Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5175 18. Wahlperiode 15.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4796 – Zunehmende Repressionen in Aserbaidschan Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren befindet sich Aserbaidschan unter dem Regime von Präsident Ilham Aliyev auf autoritärem Kurs. Fortschritte bei der Demokratisierung des Landes sind nicht feststellbar. Stattdessen entfernt sich das Land immer weiter von der Umsetzung europäischer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte, denen es sich nicht nur mit seiner Mitgliedschaft im Europarat verpflichtet hat. Mit massiver Repression gehen die Behörden gegen Nichtregierungsorganisationen und Regimekritikerinnen und Regimekritiker vor. Seit die Familie des heutigen Präsidenten Ilham Aliyev Anfang der 90er-Jahre an die Macht kam, hat es in Aserbaidschan keine freien und fairen Wahlen entsprechend internationaler Standards gegeben. Auf der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen nimmt Aserbaidschan Platz 162 unter 180 untersuchten Staaten ein. Elementare Grundrechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden in der Praxis rigoros beschnitten. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen , politisch motivierten Prozessen sowie Misshandlungen und Folter von Inhaftierten. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat Aserbaidschan mittels erheblichen Drucks und massiver Lobbyarbeit eine Entschließung zur Lage der politischen Gefangenen im Land verhindert, nachdem es bereits zuvor die Arbeit des zuständigen Berichterstatters behindert und diskreditiert hatte. Seit 2013 hat sich die Menschenrechtslage in Aserbaidschan nach übereinstimmenden Berichten lokaler Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und einschlägiger internationaler Organisationen wie Amnesty International , Human Rights Watch oder Reporter ohne Grenzen nochmals dramatisch verschlechtert. Mit einer beispiellosen Repressionswelle gehen die Behörden gegen kritische Stimmen vor. Amnesty International berichtet von „zahlreichen Fällen von Aktivisten, Journalisten und Oppositionellen, die bedroht, brutal geschlagen und aufgrund konstruierter Anschuldigungen inhaftiert wurden“ (www.spiegel.de/sport/sonst/amnesty-international-attackiertaserbaidschan -a-1021842.html). Immer mehr Kritikerinnen und Kritiker des V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 Regimes landen hinter Gittern, darunter auch prominente und international renommierte Persönlichkeiten wie die Menschenrechtsaktivistin Leyla Yunus und die Journalistin Khadija Ismayilova (www.spiegel.de/panorama/ menschenrechte-in-aserbaidschan-kritik-freie-zone-a-996881.html). Die Repressionen überdauerten auch den Vorsitz Aserbaidschans im Europarat, den das Land von Mai bis November 2014 inne hatte. Nicht wenige Personen wurden in politisch motivierten Prozessen zu teils jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Ein Kurswechsel des Regimes ist bislang nicht erkennbar. Nur sehr vereinzelt wurden politische Gefangene auf Anweisung des Präsidenten Ilham Aliyev wieder freigelassen (www.eurasianet.org/node/72626). 1. Wird Aserbaidschan nach Auffassung der Bundesregierung derzeit den Verpflichtungen der durch Aserbaidschan am 26. April 2002 ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) inklusive der von Aserbaidschan ratifizierten Zusatzprotokolle gerecht? Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat sich Aserbaidschan völkerrechtlich dazu verpflichtet, die jeweiligen Bestimmungen einzuhalten und bestehende Defizite bei der Umsetzung der EMRK zu beheben. Außerdem hat sich Aserbaidschan verpflichtet, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte konsequent umzusetzen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass in Aserbaidschan weiterhin erhebliche Defizite bei der Einhaltung von Standards des Europarats im Bereich der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und Demokratieentwicklung fortbestehen . Insbesondere in den Bereichen Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist seit dem Jahr 2012 ein negativer Trend zu beobachten. Dieser Trend spiegelt sich u. a. in der angestiegenen Zahl der Häftlinge wider, bei denen eine Inhaftierung aus politischen Gründen nicht auszuschließen ist – wie bei allen unter Frage 7 aufgeführten Einzelfällen. Die Bundesregierung hat die Erwartung und macht dies auch deutlich, dass Aserbaidschan seinen Verpflichtungen als Mitglied im Europarat gerecht wird und dafür substanzielle Anstrengungen unternimmt. 2. In wie vielen Fällen wurde Aserbaidschan vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, und wie viele dieser Urteile wurden von Aserbaidschan umgesetzt? Im Jahr 2014 ergingen laut Statistik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) elf Urteile gegen Aserbaidschan, in denen jeweils mindestens eine Verletzung der EMRK festgestellt wurde. Nach Mitteilung der für die Überwachung der Umsetzung von EGMR-Entscheidungen beim Europarat zuständigen Abteilung (Execution Department) werden derzeit insgesamt 118 Entscheidungen des EGMR bezüglich Aserbaidschan überwacht, da deren (vollständige ) Umsetzung noch nicht festgestellt werden konnte. 3. Wie hat sich die Tatsache, dass Aserbaidschan in der zweiten Jahreshälfte 2014 dem Ministerrat des Europarates vorgesessen hat, auf den Umgang des Regimes mit Menschenrechten und insbesondere regierungskritischen Stimmen ausgewirkt, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung hieraus in Bezug auf die Bereitschaft Aserbaidschans, die Werte des Europarates , denen es sich verpflichtet hat, zu wahren? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass Aserbaidschan seinen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats in der zweiten Jahreshälfte 2014 nicht genutzt hat, um bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 positive Akzente zu setzen und zu spürbaren Verbesserungen zu gelangen. Grundsätzlich sind Mitglieder des Europarats verpflichtet, Standards des Europarats auch im eigenen Land zu wahren und umzusetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche Fortschritte sind bei der Umsetzung des vor einem Jahr (im Vorfeld des Vorsitzes Aserbaidschans im Ministerrat des Europarates) verabschiedeten Aktionsplans 2014–2016 zu verzeichnen, mit dem Aserbaidschan bei der Umsetzung seiner sich aus der Mitgliedschaft im Europarat ergebenden Verpflichtungen unterstützt werden soll? Die praktische Implementierung des im April 2014 verabschiedeten Aktionsplans hat nach langwierigen und weiter andauernden Abstimmungen des Sekretariats des Europarats mit den Behörden Aserbaidschans inzwischen in Teilbereichen begonnen. Diese betreffen Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention unter Einschluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie Projekte im Bereich Medienfreiheit. Die Regierung Aserbaidschans hat wiederholt ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, den Aktionsplan Schritt für Schritt vollständig umzusetzen. 5. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Aserbaidschan im Justizwesen, und wie bewertet sie die bisherigen Ergebnisse dieser Zusammenarbeit? Die Bundesregierung unterstützt die Fortführung der Rechts- und Justizreform in Aserbaidschan durch einen an EU-Standards orientierten Rechtsstaatsdialog. Schwerpunkte sind Zivil-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht. Zentrales Ziel ist die Unterstützung zur Verbesserung von Transparenz und Partizipation der Bürger . Bislang konnte zu einer grundlegenden Verwaltungsrechtsreform im Jahr 2011, zur Verabschiedung eines Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessgesetzes sowie zum Städtebau- und Baugesetzbuch im Jahr 2013 beigetragen werden. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Aus- und Fortbildung von Verwaltungsrichtern durch Seminare, Fachliteratur und Studienreisen . 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der politischen Gefangenen in Aserbaidschan seit 2012 verändert (im Jahr 2012 ging die Bundesregierung von 17 Personen aus, die aus politischen Gründen inhaftiert werden, siehe Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9043)? Die Bundesregierung geht von einer im Vergleich zum Jahr 2012 höheren Anzahl von Häftlingen aus, bei denen die Inhaftierung aus politischen Gründen naheliegt. In Übereinstimmung mit befreundeten Staaten liegt nach Auffassung der Bundesregierung in Aserbaidschan derzeit bei mindestens 24 Personen ein politischer Hintergrund für die Verhaftung nahe. 7. Wer befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Liste politischer Gefangener in Aserbaidschan, die u. a. von der bekannten Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus bis zu ihrer Verhaftung geführt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-PoliticalPrisoners -in-Azerbaijan.htm)? Der Bundesregierung ist die von Leyla Yunus und Rasul Jafarov erstellte Liste bekannt. Die Bundesregierung beobachtet diese und die in Antwort zu Frage 6 aufgeführten Fälle besonders aufmerksam. Sie hat wiederholt hochrangig gegenüber der aserbaidschanischen Führung (unter anderem Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber Präsident Ilham Aliyev am 21. Januar 2015 in Berlin; Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier gegenüber Präsident Ilham Aliyev am 23. Oktober 2014 in Baku und am 20. Januar 2015 in Berlin) die Menschenrechtslage in Aserbaidschan angesprochen und Verbesserungen angemahnt. Dabei wurden auch konkrete Einzelfälle angesprochen . Die Bundesregierung hat der aserbaidschanischen Regierung am 23. Oktober 2014 in Baku zudem eine Liste mit konkreten Einzelfällen übergeben, welche die Bundesregierung besonders beobachtet. Daneben wird die Menschrechtslage – einschließlich von Einzelfällen – kontinuierlich von der deutschen Botschafterin in Baku, Heidrun Tempel, in ihren Gesprächen mit der aserbaidschanischen Führung thematisiert. a) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus, Direktorin des Institute of Peace and Democracy, und ihren Ehemann Arif Yunus, die – offensichtlich aufgrund ihrer menschenrechtlichen Arbeit insbesondere zu politisch motivierten Justizverfahren und weil sie eine Liste mit politischen Gefangenen führten – festgenommen und u. a. wegen angeblichen Hochverrats, Steuerhinterziehung und Dokumentenfälschung angeklagt wurden und sich seit mehr als acht Monaten in Untersuchungshaft befinden (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/ politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, S. 80 www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_web.pdf)? Die Bundesregierung hat bereits im August 2014 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, ihre tiefe Besorgnis über das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Leyla Yunus und Arif Yunusov zum Ausdruck gebracht. Nach Auffassung der Bundesregierung muss den Inhaftierten ein rechtsstaatliches Verfahren ebenso gewährt werden wie die notwendige medizinische Betreuung während der Untersuchungshaft. Sie hat seitdem kontinuierlich den Fall gegenüber der aserbaidschanischen Führung angesprochen. aa) Was weiß die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den Gesundheitszustand Leyla Yunus’, die im Gefängnis verprügelt und der wiederholt sexualisierte Gewalt angedroht wurde, und die zudem an Diabetes erkrankt ist (Amnesty International Urgent Action – Leyla Yunus in Haft geschlagen, 26. September 2014, www.amnesty.de/ urgent-action/ua-182-2014-3/leyla-yunus-haft-geschlagen; Radio Free Europe/Radio Liberty, Jailed Azerbaijani Activist Says She Was Sexually Threatened, 5. Dezember 2014, www.rferl.org/content/azerbaijanyunus -letter-sexual-threats/26727580.html)? Die Informationslage der Bundesregierung deckt sich mit den in den beiden Artikeln beschriebenen Vorfällen. Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Austausch mit den Anwälten von Leyla Yunus und der vom Parlament der Europäischen Union eingesetzten Ärztekommission unter der Leitung eines Arztes der Berliner Charité. Die Bundesregierung hat ferner bei der Übermittlung dringend benötigter Diabetesmedikamente von Leyla Yunus geholfen, um eine Behandlung mit diesen Medikamenten während der Untersuchungshaft V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 sicherzustellen. Die Bundesregierung ist in Sorge, dass die Haftbedingungen eine adäquate medizinische Behandlung nicht zulassen und setzt sich dafür ein, dass Leyla Yunus im Ausland medizinisch behandelt werden kann. b) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger Rasul Jafarov, Direktor des Human Rights Club, der – offensichtlich aufgrund seiner Beteiligung an der Menschenrechtskampagne „Sing for Democracy“ anlässlich des Eurovision Song Contests in Baku 2012 und aufgrund seiner Mitarbeit bei der Erstellung einer Liste aller politischen Gefangenen in Aserbaidschan – im August 2014 festgenommen und u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung angeklagt wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/ politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_web.pdf)? Rasul Jafarov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, hat namens der Bundesregierung das Urteil gegen Rasul Jafarov am 23. April 2015 in deutlichen Worten kritisiert und unter anderem die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass Rasul Jafarov die Chance auf ein faires Berufungsverfahren erhält . c) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Rechtsanwalt Intigam Aliyev, Leiter der Legal Education Society und Menschenrechtsexperte für internationale Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Europarat, der – offensichtlich aufgrund seiner zahlreichen Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – im August 2014 u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung und illegaler Geschäfte festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (siehe Quelle zu Frage 7b)? Intigam Aliyev befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, hat namens der Bundesregierung das Urteil gegen Intigam Aliyev am 23. April 2015 in deutlichen Worten kritisiert und unter anderem die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass Intigam Aliyev die Chance auf ein faires Berufungsverfahren erhält . d) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die acht Jugendlichen Bakhtiyar Guliyev, Shahin Novruzlu, Mahammad Azizov, Rashad Hasanov, Uzeyir Mammadli, Rashadat Akhundov, Zaur Gurbanli und Ilkin Rustemzadeh, die – offensichtlich aufgrund ihres politischen Engagements in den regierungskritischen Jugendbewegungen „NIDA“ bzw. „Free Youth“ – wegen der angeblichen Planung gewaltsamer Proteste und wegen angeblicher Drogendelikte zu sechs bis acht Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurden (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijangovernment -repression-tarnishes-chairmanship)? Von den genannten jungen Männern wurden Shahin Novruzlu, Bakhtiyar Guliyev, Zaur Gurbanli und Uzeyir Mammadli im Laufe des Jahres 2014 begnadigt . Die Übrigen befinden sich auf der Liste der von der Bundesregierung V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 besonders beobachteten Fälle. Die Europäische Union hat am 8. Mai 2014 im Ständigen Rat der OSZE eine Erklärung verlesen, an der Deutschland maßgeblich mitgewirkt hatte. Darin werden die große Besorgnis der Europäischen Union über die Verurteilung der genannten jungen Männer zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Jahren zum Ausdruck gebracht und die aserbaidschanischen Behörden aufgefordert, die während des Strafprozesses beobachteten Unregelmäßigkeiten sorgfältig aufzuklären und Vorwürfen, denen zufolge es zu schlechter Behandlung der Beschuldigten im Laufe des Ermittlungsverfahrens gekommen sei, genau nachzugehen. e) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Direktor der „Baku School for Political Studies“, Ilgar Mammadov, der – offensichtlich aufgrund seines Engagements als Vorsitzender der Oppositionspartei „Republikanische Alternative“ und weil er angekündigt hatte, bei den Präsidentschaftswahlen 2013 kandidieren zu wollen – zu einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen angeblicher Organisation von Massenunruhen und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/ The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? Ilgar Mammadov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Er ist der Vorsitzende der politischen Bewegung REAL. Ilgar Mammadov wurde am 4. Februar 2013 unter dem Vorwurf der Anstachelung zur Gewalt festgenommen und am 17. März 2014 zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es bestehen ernste Zweifel, ob das Vorgehen gegen Ilgar Mammadov mit rechtstaatlichen Grundsätzen vereinbar war und ist. Mit seiner Entscheidung vom 22. Mai 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits zur Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft gegen Ilgar Mammadov schwerwiegende Verstöße gegen die EMRK festgestellt. Im Übrigen hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, namens der Bundesregierung am 19. März 2014 seine große Besorgnis über die Verurteilung von Ilgar Mammadov und von Tofiq Yagublu zum Ausdruck gebracht . aa) Wie hat der EGMR den Fall bewertet, und hat die Regierung Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung das Urteil des EGMR umgesetzt (www.hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i= 001-144124)? Wie in der Antwort zu Frage 7e erwähnt, hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2014, die im Oktober 2014 rechtskräftig wurde, mit der Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft gegen Ilgar Mammadov befasst und dabei schwerwiegende Verstöße gegen die EMRK festgestellt. Die Umsetzung des Urteils wird weiterhin vom Ministerkomitee des Europarats überwacht. Im März 2015 hatte das Ministerkomitee Aserbaidschan in einer Interims-Resolution aufgefordert, Ilgar Mammadov unverzüglich freizulassen und Besorgnis darüber ausgedrückt, dass das Oberste Gericht Aserbaidschans eine Befassung mit der Berufungsklage Mammadovs gegen seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft auf unbestimmte Zeit verschoben hat. Im Juni steht der Fall erneut auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ministerkomitees zur Überwachung der Umsetzung von EGMR-Urteilen durch die Mitgliedstaaten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 f) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Tofig Yagublu, der – offensichtlich aufgrund seines regierungskritischen Engagements als stellvertretender Vorsitzender der oppositionellen Partei „Musavat“ sowie als Kolumnist der oppositionellen Zeitung „Yeni Musavat“ – zu einer Haftstrafe von fünf Jahren u. a. wegen angeblicher Organisation von Massenunruhen und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-inAzerbaijan .htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw. org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? Tofiq Yagublu befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Er wurde am 4. Februar 2013 wegen des Vorwurfs des Aufrufs zur Gewalt festgenommen und am 17. Februar 2014 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7e verwiesen. g) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger und Regimekritiker Yadigar Sadigov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements u. a. auch für die oppositionelle Partei „Musavat“ – wegen angeblicher Körperverletzung im Januar 2014 zu sechs Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/ politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_ web.pdf)? Yadigar Sadigov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Er ist Berater des Vorsitzenden der Oppositionspartei „Musavat“. Ihm wird Hooliganismus vorgeworfen. Yadigar Sadiqov wurde am 27. Juni 2013 verhaftet und am 13. Januar 2014 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil wurde am 13. Januar 2015 vom Obersten Gericht der Republik Aserbaidschan auf dreieinhalb Jahre reduziert. h) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Murad Adilov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagement als Aktivist der oppositionellen Partei „Popular Front“ – wegen angeblichen Drogenbesitzes inhaftiert wurde und dem im Falle einer Verurteilung bis zu zwölf Jahre Haft drohen (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_ web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/ 29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? Murad Adilov ist Menschenrechtsaktivist, Mitglied der oppositionellen Volksfront -Partei und Regierungskritiker. Ihm wird vorgeworfen, mit Drogen im großen Umfang gehandelt zu haben. Die Polizei behauptete, Drogen in seiner Wohnung gefunden zu haben. Er wurde am 11. August 2014 inhaftiert und am 14. Mai 2015 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. aa) Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und den Gesundheitszustand Murad Adilovs, dessen Anwalt wegen körperlicher Misshandlung im Polizeigewahrsam erfolglos Beschwerde eingelegt hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, denen zufolge Murad Adilov während der Festnahme von der Polizei des Distrikts Sabirabad geschlagen wurde. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. i) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Khagani Mammad, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements als Aktivist der oppositionellen Partei „Musavat “ – wegen eines angeblichen Überfalls auf zwei Personen festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/ 29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, denen zufolge der 60-jährige Regionalleiter der Partei „Musavat“, Khagani Mammad, am 2. August 2014 wegen Hooliganismus verhaftet und zu zwei Monaten Untersuchungshaft verurteilt wurde. Laut Auskunft eines lokalen Menschenrechtsverteidigers soll sich Khagani Mammad weiterhin in Untersuchungshaft befinden. j) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Journalisten Rauf Mirkadirov, der – offensichtlich aufgrund seines Bemühens um Verständigung zwischen Aserbaidschan und Armenien im Bergkarabach-Konflikt und weil er die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Aserbaidschan kritisierte – wegen angeblicher Spionage und Hochverrats festgenommen wurde und dem im Falle einer Verurteilung eine lebenslängliche Haftstrafe droht (Leyla Yunus/ Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-PoliticalPrisoners -in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? Rauf Mirkadirov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Er befindet sich seit dem 19. April 2014 in Untersuchungshaft . Wie Leyla Yunus und Arif Yunusov wird ihm Spionage für Armenien vorgeworfen. k) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Parviz Hashimli, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements u. a. als Reporter der oppositionellen Zeitung „Bizim Yol“ und Leiter der Menschenrechtsorganisation „Center for the Protection of Political and Civil Rights“ – im September 2013 wegen angeblichen illegalen Besitzes und Schmuggelns von Waffen festgenommen und im Mai 2014 zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt wurde (siehe Quelle zu Frage 7j)? Parviz Hashimli befindet sich auf der Liste der von der Bunderegierung besonders beobachteten Fälle. Er wurde am 18. September 2013 verhaftet. In seiner Wohnung seien sechs Pistolen und 40 Handgranaten gefunden worden. Am 15. Mai 2015 wurde er zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. l) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Seymur Haziyev, der – offensichtlich aufgrund seiner wiederholten öffentlichen Kritik an Präsident Ilham Aliyev u. a. im Rahmen seiner Tätigkeit als Kolumnist der oppositionellen Zeitung „Azadlig“ V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 9 und Moderator des oppositionellen Fernsehkanals „Azerbaijan Hour“ – wegen angeblichen „Hooliganismus“ verhaftet wurde und dem im Falle einer Verurteilung bis zu sieben Jahre Haft drohen (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-governmentrepression -tarnishes-chairmanship)? Seymur Hazy ist ein regierungskritischer Journalist, der am 29. August 2014 wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung verhaftet wurde. Die Bundesregierung kennt Medienberichte, denen zufolge Seymur Hazy von einem mit einer Flasche bewaffneten Mann tätlich angegriffen wurde. Am 29. Januar 2015 wurde Seymur Hazy zu fünf Jahren Haft verurteilt. m) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Blogger und Social-Media-Aktivisten Abdul Abilov, der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen Onlinearbeit u. a. über die Fälschung von Wahlen – im November 2013 verhaftet und wegen angeblichen Besitzes und Handelns mit Drogen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/ site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/ files/wr 2015_web.pdf)? Abdul Abilov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Menschenrechtsfälle. Er ist ein Facebook-Aktivist, der wegen angeblichen Drogenbesitzes festgenommen worden ist. Er hat eine Facebook-Seite betrieben, die unmittelbar nach seiner Festnahme am 22. September 2013 von der Abteilung für Organisierte Kriminalität des Innenministeriums der Republik Aserbaidschan geschlossen wurde. Auf der Seite wurde Regierungskritik geübt, insbesondere in Bezug auf die seinerzeit anstehenden Präsidentschaftswahlen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung seien Drogen gefunden worden. Am 27. Mai 2014 wurde Abdul Abilov zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und Gesundheitszustand von Abdul Abilov, der angegeben hat, psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein und ein Geständnis nur unter Zwang unterschrieben zu haben (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/ site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. n) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Omar Mammadov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements als Betreiber einer satirischen SocialMedia -Website, Mitgründer der Jugendbewegung „Flow“ und Mitglied der oppositionellen Partei „Citizens’ Solidarity“ – im Januar 2014 wegen angeblichen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/ site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/ files/wr2015_ web.pdf)? Omar Mammadov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Menschenrechtsfälle. Er ist Facebook-Aktivist und Gründer der Jugendbewegung Akhin („Flow“). Er betrieb mehrere regierungs- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 0 kritische Seiten auf Facebook und war Mitglied der Partei „Zivile Solidarität“, die dem oppositionellen Lager zuzuordnen ist. Am 24. Januar 2014 wurde er festgenommen; bei dem Verhör in der Abteilung für Organisierte Kriminalität des Innenministeriums der Republik Aserbaidschan sind angeblich sechs Gramm Heroin gefunden worden. Omar Mammadov wurde am 4. Juli 2014 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. o) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Elsever Murselli (Mursalli), der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen Veröffentlichungen im Internet und der Unterstützung von oppositionellen Wahlkandidaten – im Oktober 2013 wegen angeblichen Drogenhandelns zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisonersin -Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr 2015_web.pdf)? Elsever Murselli ist ein Aktivist im Bereich sozialer Medien, der sich auf Facebook kritisch über die Regierung äußerte und vor den Präsidentschaftswahlen am 9. Oktober 2013 zur Unterstützung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Jamil Hasanli aufrief. Er wurde am 3. Oktober 2013 wegen Drogenhandels im großen Ausmaß inhaftiert und am 3. April 2014 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. p) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Ilham Muradov, der – offensichtlich aufgrund seiner politischen Karikaturen und Blog-Veröffentlichungen u. a. zu sozialen Missständen in seiner Heimatstadt – wegen angeblichen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www. hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnisheschairmanship )? Ilham Muradov ist ebenfalls ein Aktivist im Bereich sozialer Medien. Er hatte auf Facebook regierungskritische Karikaturen und Beiträge zu sozialen Problemen verfasst. Er wurde am 14. Juli 2014 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er wird des Drogenbesitzes beschuldigt. q) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Faraj Karimli, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements als Mitglied der oppositionellen Partei „Musavat“ und Betreiber regierungskritischer Websites – im Juli 2013 wegen angeblichen Herstellens und Handelns mit Drogen festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-inAzerbaijan .htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw. org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? Faraj Karimli befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Er ist stellvertretender Vorsitzender der oppositionellen Partei „Musavat“. Faraj Karimli wurde am 23. Juli 2014 verhaftet und am 6. Mai 2015 zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Drogenhandels im großen Ausmaß verurteilt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 1 r) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Bruder Faraj Karimlis, Siraj Karimli, der – offensichtlich , um Druck auf seinen Bruder auszuüben – ebenfalls festgenommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, obwohl er selbst bislang nicht politisch aktiv gewesen ist (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-inAzerbaijan .htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw. org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? Siraj Karimli befindet sich ebenfalls auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Er ist der Bruder von Faraj Karimli und Sohn des „Musavat“-Aktivisten Ragif Karimli. Siraj Karimli war Mitarbeiter des Staatsunternehmens Azersu. Er wurde am 17. Juli 2014 verhaftet. Die Bundesregierung kennt Medienberichte, denen zufolge die Verhaftung von Siraj Karimli erfolgte, kurz nachdem sein Bruder auf Facebook einen regierungskritischen Kommentar veröffentlicht hatte. Einige Medien berichteten, die Strafverfolgungsbehörden hätten Siraj Karimli mit seinem Bruder Faraj Karimli verwechselt . Siraj Karimli wurde am 16. März 2015 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. s) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die Journalistin Khadija Ismayilova, die – offensichtlich aufgrund ihrer investigativen Recherchen zu Korruption in Regierungskreisen und den Geschäftspraktiken der Familie des Präsidenten Aliyev – im Dezember 2014 festgenommen wurde und sich seitdem in Haft befindet , nachdem sie zuvor wiederholt Opfer von Diffamierungskampagnen wurde (DER TAGESSPIEGEL, Festnahme von Khadija Ismayilova – Aserbaidschans mutigste Journalistin im Gefängnis, 10. Dezember 2014 www.tagesspiegel.de/politik/festnahme-von-khadija-ismayilovaaserbaidschans -mutigste-journalistin-im-gefaengnis/11099712.html, Reporter ohne Grenzen, Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen)? Khadija Ismayilova befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Namens der Bundesregierung hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, am 5. Dezember 2014 seine große Beunruhigung über die Verhaftung der investigativen Journalistin Khadija Ismayilova zum Ausdruck gebracht. Auch gegenüber der aserbaidschanischen Führung wurde der Fall hochrangig von der Bundesregierung angesprochen. Die Bundesregierung wird dies auch weiterhin tun sowie die weitere Entwicklung genau beobachten . t) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die Oppositionsaktivistin Kemale Benenyarli, die auf einer Protestkundgebung von der Polizei festgenommen und anschließend misshandelt wurde, und was weiß die Bundesregierung über den Verbleib von Kemale Benenyarli (Amnesty International, Urgent Action, Haftstrafen für Protestierende, 8. Mai 2014, www.amnesty.de/urgentaction /ua-113-2014/haftstrafen-fuer-protestierende, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_ web.pdf)? Kamale Bananyarli ist Mitglied der oppositionellen Volksfrontpartei. Innerhalb der Volksfrontpartei war sie für die Organisation von Demonstrationen verantwortlich . Sie wurde am 7. Mai 2014 während der Teilnahme an einer Protestaktion wegen des Gerichtsprozesses gegen die Nida-Aktivisten festgenommen. Der Bundesregierung sind Schilderungen einer körperlichen Misshandlung Kamale Bananyarlis in Polizeigewahrsam bekannt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 2 u) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Hasan Huseynli, der – offensichtlich aufgrund seines Engagements für Menschenrechte und bürgerliche Emanzipation als Leiter des „Intelligent Citizen Enlightenment Center“, welches Bildungsprojekte , Auslandsstudien und Projekte für ziviles Engagement organisiert –, der im April 2014 wegen angeblicher Körperverletzung festgenommen und zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www. meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-inAzerbaijan .htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/ sites/default/files/wr2015_web.pdf)? Hasan Huseynli ist ein Aktivist aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen (NRO), der in der Stadt Ganja das „Perfect Citizen Enlightenment Center “ leitete. Er arbeitete in diesem Zusammenhang viel mit jungen Menschen zusammen . Hasan Huseynli wurde vorgeworfen, am 31. März 2014 eine Bewohnerin von Ganja mit einem Messer angegriffen zu haben. Er wurde am 14. Juli 2014 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Hooliganismus verurteilt. Am 17. Oktober 2014 wurde er von dem Präsidenten der Republik Aserbaidschan begnadigt. v) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Vorsitzenden des unabhängigen Wahlbeobachtungszentrums „Election Monitoring and Democracy Studies Center“ (EMDS), Anar Mammadli, der – offensichtlich aufgrund seiner Berichte über die Manipulation und Fälschung von Wahlen und wegen seiner Tätigkeit als anerkannter Experte für OSZE, Europäischer Union und Vereinte Nationen – u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung und illegaler Geschäfte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (siehe Quelle zu Frage 7u)? Anar Mammadli befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders beobachteten Fälle. Er ist Vorsitzender des „Election Monitoring and Democracy Studies Center“ in Aserbaidschan und hatte einen kritischen Bericht zu den Präsidentschaftswahlen von 2013 veröffentlicht. Er wurde am 16. Dezember 2013 festgenommen und am 26. Mai 2014 unter anderem wegen Steuerhinterziehung zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Namens der Bundesregierung hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, am 17. Dezember 2013 seine Besorgnis über die Verhaftung von Anar Mammadli zum Ausdruck gebracht. w) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Elnur Mammadov, Leiter einer Partnerorganisation des Wahlbeobachtungszentrums EMDS, der zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde (United Nations, Office of the High Comissioner for Human Rights, UN Experts urge Azerbaijan to drop charges against human rights defenders, 9. Mai 2014, www.ohchr.org/EN/NewsEvents/ Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14582&LangID=E; Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_ web.pdf)? Elnur Mammadov ist Leiter der Nichtregierungsorganisation „Volunteers’ International Cooperation“. Das Wahlbeobachtungszentrum EMDS nutzte diese registrierte Partnerorganisation, um Wahlbeobachtungsprojekte durchführen zu können. EMDS selbst konnte mangels Registrierung keine Finanztransaktionen tätigen. Elnur Mammadov wurde wegen Unterschlagung, illegalem Unternehmertum , Steuerhinterziehung, Befugnismissbrauch und Urkundenfälschung am 26. Mai 2014 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 3 x) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Emil Mammadov und Tofig Gasimov, die – offensichtlich aufgrund ihres Engagements im Rahmen einer unabhängigen Gruppe im Südosten Aserbaidschans, die Fälle von Korruption in der Region untersuchten und sich für Menschenrechte einsetzen – im April 2014 wegen angeblicher Erpressung festgenommen und im September 2014 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurden (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijangovernment -repression-tarnishes-chairmanship)? Emil Mammadov und Tofig Gasimov sind Mitglieder der Nichtregierungsorganisation „Promoting Democracy“. Sie hatten sich an den Präsidenten der Republik Aserbaidschan gewandt und dabei den Vorwurf erhoben, dass es in der Region Salyan zu Korruptionsfällen gekommen sei. Beide wurden am 17. April 2014 wegen Erpressung verhaftet. Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, denen zufolge die beiden sich aus der Untersuchungshaft erneut mit einem Brief an den Präsidenten der Republik Aserbaidschan gewandt haben. Sie wurden am 26. September 2014 zu jeweils zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. y) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Ilgar Nasibov, der im August 2014 bei einem Überfall schwer verletzt und anschließend selbst wegen angeblicher Körperverletzung angeklagt wurde (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/ files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/ 29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? Ilgar Nasibov ist ein in der autonomen Region Nachitschewan ansässiger Journalist und Mitarbeiter der von seiner Ehefrau Malahat Nasibova geleiteten Menschenrechts -NRO „Development Ressource Center“. Er wurde am 21. August 2014 tätlich angegriffen und erlitt schwere Verletzungen an Oberkörper und Kopf. Nach Erstattung einer Anzeige gegen den Angreifer wurde gegen Ilgar Mammadov selbst ein Verfahren wegen Körperverletzung eröffnet, weil er seinerseits den Angreifer verletzt habe. Beide Verfahren wurden am 5. November 2014 durch das Gericht in Nachitschewan eingestellt. z) Welche weiteren politisch motivierten Festnahmen oder Verurteilungen sind der Bundesregierung seit Jahresbeginn bekannt geworden (siehe etwa: www.eurasianet.org/node/72626)? Die Bundesregierung hat Hinweise erhalten, denen zufolge bereits neun Mitglieder der oppositionellen Volksfrontpartei seit Jahresbeginn in Administrativoder Untersuchungshaft genommen wurden wegen angeblicher Drogen-, Waffen oder Hooliganismusdelikten. 8. Ist die Bundesregierung in regelmäßigem Kontakt mit allen genannten Inhaftierten und ihren Angehörigen, und in welchem Rahmen begleitet die Bundesregierung die hier genannten Verfahren? Grundsätzlich hält die Bundesregierung engen Kontakt zu allen Kreisen der Zivilgesellschaft. So kennt die Bundesregierung viele der oben genannten Personen aus der Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft in Baku in der Zeit V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 4 vor ihrer Verhaftung sowie von gesellschaftlichen Veranstaltungen, zu denen die Bundesregierung regelmäßig auch Vertreter der Zivilgesellschaft einlädt. Ferner engagiert sich die Bundesregierung in der Beobachtung von Gerichtsverfahren (siehe auch Antwort zu Frage 8a). In einigen Fällen steht die Bundesregierung in Kontakt mit Angehörigen der Inhaftierten. a) In welchen Fällen politisch motivierter Justiz zeigen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung kontinuierlich Präsenz im Gerichtssaal ? Die Bundesregierung stimmt sich mit befreundeten Staaten ab, um eine möglichst umfassende Beobachtung von Gerichtsverfahren mit möglichem politischem Hintergrund durch neutrale Beobachter sicherzustellen. Die befreundeten Staaten tauschen die von ihnen jeweils bei der Beobachtung gewonnenen Erkenntnisse untereinander aus. Im Rahmen dieser Arbeitsteilung hat die Bundesregierung konkret folgende Prozesse beobachtet: Hilal Mammadov, Ilgar Mammadov und Tofiq Yagublu, Anar Mammadli, Bashir Suleymanli, Elnur Mammadov, Shahin Novruzlu, Bakhtiyar Guliyev, Zaur Gurbanli, Uzeyir Mammadli, Mammad Azizov, Rashad Hasanov, Rashadat Akhundov, Ilkin Rustamzade, Ilgar Nasibov, Rasul Jafarov, Intigam Aliyev sowie das Steuerverfahren gegen das Institute for Reporters' Freedom and Safety (IRFS). 9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bilateral und international für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Aserbeidschan ein? Hinsichtlich der bilateralen Bemühungen gegenüber der Führung der Republik Aserbaidschan wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Im internationalen Rahmen thematisiert Deutschland die Menschenrechtslage in Aserbaidschan in wichtigen Foren wie dem Europarat, dem, wie erwähnt, als ein Schwerpunkt auch die Überwachung der Umsetzung von EGMR-Urteilen obliegt, und der OSZE sowie im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen anlässlich des Universal Periodic Review. Zu letzterem wird insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 12 und 22 verwiesen. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folter und Misshandlungen von Inhaftierten in Aserbaidschan (bitte einzeln nach Vorfällen auflisten)? Die Bundesregierung bezieht ihre Kenntnisse über Folter und Misshandlung von Inhaftierten hauptsächlich aus Auskünften des Azerbaijan Committee against Torture (ACAT). Die NRO erhielt im Jahr 2013 insgesamt 112 Beschwerden über Folter und Misshandlung in Haft und Polizeigewahrsam. Dabei sei in vier Fällen die Todesfolge eingetreten. 11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der zuständige Unterausschuss der Vereinten Nationen seine Reise nach Aserbaidschan im September 2014 abgesagt hat, nachdem ihm bereits vorab der Zugang zu Haftanstalten verweigert worden war (Reuters, U.N. torture inspectors say barred from Azerbaijan jails, 17. September 2014, www. reuters.com/article/2014/09/17/us-azerbaijan-un-tortureidUSKBN 0HC1N020140917)? Die Bundesregierung hat die Absage zur Kenntnis genommen. Laut Auskunft des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 5 konnte der Besuch vom 16. bis 24. April 2015 ohne weitere Behinderungen beim Zugang zu Haftanstalten nachgeholt werden. Die Bundesregierung tritt grundsätzlich für die Kooperation von Staaten mit relevanten Mechanismen der Vereinten Nationen ein. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anfang 2014 von Präsident Ilham Aliyev in Kraft gesetzte Verschärfung der Gesetze über Nichtregierungsorganisationen, welche u. a. das Strafmaß für angebliche Vergehen erhöht und den Behörden weitere Möglichkeiten an die Hand gibt, Nichtregierungsorganisationen die Registrierung zu verweigern oder diese aufzulösen, und welche Auswirkungen dieser Gesetzesverschärfungen auf die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen sind zu befürchten oder bereits festzustellen [European Commission for Democracy Through Law – Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental Organisations (Public Associations and Funds) as amended of the Republic of Azerbaijan, adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary Session (Venice, 12–13 December 2014), www.venice.coe.int/webforms/ documents/?pdf=CDL-AD(2014)043-e]? Die Bundesregierung verfolgt die Gesetzesänderungen sowie deren Auswirkungen auf aserbaidschanische und deutsche Nichtregierungsorganisationen aufmerksam . Die Bedenken der Venedig-Kommission werden geteilt. Ähnlich wie die Venedig-Kommission hat die Bundesregierung bereits anlässlich des Universal Periodic Review im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 30. April 2013 die Ermöglichung einer ungehinderten Betätigung für Nichtregierungsorganisationen und eine Erleichterung der Registrierung für Internationale Nichtregierungsorganisationen gefordert. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Einfrieren der Konten von mindestens 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Behörden Aserbaidschans, und wie bewertet sie die Vorgänge (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/ 2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über das Einfrieren von Konten mehrerer Vertreter von Nichtregierungsorganisationen vor, sofern diese Gelder aus dem Ausland erhalten haben. Ursächlich sind dafür u. a. steuerstrafrechtliche Ermittlungen . Teilweise werden auch einzelne Summen auf den Konten blockiert. Wie viele Vertreter von Nichtregierungsorganisationen von den Kontoeinfrierungen betroffen sind, kann die Bundesregierung nicht mit Gewissheit sagen. 14. Welche Angehörigen der demokratischen Zivilgesellschaft Aserbaidschans sind nach Kenntnissen der Bundesregierung mit Reiseeinschränkungen belegt worden? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu Reisebeschränkungen von Mehman Huseynov, dem Bruder von Emin Huseynov, vor. Er konnte am 17. Juni 2013 wegen andauernder strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn nicht zur Verleihung des Gerd-Bucerius-Preises für Freie Presse in Osteuropa nach Norwegen ausreisen . Am 10. November 2014 konnte er erneut nicht ausreisen, da sein Pass angeblich nicht mehr gültig gewesen sei. Nach der Verlängerung seines Passes wurde er auf der Polizeistation verhört. Dabei wurde ihm Passfälschung vorgeworfen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 6 Ferner ist dem Vorsitzenden der oppositionellen Volksfrontpartei, Ali Kerimli, ein Verlassen des Landes nicht möglich. Ihm ist im Januar 2006 der Reisepass entzogen worden. Er hat ihn seither nicht zurückerhalten. Ein Verfahren vor dem EGMR ist anhängig. Im Übrigen sind Fälle von Personen bekannt, die im Vorfeld ihrer Verhaftung an der Ausreise gehindert wurden, so etwa Leyla Yunus und Arif Yunusov oder Khadija Ismayilova. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der Behörden Aserbaidschans, welche darauf abzielen, die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch internationale Geber zu erschweren oder zu verhindern [European Commission for Democracy Through Law – Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental Organisations (Public Associations and Funds) as amended of the Republic of Azerbaijan , adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary Session (Venice , 12–13 December 2014), www.venice.coe.int/webforms/documents/ ?pdf=CDL-AD(2014)043-e]? 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im November 2014 von Präsident Ilham Aliyev in Kraft gesetzten Gesetzesänderungen bezüglich der Registrierungs- und Dokumentationsvorschriften von internationalen Gebern oder Partnerorganisationen, und wie wirken sich diese praktisch auf die Möglichkeit zur Unterstützung aserbaidschanischer Nichtregierungsorganisationen und ihre Unabhängigkeit von staatlichen Stellen aus (siehe Quelle zu Frage 15)? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Am 16. November 2014 traten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft, denen zufolge Zuwendungen aus dem Ausland an aserbaidschanische Nichtregierungsorganisationen nur getätigt werden dürfen, wenn der ausländische Zuwendungsgeber eine Erlaubnis zur Zuwendungsvergabe erhalten hat und der inländische Zuwendungsempfänger den Zuwendungsvertrag registriert. Die Ausgestaltung des Erlaubnis- und Registrierungsverfahrens blieb noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen vorbehalten. Diese Durchführungsbestimmungen sind bis heute nicht erlassen worden. Da nichtregistrierte Zuwendungen nicht ausgezahlt werden dürfen und aserbaidschanische Banken von der Regierung angewiesen wurden, entsprechende Gelder zu blockieren, führt der Mangel an Durchführungsbestimmungen dazu, dass seit dem 16. November 2014 im Grundsatz keine finanziellen Zuwendungen mehr aus dem Ausland nach Aserbaidschan fließen können. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behörden Aserbaidschans gegen das Institute for Reporters Freedom and Safety (IRFS), eine der führenden zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Beobachtung der Lage der Medien in Aserbaidschan, deren Büro im August 2014 durchsucht wurde, wobei Berichte und Computer beschlagnahmt und das Büro geschlossen wurde, und was weiß die Bundesregierung über die momentane Situation des IRFS, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seines Direktors, Emin Huseynov (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/ 2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? Emin Huseynov und das Institute for Reporters Freedom and Safety (IRFS) sind der Bundesregierung aus jahrelanger Zusammenarbeit gut bekannt. Die Bundes- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 7 regierung nimmt an der Beobachtung des gegen das IRFS von den Behörden eingeleiteten Steuerstrafverfahrens teil, zuletzt etwa am 9. April 2015, und steht in Kontakt mit der Rechtsanwältin von IRFS. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen . 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behörden Aserbaidschans gegen die „Legal Education Society“ und ihren Leiter Intigam Aliyev, deren Büro im August 2014 geschlossen wurde und die bis zu ihrer Schließung hunderte von Fällen aus Aserbaidschan vor den EGMR gebracht hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijangovernment -repression-tarnishes-chairmanship)? Die Bundesregierung blickt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Intigam Aliyev vor seiner Verhaftung zurück. So besuchten Vertreter der Bundesregierung etwa am 30. April 2013 Intigam Aliyev im Büro der „Legal Education Society“ anlässlich eines geplanten Projektes mit „Brot für die Welt“ und der „Legal Education Society“. Die Bundesregierung hat auch an der Beobachtung des Gerichtsverfahrens gegen Intigam Aliyev teilgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. 19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Aserbaidschan (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Rundfunk , Printmedien und Onlinemedien), insbesondere vor dem Hintergrund jüngster Gesetzesverschärfungen (Reporter ohne Grenzen, Azerbaidschan – Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen, 19. Januar 2015, www.reporter-ohne-grenzen.de/nc/aserbaidschan/alle-meldungen/meldung/ aserbaidschans-praesident-alijew-muss-inhaftierte-journalisten-undblogger -freilassen/), die Nach Auffassung der Bundesregierung ist von einer eingeschränkten Presseund Meinungsfreiheit zu sprechen. Mehrere kritische Journalisten und Blogger sind inhaftiert. Auf die entsprechenden Antworten zu Frage 7 wird verwiesen. In Aserbaidschan sind drei staatliche, ein „öffentlich-rechtlicher“ und vier private Fernsehsender landesweit zu empfangen. Zudem existieren einige regionale und lokale Fernsehsender. Dies gilt analog für die auf UKW betriebenen Radiosender, die überwiegend Ableger der Fernsehkanäle sind. In ihrer großen Mehrheit werden die Sender von der aserbaidschanischen Regierung kontrolliert oder stehen im Eigentum von der Regierung nahestehenden Privatpersonen. Unabhängige Fernseh- und Radiosender, die aus dem Ausland senden, können über das Internet oder über Satellit empfangen werden. Es gibt einige unabhängige bzw. oppositionelle Zeitungen („Azadliq“, „Echo“, „Yeni Musavat“) mit einer Auflage von höchstens 10 000 Exemplaren. Ihre Verbreitung ist weitgehend auf den Großraum Baku beschränkt. Es gibt keine Vorzensur . Unabhängige oder oppositionelle Printmedien können sich jedoch unter Umständen in ihrer Höhe existenzbedrohenden Zivilklagen ausgesetzt sehen. Die Verbreitung des Internets hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die aserbaidschanische Regierung strebt in den nächsten Jahren eine hundertprozentige Abdeckung des Landes mit Internet an. Es gibt eine Reihe von Einschränkungen , etwa die temporäre Sperrung bestimmter Webseiten. Daneben wurden einzelne Blogger und Internetaktivisten inhaftiert (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 7). Dessen ungeachtet ist das Internet das relativ freieste Kommunikations - und Informationsmedium. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 8 a) die Schließung von Medien ermöglichen, wenn diese aufgrund des staatlich kontrollierten Anzeigenmarktes und der systematischen Einschüchterung von Oppositionellen finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten? Am 3. Februar 2015 hat der Präsident der Republik Aserbaidschan ein Gesetz zur Änderung des Mediengesetzes unterzeichnet. Bereits nach der alten Rechtslage konnte die Produktion und der Vertrieb von Massenmedien durch eine gerichtliche Entscheidung gestoppt oder beendet werden, wenn sich herausstellte, dass das Medium durch ein ausländisches Staatsorgan oder eine ausländische natürliche oder juristische Person widerrechtlich finanziert wird. Die Gesetzesänderung hat lediglich die Formulierung verändert. Lokale Medienexperten sehen in der Gesetzesänderung lediglich eine „Erinnerung“ an ausländische Förderorganisationen , dass inländische Medien wegen ausländischer Förderung geschlossen werden könnten. b) es den aserbaidschanischen Behörden ermöglichen, Medien zu schließen , wenn diese innerhalb eines Jahres zweimal wegen Verleumdung lediglich angeklagt wurden? Das Mediengesetz sieht eine Schließung durch Gerichtsbeschluss vor, wenn das Medium zweimal innerhalb eines Jahres wegen der Verbreitung von Falschinformationen gerichtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Vor der Gesetzesänderung konnte die Schließung erst nach dreimaliger gerichtlicher Feststellung innerhalb eines Jahres erfolgen. Die bloße Anklageerhebung wegen Verleumdung ist nicht ausreichend und war es auch vor der Gesetzesänderung nicht. c) es ermöglichen, gegen Journalistinnen und Journalisten bereits aufgrund von Recherchen zu bestimmten Themen vorzugehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 23. August 2014 von einem Abgeordneten vorgeschlagen, einen Gesetzesentwurf in das aserbaidschanische Parlament einzubringen, der die Verbreitung von Falschinformationen über das aserbaidschanische Militär ahnden sollte. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt , dass dieser Gesetzesentwurf verabschiedet wurde. Medieninformationen zufolge hat der Pressesprecher des aserbaidschanischen Verteidigungsministeriums , Vagif Dargyahly, am 4. September 2014 die Pläne seines Ministeriums vorgestellt, ein Akkreditierungssystem für Journalisten, die über militärische Themen schreiben wollen, einzuführen. Es liegen jedoch weder Informationen darüber vor, ob dieses Akkreditierungssystem tatsächlich eingeführt wurde, noch darüber, ob eine Berichterstattung über militärische Themen ohne vorherige Akkreditierung Sanktionen zur Folge hat. 20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der Pressefreiheit in Aserbaidschan aus der Durchsuchung des Büros von Radio Azadliq, dem aserbaidschanischen Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty in Baku – deren Ausstrahlung bereits 2009 in Aserbaidschan verboten wurde – durch die aserbaidschanischen Behörden, bei der Computer, Akten, Kameras und Bildmaterial beschlagnahmt und das Büro anschließend geschlossen wurde (Reporter ohne Grenzen, Azerbaidschan – Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen, 19. Januar 2015, www.reporter-ohne-grenzen.de/nc/ aserbaidschan/alle-meldungen/meldung/aserbaidschans-praesident-alijewmuss -inhaftierte-journalisten-und-blogger-freilassen/)? Am 26. Dezember 2014 wurde Radio Azaldiq, das Bakuer Büro von RFE/Radio Liberty, welches seit dem Jahr 2008 nur noch per Internet zu empfangen war, durchsucht und geschlossen. Hinsichtlich der Bewertung der Pressefreiheit in Aserbaidschan wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 9 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der oppositionellen Zeitung „Azadliq“, die sich zahlreichen Verleumdungsklagen und behördlicher Restriktionen ausgesetzt sieht und seit den Jahren 2011 bzw. 2013 nicht mehr an Straßenständen und U-Bahnhöfen verkauft werden darf, und wie bewertet die Bundesregierung, dass „Azadliq“ vorübergehend das Erscheinen einstellen musste, nachdem staatliche Unternehmen Rechnungen der Zeitung nicht beglichen hatten (siehe Quelle zu Frage 20)? Der Bundesregierung sind Hinweise bekannt, denen zufolge die auflagenstärkste Tageszeitung Aserbaidschans, „Azadliq“, finanziell geschwächt werden soll. So hat „Azadliq“ in den zurückliegenden zwei Jahren mehrmals kurzfristig den Verkauf einstellen müssen. Es stehen noch immer Forderungen gegen die Vertriebskette „Gasid“ aus, weswegen die Tageszeitung ihrerseits die Druckkosten gegenüber der staatlichen Druckerei nicht bezahlen kann. Als einzige größere Tageszeitung hat „Azadliq“ keine Fördermittel aus dem staatlichen Medienfonds für das Jahr 2015 erhalten. Im Nachgang der Abwertung des Neuen Aserbaidschanischen Manat um ca. 33 Prozent am 21. Februar 2015 hat die staatliche Druckerei die Druckgebühren am 1. März 2015 um 20 Prozent erhöht. 22. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Versammlungsfreiheit in Aserbaidschan garantiert und gewährt? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der Versammlungsfreiheit in Aserbaidschan aus der wiederholten gewaltsamen Auflösung von regierungskritischen Demonstrationen in der Hauptstadt Baku sowie in den Regionen (Human Rights Watch, Azerbaijan: Unnecessary Police Force at Peaceful Protests, 12. März 2013, www.hrw.org/news/ 2013/03/12/azerbaijan-unnecessary-police-force-peaceful-protests)? Die Bundesregierung ist besorgt über die Praxis der aserbaidschanischen Regierung , Versammlungen, die nicht an bestimmten Orten durchgeführt werden, zu verbieten und anschließend aufzulösen, da dies einer gesetzlich nicht vorgesehenen Genehmigungspflicht gleichkommt. Die Bundesregierung hat die aserbaidschanische Regierung anlässlich des Universal Periodic Review im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 30. April 2013 aufgefordert, Plätze im Stadtzentrum zu benennen, an denen Versammlungen prinzipiell stattfinden können. b) Wo sind in Aserbaidschan nach Einschätzung der Bundesregierung regierungskritische Demonstrationen de facto noch möglich? In Baku können Versammlungen unter freiem Himmel nach vorheriger Anmeldung an zwei bestimmten Orten in ca. 7 bis 8 km Entfernung vom Stadtzentrum stattfinden: in einem Sportstadion und auf einem Fahrschulübungsplatz. Vor den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2013 gab es eine Liste von Plätzen in den jeweiligen Städten Aserbaidschans, auf denen die Parteien demonstrieren durften . Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, ob nach den Präsidentschaftswahlen versucht wurde, regierungskritische Demonstrationen außerhalb der Hauptstadt zu veranstalten. c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschärfung des Demonstrationsrechtes 2012 (Reporters without Borders, New Legislative Amendments Further Erode Rights to Freedom of Expression and Peaceful Assembly, 16. Mai 2013, http://en.rsf.org/azerbaijannew - legislative-amendments-further-16-05-2013,44622.html)? Unter Anwendung der zum 1. Januar 2013 geänderten Gesetzeslage sind Geldstrafen zwischen 500 und 1 000 Aserbaidschan Manat (AZN, entspricht derzeit V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5175 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 0 ca. 422 bis 844 Euro) für die Teilnahme an verbotenen Demonstrationen möglich . Zuvor war die Höhe auf 7 bis 13 AZN begrenzt. Die Änderungen wurden erstmals für die Teilnehmer der Demonstration am 12. Januar 2013 angewandt. Dabei sind 25 Teilnehmer mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 12 000 AZN verhängt worden. Einzelstrafen für die Teilnahme an der Demonstration am 12. Januar 2013 reichten von 300 bis 600 AZN. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den seit Jahren andauernden Abriss von Wohnhäusern in Baku, bei dem nach Angaben von lokalen Nichtregierungsorganisationen die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner vielfach verletzt werden, und wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen (FAZ, Abbruch in Baku – Mit Baggern gegen Menschenrechtler, 16. August 2011, www.faz.net/aktuell/ finanzen/2.3017/abbruch-in-baku-11106125.html; Human Rights Watch, Azerbaijan: Stop Forced Evictions, Illegal Demolitions, 6. Mai 2013, www.hrw.org/news/2013/05/06/azerbaijan-stop-forced-evictions-illegaldemolitions ; Human Rights Watch, Aserbaidschan: Rechtswidrige Räumungen im Vorfeld des Eurovision Song Contest, 17. Februar 2012, www.hrw.org/de/news/2012/02/17/aserbaidschan-rechtswidrige-r-umungenim -vorfeld-des-eurovision-song-contest; Radio Free Europe/Radio Liberty, Azerbaijani Homeowners Protest Demolition, Insufficient Compensation, 21. Juli 2013, www.rferl.org/content/azerbaijan-forced-evictions-baku/ 25062581.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung richtet sich die Kritik der Bewohner gegen die als willkürlich empfundenen rechtlichen Begründungen für Enteignungen und Abriss von Wohnraum, gegen die verbreitete Praxis, die noch bewohnten Häuser unbewohnbar zu machen sowie gegen als unzureichend empfundene Entschädigungsleistungen. Nach Schätzungen der von Leyla Yunus geleiteten Nichtregierungsorganisation „Institute for Peace and Democracy“ belief sich die Zahl derjenigen, die im Rahmen von Städtebauprojekten ihre Wohnung in Baku verlieren könnten in den Jahren 2008 bis 2012 auf 60 000 Personen. Bis März 2014 sei diese Zahl auf 80 000 Personen gestiegen, etwa wegen der anstehenden Abrissarbeiten im sog. Bezirk Sovetskaya. Eine Überprüfung dieser Zahlenangaben ist der Bundesregierung nicht möglich. 24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lage der Religionsfreiheit in Aserbaidschan und das staatliche Vorgehen gegen religiöse Aktivistinnen und Aktivisten? Aserbaidschan ist ein mehrheitlich muslimisch-schiitisches Land mit einer traditionell großen religiösen Toleranz. Die traditionellen Religionsgemeinschaften können in der Regel ihren Glauben frei leben. Andere Religionsgemeinschaften – insbesondere solche die Missionstätigkeiten nachgehen – müssen indes mit Einschränkungen rechnen. Ähnliches gilt für Anhänger eines fundamentalistischen Islam wie etwa für Salafisten oder für Wahhabiten. 25. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5175 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 1 26. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung seit 2012 die Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan verbessert oder verschlechtert? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 27. Plant die Bundesregierung im Rahmen des laufenden Review Prozesses zur Östlichen Partnerschaft, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan in eine neue vertragliche Zusammenarbeit zu überführen, und wie möchte die Bundesregierung in der zukünftigen vertraglichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechtsschutz konkret fördern? Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz sind Grundprinzipien , auf denen die Östliche Partnerschaft der Europäischen Union aufbaut. Sie werden auch eine wichtige Rolle in einem möglichen künftigen Abkommen zwischen der EU und Aserbaidschan spielen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Abkommens ist noch zwischen der EU und Aserbaidschan auszuhandeln . Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte spielen in den EU-Beziehungen zu Aserbaidschan bereits bisher, auch im Rahmen des seit dem Jahr 1999 gültigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung und die EU werden sich auch im Rahmen der künftigen Zusammenarbeit entschieden für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz einsetzen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 2 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 3 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 75 \1 80 51 75 .fm , 2 2. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .