr 2012 erfolgen konnte (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 37). 40. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH die Lizenzen zur Nutzung seiner „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ für Jagdzwecke vor, während oder nach dem Projekt seitens der Regierung Simbabwes dauerhaft oder zeitweilig entzo- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 6 gen, bzw. inwiefern hat es solche Pläne zum Jagdlizenzentzug seitens der simbabwischen Regierung gegeben? Die Erteilung von Jagdlizenzen seitens der Regierung von Simbabwe für die Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor und während des Projektes mehrfach erheblich verzögert. 41. Inwiefern haben sich andere deutsche und internationale Instanzen, wie beispielsweise der damalige deutsche Botschafter in Simbabwe, Vertreter des BMZ und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung der damalige EU-Botschafter an die Regierung Simbabwes und bzw. oder ihre Behörden gewandt, um sich für die Interessen des Unternehmers Wilfried Pabst und dessen Nutzungslizenzen der „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy “ (für Jagdzwecke oder andere Zwecke) einzusetzen? Vertreter der Bundesregierung haben sich in den letzten Jahren mehrfach an die Regierung von Simbabwe gewandt und die Einhaltung des gültigen bilateralen Investitionsschutzabkommens angemahnt. Dabei wurden auch gravierende Behinderungen der ökonomischen Tätigkeit der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH durch einzelne simbabwische Regierungsstellen angesprochen, da diese Behinderungen aus Sicht der Bundesregierung nicht mit dem bilateralen Investitionsschutzabkommen zu vereinbaren waren. a) Welche Gespräche fanden hierzu statt (bitte um Auflistung mit Datum und Teilnehmern)? Der damalige Bundesminister Dirk Niebel sprach das Thema während seiner Reise nach Simbabwe im Dezember 2012 gegenüber hochrangigen Vertretern der Regierung von Simbabwe an. Die jeweiligen deutschen Botschafter in Harare haben diesen Fall in den vergangenen Jahren mehrfach in Gesprächen mit simbabwischen Regierungsvertretern thematisiert. Gleiches gilt für Gespräche von Vertretern des Auswärtigen Amts mit dem simbabwischen Botschafter in Berlin. b) Wurde hierbei der Regierung Simbabwes und bzw. oder Oppositionspolitikern des Landes etwas „angeboten“, und wenn ja, was? Nein. c) Inwiefern wurde in dem Rahmen Druck auf die Regierung Simbabwes ausgeübt? Es wurde kein Druck ausgeübt. Der damalige Bundesminister Dirk Niebel wies jedoch in den oben genannten Gesprächen darauf hin, dass ausländische Investoren Rechtssicherheit für ihre Investitionen erwarteten, denen ein gültiges bilaterales Investitionsschutzabkommen zugrunde liegt. d) Stimmt es, dass u. a. gegenüber dem Minister für Tourismus geäußert wurde, die Bundesregierung würde die Viktoria-Falls-Global-Tourismus -Konferenz nicht mitfinanzieren, sollte der Save (oder Sango) Conservancy die Jagdlizenzen entzogen werden? Nein. e) Wie hat die Regierung Simbabwes reagiert? Während Vertreter der in den Jahren 2009 bis 2013 an der Regierung beteiligten MDC Unterstützung für die Wahrung des bilateralen Investitionsschutzabkom- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 7 mens äußerten, begründete der für die Erteilung der Jagdlizenzen zuständige Umweltminister von der Partei ZANU-PF die Behinderungen mit der sogenannten Indigenisierungspolitik der Regierung. Eine einheitliche Position der Regierung von Simbabwe war nicht erkennbar. 42. Welche größeren Sachwerte wurden während der Projektdurchführung angeschafft , und in wessen Eigentum sind Sachwerte im Laufe des Projekts oder nach Projektende übertragen worden? Die Inventarisierung größerer beschaffter Sachwerte wird aktuell in Verbindung mit der Bearbeitung der Schlussrechnung (siehe Antwort zu Frage 17) vom Kaufmännischen Bereich der GIZ geprüft; in Verbindung damit wird dann, nach Vorliegen der vollständigen Liste, auch die vertraglich festgelegte Übergabe der größeren Sachwerte an noch zu bestimmende Empfänger regelgemäß vorgenommen und dokumentiert. 43. Welche Projektmaßnahmen für die örtliche Bevölkerung im Umfeld der „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ (Community Projects) wurden über das Projekt finanziert und durchgeführt? Über das Projekt wurde die Renovierung von Schulgebäuden und die Erneuerung von Schulmöbeln für die örtliche Bevölkerung im Umfeld der Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy finanziert und durchgeführt. 44. Inwiefern und mittels welcher Instrumente wurden die im Projekt vorgesehenen Maßnahmen für die Anrainergemeinden (beispielsweise Brunnen -, Schulbau-, -renovierung und -ausstattung etc.) partizipativ unter Einbindung der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden durchgeführt? Der mit der Durchführung und Koordination der Einzelmaßnahmen vor Ort beauftragte Mitarbeiter der Firma Eco-Indi (siehe Antwort zu Frage 38) koordinierte die unter Antwort zu Frage 43 aufgeführten Maßnahmen unter Einbindung der Gemeinden. a) Gab es mit den Anrainergemeinden und bzw. oder einer Gemeindevereinigung ein MoU bezüglich der Durchführung der Gemeindemaßnahmen ? Nein, ein derartiges MoU gab es nach Kenntnis der GIZ nicht, da die Peace Parks Foundation die Firma Eco-Indi beauftragte, die Projekte ordnungsgemäß umzusetzen. b) Inwiefern gibt es einen detaillierten Umsetzungsplan und ein Budget für diese Gemeindemaßnahmen (bitte Inhalte und Maßnahmen angeben und Budget in Euro)? Der Bundesregierung und der GIZ liegen entsprechende Dokumente nicht vor. c) Falls die Gemeinden und die Bevölkerung nicht oder nur punktuell eingebunden wurden, warum? Der Bundesregierung und der GIZ liegen keine Erkenntnisse über den Umfang der Einbindung der Gemeinden vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 8 d) Inwiefern nutzen die Gemeinden die erbrachten Sachleistungen, wie Brunnen, Schulen etc., nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch? Nach Kenntnis der GIZ werden die renovierten Schulen und die erneuerten Schulmöbel weiterhin genutzt. 45. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Projekts Leistungen erbracht (beispielsweise für die Anrainerkommunen), die die Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihr Eigentümer als staatliche oder kommunale Auflage für die rechtmäßige Nutzung seiner „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ ohnehin hat erbringen müssen? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 46. Inwiefern, in welcher Höhe und mit welcher Begründung im Rahmen der angestrebten Entwicklungswirkungen wurden im Rahmen des Projekts nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten von Mitarbeitern der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihres Eigentümers in seiner „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ über Projektmittel finanziert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen des Projekts keine der hier genannten Personalkosten über Projektmittel finanziert. 47. Ist es richtig, dass im Rahmen dieses Projekts, entgegen der ursprünglichen Projektvereinbarung, ein Teil der Tiere nicht in den Gonarezhou Nationalpark verbracht wurde, sondern in den sehr viel weiter entfernten Zambezi National Park? Ja, siehe hierzu die Antwort zu Frage 37. a) Wenn ja, warum (bitte genaue Probleme und Entscheidungskriterien auflisten)? Siehe Antwort zu Frage 37. b) Wurde diese Projektänderung mit der GIZ und dem BMZ abgestimmt? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Zustimmung erteilt? Ja. Nachdem in der unter der Antwort zu Frage 37 erwähnten Studie die ökologische Tragfähigkeit des Zambezi National Park für die geplante Tierumsiedlung bestätigt wurde, erteilte das BMZ die Zustimmung. c) Wenn ja, ist es durch diese Projektänderung zu Mehrkosten und bzw. oder einer Einschränkung der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen (wie bspw. geringere transportierte Tierzahlen) gekommen (bitte konkrete Änderungen auflisten)? Durch diese Projektänderung kam es aufgrund der größeren Distanz zum Zambezi National Park zu höheren Transportkosten. Diese wurden durch eine Verringerung der transportierten Tierzahlen ausgeglichen: Es wurden insgesamt 1326 Wildtiere gefangen und umgesiedelt (geplant waren 1 640 Wildtiere). 48. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens A. H., der privat eine kleine Conservancy im Norden Simbabwes aufbaut und dort noch einen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5167 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 9 geringen Tierbestand hatte, eine Anfrage im Laufe der Projektzeit gegenüber der GIZ, der Peace Parks Foundation und bzw. oder der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihres Eigentümers gegeben, in der dieser um eine Überführung von überschüssigen Tieren in seine Conservancy bat? a) Wenn ja, wurde er nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihren Eigentümer für eine solche Dienstleistung um Bezahlung derselben gebeten? b) Wenn ja, warum wurden nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen letztlich keine überschüssigen Tiere an A. H. geliefert und stattdessen in den weit entfernten Zambezi National Park? Eine entsprechende Anfrage ging im Oktober 2012 bei der GIZ in Simbabwe ein. Der Antragssteller wurde von der GIZ an Wilfried Pabst verwiesen. Die Bundesregierung war mit dieser Anfrage nicht befasst. 49. Wer hat zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen die Durchführung des Projekts kontrolliert (auch anhand eines entsprechenden MoUs oder „Plan of Operations“ – s. Frage 12) und ein Audit der Mittelverwendung durchgeführt? Der zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation abgeschlossene Zuwendungsvertrag sieht die Zusendung von detaillierten Mittelverwendungs-Nachweisen an die GIZ sowie zum Abschluss den Einsatz eines Auditors auf eigene Kosten vor, deren Prüfung dem Kaufmännischen Bereich der GIZ obliegt. Beide sind regulär eingereicht und mit positivem Ergebnis geprüft worden. Der von PWC erstellte Auditor’s Report bescheinigt, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Zahlungen nicht die Anforderungen des Grant Agreements erfüllen. Zudem ist die Zusendung von halbjährlichen Fortschrittsberichten des Zuwendungsempfängers an die GIZ Gegenstand des Grant Agreements, deren Prüfung dem Auftragsverantwortlichen der Maßnahme in der GIZ obliegt. Aus ihnen werden die jährlichen Fortschrittsberichte der GIZ an das BMZ erstellt. 50. Was sagen die Aufzeichnungen des laufenden Monitorings (z. B. Fortschrittsberichte etc.) und der Evaluierung des Projekts aus? a) Wer hat die Fortschrittsberichte und den Abschlussbericht zu welchen Zeitpunkten verfasst? Die Fortschrittsberichte wurden von der GIZ verfasst und zu folgenden Daten an das BMZ gesendet: Fortschrittsbericht Nummer 1 am 23. September 2013, Fortschrittsbericht Nummer 2 am 10. Oktober 2014. Der Abschlussbericht liegt noch nicht vor. b) Welche Probleme haben sich wann und warum ergeben? Wesentliche Herausforderungen bestanden in zeitlichen Verzögerungen bei der Umsiedlung der Wildtiere und bei der Klärung der ökologischen Aufnahmefähigkeit der Nationalparke für die Wildtiere (siehe auch Antworten zu den Fragen 16 und 37). c) Welche Abhilfemaßnahmen wurden zur Behebung der Probleme entschieden und durchgeführt? Die Umsiedlung der Wildtiere wurde vom Jahr 2012 auf das Jahr 2013 verschoben und die Laufzeit des Projekts bis Ende 2014 kostenneutral verlängert. Zur Klärung der ökologischen Aufnahmefähigkeit des Zambezi National Park wurde eine Studie durchgeführt (siehe Antworten zu den Fragen 37 und 47). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5167 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 67 \1 80 51 67 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 0 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 d) Welche Erfolge und entwicklungsrelevanten Wirkungen sind durch das Projekt in welchen Gebieten (Naturschutz, Tier- und Wildschutz, Arbeitsplätze , Armutsreduzierung etc.) zu verzeichnen? Die in der Savé Valley Conservancy vorhandenen überschüssigen Wildtiere wurden erfolgreich gefangen und in die Zielgebiete transportiert. Die Tiere tragen im Gonarezhou National Park und im Zambezi National Park zur Erhöhung des Wildbestandes bei. Durch die Umsiedlung konnte eine ökologische Beeinträchtigung der Savé Valley Conservancy durch überhöhten Tierbestand vermieden werden. Zur Entwicklung der Besucherzahlen in den beiden Nationalparks liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor. Außerdem fanden Trainingsmaßnahmen zur Ausbildung von Wildhütern statt. Dadurch konnten 18 zusätzliche Wildhüter von der Savé Valley Conservancy eingestellt worden. Die Anzahl gewilderter Nashörner auf dem Gebiet der Savé Valley Conservancy verringerte sich signifikant: von 25 Fällen (2012) auf fünf Fälle (2013) und vier Fälle (2014). Zahlreiche weitere Einzelmaßnahmen, wie z. B. Forschungs- und Monitoringprojekte, ein Nyala-Zucht- und Auswilderungsprojekt , Umweltbildungsaktivitäten, die Renovierung von Schulgebäuden und Erneuerung von Schulmöbeln sowie Aktivitäten zur Abwehr invasiver Pflanzenarten wurden ebenfalls erfolgreich umgesetzt. 51. Wie viele Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung sowie für internationales Personal (bitte getrennt benennen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Projekt, wo und bei welchem Arbeitgeber genau entstanden ? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind durch das Projekt 18 zusätzliche Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung im Nashornschutz-Team der Savé Valley Conservancy entstanden. Zwei zeitlich befristete Arbeitsplätze sind für internationale Studierende geschaffen worden, welche das Wildtier-Monitoring durchgeführt und die Dokumentation der Daten vorgenommen haben. Zudem wurden die Renovierungsarbeiten bei den Schulen und Schulmöbeln von lokalen Unternehmen vorgenommen und haben so ebenfalls zu Beschäftigung beigetragen . 52. Inwiefern hat das Projekt nach Einschätzung der Bundesregierung zur Armutsreduzierung in Simbabwe beigetragen? Der Erfolg einer Investition in Schutzgebiete in Hinblick auf Armutsbekämpfung kann nur über einen längeren Zeitraum hinweg gemessen werden. Die für das Projekt angenommene Wirkungskette ging davon aus, dass ein erhöhter Tierbestand ein Schutzgebiet für Touristen und damit auch potenzielle Investoren attraktiver macht und damit mittel- bis langfristig zu einer Erhöhung der Touristenzahlen führt. Dies würde wiederum zu neuen Arbeitsplätzen und damit zusätzlichen Einkommensmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung beitragen. Da sich die politischen Rahmenbedingungen für den Tourismus auch nach den Wahlen in Simbabwe im Juli 2013 nicht wesentlich verbessert haben, ist derzeit allerdings nicht absehbar, wann entsprechende Erfolge bei der Armutsreduzierung , über die in Antwort zu Frage 51 genannten Arbeitsplätze hinaus, erzielt werden können. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .