Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5178 18. Wahlperiode 15.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5033 – 70 Jahre Potsdamer Abkommen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schon während des Krieges hatten die wichtigsten Anti-Hitler-Koalitionäre, die UdSSR, Großbritannien und die USA, in Teheran (28. November bis 1. Dezember 1943) und Jalta (4. bis 11. Februar 1945) über die Zukunft Deutschlands nach dem Sieg über das nazistische Deutschland beraten. Dieses Jahr jährt sich das Potsdamer Abkommen zwischen den drei großen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, Sowjetunion, Großbritannien und USA, in welchem zwischen dem 17. Juli und 2. August 1945 die Grundlagen für ein entnazifiziertes Deutschland beschlossen wurden, zum 70. Mal. Frankreich war an dieser Konferenz nicht beteiligt, stimmte aber am 4. August 1945 unter Vorbehalten zu. Alle Bundesregierungen haben bisher das Potsdamer Abkommen nicht anerkannt und verwiesen darauf, dass das Abkommen ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter gewesen sei. Aufgrund dieser Nichtanerkennung nutzen viele deutsche Völkerrechtler die Bezeichnung „Beschlüsse“ anstatt „Abkommen“ (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58299). Im Kapitel III (Deutschland) des Potsdamer Abkommens heißt es: „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch, und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen worden. […] Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann. […] Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigene Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“ In einem entsprechendem Flugblatt vom Sommer 1945 wird als ein zentrales Ziel des Abkommens propagiert, dass es V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5178 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 „der deutschen Industrie […] nie erlaubt werden [wird], Waffen für einen deutschen Angriffskrieg zu erzeugen. […] Nur durch friedliche Arbeit kann Deutschland hoffen, sich als Nation wieder aufzurichten.“ (www.ag-friedensforschung .de/themen/Befreiung/potsdam-paech.html). Immer wieder gab und gibt es Diskussionen über die Festlegung der Westgrenze Polens in Abschnitt IX und die damit verbundenen Gebietsabtretungen sowie die „Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile“ in Abschnitt XIII. Neonazis in Deutschland, darunter insbesondere die so genannte Reichsbürgerbewegung , stützen sich dabei zur Begründung ihres Gebietsrevisionismus und volksverhetzender Propaganda gegenüber den EU-Nachbarn Polen und Tschechen auf die auch von der Bundesregierung bis heute aufrechterhaltene These von der angeblichen Fortexistenz des Deutschen Reiches (vgl. Amadeu Antonio Stiftung „Die »Reichsbürger«: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien“, Berlin 2014). In den 90er-Jahren führte letztere zu diplomatischen Verwicklungen zwischen den damaligen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik zwischen beiden Ländern (Bundestagsdrucksache 13/ 4439). Denn: „In Übereinstimmung mit der deutschen Völkerrechtswissenschaft haben alle früheren Bundesregierungen und auch die jetzige Regierung die Vertreibung der Deutschen nach Kriegsende immer als rechtswidrig verurteilt und die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 nicht als Rechtfertigung der Vertreibung angesehen.“ Kritisiert wird also nicht, dass die „Überführung“ nicht „in ordnungsmäßiger und humaner Weise“ durchgeführt wurde, sondern generell die in Abschnitt XIII festgelegte Umsiedlung. Im Jahr 2005 forderte der ehemalige bayerische Landtagspräsident Johann Böhm, dass die Garantiemächte des Potsdamer Abkommens die Bestimmungen des Vertrages zum „großen Irrtum“ erklären und die Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei als „fortwirkendes Unrecht“ einstufen sollen (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/53252). Im Jahr 2011 erklärte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer über die tschechischen Beneš-Gesetze, die im Jahr 1945 die Umsiedlung der Sudetendeutschen gemäß dem Potsdamer Abkommen regelten, dass ihnen „Rechtsauffassungen “ zugrunde lägen, „die nicht in die europäische Werteordnung hineinpassen “ würden (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58087). 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Potsdamer Abkommen auch für die „Entwicklung des Völkerrechts“ eine maßgebliche Rolle einnahm und dadurch, dass „es von der Zusammenarbeit der Alliierten ausging und die Grundzüge einer europäischen Friedensordnung fixierte“, eine besondere Bedeutung hatte (http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/ Bibliothek/text.php?id=74#fnB3)? 2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Potsdamer Abkommen als solches in die Geschichte des Völkerrechts einging, obwohl es an einem eindeutigen Vertragstext fehlte und eine Fülle von Zweifeln an dem Vertragscharakter besteht (http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/ text.php?id=74#fnB3)? 3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die beteiligten Siegermächte von Anfang an von dem Bestehen eines völkerrechtlichen Vertrages ausgegangen sind, weil Wert auf die inhaltliche Übereinstimmung und nicht auf die einheitliche äußere Form gelegt wurde (http://archiv.jura.uni-saarland.de/ projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB3)? 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von der Bundesrepublik Deutschland geäußerten Zweifel an der Rechtsnatur des Potsdamer Abkommens als völkerrechtlicher Vertrag zwar nicht ausgeräumt worden seien, doch sich das Institut des völkerrechtlichen Vertrages als dehnbar genug V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5178 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 erwiesen habe, auch schwerwiegende Zweifel aufzufangen, wie sich gerade auch in der späteren großzügigeren Vertragspraxis bestätigt, wie etwa in der Wiener Vertragsrechtskonvention aus dem Jahr 1969(http://archiv.jura.unisaarland .de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB3)? 5. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Sieger- bzw. Besatzungsmächte USA, Großbritannien und die UdSSR von der völkerrechtlichen Vertragsbindung des Potsdamer Abkommens ausgingen, wobei vor allem die UdSSR bis zuletzt auch eine Bindung Deutschlands vertrat, diese völkerrechtliche Vertragsbindung auf deutscher Seite aber lediglich von der DDR akzeptiert wurde, während die Bundesregierung das Potsdamer Abkommen von Anfang an jede rechtliche Bindung ablehnte (http:// archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74#fnB16)? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung rechts- oder geschichtswissenschaftliche Veröffentlichungen zu kommentieren. Zu einer Bewertung der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 wird auf die Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS auf Bundestagsdrucksache 13/4439 vom 23. April 1996 verwiesen. 6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des ehemalige bayerischen Landtagspräsidenten Johann Böhm, dass die Garantiemächte des Potsdamer Abkommens die Bestimmungen des Vertrages zum „großen Irrtum“ erklären und die Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei als „fortwirkendes Unrecht“ einstufen sollen (www.german-foreign-policy.com/de/ fulltext/53252)? Zu ihrer Bewertung der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS auf Bundestagsdrucksache 13/4439 vom 23. April 1996. 7. Gedenkt die Bundesregierung für Klarheit zu sorgen und die These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches öffentlich als unhaltbar zurückzuweisen , damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EUNachbarländern instrumentalisiert werden kann? Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4076 vom 20. Februar 2015. 8. Gedenkt die Bundesregierung, anlässlich des 70. Jahrestages des Kriegsendes auch ein Friedensabkommen mit der Republik Polen abzuschließen? Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, ein solches Abkommen anzustreben oder abzuschließen. 9. Wird die Bundesregierung Veranstaltungen zum 70. Jahrestag des Potsdamer Abkommens im Inland im Jahr 2015 in Eigenregie durchführen, und wenn ja, welche (bitte entsprechend der Jahre nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)? Das Auswärtige Amt prüft derzeit verschiedene Optionen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5178 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 10. Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche Institutionen , Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln für das Erinnern an das Potsdamer Abkommen im Jahr 2015 (bitte nach Datum, Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)? Die Bundesregierung fördert derzeit keine derartigen Veranstaltungen. 11. Wie viele Mittel stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer im Jahr 2015 anlässlich des Erinnerns an 70 Jahre Potsdamer Abkommen zur Verfügung (bitte entsprechend der Bundesländer auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu eventuell von den Ländern geplanten oder geförderten Veranstaltungen dieser Art vor, die im Übrigen auch in der Kulturhoheit der Länder lägen. 12. Inwiefern ist das Auswärtige Amt in die Erinnerungsarbeit zu 70 Jahre Potsdamer Abkommen eingebunden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 13. Welche Publikationen planen Dienststellen des Auswärtigen Amts anlässlich des Erinnerns an 70 Jahre Potsdamer Abkommen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 14. Welche Forschungsvorhaben werden am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaft der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam in Bezug auf die Erforschung der Ursprünge des Potsdamer Abkommens in der Folge der deutschen Verbrechen des Kolonialismus und der Shoah sowie zum bundesrepublikanischen Umgang mit der deutschen Vergangenheit befördert? Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) und dessen Vorgängereinrichtung, das Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA), haben Vorgeschichte und Bedeutung der Potsdamer Beschlüsse im Rahmen des insgesamt 13 Bände umfassenden Werkes „Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“ sowie zahlreichen anderen einschlägigen Publikationen zur Entstehung beider deutscher Staaten ausführlich erforscht . Neue Forschungen zu diesem Themenkomplex versprechen keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. 15. Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse sowie die Nürnberger Nachfolgeprozesse keine Rechtswirkung für die bundesdeutsche Justiz sowie Behörden entwickeln, da nach Auffassung der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/ 4076) und der so genannten Reichsbürgerbewegung (vgl. Amadeu Antonio Stiftung „Die »Reichsbürger«: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien “, Berlin 2014) das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich fortbesteht? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4076 vom 20. Februar 2015. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5178 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 12. Oktober 1945 („Es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie [die NSDAP und ihre Gliederungen] in keiner Form wieder aufstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen“) sowie das Gesetz Nr. 8 des Alliierten Kontrollrates vom 30. November 1945 (Verbot jeglicher Propaganda „die darauf abzielt, militaristischen und nationalsozialistischen Geist oder derartige Einrichtungen zu unterhalten, wieder ins Leben zu rufen oder zu fördern“) eine Umsetzung des Potsdamer Abkommens waren, das u. a. die Vernichtung der NSDAP und ihrer angeschlossenen Gliederungen vorsah? Die Potsdamer Beschlüsse nennen die Zerstörung der NSDAP und ihr angegliederter oder von ihr kontrollierter Organisationen, die Auflösung aller NaziEinrichtungen und die Verhinderung ihrer Wiederbelebung in irgendeiner Form als eines der Ziele der Besatzung Deutschlands. Das Kontrollratsgesetz Nr 2 vom 10. Oktober 1945 dient der Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen , während das Kontrollratsgesetz Nr. 8 vom 30. November 1945 u. a. auch ein Verbot von Propaganda enthält, die darauf abzielt, militaristischen oder nationalsozialistischen Geist oder derartige Einrichtungen zu erhalten, wieder ins Leben zu rufen oder zu fördern. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 51 78 \1 80 51 78 .fm , 1 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .