Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5270 18. Wahlperiode 18.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5044 – Fertigstellung des Berlin-Brandenburger Flughafenprojekts BER Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2014 hat die Flughafengesellschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zweieinhalb Jahre nach der gescheiterten Eröffnung im Juni 2012 ein neues Datum für die Inbetriebnahme des Flughafens BER verkündet. Nach dann über zehn Jahren Bauzeit soll er im Herbst 2017 an den Start gehen. Unklar ist jedoch, wie sicher dieser neuer Eröffnungstermin ist. Ein Tag nach seiner Bekanntgabe des „Terminbandes“ Juni bis September 2017 ist der damalige Geschäftsführer der FBB, Hartmut Mehdorn, überraschend zurückgetreten. Der neue Berliner Flughafenchef, Karsten Mühlenfeld, mahnte im März 2015, um die Eröffnung im Jahr 2017 zu schaffen, müsse man noch schneller werden und den Zeitplan eng kontrollieren (vgl. FAZ, 20. März 2015, S. 4). Erst Mitte 2015 werden voraussichtlich alle Planungsarbeiten vorliegen (vgl. Sachstandsbericht BER, 30. März 2015). Dem Bund liegen als Anteilseigner in der Regel ausschließlich Informationen der Geschäftsführung der FBB vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1431). Dennoch liegt es aus Sicht der Fragesteller in seiner Verantwortung , Terminplänen und einer Kostenschätzung begründet zu vertrauen, um Finanzmittel für eine termingerechte Fertigstellung des BER zur Verfügung zu stellen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist weder Vorhabenträgerin, Bauherrin noch Flughafenbetreiberin . Über entsprechende Kompetenzen verfügt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), an deren Stammkapital der Bund mit 26 Prozent beteiligt ist und die ausschließlich durch ihre Geschäftsführer vertreten wird. Die Geschäftsführung berichtet ihrem Aufsichtsrat zu dessen Sitzungen regelmäßig insbesondere über den Gang der Geschäfte sowie das Planungs- und Bauvorhaben BER. Zudem informiert die FBB die Öffentlichkeit mit dem auf ihrer Home- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5270 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 page verbreiteten iterativen Sachstandsbericht BER über den Fortschritt im Prozess der baulich/technischen Fertigstellung des BER. Auf der Grundlage dieser Berichte und der bei der FBB aus gegebenem Anlass zusätzlich eingeholten Informationen werden die Einzelfragen durch die Bundesregierung wie folgt beantwortet . 1. Wie sicher ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Eröffnungstermin Herbst 2017, und wie stark vertraut die Bundesregierung dem angekündigten Eröffnungstermin Herbst 2017? 2. Nach welchen Kriterien und Erkenntnissen konnte aus Sicht der Bundesregierung der Termin Herbst 2017 bekanntgegeben werden? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Angaben der FBB liegen dort zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor, die einer Eröffnung im Herbst 2017 entgegenstehen. Der Rahmenterminplan BER mit Eröffnung im Herbst 2017 ist eine Zusammenarbeit aller wesentlichen Projektbeteiligten. 3. Welche Risiken bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung, die den Eröffnungstermin Herbst 2017 gefährden können? Hierzu teilt die Vorhabenträgerin FBB mit: „Terminrisiken können grundsätzlich aus unbekanntem Planungsbedarf sowie Verzögerungen bei der Bauausführung und Inbetriebnahme resultieren. Terminrisiken werden durch die Projektleitung aktiv gesteuert und sind integraler Bestandteil der Berichterstattung.“ 4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der FBB vom Herbst 2014, die gegenüber dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben wurde, dass nach einer Sanierung des Hauptterminals zu über 50 Prozent, und demnach erst Mitte 2015, eine ausreichende Prognosesicherheit bestehe, um Aussagen über einen neuen Eröffnungstermin zu treffen, und welchen Stand hat die Herstellung einer genehmigungsfähigen Hauptverkabelung nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato erreicht? Zur Berücksichtigung der Risiken bei der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Fluggastterminals hat die FBB bewusst ein Terminband mit Eröffnung im zweiten Halbjahr 2017 genannt. Nach ihren Angaben steht die Sanierung der Hauptverkabelung vor dem Abschluss. 5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der FBB, dass erst Mitte 2015 alle für Sanierung und Umbau benötigten Planungsunterlagen vorliegen werden (Berliner Morgenpost vom 28. April 2015)? Dies ist nach Angaben der FBB im Rahmenterminplan BER berücksichtigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5270 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kein weiteres Mal ein Eröffnungstermin kurzfristig abgesagt werden muss? Die Bundesregierung hat auf die zeitkritischen Bauabläufe keinen Einfluss. Die Planungskompetenz liegt ausschließlich bei der FBB. Im Übrigen siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3. 7. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass für die nun terminlich anvisierte Eröffnung des Flughafens BER Voraussetzung ist, dass ein Umbau der Entrauchungsanlage (der sogenannten Anlage 14) gelingt und baurechtlich genehmigt wird? Nach Angaben der FBB sind Planung und Ausführung des Umbaus der Entrauchungsanlagen im Rahmenterminplan BER berücksichtigt. 8. Welche konkreten Baufortschritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entrauchungsanlage erfolgt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Fortschritten dieses Umbaus seit dem Juni 2012? Hierzu teilt die Vorhabenträgerin FBB mit: „Die Entwurfsplanungen für den Umbau der Entrauchungsanlagen sind abgeschlossen und wurden den Genehmigungsbehörden im Rahmen des 5. Nachtrags zur Baugenehmigung angezeigt. Der Genehmigungsprozess läuft nach heutigen Erkenntnissen nach Plan.“ 9. Ist die Firma Imtech nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin an der Errichtung der Entrauchungsanlage beteiligt? In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Deckenhohlraumsanierung und die Sanierung der Kabeltrassen im Hauptterminal abgeschlossen? Hierzu teilt die Vorhabenträgerin FBB mit: „Die Firma Imtech arbeitet in der Arbeitsgemeinschaft Imtech-Caverion am Umbau der Entrauchungsanlage. Die Trassensanierung im Fluggastterminal ist auf 10 von 21 Baufeldern abgeschlossen.“ 10. Aus welchen Gründen ist aus Sicht der Bundesregierung die Beauftragung eines Generalplaners für die Fertigstellung des BER gescheitert, und werden die stattdessen beauftragten Firmen nach Einschätzung der Bundesregierung den vorgesehenen Terminplan einhalten und bis Juli 2015 alle erforderlichen Nachtragsunterlagen für die Baugenehmigungen zur Fertigstellung des BER erstellen? Hierzu teilt die Vorhabenträgerin FBB mit: „Das EU-weite Vergabeverfahren für Generalplaner Planungsrestleistungen wurde aufgrund der Nichterfüllung der Mindestkriterien durch die Bieter ordnungsgemäß aufgehoben. Der 5. Nachtrag zur Baugenehmigung des Fluggastterminals ist beim Bauordnungsamt Ende April eingereicht worden. Die Einreichung des 6. Nachtrags ist für Ende Juli vorgesehen.“ V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5270 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Forderung der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg vom November 2014, das Hauptgebäude komplett zu entkernen und die Brandschutzanlage neu einzubauen (Berliner Morgenpost vom 23. November 2014)? Die Bundesregierung bewertet Forderungen von Landtagsfraktionen nicht. 12. Hat die Bundesregierung durch ihre Vertreter im Aufsichtsrat einen Termin gefordert für die rechtzeitige Bestätigung des Eröffnungstermins? Wenn ja, bis wann ist dieser Bestätigungstermin befristet, und wenn nein, warum nicht? Beratungen des Aufsichtsrates sind grundsätzlich vertraulich. 13. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Fertigstellung des BER aus finanziellen und technischen Gründen scheitert, und wenn ja, verfügt die Bundesregierung in diesem Falle über einen Alternativplan ? Der Bundesregierung liegen keine Sachverhalte über ein mögliches bzw. etwaiges „Scheitern“ des Projektes BER vor. 14. Bis wann muss nach Kenntnis der Bundesregierung die Fertigstellung des BER erfolgen, um rechtzeitig vor dem Ablauf der Baugenehmigung und damit unter Umgehung neuer bauordnungsrechtlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards den Bau abzuschließen? Für das Bauordnungsrecht ist das Land Brandenburg zuständig. 15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den in der Presse zitierten Berichten aus der Sitzung des Projektausschusses am 5. Dezember 2014 gezogen, wonach in der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung nicht einmal ein Terminkorridor für eine mögliche Eröffnung des BER genannt werden sollte (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 6. Dezember 2014, S. 1)? Die Bundesregierung hat die Presseberichte nicht bewertet. 16. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Anteilseigner der FBB Druck auf die Geschäftsführung, einen Eröffnungstermin zu benennen ? Eine schnellstmögliche Eröffnung nach den Vorgaben des Rahmenterminplans liegt im Interesse aller Beteiligten. Die Geschäftsführung der FBB besitzt die alleinige Kompetenz, dafür zielführende Maßnahmen und Beurteilungsgrundlagen sicherzustellen. 17. In welchem Zusammenhang stehen nach Auffassung der Bundesregierung die erfolgte Verkündung eines neuen Eröffnungszeitraumes und der Rücktritt des FBB-Geschäftsführers Hartmut Mehdorn? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5270 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche gesetzliche Anpassungen des Brandenburger Bauordnungsrechts wegen des baldigen Auslaufens der Baugenehmigung für das Hauptterminal, um eine termingerechte Fertigstellung des BER zu gewährleisten? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die zeitliche Frist in § 4 Absatz 7 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, und welche Konsequenzen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine erneute Terminverschiebung über das Jahr 2017 hinaus auf den Flughafen Berlin-Tegel und seine Anwohnerinnen und Anwohner? 20. Welche Lärmschutzanforderungen kommen zum Tragen, wenn der Flughafen BER nicht, wie geplant, im Jahr 2017 eröffnen kann und Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel Lärmschutzansprüche auf Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes aus dem Jahr 2007 geltend machen, und mit welchen Kosten wären diese Lärmschutzanforderungen nach Einschätzung der Bundesregierung gegebenenfalls verbunden? Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Vollzug des im Jahr 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm einschließlich der Festsetzung von Lärmschutzbereichen ist Aufgabe der Länder . Nach Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 gilt nach wie vor der Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin-Tegel, der im Jahr 1976 auf der Grundlage des seinerzeit für Berlin geltenden Berliner Fluglärmgesetzes festgesetzt und im Jahr 1990 in das bundesdeutsche Fluglärmrecht überführt wurde. Nach dem Berliner Fluglärmgesetz wurden auch die Wohnungen innerhalb der äußeren Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs auf Kosten des Flugplatzhalters mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet. Zu etwaigen Kosten für Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 21. Aus welchen Gründen haben die Vertreter der Bundesregierung nicht für die Benennung von Karsten Mühlenfeld zum neuen Geschäftsführer der BER gestimmt (www.rbb-online.de vom 23. Februar 2015 „Neuer BERChef hat nicht die volle Unterstützung“)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 22. Ist es aus Sicht der Bundesregierung üblich, dass bei einer gemeinsamen Gesellschaft, an der der Bund zu mehr als einem Viertel beteiligt ist, gegen die Stimmen der Bundesregierung ein neuer Geschäftsführer bestimmt wird, und wenn ja, welche anderen Beispielfälle kann die Bundesregierung hierzu anführen? Nein. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5270 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Länder Brandenburg und Berlin gegen den Willen des Bundes einen neuen FBB-Geschäftsführer bestellt haben? Der Bund hätte sich ein anderes Verfahren gewünscht. Karsten Mühlenfeld hat gleichwohl die volle Unterstützung des Gesellschafters Bund. 24. Plant die Bundesregierung, langfristig Anteilseigner der FBB zu bleiben? Hierzu wird auf den aktuellen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zur Verringerung der Beteiligungen des Bundes verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 52 70 \1 80 52 70 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. 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