Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5322 18. Wahlperiode 24.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5006 – Urangewinnung und -veräußerung bei den Sanierungsarbeiten der Wismut GmbH in Thüringen und Sachsen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 1991 erfolgt bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranbergbaus in Thüringen und Sachsen die Gewinnung von Restmengen an Uranerz (Yellow Cake), die von der bundeseigenen Wismut GmbH verkauft werden. Die Einnahmen der Wismut GmbH fließen in die Sanierung und mindern so die Zuwendungen des Bundes. Uranprodukte werden als Ausgangsstoffe unter anderem zur Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke verwendet, können aber generell auch als Ausgangsstoffe für hochangereichertes Uran und damit der Herstellung von Atomwaffen dienen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der aktive Uranerzbergbau der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut wurde auf der Grundlage des Artikels 8 des Abkommens vom 9. Oktober 1990 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über einige überleitende Maßnahmen zum 31. Dezember 1990 eingestellt. Seit dem Jahr 1991 führt das Bundesunternehmen Wismut GmbH die Arbeiten zur Stilllegung der Bergwerke und der Sanierung von Flächen, Halden und Absetzanlagen durch. Ab dem 1. Januar 1991 fällt Uran nur noch als Rückstand aus der Behandlung bergbaulicher Wässer an den Sanierungsstandorten und aus der Uranentsorgung im Rahmen der Sanierungsflutung der Grube Königstein an. Der Betrieb der Wasserbehandlungsanlagen gehört zu den kostenintensivsten und umfangreichsten Sanierungsaufgaben. An fast allen Standorten müssen die mit Schadstoffen belasteten bergbaulichen Wässer vor der Ableitung in die natürlichen Vorfluter behandelt werden. Die Schadstoffe, u. a. Uran, Radium sowie Schwermetalle, werden abgetrennt, immobilisiert und auf genehmigten Flächen der Wismut GmbH eingelagert. Lediglich am Standort Königstein erfolgt im Zusammenhang mit dem Flutungsprozess wegen der V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5322 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 höheren Urankonzentrationen und anfallenden Uranmengen gegenwärtig noch eine separate Abtrennung und Veräußerung des Urans. Bei der Beantwortung der Fragen wird daher davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf das an diesem Standort anfallende Uran beziehen. Die Bundesregierung hatte ausführlich über die Einlagerung radioaktiver Abfälle und den Stand der Sanierungsarbeiten einschließlich Kosten und Einnahmen in den Antworten auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. aus den Jahren 2011 und 2013 berichtet (Bundestagsdrucksachen 17/6237 und 18/243). 1. Wie viel Uran wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Sanierung pro Jahr gewonnen (Angaben bitte für jedes Jahr)? 2. Wie viel Uran und Uranprodukte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Sanierung pro Jahr verkauft (Angaben bitte für jedes Jahr)? 3. Wo lag nach Kenntnis der Bundesregierung bei den jeweiligen Transaktionen der Spotmarktpreis des Uranprodukts, und mit welchem Erlös wurden die Produkte jeweils verkauft (Angaben bitte pro Transaktion)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die nachstehende Tabelle enthält die bis Ende des Jahres 2014 jährlich im Rahmen der Sanierung angefallenen Uranmengen aus dem ehemaligen Uranbergwerk Königstein, die verkauften Uranmengen sowie die dafür erzielten Erlöse. Jahr Angefallene Uranmenge kg (gerundet) Verkauf Uran kg (gerundet) Verkaufserlöse DM (bis 2002) bzw. Euro (ab 2003) 1991 273 700 76 900 3 480 728 1992 195 700 123 100 4 387 341 1993 113 200 171 000 7 915 535 1994 42 800 264 600 10 285 469 1995 29 600 487 200 20 215 656 1996 22 600 603 800 29 775 744 1997 19 500 336 900 18 935 927 1998 23 300 30 800 222 247 1999 23 700 32 600 410 434 2000 23 600 255 800 10 456 845 2001 46 700 26 900 631 068 2002 224 400 221 500 5 172 826 2003 103 500 103 900 1 051 743 2004 94 100 76 600 957 295 2005 94 400 94 100 1 100 000 2006 61 700 65 300 2 201 275 2007 41 100 41 300 2 233 829 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5322 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 Hinweise: In der Übersicht beinhalten die Verkaufsmengen der Jahre 1991 bis 1997 und 2000 auch Lagerrestbestände aus der Zeit des aktiven Uranbergbaus bis zum Jahr 1990. Auf die Angabe der Spotmarktpreise wird verzichtet, weil ein direkter Vergleich mit dem Erlös nicht aussagefähig ist. Der Spotmarktpreis geht zwar in die Berechnung der Vergütung ein, aber er ist nicht allein für deren Höhe ausschlaggebend (siehe auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5). 4. Sind der Bundesregierung Gründe für Differenzen zwischen den Verkaufserlösen der Uranprodukte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stand der Sanierungsarbeiten bei der Wismut GmbH, Kosten, Einnahmen , Umweltbelastungen und sonstige Schäden“ auf Bundestagsdrucksache 17/6237) und der Spotmarktpreise, wie sie dem Jahresbericht 2013 der Euratom Supply Agency (ESA; siehe http://ec.europa.eu/euratom/docs/ Presentation-Kozak-ESA-Annual-report-2013.pdf) zu entnehmen sind, bekannt , und wenn ja, welche? 5. Auf welcher Basis erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Transaktionen jeweils die Verkaufspreisfestlegung? Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Die Bestimmung der Vergütung für den Uranverkauf ist im Vertrag zwischen der Wismut GmbH und der amerikanischen Nuclear Fuels Corporation (NFC) geregelt. Darin werden die Qualität (chemische Verbindung) und die Lieferform (Suspension) des anfallenden Urankonzentrates berücksichtigt. Das Uran aus dem Flutungswasser der Grube Königstein liegt im „Feuchtkonzentrat “ als eine Uranaufschlämmung (Suspension) mit Feststoffen in Form der chemischen Verbindung von Uranoxid (UO4 × 2 H2O) vor, und wird in dieser Form auch an NFC geliefert. Für die Festlegung der Vergütung spielen neben dem Spotmarktpreis weitere Faktoren, wie die Vertragslaufzeit und der Kurs Euro zu US-Dollar, eine Rolle. Zu den einzelnen Bestimmungen und Bedingungen des Vertrages wurde Vertraulichkeit vereinbart. Jahr Angefallene Uranmenge kg (gerundet) Verkauf Uran kg (gerundet) Verkaufserlöse DM (bis 2002) bzw. Euro (ab 2003) 2008 33 900 0 0 2009 28 500 0 0 2010 25 900 7 500 221 363 2011 13 900 51 200 1 895 717 2012 38 000 50 300 1 784 667 2013 27 200 29 700 823 627 2014 37 600 32 700 690 506 Summe 1 638 600 3 183 700 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5322 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 6. An wen wurden die Uranprodukte von der Wismut GmbH jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung verkauft? Im Zeitraum der Jahre von 1991 bis 1997 erfolgte der Verkauf an verschiedene Abnehmer: Interuran, NUKEM, ENUSA, Urangesellschaft, Uranerz E&M, Duquesne. Seit dem Jahr 1998 erfolgt der Verkauf des Urankonzentrats ausschließlich an die NFC. 7. Wer führte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Verkaufsverhandlungen ? Die Verkaufsverhandlungen wurden durch die Geschäftsführung der Wismut GmbH geführt. 8. War bzw. ist die Bundesregierung in die Verkaufsverhandlungen eingebunden , und wenn ja, in welcher Form, und welches Ministerium ist eingebunden ? Die Bundesregierung war nicht in die Verkaufsverhandlungen eingebunden. Über den durch die Geschäftsführung mit der Firma NFC ausgehandelten Vertrag wurde der Aufsichtsrat der Wismut GmbH im September 1996 unterrichtet. Im Aufsichtsrat der Wismut GmbH sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vertreten. Den Ergänzungen zu diesem Vertrag aus den Jahren 2003, 2005 und 2010 hat der Aufsichtsrat zugestimmt. 9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei der Veräußerung von Uranprodukten durch die Wismut GmbH die Grundsätze des Proliferationsverbotes im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags eingehalten werden? Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Tschechische Republik (derzeit erfolgt hier die Weiterverarbeitung des Urankonzentrats der Wismut GmbH) sind Mitglieder des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen von 1968 (Atomwaffensperrvertrag) und haben sich demzufolge den Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) unterstellt. Außerdem gelten die Durchführungsbestimmungen, die im Verifikationsabkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der IAEO vereinbart wurden. Die Durchführung aller Aktivitäten unterliegt daher der europäischen Kontrolle durch die Europäische Kommission (Euratom) und der internationalen Überwachung durch die IAEO. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welchem Zweck die Uranprodukte nach ihrer Veräußerung jeweils zugeführt wurden, und wenn ja, welche Zwecke waren das? Über den weiteren Verwendungszweck des Urankonzentrats nach dem Verkauf liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5322 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Urankonzentration in den anfallenden Grubenwässern seit dem Jahr 1991 bis heute verändert (Angabe bitte pro Jahr)? Die Entwicklung der durchschnittlichen Urankonzentration in den Grubenwässern ist abhängig von der jeweiligen Umsetzung der Flutung der Gruben sowie von den spezifischen hydrologischen und chemischen Verhältnissen an den einzelnen Sanierungsstandorten und ist grundsätzlich rückläufig. Ende des Jahres 2014 haben die Urankonzentrationen folgende Werte erreicht: Standort Aue – ca. 1,5 mg/l Standort Pöhla – < 0,02 mg/l Standort Ronneburg – ca. 0,7 mg/l Standort Dresden-Gittersee – ca. 0,04 mg/l. Bei der Beantwortung der Frage nach den jährlichen Angaben wird davon ausgegangen , dass sich die Frage auf den Standort Königstein bezieht. Ab dem Jahr 1993 wurden in Vorbereitung der Flutung der Grube Königstein über einen Zeitraum von acht Jahren zwei Flutungsexperimente durchgeführt. Die Urankonzentrationen in diesem Zeitraum sind von den jeweiligen Untersuchungskonzepten geprägt. Repräsentative Daten zur Flutung selbst liegen ab dem Jahr 2001 (mit dem Beginn der Flutung) vor. Die Urankonzentration wird ab dem Jahr 2004 wegen marginaler Änderungen in Zwei-Jahres-Schritten angegeben und hat sich am Standort Königstein wie folgt entwickelt: 2001 – ca. 8 mg/l 2002 – max. 225 mg/l 2003 – ca. 45 mg/l 2004 – ca. 30 mg/l 2006 – ca. 15 mg/l 2008 – ca. 10 mg/l 2010 – ca. 13 mg/l 2012 – ca. 20 mg/l 2014 – ca. 15 mg/l. Die Besonderheit am Standort Königstein ist, dass das Uran in der aktiven Bergbauzeit aus vererztem Sandstein mit einer chemischen Lösung gelaugt wurde, wobei nach Einstellung des Bergbaus schadstoffreiche Restlösungen im Gestein zurückblieben. Die Grube wird stufenweise geflutet. Dabei wurde und wird auch weiterhin das gelöste Uran aus dem Gestein ausgewaschen. Die schwankenden Urankonzentrationen erklären sich aus der stufenweisen Anhebung des Flutungsniveaus , die u. a. auch wegen komplexer bergmännischer Arbeiten beim Rückzug aus der Grube erforderlich war. Aufgrund der genehmigungsrechtlichen Lage wird der Flutungspegel derzeit auf einem vorgeschriebenen stabilen Niveau gehalten. Die Grubenwässer werden weiterhin gefasst und bei gesonderter Abtrennung des Urans behandelt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5322 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 12. Ab welcher Urankonzentration würde nach Kenntnis der Bundesregierung die Urangewinnung während der Sanierung eingestellt werden? 13. Gibt es seitens der Bundesregierung Erwägungen über einen alternativen Umgang mit dem bei der Sanierung anfallenden Uran, und wenn ja, welche? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Während der Sanierung erfolgt keine Gewinnung des Urans, sondern das Uran muss im Rahmen der Behandlung der anfallenden bergbaulichen Wässer vor Einleitung in die Vorfluter abgetrennt werden. Dabei werden von den Genehmigungsbehörden entsprechende Einleitwerte festgelegt. Die bei der Behandlung von Gruben-, Sicker- und Oberflächenwässern abgetrennten Schadstoffe werden immobilisiert und auf speziellen Flächen dauerhaft abgelagert bzw. verwahrt . Lediglich am Standort Königstein erfolgt wegen der höheren Konzentrationen gegenwärtig noch eine separate Abtrennung des Urans und eine Verwertung . Wegen weiter rückläufiger Urankonzentrationen ist geplant, die gegenwärtige Aufbereitungsanlage für Flutungswasser mit separater Uranabtrennung mittelfristig durch eine neue optimierte Anlage zu ersetzen. In dieser Anlage soll auf die separate Abtrennung des Urans aus Kostengründen verzichtet werden. Es erfolgt dann die Immobilisierung des Urans gemeinsam mit den anderen Schwermetallen und die Verwahrung der Rückstände auf einer speziell eingerichteten Fläche auf der Halde Schüsselgrund am Standort Königstein der Wismut GmbH. 14. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Atomausstiegs erwogen, die Möglichkeiten des Umgangs mit dem anfallenden Uran neu zu bewerten? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein Zusammenhang zwischen dem Ausstieg aus der nuklearen Stromerzeugung und dem bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des ehemaligen Wismut-Uranerzbergbaus anfallenden Uran. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 22 \1 80 53 22 .fm , 3 0. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .