Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5241 18. Wahlperiode 17.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Niema Movassat, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5030 – Diskussion um den Entwurf einer Verordnung der Europäischen Union zu Konfliktmineralien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union (EU) nimmt eine bedeutende Rolle im Rohstoffhandel ein. Unternehmen bringen Rohstoffe im Wert von vielen Milliarden Euro nach Europa, bislang ohne offenlegen zu müssen, ob diese Importe aus so genannten Hochrisikogebieten kommen, wo sie bewaffnete Gruppen oder gravierende Menschenrechtsverletzungen finanzieren. Insbesondere Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram und Golderze werden als „Konfliktrohstoffe“ bezeichnet. So führen deren Abbau, Weiterverarbeitung und Handel, etwa in der Demokratischen Republik Kongo und den umliegenden Ländern, immer wieder zu gewalttätigen Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen. Im Jahr 2013 entfiel fast ein Viertel (28,5 Mrd. Euro) des globalen Handels mit Zinn, Wolfram, Tantal und Golderzen auf die EU. Im gleichen Jahr wurden 240 Millionen Handys weitgehend unkontrolliert in die EU importiert, die alle diese Mineralien enthalten. Deutschland ist Europas größter Importeur von Handys, allein im Jahr 2013 waren es 28,6 Millionen Stück mit einem Gesamtwert von 18,2 Mrd. Euro. Das Europäische Parlament (EP) befasst sich derzeit mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung „zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ (COM(2014) 0111). Über die Notwendigkeit einer solchen Verordnung besteht breiter Konsens. Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die USA und mehrere afrikanische Länder haben bereits Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen verpflichten , ihre Lieferketten zu überprüfen. Zugleich gehen die Meinungen darüber auseinander, ob der Vorschlag der Europäischen Kommission diesem Anspruch gerecht wird. Denn der Vorschlag sieht lediglich vor, dass sich europäische Unternehmen im vorgelagerten Bereich („upstream“, also von der Mine bis zur Schmelze, Raffinerie bzw. Verhüttung ) freiwillig zertifizieren lassen können. Der Verordnungs-Entwurf der V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5241 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 Europäischen Kommission soll nur für Unternehmen gelten, die Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram und Golderze direkt importieren und nicht für Unternehmen , die Teil- oder Endprodukte einführen oder herstellen, welche diese Rohstoffe enthalten (der so genannte Downstream-Bereich). Dies bedeutet auch, dass im EU-Entwurf nur sehr wenige Rohstoffe als „Konfliktmineralien“ klassifiziert werden. Es ist zu erwarten, dass die Beschränkung auf den vorgelagerten Bereich, die bereits existierende verbindliche Zertifizierung von europäischen bzw. deutschen Unternehmen, die Teil der Lieferkette US-börsennotierter Unternehmen bilden sowie die in der EU-Verordnung vorgesehene Freiwilligkeit, die Anzahl der Unternehmen, die zu einer Zertifizierung bereit sind, stark einschränken und nur einen kleinen, außerdem auf Europa beschränkten Teil der Wertschöpfung erfassen wird. Die meisten Schmelzen liegen in Asien, insbesondere in China, Indonesien, Japan und Thailand. Diese sind mehrheitlich nicht zertifiziert . Der Entwicklungsausschuss des EP hat am 9. März 2015 nahezu einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, die Änderungen an dem Vorschlag fordert. Der Ausschuss schlägt insbesondere vor, den Geltungsbereich der Verordnung auf die gesamten Lieferketten, auf alle Einführer von Mineralien-enthaltenden Produkten und auf weitere Rohstoffe auszuweiten und die in der Verordnung vorgesehenen Sorgfaltspflichten für alle einführenden Unternehmen verpflichtend festzulegen, anstatt sich auf freiwillige Selbstzertifizierung zu verlassen Diese Forderungen werden von vielen entwicklungspolitischen Organisationen unterstützt. Der Handelsausschuss des EP folgte der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses in seiner Mehrheit nicht, setzte sich jedoch für eine deutliche Stärkung des Vorschlags der Europäischen Kommission ein, indem er eine verpflichtende Anwendung der Sorgfaltspflichten für europäische Hüttenwerke und Raffinerien empfahl. Durch diesen Ansatz würde immerhin ein Großteil der europäischen Rohstoffimporte der aufgelisteten Mineralien reguliert, wenngleich die Einfuhr von Konfliktmineralien in bereits verarbeitenden Produkten weiterhin unreguliert bliebe. Die Bundesregierung knüpft den Erfolg der nationalen Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen beim Abbau und Handel von bzw. mit Rohstoffen daran, dass sich genügend Unternehmen zur Selbstzertifizierung bereit erklären. Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zur Debatte um die Verordnung liegt nicht vor. Berichten zufolge (Report München, 1. April 2014) soll sie sich bislang aber gegen strengere Transparenzregeln ausgesprochen haben. 1. Mit welcher Position hinsichtlich der in den Ausschussberatungen im EP aufgeworfenen Punkte geht die Bundesregierung in die Beratungen im Rat? Befürwortet sie die Einbeziehung des nachgelagerten Teils der Wertschöpfung in die Sorgfaltspflicht (bitte begründen)? Spricht sie sich für eine verbindliche Sorgfalts- und Offenlegungspflicht anstatt für eine freiwillige Zertifizierung aus (bitte begründen)? Befürwortet sie die Ausweitung der Sorgfaltspflicht auf alle Importeure von Produkten, die gelistete Rohstoffe enthalten (bitte begründen)? Befürwortet sie die Öffnung der Liste für weitere Rohstoffe (bitte begründen )? Das Europäische Parlament (EP) hat die Entscheidung am 20. Mai 2015 getroffen . Die Bundesregierung prüft derzeit den Inhalt und die Auswirkungen der Änderungsvorschläge. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5241 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 2. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verordnung auch auf die Einhaltung von Arbeitsstandards gemäß der ILO-Kernarbeitsnorm (ILO – Internationale Arbeitsorganisation ) bei dem Abbau und Handel mit Rohstoffen aus Konfliktregionen erstreckt? Ziel der Verordnung ist die Verhinderung der Finanzierung von insbesondere bewaffneten Auseinandersetzungen in Konflikt- und Hochrisikogebieten durch Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold. Sofern sich genügend Schmelzen bzw. Erstimporteure in die EU an der freiwilligen Selbstzertifizierung beteiligen, werden mittelbar positive Auswirkungen auf das soziale Umfeld in Konflikt- und Risikogebieten erwartet, in denen die genannten Rohstoffe produziert werden. Von der Eindämmung der Konfliktfinanzierung verspricht sich die Bundesregierung einen positiven Beitrag zur Stabilisierung dieser Gebiete, zur Verbesserung der Menschenrechtssituation, der ökologischen Bedingungen und damit auch zu deren sozioökonomischer Entwicklung. 3. Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen Unternehmen wären von der EU-Verordnung potenziell betroffen, wenn sich der Vorschlag der Europäischen Kommission durchsetzt? In einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission wird von mehr als 400 Importeuren gesprochen. Eine belastbare Aussage hierzu liegt der Bundesregierung nicht vor. 4. Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen Unternehmen wären von der EU-Verordnung potenziell betroffen, wenn sich der Vorschlag des Entwicklungsausschusses des EP durchsetzt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen zeichnen die am 20. Mai 2015 im Plenum angenommenen Änderungsvorschläge den Rahmen für die zukünftige Positionierung des EP. Von daher stellt sich die Frage bezüglich der Änderungsvorschläge des Entwicklungsausschusses nicht mehr. 5. Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen Unternehmen wären von der EU-Verordnung betroffen, wenn sich der Vorschlag des Handelsausschusses des EP durchsetzt? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wie will die Bundesregierung, im Falle, dass es bei einer freiwilligen Selbstzertifizierung bleibt, sicherstellen, dass sich genügend Schmelzen bzw. Erstimporteure in die EU daran beteiligen, sodass mittelbar positive Auswirkungen auf das soziale Umfeld in Konflikt- und Risikogebieten zu erwarten sind, in denen die genannten Rohstoffe produziert werden? Insgesamt ist festzuhalten, dass sich deutsche Unternehmen und Verbände zunehmend an freiwilligen Sektor-Initiativen beteiligen, was als Zeichen für eine zunehmende Bereitschaft der Industrie gewertet werden kann, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht zudem eine umfassende Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren vor, in deren Folge – insbesondere im Fall einer mangelnden Beteiligung der Industrie – ggf. Anpassungen vorgenommen würden. Dazu können nach Ansicht der Bundesregierung auch Verpflichtungen gehören. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5241 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 7. Wie will die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Überprüfung und Veröffentlichung von Selbstzertifizierungen Transparenz sicherstellen? Die Kriterien für eine Prüfung werden von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten erarbeitet, liegen aber derzeit noch nicht vor. 8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Öffentlichkeit auch über jene Unternehmen informiert wird, die sich nicht zertifizieren lassen bzw. im Zertifizierungsprozess scheitern? Die Bundesregierung beachtet den Datenschutz und geht davon aus, dass Unternehmen ihre Teilnahme an der Zertifizierung öffentlich machen werden. 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im nachgelagerten Bereich dann auch tatsächlich von den zertifizierten europäischen bzw. deutschen Schmelzen gekauft wird und nicht von nichtzertifizierten Schmelzen im In- und Ausland? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich auch Schmelzen im Ausland zertifizieren lassen. Viele Schmelzen sowohl in der EU wie weltweit beteiligen sich am Conflict Free Smelter Programme. Zudem wird nach Einschätzung der Bundesregierung eine zunehmende Zahl zertifizierter „verantwortungsvoller Einführer “ und die geplante Veröffentlichung einer Liste verantwortungsvoller Schmelzbetriebe eine Sogwirkung auf nicht zertifizierte Betriebe erzeugen. 10. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Abwanderung von Schmelzen in Länder des Südens ein? Das ist eine Spekulation, an der sich die Bundesregierung nicht beteiligt. 11. Wie kann die Verbraucherin bzw. der Verbraucher sicher gehen, dass das von ihm bzw. ihr erworbene Produkt auch im nachgelagerten Bereich konfliktfrei ist? Die Prüfung einer konfliktfreien Herkunft für Rohmaterialien und Produkte der Hütten/Raffinerien erscheint angesichts ihrer Rolle als „Flaschenhals“ in der Lieferkette als ein praktikabler und realistischer Ansatz. Sollte sich die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Hütten/Raffinerien wie angestrebt auch international durchsetzen (siehe Antwort zu Frage 9), könnte die Verbraucherin bzw. der Verbraucher grundsätzlich von der „Konfliktfreiheit“ des von ihr bzw. ihm erworbenen Produkts bezüglich Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold ausgehen. 12. Gibt es Absichten der Bundesregierung, im Bereich der Regulierung der öffentlichen Beschaffung von Rohstoffen aktiv zu werden, um Anreize für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht im nachgelagerten Bereich zu schaffen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Die Bundesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit für die Förderung bestimmter Politikziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung eingesetzt, etwa durch die Gründung der Allianz für nachhaltige Beschaffung, die Einrichtung einer Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung oder die Eröffnung eines Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung. Der Verordnungsentwurf sieht V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5241 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 keine Regelung zur Beschaffung vor. Die parallel zum Verordnungsentwurf veröffentlichte „Gemeinsamen Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept“ enthält den Appell an die Mitgliedstaaten, über Vertragserfüllungsklauseln bei öffentlich vergebenen Aufträgen die Einhaltung der Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Sorgfaltspflicht oder vergleichbarer Regelungen zu fördern. Hierzu beabsichtigt die Europäische Kommission Empfehlungen und Anwendungshinweise zu erarbeiten. Nach Vorlage dieser Empfehlungen und Anwendungshinweise wird die Bundesregierung etwaigen Anpassungsbedarf prüfen. Die Europäische Kommission hat in der begleiteten Mitteilung zum Verordnungsvorschlag angekündigt, Empfehlungen und Handlungshinweise zur Öffentlichen Beschaffung zu erarbeiten, die die Bundesregierung prüfen wird. 13. Plant die Bundesregierung, in ihrer öffentlichen Beschaffung Konfliktmineralien auszuschließen? Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung? Siehe Antwort zu Frage 12. 14. Plant die Bundesregierung, in ihrer öffentlichen Beschaffung auch andere Konfliktrohstoffe auszuschließen, als die in der EU-Verordnung aufgelisteten ? Wenn ja, welche Rohstoffe? Es gibt derzeit keine diesbezügliche Planung. 15. Welche Konfliktmineralien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland recycelt, und in welchen Mengen? Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, welche Mengen Konfliktmineralien in Deutschland recycelt wurden. Es gibt keine offizielle Liste von Konfliktgebieten. Im Folgenden wird die Recyclingsituation für die betreffenden Metalle (3TG), unabhängig von ihrer primären Herkunft dargestellt. Metalle werden prinzipiell aus drei Schrottquellen zurückgewonnen: aus ausgedienten Verbrauchs- und Industriegütern (Altschrotten) sowie aus Schrotten, die bei der industriellen Produktion anfallen und entweder direkt in den Produktionsprozess zurückgeführt werden (Kreislaufschrotte) oder als Produktionsabfälle anfallen (Neuschrotte). Zu Kreislaufschrotten liegen keine Daten vor, da sie nicht in der Abfallstatistik erfasst werden. Auch zur Rückgewinnung der betreffenden Metalle aus Alt- und Neuschrotten in Deutschland liegen nur vereinzelte Daten vor. Schrotte der betreffenden Metalle werden weltweit gehandelt. Zur Beschreibung der weltweiten Recyclingsituation wird u. a. auf Analysen weltweiter Recyclingraten des United Nation Environment Programme (UNEP) sowie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zurückgegriffen. Zinn: Nach Kenntnis der Bundesregierung wird in Deutschland seit dem Jahr 1994 kein Hüttenzinn mehr erzeugt. Zinnhaltige Schrotte, die in Deutschland anfallen bzw. aufbereitet werden, werden daher zur Rückgewinnung des enthaltenen Zinns exportiert. Prinzipiell ist die End-of-Life(EoL-)Recyclingrate (Altschrotte ) hoch und wird von UNEP weltweit auf ca. 75 Prozent geschätzt. Der V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5241 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 Anteil von Altschrotten am Gesamtschrottaufkommen wird global auf 50 Prozent geschätzt. Tantal: Tantalrecycling aus Altschrotten findet weltweit in nur sehr geringem Umfang statt, die EoL-Recyclingrate (Altschrotte) wird auf weniger als 1 Prozent geschätzt. Der Anteil von Altschrotten am Gesamtschrottaufkommen liegt weltweit zwischen 1 und 10 Prozent. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Mengen zurückgewonnen Tantals in Deutschland vor. Wolfram: Die Nachfrage nach Wolfram, mit Ausnahme geringer Mengen von im Inland anfallender Sekundärmaterialien, wird durch Importe gedeckt. Bei den importierten Vorstoffen handelt es sich um Erze und Konzentrate, vor allem aber um Wolframate, Ferrowolfram und Wolframschrott. Die Rückgewinnung ist ein wichtiger Faktor bei der Versorgung mit Wolfram. Sie erfolgt hauptsächlich aus Karbidschrott von Hartmetallen und Altkatalysatoren. Angaben zu den in Deutschland zurückgewonnen Mengen Wolfram liegen der Bundesregierung nicht vor. Die globale EoL-Recyclingrate wird auf 10 bis 25 Prozent geschätzt, der geschätzte Anteil von Altschrotten am Gesamtschrottaufkommen ist mit 80 Prozent sehr hoch. Gold: Im Jahr 2013 fielen etwa 31,1 Tonnen Gold aus dem Recycling an. Weltweit wird die EoL-Recyclingrate mit größer als 50 Prozent als hoch eingeschätzt . Sektorspezifisch werden die EoL-Recyclingraten in den Bereichen Altfahrzeugverwertung auf 0 bis 5 Prozent, Elektroaltgeräte auf 10 bis 15 Prozent, industrielle Anwendungen 70 bis 90 Prozent, Zahngold auf 15 bis 20 Prozent und im Bereich Schmuck und Münzen auf 90 bis 100 Prozent geschätzt. Der Altschrott-Anteil am Gesamtschrottaufkommen ist mit größer als 50 Prozent vergleichsweise hoch. 16. Aus welchen Abfällen stammen diese Mineralien nach Kenntnis der Bundesregierung ? Der Bundesregierung liegen diese Informationen nicht vor. 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote aus in Verkehr gebrachten Konfliktmineralien zu eingesammelten Konfliktmineralien, aufgeteilt nach Branchen? Für Deutschland liegen keine Informationen dazu vor. UNEP hat Schätzungen zum weltweiten Anteil von Sekundärmaterial am Gesamteinsatz in der Produktion („% Recycled Content – RC“) abgegeben, die sich für die 3TG-Metalle wie folgt darstellen: Zinn 10 bis 25 Prozent, Tantal 10 bis 25 Prozent, Wolfram 25 bis 50 Prozent, Gold 25 bis 50 Prozent. Eine Aufteilung nach Branchen liegt der Bundesregierung nicht vor. 18. Welche Recyclingverfahren sind der Bundesregierung bekannt, um noch weitere Konfliktmineralien wiederzugewinnen? Zinn: Zinn weist bereits hohe EoL-Recyclingraten auf (s. Frage 15). Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Verfahren zur Steigerung der Recyclingraten vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5241 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 Tantal: Voraussetzung für eine metallurgische Rückgewinnung des Tantals aus Elektroaltgeräten ist eine Separation der tantalhaltigen Mikrokondensatoren aus dem Elektroaltgeräten, wofür nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit keine wirtschaftlichen Verfahren zur Verfügung stehen (s. Frage 15). Wolfram: Es liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Informationen vor. Gold: Gold weist bereits hohe EoL-Recyclingraten auf, die Recyclingpotentiale aus Elektroaltgeräten sind in Relation zur gesamten Goldnachfrage gering (s. Fragen 15 und 16). Es liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen zu Verfahren zur Steigerung der Recyclingraten vor. 19. Hat die Bundesregierung vor, weitere Verfahren im Maßstab des Technikums oder im industriellen Maßstab zu fördern? Die Bundesregierung fördert im Rahmen verschiedener Förderprogramme Forschungsprojekte zur Steigerung der Rückgewinnungsraten von Metallen. Im Rahmen der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „r+Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ liegt ein positiv begutachteter Projektvorschlag vor, der sich mit dem Zinnrecycling aus Abfallprodukten der Leiterplattenfertigung beschäftigt. Ziel ist die Entwicklung eines Recyclingverfahrens im industriellen Maßstab. 20. Welche Konfliktmineralien wären gut oder besser recycelbar, wenn die sie enthaltenen Produkte vorher per Hand demontiert werden, z. B. durch Zugriff auf Tantal-Kondensatoren? Um mögliche Optimierungspotenziale bei der Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten feststellen zu können, fördert die Bundesregierung im Rahmen des Umweltforschungsplanes das Vorhaben „Weiterentwicklung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung unter Ressourcenschutzaspekten am Beispiel von Elektro- und Elektronikgeräten“. Das Vorhaben soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen über die gesamte Entsorgungskette (d. h. von der Sammlung über die Behandlung bis zur Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) Vorschläge für ein nachhaltigeres Materialmanagement für ressourcenrelevante Spurenmetalle entwickelt werden. Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens sollen Eingang in eine eigenständige Verordnung zu Behandlungsanforderungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte finden. Der Entwurf für eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht hierfür in § 24 bereits eine entsprechende Verordnungsermächtigung vor. Im Rahmen des parallel laufenden Forschungsprojekts „Ermittlung von Substitionspotentialen von primären strategischen Metallen durch Sekundärmaterialien “ werden vergleichbare Untersuchungen bezüglich Mengenpotenzialen von ressourcenrelevanten Spurenmetallen in allen Anwendungen außer Elektroaltgeräten und Altfahrzeugen sowie Möglichkeiten zu deren gezieltem Recycling durchgeführt. Mit den Ergebnissen dieses Projekts ist ebenfalls im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5241 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 21. Wann plant die Bundesregierung, materialspezifische Recyclingziele in Deutschland zu formulieren? Wenn die Bundesregierung dies nicht plant, wird sie die Europäische Kommission auffordern, entsprechende Ziele zu formulieren? Das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht wie auch europäische abfallwirtschaftliche Regelungen sehen z. T. materialspezifische Recyclinganforderungen vor, nicht jedoch im Blick auf die in Rede stehenden Mineralien. Im Hinblick auf diese Mineralien plant die Bundesregierung derzeit keine materialspezifischen Recyclingziele. Auch ist derzeit nicht geplant, diesbezüglich an die Europäische Kommission heranzutreten. 22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mehr Elektrogeräte und Altfahrzeuge als bisher und als in den Entwürfen des Elektrogerätegesetzes und der Altfahrzeugverordnung erfasst werden und die Logistik im Abfallregime illegale Verbringungen in das außerhalb der OECD befindliche Ausland verhindert werden? Derzeit wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEERichtlinie ) novelliert. In diesem Zusammenhang soll der Handel unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, zukünftig Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzunehmen. Hierdurch soll die Rückgabe von Elektro- und Elektronik -Altgeräten deutlich vereinfacht werden. Die Bundesregierung sieht hierin einen Beitrag zur Steigerung der Sammelmengen. Die Zufuhr größerer Mengen zu den nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vorgesehenen Erfassungsstrukturen stellt nach Auffassung der Bundesregierung auch eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der illegalen Verbringung dar. Durch die Umkehrung der Beweislast wird es den zuständigen Kontrollbehörden im Fall der Ausfuhr von Elektrogeräten zudem erleichtert, die notwendigen Nachweise über die Nicht-Abfalleigenschaft zu erlangen. Dazu hat der Exporteur im Zweifelsfall die erforderlichen Beweise dafür vorzulegen, dass es sich bei dem Exportgut nicht um Abfall handelt, während bislang die zuständigen Behörden nachweisen mussten, dass es sich um Abfall handelt. Ergänzt wird diese Regelung durch Kriterien, die bei dem erforderlichen Nachweis zu berücksichtigen sind. Zudem werden die Vollzugshilfen der Länder entsprechend geändert . Nach Ausschöpfung der beim Statistischen Bundesamt sowie beim KraftfahrtBundesamt verfügbaren Informationen ist der Verbleib von ca. einer Million in Deutschland endgültig stillgelegten Pkw statistisch derzeit nicht vollständig belegbar. Zu diesen Fahrzeugen gehören sowohl Gebrauchtwagen als auch Altfahrzeuge. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2014 zur Aufklärung des Verbleibs endgültig stillgelegter Pkw ein Forschungsvorhaben mit dem Titel „Entwicklung von Lösungsvorschlägen, einschließlich rechtlicher Instrumente, zur Verbesserung der Datenlage beim Verbleib von Altfahrzeugen“ initiiert. Ergebnisse des Vorhabens erwartet die Bundesregierung im Sommer 2016. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Bundesregierung erforderlichenfalls zweckmäßige und sachdienliche Maßnahmen ableiten. Für den Bereich der Altfahrzeuge wurden zudem die Dienstanweisungen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) für den Straßenkontrolldienst sowie die des Zolls entsprechend angepasst, um die Kriterien, die auf den AnlaufstellenLeitlinien der EU basieren, heranzuziehen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5241 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 9 23. Plant die Bundesregierung über die Beweislastumkehr weitere Anforderungen für die Abfallwirtschaft? Die Bundesregierung bereitet derzeit zur Umsetzung der EU-Abfallverbringungsverordnung eine Änderung des Abfallverbringungsgesetzes vor. Die neuen Regelungen betreffen die Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der von den Ländern aufzustellenden Kontrollpläne. Die Länder werden dazu jeweils die zuständigen Zollbehörden und das Bundesamt für Güterverkehr beteiligen , ebenso die anderen Bundesländer. Die neu einzuführenden Kontrollpläne sollen eine bessere und umfassendere Kontrolle von grenzüberschreitenden Verbringungen ermöglichen. 24. Welche Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen zur Wiederverwendung von Elektrogeräten plant die Bundesregierung, um die Nutzung von Geräten zu verlängern und damit die Nachfrage nach Konfliktmineralien aus Deutschland auf das notwendige Maß zu reduzieren? Im Vergleich zu bestehenden Rechtslage wird die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch den Entwurf für die Novelle des ElektroG nach Auffassung der Bundesregierung durch folgende Maßnahmen gestärkt: ● nach § 14 Absatz 5 Satz 3 werden öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) verpflichtet, die gesammelten Altgeräte im Rahmen der Optierung „wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen “. Diese Verpflichtung impliziert die grundsätzliche Obliegenheit gemäß § 20 zu prüfen, welche Geräte für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung geeignet sind; ● nach § 14 Absatz 5 Satz 2 wird den örE zum Zwecke dieser Prüfung und ggf. weiterer Vorbereitung zur Wiederverwendung abweichend vom grundsätzlichen Verbot einer Separierung von Altgeräten die Befugnis eingeräumt, Altgeräte in der optierten Gruppe bereits an der Sammelstelle zu separieren. Die bisherige Rechtslage hingegen sieht eine Prüfung und Separierung von Geräten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung erst bei den Erstbehandlungsanlagen vor. Nunmehr wird durch die Möglichkeit zur Vorab-Separierung sichergestellt, dass ein Großteil der gesammelten Altgeräte bereits vor dem Transport zu einer Erstbehandlungsanlage und einer möglichen, damit einhergehenden, weiteren Beschädigung daraufhin überprüft werden, ob eine Vorbereitung zur Wiederverwendung möglich ist. Weitere Regelungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung sollen im Rahmen einer eigenständigen Verordnung getroffen werden, für welche § 11 des Entwurfs für ein novelliertes ElektroG eine entsprechende Verordnungsermächtigung enthält. Anforderungen an das Produktdesign und damit auch an die Langlebigkeit von Produkten sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen zunächst auf der EUEbene zu treffen. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, ob sie Elektro- und Elektronikgeräte weiter nutzen, diese ggf. reparieren lassen oder aber entsorgen, nur begrenzt Einfluss nehmen kann. Eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger kann jedoch wichtige Beiträge zu deren ressourcenschonenden Verhalten leisten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5241 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 0 25. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Wiederverwendungsbetriebe Zugriff auf die funktionstüchtigen Altgeräte an Sammelstellen in Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern erhalten? Der Zugang von Wiederverwendungsbetrieben zu den Sammelstellen im Handel und bei den örE wird durch die Bundesregierung kritisch betrachtet, so dass der Entwurf für eine Novelle des ElektroG keine entsprechenden Regelungen vorsieht . Hierzu vorliegende Regelungsvorschläge lassen nach Auffassung der Bundesregierung die notwendige Abwägung mit möglichen, entgegenstehenden Interessen außer Acht: Hierzu gehören insbesondere Risiken, die sich aus zusätzlichen Möglichkeiten für eine unbefugte Entnahme der bereits gesammelten Altgeräte ergeben und Risiken durch größere Intransparenzen hinsichtlich der Mengenströme. Zudem müssten aus Sicht der Bundesregierung zunächst entsprechende Akkreditierungsvoraussetzungen für die Wiederverwendungseinrichtungen festgelegt werden. Weitere Regelungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und damit auch eines möglichen Zugangs von Wiederverwendungsbetrieben zu Erfassungsstellen sollen im Rahmen einer eigenständigen Verordnung getroffen werden, für welche § 11 des Entwurfs für ein novelliertes ElektroG eine entsprechende Verordnungsermächtigung enthält. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 41 \1 80 52 41 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. 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