Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5323 18. Wahlperiode 24.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5060 – Beitrag der Energiewirtschaft zur Schließung der Klimalücke bis zum Jahr 2020 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2014 verabschiedete die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ mit einer Reihe von Maßnahmen, welche in der Summe zur Schließung der Klimalücke beitragen sollen. Damit will sie die mehrfach beschlossene Reduktion von 40 Prozent der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 absichern. Hierzu wurde festgehalten , dass die Energiewirtschaft durch Maßnahmen insbesondere im Stromsektor zusätzlich 22 Millionen Tonnen CO2 erbringen muss. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im März 2015 im Rahmen seines Eckpunktepapiers Strommarkt die Funktion eines „Klimaschutzbeitrags“ skizziert. Seit dem ist dieses Instrument Gegenstand intensiver politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Im Mai 2015 folgte nun die IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, nach intensiver Kritik am Vorschlag der Bundesregierung, mit einem eigenen Konzept. Eine endgültige Entscheidung über den genauen Beitrag der Energiewirtschaft und insbesondere der CO2-intensiven Kohlenbranche zum Schließen der Klimalücke steht somit noch aus. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Eckpunkte-Papier vom 19. März 2015 enthält einen Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Einführung eines „Klimabeitrags “. Anpassungen dieses Vorschlags, konkrete Auswirkungen für den Klimaschutz und für die betroffenen Unternehmen sowie Alternativen werden seither innerhalb der Bundesregierung sowie mit den betroffenen Ländern und den Marktakteuren diskutiert. Dies ist Teil der Willensbildung der Regierung. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt, dass dieser Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbar ist. Daher kann auf einen Teil der Fragen erst dann eingegangen werden, wenn die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen ist. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5323 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 2 1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Überkapazitäten aktuell sowie in den Jahren 2018 und 2022 im deutschen Kraftwerkspark ein? Nach Angaben des aktuellen „Scenario Outlook and Adequacy Forecast“ (SOAF-Bericht) von ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) betragen die Überkapazitäten an gesicherter Leistung in Europa derzeit mindestens 100 Gigawatt (ENTSO-E 2014). Davon liegen rund 60 Gigawatt (sog. RC-ARM und spare capacity) in dem für Deutschland relevanten Strommarktgebiet, das näherungsweise als die Region bestehend aus Deutschland, seinen Nachbarn und Italien definiert werden kann. Ebenso steht in einer (rein rechnerisch) nationalen Betrachtung in Deutschland mittelfristig mehr als ausreichend Kraftwerksleistung zur Verfügung: Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weisen in ihrem aktuellen Bericht zur Leistungsbilanz für Deutschland für den Zeitraum der Jahre 2014 bis 2017 eine „verbleibende Leistung“ von ca. 10 Gigawatt aus (ÜNB 2014). Aussagen zu konkreten Überkapazitäten für weiter in der Zukunft liegende Zeiträume kann die Bundesregierung nicht treffen, da sie von aus heutiger Sicht noch unbekannten Entwicklungen am Strommarkt, insbesondere Zu- und Rückbauten von Erzeugungsanlagen oder der Hebung von Lastmanagementpotenzialen , abhängen. Zwei aktuelle Studien aus dem Jahr 2015 („Generation Adequacy Assessment“ des Pentalateralen Energieforums und „Versorgungssicherheit in Deutschland und seinen Nachbarländern: länderübergreifendes Monitoring und Bewertung“ der Beratungsunternehmen Consentec und R2B Energy Consulting) lassen für die nächsten Jahre jedoch ausreichende Kapazitäten zur Deckung der Nachfrage in Deutschland erwarten. 2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus dem Gutachten im Auftrag von Greenpeace, wonach Kohlekraftwerke mit einer Leistung von 15 Gigawatt kurzfristig ohne negativen Einfluss auf die Versorgungssicherheit stillgelegt werden könnten (www.greenpeace.de, „Auswirkungen eines partiellen Kohleausstiegs “, April 2015)? Die Bundesregierung hat dieses Gutachten bisher nicht bewertet. 3. Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Energiewirtschaft seit Vorstellung des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ geführt, und welche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der anderen, einen Beitrag erbringenden Sektoren (bitte unter Angabe der Teilnehmenden und Anzahl der Gespräche)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Auf welcher Grundlage wurde der Beitrag des Stromsektors von der Bundesregierung auf konkret 22 Millionen Tonnen CO2 festgelegt? Die Bundesregierung hat am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Darin wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Deutschland sein nationales Klimaschutzziel (40-Prozent-Reduktion der CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2020) erreicht. Darin wurde hergeleitet und dargestellt, dass zur Schließung der Klimaschutzlücke zusätzlich zu den Maßnahmen in allen anderen relevanten Sektoren 22 Millionen Tonnen CO2 unter besonderer Berück- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5323 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 3 sichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertfikatehandels zu erbringen sind. 5. Weshalb plant die Bundesregierung nun lediglich 16 Millionen Tonnen CO2 als Beitrag des Stromsektors, während nun allein 1 bis 2 Millionen Tonnen aus dem Verkehrssektor kommen? Die Bundesregierung bekräftigt die Aussage aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz , dass neben Minderungsmaßnahmen in allen anderen Sektoren zusätzlich 22 Millionen Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels eingespart werden müssen, um das nationale Klimaschutzziel für das Jahr 2020 zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Warum wurde nicht der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als fairer Beitrag der Energiewirtschaft errechnete Betrag von 40 bis 65 Millionen Tonnen CO2 auf Basis von angenommenen Mit-Maßnahmen-Emissionen in Höhe von 306 Millionen Tonnen CO2 in 2020 (siehe z. B. Powerpoint-Präsentation des Bundesministeriums vom 6. Juni 2014) zur Grundlage des Klimabeitrags herangezogen? Das genannte Papier war ein Impulspapier des BMUB zur Erarbeitung des Aktionsprogramms Klimaschutz. Das Ergebnis der Erarbeitung wurde im Aktionsprogramm Klimaschutz vom 3. Dezember 2014 vom Kabinett verabschiedet. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Wie hoch müsste nach Kenntnis der Bundesregierung ein fairer Beitrag sein angesichts der Tatsache, dass das Umweltbundesamt nun von 312 Millionen Tonnen Mit-Maßnahmen-Emissionen von CO2 im Jahr 2020 ausgeht (Projektionsbericht 2015)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Welchen Effekt wird nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit forcierte Reform des Europäischen Emissionshandels (mit Einführung einer Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2019) bis zum Jahr 2020 entfalten? Mit der Einführung der Marktstabilitätsreserve, der das Europäische Parlament und der Rat noch abschließend zustimmen müssen, wird ab Januar 2019 die Menge der von den Mitgliedstaaten versteigerten Emissionszertifikate verringert . Der Umfang dieser Verringerung hängt davon ab, wie sich die die Menge der Emissionszertifikate, die sich EU-weit im Umlauf befinden (Umlaufmenge), bis zum Jahr 2019 entwickelt. Je nach Entwicklung der Umlaufmenge verringern sich die (nationalen) Auktionsmengen ab dem Jahr 2019 um ca. 20 bis 25 Prozent. Zusätzlich werden in die Marktstabilitätsreserve in den Jahren 2019 und 2020 auch die zurückgehaltenen Zertifikate aus dem Backloading (2014 bis 2016) sowie Restmengen an Zertifikaten aus der Handelsperiode der Jahre 2013 bis 2020 eingestellt, die ansonsten zusätzlich in den Markt gekommen wären. Die Auswirkungen auf den Zertifikatepreis werden noch geprüft. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5323 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 4 9. Welche anderen Länder ergänzen den Emissionshandel nach Kenntnis der Bundesregierung durch eigene nationale Maßnahmen (bitte Auflistung von Ländern und Maßnahmen)? Alle Mitgliedstaaten der EU haben neben dem Emissionshandel eine ganze Reihe weiterer nationaler Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, die sich auf die Emissionen oder den Betrieb der vom Emissionshandel erfassten Anlagen auswirken . Dazu zählen insbesondere Energiesteuern, Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Darüber hinaus gibt es in einigen Mitgliedstaaten zusätzlich spezifische Maßnahmen zur Ergänzung des Emissionshandels. Da die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen nicht gesondert gegenüber der Europäischen Kommission mitteilen müssen, liegen der Bundesregierung keine abschließenden Informationen über die genaue Anzahl der Maßnahmen vor. Bekannt sind allerdings die Maßnahmen in Großbritannien (CO2-Mindestpreis durch ergänzende Besteuerung), Schweden (CO2-Steuer) und den Niederlanden (Kraftwerksstilllegungen ). 10. Wie definiert die Bundesregierung einen „funktionierenden Emissionshandel “? Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für eine solche Definition, die die verschiedenen Funktionsebenen sowohl in zeitlicher als auch funktionaler Hinsicht abbilden müsste. 11. Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung beim Klimabeitrag um eine Sonderabgabe „mit erdrosselnder Wirkung“, wie es die Sozietät Bird & Bird behauptet (www.welt.de vom 3. Mai 2015, „Juristen zerpflücken Gabriels Kohlepläne“)? Nach Auffassung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat der in seinem Eckpunktepapier vorgeschlagene Klimabeitrag keine erdrosselnde Wirkung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen einen Vorschlag mit dem das Klimaziel bis zum Jahr 2020 ebenfalls erreicht werden kann und dessen Wirkungen auf den Strompreis unter dem vorgeschlagenen Klimabeitrag liegen, und wenn ja, welchen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Wenn der Bundesregierung keine Vorschläge, die diesen Kriterien entsprechen , vorliegen, warum wird dann aktuell debattiert, den Klimabeitrag des Kraftwerksektors auf 16 Millionen Tonnen CO2 zu senken und die fehlende Einsparung von 6 Millionen Tonnen CO2 durch andere Maßnahmen zu erbringen (www.fr-online.de vom 18. Mai 2015, „Gabriel kommt KohleLobby entgegen“)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5323 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 5 14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verringerung des Klimabeitrags auf 16 Millionen Tonnen CO2-Reduktion und die Erbringung der restlichen 6 Millionen Tonnen CO2 durch weitere Maßnahmen insgesamt kostengünstiger für die Endverbraucher und im Hinblick auf die CO2-Reduktion effektiver ist, als der ursprünglich geplante Klimabeitrag? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Kann das Klimaziel der Bundesregierung auf andere Weise zu günstigeren Kosten erreicht werden? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie realistisch ist es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die Einführung der Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2019 dazu führt, dass das deutsche Klimaziel bis zum Jahr 2020 auch ohne die Einführung des Klimabeitrags erreicht wird? Der Emissionshandel ist ein europäisch wirkendes Instrument, dessen Auswirkungen auf nationaler Ebene nur geschätzt werden können. Die Einführung der Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2019 wird nach den vorliegenden Abschätzungen nicht dazu führen, dass das nationale Klimaziel für das Jahr 2020 auch ohne weitere Maßnahmen erreicht wird. 17. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Klimabeitrag auf den Europäischen Emissionshandel mit Blick auf den dort gezahlten Preis und die dort vorhandene Menge an Zertifikaten? Der BMWi-Vorschlag zum Klimabeitrag sieht vor, dass Kraftwerksbetreiber die Emissionen oberhalb der Freigrenze durch Stilllegung zusätzlicher Emissionszertifikate kompensieren. Nach dem Ergebnis der Modellierungen der Gutachter des BMWi zu den Auswirkungen des Klimabeitrags auf den deutschen Kraftwerkspark führt die Menge der zusätzlich stillgelegten Zertifikate zu Emissionsminderungen auf europäischer Ebene. Eine Preisabschätzung haben die Gutachter nicht vorgenommen. 18. Welche Auswirkung hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kopplung des Klimabeitrags an den Strompreis („Indexierung“) auf die Summe des eingesparten CO2 sowie auf die Kosten des Stromes für Endkunden? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Mit welchem Strompreis und CO2-Preis rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020, und welchen maximalen Klimabeitrag hält sie dementsprechend für am wahrscheinlichsten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin ein graduelles Anwachsen des Klimabeitrags bis zum Jahr 2020 geben, oder führt die Indexierung zu einer sofortigen vollen Wirkung des Instruments? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5323 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 6 21. Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine „Stilllegungsvermeidung“ von Braunkohlekraftwerken als ein Ziel der Klimabeitrags ansieht, und wenn ja, wäre nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der Überkapazitäten sowie der schlechten Klimabilanz von Braunkohlekraftwerken nicht das Gegenteil erforderlich? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Will die Bundesregierung einen Mindest-Deckungsbeitrag in Höhe von 85 Euro pro Kilowatt für Braunkohlekraftwerke sichern, und falls ja, ist eine ähnliche Regelung auch für andere Kraftwerke vorgesehen, und gegebenenfalls in welcher Höhe? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Welche weiteren Sonderregelungen für einzelne Braunkohlekraftwerke, wie sie im öffentlich gewordenen Papier „Anpassungen des Klimabeitrags “ (www.bulling-schröter.de, „Non-paper: Weiterentwicklung des Klimabeitrags“ vom 12. Mai 2015) angesprochen werden, sind von der Bundesregierung geplant, und welche Kraftwerksbetreiber würden konkret von ihnen profitieren? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Würde nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Klimabeitrag die Wirtschaftlichkeit von Steinkohlekraftwerken in einer Art bedroht, dass diese abgeschaltet werden müssen? Nach Einschätzung der Gutachter des BMWi nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 25. Welchen Effekt hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein Klimabeitrag auf die Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken? Nach Einschätzung der Gutachter des BMWi würde die Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken sich durch den vorgeschlagenen Klimabeitrag leicht verbessern . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 26. Welche Gaskraftwerke würden nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer Wirtschaftlichkeit positiv durch einen Klimabeitrag beeinflusst, und in welchem Maße? Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu konkreten Gaskraftwerken. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 27. Inwiefern verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Effekt auf die Gaskraftwerke durch die Indexierung des Klimabeitrags und die Einführung von Sonderregeln? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5323 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 7 28. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der CO2-Ausstoß je Megawattstunde von den über 40 Jahre alten Braunkohlekraftwerken? Der CO2-Ausstoß von über 40 Jahre alten Braunkohlekraftwerken liegt in der Größenordnung von etwa 1 150 kg je Megawattstunde (MWh). 29. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der CO2-Ausstoß je Megawattstunde von modernen Gaskraftwerken, wie in Irsching? Der CO2-Ausstoß von modernen Gaskraftwerken liegt in der Größenordnung von etwa 350 kg je MWh. 30. Wie geht die Bundesregierung sicher, dass die Klimawirkung durch einen Aufwuchs der erneuerbaren Energien nicht durch ein Absenken des Klimabeitrags (aufgrund eines niedrigeren Börsenstrompreises) relativiert wird? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 31. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die These, dass der Beitrag der Stromerzeugung zur Erreichung der Klimaschutzziele bis zum Jahr 2020 allein durch einen verstärkten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung-Technologie erreicht werden könne und der Klimabeitrag daher überflüssig sei? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 32. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan zur weiteren Umsetzung der energiepolitischen Vorschläge des BMWi mit Blick auf die Erarbeitung eines Referentenentwurfs, die Einbringung gesetzlicher Initiativen in den Deutschen Bundestag sowie das Inkrafttreten eines Klimabeitrags ? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. Welches Mandat hat die so genannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Klimabeitrag des Kraftwerksektors, und wie wurden die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe von der Bundesregierung bestimmt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 34. Wann hat sich diese Arbeitsgruppe bislang getroffen, wird es weitere Treffen geben, und was wurde bei diesen Treffen besprochen bzw. soll noch besprochen werden? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5323 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 23 \1 80 53 23 .fm , 2 9. Ju ni 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 35. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche zwischen dem BMWi, dem BMUB und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Projekte „E-Highways“ und „Vergrünungsstrategie“ gegeben, und wenn ja, welcher Zeithorizont wurde für deren Umsetzung bisher anberaten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 36. Welche alternativen Vorschläge hat die Bundesregierung aus der Energiewirtschaft erhalten, die das Einhalten des deutschen Klimaziels zu gleichen oder geringeren Kosten sicherstellen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 37. Gab es Konsultationen mit der Europäischen Kommission und den europäischen Nachbarländern über den Klimabeitrag, und falls ja, wann, und mit welchem Ausgang? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 38. Um welche Berechnungen und Details handelt es sich konkret, deren Fehlen die Absage eines Abstimmungstreffens im Bundeskanzleramt am 20. Mai 2015 begründete (www.fazjob.net, „Koalition kommt in Kohlepolitik nicht zusammen“), und liegen diese Berechnungen und Details mittlerweile vor? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 39. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Klimaabgabe eine einseitige Belastung des nationalen Strommarktes ist, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .